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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. Gejammert hat hier bislang noch niemand, aber Du erwähnst ebenfalls die Lobbyarbeit einer Firma. Interessant.

     

    Und tatsächlich, mein alter B-Schrank klappert kein Stück, die Luft faucht heraus, wenn ich die Tür schließe. Alle bislang von mir näher betrachteten moderneren Tresore, 0/Null, 1, 2, die Türen klappern und haben leichtes Spiel. Hersteller unterschiedlich, soweit man das herausfinden kann.

  2. vor 24 Minuten schrieb karlyman:

    Aber es gibt vielleicht Dritte, bei denen kommt das genau so an.

     

    Definitiv nein, so ist es nicht gemeint. Mich interessieren die Gedanken, Fakten dahinter. Warum man sich genötigt sah, nach Rückzug einer Baurichtlinie etwas zu tun, verstanden. Das von Steven habe ich bislang mit einer Quelle nicht gefunden. Unmöglich ist natürlich nichts.

     

    Das von Andor klingt erstmal logisch, obwohl es für mich gleichzeitig ambivalent aussieht. Man hätte auch zwei Schlösser vorschreiben können, die aufwendiger zu öffnen sind, als eine dickere Wandung, zusätzlich Bohr-/Schneidschutz des Schlosses, wenn man hauptsächlich den Besitzer selbst oder Familienangehörige/ Besucher abhalten will. Auch dass man einen Unterschied beim Gewicht beim 0/Nuller macht, beim Widerstandsgrad 1 wiederum kein Wort davon, irritiert mich. Was ich relativ einfach wegschleppen und irgendwo in aller Ruhe öffnen kann, ist wesentlich unsicherer, als der schwere Klotz "am Bein". Denn dort hat man alle Zeit und Werkzeuge, die man dafür benötigt.

     

    Also, hätte man z. B. gesagt, zwei verschiedene Schlösser, Minimalgewicht xxxKG, Waffenanzahl ansteigend mit dem Widerstandsgrad etc., das würde aus meiner Sicht den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund stellen. Und der würde alle unberechtigten Interessenten abhalten. Egal ob den Sohn oder den Einbrecher. Die Deckelung einfach auf den Widerstandsgrad 1 ohne nachvollziehbare Begründung, warum das State of the Art sein soll, erschließt sich mir bislang nicht. Das würde ich gerne verstehen.

     

    Natürlich könnte jetzt eine Kundiger sagen, dass der Widerstandsgrad 1 derart sicher ist, dass der Aufwand, den zu öffnen, sehr, sehr groß ist und das nur äußerst selten vorkäme. Ich habe dagegen gelesen, dass richtige Sicherheit erst ab Widerstandsgrad 3 beginnt, das von Leuten, die z. B. beruflicherseits mit dem Öffnen von Tresoren zu tun haben.

     

    Zumindest im unbewohnten Schützenhaus ist man seitens des Gesetzgebers recht restriktiv. Dort muss es schon der Widerstandsgrad 1 sein mit maximal 3 Langwaffen und Kurzwaffen nur nach Rücksprache.

     

    vor 3 Minuten schrieb SC:

    Der Rest der Geschichte ist nachlesbar .

     

    Wo? Hast Du da eine Quelle? Das von Dir verlinkte ist ein Infoblatt, wie Waffen aufzubewahren sind.

     

    vor 3 Minuten schrieb SC:

    zukunftssicher

     

    Da man die technischen Vorgaben in die AWaffV transportiert hat, kann man diese wesentlich einfacher anpassen, als ein Gesetz. Deswegen ist Dein Argument so weit hergeholt nicht. Da könnte sich ruckzuck etwas ändern.

  3. vor 21 Minuten schrieb Andor:

    sondern mit Zugriffsmöglichkeit durch unberechtigte Personen.

