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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. Mal auf die schnelle.....

     

    https://dejure.org/gesetze/WaffG/12.html

     

    Zitat

    (4) 1Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. 2Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

      1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
        a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    https://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__7.html

    Zitat

    (1) Schussapparate, Zusatzgeräte für diese Apparate, Gasböller, Einsätze für Munition mit kleinerer Abmessung sowie Einsteckläufe ohne eigenen Verschluss für Munition mit dem zulässigen höchsten Gebrauchsgasdruck dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind. Gleiches gilt für Feuerwaffen

    1.

    mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird,

    WBK mit Munitionserwerb und Eintragung der 4mm Waffe vorausgesetzt. Ohne Bedürfnis mit Sachkundelehrgang und positiver Zuverlässigkeitsprüfung ist eine grüne WBK kein Riesenproblem, aber je nach Land und Behörde mit Zusatzkosten verbunden. Wenn der Revolver die "F" Stempelung besitzt, hat er unter 7,5 J und ist auch bedürnisfrei.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

     

    Zitat

    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) 
    1.1 
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; 
    1.2 

    für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

    Hoffe, ich habe das so richtig gesammelt.

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  2. vor einer Stunde schrieb Knalle Peng:

    Habe Huth jetzt den Link hierher geschickt. Falls er kommt, kann er ja mal einen Shop verlinken, der deutscher Gesetzgebung unterliegt und Schlagringmesser und Butterflies verkauft, so wie er behauptet hat.

     

    Offenbar war er nicht in der Lage, automatisch übersetzte Shopseiten aus Übersee von deutschen Händlern zu unterscheiden. Recherche Deluxe: Deutsche Qualitätsmedien.

    Auch wenn er sich die Mühe machen sollte, sich das hier alles durchzulesen, wird er noch mehr den Eindruck gewinnen, entweder super provoziert zu haben oder dass seine Verbotswünsche erst recht umgesetzt werden müssen bei so viel extremistischen Widerstand der Waffenlobby.... 

  3. vor einer Stunde schrieb Slotsipxes:

    Wenn es nicht gerade etwas super seltenes ist, hast du mit diesem Revolver mehr Auflagen als Nutzen. Verkaufstechnisch gibt es hierfür keinen Markt mehr, da du dafür einen Voreintrag benötigst.

    Schießen wirst du damit auch nicht mehr können, es gibt keine Disziplin dafür. Aber einen Waffentresor Sicherheitsstufe 1 wirst du Dir zulegen müssen. Kostenpunkt ca. ab 300€ aufwärts.

    Sicherheitsstufe 1? Habe ich etwas verpasst? Als Neuanschaffung muss es doch mindestens Widerstandsgrad N sein, oder? Zudem mit einem F-Stempel auf der Waffe unter 7,5 J und man darf auf dem eigenen Grundstück schießen (Geschosse dürfen es nicht verlassen usw.), also benötigt man mit dieser bedürfnissfreie Waffe keine Mitgliedschaft in einem Schützenverein. WBK aber trotzdem. Gut 300€ kostet so ein Tresor natürlich zusätzlich noch neben den Gebühren. Die 4mm Munition ist aber arxxxschteuer. Dose mit 100 Schuß zwischen gut 20-25€, und falls man keinen Waffenhändler vor Ort hat kommen noch die hohen Versandkosten hinzu.

  4. vor einer Stunde schrieb ShootingDuck:

    Die Kommentarfunktion nutze ich häufig, um den dort verzapften Bulls..t entsprechend zu würdigen. Allerdings steht einem dort noch die Zensur gegenüber, die bestimmte Meinungen nicht zulassen (egal wie sanft sie formuliert sind). Alles kritische über den endlich befreiten Welt-"Journalisten" kam da z.B. nie an die Öffentlichkeit.

     

    vor einer Stunde schrieb Knalle Peng:

    Da meine Kommentar auf Welt zensiert wurde, nehme ich mir gerade Huths Facebookseite vor! :sdb79248:

     

    vor 25 Minuten schrieb Knalle Peng:

    Ich habe Huth aus der Reserve gelockt. Auf Facebook hat er mir jetzt öffentlich geantwortet und meint, jemand der sich so über andere Meinungen echauffiert wie ich, dürfe keine "Rambo-Messer" haben... Auch Du Schxxxe - ich glaube der hat echt ein ernstes Problem. :chrisgrinst:

     

    vor 19 Minuten schrieb Ch. aus S.:

    Nein, der hat kein Problem, der weiß nur ganz genau, wie man provoziert und Aufmerksamkeit auf sich lenkt.

