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Last_Bullet

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Alle Inhalte von Last_Bullet

  1. Da alleine schon mal Finger weg. Ansonsten feinstes Kuchenblech...
  2. Antik... ok, danke Dir. Ja, C2F siedelt sich zwischen II und III an. Deutlich besser als die so gelobte I, bei der man unbegrenzt Waffen aufbewahren darf. Falls es jemandem hilft, habe ich noch die Versicherungsbedingungen der Allianz zum Thema: Allianz - Versicherungsbedingungen.pdf
  3. Gute Neuigkeiten aus Thüringen. Bundeseinheitliche Regelung incoming? Und falls ja, wie die wohl aussehen würde...
  4. Es gibt Leute, die den Mann als "Schlaumeier" bezeichnen. Ich würde es eher Fachkraft nennen. Denke schon, dass der Ahnung von der Materie hat. Und das Thema Verhältnismäßigkeit - stimmt, die muss man auch von allen Seiten betrachten. Ein 1-Tonnen-Tresor Widerstandsgrad 4 wäre für ein paar 4mm M20 Waffen eindeutig oversized, nur weil man einen leichteren nicht korrekt befestigen kann.
  5. Das ist eigentlich das, was bleibt, wenn etwas in die Verantwortung des Einzelnen gelegt wird. Finde ich nicht verkehrt. Ob nun zu viel oder zu wenig, jeder präferiert anders. Ich stecke das in die Schublade "Sorgfaltspflicht". Um zu denken, wie ein Täter, müsste man einer sein.
  6. Vergrämung, mehr kann man dazu nicht sagen. Von Bürokratieabbau keine Spur. Das wäre die Quintessenz, wenn man eine Pflicht zum Verankern aus einer Norm herauslesen, dem ein oder anderen Hersteller folgen und der Gesetzgeber das konkretisieren würde. Ohne definierten Betonbau keine Chance. Das würde sicherlich Nancy und vielen anderen politischen Akteuren gut in den Kram passen, aber ob das alles so rechtmäßig wäre? Solider Menschenverstand ist hier eindeutig besser angebracht. Meine Schränke sind befestigt, weil sie mir zu leicht sind. Genauso kann man darüber nachdenken, wenn der 300Kg Safe ebenerdig aus dem Haus transportiert werden kann. Ich finde meinen 155Kg Holzspalter schon sperrig und muss aufpassen, wenn ich den von A nach B bewege, bin aber auch kein hochgerüsteter Profi. Hat man eine Alarmanlage, Hund, scharfe Nachbarn, ergibt sich aus der Wohnsituation bereits eine hohe Hürde für den unbemerkten Abtransport schwerer Schränke, ist es vielleicht etwas anderes. Dadurch, dass ich gerade selbst auf der Suche bin, beschäftige ich mich mit dem Thema. Was mir vor einigen Jahren noch als schwer und unüberwindbar wegzutransportieren erschien, sehe ich heute mit anderen Augen. Was ich nicht bewegen kann, muss nicht für jemand anderen gelten, besonders, wenn Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite habe ich keinen definierten Betonbau, somit kann es nur eine zusätzliche Erschwernis und Kippschutz darstellen. Aus dem Schlüsselthema könnte demnächst ein Verankerungsthema entstehen. Weitere Hürden bei der Aufbewahrung...
  7. Auha, das klingt irgendwie nach Mitgliedern unserer Regierung, die auch immer meinen, man müsse ihre Politik nur besser erklären (also der Wähler sei zu dumm). Du hältst also diejenigen, die nicht Deiner Meinung sind, für suboptimal intelligent Deine Ansichten richtig einzuordnen? Und mit so einem Dummfug landet man bei mir auf der schwarzen Liste.
