Zum Inhalt springen

Last_Bullet

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    23.303
  • Benutzer seit

Beiträge von Last_Bullet

  1. vor einer Stunde schrieb bigbore:

    Zitat Abschnitt 2 WaffVwV
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

    https://www.jurion.de/gesetze/waffvwv/2/?

    Zu Unterabschnitt 2:

    Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1

    .......

    .....Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen....

    ....

    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    • kürzer als 8,5 cm oder

    • nicht zweischneidig

    ist.

    In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 zu beantragen.

    Bekannt und soweit klar. Aber da sind eben diese "Zweifelsfälle" und "Einzelfälle", die vielleicht gar nicht mal so ein "zweifliger Einzelfall" sind, sondern öfter vorkommen, als man denkt. Der Gesetzgeber hätte sich bei der Waffeneigenschaft auf eben typische Messer-Waffen festlegen sollen. Diese ganze Wischiwaschi hätte-hätte-Fahrradkette ist eben gerade nicht hilfreich. Dolch=Waffe, logisch, Bajonett, Schwert, alles klar, aber darauf abzustellen was für eine Farbe die Klinge aufweist, Griffart blablubb ein Messer hat, finde ich wenig hilfreich. Auch die Klingenlänge macht für mich automatisch noch keine Waffe (siehe Machete). Ich möchte auch nicht mit einem Hirschfänger abgemessert werden, der setzt im Prinzip meine Abwehrfähigkeiten auch recht tief hinab....

    Wer hätte bis vor kurzem noch gedacht, dass Multitools, eigentlich für viele ganz klar ein Werkzeug, wegen einer Einhandmessereigenschaft unter das Führverbot fallen? Ist ja neuerdings die Massenvernichtungswaffe des Handwerkers....

    Aber ich schweife mit großem Bogen vom Thema ab..... 'tschuldigung.

    • Gefällt mir 1
  2. vor 18 Minuten schrieb Knalle Peng:

    Beide werden explizit als Selbstverteidigungsmesser beworben und wurden von Profis in dem Bereich entworfen. Damit hat man im Fall der Fälle wenig Gegenargumente, wenn ein Richter die Waffeneigenschaft feststellt.

    .....

     

    Und es wird so weitergehen, bis man sie alle aus den Parlamenten wählt.

    Hätte ich beim zweiten Messer nicht gedacht. Aber witzig, wie ein Messer beworben wird bei gleicher Klinge....

    https://www.cold-steel.de/Shop/Taschenmesser/Voyager-Serie/Taschenmesser-Thompson-Voyager::26832.html

     

    Zitat

    Mit seiner langen, breiten, wellenförmigen Klinge im Vaquero-Stil besitzt das Thompson Voyager® nicht nur den großzügigen Bauch und die schwungvollen Linien eines Kukri-Messers, sondern auch den ausgeprägten, spitzen Ort eines Dolches. Dank seines durchgehenden Wellenschliffes mit Cold Steels eigens entwickelten Grip n' Rip-Kerbverzahnungen, die speziell darauf ausgelegt sind, durch zähes, faseriges Schnittgut regelrecht zu gleiten, ist das Thompson Voyager® Vaquero eine großartige Wahl, wenn es darum geht, dicke Seile oder sonstige grobe Materialien durchzuschneiden.  
     

    https://www.cold-steel.de/Shop/Taschenmesser/Voyager-Serie/Taschenmesser-Voyager-Vaquero-XL-Glatte-Schneide-CTS-BD1::20706.html

     

    Zitat

    Die Cold Steel Voyagers® sind wahre "Jedermanns"-Messer. Als Werkzeuge sind diese leichten, komfortablen, äußerst scharfen Messer für nahezu jede Umgebung geeignet. Sie sind robust, zuverlässig und ideal zum Jagen, Wandern, Campen oder zum Verrichten von Alltagsarbeiten. Sie können außerdem ohne weiteres Sonderaufgaben erfüllen: Sie sind in Überlebens- und Rettungssituationen hervorragend und erfreuen sich bei Polizei und Militär aufgrund der Kombination aus Schneidfähigkeit und Sicherheit großer Beliebtheit. 

     

    Bei der Sache mit „aus dem Parlament wählen“ gibt es wohl auch nicht wenige, die da lieber alle rausjagen würden.....

  3. vor 18 Minuten schrieb Knalle Peng:

    Taktische Messer sind fast immer komplett schwarz oder camo, zumindest aber ist die Klinge matt satiniert bzw. stone washed, um Reflexe zu vermeiden und das Messer möglichst unsichtbar zu gestalten - da beißt die Maus keinen Faden ab.