    Ziemlich krankes und perfides System, was die Welt da so treibt....

  5. vor 3 Stunden schrieb Paddy85:

    Das es in kürze eine weitere Verschärfung, bezüglich Messern, geben wird sollte jedem der die letzten Wochen u.a die regionalen Nachrichten verfolgt hat klar sein.

     

    Es sollte aber meiner Meinung nach nur für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Vorbestrafte Gewalttäter reguliert werden.

    Wird es aber nicht, siehe den Blödsinn mit den Einhandmessern und Co. Der übereifrige Beamte wird da keinen Unterschied zulassen, sollte man Verbotenes finden, denn der steuerzahlende Michel muss im Zaum gehalten werden, wer weiß, auf was für dumme Gedanken er beim Anblick der Regierungsarbeit kommen könnte....

     

    Zudem will man ja weniger Waffen im Land, also macht es doch Sinn zu kontrollieren, erwischt man dabei LWB dann kann man gleich deren Schrank ausräumen. Win-Win für den Staat....

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  6. vor 7 Minuten schrieb Asgard:

    Es gab oder gibt eine Initiative "Messer sind Werkzeuge". Sofern die zugehörige Webseite noch existiert (habe nicht gesucht) findet sich dort genügend Material das gegen ein Verbot spricht.
     

    Meinst Du das hier? 

    http://messer-werkzeuge.de/initiative/

    Ich habe meine Meinung dazu schon im anderen Fred geschrieben. Dem Redakteur packe ich mal ein saftiges Steak hin, und das darf er dann mit zwei ausgelutschten Eisstielen aus Holz versuchen zu für seinen Mund verträglichen Portionen zu verkleinern.:gaga:

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  7. Am 28.3.2018 um 21:43 schrieb steven:

    Die Zulassung auf Berufung wurde abgelehnt.

    Nicht mal die Überprüfung des eigenen Urteils vor der nächsten Instanz zuzulassen, ist schon ein wenig - feige.

    Am 29.3.2018 um 00:38 schrieb VP70Z:

     

    Und zum juristischen "Durchziehen": Ohne alle großen Verbände als Rückendeckung eher schwierig. Die finden es aber gut, warum auch immer. Und 99% freuen sich doch, daß sie mal so wichtig sind und der Amtsinspektor mit der netten Sekretärin sogar zu ihnen als stolze Privilegierte nach Hause kommt, dafür zahlt man auch gerne alle rund 5 Jahre (Tendenz offen) den Hunni Gebühren (Tendenz offen).

     

    Bei mir jedes Jahr. Ich habe beim letzten Waffeneintrag mal den Aufbewahrungsflyer meiner Behörde mitgenommen, da steht das auch noch genau so drin. Und den Hunderter haben die hier weit überschritten, was quasi einer Waffensteuer gleichkommt, die man vorab auch mal einführen wollte, die dann aber rechtlich nicht durchziehbar war.

    vor 18 Stunden schrieb schiiter:

     

    Es braucht immer eine sinnvolle Begründung der Verweigerung bei unangekündigten Kontrollen.

     

    Nein.

    vor 17 Stunden schrieb WOF:

    Es  braucht keine Begründung.

    Genau.

  8. vor 5 Stunden schrieb Knalle Peng:

     

    Das war in Hessen an einem schönen Sommertag. Ich hatte ein Eis in der Hand (Magnum White).

     

    Ich werde von einem Mann angesprochen und gefragt, wo ich hin möchte. Daraufhin frage ich zurück, was ihn das anginge. Er stellt sich als "Die Polizei" vor und fordert mich auf, mich auszuweisen...

    .....

    Keine Ahnung, wie Du aussiehst, aber das ist schon komisch, dass man Dich angesprochen hat und wie das ganze dann gelaufen sein soll - unterirdisch. Das sollen echte Cops gewesen sein? Und mit der Aussage, Du führst ein Messer zur SV, da haben die nicht mal gezuckt?? Für ein erlaubtes Messer zum Führen vermutlich egal, aber als Begründung ein Einhandmesser mitzunehmen wurde SV gerichtsseitig nicht anerkannt als sozialadäquater Grund. Und wie man hier liest, es gibt genug die diesen Paragraphen nebst Beurteilung von Waffeneigenschaften für schwammig halten, was es auch aus meiner Sicht ist. Und so lange das Beamte vor Ort zumindest vorab beurteilen und das Messer erstmal zwecks Überprüfung/ Anzeigenerstattung einsacken, so lange ist es eben nicht klar und deutlich geregelt. Ob das so gewollt ist? Eigentlich sollten Gesetze klar und deutlich sein, damit der Bürger sie verstehen und sich daran halten kann. Vielleicht sollten wir wieder zu den 10 Geboten zurück.....