  8. Natürlich ist es nicht unmöglich. Mal eben unter den Arm ist dennoch nicht. Und je nachdem, wo der steht, geht auch ein Möbelhund nicht und nicht jede Bude hat nen Aufzug. Einzelfall, alles ist ein Einzelfall. Eijeijei, da fühlt sich aber einer... "Behauptungen", "abschreiben", "Jünger". Komm mal runter. Zum Erfüllen gesetzlicher Vorgaben zur Aufbewahrung seiner Waffen kenne ich keine Pflicht zum Verankern. Ansonsten darfst Du mir das gerne im WaffG zeigen, wo das genau drinne steht ... Das ist so ein typisches Totschlagargument. Man kann gar nicht alles tun, es ist schlicht unmöglich, den Diebstahl komplett zu verhindern, mit einem Tresor und allen Maßnahmen drumherum kaufe ich mir nur eines - Zeit. Und das ist es, was den Täter hindert. Und da argumentiert der von Dir bezeichnete Schlaumeier genau gegenteilig. Wieso sollte ich genau nochmals Dir glauben und nicht ihm? Dazu schreibt das ein Hersteller, was genau hat der jetzt mit der Norm zu tun? Hat er sie erstellt? Von wem stammt die Norm? https://www.egf.de/glossar/en-1143-1-die-zentrale-norm-fuer-tresore-und-sicherheitsschraenke/ Ah, und was tut diese? Hm, und was hat das jetzt mit Verankern zu tun? Seite zu komisch, ok, mal bei einem anderen Hersteller nachgesehen: https://www.hartmann-tresore.ch/de/wissen/sicherheit/sicherheitsstufen-und-widerstandsgrade/ Also ich lese hier dort heraus, dass alleine die Aufbruchversuche den Widerstandsgrad nach den EN-1143-1 festlegen. Was sagt ein Händler? https://www.tresorkauf24.de/tresorratgeber/waffenschrank-spezial/welche-gesetzlichen-vorgaben-muessen-bei-einem-waffenschrank-erfuellt-sein/?v=86e6e88dd080 Oh, "Widerstand gegen eine gewaltsame Öffnung"... Was sagt die Polizei, z. B. in Bayern dazu? https://www.polizei.bayern.de/mam/praevention/210922_blka_gestaltung_waffenraum.pdf Habe ich nichts gefunden. Natürlich wird es gerne empfohlen, macht jedoch nur im richtigen Material wirklich Sinn: https://waffen.de/waffenschrank-verankern/ Eindeutigere Meinung: https://www.tresor-shop.de/verankerung Klingt jetzt eher nach einer Vorgabe des VdS.... Wo wir gerade bei einer Versicherung sind: https://ammerlaender-versicherung.finconext.de/hc/de/articles/360005799814-Wertschutzschrank-Safe-Tresor-Hausratversicherung Da haben wir ein entweder/ oder. Was ich hier anderweitig verlinkt hattee, dazu schreibt ein schweizer Hersteller folgendes in einem Handbuch zu einem seiner Produkte: https://tresore.ch/produkt/waldis-basic-480/ Von Eindeutigkeit kann ich leider nichts erkennen. Der eine so, der andere so.
  9. Tja, da hier der LWB etwas möchte, hat er das auch schön nachzuweisen.... Kosten, Aufwand - bleibt beim Antragsteller. Ich fände es besser, wenn man einen Anspruch darauf hätte, also gemeinhin den Vergleich der Sicherheitsstufen durch einen Fachhändler, Hersteller belegen kann und wenn dieser höher oder gleich dem Widerstandsgrad 0/Null wäre, man dementsprechend seine Waffen darin verwahren kann und dies einfach nur der Behörde meldet. So bleibt man vom SB und der politischen gewollten Situation abhängig. Sind 33 Jahre für Dich antik?
