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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. Da ist eine Firma aber sehr geschäftstüchtig. Wenn man das so liest, könnte man glatt meinen, das sei bereits Gesetz:

     

    https://www.wosta-tresore.de/tresor-infocenter/ovg-nordrhein-westfalen-30-08-2023/

     

    Zitat

    Wesentliche Informationen für die Schlüsselaufbewahrung

    Seit der Novellierung des Waffenrechts am 06.07.2017 und wenn Sie keinen Bestandsschutz genießen gilt für die sichere und rechtskonforme Aufbewahrung von Waffen ein Wertschutzschrank in der Klasse N/0 oder 1 nach Prüfnorm EN 1143-1. Und diese Regelung gilt nun auch seit dem 30.08.2023 für den Doppelbartschlüssel zu Ihrem Waffenschrank. Auch dieser muss (!!) im einem entsprechend geprüften und zertifizierten Wertbehältnis aufbewahrt werden. Der Zugang zu diesem Wertschutzschrank muss ebenfalls schlüssellos sein!!

    WOSTA Tresore e. K. aus Syke stellt folgende Lösungen vor:

    1. Achten Sie beim Kauf eines neuen Waffenschrankes darauf, dass Sie einen schlüssellosen Zugang zu Ihrem Waffenschrank wählen. Es bietet sich ein Elektronikschloss oder aber auch ein mechanisches Zahlenkombinationsschloss an. Es darf auch eine biometrische Lösung sein. Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.
    2. Es besteht die Möglichkeit ihren vorhandenen Waffenschrank von einem Doppelbartsicherheitsschloss auf einen Elektronikschloss umzurüsten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 570,00 € für Schloss, Techniker und inkl. der MwSt. (bezieht sich auf Elektronik STELLAR Basic. Andere Varianten sind jedoch möglich)
    3. Kostengünstiger ist bei WOSTA Tresore der Erwerb des wandhängenden Kurzwaffenschrankes Modell SFG 1.3 oder SFG 1.4, ein Modell der Klasse 1 mit Elektronikschloss (Kurzwaffentresor) Kosten: 444,00 € inkl. Kurzwaffentresor, Elektronik, Lieferung und MwSt.

    Unsere Bitte: Handeln Sie jetzt

    Das Urteil des OVG ist sicher nicht angenehm und ist definitiv auch mit Kosten verbunden, schafft aber für alle Waffenbesitzer, egal ob Jäger, Jägerin, Polizist, Polizistin, Sportschütze oder Sportschützin, die dringend notwendige Planungssicherheit. Das ist viel Wert.

    Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie intensiv dabei die richtige Lösung für Sie zu finden.

     

  2. vor 1 Minute schrieb Fyodor:

    Daher sind die besonderen Anforderungen an den vollen Versicherungsschutz nicht anwendbar.

     

    Also ist es ein versicherungstechnischer Unterschied. Weil die Modelle an sich, von Langwaffenschränken mal abgesehen, unterscheiden sich nicht großartig, sind es häufig nur Kurzwaffeninlays u. ä., die den Tresor zum Waffenschrank machen, also optisch. Wobei ich sagen muss, bei Waffenschränken sehe ich eigentlich so gut wie keine Widerstandsklasse über I. Für diese gilt seitens des WaffG: Everything that fits in it...

     

    https://shop.wosta-tresore.de/kurzwaffentresore/kurzwaffenschraenke-klasse-1/kurzwaffentresor-sfg-4-4.html

     

    image.png

     

     

    https://shop.wosta-tresore.de/wertschutzschraenke/wertschutzschraenke-klasse-1/wertschutzschrank-sfe-1-31k.html

    image.png

  3. vor 13 Minuten schrieb Elo:

    grundsätzlich positiv gegenüber,.... auch wenn sie einige lästig finden.

     

    -Lästig -- check

    -Teuer -- check

    -Einschränkung eines Grundrechts -- check

     

    vor 10 Minuten schrieb Elo:

    2023 habe es 807 entsprechende Feststellungen gegeben,

     

    Welche Probleme wurden denn festgestellt und wieso geben die LWB nicht mehr Acht?

     

    vor 10 Minuten schrieb Elo:

    Waffenbesitzer innerhalb von acht Jahren mindestens einmal zu kontrollieren.

     

    Das wäre schön, es gibt zumindest ein Bundesland, welches das gerne jährlich durchziehen würde...jedoch wohl das Personal fehlt.

  4. vor 2 Minuten schrieb Zakharias:

    Warum dankt niemand der RAF dafür?

     

    Die gibt es quasi nicht mehr. Kann das WaffG jetzt weg reformiert werden?

     

    Mal abgesehen davon, dass die regelmäßige Kontrolle meines Tresors nicht verhindert hat, dass eine Frau Klette nebst Kumpanen bestens bewaffnet dastehen. Auch das böse Einhandmesserführungsverbot hat dem nicht abgeholfen. Die ganzen Überprüfungen bei allen Behörden und demnächst der Idiotentest (incoming) hat denen keine Schwierigkeiten gemacht. Die schwarze WBK ist schon was Geiles....