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  9. vor 1 Stunde schrieb Knalle Peng:

     

    Es waren nicht zwei Kontrollen, sondern eine Kontrolle und ich hatte beide Messer einstecken. :chrisgrinst: War eine "verdachtsunabhängige Personenkontrolle" einer Zivilstreife in der Nähe einer S-Bahn-Station.

     

     

    Gleich Beide dabei, sehr, sehr suspekt und dann noch ausgewählt zur Kontrolle, pöser Pursche!:grin:

     

    Und dass die beiden Messer nicht einbehalten wurden, ist schon fast verwunderlich, oder die Beamten waren auch Messerfreunde und hatten ein Einsehen. Oder Deine nette, freundliche Art.... wer weiß. In vielen anderen Fällen wäre das Wagner vermutlich zu 100% weg gewesen. Zum Glück hattest Du keine Massenvernichtungswaffe wie ein Multitool dabei, da hätte man Dir sonst was unterstellen können....:cool3:

     

    Die „gefräste Rinne“ soll so eine Art Blutrinne sein? Ich habe mal gelesen, dass das keinerlei Wundwirkung hat.

  10. vor einer Stunde schrieb bigbore:

    Zitat Abschnitt 2 WaffVwV
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

    https://www.jurion.de/gesetze/waffvwv/2/?

    Zu Unterabschnitt 2:

    Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1

    .......

    .....Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen....

    ....

    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    • kürzer als 8,5 cm oder

    • nicht zweischneidig

    ist.

    In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 zu beantragen.

    Bekannt und soweit klar. Aber da sind eben diese "Zweifelsfälle" und "Einzelfälle", die vielleicht gar nicht mal so ein "zweifliger Einzelfall" sind, sondern öfter vorkommen, als man denkt. Der Gesetzgeber hätte sich bei der Waffeneigenschaft auf eben typische Messer-Waffen festlegen sollen. Diese ganze Wischiwaschi hätte-hätte-Fahrradkette ist eben gerade nicht hilfreich. Dolch=Waffe, logisch, Bajonett, Schwert, alles klar, aber darauf abzustellen was für eine Farbe die Klinge aufweist, Griffart blablubb ein Messer hat, finde ich wenig hilfreich. Auch die Klingenlänge macht für mich automatisch noch keine Waffe (siehe Machete). Ich möchte auch nicht mit einem Hirschfänger abgemessert werden, der setzt im Prinzip meine Abwehrfähigkeiten auch recht tief hinab....

    Wer hätte bis vor kurzem noch gedacht, dass Multitools, eigentlich für viele ganz klar ein Werkzeug, wegen einer Einhandmessereigenschaft unter das Führverbot fallen? Ist ja neuerdings die Massenvernichtungswaffe des Handwerkers....

    Aber ich schweife mit großem Bogen vom Thema ab..... 'tschuldigung.

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  11. vor 18 Minuten schrieb Knalle Peng:

    Beide werden explizit als Selbstverteidigungsmesser beworben und wurden von Profis in dem Bereich entworfen. Damit hat man im Fall der Fälle wenig Gegenargumente, wenn ein Richter die Waffeneigenschaft feststellt.

    .....

     

    Und es wird so weitergehen, bis man sie alle aus den Parlamenten wählt.

    Hätte ich beim zweiten Messer nicht gedacht. Aber witzig, wie ein Messer beworben wird bei gleicher Klinge....

    https://www.cold-steel.de/Shop/Taschenmesser/Voyager-Serie/Taschenmesser-Thompson-Voyager::26832.html

     

    Zitat

    Mit seiner langen, breiten, wellenförmigen Klinge im Vaquero-Stil besitzt das Thompson Voyager® nicht nur den großzügigen Bauch und die schwungvollen Linien eines Kukri-Messers, sondern auch den ausgeprägten, spitzen Ort eines Dolches. Dank seines durchgehenden Wellenschliffes mit Cold Steels eigens entwickelten Grip n' Rip-Kerbverzahnungen, die speziell darauf ausgelegt sind, durch zähes, faseriges Schnittgut regelrecht zu gleiten, ist das Thompson Voyager® Vaquero eine großartige Wahl, wenn es darum geht, dicke Seile oder sonstige grobe Materialien durchzuschneiden.  
     

    https://www.cold-steel.de/Shop/Taschenmesser/Voyager-Serie/Taschenmesser-Voyager-Vaquero-XL-Glatte-Schneide-CTS-BD1::20706.html

     

    Zitat

    Die Cold Steel Voyagers® sind wahre "Jedermanns"-Messer. Als Werkzeuge sind diese leichten, komfortablen, äußerst scharfen Messer für nahezu jede Umgebung geeignet. Sie sind robust, zuverlässig und ideal zum Jagen, Wandern, Campen oder zum Verrichten von Alltagsarbeiten. Sie können außerdem ohne weiteres Sonderaufgaben erfüllen: Sie sind in Überlebens- und Rettungssituationen hervorragend und erfreuen sich bei Polizei und Militär aufgrund der Kombination aus Schneidfähigkeit und Sicherheit großer Beliebtheit. 