     

    Ok, wenn es nicht der übliche Einbrecher ist, macht es mit diesem Argument dahingehend für mich wenig Sinn, wenn man z. B. "nur" Familienangehörige, kurzzeitigen Besuch vom Zugriff abhalten wollte, dann hätte man alles beim Alten belassen können. Aus dem von Elo verlinkten Papier habe ich entnommen, dass man die Aufbewahrung speziell zusammen mit Munition vereinfachen und Verstöße dagegen minimieren wollte. Das würde erklären, warum man die EN 1143-1 mit definiertem Einbruchschutz gewählt hat, und nicht die S2, die nur wenig sicherer als die Schränke gem. VDMAetc. sein soll. Gut, die Richtlinien für den Bau von B-Schränken wurde zurückgezogen, somit musste man sich etwas ausdenken. Logisch.

     

    Deine Argumentation würde dann Sinn ergeben, wenn man tatsächlich nicht den Einbrecher meint und deswegen eine Obergrenze ziehen wollte. Aber wieso dann den Widerstandsgrad 1 und nicht 0/Null? Der würde völlig ausreichen, z. B. den Sohn abzuhalten, bei korrektem Verschluss an die Waffen zu kommen. Üblicherweise dürfte der Sohn nicht mit Vaters Flex an den Inhalt gelangen wollen.

  4. vor 1 Minute schrieb karlyman:

    Ach, bitte, bitte, bitte...

     

    Das mag als Intuition bei Dir so ankommen, war jedoch weder meine Absicht noch meine Frage. Dass man es uns überall schwerer machen will, ist deutlich sichtbar. Es muss jedoch einen Grund geben, hier eine Grenze gezogen zu haben, ich denke, das ist nicht ausgewürfelt worden, sondern muss einen faktischen Hintergrund haben.

  5. Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, weil ich derzeit auf der Leitung stehe. Wieso hat man sich damals darauf geeinigt, dass der Widerstandsgrad 1 im WaffG die unbegrenzte Lagerung von Waffen und Munition ermöglicht? Wieso wurden hier keine Gewichtsgrenzen eingeführt? Denn die Unterschiede innerhalb dieser Klasse sind recht groß, was nicht nur die Größe, sondern auch das Gewicht und andere Sicherheitsaspekte (z. B. zweites Schloss, Notverriegelungen) angeht. Es gibt kleine, leichte Würfel und massive Schränke, die fast an alte Zeiten erinnern. Warum hat man hier den Deckel drauf gemacht und nicht höhere Widerstandsgrade eingefordert? Die Tresorlobby soll damals mit daran gearbeitet haben, so die ein oder andere Meinung.

     

    Weiß da jemand mehr? Ist der Widerstandsgrad 1 sicherheitstechnisch derart gut, hat es soziale Komponenten, dass man dem LWB keine höheren Kosten aufbürden wollte?

     

    Danke.

  6. vor 45 Minuten schrieb mühli:

    warum eigentlich nicht?

     

    Weil er Angst vor dem eigenen Bürger hat? Wer die derzeitige Politik und dessen Personal beobachtet, sollte sich seine eigene Meinung bilden können. Aber "kriegstauglich" sein. Heute habe ich, leider finde ich es derzeit nicht, etwas vom Vorsitzende des Reservistenverbandes gelesen, der alle Wehrfähigen bis 65 registrieren will? Wie bitte?

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  7. vor 9 Minuten schrieb mühli:

    Was meine Heimat von Deutschland im Prinzip stark unterscheidet, man darf in meiner Heimat legal eine Schusswaffe erwerben für Zuhause im Fall der Fälle zur Selbstverteidigung.

