

JDHarris
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Führen Schreckschusspistole öffentlichkeit / Filmaufnahmen
JDHarris antwortete auf gunnewcomer's Thema in Waffenrecht
Naja, die Erfahrungen müssen nicht immer den Erwartungen entsprechen. Trotz Drehgenehmigung: Polizei hält Filmzene für echt - und erschießt 2 Schauspieler http://m.shortnews.de/Detail/692055 Dumm laufen kanns immer;-) -
Führen Schreckschusspistole öffentlichkeit / Filmaufnahmen
JDHarris antwortete auf gunnewcomer's Thema in Waffenrecht
Naja, sobald sich jemand über dich ärgert - oder sich sogar bedroht fühlt - und die Polizei ruft, kannste die ganzen §§ wieder an die Wand klatschen. Den Ärger hast du dann trotzdem erstmal. Ich würde an Deiner Stelle erstmal den gesunden Menschenverstand benutzen und mir selbst die Frage stellen: "Könnte sich jemand durch die von mir beabsichtigten Filmaufnahmen irgendwie belästigt, bedroht oder sonstwie genötigt sehen, Mittel zu ergreifen? Wenn dieses Risiko gering ist, dann probier es doch auf eigene Gefahr. -
Führen Schreckschusspistole öffentlichkeit / Filmaufnahmen
JDHarris antwortete auf gunnewcomer's Thema in Waffenrecht
Hier ist eine recht gute Zusammenfassung, die alle Aspekte des Filmens in der Öffentlichkeit abhandelt. http://www.achsensprung.net/index.php?page=article&action=show&id=87 Ich kenne auch ein paar Leute aus der Filmemacher-Szene, die den kleinen Waffenschein beantragt haben. Allerdings wollen die sich meist nur für den Transport der Waffen zusätzlich absichern, wenn sonst niemand für Waffen und Genehmigungen vernatwortlich ist (z.b. normalerweise ist das die Aufgabe einer Aufnahmeleitung oder Waffenmeister). Ob das funktioniert, weiss ich nicht. Meistens gibts ja eh nur Ärger, wenn sich jemand beschwert oder die Polizei ruft. ...und dann finde ich diese Aussage aus oben verlinkten Artikel hier sehr passend. -
WELT "Immer mehr Waffen, immer weniger Morde"
JDHarris antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Hierzulande macht man es sich einfacher. Die Bezeichnung "Mord" wird einfach abgeschafft. http://www.news.de/politik/855608130/reform-der-rechtsprechung-wort-moerder-soll-abgeschafft-werden/1/ Hier schonmal ein paar Vorschläge von mir: Körperverletzung mit Todesfolge (Anmerkung: bereits eingeführt) Ableben durch Fremdeinwirkung Ausrangierung durch Spezialfachkräfte Verlustmeldung einer sozialen Kompetenz Transformation ins Ungewisse ... -
Solange unsere Organisationen überwiegend von unbezahlten, ehrenamtlichen Freiwilligen betrieben und zusammengehalten werden, wird sich da auch nicht viel dran ändern.
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Dazu würde ja schon ne einläufige Flinte ausreichen - die wir hier auch nicht mehr bekommen! Den US Amerikanern muss man auf jeden Fall sagen, dass es nicht nur um ihre Pistolen und SL Gewehre geht, sondern es geht am Ende - wie bei uns - um ALLES!
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Wenn diese Diskussion ohne Ideologie stattfinden würde, dann wäre das sicherlich so zutreffend. Katja Triebel hat hier ja mal eine Faktensammlung (Gunnologie) vorgestellt, wo auch die Beweggründe von Waffengegnern genannt werden. http://www.wm-intern.de/2015/05/27/bewaffnet-mit-fakten/ Das interessante ist, dass die meisten "Waffengegner" eigentlich garkeine Waffengegner sind. . Im Gegenteil: Die allermeisten von denen würden ihre Ziele/Ideologie sogar mit Waffengewalt durchsetzen.
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Gedanken- und Ideensammlung: Welche Vorteile hätten Politiker von "Pro-LWB"-Gesetzen?
