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Beiträge von Last_Bullet
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vor 6 Minuten schrieb rwlturtle:
Du hast Recht.
Womit genau?
vor 6 Minuten schrieb rwlturtle:Hat der Hersteller das nun missverständlich ausgedrückt, oder ist er tatsächlich der Meinung, die Norm werde erst erfüllt, wenn der Schrank fachmännisch verankert ist?
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vor 1 Minute schrieb Fyodor:
Daher sind die besonderen Anforderungen an den vollen Versicherungsschutz nicht anwendbar.
Also ist es ein versicherungstechnischer Unterschied. Weil die Modelle an sich, von Langwaffenschränken mal abgesehen, unterscheiden sich nicht großartig, sind es häufig nur Kurzwaffeninlays u. ä., die den Tresor zum Waffenschrank machen, also optisch. Wobei ich sagen muss, bei Waffenschränken sehe ich eigentlich so gut wie keine Widerstandsklasse über I. Für diese gilt seitens des WaffG: Everything that fits in it...
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vor 37 Minuten schrieb lrn:
hohen Verantwortung beziehen die werten Abgeordneten ja auch hohe Bezüge.
Jedoch nie wirkliche Konsequenzen für augenscheinliche Fehler, verfassungsfeindliche Gesetze, antiwirtschaftliche Politik etc. tragen müssen.
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vor 28 Minuten schrieb Elo:
die immer wieder für Amoktaten genutzt werden
Hat sie dazu auch belastbare Zahlen vorgelegt, wie oft das in Deutschland vorgekommen ist?
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vor 13 Minuten schrieb Elo:
grundsätzlich positiv gegenüber,.... auch wenn sie einige lästig finden.
-Lästig -- check
-Teuer -- check
-Einschränkung eines Grundrechts -- check
vor 10 Minuten schrieb Elo:2023 habe es 807 entsprechende Feststellungen gegeben,
Welche Probleme wurden denn festgestellt und wieso geben die LWB nicht mehr Acht?
vor 10 Minuten schrieb Elo:Waffenbesitzer innerhalb von acht Jahren mindestens einmal zu kontrollieren.
Das wäre schön, es gibt zumindest ein Bundesland, welches das gerne jährlich durchziehen würde...jedoch wohl das Personal fehlt.
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vor 6 Minuten schrieb Zakharias:
Wie kriegt man die? Welchen Antrag muss man dafür stellen.
Das müsste man Frau Klette mal fragen. So wohl sehr unbürokratisch sein und auch die Unverletzlichkeit der Wohnung ist dabei gegeben...
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vor 2 Minuten schrieb Zakharias:
Warum dankt niemand der RAF dafür?
Die gibt es quasi nicht mehr. Kann das WaffG jetzt
wegreformiert werden?Mal abgesehen davon, dass die regelmäßige Kontrolle meines Tresors nicht verhindert hat, dass eine Frau Klette nebst Kumpanen bestens bewaffnet dastehen. Auch das böse Einhandmesserführungsverbot hat dem nicht abgeholfen. Die ganzen Überprüfungen bei allen Behörden und demnächst der Idiotentest (incoming) hat denen keine Schwierigkeiten gemacht. Die schwarze WBK ist schon was Geiles....
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vor 27 Minuten schrieb karlyman:
Das ist keine Argumentation, das ist Gefasel aus dem Bauch heraus.
Heutzutage scheint vieles nur noch nach "Gefühl" zu gehen, bei Gesetzen sollte man sich jedoch an Tatsachen halten. Und hier dürfte es eindeutig um Einzelfälle gehen, so tragisch diese auch enden mögen. Um ganz viele Einzelfälle im Bereich der Messerstechereien und Vergewaltigungen scheint man sich nicht so stringent zu bemühen, wie beim regelmäßig von allen Seiten ausgeleuchteten LWB. Da scheint es für das Nichtbezahlen der GEZ schon mal eher Knast zu geben, als für eine Vergewaltigung. Mein "Gefühl" dabei ist, ohne jeden Fall im Einzelnen zu kennen, dass wir anfangen, uns in eine rechtlich bedenkliche Schieflage zu begeben. Verschwörungstheoretiker sagen bereits, dass wir auf einen chinesischen Sozialscore zuwandern. Davon scheinen die LWB weit weniger entfernt zu sein, als der Normalbürger...
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vor 38 Minuten schrieb erstezw:
Nie vergessen:
Es geht ....Nur um maximalmögliche Schikane.
Nun, wenn Waffenbehörden nur noch dafür da sind... das wäre bedauerlich.
