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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. vor 20 Stunden schrieb Mittelalter:

    Positives Beispiel: ich war letzte Woche paar Tage mit der Frau in Österreich. Kurz zum Thema Messer gegoogelt....

    Böse Menschen würden jetzt wieder behaupten in Österreich ist alles wie bei uns... Vor 30 Jahren :rofl:

     

    Auf jeden Fall gibt es keine Einschränkungen zum Thema Messer... Sehr angenehm... Vielen Dank liebe Nachbarn...

    Ja, die Österreicher haben durchaus recht sympathische Züge.... wie sich das jetzt weiter entwickelt, muss man mal beobachten.

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  2. vor 1 Minute schrieb Mausebaer:

    Nur ist das denn von allen effektiven Machthabern in den EU-Staaten gewollt? :diablo:

     

    Nun, wir bewegen uns innerhalb der EU doch in Rechtsstaaten, richtig? Dann erwarte ich als Souverän das, denn wenn man von mir erwartet, dass ich mich selbst informiere, dann müssen mir diese Informationen auch leicht zugänglich sein, möglichst in eigener Sprache, um Missdeutungen zu vermeiden. Da bietet sich heute ganz klar das Internet an, Botschaften können das persönlich wohl kaum leisten.

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  3. vor 20 Stunden schrieb Mausebaer:

    Da ist sie wieder, unsere alte, liebe EU. Anstatt mal für alle Europäer so etwas wie eine gemeinsame Regelung zu finden, muss sich jeder umständlich selber informieren, was das Mitnehmen von z. B. Messern, angeht. Wenn man sich damit zumindest an behördliche Informationen halten könnte, wie man das in Reiseangelegenheiten und Ausweisvorraussetzungen kann, dann wäre vielen schon sehr geholfen. Der Franzose ist vermutlich nur ein Beispiel von vielen, die bei einer Kontrolle auf ihren Reise mit einem Gegenstand auffällig werden, der in ihrem Land keinerlei Problem darstellt.

    Schönes Beispiel:

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/grossbritanniensicherheit/206408

    Zitat

    Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten:

     

    CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen.

    Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitzverbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar zu einer Haftstrafe sind in der Regel die Folge.

     

    Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, wird - selbst wenn sie sich im Besitz eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.

    Sollte doch überall machbar sein.

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  4. vor 4 Minuten schrieb Mausebaer:

    Es gibt Springmesser, die totales Hundepfui sind, und es gibt Sprigmesser, die von dem Hundepfui wieder ausgenommen wurden. :rtfm: Aber vermutlich hat der Schreiberling nur zufällig und ohne Wissen so formuliert. :closedeyes:

     

    Genau. Deswegen hilft ein Blick ins Gesetz, dass nicht alle Springmesser "hundepfui" sind. Qualitätspresse eben.

  5. Am 7.8.2018 um 11:56 schrieb PetMan:

    Hallo zurück,

    da diese Waffenverbotszonen wohl unterschiedlich Eingerichtet werden würde ICH bei MEINER Stadt anfragen wie es sich mit zb Sportschützen auf dem Weg zum Schiessen und deren verschlossen Transportierten Waffen verhält. Da muss es Lösungen geben, sonst könnte jemand der in einer solchen Zone Wohnt den Schiessport an den Nagel hängen. Die Aussage der Behörde würde ich schriftlich Einfordern, damit ich bei einer Kontrolle was " in der Hand " hätte. Und bei deiner Nachbarstadt würde ICH es genauso machen. Das es allgemein gültige Vorschriften dazu gibt kann ich mir nicht vorstellen, dann hätten die ja mitgedacht...................

    Schade, dass ich als Betroffener mich wieder mit was "in der Hand" gegenüber den Behörden absichern muss. So geht Rechtsstaat?

    vor 4 Stunden schrieb Steinpilz:

    Seit ich allerdings das Urteil eines Verfahrens las, in dem ein dunkelhäutiger Kläger ERFOLGREICH dagegen geklagt hat, daß an einem Bahnhof seine Personalien festgestellt werden dürfen (!!!) bin ich mir da nicht mehr so sicher.

     

    Wenn ein Schwarzer durchsetzen kann, daß er seine Personalien nicht mehr anzugeben braucht, wenn er den Verdacht hat, er wird nur danach gefragt, weil der schwarz ist, dann kann wohl auch ein Taschenmesserträger durchsetzen, daß er sein Taschenmesser weiterhin tragen darf :-)

     

    Diskriminierung von "hier schon länger Lebenden"?

    vor 4 Stunden schrieb Flohbändiger:

    Dein Taschenmesser darfst du doch auch weiterhin tragen, nur halt nicht in ausgewiesenen Verbotszonen.