     

    Bei der Sache mit „aus dem Parlament wählen“ gibt es wohl auch nicht wenige, die da lieber alle rausjagen würden.....

  12. vor 18 Minuten schrieb Knalle Peng:

    Taktische Messer sind fast immer komplett schwarz oder camo, zumindest aber ist die Klinge matt satiniert bzw. stone washed, um Reflexe zu vermeiden und das Messer möglichst unsichtbar zu gestalten - da beißt die Maus keinen Faden ab.

     

    Dass es auch reinrassige Outdoor- oder Jagdmesser mit beschichteten Klingen oder jagdlichen Tarnmustern gibt, stimmt natürlich, ändert aber nichts daran, dass ihnen dann trotzdem eine gewisse taktische Tauglichkeit unterstellt werden kann.

     

    Ich wurde schon mit meinem Jim Wagner Fixed Blade (taktisch, Tanto, schwarze Klinge - aber feststehend 11,9 cm Klinge) und meinem Cold Steel Voyager Thompson (taktisch, schwarze Klinge, aufwerfbar, aber Öffnungspin demontiert) kontrolliert und habe die Messer immer noch... es wurde halt im Ermessensspielraum zu meinen Gunsten entschieden.

     

    02BO049a.jpg

    cold-steel-thompson-voyager-vaquero.jpg

     

    Das erst Deiner hier abgebildeten Messer hat diese typische Tantospitze. Das könnte grenzwertig sein wobei dieser Wagner irgend so ein Selbstverteidigungs-Kämpfer-Waffen-Profi ist? Bin zu faul gerade nachzusehen, sorry. Das Zweite sieht eher wie diese typischen Messer der Spanier aus, was ich nicht als Waffe betrachte. Ich nenne es Dummfug, wenn man alleine auf Grund einer Klingenbeschichtung oder eines Camogriffs versucht verzweifelt eine Waffeneigenschaft aus einem Messer zu quetschen. Wenn ein Kampfmesser eine dunkle Klinge hat um Reflexionen zu vermeiden, ist das natürlich nachvollziehbar, aber dann ist das Messer bereits eine Waffe. Bei einem Outdoormesser, bei dem man bei der Klinge wegen z. B. der guten Schärfe und Nachschärfbarkeit einen Carbonstahl verwendet, der eben rostanfällig ist und deswegen eine Schutzschicht aufgetragen wurde, wäre das aus meiner Sicht eben einfach nur dumm. Ich empfinde diesen Raum, der bestimmte Eigenschaften eines Messers von der Definition anderer, die eventuell noch nicht mal richtig Ahnung haben oder eine etwas, sagen wir intolerante Ansicht besitzen, abhängig macht ganz, ganz schlecht und lässt den eigentlich rechtstreuen Bürger dann hübsch im Regen stehen. Ich kenne genug Schützenkollegen, die aus Angst vor Verlust ihrer Zuverlässigkeit im vorauseilendem Gehorsam lieber nur noch nen Schweitzer mitnehmen..... bis zur nächsten WaffG Verschärfung....

    vor 13 Minuten schrieb knight:

     

    Ich würde das umgekehrt sehen: Da wo es einen FB gibt, kann man ihn zur Sicherheit dabei haben. Ich habe z.B. den FB für die Kubotans immer dabei, damit ich im Falle eines Falles keine Diskussionen um meinen Schreibstift führen muss oder wenigstens besser führen kann. Außerdem kann man mit sowas bei Diskussionen im Bekanntenkreis über den Schwachfug um Gesetz Eindruck schaffen.

     

    Für meine Waffen habe ich den FB auch gleich neben der WBK im Etui.

    Ich schrieb es schon mal, dass ich es gruselig finde quasi meine Beweise für ein legales Mitführen schon am Mann haben zu "müssen". Da sieht man wieder, wohin einen das Gesetz geführt hat und das es gegen jeden eingesetzt wird und nicht ausschließlich gegen die damals genannte Zielgruppe. Schön verarscht hat man den Messerträger.