     

    Ja, alles richtig, hier darf man nicht mal ein Messer zur Selbstverteidigung führen, ist nicht sozialadäquat. Merkwürdig dabei, diese Art der Kultur wurde und wird in unser Land hineingetragen, diese zu übernehmen wäre dann vermutlich "kulturelle Aneignung", das macht der gute Deutsche natürlich nicht. Es mag alte, weiße Männer mit rechtem Gedankengut geben, die es gut finden, wenn man unsere Gesetze den Euren dahingehend anpassen würde. Aber Nancy sagt, wir sind das sicherste Land der Welt, wer muss sich da schon verteidigen? Außerdem überlastet das später die Gerichte, Schmerzensgeld, Täter-Oper-Umkehr, naja, wer will schon einen Menschen verletzen, weil er psychisch instabil, traumatisiert ist oder der in seiner Kultur eben Streitigkeiten und Ehre mit dem Messer ausdiskutiert? Das wäre rassistisch, rechtsradikal und diskriminierend. Das machen Deutsche nicht. Wir sollten das akzeptieren und weiter die alten Parteien wählen, die uns zukünftig hervorragend durch die aufkommenden Anforderungen und Krisen führen werden. Ja, das sollten wir..

     

    Man stelle sich vor, jeder würde eine Armbrust neben dem Bett stehen haben, fürchterlich...das tun nur Reichsbürger. Große Magazine verleiten den Schwachen zu einer Amoktat, genauso wie diese kriegswaffenähnlichen Halbautomaten. Während der traumatisierte Neukulturankömmling einfach so einreisen darf, muss der böse LWB demnächst zum Onkel Psychodoc und seine Beichte ableisten. Wieso er denn dieses Gefühl hat, auf Scheiben schießen zu müssen. Das könne man doch auch anders regeln. Der Schlüssel zum Waffenschrank wird dann bei Nancy eingelagert, die den nur herausgibt, wenn man einen guten Grund dafür nachweisen kann. Eine SRS darf man nur noch besitzen, wenn man ein Poster von Haldenwang im Wohnzimmer hängen hat. Einfach mal so ein "Schnupperschießen" in einem Schützenverein durchführen? Das nur noch, wenn eine einsatzbereite Gruppe der GSG9 anwesend ist. Und man muss belegen, dass man die letzten drei Legislaturperioden ausschließlich demokratisch gewählt hat.

     

    Ich werde schon wieder polemisch...

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  8. vor 18 Minuten schrieb mühli:

    greift mich der Einbrecher trotzdem mit dem Messer an, dürfte ich auch auf ihn schiessen.

     

    So wie Du die Situation beschreibst, was solltest Du anderes tun? Den Täter bitten einzuhalten, um "Waffengleichheit" herzustellen, also lieber ein Messer zu holen, als die bereit liegende Schusswaffe zu nutzen? Dann bitte auch desselben Typs, Klingenlänge, feststehend oder klappbar, beidseitig schneidend oder nicht...

     

    Wer mit einem Messer zu einer Schießerei kommt, sollte es lieber sein lassen, wäre mein Motto.

  9. vor 1 Stunde schrieb sealord37:

    denen das Messer recht locker sitzt und die es für völlig normal halten, nach einer vermeintlichen Beleidigung ihre Ehre durch abstechen des Gegenübers wieder herstellen zu müssen. 

     

    Und da schon muss etwas mit den Werten verkehrt laufen. Wer meint, durch das Verletzen oder Töten eines anderen mittels Messer oder anderen Mitteln seine "Ehre" wiederherstellen zu können, muss in die falsche Schule gegangen sein. Sowas gehört nicht in unser Land, wo solche "Werte" eben nicht gelebt werden, sondern eine Straftat gegen Gesundheit und das Leben darstellt.