    Mit dem Nullertresor auf dem Rücken....

    vor 2 Stunden schrieb knight:

     

    Edit: Die einzige realistische (bin halt kein Jurist :) ) Gegenmaßnahme sehe ich darin, dass jeder auch nur annähernd Betroffene von seinem Recht, Widerspruch einzulegen, gebrauch macht und denen damit die Bearbeitungsaufwände so explodieren, dass die sich in Zukunft überlegen, auf wessen Seite sie eigentlich stehen.

    So lange ich als Bürger mich an Fristen halten muss, während die Behörden solche Vorgänge monatelang verschlummern können, dürfte der Druck relativ gering sein.

    vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:

    Das mag sein, aber (dauerhafte) Waffenverbotszonen in Innenstädten basieren auf einer Rechtsverordnung gemäß § 42 Abs. 5 WaffG. Da hat man kein Widerspruchsrecht, sondern man muss damit, wenn ich das richtig verstehe, vors Verwaltungsgericht mit Fristbeachtung, Anwaltszwang und Kostenpflicht. Außerdem ist eine solche verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle nicht popularklagefähig, sondern der Antragsteller muss Betroffenheit in einem Recht geltend machen.

     

    Der Aufwand wäre also deutlich höher als bei einem einfachen Widerspruch und es kann auch nicht jeder, dem das nicht gefällt, mal eben vor Gericht ziehen.

    Und schon wird man wieder von den Behörden mit seinen Steuergeldern so lange durch die Gerichtsinstanzen getrieben, bis einem der Atem und das Geld ausgeht....

    vor 56 Minuten schrieb Rocky1964:

    Habe bei der Bundespolizei Halle/S. Hbf bzgl. der temporären Waffenverbotszone im und um den Hbf Halle/S. angerufen und nachgefragt.
    Sinn der Waffenverbotszone ist, daß verdachtsunabhängig jeder kontrolliert werden kann. Es wird auf die strikte Einhaltung des WaffG insbesondere §42a und SprengG geachtet. Das bedeutet, wenn man sich strikt an §42a hält ist alles gut.

    Achso, um vermehrt besser Kontroletti machen zu können um noch ein paar normale Bürger ne Owi reindrücken und Geld kassieren zu können. Toll. Dann sollen sie es nicht "Verbots-", sondern "Waffen und Messerkontrollzone" nennen.

  6. Am 7.8.2018 um 00:27 schrieb Mausebaer:

    ... und das ist wieder die bewaffnete Unterwanderung aus dem Osten:

    Qualle: https://www.pnp.de/polizei/3033237_Verbotenes-Springmesser-sichergestellt.html

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

    Springmesser sind jetzt auch noch komplett verboten... also jedes, auch nur der Besitz, nicht nur das Führen....

     

    So was schlimmes wie das hier bestimmt. Immer diese illegalen Waffenhändler....

     

    Zitat

    §§ Waffengesetz

    HUBERTUS Springmesser entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes und sind legale Messer.

    Das Mindestalter für den Erwerb und Umgang ist das vollendete 18. Lebensjahr (WaffG § 2 Abs. 1)

    Springmesser sind legal (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.4.1), wenn:

    1. die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt
      und
    2. die Klingenlänge maximal 85 mm lang ist
      und
    3. die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist

    Handeln Sie verantwortungsvoll und dem Gesetz konform!

     

  7. vor 7 Stunden schrieb Mausebaer:

    Das ist sowieso die größte Verdummung in diesem Paragraphen. Ich muss mich rechtfertigen, weil ich ein für mich super praktisches Messer dabei habe. Einfach zu öffnen und zu schließen und die Verriegelung verhindert auch noch Verletzungen. Und das gefährliche ist der Rattenschwanz, der dann kommen kann, wenn man auch noch LWB ist.

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  8. vor 3 Stunden schrieb LordKitchener:

    15 und schon eine Schreckschußwaffe in den Fingern? OMG, das ist doch hierzuland bestimmt nicht erlaubt.... :sla:

    Zitat

    Bei den Tatverdächtigen sowie den Geschädigten handelt es sich um Zuwanderer, sie sind der Polizei namentlich bekannt. Der 15-Jährige beging mit seiner Schreckschusswaffe einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

    Und ich dachte schon, er kommt damit durch....:rolleyes:.... er hätte die Angreifer eventuell in den Schlaf singen können....