  5. vor 27 Minuten schrieb karlyman:

    Das ist keine Argumentation, das ist Gefasel aus dem Bauch heraus. 

     

    Heutzutage scheint vieles nur noch nach "Gefühl" zu gehen, bei Gesetzen sollte man sich jedoch an Tatsachen halten. Und hier dürfte es eindeutig um Einzelfälle gehen, so tragisch diese auch enden mögen. Um ganz viele Einzelfälle im Bereich der Messerstechereien und Vergewaltigungen scheint man sich nicht so stringent zu bemühen, wie beim regelmäßig von allen Seiten ausgeleuchteten LWB. Da scheint es für das Nichtbezahlen der GEZ schon mal eher Knast zu geben, als für eine Vergewaltigung. Mein "Gefühl" dabei ist, ohne jeden Fall im Einzelnen zu kennen, dass wir anfangen, uns in eine rechtlich bedenkliche Schieflage zu begeben. Verschwörungstheoretiker sagen bereits, dass wir auf einen chinesischen Sozialscore zuwandern. Davon scheinen die LWB weit weniger entfernt zu sein, als der Normalbürger...

    • Wichtig 5
  6. vor 38 Minuten schrieb erstezw:

    Nie vergessen:

     

    Es geht ....Nur um maximalmögliche Schikane. 

     

    Nun, wenn Waffenbehörden nur noch dafür da sind... das wäre bedauerlich.

     

    Aber im Ernst, wenn hier, auch durch einen älteren Schrank einer älteren Norm, die Vorgabe des Gesetzes deutlich übertroffen wird und erst recht das, was momentan an Behältnissen vorhanden ist, in puncto Sicherheit einen ordentlichen Sprung nach vorne macht, wie könnte da wer dagegen sein, speziell ein SB einer Waffenbehörde. Der hat nicht mal Kosten dadurch.

     

    Da kann man doch nur freudig zustimmen. Dass ich mir das Ding nicht vorher kaufe, dürfte klar sein. Aber es werden immer mal wieder welche günstig angeboten, teils von privat hinterhergeworfen, weil sie die schweren Teile sonst nicht loswerden. Wenn erstmal eine halbe Tonne im Keller steht, dann steht der.

     

    Natürlich kann ich die Waffen auch weiter in meiner "Kartoffelkiste" aus Kuchenblech aufbewahren (Altbesitz), wenn der SB dadurch ruhiger schläft, weil er mal keine Entscheidung für den LWB treffen muss. Wenn das so gewollt ist, spare ich Geld und warte ab, wann das WaffG weiter verschärft wird, mit Zwang zum Schlüsseltresor/ Zahlenschloss nebst Verankerungsvorgaben, bei der eher das Haus wegfliegt, als der Tresor. Erst dann würde ein Zwang entstehen, eventuell umzupacken bzw. Neuerwerb.

     

    Eine zügige Entscheidung erwarte ich dabei nicht.

     

    Demnächst beim Falschparken ist die Entscheidung, die Waffen einzusacken, eher und schneller da, weil es gegen den LWB geht und politisch gewollt ist...

     

     

  7. vor 26 Minuten schrieb karlyman:

    Rotlichtverstoß

     

    Und demnächst das Falschparken? Nicht das GRYNE Lied mitgesungen? Keine WP verbaut? Das wird immer bekloppter. Ich bin dafür, dass man Politiker auf Fehlverhalten überprüft, dann hätte zumindest einer schon mal kein Kanzler werden können, mit der Sache an den Hacken. Zudem sollte jeder Abgeordnete sofort sein Mandat niederlegen, wenn er an verfassungswidrigen Gesetzen mitgewirkt hat.

     

    Es ist völlig lebensfremd, dass ein Waffenbesitzer sich nicht den kleinsten Fehltritt erlauben darf. Wie sieht das mit Polizisten aus? Nach einem Disziplinarverfahren keine Waffe mehr tragen und somit den Job los? Da geht das merkwürdigerweise. Und ich denke nicht, dass Polizisten so regelmäßig und tiefgreifend überprüft werden, wie LWB. Und genau das ist der Punkt. In der heutigen Welt hat man schnell mal etwas falsch gemacht, da reicht dann vielleicht schon der Streit in der Nachbarschaft oder innerhalb der Familie, um etwas loszutreten, was über das Ziel hinaus schießt. 

