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Last_Bullet

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  1. So wie Du die Situation beschreibst, was solltest Du anderes tun? Den Täter bitten einzuhalten, um "Waffengleichheit" herzustellen, also lieber ein Messer zu holen, als die bereit liegende Schusswaffe zu nutzen? Dann bitte auch desselben Typs, Klingenlänge, feststehend oder klappbar, beidseitig schneidend oder nicht... Wer mit einem Messer zu einer Schießerei kommt, sollte es lieber sein lassen, wäre mein Motto.
  2. Und da schon muss etwas mit den Werten verkehrt laufen. Wer meint, durch das Verletzen oder Töten eines anderen mittels Messer oder anderen Mitteln seine "Ehre" wiederherstellen zu können, muss in die falsche Schule gegangen sein. Sowas gehört nicht in unser Land, wo solche "Werte" eben nicht gelebt werden, sondern eine Straftat gegen Gesundheit und das Leben darstellt.
  3. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/polizeiliche-kriminalstatistik-2023-faeser/ Die gefallene Stadt könnte Vorreiter für das Kommende sein. Schwere KV, also eine mit bleibenden Folgen für das Opfer, das ist keine Kleinigkeit mehr. Und kann der Phaser mit Zahlen belegen, dass es sich dabei um extremistische, reichsbürgerähnliche, AfD-wählende LWB handelt, oder was soll dieser Affentanz um die next Verschärfung? Eigentlich sollte jeder wissen, was kommt: Ausreden...
  4. mit legalen Schusswaffen begangen? Ich denke, das ist eher ein homöopathisches Problem. Jeder ist einer zu viel, dennoch sollte die auf dem linken Auge völlig erblindete Einwanderungsministerin sich der wahren Probleme der Kriminalität widmen. Im ÖRR kam heute auf NDR Info ein derart schnodderiger Kommentar, Ausländer, Populismus, ja, es gäbe mehr Straftaten, das seien jedoch auch "reisende Banden", die meisten Einwanderer sind nicht kriminell, Inländer tun das auch, blablubbsabbelrababer. Blind vor lauter Elefanten im Raum. Aber die nächste gebührenpflichtige Aufbewahrungskontrolle wird es richten, das psychische Gutachten, das Verbot von "kriegsähnlichen" Waffen, Armbrust nur noch mit Erlaubnis, während draußen die Küchenmesser kreisen, Eisenstangen, Fäuste, Füße, Holzlatten... https://m.focus.de/panorama/welt/bundesweite-statistik-zahl-der-straftaten-jugendlicher-auslaender-auf-rekord-hoch_id_259833923.html?poc=0.06174728504876592
  5. Ist der das nicht mit dem P*mmelgate? Soviel zu diesem... Menschen.
  6. Und das ist ein Problem bei einem Bundesgesetz, welches das WaffG nun mal ist. Das ist bei der Gebühr bei den Waffenkontrollen ähnlich, jeder macht seinen Brei. Föderalismus hin oder her, hier werden LWB mal besser, mal schlechter gestellt. Da könnte man jetzt drauf dringen, dass Phaser es einheitlich im WaffG regelt, jedoch ahne ich, dass es nicht zu unserem Vorteil sein könnte, so wie die Dame aufgestellt ist.
  7. Ja, tatsächlich, er hat zwei genannt und mit BW sind es dann drei. Glückwunsch. Aber Du und u. a. dieser Kreppel, Ihr versteht es nicht. Ich habe in meinen Posts jeweils Fundstellen Für und Wider gefunden und verlinkt. Ich versuche das Thema neutral zu beleuchten, hier scheint das Schubladendenken jedoch ziemlich en vogue zu sein. Aus meiner Sicht ist es nicht so eindeutig, leider, wie einige meinen. Sowohl als auch. Mal ein Hersteller: https://format-tresorbau.de/wp-content/uploads/WSS-Grad-N-bis-2_A8050000_DE-EN-FR-NL_2024_02_01.pdf Der schreibt, wenn man "versichern" will und verweist auf die Mindestanforderung in der EN 1143-1 dazu. Ich habe zu diesem Thema mal meine Hausrat angeschrieben und warte auf deren Antwort, also welche Vorgaben es gibt, um welche Werte versichert zu haben. Bin gespannt. Ein anderer formuliert es so: https://www.chubbsafes.com/de-de/produkte/wertschutzschranke/ "Einbruchhemmung", ok, davon geht man bei der EN 1143-1 nun auch auf jeden Fall aus... Ist also von mir nicht böse gemeint.