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  10. vor 20 Minuten schrieb karlyman:

    Zunahme der Gewaltkriminalität mit mehr jungen Tatverdächtigen

     

    https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/polizeiliche-kriminalstatistik-2023-faeser/

     

    Zitat

     In Berlin gibt es ebenfalls einen starken Anstieg der Kriminalität, die dort ohnehin schon sehr hoch ist. Es gebe laut Spranger einen deutlichen Trend zur „Verrohung“, vor allem im öffentlichen Raum, wo die gefährliche und schwere Körperverletzung um 17,5 Prozent zunahm. Vor allem Raub, Diebstahl, Körperverletzungen und Sexualdelikte nahmen bereits im zweiten Jahr deutlich zu. Die Sexualdelikte stiegen in der Hauptstadt seit 2015 kontinuierlich an. Es gab mehr als eine halbe Million Taten bei einem allgemeinen Plus von 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

     

    Die gefallene Stadt könnte Vorreiter für das Kommende sein. Schwere KV, also eine mit bleibenden Folgen für das Opfer, das ist keine Kleinigkeit mehr. Und kann der Phaser mit Zahlen belegen, dass es sich dabei um extremistische, reichsbürgerähnliche, AfD-wählende LWB handelt, oder was soll dieser Affentanz um die next Verschärfung?

     

    Eigentlich sollte jeder wissen, was kommt: Ausreden...

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  11. vor 51 Minuten schrieb Valdez:

    wie viele Morde werden

     

    mit legalen Schusswaffen begangen? Ich denke, das ist eher ein homöopathisches Problem. Jeder ist einer zu viel, dennoch sollte die auf dem linken Auge völlig erblindete Einwanderungsministerin sich der wahren Probleme der Kriminalität widmen. Im ÖRR kam heute auf NDR Info ein derart schnodderiger Kommentar, Ausländer, Populismus, ja, es gäbe mehr Straftaten, das seien jedoch auch "reisende Banden", die meisten Einwanderer sind nicht kriminell, Inländer tun das auch, blablubbsabbelrababer.

     

    Blind vor lauter Elefanten im Raum. Aber die nächste gebührenpflichtige Aufbewahrungskontrolle wird es richten, das psychische Gutachten, das Verbot von "kriegsähnlichen" Waffen, Armbrust nur noch mit Erlaubnis, während draußen die Küchenmesser kreisen, Eisenstangen, Fäuste, Füße, Holzlatten...

     

    https://m.focus.de/panorama/welt/bundesweite-statistik-zahl-der-straftaten-jugendlicher-auslaender-auf-rekord-hoch_id_259833923.html?poc=0.06174728504876592

     

     

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  12.  

     

    Zitat

    In unserem neuesten Video werfen wir einen kritischen Blick auf die jüngsten Aussagen von Friedrich Gepperth (BDS/FWR) und Naency Faeser (SPD). Darüber hinaus

     

    Timestamps 00:00 Intro 01:18 Interview mit Friedrich Gepperth bei Atlas Shooting 27:10 VDB und Influencer 38:14 erneue Bedrohung durch das Innenministerium 45:51 Video "Befragung von Nancy Faeser im Bundestag zum Thema Waffenrecht" 50:45 Ergebnis der Umfrage "soll der VDB Mitglied im FWR bleiben?" 55:32 Sieg in der Klage VDB vs. BRD 1:02:25 Die Messen Frühjahr 2024 1:10:55 Expertenrat Waffenrecht 1:13:09 Mitgliederversammlung und 75 Jahr Feier des VDB im Rahmen der IWA 1:33:45 Update zum Expertenrat Airsoft/Paintball 1:34:46 Entlisten der "Shocker Videos" der Operation Reset 1:36:45 Was hat die Next Gunnerration noch für einen Stellenwert für den VDB 1:40:29 weitere Waffenrechtliche Themen 1:48:39 Abmoderation

     

    Patrick Kummer und Friedrich Gepperth treffen sich auf der IWA 2024, um über den Schießsport und seine Regulierungen in Deutschland zu sprechen. Beide setzen sich für klare Richtlinien und Sicherheitsstandards im Umgang mit Schusswaffen ein. Insbesondere seine Haltung gegenüber Influencern im Schießsportsektor und die mögliche Bagatellisierung von Waffenrechtsverschärfungen innerhalb der Schießsport-Community sind Gegenstand unserer Analyse. Wir respektieren Gepperths Beitrag zur Branche, sind jedoch der Meinung, dass seine Perspektiven zu diesen Themen weiterer Überprüfung bedürfen. Wir laden unsere Zuschauer dazu ein, sich aktiv an dieser Diskussion zu beteiligen und ihre eigenen Ansichten zu Gepperths Aussagen zu teilen. Unser Ziel ist es, eine breite Palette von Standpunkten zu präsentieren und so zu einer informierten Diskussion über den Schießsport beizutragen."