    Wird jetzt aufgerüstet, anstatt Messer kommen jetzt die Gaspuster und dann?

  9. vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:

    ach nö immer dieser Qualitätsjournalismus ...

    Qualle: https://osthessen-news.de/n11595222/verbotenes-messer-im-fahrzeug-ladendiebstahl.html

    Verbotenes Messer im Fahrzeug

    WILDFLECKEN. Eine Fahrzeugkontrolle am Dienstag brachte ein nach dem Waffengesetz verbotenes Messer zutage. In Wildflecken war gegen 07:30 Uhr ein 34-jähriger Mann am Steuer seines Pkw angehalten worden. Im Fahrzeuginneren lag ein Taschenmesser, das sich mit einer Hand aufklappen ließ. Derartige Messer fallen seit einigen Jahren schon wegen ihrer erhöhten Gefährlichkeit unter das Waffengesetz. Das Messer wurde sichergestellt und wird dem Landratsamt übersandt, das auch über ein Bußgeld entscheidet.

     

     

    Oh, ich wusste gar nicht, dass sich bereits Messer, die sich ausschließlich einhändig öffnen lassen und nicht verriegeln gefährlich sind und unter das WaffG fallen. Wann war da noch mal die Änderung? Und prinzipiell.... was macht ein Messer wirklich gefährlich? Die Art und Weise der Öffnung, Verriegelung, oder eher doch eine gewisse Spitze der klinge und deren Schärfe eventuell?

     

    Naja.... :dirol:

  10. Am 29.7.2018 um 18:04 schrieb hagrud:

    Und Krieg gespielt auch- noch oh Gott oh Gott wenn nun das jeder macht - nicht auszudenken.... Armes Deutschland 

    Natürlich macht das gerade heutzutage Sinn... die Jungs sollen doch schon mal als zukünftiges BW Menschenmaterial für ihren Einsatz im Ausland üben, denn da sollen doch unsere Jungs vermehrt eingesetzt werden, wenn es nach dem politischen Willen geht.... auch wenn meiner Meinung nach wir außerhalb Deutschlands kampfmäßig nichts verloren haben und unsere BW materiell ziemlich kaputt zu sein scheint.

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  11. vor 14 Stunden schrieb VP70Z:

    WO bildet! Dachte bis gerade daß der "Ritterschlag" für diejenigen, die selbst mit dem Kommissar Wanninger Lehrgang W8 (8 Wochen Anwesenheit ohne jegliche Prüfung) überfordert waren eine Alleinstellung hat.

    6 Monate Lehrgang mit Praktika nebst Prüfungen, wenn ich richtig liege, also kein Prüfungsfreier Aufstieg. Zuvor Eignungsausahlverfahren, ob man auch zum Kommissar taugt. Aber um da ran zu kommen muss man gewisse Vorraussetzungen erfüllen. Gibt es also nicht für alle.

  12. vor 6 Minuten schrieb VP70Z:

    BW, BY, BuPol (vollständig?) werden schon wissen warum sie noch dreigeteilte Einheitslaufbahn haben.

    Sparen?

    Bei der BuPol gibt es für viele Beamte den vereinfachten Aufstieg, dennoch ist der mPVD noch vorhanden - aber Oberwachtmeister ist schon lange vorbei.

  13. vor 4 Stunden schrieb Asgard:

    Ich liebe WO. Eine Meldung und es artet wie üblich in vermeintlich juristisch fundierte Spitzfindigkeiten aus. Könnt ihr zur Abwechslung einfach mal eine Meldung als das hinnehmen was sie ist? Eine Meldung und mehr nicht. Und gerade die hier bis auf das Komma an Formulierungen mäkeln geben beflissen bei einer möglichen Kontrolle noch den Nagelknipser ab. "Bitte untertänigst um Entschuldigung Herr Oberwachtmeister. Und einen schönen Gruss an die Frau Gemahlin Herr Oberwachtmeister."

    In welcher Zeit lebst Du denn? Heute gibt es zweigeteilte Laufbahn, viel gehobener Dienst bei den Streifern. Also bitte, wenn schon dann "Herr Oberkommissar"! :)

    vor 3 Stunden schrieb erstezw:

    Das hängt davon ab, ob und wie viele Verwandte du in Minutenfrist aktivieren kannst oder ob sich zufällig anwesende Mitbewohner unter Zuhilfenahme von Möbeln und Flaschen mit dir solidarisieren.

