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Last_Bullet

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  1. Wenn der bei der Behörde nicht angezeigt wurde bzw. keine Rechnung mehr vorliegt.... aber wie auch immer, dieser Fall wird wohl nicht in den meisten Fällen vorkommen.
  2. Die man jetzt versucht zu umgehen, in dem man "Schlüsseltresore" fordert und weil die alte Norm nicht mehr gültig ist, gleich einen Nuller (und falls über 10 Kw zusammen kommen z. B. dadurch, dass mehrere Schlüssel in einen Tresor sollen...) gleich den Widerstandsgrad 1.
  3. Kein Problem, man kann hier bei der Anzahl der Themen und Postings kaum mehr alles lesen. Ja, da waren Amateure unterwegs, das fand ich interessant. Und auch ein alter B-Tresor, vernünftig gebaut und in guter Qualität, kann einem das Leben schwer machen. Das Lidl Teil war eben dort nicht so erfolgreich. Profis kommen sicherlich nicht damit um die Ecke. Diese ganze Schlüssel-Tresor-Shitshow ist wieder so ein schöner Angriffspunkt der Politik/ Behörden gegen diejenigen, die in diesem Land nun wirklich kein Problem darstellen.
  4. Der, wenn ich mir nochmals das von mir verlinkte Video mit den Panzerknacker-Amateueren so ansehe, ziemlich versagt hat…
  5. Was man bislang, soweit ich weiß, nicht beantworten musste, bzw. auf eine sichere Verwahrung verweisen kann.
  6. Richtig. Nur wenn einen die Behörden in Gerichtsverfahren drängen, die einem dann von links-gryn besetzten Richtern negativ ausgelegt werden, ist die Gefahr eher noch größer, dass sich das als "Nebengesetz"in den Köpfen etabliert und man weiteren Schwachsinn erfindet, um LWBs zu gängeln. Wie man gerade schön an BW sehen kann. Die haben rein gar nichts als Rechtsgrundlage, versuchen jetzt aber schon einem vorzuschreiben, wo hier der Schlüsseltresor stehen soll. Ich frage mich immer öfters, ob man als Mitarbeiter einer solchen Behörde besonders borniert zum Waffenbesitz eingestellt sein muss. Oder woher diese Ideen überhaupt kommen. Gibt es interne Wettbewerbe, wer sich zu Gunsten seiner Karriere besonders perfide Unannehmlichkeiten ausdenkt, sind diese Behörden eigentlich dazu da, legalen Waffenbesitz zu verhindern?
  7. Ich bin bei den Kontrollen gerade ein Freund von Schlüsseln. Ungern tippe ich eine Nummer ein oder drehe an einem mechanischem Rad, wenn zwei mir fremde Leute mit im Raum sind und ich denen den Rücken zudrehe. Öffne ich vorher, könnte man mir vorwerfen, ich habe nicht die Kontrolle über die Waffen gehabt. Den Schlüssel holt man dann hervor, wenn es nötig ist. Kurz und gut. Deswegen favorisiere ich dann auch, sollte man bei uns auf den Trichter kommen, den LWB damit unter Druck zu setzen, die Aufbewahrung in einem anderen Behältnis, welches nicht mir im Raum steht, in dem sich die Waffen befinden. Nicht als gesetzliche Vorgabe, eben aus meinem Bauchgefühl heraus und weil ich es angenehmer im Handling empfinde.
  8. Das braucht man nicht im besten D aller Zeiten, da ist die Polizei schon vor dem Verbrechen da und schützt einen. Glaubt Ihr nicht? Man arbeitet doch bereits an einer Erkennungssoftware, die aus Bewegungen der Menschen ableiten kann, ob sie etwas Böses im Schilde führen. Apropos führen: Wer nicht mal ein Messer nach 42a mit der Begründung, sich selbst verteidigen zu wollen (ob sinnvoll oder nicht) mitführen darf, der erkennt, dass man eben total wehrlos bleiben soll...
  9. Meine weigert sich beständig seit Jahren, mehr als nur ein mit schwarzen Buchstaben bedrucktes weißes Plastikkärtchen als „Dienstausweis“ den Kontrolettis, die nichts weiteres bei uns tun und anscheinend jedes Jahr wechseln, um den Hals zu hängen. Ich sehe nicht ein, hier jedesmal die Behörde anzutelefonieren, wenn denn mal einer rangeht. Also kommen die generell nicht rein (Tür bleibt einfach zu) und die dürfen sich um einen Termin bemühen. Denn alle Sicherheit, die man auf den LWB herunterbricht, bringt nichts, wenn man dann doch Leute reinlässt und die Schränke öffnet, die nicht das sind, was sie vorgeben zu sein. Und solche Betrügereien gibt es schon seit längerem zwar hauptsächlich in anderen Bereichen, aber wer weiß…. Und da könnte ich den Schlüssel in Fort Knox lagern….