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenlobby
Das Problem, die Politik von "nützlichen LWB " überzeugen zu können, liegt darin, dass Politik in Deutschland schon immer von Ideologen gemacht wurde. Entweder streben sie eine perfekte und harmonische Gesellschaft an (da passen wir dann aus rein moralischen Gründen nicht rein), oder sie handeln aus purem Eigennutz. Wobei die Gruppe der Politiker, die aus purem Eigennutz handelt, für uns noch die bessere Wahl wären! Die bräuchte man nämlich nur davon zu überzeugen, dass man mit einer zivilen Waffen-Kultur auch viel Geld/Steuern einnehmen kann, und das eine Waffen-Industrie viele Arbeitsplätze schafft. Die Ideologen werden wir dagegen nie überzeugen, denn deren Ziel ist die möglichst perfekte Gesellschaft...und darin haben (zivile) Waffen keinen Platz. -
Laut Spoon finden "die US Waffennarren das Gewehr Geil" http://www.spiegel.de/ (leider kein Direktlink möglich) Zumindest um damit Flaschen und Bowling Pins umzunieten. Für den deutschen Staat ist das wahrscheinlich eher uninteressant - denn Waffen müssen ja bekanntlich ihren "wesentlichen Zweck" erfüllen: (Zitat:"Waffen sind demnach Gegenstände, die dazu bestimmt sind, zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bevölkerung eingesetzt zu werden") Da braucht man eben eine höhere Schussfrequenz. Ne, mal ganz im Ernst: Der Grund für die Ausmusterung dürfte der selbe sein, warum auch die US-Streitkräfte ihr M4 überarbeiten lassen haben. Diese Waffen wurden als leichte Infanteriewaffen beschafft. Damals kannte man aber noch nicht die Kriegstaktiken der Taliban. Das diese Leute in Scharen als Selbstmordkommandos auf die Truppen zulaufen würden, hatte damals keiner so auf seiner Liste gehabt. Beim M4 hat man das Problem gelöst, indem man dickere Läufe verbaut hat.
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Das Geräusch kann auch von etwas anderem gekommen sein (z.b. eine zuknallende Tür etc). Im Stress kann soetwas durchaus als "Schuss" wahrgenommen werden. Er selbst wird seine eigenen abgegebenen Schüsse dagegen kaum wahrgenommen haben. Wie ich schon sagte, hören Menschen, die sich Todesangst befinden, anders als in normalen Situationen. Soldaten hören zum Beispiel ihre eigenen Schüsse und sogar Granateinschläge garnicht mehr. Dafür handeln sie schon bei geringsten Veränderungen ihrer Umgebung rein intuitiv und reflexartig. Ich denke mal, er wird da auch nur noch instinktmässig gehandelt haben und nicht mehr wirklich bewusst. Gerade als Jäger wird er viele Abläufe - insb die Schussabgabe - unbewusst machen. Im Stress macht man solche Sachen dann sowieso nur noch intuitv. Deshalb drillt man Soldaten ihre Bewegungen auch an, damit sie diese auch unter Stress noch beherrschen.
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Auf jeden Fall ein Fehlurteil - wenn es denn so stehenbleibt. Zum einen hätte die extrem verminderte Schuldfähigkeit mehr berücksichtigt werden müssen (...hier würde dann §33StgB greifen) und zum anderen gab der Rentner ja an, einen Schuss gehört zu haben. Es gibt mittlerweile viele Sachverständigen Gutachten, die belegen können, dass Menschen in extremen Stressituationen eine andere Wahrnehmung beim Hören haben. Ein Schuss wird z.b. in einer Stressituation nur noch als "dumpfes Ploppen" wahrgenommen, während umgekehrt, leise Geräusche (z.b. das brechen eines Astes) schon als extrem laut wahrgenommen und als Schuss interpretiert werden kann. Soldaten, die in Kampfeinsätzen waren, werden das bestätigen können. Für eine Verurteilung wegen Todschlags fehlt es also zum einen an der voll umfassenden Schuldfähigkeit, und zum anderen war seine Wahrnehmung garantiert unter den Eindrücken stark beeinträchtigt. Ich würde sagen, dass das Urteil in einem Revisions- oder Berufungsverfahren garantiert einkassiert werden wird.
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Im Zivilrecht ist das auf jeden Fall ne Plage. Weil sich deren Honorare am Streitwert orientieren ist es egal, ob er das Verfahren für seinen Mandanten gewinnt oder verliert - er bekommt immer seinen Anteil. Im Strafrecht gibt es dagegen vom jeweiligen Fall abhängende Festsätze, und für Fachanwälte einen extra Zuschlag für jede weitere Instanz. Jetzt könnte man hier allerdings unterstellen, dass es einem Anwalt vielleicht nicht ungelegen kommen könnte, wenn er das Verfahren erstinstanzlich erst einmal verliert, um dann in der nächsten Instanz einen besseren Festsatz abzukassieren. Ausserdem bekommt der Fall dann eine höhere Bedeutung zugemessen, und er kann sich ggf unter Kollegen ein paar "Sporen" verdienen. Ich gebe zu, ist alles sehr spekulativ. Für einen Angeklagten, der sich zu Unrecht vor ein Gericht gestellt sieht, ist so ein Verfahren wohl immer eine Zumutung. Deshalb kann ich den Rentner verstehen, wenn er nach sovielen Jahren ungewissheit einfach aufgibt, und das Urteil so annimmt.