     

     

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  13. vor 15 Minuten schrieb karlyman:

    gibt es spezifisch in den Bundesländern große Unterschiede.  

     

    Und das ist ein Problem bei einem Bundesgesetz, welches das WaffG nun mal ist. Das ist bei der Gebühr bei den Waffenkontrollen ähnlich, jeder macht seinen Brei. Föderalismus hin oder her, hier werden LWB mal besser, mal schlechter gestellt. Da könnte man jetzt drauf dringen, dass Phaser es einheitlich im WaffG regelt, jedoch ahne ich, dass es nicht zu unserem Vorteil sein könnte, so wie die Dame aufgestellt ist.

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  14. vor 15 Minuten schrieb gunvlog:

    von den Herstellern

     

    Ja, tatsächlich, er hat zwei genannt und mit BW sind es dann drei. Glückwunsch. Aber Du und u. a. dieser Kreppel, Ihr versteht es nicht. Ich habe in meinen Posts jeweils Fundstellen Für und Wider gefunden und verlinkt. Ich versuche das Thema neutral zu beleuchten, hier scheint das Schubladendenken jedoch ziemlich en vogue zu sein. Aus meiner Sicht ist es nicht so eindeutig, leider, wie einige meinen. Sowohl als auch.

     

    Mal ein Hersteller:

     

    https://format-tresorbau.de/wp-content/uploads/WSS-Grad-N-bis-2_A8050000_DE-EN-FR-NL_2024_02_01.pdf

     

    Zitat

    Wenn Sie den Inhalt (Sachwerte) Ihres Tresors versichern wollen, ist die fachgerechte Befestigung Ihres Tresors bei
    einem Eigengewicht unter 1000 kg eine Mindestanforderung gemäß der Europäischen Norm DIN EN 1143-1.
    Stimmen Sie
    die Rahmenbedingungen zum Aufstellort und zur Verankerung mit Ihrem Sachversicherer ab.

     

    Der schreibt, wenn man "versichern" will und verweist auf die Mindestanforderung in der EN 1143-1 dazu. Ich habe zu diesem Thema mal meine Hausrat angeschrieben und warte auf deren Antwort, also welche Vorgaben es gibt, um welche Werte versichert zu haben. Bin gespannt.

     

    Ein anderer formuliert es so:

     

    https://www.chubbsafes.com/de-de/produkte/wertschutzschranke/

     

    Zitat

    Wenn Sie sich für einen Tresor oder einen Sicherheitsschrank entscheiden, sollten Sie nicht über die Qualität und Effektivität des Produktes im Zweifel sein. Daher müssen Sicherheitsprodukte getestet und zertifiziert werden, um zu belegen, dass sie Ihnen den gewünschten Schutz bieten können.

    Sicherheitsprüfungen müssen von qualifizierten, unabhängigen Laboratorien gemäß den geltenden internationalen Standards durchgeführt werden. Dies gewährleistet glaubwürdige und zuverlässige Ergebnisse auf der Grundlage eines anerkannten Klassifizierungssystems.

    Die Wertschutzschränke von Chubbsafes werden getestet, um die strengsten Akkreditierungsstandards zu erfüllen. Unabhängig von der Sicherheitsklasse können Sie sicher sein, dass Ihre Wertgegenstände vor einer Vielzahl von Bedrohungen wie Diebstahl, Feuer und Explosionen geschützt sind. Tresore, Wertschutzschränke und Sicherheitsschränke werden mit einem „Widerstandsgrad“ für Einbruchhemmung ausgezeichnet. Das Klassifizierungssystem ist wichtig, da der Inhalt eines Tresors nur dann zum korrekten Wert versichert ist, wenn der Tresor bzw. Schrank dem entsprechenden Widerstandsgrad entspricht. Da sich die Versicherungsbewertungen von Land zu Land unterscheiden, empfehlen wir die Versicherungsdetails mit Ihrem lokalen Chubbsafes-Vertragshändler abzuklären.