  10. In Apotheken schon, oder werden dort keine BTM gelagert?
  11. Ich verstehe, was Du meinst, jedoch habe ich in meinem Fall extra einen Raum ausgewählt, wo ich die Kontrolettis hineinlasse, ohne dass sie unnötig weiteren Wohnraum einsehen können oder durchqueren müssen. Keine Idee ist zu dumm, auf die genau solche Politiker und Behördenmitarbeiter kommen könnten, den LWB weiter unter Druck zu setzen. Grundsätzlich halte ich die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung für diese Kontrollen für eine Frechheit. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung. Da wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Die Frage bliebe, wie lange hätten die Täter im Falles des Jägers (?) mehr benötigt, wenn dieser den Schlüssel in einem adäquaten Behältnis verwahrt hätte? Über wie viel Zeit reden wir hier eigentlich? Man muss zugutehalten, dass er ihn in einem doppelwandigen Behältnis eingeschlossen hatte. Also einem B-Schrank oder Schränkchen. Das ist weit mehr als die Brotdose, die Vase oder das Schlüsselbrett. https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2023/48_230830/ Leider kann man dem Sachverhalt nicht entnehmen, ob dieser Schlüsseltresor aufgebrochen oder das Zahlenschloss geknackt wurde.
  12. Wie sieht das bei Betäubungsmitteln aus? Die müssen doch auch sicher verschlossen werden? Regelung?
  13. Du meinst also, 10 Kontrolettis latschen dann durch die ganze Bude? Zufallsfund incoming….
  14. Vielleicht gehört das zum neuen Wirtschaftswunder, von dem unser aller Kanzler sprach...
  15. Darum, und nur noch darum dreht es sich im besten D mit der allerbesten Regierung aller Zeiten. Ich persönlich werde mir so einen Schrank nicht mehr zulegen, weil die Diskussion um den Notschlüssel genauso geführt werden wird, wie über den Schlüssel allgemein. Grynlinks-verseucht, würden böse Zungen behaupten...
  16. Interessant dabei, auf welcher Rechtsgrundlage hier eine Reise durch die eigene Wohnung herbei fabuliert werden soll, wenn der Schlüsseltresor (der ja ähnlich sicher sein soll, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung der Waffen) plötzlich gar nicht mehr im gleichen Raum installiert werden darf. Steht davon irgendetwas in dem Urteil? Überhaupt, die Verfahren liefen in NRW und Sachsen, was glaubt BW sich dabei herausnehmen zu können? Wie wollen die das durchsetzen oder ist das der Versuch, die Leute in Gerichtsverfahren zu treiben, um am Ende ein ähnliches Urteil in der Tasche zu haben? Wie ich schon schrieb... das bleibt nicht regional begrenzt... Aber das BMI ist - natürlich - auch schon dran. Wenn man jetzt jedoch mit Schrecken feststellen müsste, dass das EU-weit wesentlich entspannter betrieben würde, glaubt eigentlich wer, das würde man hier dann auch so locker sehen wollen? Dann müsste man sich auch über viele andere "Lockerungen" unterhalten, die in dem ein oder anderen EU-Staat dem Bürger ermöglicht wird....
  17. Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Guter, alter B mit erstklassiger Verarbeitung vs Nuller mit Klappertür. Auch hinter der Türverkleidung sieht die Schlosspanzerung des B weitaus solider und aufwendiger aus. Aber Null ist eben Null. Die nach neuer Norm gefertigten Schränke müssen, egal wie sie verarbeitet sein mögen, ihre Zertifizierung bestehen. Bei den alten B-Schränken gab es von gut bis böse eine große Bandbreite. Ich denke schon, dass ein guter B-Schrank durchaus einem Nuller das Wasser reichen kann. Jedoch - keine Zertifizierung diesbezüglich und raus ist er. Ich schreibe mir gerade mit diversen Händlern und ja, es wird durchaus eingeräumt, dass man die Qualität so einfach von außen nicht als normaler Kunde erkennen kann. Man habe jedoch das Gewicht als Grund für bessere Qualität benannt, nicht nur als Füllung, auch vernünftiges Riegelwerk ist schwerer, als Rundbolzen am Zahnstocher angetackert. Beim Gewicht kann man aus meiner Sicht viel über schwere Füllungen kaschieren. Wenn ich mir anschaue, was Schwerlast-Sackkarren so tragen können, ein 300Kg Würfel dürfte da kaum ein Problem sein und wer hat schon Betonwände zur Verankerung? Wenn die es mit der Kiste aus dem Haus schaffen, ist es eh fast egal, was für einen Widerstandsgrad der hat. Mich würde es schon interessieren, wie jemand versucht, einen Tresor mit Gewalt zu öffnen. Alleine schon aus der Erkenntnis, was machbar ist und ob man sich mit seinen Anschaffungen wirklich sicher fühlen kann, oder doch der "Kuchenblechmafia" auf den Leim gegangen ist.