    Reicht es nicht, wenn ich so tue, als ob ich nichts verstehe und etwas stammel, was wie arabisch klingt? :dirol:

  14. vor 2 Stunden schrieb Masta4:

    Wie blöde muß man eigentlich sein um zu glauben das sich da jemand dran hält? :bump:

    Die, die etwas zu verlieren haben....

    vor 1 Stunde schrieb Harry Callahan:

    Ja. Da steht, dass Reizgas verboten ist. Pfefferspray ist aber nun einmal kein Reizgas. Außerdem ist es juristisch gesehen keine Waffe. Auf welcher Grundlage soll also die Mitnahme verboten sein? Willkür???

    Haarspray wäre erlaubt? Soll auch recht fies sein, bei Augenkontakt....

    vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

    Na eben so ähnlich:

    s. Versammlungsgesetz:

    § 2 

    (3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

    Regenschirme, Krücken bei Gehbehinderungen, Rollstühle allgemein, die lassen sich teils recht schnell demontieren, Kugelschreiber, Schlüsselbund, Schnürsenkel, sogar eine passend zusammengerollte Zeitung kann gefährlich sein.

    vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

    Aha, Anwohner dürfen transportieren, der Besucher aber nicht. Etwas diskriminierend....

    vor 20 Minuten schrieb Ballerkopp:

    Wegen zunehmender GewaltBundespolizei verhängt Waffenverbot auf Berliner Bahnstrecke

    https://mobil.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/wegen-zunehmender-gewalt-bundespolizei-verhaengt-waffenverbot-auf-berliner-bahnstrecke-30649088

    "Ein Großaufgebot von Bundespolizisten soll die Fahrgäste an den Bahnhöfen kontrollieren."

    Wo soll dieses „Großaufgebot“ denn herkommen? Aber eventuell wird es anders definiert, was die gemeinte Anzahl angeht....

     

    Vielleicht sollten die Behörden eine App herausbringen, die mir bei gewählter Reiseroute und Reisemittel anzeigt, wo ich solche Waffenverbotszonen kreuze oder mir gleich eine alternative Strecke anbieten. Quasi wie die Staumeldungen beim Navi.

  15. vor 47 Minuten schrieb regu:

    Finde ich gut das Verbot. Wer so etwas dabei hat, führt ja meistens nichts Gutes im Schilde.

    Stimmt. Mit dem Schweizer Taschenmesser wurden Hunderttausende gemeuchelt.....

    vor 42 Minuten schrieb Stephan_muc:

    Alles klar.... Jede Form der Selbstverteidigung mit legalen Hilfsmitteln unterbinden und über erhöhte Sicherheit jubeln.... :bump:

     

    Wie hoch ist der Prozentsatz der Frauen die ein Reizstoffsprühgerät als letztes Hilfsmittel dabei haben? 

     

    „Ich ruf Polizei......“ gerade Frauen werden sich über den besoffenen Fußballpöbel freuen.... und sonstige Typen, die ihnen nachstellen. Wir wäre es mit einem Alkoholverbot bei solchen Veranstaltungen?

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  16. vor 14 Minuten schrieb JDHarris:

    Hier mal eine "offizielle Antwort" von der anderen Seite:

     

    Betreten auf eigene Gefahr "Ich fxxxx die Welt in der waffenfreien Zone"

     

     

    Interessant auch bei diesem Gagasta Rap wiedermal, das das Video innerhalb von 3 Tagen 100. 000 x mehr Aufrufe und Likes bekommt, als eine Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin.

    Typisches „dicke-Eier-Video“, aber so werden es in der Realität viele sehen und umsetzen. Und was die Klicks angeht, wen dieser Generationen und Kulturen interessiert, was die ewige Kanzlerin zu erzählen hat? Auch ich gucke mir das nicht mehr an, 50 Cent für ne Parkuhr und ein wenig frische Luft sind da besser investiert. Aber auf der anderen Seite, kommt so eine Gruppe auf einen zu und will einen abziehen, hilft da die SSW, Holzknüppel etc. Auch kaum weiter.... und wenn das Handy weg ist kann man mangels öffentlicher Telefonzellen nicht mal mehr den Notruf absetzen.... mit dem letzten Röcheln.

