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JDHarris

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  1. Natürlich muss man nicht Aussagen. Allerdings verzichtet man dann als Opfer einer Straftat auch auf das Recht, den oder die Täter mit seinen Hinweisen eindeutig zu belasten. Man muss sich dann damit begnügen, als Beweis nur das in der Hand zu haben, was Polizei und Staatsanwaltschaft selbst herausgefunden haben. Wenn das nicht ausreichend sein sollte, dann siehts sowieso schlecht aus mit einer Leiche auf der Terrasse;-)
  2. Wenn du dich auf Notwehr berufen willst, dann beschuldigst du ja zunächst mal jemand anderen, dass er etwas unrechtes getan hat. Im konreten Fall wurde die Verweigerung der Aussage im Strafprozess dem Rentner negativ ausgelegt. http://www.taz.de/!5117517/
  3. Ok, ich kann Mausebär da gerade nur schlecht widersprechen. Trotzdem Danke für die Erklärung der Zusammenhänge!
  4. Stellt sich nur noch die Frage, ob alle Amokläufer wirklich depressiv waren oder nicht sogar "agressiv"? Was ist mit ISIS Killern, die ohne hemmungen Menschen köpfen? Sind das nur depressive Individuen, oder folgen sie einem aktiven Instinkt?
  5. Die meisten Psychopharmaka zielen ja auch nicht darauf ab, den Patienten vollends "ruhig zu stellen", sondern ihn "zu lenken". Was gibt es denn da für Erkenntnisse? Grundsätzlich finde ich es ja legitim - und sogar sehr ehrenvoll - Menschen mit Problemen ein "normales Leben" zu ermöglichen. Aber wissen wir wirklich, was wir dann für Realitäten bei den Leuten erzeugen?
  6. Ich bin mir auch absolut sicher, dass die Täter bei 3,5 Promille auch nichts mehr getroffen hätten;-)
  7. Ja, aber Krebstote übertragen ihre Krankheit - oder die Wirkung der Medikamente - nicht auf andere.
  8. Sorry, Balu für die kleine (aber nicht ganz unwichtige) Korrektur. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die RAF, die man damals treffen wollte, hatte dennoch komischerweise in einem Hochsicherheitstrakt (!) eines Staatsgefängnisses (Stammheim) immer genug zu knallen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der normale Bürger bekam nix mehr, aber die RAF wurde sogar noch im Hochsicherheitstrakt erfolgreich beliefert.
  9. Ja, der alte Mann war sicher kein Kind von traurigkeit.
  10. Da waren 2 Frauen im Spiel Einmal die 22jährige, mit der sich der Rentner vergnügte, und dann noch eine 21jährige Freundin der Dame, die dann den Überfall eingefädelt hat. Die 21 Jährige wurde als Anstifterin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
  11. Ob der BGH das aufgegriffen hat, weiß ich jetzt gerade auch nicht. Vielleicht kann jemand das Urteil hier mal verlinken? Im damaligen Beschus des OLG Celle über die Wiederaufnahme wird in Punkt 34 darauf eingegangen. http://openjur.de/u/623494.html
  12. Er hat sich ja nicht einfach nur unbedacht geäussert, sondern er hat absichtlich falsche Spuren gelegt! Was er später zusammen mit seinem Anwalt zu Protokol gab, deckte sich einfach nicht mit den Ermittlungsergebnissen. Es ist etwas anderes, wenn er am Tatort (noch unter Schock stehend) sagt: "Er war vielleicht wenige Meter entfernt" oder wenn er später schriftlich über seinen Anwalt sagen lässt "Er war genau 5 Meter entfernt". Am Anfang wollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen noch einstellen. Erst diese präzisen und bewusst falschen Angaben, die er später über seinen Anwalt eingebracht hatte, haben die Sache in ein anderes Licht gerückt. Wenn man sich so äussert, dann sollte das gesagte auch stimmen und überprüfbar sein.
  13. Hier waren noch weitere Täter auf der Flucht, wie soll man nach denen Fahnden, wenn der Angegriffene sich nicht dazu äussert, was passiert ist? Es liegt in der Besonderheit des Notwehrrechts, dass man in der Sache zunächst ein Zeuge ist und sich erst danach zeigt, ob man auch zum Beschuldigten wird. In dem Fall wurde ja auch ein separates Verfahren gegen die Angreifer geführt. (da wurde der Rentner als Zeuge angehört) Ich weiss, ist ne blöde Situation. Aber wenn man sich auf Notwehr berufen will, kommt man da nicht drumherum. Ohne vorausgegangenen rechtswidrigen Angriff keine Notwehr!