     

    "Einbruchhemmung", ok, davon geht man bei der EN 1143-1 nun auch auf jeden Fall aus...

     

    Ist also von mir nicht böse gemeint.

  15. vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

    Nur vergisst man schnell mal, dass ein Tresorhersteller keinerlei wirtschaftlichen Vorteil daraus hat, wenn er bei diesem Thema die Unwahrheit verbreiten würde.

     

    Hm, wie ich schon mal schrieb, wäre dem so, würden ausnahmslos alle Hersteller das auf ihren Seiten so schreiben. Warum tun sie es dann nicht?

     

    vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

    glaubt

     

    Gerade aktuell, der Glaube gehört in die Kirche. Auf den gesunden Menschenverstand sollte man auf jeden Fall hören und sehr leichte Behältnisse, oder hohe absichern. 

     

    Ich finde es ja löblich, dass sich Burg Wächter mit Dir überhaupt unterhält. Ich versuche gerade eine Konversation mit Format, die rühren sich aber nicht. Das nenne ich mal Service.... nicht. Wenn ich der Diskussion hier folge, erkenne ich eher Interpretationsspielräume zur Verankerung, jede Seite liest es anders. Was mich an Deiner Begründung stört, ist dieser aus meiner Sicht merkwürdige Weg.

     

     

    vor 10 Stunden schrieb gunvlog:

    Währen die EN 1143-1 eine Baunorm darstellt nach der die Behältnisse gebaut werden, kommen zusätzlich die Zertifierer auf den Plan.

    Hier liegt eine weitere Abhängigkeit vor. Auf Europäischer Ebene ist das die ECB, die in Deutschland das Prüflabor des VdS mit der Zertifizierung beauftragt.

    Hat also der VDS und die ECB ihren Spempel auf das Prüfzertifikat des Wertbehältnisses gedrückt, greifen auch deren Vorgaben.

    Im Fall des VdS kommt hier die VdS 5012 ins Spiel, die eben genau diese Vorgabe macht: Zitat VdS 5012

     

    Von über nach. Typisch deutsch, könnte man sagen.

     

    Nun habe ich dies hier gefunden:

     

    https://www.tresore.eu/images/download/vds/VdS_5452_Tresore_im_Privathaus_2009_12.pdf

     

    Zitat

    Da die Prüfer zusätzlich die Schwachstellen des Safes kennen und gezielt diese angreifen, handelt es sich bei der Prüfung um einen „worst-case“-Angriff. Um jede Möglichkeit aufzudecken, den Safe „ohne Schlüssel“ zu öffnen, werden die Behältnisse bei den Versuchen fast immer komplett zerstört. Durch diese aufwendigen Prüfungen ist es möglich, für Wertschutzschränke eines bestimmten Typs eine definierte Sicherheitsstufe – den Grad der Anerkennung – zu ermitteln. Der Nachweis der VdS-Anerkennung erfolgt durch Anbringung der charakteristischen blauen Plakette auf der Innenseite der Tür. Ohne diese Plakette ist die Qualität des Safes nicht nachgewiesen und nicht durch VdS bestätigt.