  18. Danke für Deine Ansicht. Nur würde ich den Tresor nicht "verschieben", weil an der Wand befestigt, sondern die Waffen im von mir präparierten "Kontrollraum" präsentieren, in denen dann die alten Tresore weiterhin ihren Dienst verrichten.
  19. @Schwarzwälder Das von Dir verlinkte Video... das ist doch irgendeine Pappkiste und weder ein Widerstandsgrad 0 oder 1, richtig? Sieht jedenfalls merkwürdig aus.
  20. Mal eine Frage in die Runde: Wenn ich jetzt über mehrere zulässige Behältnisse in verschiedenen Räumen verfüge, ich jedoch den Kontrolleuren z.B nicht mein Schlafzimmer zeigen möchte, ich dafür extra einen Raum eingerichtet habe, in denen nichts weiter steht, als die Tresore, die ich nur zum Kontrolltermin mit den Waffen fülle, wäre das zulässig? Müsste ich dass der Behörde gesondert anzeigen und diese dann auch die anderen Behältnisse kontrollieren lassen? Müssen die von allen Behältnissen wissen, in denen ich nach Lust und Laune meine Waffenaufbewahrung rotieren lasse? Oder macht man einfach und füttert die Behörde nicht kit Aussagen, die sie nur beunruhigen könnte? Ich bin nämlich am überlegen, meine Neuanschaffung anderweitig zu installieren, halte jedoch den „Kontrollraum“ für am geeignetsten, weil ich nichts von meiner sonstigen wohnlichen Umgebung zeigen müsste. Die Einschränkung meines Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung halte ich eh für eine Frechheit. Meine Neuanschaffung wäre dann eh sicherer, als das, was ich bislang nutze und könnte den bei eventuellen Verschärfungen als „Schlüsseltresor“ vorweisen.
  21. Das ist gruselig wenig. Ich hätte jetzt eher gedacht, dass da so mindestens 30 Minuten bis 60 Minuten bei rumkommen sollten. Das, was Du hier rechnest ist eigentlich blanker Hohn für die Stufen 0 und 1….
  22. Ja, tatsächlich, die könnten das sein. Meine Güte, was eine Modellflut die anbieten...
  23. Da scheint es aber große Unterschiede zu geben. Ich habe gerade einige im Überblick, die zwar unterschiedliche blumige Namen tragen, jedoch von ihren Stats her völlig gleich sind, auch vom Aussehen. Da kann man schnell mal mehrere hundert Euro für mehr oder weniger ausgeben. Einen Händler hatte ich mal angefragt, der schrieb mir, seine werden an der "deutsch-polnischen" Grenze gefertigt...also die anderen dann wohl auch. Neues Etikett draufgepappt, schon ist er "unterschiedlich"..
  24. Ich habe mich bei den Zahlen aus 2019 schon gewundert, wie viele das sind. Aber wenn wirklich auch freie Waffen darunter fallen, würde das in einem neuen Licht stehen. Wie ich bereits schrieb, hier müssen Zahlen auf den Tisch, jedwede Statistik wird doch gerne geführt, kann mir niemand erzählen, dass es nicht möglich wäre, das genau zu erfassen. Erst dann hätte es einen Sinn, das WaffG dahingehend zu verschärfen. Dann dürfte es auch keine Altbestände mehr geben und die Vorgabe ganz klar minimal Widerstandsgrad 1 mit Gewicht über 200Kg heißen, wenn sich alte Technik als sehr wenig sicher herausstellen sollte. Wobei ich gerne mal wissen würde, was genau diese RU-Zeiteinheiten bedeuten, die man aus Angst, Straftäter könnten sich dann eine Zeit für das Öffnen eines definierten Tresors selbst ausrechnen, nicht veröffentlicht. Ein Schlüssel in einem guten B-Schrank ist nicht mal eben an sich zu nehmen. Leider hat der Standard eine große Bandbreite, da gibt es viel Schrott, deswegen "ein Guter".
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