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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. vor 1 Minute schrieb qwertz:

     

    Hersteller ... Preis...  Transportkosten

     

    Im Angebot ist es ein Format, die sollen noch richtig gut sein im Gegensatz zu den heute aus Asien gefertigten. Die Kiste ist geprüft, Schloss neu und gewartet. Der Preis mit Transport, Aufstellen und sachgemäßen Verankern liegt bei etwas über 1300. Etwas teurer wurde mir noch ein Sistec und ein Leicher angeboten.

  2. vor 5 Minuten schrieb sealord37:

    Wenns klappt wärs ja cool. 

     

    Sehe ich genauso. Argumente pro sind dabei wichtig und keine Bedenken. Überzeugungsarbeit. Das ist doch kein Akt, an dessen Ende man etwas weggenommen bekommt. Zudem interessiert es mich, wie man darauf wie reagiert. Denn sie wollen doch mehr Sicherheit, anders ist z. B. das Tresorschlüsselthema nicht zu werten. Mehr Sicherheit zulasten des LWB. Jetzt kommt einer und sagt, he, ich möchte Geld ausgeben, aber keinen "Neuzeitschrott", sondern Qualität, die vergleichbar sicher ist, wie Schränke neuerer Norm.

  3. vor 26 Minuten schrieb sealord37:

    ein entsprechendes Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen zu bringen.

     

    Wozu? In der hier verlinkten offiziellen Broschüre (danke an @skippersind die Vergleiche genannt. Check.

    Das alte Zertifikat C2F ist an der Innenseite angebracht. Check.

    B-Tresor deutlich darunter (Altbesitz). Check.

     

    Das ist eine Win-Win Situation, denn hier möchte der LWB etwas verbessern, ohne dass es der Behörde etwas kostet. Und ist das wirklich eine so seltene Situation, dass es noch niemand versucht hat?

     

    @qwertz Super, danke. Daraus geht hervor, was mir der Fachhändler erklärt hat.

     

     

  4. vor 22 Minuten schrieb steven:

    Lichtblick

     

    Genau. Mir geht es im Pro-Argumente, eigene Erfahrungen. 25 Jahre, da gab es die neue Norm im WaffG noch gar nicht... jedoch denke ich, muss man es den Behörden nur mundgerecht servieren, quasi, dass "sie selbst" einen Vorteil daraus erkennen. Wenn das alles von vornherein unmöglich wäre, würde ich es nicht versuchen wollen.

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  5. vor 13 Minuten schrieb grizzly45:

    Wolltest Du das mit uns diskutieren oder mit der Behörde? Man könnte fast glauben Du willst uns überzeugen.

     

    Was Du glaubst (der gehört in die Kirche), dafür kann ich nichts. Deine Darstellung ist, als ob jemand für eine solche Entscheidung, die das Gesetz hergibt, gehängt werden würde. Wieso kommst Du darauf? Halte ich für abwegig. Die Möglichkeit ist vom Gesetzgeber vorhanden, offizielle Vergleichbarkeit der Sicherheitsklassen gibt es ebenso. Die Sicherheit des Tresors ist höher als die, die ich damit ersetzen würde. Faktenbasiert gibt es da wenig entgegenzusetzen.

     

    Mir ist es letztendlich egal, wenn die Waffen weiter so verwahrt werden sollen wie bisher, und man meine auf eigene Kosten angeschaffte höherwertige Sicherheit verschmäht, habe ich etwas dazu in der Hand, falls mal etwas wegkommen sollte. Interessant wäre es dann, den zuständigen Innenpolitiker zu fragen, was er von dieser Geschichte hält, also ob er nicht an mehr Sicherheit selbst ein (öffentliches) Interesse sieht.

  6. Gerade eben schrieb Elo:

    Hier steht noch etwas zu Historie, auch die Bedeutung des F bei den C-Tresoren wird erläutert:

     

    Danke, das kannte ich bereits. Jedoch eine offizielle Broschüre zu haben, ist schon mal sehr gut. Mit der Gleichwertigkeit werde ich auch argumentieren. Ich meine, ich müsste mir nichts "neues" anschaffen, aber wenn man es schon macht und die vorhandenen Möglichkeiten dadurch deutlich übertroffen werden, wie sollte man dagegen sein? Dann könnte ich der Behörde auch sagen, "gut, dann bleiben sie halt im "Kuchenblech", wenn ihr das so wünscht...".

  7. vor einer Stunde schrieb skipper:

    evtl. hielfen Dir die Infos:

     

    Danke, die sind sehr hilfreich, weil hier auf die Vergleichbarkeit eingegangen wird.

     

    vor 58 Minuten schrieb Fyodor:

    Es ist doch nur Dein Geld, für einen neuen, aktuell Schrank.