  8. Hm, wie ich schon mal schrieb, wäre dem so, würden ausnahmslos alle Hersteller das auf ihren Seiten so schreiben. Warum tun sie es dann nicht? Gerade aktuell, der Glaube gehört in die Kirche. Auf den gesunden Menschenverstand sollte man auf jeden Fall hören und sehr leichte Behältnisse, oder hohe absichern. Ich finde es ja löblich, dass sich Burg Wächter mit Dir überhaupt unterhält. Ich versuche gerade eine Konversation mit Format, die rühren sich aber nicht. Das nenne ich mal Service.... nicht. Wenn ich der Diskussion hier folge, erkenne ich eher Interpretationsspielräume zur Verankerung, jede Seite liest es anders. Was mich an Deiner Begründung stört, ist dieser aus meiner Sicht merkwürdige Weg. Von über nach. Typisch deutsch, könnte man sagen. Nun habe ich dies hier gefunden: https://www.tresore.eu/images/download/vds/VdS_5452_Tresore_im_Privathaus_2009_12.pdf Und weiter: "Unbedingt notwendig", ist das jetzt dieses "Muss"? https://shop.vds.de/download/vds-5012/f39570cb-da48-4357-9bf6-8cf643ec2071 Da steht "muss". Bissel albern, nicht? Natürlich sollte man es den Tätern so schwer wie möglich machen, das hat nichts damit zu tun, ob man nun der einen oder der anderen Seite "glaubt".
  9. Und das soll dann zu einer Pflicht führen? Etwas, welches der Normalo nur unter großem Aufwand beziehen kann? Klingt fast wie die RKI Files... Beim TÜV kann auch jeder nachvollziehen, was er muss. Es gibt ausländische Zertifizierungsstellen. Es wäre eine Schlechterstellung, wenn man mit einem Tresor nach VdS oder ECB-S eine Verankerungspflicht hätte und mit einem einer ausländischen Stelle eben nicht. Gem. WaffG müssen diese Zertifizierungsstellen anerkannt und akzeptiert werden. Dazu verweise ich gerne auf das Video, welches hier teils angezweifelt wurde. Dort hatte sich der Mann sehr genau mit der EN befasst und keine Verankerungspflicht abgeleitet. So könnte man das Argument auch umkehren. Gäbe es eine Pflicht, wieso steht sie dann nicht direkt im WaffG, wo doch der Gesetzgeber derart erpicht ist, für Sicherheit zu sorgen? Wieso wird diese nicht durch Faeser vorangetrieben? Und man muss sich vorstellen, eine Tonne Gewicht, was das für ein monströser Schrank ist, das ist Bankenqualität, das kann sich der normale Mensch kaum leisten geschweige denn stellen. Das ist derart oversized, dass man sowas überhaupt im Privatbereich fordern könnte. Und was nutzt das alles, wenn der Altbau das gar nicht hergibt, eine etwas längere Brechstange ausreicht, den aus der Wand oder dem Boden zu hebeln? Ich denke, Gewicht ist fast wichtiger, als zwei Schrauben in der Wand. Umso biestiger der Tresor sich wegbewegen lässt, umso größer der Aufwand ist, umso mehr müssen die Täter vorbereitet sein. Gezielt wissen, dass dort ein solcher Schrank steht und sich etwas holen lässt. Ob man das wegen ein paar Waffen macht? Der Aufwand lohnt? Das kleine B-Tresörchen von 35 Kg, geschenkt, den klemmt man sich unter den Arm, der gehört aus Vernunftgründen schon verschraubt. Aus der Wand würde man diesen trotzdem mit wenig Mühe bekommen, wenn kein Beton dahintersteckt. Ab 400Kg wird es dreckig, weil es an die Grenze von Schwerlastsackkarren geht. Wenn Einbrecher mit Profiequipment eines Tresortransporteurs anreisen, ist eh alles verloren. Die machen das Widerstandsgrad I Kuchenblech gleich vor Ort auf, der als Allheilmittel für den Waffenbesitzer angepriesen wird. Verstehe ich nicht, denn auch in diesem Bereich gibt es massive Unterschiede an Ausstattung und Gewicht. Aber im WaffG keine Vorgaben dazu, im Gegensatz zu B und 0/Null. Dass man sich auch den 300Kg Schrank für Langwaffen an die Wand schrauben sollte, alleine, damit er sicher steht, ist aus meiner Sicht vernünftig und nachvollziehbar. Mal eben von links nach rechts stellen, weil die Wand gestrichen werden soll, äh, eher nicht. Solange Waffenbehörden (ich verallgemeinere jetzt mal) nicht daran interessiert sind, dass man alte B-Schränkchen gegen (auch alte) C2F und höher auswechselt, weil die so nicht im Gesetz stehen und man sich schwertut, trotz aller Dokumente, dort sein "Go" zu geben, können die mir nicht wirklich damit kommen, dass es ihnen bei der Aufbewahrung ausschließlich um Sicherheit geht. Und wer von 1-Tonnen-Schränken spricht und dann der Widerstandsgrad I im WaffG steht, also ich weiß nicht, das passt nicht zusammen. Im Übrigen kritisiere ich dabei, dass die Masse der Schränke ausschließlich eine Bodenbefestigung vorsieht. Das kann den Aufstellort stark einschränken. Der hyperschwere Schrank passt nicht auf das Parkett, der leichtere kann dort nicht vernünftig befestigt werden. Halbwegs stabile Wände findet man hingegen fast überall.