  10. Weil "billig-billig" im Kontext dessen, was der Vorschreiber zumindest aus meiner Sicht impliziert, abwertend daherkommt. Meine Absicht komplett negativ darstellt. Ich mich lustig mache, "Krieg" führe, "Nasen drehe", Gesetze nur zu meinen Gunsten auslegen will, nichts Besseres zu tun hätte, whatever. Die vorab konstruktiven Vorschläge mit dem Hintern wieder umgerissen, keine Ahnung, was da gestochen hat. Und Nachhaltigkeit, darauf bin ich noch gar nicht gekommen, natürlich ist das aus heutiger Sicht etwas Gutes, nicht für die Hersteller, aber es schont Ressourcen. Kostengünstig, preiswert, das klingt doch wesentlich positiver. Aber egal. Hättest Du noch gute Argumente dafür?
  11. Ich finde, es wird dringend Zeit, den Geisteszustand der Politiker regelmäßig überprüfen zu lassen.... Ist doch logisch, der Waffenbesitzer kommt noch langsamer an seine Gerätschaften. Win-Win...
  12. Äh, hast Du aus meinem Posting jetzt irgendwie etwas Kritisches zu Deinem Vorgehen herausgelesen? Dachte eigentlich, ich hätte es neutral ausgedrückt. Du fragst eben Burg Wächter und jeder andere kann und darf Wertheim, Format, Chubbsafe (…) fragen, wie die das sehen. Ist doch alles gut.
  13. Grundsätzlich halte ich es nicht für schlecht, sich bei einem Hersteller zu erkundigen. Hier ist es eben Burg Wächter. Könnte auch ein anderer sein. Oder, wenn das tatsächlich so eingängig ist, dann würden alle Hersteller das doch deutlich bewerben. Ein zusätzlicher, kostenbelegter Service, den sich auch noch fachmännisch von einer zertifizierten Firma verankern zu lassen? Hurra die Gans, was kostet die Welt? Ich denke, jeder hier könnte Hersteller anschreiben und bitten, dass sie dazu Stellung beziehen. Die Frage ist, werden diese "Max Mustermann" antworten oder doch lieber jemanden mit medialer Reichweite? Das Eingangsvideo sagt jedoch aus, dass es die Norm eben nicht mit sich bringt. Es stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall, auf hoher See und vor Gericht....
  14. Ähm, ich kann jetzt nichts von "billig" erkennen in meinem Thema. Keine Ahnung, was Dein Frühstück den Tag so war, aber da hast Du wohl am falschen Gleis gewartet. Weder geht es um "billig-billig" noch um "Nasedrehen". Günstig oder preiswert etwas zu erwerben, halte ich für völlig normal, legitim und es ist, man höre und staune, nicht kriminell. Ob ich einen älteren, nach der damals gültigen RAL Norm zertifizierten C2F Tresor geschenkt bekomme, günstig erwerbe oder der bei mir gottgleich vor der Tür steht, ändert nichts daran, dass es gesetzlich die Möglichkeit gibt, diesen als Waffentresor einzusetzen, so wenn die Behörde will. Und von "Kriegszuständen" kann ich auch nichts erkennen. Meine zuständige Behörde wird politisch verfolgt, nein, eher motiviert, die Anzahl der legalen Waffenbesitzer zu reduzieren, das ist jedoch nicht ihre Aufgabe. Daraus ergibt sich eher ein etwas anstrengendes Verhältnis, der SB möchte auch gelobt und befördert werden. Wer einmal jährlich eine Waffenkontrolle bekommen soll, die kostenmäßig im unteren, dreistelligen Bereich liegt, weil der Innenpolitiker sich das so wünscht, wird vermutlich wenig erfreut über diesen "Service" sein. Von Krieg jedoch keine Spur. Da nimmt man es eher etwas eng mit der Definition "regelmäßig", weil man keine Waffensteuer durchbekommen hat... Ich suche nach Nachweise und Argumenten, weil ich das noch nie gemacht habe. Ich möchte einen älteren Tresor einsetzen, weil diese häufig in Verarbeitung und Langlebigkeit den heutigen überlegen sein sollen. Qualität, nicht "billig-billig" ist hier der Grund. Und wenn das Gesetz es ermöglicht, was hat das mit "lange Nase drehen" zu tun? Möchtest Du damit ausdrücken, dass man um Gottes Willen solche Anfragen unterlassen sollte, weil das die Behörde falsch auffassen könnte? Hier soll für mehr Sicherheit gesorgt werden, in dem ein älteres "Dickschiff" einen "Leichtmatrosen" ersetzen soll. Und das "Dickschiff" kann das ganz locker erfüllen. Ein Mehr an Sicherheit ist für beide Seiten gut, der LWB und der SB können nachts ruhiger schlafen und der öffentlichen Sicherheit ist damit auch gedient. Freiwillig. Ohne Zwang. Mit meinem, eigenen Geld finanziert. Von einer Fachfirma erworben, gebracht und installiert. So what?