     

    Mein Geld ist es auch, einen Gebrauchten zu erwerben, der sogar teurer sein kann, als ein kleiner Einser. Das Geld fließt in diesem Fall dem Fachhandel zu. Kleine Einser sind billiger zu haben, genauso könnte ich einen beim Fachhändler erwerben, der bräuchte mir also rein gar nichts am alten Standard madig machen. Versicherungstechnisch wäre der C2F kein Problem. Ein hier bereits genannter D10 wäre auch nur einer nach der alten Norm. Die sind auch nicht so einfach zu bekommen.

     

    vor 58 Minuten schrieb Fyodor:

    Sicherheitstechnisch eben nicht.

     

    Nun, das sieht der Fachmann anders, ich hatte genau zu dem Thema einige Fragen und diese wurden dementsprechend beantwortet.

     

    vor 10 Stunden schrieb Last_Bullet:

    Gemäß Aussage des Fachhändlers war diese Stufe vormals sogar dem aktuellen Widerstandsgrad 3 gleichgestellt, jedoch haben diese ein paar Sicherheitsfeatures mehr, sodass man einen C2F heute mit einem Widerstandsgrad 2 gleichsetzen könne.

     

    Die Widerstandsgrade sollen nicht proportional ansteigen. Und wenn ich damit einen alten B-Schrank ersetze, dann wäre deutlich mehr Sicherheit mit einem C2F geboten. Zudem reiten doch gerade alle gerne die Klimawelle, also ist gebraucht keine Ressourcenverschwendung mehr, im Gegensatz dazu, wenn ein Tresor für mich hergestellt werden müsste.

     

    vor 58 Minuten schrieb Fyodor:

    Es geht darum den Zugriff durch den berechtigten Besitzer zu verlangsamen, und den bloßen Besitz zu verteuern.

     

    Daran ändert sich durch einen C2F zu einem Einser rein gar nichts.

     

    vor 58 Minuten schrieb Fyodor:

    Die Schränke sind hauptsächlich Vergrämung. Sonst nichts.

     

    Da hast Du sicherlich nicht Unrecht, jedoch macht der Sicherheitsstandard daran keinen Unterschied, wie schnell ich an meine Waffen kommen. Gehen wir mal von einem Zahlenschloss aus, was gerade so schön aktuell ist, da tippe ich weder langsamer noch schneller, egal welcher Tresor dahinter steckt.

     

    Prinzipiell werde ich die Behörde anschreiben und bei Versagung um eine genaue Begründung bitten. Wenn es rechtlich möglich ist, anderweitige Behältnisse zuzulassen, so kann man nicht einfach auf den aktuellen EN 1143-1 verweisen, dann bräuchte es eine solche "Kann-Bestimmung" nicht. In meinem Angebot wird klar auf die Vergleichbarkeit zwischen C2F und Widerstandsgrad 2 hingewiesen. Bei einer Neuanschaffung wird gerade mal auf 0/Null gefordert, die deutlich schlechter ist, als Widerstandsgrad 2.

     

    Und fragen kostet nichts. ;)

     

    Schade, dass bislang damit keine Erfahrungen gemacht wurden. Die Versagungsgründe würde mich interessieren.

  8. Erstmal danke für die Antworten. Wenn hier quasi Chancenlosigkeit gesehen wird, wie kommt es dann, dass es deutlich im §13AWaffV genannt ist, dass die Behörde dort anderweitig entscheiden kann? Dann macht dieser Satz gar keinen Sinn, wenn man dies ausschließlich auf Waffenräume reduzieren würde, denn die könnte man explizit nennen und damit keinerlei Spielraum mehr anbieten.

     

    Und wenn 0/Null und 1 die Vorgabe ist, die werden von einem mir angebotenen C2F locker in die Tasche gesteckt. Die sind dagegen quasi „Kuchenblech“. Ich kann mir einen billigen Einser mit 70Kg hinstellen, da kann mir eigentlich niemand erzählen, dass der sicherer ist, obwohl ich dort Mengen an Waffen lagern dürfte (die natürlich nicht hineinpassen). Es geht bei Waffen nicht ausschließlich nur um Sicherheit (je nach Blickwinkel), sondern auch um Werte.

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  9. Ich habe die günstige Gelegenheit an einen älteren Tresor des Widerstandsgrads C2F nach der RAL-RG 626/2 zu kommen. Das gute Stück wiegt knapp 500Kg. Gemäß Aussage des Fachhändlers war diese Stufe vormals sogar dem aktuellen Widerstandsgrad 3 gleichgestellt, jedoch haben diese ein paar Sicherheitsfeatures mehr, sodass man einen C2F heute mit einem Widerstandsgrad 2 gleichsetzen könne. Das Zertifikat auf der Türinnenseite trägt jedoch eben die C2F.