     

    Dass es auch reinrassige Outdoor- oder Jagdmesser mit beschichteten Klingen oder jagdlichen Tarnmustern gibt, stimmt natürlich, ändert aber nichts daran, dass ihnen dann trotzdem eine gewisse taktische Tauglichkeit unterstellt werden kann.

     

    Ich wurde schon mit meinem Jim Wagner Fixed Blade (taktisch, Tanto, schwarze Klinge - aber feststehend 11,9 cm Klinge) und meinem Cold Steel Voyager Thompson (taktisch, schwarze Klinge, aufwerfbar, aber Öffnungspin demontiert) kontrolliert und habe die Messer immer noch... es wurde halt im Ermessensspielraum zu meinen Gunsten entschieden.

     

    02BO049a.jpg

    cold-steel-thompson-voyager-vaquero.jpg

     

    Das erst Deiner hier abgebildeten Messer hat diese typische Tantospitze. Das könnte grenzwertig sein wobei dieser Wagner irgend so ein Selbstverteidigungs-Kämpfer-Waffen-Profi ist? Bin zu faul gerade nachzusehen, sorry. Das Zweite sieht eher wie diese typischen Messer der Spanier aus, was ich nicht als Waffe betrachte. Ich nenne es Dummfug, wenn man alleine auf Grund einer Klingenbeschichtung oder eines Camogriffs versucht verzweifelt eine Waffeneigenschaft aus einem Messer zu quetschen. Wenn ein Kampfmesser eine dunkle Klinge hat um Reflexionen zu vermeiden, ist das natürlich nachvollziehbar, aber dann ist das Messer bereits eine Waffe. Bei einem Outdoormesser, bei dem man bei der Klinge wegen z. B. der guten Schärfe und Nachschärfbarkeit einen Carbonstahl verwendet, der eben rostanfällig ist und deswegen eine Schutzschicht aufgetragen wurde, wäre das aus meiner Sicht eben einfach nur dumm. Ich empfinde diesen Raum, der bestimmte Eigenschaften eines Messers von der Definition anderer, die eventuell noch nicht mal richtig Ahnung haben oder eine etwas, sagen wir intolerante Ansicht besitzen, abhängig macht ganz, ganz schlecht und lässt den eigentlich rechtstreuen Bürger dann hübsch im Regen stehen. Ich kenne genug Schützenkollegen, die aus Angst vor Verlust ihrer Zuverlässigkeit im vorauseilendem Gehorsam lieber nur noch nen Schweitzer mitnehmen..... bis zur nächsten WaffG Verschärfung....

    vor 13 Minuten schrieb knight:

     

    Ich würde das umgekehrt sehen: Da wo es einen FB gibt, kann man ihn zur Sicherheit dabei haben. Ich habe z.B. den FB für die Kubotans immer dabei, damit ich im Falle eines Falles keine Diskussionen um meinen Schreibstift führen muss oder wenigstens besser führen kann. Außerdem kann man mit sowas bei Diskussionen im Bekanntenkreis über den Schwachfug um Gesetz Eindruck schaffen.

     

    Für meine Waffen habe ich den FB auch gleich neben der WBK im Etui.

    Ich schrieb es schon mal, dass ich es gruselig finde quasi meine Beweise für ein legales Mitführen schon am Mann haben zu "müssen". Da sieht man wieder, wohin einen das Gesetz geführt hat und das es gegen jeden eingesetzt wird und nicht ausschließlich gegen die damals genannte Zielgruppe. Schön verarscht hat man den Messerträger.

    • Gefällt mir 2
  4. vor 3 Stunden schrieb Knalle Peng:

     

    Da habe ich noch im Waffenhandel gearbeitet, ist schon knapp 10 Jahre her, da hat die Polizei einem Kunden das Messer eingezogen und der Richter hat später u. a. die Beschichtung der Klinge (schwarz), die Klingenform (Tanto) und die Farbe des Griffs (Camouflage) als Argument dafür aufgeführt, dass das Messer zum verdeckten Einsatz gegen Menschen konzipiert wäre und damit eine Waffe und kein Outdoormesser darstelle.

     

    Tantoklinge basiert jedoch auf Waffen, wenn ich mich nicht irre, den japanischen Schwertern, die eindeutig Waffen waren. Die Spitze soll stabil genug gewesen sein Rüstungen zu durchdringen. Also darauf alleine könnte ein Richter schon die Waffeneigenschaft begründen, der Rest (schwarze Klinge, Camogriff) ist Dumfug (vom Richter).