     

    Und weiter:

     

    Zitat

    Bei relativ leichten Safes ist eine stabile Verankerung unbedingt notwendig. Ziel ist es, zu verhindern, dass Diebe Wertschutzschränke einfach mitnehmen und später in einem entspannten Arbeitsumfeld in aller Ruhe den Safe öffnen. Nur für schwere Wertschutzschränke mit einem Gewicht von 1000 kg oder mehr ist eine Befestigung nicht vorgesehen. Damit die Verankerung das hält, was erwartet wird, sollte sie ausschließlich durch Fachleute vorgenommen werden, z. B. vom Errichter für mechanische Sicherungseinrichtungen oder direkt vom Anbieter des Wertschutzschrankes. Bei der Montage dürfen keine zusätzlichen Bohrungen in den Wertschutzschrank eingebracht werden, es müssen die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten genutzt werden. Wird die Konstruktion des Behältnisses verändert, erlischt die Anerkennung und damit möglicherweise auch der Versicherungsschutz!

     

    "Unbedingt notwendig", ist das jetzt dieses "Muss"?

     

    https://shop.vds.de/download/vds-5012/f39570cb-da48-4357-9bf6-8cf643ec2071

     

    image.png

     

    Da steht "muss".

     

    vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

    lasst es sein, verankert Eure Waffenschränke einfach nicht.

     

    Bissel albern, nicht? Natürlich sollte man es den Tätern so schwer wie möglich machen, das hat nichts damit zu tun, ob man nun der einen oder der anderen Seite "glaubt". 

  16. vor 28 Minuten schrieb gunvlog:

    Da diese ganzen Dokumente leider nur gegen verhältnismäßig hohe Geldbeträge bezogen werden können, werden nicht wirklich viele Menschen sie zu sehen bekommen.

     

    Und das soll dann zu einer Pflicht führen? Etwas, welches der Normalo nur unter großem Aufwand beziehen kann? Klingt fast wie die RKI Files...

     

    Beim TÜV kann auch jeder nachvollziehen, was er muss.

     

    vor 29 Minuten schrieb gunvlog:

    Verweist Deine Plakette im Tresor auf die VdS oder die ECB-S, wurde der Schrank von denen zertifiziert und damit greift deren Zertifizierung.

     

    Es gibt ausländische Zertifizierungsstellen. Es wäre eine Schlechterstellung, wenn man mit einem Tresor nach VdS oder ECB-S eine Verankerungspflicht hätte und mit einem einer ausländischen Stelle eben nicht. Gem. WaffG müssen diese Zertifizierungsstellen anerkannt und akzeptiert werden. 

     

    vor 32 Minuten schrieb gunvlog:

    denn selbst wenn ein Offizieller eines Prüflabors ein offizielles Statement zu einer Verankerungspflicht abgeben würde,

     

    Dazu verweise ich gerne auf das Video, welches hier teils angezweifelt wurde. Dort hatte sich der Mann sehr genau mit der EN befasst und keine Verankerungspflicht abgeleitet. So könnte man das Argument auch umkehren. Gäbe es eine Pflicht, wieso steht sie dann nicht direkt im WaffG, wo doch der Gesetzgeber derart erpicht ist, für Sicherheit zu sorgen? Wieso wird diese nicht durch Faeser vorangetrieben? Und man muss sich vorstellen, eine Tonne Gewicht, was das für ein monströser Schrank ist, das ist Bankenqualität, das kann sich der normale Mensch kaum leisten geschweige denn stellen. Das ist derart oversized, dass man sowas überhaupt im Privatbereich fordern könnte. Und was nutzt das alles, wenn der Altbau das gar nicht hergibt, eine etwas längere Brechstange ausreicht, den aus der Wand oder dem Boden zu hebeln? Ich denke, Gewicht ist fast wichtiger, als zwei Schrauben in der Wand. Umso biestiger der Tresor sich wegbewegen lässt, umso größer der Aufwand ist, umso mehr müssen die Täter vorbereitet sein. Gezielt wissen, dass dort ein solcher Schrank steht und sich etwas holen lässt. Ob man das wegen ein paar Waffen macht? Der Aufwand lohnt?