  14. Ein "Schweigerecht" nutzt einem da garnichts, weil man bei Notwehr nunmal eben nicht nur Beschuldigter ist, sondern auch ein wichtiger Zeuge. Man muss ja glaubhaft machen, das man Opfer eines rechtswidrigen Angriffes wurde.
  15. Ein faktisches Automobilverbot würde mit Sicherheit auch zu einem Rückgang der Unfallzahlen im Strassenverkehr führen. Es beweist letztendlich nur, dass weniger Menschen mit Hilfe von Schusswaffen verletzt oder getötet wurden. Tatsächlich sind die Zahlen für Mord und Totschlag seit längerer Zeit weltweit rückläufig - sogar in den USA! Und: Eine Tat mit einer Schusswaffe dürfte weit häufiger als Mord verurteilt worden sein, als Gewaltaten, die seither mit anderen Mitteln (zuhauf) verübt werden.
  16. Völlig unabhängig von dem, was ich bisher dazu geschrieben habe...ich hätte ihm den Freispruch auch gegönnt! Sagen wir es mal so: Er hat einen Menschen getötet und ist dafür immerhin noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das allein zeigt ja auch, dass man ihm trotz der vielen Fehler zumindest eine gewisse "Notlage" zugebilligt hat. Der Fehler mit der platzierten Gaspistole - die eindeutig aus seinem Besitz stammt - war da wirklich das dümmste, was er tun konnte. Dadurch scheidete auch die Berufung auf 33StgB aus (keine entschuldigte Überschreitung der Notwehr durch Furcht, Schrecken oder Verwirrung, sondern bewusstes handeln und Täuschungsversuch)
  17. Focus Online berichtet jetzt auch drüber. Österreicher kaufen immer mehr Waffen. http://www.focus.de/finanzen/news/aus-angst-vor-fluechtlingen-oesterreicher-kaufen-immer-mehr-waffen_id_5040882.html
  18. Die derzeitige Stimmung im Land wurde meiner Meinung nach auch durch das faktische Waffenverbot mitverursacht. Die auf diese Weise wehrlos gemachten "Angstbürger" geraten nun bei jedem Anlaß in Panik. und der Bürger wird zum "Problembürger" http://www.tagesschau.de/inland/pegida-347.html
  19. Laut Spoon finden "die US Waffennarren das Gewehr Geil" http://www.spiegel.de/ (leider kein Direktlink möglich) Zumindest um damit Flaschen und Bowling Pins umzunieten. Für den deutschen Staat ist das wahrscheinlich eher uninteressant - denn Waffen müssen ja bekanntlich ihren "wesentlichen Zweck" erfüllen: (Zitat:"Waffen sind demnach Gegenstände, die dazu bestimmt sind, zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bevölkerung eingesetzt zu werden") Da braucht man eben eine höhere Schussfrequenz. Ne, mal ganz im Ernst: Der Grund für die Ausmusterung dürfte der selbe sein, warum auch die US-Streitkräfte ihr M4 überarbeiten lassen haben. Diese Waffen wurden als leichte Infanteriewaffen beschafft. Damals kannte man aber noch nicht die Kriegstaktiken der Taliban. Das diese Leute in Scharen als Selbstmordkommandos auf die Truppen zulaufen würden, hatte damals keiner so auf seiner Liste gehabt. Beim M4 hat man das Problem gelöst, indem man dickere Läufe verbaut hat.
  20. Das Geräusch kann auch von etwas anderem gekommen sein (z.b. eine zuknallende Tür etc). Im Stress kann soetwas durchaus als "Schuss" wahrgenommen werden. Er selbst wird seine eigenen abgegebenen Schüsse dagegen kaum wahrgenommen haben. Wie ich schon sagte, hören Menschen, die sich Todesangst befinden, anders als in normalen Situationen. Soldaten hören zum Beispiel ihre eigenen Schüsse und sogar Granateinschläge garnicht mehr. Dafür handeln sie schon bei geringsten Veränderungen ihrer Umgebung rein intuitiv und reflexartig. Ich denke mal, er wird da auch nur noch instinktmässig gehandelt haben und nicht mehr wirklich bewusst. Gerade als Jäger wird er viele Abläufe - insb die Schussabgabe - unbewusst machen. Im Stress macht man solche Sachen dann sowieso nur noch intuitv. Deshalb drillt man Soldaten ihre Bewegungen auch an, damit sie diese auch unter Stress noch beherrschen.