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Deshalb sollte man in solchen Fällen auch immer einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten und nicht den Familienanwalt.
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Das Problem liegt darin, dass er die Schussabgabe direkt nach der Tat mit anderen Angaben begründete. Man kann seine Meinung eben nicht im nachhinein wieder ändern. Entweder man sagt etwas, zu dem man danach auch steht, oder man sagt besser garnichts.
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Hier ein paar Fälle aus Nürnberg http://www.blja.bayern.de/textoffice/fachbeitraege/TextOffice_Auslandsaufenthalte.html Bundesweit werden jährlich etwa 200 bis 300 jugendliche Intensivtäter "Erlebnispädagogisch" betreut. Das Spektrum der Taten dieser Leute geht dabei in alle Richtungen. Man kann sich natürlich darüber streiten, was besser und billiger wäre: Einsperren kostet ja in etwa das gleiche. Ich denke allerdings nicht, dass sich jemand absichtlich zum Gewalttäter verändert, nur um dann die Chance auf eine solche Massnahme zu bekommen. Das werden immer sehr spezielle Einzelfälle sein, bei denen das überhaupt funktionieren würde. Es ist allerdings auch kein Urlaub für die Täter, sondern für deren Verhältnisse harte Arbeit an sich selbst. Die Rückfallquote soll auch deutlich niedriger liegen, als nach Gefängnisaufendhalten. Ich persönlich finde allerdings auch, dass diese Art von "Bestrafung" zu sehr nach "Belohnung" aussieht. Viel schlimmer ist aber im Moment, dass sich um die meisten gefährdeten Jugendlichen heute anscheinend überhaupt niemand mehr kümmert. Der Rentner muss jetzt wie gesagt aufpassen, dass er durch die Verurteilung nicht den nächsten Ärger bekommt. Mit beginn der Rechtskraft des Urteils ist dann nämlich der Weg für eine Zivilklage gegen ihn offen...und dafür ist die Höhe der Strafe, zu der er verurteilt wurde, egal.
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Ich denke mal, der Mann will jetzt nur noch seine Ruhe haben. Allerdings könnten ihm jetzt - für den Fall dass er das Urteil akzeptiert - erhebliche zivilrechtliche Schadenseratzansprüche bevorstehen. So wie die Eltern das mit der Anklageerzwingung durchgezogen haben, traue ich denen zu, dass die da dann auch versuchen werden, zivilrechtlich noch alles denkbare herauszuholen. Er ist zwar Millionär, aber ich fände es trotzdem nicht so toll, wenn die Rabeneltern da jetzt noch Kapital draus herauschlagen könnten.
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Fände ich zwar auch am sinnvollsten...aber soetwas ist zu Zeit nur als Utopie denkbar. Die Rechtsdatenbank wäre aber eine - wenn auch kleine - Orientierungshilfe im derzeitigen Gesetzes-Dschungel Deutschland. Wie gesagt ein Notbehelf.
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Meine persönliche Meinung dazu: Als Notbehelf (da eine politische Lösung derzeit nicht absehbar ist) finde ich die Idee gut - so eine Datenbank kann aber keinen Ersatz für eine generell notwendige Reform der Gesetzgebung darstellen. Ein zusätzliches Problem mit so einer Datenbank könnte aber entstehen, wenn viele Leute sich aus so einer Urteilsdatenbank ihr eigenes Rechtsverständnis zusammenpuzzlen. Selbst erfahrene Juristen werden wahrscheinlich zu mehreren Interpretationen der aufgeführten Urteile kommen. Da kann man sich denken, was juristische Laien dann daraus machen. Ich habe das selbst in meiner Zeit als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes erlebt. Da wurde man dann von Erstsemesterstudenten, die gerade ihre erste Juragrundprüfung bestanden hatten, über das Hausrecht "aufgeklärt" mit dem Ergebnis, dass diese Laien dann mich und meine Kollegen bei zugedröhnter Birne für jeden Scheixx angezeigt haben, weil sie sich für Profi-Juristen gehalten haben. Langfristig sehe ich keine Alternative zu einer dringend nötigen Reform und Überprüfung ALLER gesetzlichen Regelungen auf ihre Durchsetzungsfähigkeit! Ich bin nämlich mittlerweile der Auffassung, dass der deutsche Staat akut am sogenannten "Messie Syndrom" leidet! (Nur das der Staat eben Gesetze ansammelt, von denen er sich nicht mehr trennen kann) http://de.wikipedia.org/wiki/Messie-Syndrom Die Polizei in Frankfurt überlässt Islamisten sogar ihre Lautsprecherwagen, damit sie zu Mord und Totschlag aufrufen können. http://tapferimnirgendwo.com/2014/07/13/hier-spricht-die-polizei-kindermorder-israel/ Meine US amerikanischen Kollegen halten den deutschen Staat mittlerweile für absolut unfähig darin, das dieser in vielen Bereichen überhaupt noch Rechtssicherheit gewähren kann. Nicht umsonst lässt die NSA hier inzwischen alles abhören, weil sie kein Vertrauen mehr in die deutschen Behörden und Politik haben. In einer Situation wie der in Frankfurt, und wie sie sich inzwischen in vielen deutschen Städten genauso abspielt, braucht sich nur noch ein "Breivik" zum handeln gezwungen zu sehen...dann könnt ihr den ganzen Laden hier dicht machen!