  10. Und der Werkzeugkasten im Kofferraum? Radkreuz, Wagenheber, Feuerlöscher?
  11. Daraus: Es ist einfach nur noch lächerlich. Stiefel, Gehstöcke, Flaschen, Hände, Füße, Stirn, Bleistift, Gürtelschnalle, Fahrradschloss, Stühle, Tische, Mülleimer, Gläser, Schlüsselbund, Kleingeldbörse, Ringe, irgendwie kann man sehr vieles nutzen, um andere Menschen zu verletzen. Alleine was sich in einem solchen Bahnhof alles an Gegenständen befindet - ist das nur noch die pure Hilflosigkeit, oder glauben die selbst an die Wirksamkeit? Davon lässt sich doch nur Otto-Normalbpürger abschrecken, der geht i.d.R. nicht in einen Bahnhof, um andere zu verletzen.
  12. Ich traue Herrn Sprave als Waffenhändler, der immer wieder innovative Ideen hat, um den ein oder anderen Punkt zu umtanzen, mehr Wissen in der Praxis zu, als jemand aus einem Verein, der schon mal mit Autotests geschummelt hat. Ob man das gut findet oder nicht.
  13. Das denke ich nicht. Es steht eben so geschrieben und auch Verwaltungsrichter sind nicht dumm. Auch dort würde man den Sicherheitsgewinn sehen. Nicht mal ein Widerstandsgrad I kommt an einen C2F heran. Und im Ersteren Darf man unbegrenzt Waffen und Munition aufbewahren. Im Prinzip reden wir gerade über ungelegte Eier. Eine Entscheidung pro/kontra liegt derzeit nicht vor, ich warte also weiter ab.
  14. Mag alles sein, begründen müssen sie es trotzdem. Und das dürfte in meinem Szenario äußerst schwierig werden. Wie man einen alten B-Schrank besser hinstellen will, als einen C2F.
  15. Jörg Sprave kommentiert eine ADAC-Juristin, die das Thema "Messer im Fahrzeug" bespricht:
  16. Weil es das Recht zulässt. Da kann es nur eine Antwort geben: "Make it so."
  17. Das mit England ist schon länger bekannt. Aber was will man dem Phaser mit Fakten kommen? Wenn es nach dem 42a und den ganzen Waffenverbotszonen gehen würde, dürfte es hier keine großartigen Messerstechereien geben. Wie sieht die Realität aus?
  18. Easy. Einfach ins NWR schauen und als Auswahl "Schwarze WBK" anklicken. Und schwupps...
  19. Da ist eine Firma aber sehr geschäftstüchtig. Wenn man das so liest, könnte man glatt meinen, das sei bereits Gesetz: https://www.wosta-tresore.de/tresor-infocenter/ovg-nordrhein-westfalen-30-08-2023/
  20. Also ist es ein versicherungstechnischer Unterschied. Weil die Modelle an sich, von Langwaffenschränken mal abgesehen, unterscheiden sich nicht großartig, sind es häufig nur Kurzwaffeninlays u. ä., die den Tresor zum Waffenschrank machen, also optisch. Wobei ich sagen muss, bei Waffenschränken sehe ich eigentlich so gut wie keine Widerstandsklasse über I. Für diese gilt seitens des WaffG: Everything that fits in it... https://shop.wosta-tresore.de/kurzwaffentresore/kurzwaffenschraenke-klasse-1/kurzwaffentresor-sfg-4-4.html https://shop.wosta-tresore.de/wertschutzschraenke/wertschutzschraenke-klasse-1/wertschutzschrank-sfe-1-31k.html
  21. Jedoch nie wirkliche Konsequenzen für augenscheinliche Fehler, verfassungsfeindliche Gesetze, antiwirtschaftliche Politik etc. tragen müssen.
  22. Hat sie dazu auch belastbare Zahlen vorgelegt, wie oft das in Deutschland vorgekommen ist?
  23. -Lästig -- check -Teuer -- check -Einschränkung eines Grundrechts -- check Welche Probleme wurden denn festgestellt und wieso geben die LWB nicht mehr Acht? Das wäre schön, es gibt zumindest ein Bundesland, welches das gerne jährlich durchziehen würde...jedoch wohl das Personal fehlt.
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