  21. Auf jeden Fall ein Fehlurteil - wenn es denn so stehenbleibt. Zum einen hätte die extrem verminderte Schuldfähigkeit mehr berücksichtigt werden müssen (...hier würde dann §33StgB greifen) und zum anderen gab der Rentner ja an, einen Schuss gehört zu haben. Es gibt mittlerweile viele Sachverständigen Gutachten, die belegen können, dass Menschen in extremen Stressituationen eine andere Wahrnehmung beim Hören haben. Ein Schuss wird z.b. in einer Stressituation nur noch als "dumpfes Ploppen" wahrgenommen, während umgekehrt, leise Geräusche (z.b. das brechen eines Astes) schon als extrem laut wahrgenommen und als Schuss interpretiert werden kann. Soldaten, die in Kampfeinsätzen waren, werden das bestätigen können. Für eine Verurteilung wegen Todschlags fehlt es also zum einen an der voll umfassenden Schuldfähigkeit, und zum anderen war seine Wahrnehmung garantiert unter den Eindrücken stark beeinträchtigt. Ich würde sagen, dass das Urteil in einem Revisions- oder Berufungsverfahren garantiert einkassiert werden wird.
  22. Im Zivilrecht ist das auf jeden Fall ne Plage. Weil sich deren Honorare am Streitwert orientieren ist es egal, ob er das Verfahren für seinen Mandanten gewinnt oder verliert - er bekommt immer seinen Anteil. Im Strafrecht gibt es dagegen vom jeweiligen Fall abhängende Festsätze, und für Fachanwälte einen extra Zuschlag für jede weitere Instanz. Jetzt könnte man hier allerdings unterstellen, dass es einem Anwalt vielleicht nicht ungelegen kommen könnte, wenn er das Verfahren erstinstanzlich erst einmal verliert, um dann in der nächsten Instanz einen besseren Festsatz abzukassieren. Ausserdem bekommt der Fall dann eine höhere Bedeutung zugemessen, und er kann sich ggf unter Kollegen ein paar "Sporen" verdienen. Ich gebe zu, ist alles sehr spekulativ. Für einen Angeklagten, der sich zu Unrecht vor ein Gericht gestellt sieht, ist so ein Verfahren wohl immer eine Zumutung. Deshalb kann ich den Rentner verstehen, wenn er nach sovielen Jahren ungewissheit einfach aufgibt, und das Urteil so annimmt.
  23. Deshalb sollte man in solchen Fällen auch immer einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten und nicht den Familienanwalt.
  24. Das Problem liegt darin, dass er die Schussabgabe direkt nach der Tat mit anderen Angaben begründete. Man kann seine Meinung eben nicht im nachhinein wieder ändern. Entweder man sagt etwas, zu dem man danach auch steht, oder man sagt besser garnichts.
  25. Hier ein paar Fälle aus Nürnberg http://www.blja.bayern.de/textoffice/fachbeitraege/TextOffice_Auslandsaufenthalte.html Bundesweit werden jährlich etwa 200 bis 300 jugendliche Intensivtäter "Erlebnispädagogisch" betreut. Das Spektrum der Taten dieser Leute geht dabei in alle Richtungen. Man kann sich natürlich darüber streiten, was besser und billiger wäre: Einsperren kostet ja in etwa das gleiche. Ich denke allerdings nicht, dass sich jemand absichtlich zum Gewalttäter verändert, nur um dann die Chance auf eine solche Massnahme zu bekommen. Das werden immer sehr spezielle Einzelfälle sein, bei denen das überhaupt funktionieren würde. Es ist allerdings auch kein Urlaub für die Täter, sondern für deren Verhältnisse harte Arbeit an sich selbst. Die Rückfallquote soll auch deutlich niedriger liegen, als nach Gefängnisaufendhalten. Ich persönlich finde allerdings auch, dass diese Art von "Bestrafung" zu sehr nach "Belohnung" aussieht. Viel schlimmer ist aber im Moment, dass sich um die meisten gefährdeten Jugendlichen heute anscheinend überhaupt niemand mehr kümmert. Der Rentner muss jetzt wie gesagt aufpassen, dass er durch die Verurteilung nicht den nächsten Ärger bekommt. Mit beginn der Rechtskraft des Urteils ist dann nämlich der Weg für eine Zivilklage gegen ihn offen...und dafür ist die Höhe der Strafe, zu der er verurteilt wurde, egal.
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