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  13. vor 3 Stunden schrieb Knalle Peng:

     

    Da habe ich noch im Waffenhandel gearbeitet, ist schon knapp 10 Jahre her, da hat die Polizei einem Kunden das Messer eingezogen und der Richter hat später u. a. die Beschichtung der Klinge (schwarz), die Klingenform (Tanto) und die Farbe des Griffs (Camouflage) als Argument dafür aufgeführt, dass das Messer zum verdeckten Einsatz gegen Menschen konzipiert wäre und damit eine Waffe und kein Outdoormesser darstelle.

     

    Tantoklinge basiert jedoch auf Waffen, wenn ich mich nicht irre, den japanischen Schwertern, die eindeutig Waffen waren. Die Spitze soll stabil genug gewesen sein Rüstungen zu durchdringen. Also darauf alleine könnte ein Richter schon die Waffeneigenschaft begründen, der Rest (schwarze Klinge, Camogriff) ist Dumfug (vom Richter).

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  14. Hickok45 macht klasse Videos, erklärt was es mit den Waffen, auch geschichtlich, auf sich hat, schießt damit, oh Lord, wenn ich das in dem Alter noch so gut kann, und hat Spaß dabei, ja, auch mal mit einer vollautomatischen Waffe einfach rumballern oder seine Pumpkin-Videos, schlicht mal fun. Nichts davon ist radikal, rechts, whatever, der Mann hat Ahnung in meinen Augen und teilt diese. Wer sowas löscht, bannt, zensiert trifft da den Falschen.

     

    Spaß am Schießen darf man ja bei uns nicht so wirklich haben, ist ja alles ernsthafter, oft verkniffener, deutscher Vereinssport.

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  15. vor 4 Minuten schrieb LTB:

    Macheten sind nicht verboten. Sie unterliegen nach meinem Kenntnisstand auch keinem Führverbot. Stattdessen wird es wohl in etwa so laufen: Die Polizei kassiert die Machete ein und schreibt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Vor Gericht ist der Vorwurf nicht haltbar und der Kiosk-Besitzer bekommt seine Machete zurück. 

    Wenn die Polizei wirklich eine Anzeige schreibt wegen Verstoß WaffG, dann sollte dies spätestens seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, da vor Gericht eben keine Erfolgschancen auf eine Verurteilung bestehen.

  16. Gerade eben schrieb Edward:

    Nach meinem letzten Stand ist eine Machete ein Werkzeug, wo ist da das die Straftat ? die kann ich im Garten,Auto, Keller, Kiosk haben, und wenn ich damit die Salami schneiden will:021:

    Soweit auch mein Wissensstand, eventuell weiß man da schon mehr und die Machete ist das nächste, böse Schnitzwerkzeug, was nur noch versiegelt und verschlossen aufbewahrt werden darf....

  17. vor 5 Minuten schrieb Mausebaer:

    Was soll man denn noch dazu schreiben? :closedeyes:

    Qualle: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/city-konzept-der-polizei-waffen-gefunden-zahlreiche-anzeigen-gefertigt-1.1857184

    Aachen. Zwei Festnahmen, 14 Strafanzeigen und 17 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten....

    ......Eine griffbereit im Kiosk deponierte Machete wurde sichergestellt und brachte dem Mann eine Anzeige nach dem Waffengesetz ein......

    Wie, keine Einhandmesser???

    Machete und Verstoß Waffengesetz? Welcher Paragraph doch gleich? Waffe oder Werkzeug?

    Ist das Innere eine Kiosks öffentlich oder befriedetes Besitztum?

     

    https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

     

    Zitat

    Ein befriedetes Besitztum ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück. Befriedet ist dabei gleichbedeutend mit „eingehegt“.
    Beispiele: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe

    Nach allgemeiner Ansicht gelten auch (unbewohnte) Neubauten, leer stehende Wohnungen und zum Abbruch bestimmte Häuser als befriedetes Besitztum. Ferner gehören nach herrschender Meinung auch sog. Zubehörflächen zum befriedeten Besitztum. Dabei handelt es sich um solche Grundstücksflächen bzw. Raumgebilde, die selbst nicht abgeschlossen, jedoch für jedermann erkennbar mit geschützten Räumen örtlich und funktional eng verbunden sind, etwa Höfe oder Vorgärten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich hinsichtlich der Zubehörflächen lediglich um einen abgeleiteten Schutz handelt, weswegen zunächst das unmittelbar geschützte Tatobjekt festgestellt werden muss. In Zweifelsfällen ist hinsichtlich der Zubehörflächen zusätzlich eine einschränkende Auslegung geboten.

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