  15. In dem Video die Aufbewahrung der Waffen gut erklärt und auch etwas zum Schlüsselthema wird aufgriffen. Hier wird auf den Einzelfall reduziert, an den sich unterinstanzliche Gerichte, soweit es um einen ähnlich gelagerten Fall handelt, orientieren können... oder aber auch nicht.
  16. Also gehört dieser Mann hier zu der von Dir zitierten Gattung? https://www.youtube.com/watch?v=8yvQ_YW2zRk Das Video wurde eingangs bereits verlinkt. Das ist ein Mann, der sich mit Normen auskennt und sich speziell mit der 1143-1 beschäftigt hat. Also wenn das WaffG dazu nichts vorgibt und die Norm dann (wohl) ebenso nicht, dann bleibt eigentlich nur der gesunde Menschenverstand übrig, der einem eben sagen muss, ab wann die "Sorgfaltspflicht" beginnt. 100Kg? 200Kg?? 300Kg??? Gut passend fand ich den Vergleich durch @Schwarzwälder , der die verschiedenen Werkzeuge quasi mit ihren RUs mit dem Abtransport eines nicht verankerten, schweren bis sauschweren Tresors verglich. Jedem sollte klar sein, dass der 35 Kg Würfel auf der Kommode von einem gesunden, normalen Menschen einfach weggetragen werden kann. Bei 100Kg wird das bereits schwierig, gerade, weil Tresore dazu neigen, kaum Griffmaterial an der Außenseite zu haben. Eine Schwerlast-Sackkarre gibt es so bis 500Kg. Bislang habe ich Werbevideos noch niemanden gesehen, der wirklich etwas Schweres damit transportiert, dort werden meist unhandliche Dinge hin und her bewegt. Dann kommen noch die örtlichen Umstände hinzu. Treppen, Keller, Garage, welches Geschoss, wo steht das Ding? Da hilft einem die Sackkarre dann auch nicht viel weiter. Wer so gerüstet für einen Abtransport ist, gehört definitiv zu den gezielt vorgehenden Tätern, die eventuell den Schrank auch vor Ort öffnen könnten. 50KN = 500Kg sagt er im Video. Hm... https://convertlive.com/de/u/konvertieren/kilonewton-masse/zu/kilo#50 Das Problem der Diskussion sehe ich eher darin - oder man mag es als Klarheit deuten - dass irgendwann der Gesetzgeber kommen und das festschreiben wird. Wie man seit Jahren sieht, läuft das in den meisten Punkten nicht für den LWB, eher im Gegenteil. Dann haben wir die Vorgabe beim Schloss und dem Gewicht und der Verankerung. Weil böse Zungen nun sagen, es ist ein "freiwilliges Hobby" könnte das für den einen oder anderen (Mieter, Altbaubesitzer, etc.) dann bedeuten, dass er weder den 1 Tonnenschrank kaufen noch eine fachlich/sachliche Verankerung vornehmen kann, weil die Umgebung/ Bausubstanz das nicht zulassen. Wer dann seine bereits vorhandenen Waffen abgeben darf... naja, der sieht dieses Argument eventuell nicht so positiv. Irgendwie, ohne vernünftiges und belastbares Zahlenmaterial, halte ich das für eine Diskussion auf "Luxusniveau", denn wie oft werden Schränke welche Art und welchen Gewichts mitgenommen, in denen Waffen aufbewahrt wurden? Also haben wir hier tatsächlich ein Problem? Da kann ich die Diskussion um den Schlüssel schon eher nachvollziehen. Schön finde ich es trotzdem nicht.