  17. vor 15 Minuten schrieb Mausebaer:

    Überlicherweise sind deutsche "Waffenverbotzonen" Totalverbote für alle, die nicht direkt im Dienste für unseren allmächtigen und allwissenden Vater Staat Waffen dabei haben. :closedeyes:

    Das ist ja der Quatsch, was soll ich mit meinem Messer machen, wenn ich auf meinem Weg zum Ziel einer solchen Verbotszone.... begegne? Ich könnte es in den Rucksack packen und transportieren. Oder einen Umweg gehen (gehts noch?) oder es wegwerfen.... das ist doch praktisch nicht durchführbar, wenn ich es nicht mal mehr transportieren darf. Bedeutet, auf meinem Weg durch Nicht-Waffenverbotszonen und auch darin wäre ich, weil ich erst gar nichts mehr mitnehme, nur noch auf den „schnellen Schuh“ angewiesen, wenn ich in eine brenzlige Situation komme... und natürlich wird sich mein Gegenüber, welches mir an die Wäsche will, minutiös an solche Verbote halten, wie es heute schon alle Straftätern tun... ja ne, schon klar.

    Und falls ich mir Werkzeug, also als sehr gefährlich eingestufte Gegenstände, in einem Geschäft kaufe, muss ich eventuell wie ne Billiardkugel zickzack laufen, um diese Verbotszonen nicht zu betreten, da ich mich nicht einer OWI aussetzen möchte? Oder bekomme ich dann vom Baumarkt eine behördlich genehmigte schriftliche Ausnahme ausgehändigt, für den einmaligen Transport? Küchenmesser aus dem Supermarkt? Holzgriff für den Gummihammer? Tennisschläger? Säge? Stemmeisen? Akkuschrauber mit Bohrern? Kugelschreiber? Taschenlampen? Schnur, Seil? Handschuhe? Sicherheitsschuhe? Flaschen aus Glas? Fahrradschloß (darf dann nur noch aus Plastik sein?)? Die Liste ist unendlich....

  18. Also habe ich das richtig verstanden, unter Asylbewerbern gab es Auseinandersetzungen und deswegen darf der Michel sein Messer nicht mehr in bestimmten Teilen der Stadt zu bestimmten Zeiten führen? Das ist ja mal interessant. Würde mich mal interessieren, wie es mit dem Transport in Rucksäcken, Taschen etc. aussieht.

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  19. vor 20 Stunden schrieb chapmen:

    Ein merkwürdiger Vorfall in Wuppertal:

    https://wuppertal-total.de/blaulicht/w-achtung-falsche-polizisten-unterwegs

     

    Zitat aus oben verlinkten Artikel:

    "Bereits am 30.05.2018 ereignete sich in Vohwinkel ein nahezu identischer Vorfall. Auch hier gaben sich drei Männer gegenüber eines 76-Jährigen als Polizeibeamte aus und erklärten, seine Waffen überprüfen zu müssen. Da der Mann Waffenbesitzer war, schöpfte er zunächst keinen Verdacht und ließ die drei ins Haus. Erst als das Trio weg war, bemerkte er den Verlust von Schmuck und Geld."

     

    Leider habe ich keine näheren Infos zu diesem, zumindest für mich, merkwürdigen Zusammenhang finden können. Offensichtlich verfügten die "drei Männer" über entspr. Informationen?

    War klar, dass diese verdachtsunabhängigen Kontrollen irgendwann einmal missbraucht werden - man stelle sich den Worst Case vor, die hätten es auf die Waffen abgesehen und dann?

    vor 19 Stunden schrieb Valdez:

    Ohne Voranmeldung, Ausweis, und der "Liste" ist an der Pforte schluss.

     

    Evtl. ein kleiner Anruf bei der zuständigen Behörde.

     

     

    vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

    Ja, war sie. Aber: Der Zettel war ein ganz normaler, selbst ausgedruckter Wisch, den jeder in einer Minute hätte selbst anfertigen können. Der "Dienstausweis" ähnlich, ein bedrucktes und laminiertes Stück gewöhnliches Papier. Ein runder Stempel war drauf, aber so verwischt daß es alles hätte sein können.

     

    Bei uns machen diese Kontrollen ein Außenteam, nicht der zuständige SB. Die kommen in Zivil und ich hatte es denen an der Tür schon mal gesagt, dass ich deren "Ausweise" innerhalb von 30 Minuten nachgemacht habe. Die Dinger sind ne Frechheit. Rückruf im Amt bringt meist nichts, weil es gefühlt Ewigkeiten dauert, bis da jemand ran geht. Bei mir also nur noch mit Termin, den ich unter der mit bekannten Telefonnummer bzw. per Mail mache und mir vorab die Namen der Kontrolleure geben lasse.

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