     

    Das kleine B-Tresörchen von 35 Kg, geschenkt, den klemmt man sich unter den Arm, der gehört aus Vernunftgründen schon verschraubt. Aus der Wand würde man diesen trotzdem mit wenig Mühe bekommen, wenn kein Beton dahintersteckt. Ab 400Kg wird es dreckig, weil es an die Grenze von Schwerlastsackkarren geht. Wenn Einbrecher mit Profiequipment eines Tresortransporteurs anreisen, ist eh alles verloren. Die machen das Widerstandsgrad I Kuchenblech gleich vor Ort auf, der als Allheilmittel für den Waffenbesitzer angepriesen wird. Verstehe ich nicht, denn auch in diesem Bereich gibt es massive Unterschiede an Ausstattung und Gewicht. Aber im WaffG keine Vorgaben dazu, im Gegensatz zu B und 0/Null.

     

    Dass man sich auch den 300Kg Schrank für Langwaffen an die Wand schrauben sollte, alleine, damit er sicher steht, ist aus meiner Sicht vernünftig und nachvollziehbar. Mal eben von links nach rechts stellen, weil die Wand gestrichen werden soll, äh, eher nicht.

     

    Solange Waffenbehörden (ich verallgemeinere jetzt mal) nicht daran interessiert sind, dass man alte B-Schränkchen gegen (auch alte) C2F und höher auswechselt, weil die so nicht im Gesetz stehen und man sich schwertut, trotz aller Dokumente, dort sein "Go" zu geben, können die mir nicht wirklich damit kommen, dass es ihnen bei der Aufbewahrung ausschließlich um Sicherheit geht. Und wer von 1-Tonnen-Schränken spricht und dann der Widerstandsgrad I im WaffG steht, also ich weiß nicht, das passt nicht zusammen.

     

    Im Übrigen kritisiere ich dabei, dass die Masse der Schränke ausschließlich eine Bodenbefestigung vorsieht. Das kann den Aufstellort stark einschränken. Der hyperschwere Schrank passt nicht auf das Parkett, der leichtere kann dort nicht vernünftig befestigt werden. Halbwegs stabile Wände findet man hingegen fast überall.

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  17. vor 14 Minuten schrieb Elo:

     

    Daraus:

     

    Zitat

    Das Mitführen einer Schere stellt hier grundsätzlich einen Verstoß im Sinne der Allgemeinverfügung dar. Auch eine Schere ist geeignet, eine Person zu verletzen (Ausnahme: Schere noch in der Originalverpackung). Beim erstmaligen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld angedroht, der Gegenstand wird sichergestellt. Erst beim zweiten Verstoß gegen die Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld festgesetzt. Der Besitz und das Mitführen einer herkömmlichen Haushaltsschere stellt grundsätzlich keinen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

     

    Es ist einfach nur noch lächerlich. Stiefel, Gehstöcke, Flaschen, Hände, Füße, Stirn, Bleistift, Gürtelschnalle, Fahrradschloss, Stühle, Tische, Mülleimer, Gläser, Schlüsselbund, Kleingeldbörse, Ringe, irgendwie kann man sehr vieles nutzen, um andere Menschen zu verletzen. Alleine was sich in einem solchen Bahnhof alles an Gegenständen befindet - ist das nur noch die pure Hilflosigkeit, oder glauben die selbst an die Wirksamkeit? Davon lässt sich doch nur Otto-Normalbpürger abschrecken, der geht i.d.R. nicht in einen Bahnhof, um andere zu verletzen.

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  18. vor 4 Minuten schrieb erstezw:

    dort gute Karten. 

     

    Das denke ich nicht. Es steht eben so geschrieben und auch Verwaltungsrichter sind nicht dumm. Auch dort würde man den Sicherheitsgewinn sehen. Nicht mal ein Widerstandsgrad I kommt an einen C2F heran. Und im Ersteren Darf man unbegrenzt Waffen und Munition aufbewahren.

     

    Im Prinzip reden wir gerade über ungelegte Eier. Eine Entscheidung pro/kontra liegt derzeit nicht vor, ich warte also weiter ab.

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