  17. Das ist die Idee dahinter, genauso, wie Bremen anfangen will, das Verbotsverfahren gegen die Blauen anzustoßen. In einigen Hansestädten scheint merkwürdige Luft zu wehen, zuviel linker Muff...
  18. Vorhin kam im Radio so eine Betroffenheitssendung, in der die Polizei Hamburg gleich mal wieder den Idiotentest für alle vor dem Waffenkauf/-Ausstellung WBK haben möchte, genauso wie den Zugriff auf medizinische Daten, um "psychisch Kranken" die Waffen abzunehmen.... es wird nicht besser. Dann wurde noch gesagt, dass die FDP sich sperre und das in einem Tonfall, als ob die sich an den nächsten Verbrechen dadurch mitschuldig machen würden... so baut man hübsch Druck auf. Jetzt stelle ich mir gerade vor, Impfschaden nach der Ompfung, die Ärzte wissen nicht weiter und schieben einen auf die Psychoschiene, Polizei/ Waffenbehörde erfährt davon und sacken erstmal proaktiv alle Waffen ein. Der Betroffene sowieso schon am Ende seiner Kraft soll und darf dann auch noch um seine Waffen kämpfen...
  19. Vielen Dank für Deinen konstruktiven Vorschlag. Mail an den Hersteller ist gerade raus, bin gespannt, ob und was dieser antwortet!
  20. Zum Thema Gleichwertigkeit habe ich noch etwas gefunden: https://www.widerstandsgrad.de/FuP-ESSA/fup-essa.html
  21. Im Angebot ist es ein Format, die sollen noch richtig gut sein im Gegensatz zu den heute aus Asien gefertigten. Die Kiste ist geprüft, Schloss neu und gewartet. Der Preis mit Transport, Aufstellen und sachgemäßen Verankern liegt bei etwas über 1300. Etwas teurer wurde mir noch ein Sistec und ein Leicher angeboten.
  22. Sehe ich genauso. Argumente pro sind dabei wichtig und keine Bedenken. Überzeugungsarbeit. Das ist doch kein Akt, an dessen Ende man etwas weggenommen bekommt. Zudem interessiert es mich, wie man darauf wie reagiert. Denn sie wollen doch mehr Sicherheit, anders ist z. B. das Tresorschlüsselthema nicht zu werten. Mehr Sicherheit zulasten des LWB. Jetzt kommt einer und sagt, he, ich möchte Geld ausgeben, aber keinen "Neuzeitschrott", sondern Qualität, die vergleichbar sicher ist, wie Schränke neuerer Norm.
  23. Wozu? In der hier verlinkten offiziellen Broschüre (danke an @skipper) sind die Vergleiche genannt. Check. Das alte Zertifikat C2F ist an der Innenseite angebracht. Check. B-Tresor deutlich darunter (Altbesitz). Check. Das ist eine Win-Win Situation, denn hier möchte der LWB etwas verbessern, ohne dass es der Behörde etwas kostet. Und ist das wirklich eine so seltene Situation, dass es noch niemand versucht hat? @qwertz Super, danke. Daraus geht hervor, was mir der Fachhändler erklärt hat.
  24. Und Du leider keine Argumente. Und das ist Zeitverschwendung.
  25. Gab es da den §13 AWaffV bereits? Ich weiß das gar nicht, wenn ich ehrlich bin.
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