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Das Problem lag hier ja auch darin, dass er in den ersten Prozessen - als es gegen die Täter ging - ja auch Zeuge war. Und als Zeuge muss man die Wahrheit sagen. Ich weiss nicht inwieweit er hier von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch hätte machen können. Jedenfalls wäre dann die Verurteilung der Täter ohne seine Aussage ganz anders ausgegangen. Hier müsste der Anwalt des Rentners vielleicht mal prüfen lassen, ob der Prozess gegen ihn allein schon deswegen nicht mehr besonders fair geführt werden kann oder das ihm seine bisherigen Einlassungen zumindest nicht vorgehalten werden dürfen.
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Leute, ihr redet hier alle an den Tatsachen vorbei. Es geht hier garnichtmehr darum, was der Rentner alles hätte tun dürfen, sondern wie er die Schüsse tatsächlich begründet hatte. Er hat nunmal ausgesagt, dass es ihm eben nicht um Wiedererlangung der Beute gang, sondern, weil er annahm ,das einer der Täter auf ihn gefeuert hat. Diese Aussage wurde widerlegt und steht jetzt entgegen seinen zuvor gemachten Angaben. Unter anderem soll er dafür auch eine sog "Alibiwaffe" am Tatort deponiert haben. http://www.shz.de/hamburg/meldungen/rentner-schiesst-auf-raeuber-prozess-unterbrochen-id6352416.html Jetzt kann er sich eigentlich nur noch darauf berufen, dass er das im Stress und unter dem Eindruck der traumatischen Erlebnisse wohl falsch angenommen hatte. Hier wäre dann also Notwehrirrtum oder eben § 33 Stgb sein Ausweg.
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Das Problem liegt hier wohl darin, dass der Rentner in seiner ersten Vernehmung angegeben hat, er habe geschossen, weil er einen Schuss gehört haben will. Er gab also zu, nicht primär zur Fluchvereitelung geschossen zu haben, sondern weil er sich selbst wieder angegriffen sah. Tatsächlich wurden aber wohl keine Schüsse durch die Täter abgegeben. Diese Aussage kann ihm jetzt natürlich angelastet werden, weil sie den Ermittlungsergebnissen widersprechen. Man muss halt aufpassen, was man da sagt. Am besten man sagt garnichts und wartet erstmal die Ermittlungen ab.
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Der überfallene Rentner ist sehr Wohlhabend. Es sollte zumindest finanziell kein Problem für ihn sein, einen Anwalt für Zivilrecht mit der Sicherung seiner Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Ob die Eltern des getöteten 16 Jährigen dann haften müssen, würde dann vor einem Zivilgericht geklärt. Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht hätte das Jugendamt eine Ordnungsstrafe verhängen können. Was natürlich jetzt, wo der Junge nicht mehr lebt, sinnlos ist. Aber sie sind eventuell für dessen Tot mitverantwortlich. Die mangelnde Einsicht für ihr eigenes Versagen als Eltern, belegen sie ja auch durch diese sinnlose Privatklage, die sie gegen das Überfallopfer von selbst angestrebt haben.
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Ich wär mir da nicht so sicher. http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/haftung.html Die Täter sind allesamt schon vorher einschlägig in Erscheinung getreten. Das sieht schwer nach Verletzung der Aufsichtspflicht aus! Zumindest der Schadenersatzanspruch gegen die Täter bleibt auch nach Haftverbüssung bestehen.
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Wenn der Rentner jetzt schlau ist und vor allen Dingen das ganze psychisch durchstehen kann, dann könnte er die Eltern der Täter nun ebenfalls für seinen erlittenen Schaden haftbar machen. Die Täter sind rechtskräftig verurteilte Kriminelle - da dürfte nun einer zivilen Schadenersatzklage nichts mehr im Wege stehen. Heist es nicht immer: "Eltern haften für ihre Kinder?"
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Also dürfen darfst Du hier schonmal garnichts. Im Falle von Notwehr wird eine Verletzung/Tötung lediglich in Kauf genommen. Es gibt also Gründe die soetwas Entschuldigen aber kein Recht dazu.