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    • Wichtig 2
  8. vor einer Stunde schrieb frosch:

    Ist zwar etwas teuer

     

    Danke für den Tipp, jedoch beschreibt der zitierte Satz das gut. Prinzipiell findet man des Öfteren Informationen, sogar von Versicherungen, in denen ganz klar der Vergleich der Normen abgebildet wird. Das C2F Zertifikat ist im Tresor vorhanden. Da muss man nur mir dem Finger in einer Tabelle nach unten streichen und schon findet man, dass das dem Widerstandsgrad II entspricht. Dann kann ich mir gleich einen nagelneuen Schrank kaufen, wenn ich die Kosten eines Sachverständigen obendrauf packen müsste.

     

    Nicht böse gemeint. :drinks:

     

    Ich würde den alten Tresor erst dann kaufen, wenn ich das Go von der Behörde habe.

  9. vor 16 Minuten schrieb sonnyboy:

    Aussage

     

    Seit wann muss man erklären, wo und wie man den Schlüssel aufbewahrt? Zudem ist bei der Kontrolle der Waffen nur die Aufbewahrung von Waffen und Munition betroffen, eine Schlüsselaufbewahrung darf (derzeit) nicht kontrolliert werden, somit müsste er mit seiner Aussage durchkommen. Seitens einiger Behörden ist der Schlüsseltresor doch nicht im selben Raum wie die Waffen aufzustellen, also, alles bestens, denke ich.

     

    Rechtlich ist das alles gequirlte....

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  10. vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Bei Kontrollen muss er die gewählte Lösung plausibel machen können.

     

    Öhm, man muss den Kontrolettis erklären, wie man mit seinem Schlüssel umgeht? Das halte ich nach jetziger Gesetzeslage nicht für haltbar. Die Fragen werden demnächst kommen, bislang hat es bei uns niemanden interessiert. Die müssen damit leben, dass das bisher kein Problem war und es heute ebenso keines ist.

  11. vor 2 Stunden schrieb Elo:

     

     

    Klage gegen Gebühr für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit im Waffenrecht ohne Erfolg

     

    War klar. Mir hat ein Anwalt mal gesagt, dass es aussichtslos wäre, gegen Gebührenbescheide zu klagen. Das haben sie drauf, sich die Einnahmeseite abzusichern, das muss man ihnen lassen. Frech dabei:

     

    Zitat

    Es komme auch zu keiner ungerechtfertigten doppelten Gebührenerhebung. Zwar überprüften zudem die örtlichen Waffenbehörden regelmäßig die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers. Auch hierfür würden in der Regel Gebühren erhoben. Es sei aber durch die Zuständigkeitsregelungen im Waffengesetz angelegt, dass verschiedene Behörden unterschiedliche waffenrechtliche Erlaubnisse erteilten. Hieraus folge, dass diese unterschiedlichen Behörden dieselbe Person in eigener Verantwortung jeweils auf ihre Zuverlässigkeit prüften, wobei dies durch die jeweilige Behörde spätestens nach drei Jahren geschehen müsse.

    Als Veranlasser dieser Prüfung sei der Kläger auch der taugliche Kostenschuldner.

     

    Doppelt gemoppelt, aber wenn einer was findet, ist man gleich alles los. Das ist doch toll. Man wird dann also noch mehr überprüft, als es gesetzlich nötig wäre. Es lebe die Bürokratie. Und wie schon aus anderen Urteilen, "als Veranlasser", nein, ich - du - er - sie - es, wir sind keine Veranlasser, keine Auftraggeber, das ist der Gesetzgeber, der dies im Rahmen der öffentlichen Sicherheit gerne so haben möchte. Das muss steuerfinanziert werden. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erhalte ich danach auch keine Rechnung, obwohl ich als Führerscheininhaber und Autonutzer durchaus eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen kann.

     

    vor 1 Stunde schrieb CvonderSee:

    Heute im Bundestag. Ohne Worte.

    Wer es jetzt noch nicht kapiert hat...

     

    Die Evaluierung hat jetzt ergeben, dass man noch weiter verschärfen muss? Really? Niemals werden sie durch einen KWS die jahrzehntelange Flut an Schreckschusswaffen eingedämmt bekommen. Und Armbrüste, was ein dummer Quatsch. Es geht nur um Kontrolle.

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  12. Ja, könnte man auch so machen. Aber es gibt eben auch Schlüsselschlösser. Noch muss man die nicht in Tresoren mit Code wegsperren.

     

    Muss ich dann zwei Teile des Schlüssels an verschiedenen Personen übergeben? ;)

  13. Keine Ahnung. Irgendein übereifriger SB in der Waffenbehörde? Rechtlich scheint das nicht geregelt zu sein. Einen geschlossenen Umschlag könnte man öffnen…. so, wie hier LWB „verfolgt“ werden, jeder kleine Fehler negativ ausgelegt wird, möchte man rechtlich einwandfrei agieren und nicht über einen Umweg einen Nichtberechtigten Zugang gewähren, oder das dies zumindest so gewertet werden könnte, auch wenn es realistisch keine Bewandtnis hat. Wir alle müssen sterben, eine Regelung ist also auch im Interesse der Behörden.

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