    • Gefällt mir 1
  5. Hickok45 macht klasse Videos, erklärt was es mit den Waffen, auch geschichtlich, auf sich hat, schießt damit, oh Lord, wenn ich das in dem Alter noch so gut kann, und hat Spaß dabei, ja, auch mal mit einer vollautomatischen Waffe einfach rumballern oder seine Pumpkin-Videos, schlicht mal fun. Nichts davon ist radikal, rechts, whatever, der Mann hat Ahnung in meinen Augen und teilt diese. Wer sowas löscht, bannt, zensiert trifft da den Falschen.

     

    Spaß am Schießen darf man ja bei uns nicht so wirklich haben, ist ja alles ernsthafter, oft verkniffener, deutscher Vereinssport.

    • Gefällt mir 3
  6. vor 4 Minuten schrieb LTB:

    Macheten sind nicht verboten. Sie unterliegen nach meinem Kenntnisstand auch keinem Führverbot. Stattdessen wird es wohl in etwa so laufen: Die Polizei kassiert die Machete ein und schreibt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Vor Gericht ist der Vorwurf nicht haltbar und der Kiosk-Besitzer bekommt seine Machete zurück. 

    Wenn die Polizei wirklich eine Anzeige schreibt wegen Verstoß WaffG, dann sollte dies spätestens seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, da vor Gericht eben keine Erfolgschancen auf eine Verurteilung bestehen.

  7. Gerade eben schrieb Edward:

    Nach meinem letzten Stand ist eine Machete ein Werkzeug, wo ist da das die Straftat ? die kann ich im Garten,Auto, Keller, Kiosk haben, und wenn ich damit die Salami schneiden will:021:

    Soweit auch mein Wissensstand, eventuell weiß man da schon mehr und die Machete ist das nächste, böse Schnitzwerkzeug, was nur noch versiegelt und verschlossen aufbewahrt werden darf....

  8. vor 5 Minuten schrieb Mausebaer:

    Was soll man denn noch dazu schreiben? :closedeyes:

    Qualle: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/city-konzept-der-polizei-waffen-gefunden-zahlreiche-anzeigen-gefertigt-1.1857184

    Aachen. Zwei Festnahmen, 14 Strafanzeigen und 17 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten....

    ......Eine griffbereit im Kiosk deponierte Machete wurde sichergestellt und brachte dem Mann eine Anzeige nach dem Waffengesetz ein......

    Wie, keine Einhandmesser???

    Machete und Verstoß Waffengesetz? Welcher Paragraph doch gleich? Waffe oder Werkzeug?

    Ist das Innere eine Kiosks öffentlich oder befriedetes Besitztum?

     

    https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

     

    Zitat

    Ein befriedetes Besitztum ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück. Befriedet ist dabei gleichbedeutend mit „eingehegt“.
    Beispiele: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe

    Nach allgemeiner Ansicht gelten auch (unbewohnte) Neubauten, leer stehende Wohnungen und zum Abbruch bestimmte Häuser als befriedetes Besitztum. Ferner gehören nach herrschender Meinung auch sog. Zubehörflächen zum befriedeten Besitztum. Dabei handelt es sich um solche Grundstücksflächen bzw. Raumgebilde, die selbst nicht abgeschlossen, jedoch für jedermann erkennbar mit geschützten Räumen örtlich und funktional eng verbunden sind, etwa Höfe oder Vorgärten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich hinsichtlich der Zubehörflächen lediglich um einen abgeleiteten Schutz handelt, weswegen zunächst das unmittelbar geschützte Tatobjekt festgestellt werden muss. In Zweifelsfällen ist hinsichtlich der Zubehörflächen zusätzlich eine einschränkende Auslegung geboten.

    Fragen über Fragen....

  9. vor 13 Minuten schrieb karlyman:

    Unbekannte mit Dienstausweisen, deren Echtheit ich selbst ja auch nicht in der Lage bin zu beurteilen, würde ich nicht einlassen. 

    Wenn die sich nicht anderweitig (z.B. durch Akten/Unterlagenkopien, die nur die Behörde haben kann) noch "ausweisen" können, dann erfolgt ohne positive Bestätigung der Dienststelle (Anruf unter Behörden-Nr.) kein Einlass.

    Das ist m.E. vollkommen korrektes und erforderliches Handeln. 

    Ich empfinde das auch gegenüber dem LWB als eine Frechheit, denn es gibt genügend Beispiele, dass sich Leute versuchen Zugang zu verschaffen um z. B. zu stehlen oder zu betrügen. Dann sollte jede Behörde ein Interesse daran haben, dass die Mitarbeiter eindeutig als solche zu identifizieren sind. Bei einer Kontrolle der Gasgeräte wegen Umstellung wurde hier ein schriftlicher Aufwand betrieben, wie die Mitarbeiter aussehen, was sie dabei haben, blabla, etc. Bei den Waffenkontrollen kommen diese Leute in einen absolut sensiblen Bereich, da muss ich als LWB 100%tig sicher sein, dass das Leute von der Behörde sind. 