     

    Ich würde den gerne zur Aufbewahrung von Kurzwaffen einsetzen, ein brauchbarer Platz ist vorhanden. Nun kann die Waffenbehörde gem. § 13 VWaffV durchaus

     

    Zitat:"Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. " dementsprechend entscheiden, obwohl es hier auch Richtung Waffenraum geht.

     

    Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einem solchen Antrag? Welche Begründung würde nützlich sein?

     

    Warum ich mir so älteren Tresor zulegen möchte? Weil das noch Qualität zu den teils heutzutage angebotenen ist. Passungen, Riegelwerk...  Sicherheitsmäßig betrachtet dürfte der C2F Altbestand, Nuller und Einser wohl locker in die Tasche stecken. Das alleine sollte doch plausibel sein?

     

    Danke vorab.

  10.  

     

    vor 5 Minuten schrieb thomas.h:

    Die Behörde verlangt das nicht, weil ja die Behörde

     

    Ich maße mir nicht an zu interpretieren, wie die Behörde das wahrscheinlich sehen könnte. Für sieht mich es nicht nach "und", sondern "entweder, oder" aus.

    vor 5 Minuten schrieb PeKron:

    wenn ich das mit meinem SB kläre.

     

    Das wäre hier das Klügste, möglichst schriftlich, damit man Dir später nichts am Zeug flicken kann.

  11. vor 13 Minuten schrieb thomas.h:

    Ich weiß nicht, was an dem Text mißverständlich sein soll?

     

    Er hat seine Situation jedoch individuell beschrieben:

     

    Zitat

     

    Ich habe nun einen 1er Tresor, fest verankert mit der Wand, zur Aufbewahrung meiner Schlüssel für meine 4 A/B & B-Schränke. Im 1er habe ich nun auch zwei KW liegen.

    Ist es ernsthaft so, dass die Behörde nun verlangt, dass ich diese zwei KW im B-Schrank lagere? Das ist doch totaler Blödsinn.

     

     

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  12. vor einer Stunde schrieb gunvlog:

    Nur das steht da drin.

     

    Was in meinen Augen auch nur so eine Wischiwaschi-Aussage ist, die man umgekehrt dem LWB als Ausrede unterstellt. Sicher mag es LWB geben, die einer Nachfrage nach dem Schlüssel mit genau diesem Argument ausweichen. Genauso billig erscheint jedoch die Aussage der Behörde, die einzelnen Fächer würde nicht dem Sicherheitsniveau entsprechen. Genau dann müsste man auch einen Waffenraum dahingehend untersagen, weil die einzelnen Waffen darin nicht nochmals in vorgeschriebene Behältnisse verwahrt werden. Beides ist Unsinn, da der Raum an sich den Tresor darstellt, genauso wie es der Raum, in dem sich die Schließfächer befinden, ist. Der dürfte die typischen Normen weit übertreffen.

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  13. Gerade eben schrieb karlyman:

    Kleinst-Wahrscheinlichkeiten

     

    Genau. Wenn man also politischer- und behörderlichseits ein Schließfach, so unbequem das auch sein mag, von vornherein als unakzeptabel zur sicheren Aufbewahrung eines Schlüssels betrachtet, dann sollte man das auch mit Fakten unterlegen können. Ich weiß, unsere Clowns in Berlin und Co und Fakten. Für einen Notschlüssel hielte ich das sogar für sehr praktisch, wenn das Zahlenschloss versagt. Den benötigt man bestenfalls nur zum ersten Test.

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  14. vor 3 Minuten schrieb erstezw:

    Baumarkt

     

    OhmeinGott, wie unsicher und Barzahlung, voll pfui. Du hast doch sicherlich zwecks Garantie Deine Adresse hinterlassen, denn bei der Waffenaufbewahrung sinkt die um 50%!!! Das muss man ehrlich angeben...

     

    Ganz sicher haben die per Kameraüberwachung Dein Kennzeichen gescannt, die Daten abgefragt und brechen bald bei Dir ein, denn wer einen Tresor hat, hat Werte...

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  15. vor 21 Minuten schrieb karlyman:

    Es gibt dort eben Bankmitarbeiter, die Zugriff haben, und auch wissen können, wo der Eigner/das Haus wohnt.

     

    Der Tresorhändler weiß sogar das Modell, Schloss, Widerstandsgrad...und bietet Notöffnungen an. Er weiß, wohin er die Kiste geliefert hat und wenn es sich dabei explizit um einen Waffenschrank handelt, ohoh. Und nun? Bei aller Theorie und was praktikabel erscheint, wo gibt es Belege, Anzeigen, Urteile, dass durch Bankmitarbeiter mittels Zugang zum Schließfach Waffen abhanden gekommen sind? Wo bewegen wir uns da?

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