Aber im Ernst, wenn hier, auch durch einen älteren Schrank einer älteren Norm, die Vorgabe des Gesetzes deutlich übertroffen wird und erst recht das, was momentan an Behältnissen vorhanden ist, in puncto Sicherheit einen ordentlichen Sprung nach vorne macht, wie könnte da wer dagegen sein, speziell ein SB einer Waffenbehörde. Der hat nicht mal Kosten dadurch.
Da kann man doch nur freudig zustimmen. Dass ich mir das Ding nicht vorher kaufe, dürfte klar sein. Aber es werden immer mal wieder welche günstig angeboten, teils von privat hinterhergeworfen, weil sie die schweren Teile sonst nicht loswerden. Wenn erstmal eine halbe Tonne im Keller steht, dann steht der.
Natürlich kann ich die Waffen auch weiter in meiner "Kartoffelkiste" aus Kuchenblech aufbewahren (Altbesitz), wenn der SB dadurch ruhiger schläft, weil er mal keine Entscheidung für den LWB treffen muss. Wenn das so gewollt ist, spare ich Geld und warte ab, wann das WaffG weiter verschärft wird, mit Zwang zum Schlüsseltresor/ Zahlenschloss nebst Verankerungsvorgaben, bei der eher das Haus wegfliegt, als der Tresor. Erst dann würde ein Zwang entstehen, eventuell umzupacken bzw. Neuerwerb.
Eine zügige Entscheidung erwarte ich dabei nicht.
Demnächst beim Falschparken ist die Entscheidung, die Waffen einzusacken, eher und schneller da, weil es gegen den LWB geht und politisch gewollt ist...
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vor 26 Minuten schrieb karlyman:
Rotlichtverstoß
Und demnächst das Falschparken? Nicht das GRYNE Lied mitgesungen? Keine WP verbaut? Das wird immer bekloppter. Ich bin dafür, dass man Politiker auf Fehlverhalten überprüft, dann hätte zumindest einer schon mal kein Kanzler werden können, mit der Sache an den Hacken. Zudem sollte jeder Abgeordnete sofort sein Mandat niederlegen, wenn er an verfassungswidrigen Gesetzen mitgewirkt hat.
Es ist völlig lebensfremd, dass ein Waffenbesitzer sich nicht den kleinsten Fehltritt erlauben darf. Wie sieht das mit Polizisten aus? Nach einem Disziplinarverfahren keine Waffe mehr tragen und somit den Job los? Da geht das merkwürdigerweise. Und ich denke nicht, dass Polizisten so regelmäßig und tiefgreifend überprüft werden, wie LWB. Und genau das ist der Punkt. In der heutigen Welt hat man schnell mal etwas falsch gemacht, da reicht dann vielleicht schon der Streit in der Nachbarschaft oder innerhalb der Familie, um etwas loszutreten, was über das Ziel hinaus schießt.
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vor einer Stunde schrieb frosch:
Ist zwar etwas teuer
Danke für den Tipp, jedoch beschreibt der zitierte Satz das gut. Prinzipiell findet man des Öfteren Informationen, sogar von Versicherungen, in denen ganz klar der Vergleich der Normen abgebildet wird. Das C2F Zertifikat ist im Tresor vorhanden. Da muss man nur mir dem Finger in einer Tabelle nach unten streichen und schon findet man, dass das dem Widerstandsgrad II entspricht. Dann kann ich mir gleich einen nagelneuen Schrank kaufen, wenn ich die Kosten eines Sachverständigen obendrauf packen müsste.
Nicht böse gemeint.
Ich würde den alten Tresor erst dann kaufen, wenn ich das Go von der Behörde habe.
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Auch von diesem Händler ein Infoblatt mit den Vergleichen der alten sowie der aktuellen Norm:
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Solche seit Jahrzehnten gewachsenen Strukturen, das Denken in Behörden, das bekommt man vermutlich nicht so schnell weg.
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vor 3 Minuten schrieb PetMan:
komisch
Und wie „neutrale“ Behörden hier willfährig den Strick noch enger knoten…. da muss ein politischer Druck hinter stehen, denke ich.
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vor 11 Stunden schrieb Floppyk:
Erfolgszwang
Das stimmt. Außer Skandalen und einer verpatzten Wahl leere Hände. Sie hat jedoch eine Art patzigen-arroganten Auftretens, das sie zusätzlich unsympathisch macht.
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Natürlich. Fancy will doch ihren Kampf gegen Rechts mit allen Mitteln fortsetzen. Das ist genauso niedrig wie die Argumentation bei der Chatkontrolle, wo es um KiPo geht. Selbstredend will das niemand, deswegen kann man nur schwerlich gegen solche Verschärfungen/ Überwachungen sein...