  10. Bei uns haben die Ausweise, das habe ich denen auch schon mal gesagt, die ich mir innerhalb von ner Viertel Stunde selbst erstelle. Nicht mal etwas, was wie ein Dienstausweis auszusehen versucht. Bei mir nur noch mit Termin und vorheriger namentlicher Bekanntgabe der beiden Kontrolleure.

  11. vor 9 Minuten schrieb LTB:

     

    Schritt 1:

    "Kleinen Moment bitte, ich bin gerade am Waffenreinigen, ich mache jetzt die Türe zu und verschließe alle Waffen, danach mache ich die Türe wieder auf und sie dürfen zur Kontrolle herein kommen."

     

    Noch jemand im Haus ohne Berechtigung zum Zugriff auf die Waffen und man selbst an der Tür und hat diese aus den Augen gelassen? Dann ist hier schon Ende....

    • Gefällt mir 4
  12. vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

    Ein Schelm, der hier eine Verbindung zu den vielen Meldungen des unerlaubten Führens von Einhandmessern sieht. :closedeyes:

    Quelle: https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/haerteres-waffenrecht-wegen-messern_aid-7969071

     

    War klar wie Kloßbrühe. Ob sich unsere Neubürger dann daran halten werden, steht auf einem anderen Blatt. Etliche interessieren sich ja eh schon recht wenig für unsere Gesetze, Gepflogenheiten und Kultur. Aber dem arbeitenden Normalbürger kann man dann wieder bei irgendwelchen Kontrollen demnächst noch sein Schweizer aus der Tasche ziehen und eine Owi schreiben. Und die LWB zittern wieder vor dem Verlust ihrer Zuverlässigkeit....

    • Gefällt mir 2
  13. vor 37 Minuten schrieb joker_ch:

     

    Ich habe oben einen Film verlinkt der schön zeigt wie eine Einbrecher sich mehre Kugeln einfängt und immer noch gefährlich bleibt und wie das ganze im Gerangel um die Waffe endet. Die beiden Frauen haben mehr Glück als Verstand gehabt.

     

    Irgendwie komischer Film, scheint aber egal mit einer Überwachungskamera aufgenommen worden zu sein. Der Täter greift sogar unter den Tresen, wo sich zwei Revolver befinden und findet die nicht? Natürlich weiß niemand, inwiefern die beiden Frauen mit Schußwaffen ausgebildet sind. Dafür sind die Lichtverhältnisse sehr gut. Und unter richtigem Stress zu schießen ist nicht einfach, das sollte man nicht unterschätzen. Nicht jeder Sportschütze, zumindest in D, hat daheim mannstoppende Kaliber und Munition, fürs Scheibenschießen braucht man die auch nicht. Mit Masse treffen Einbrecher, wenn überhaupt, auf unbewaffnete Bewohner, weil die wenigsten in D über Schußwaffen verfügen. Da ergibt sich diese Option überhaupt nicht. Dann schon eher auf einen Hund, je nach Größe und Rasse mehr oder weniger effektiv. 

  14. vor 2 Stunden schrieb Tauri:

    Aufwand. Ich lese hier immer Aufwand. Was entsteht denn für ein Aufwand? . 

    Einfach mal ein paar Urteile lesen, da sind zumeist die Gebühren von den Behörden vorgerechnet und wie sie sich zusammen setzen. Ist ganz interessant, was man mit ein paar Minuten Arbeit vor Ort (bei mir), der Anfahrt und dem Ausdrucken von Standardbriefen nebst Versand mit vorgegebenen Texten so alles verdienen kann.... komisch immer noch, es soll Kontrollen geben, tatsächlich, für die die LWB nichts bezahlen müssen....

    • Gefällt mir 1
  15. vor 6 Minuten schrieb joker_ch:

    Hast du schon mal in einen Lauf geschaut, bei jemanden der dir nichts gutes wollte? Da brauchst du keine Übersetzung-

    Ja, einmal, wobei ich nicht wusste, ob der Typ aus der Grundausbildung wusste, was er tat. Aber bei schummeliger bzw. kaum vorhandener Beleuchtung muss es für das unerwünschte Gegenüber im eigenen Heim schon schwieriger sein, die Mündung als solche zu erkennen. Ich empfehle SAA Revolver, die haben so einen schönen, ganz eigenen Schloßgang beim Spannen, das dürfte jeder verstehen....

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.