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vor 16 Minuten schrieb sonnyboy:
Aussage
Seit wann muss man erklären, wo und wie man den Schlüssel aufbewahrt? Zudem ist bei der Kontrolle der Waffen nur die Aufbewahrung von Waffen und Munition betroffen, eine Schlüsselaufbewahrung darf (derzeit) nicht kontrolliert werden, somit müsste er mit seiner Aussage durchkommen. Seitens einiger Behörden ist der Schlüsseltresor doch nicht im selben Raum wie die Waffen aufzustellen, also, alles bestens, denke ich.
Rechtlich ist das alles gequirlte....
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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:
Bei Kontrollen muss er die gewählte Lösung plausibel machen können.
Öhm, man muss den Kontrolettis erklären, wie man mit seinem Schlüssel umgeht? Das halte ich nach jetziger Gesetzeslage nicht für haltbar. Die Fragen werden demnächst kommen, bislang hat es bei uns niemanden interessiert. Die müssen damit leben, dass das bisher kein Problem war und es heute ebenso keines ist.
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vor 2 Stunden schrieb Elo:
Klage gegen Gebühr für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit im Waffenrecht ohne Erfolg
War klar. Mir hat ein Anwalt mal gesagt, dass es aussichtslos wäre, gegen Gebührenbescheide zu klagen. Das haben sie drauf, sich die Einnahmeseite abzusichern, das muss man ihnen lassen. Frech dabei:
ZitatEs komme auch zu keiner ungerechtfertigten doppelten Gebührenerhebung. Zwar überprüften zudem die örtlichen Waffenbehörden regelmäßig die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers. Auch hierfür würden in der Regel Gebühren erhoben. Es sei aber durch die Zuständigkeitsregelungen im Waffengesetz angelegt, dass verschiedene Behörden unterschiedliche waffenrechtliche Erlaubnisse erteilten. Hieraus folge, dass diese unterschiedlichen Behörden dieselbe Person in eigener Verantwortung jeweils auf ihre Zuverlässigkeit prüften, wobei dies durch die jeweilige Behörde spätestens nach drei Jahren geschehen müsse.
Als Veranlasser dieser Prüfung sei der Kläger auch der taugliche Kostenschuldner.
Doppelt gemoppelt, aber wenn einer was findet, ist man gleich alles los. Das ist doch toll. Man wird dann also noch mehr überprüft, als es gesetzlich nötig wäre. Es lebe die Bürokratie. Und wie schon aus anderen Urteilen, "als Veranlasser", nein, ich - du - er - sie - es, wir sind keine Veranlasser, keine Auftraggeber, das ist der Gesetzgeber, der dies im Rahmen der öffentlichen Sicherheit gerne so haben möchte. Das muss steuerfinanziert werden. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erhalte ich danach auch keine Rechnung, obwohl ich als Führerscheininhaber und Autonutzer durchaus eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen kann.
vor 1 Stunde schrieb CvonderSee:Heute im Bundestag. Ohne Worte.
Wer es jetzt noch nicht kapiert hat...
Die Evaluierung hat jetzt ergeben, dass man noch weiter verschärfen muss? Really? Niemals werden sie durch einen KWS die jahrzehntelange Flut an Schreckschusswaffen eingedämmt bekommen. Und Armbrüste, was ein dummer Quatsch. Es geht nur um Kontrolle.
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Es kam bisher…. nichts. Habe deswegen nachgefragt, mal sehen, wann sich jemand regt und wer da „den Kopf hinhält“.
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vor 4 Minuten schrieb rwlturtle:
fällig...
Dann bleibt noch eine "Waffensammlung": Solingen....
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vor 4 Minuten schrieb rwlturtle:
Rechtsgrundlage
Verhöhnung kommt bald hinzu...
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Ja, könnte man auch so machen. Aber es gibt eben auch Schlüsselschlösser. Noch muss man die nicht in Tresoren mit Code wegsperren.
Muss ich dann zwei Teile des Schlüssels an verschiedenen Personen übergeben?
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Keine Ahnung. Irgendein übereifriger SB in der Waffenbehörde? Rechtlich scheint das nicht geregelt zu sein. Einen geschlossenen Umschlag könnte man öffnen…. so, wie hier LWB „verfolgt“ werden, jeder kleine Fehler negativ ausgelegt wird, möchte man rechtlich einwandfrei agieren und nicht über einen Umweg einen Nichtberechtigten Zugang gewähren, oder das dies zumindest so gewertet werden könnte, auch wenn es realistisch keine Bewandtnis hat. Wir alle müssen sterben, eine Regelung ist also auch im Interesse der Behörden.
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
in Waffenrecht
Geschrieben
Da ist eine Firma aber sehr geschäftstüchtig. Wenn man das so liest, könnte man glatt meinen, das sei bereits Gesetz:
https://www.wosta-tresore.de/tresor-infocenter/ovg-nordrhein-westfalen-30-08-2023/