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Raiden

WO Silber
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  1. Nö, das gehört nicht alles zum Betreiben des Schießsports "§ 15a Sportordnungen (1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird." Z.B. ZF einschießen oder Munitionstests sind zwar vom Bedürfnis gedeckt (siehe Paragraph 9 (1) Nr.1 AWaffV) aber kein sportliches Schießen im rechtlichen Sinne. Demzufolge kann der Schießportverband solche Termine auch nicht für eine Bedürfnisbescheinigung berücksichtigen. Schließlich muss sportlich geschossen worden sein; gemäß Paragraph 9 (1) Nr.2 Buchstabe a)
  2. Wie kommst du auf das schmale Brett? Der Erwerb ist "frei", nicht jedoch der Besitz. Die Voraussetzungen dafür prüft die Behörde bei der Eintragung, dazu gehört auch ein glaubhaft gemachtes Bedürfnis.
  3. Nirgends, weil das Unfug ist.
  4. Stufe 1 ist Pflicht, Details kannst du der AWaffV entnehmen.
  5. Wo wird denn im Gesetz ein Grundkontingent genannt?
  6. Versichert sein muss lediglich der Standbetreiber. Gäste des BDS sind über den BDS mitversichert, wie schon geschrieben.
  7. Versichert ist der Gastschütze über den BDS und wer sagt, dass ein Verein, vertreten durch dich, nicht auch woanders sschießen kann? Zur Frage der Überlassung hilft Pargraph 12 (1) Nr.5.
  8. Bei den Einhandmessern wurde auch begründet, dass man nur böse Buben belangt und nicht den friedlichen Bürger mit sozialadäquatem Zweck. Wieviel die Gesetzesbegründung wert war, sieht man in dieser Thematik hervorragend.
  9. Der Passus erschien mir schon im Gesetzesentwurf widersinnig.
  10. Viel zu schwer, der Klopper.
  11. Läufe für Flinten mit speziellen Laufprofilen sind keine gezogenen Läufe. Denn wenn Flinten mit gezogenen Läufen Büchsen wären, würde man aus diesen für Büchsen bestimmte Treibspiegelmunition verschießen können.
  12. Ja, man stellte fest, dass sich die Waffe nach einem Verschlussrückprall durch die Stoßbodenkräfte bzw. den (auch nach hinten wirkenden) Gasdruck selbst öffnen konnte und entwickelte sie weiter. Das Gassystem konnte also entfernt werden und die bekannten Berechnungen fürs Steuerstück und für die entsprechenden Gegenlager der Rollen wurden aufgestellt; die formschlüssige Verriegelung entfiel.
  13. Ja, definitiv noch Interesse! Kannst du das irgendwo hochladen?
  14. Laut Winkelsdorf (der liegt ab und an auch richtig, siehe neonfarbene Waffen) gibt es hierbei wohl den nächsten Vergabeskandal. Siehe X
  15. Ohne mich tiefergehend mit der Mitnahme von Waffen beschäftigt zu haben, halte ich das für kritisch. Die Brutalities sind nach deutschen Maßstäben kampfmäßiges Schießen. Ob das als Sport und als vom Bedürfnis umfasster Zweck gilt, dürfte fraglich sein Interessant ist auch die Verwendung des Schalldämpfers, den der Autor nach eigener Aussage über einen JS erworben hat. Die auf diesem Wege erworbenen SD dürfen gemäß Gesetz nur zur Jagd zum jagdlichen Übungsschießen verwendet werden. Ob jetzt kampfmäßiges Schießen als Sport zählt und warum man seinen Jagd-SD zum "Sport" benutzt, dürften sicher interessante Fragen sein. Bin mir sicher, dass das mittelfristig geklärt werden wird, wenn sich jeder selbst darstellen muss.
  16. Stell sie doch ohne Handschutz in den Schrank.
  17. Ich hole das Thema hoch: kann jemand diese Druckschrift zur Verfügung stellen bzw. Bezugsquellen nennen?
  18. Gehört Einkaufswagen in geparkte Autos rammen zum normalen Nutzungsumfang eines Parkplatzes?
  19. Bei meiner, Bj. 2023, ist von Haus auf der Glockcut vorhanden.
  20. They are basically saying that you were asking for legal advice and that they're neither responsible nor legally allowed to give such advice. Furthermore they state, among other things, they are only responsible for granting permits for forbidden weapons (10+ magazines are classified as such) and giving legal advice for these matters You are right, they redirected you to the local office, which is kinda odd cause these local offices aren't responsible for forbidden weapons. That would be the BKA. Welcome to German bureaucratic nonsense.
  21. Mit dem HK433 gibt es doch noch gar keine Erfahrungen, wie kann das da als bessere Wahl gelten? Man darf nicht nur rein nach dem technischen Datenblatt gehen. Das SCAR fanden auch alle super bis sich herausstellte, dass sich Hülsen an der unmöglichsten Stellen im Gehäuse verklemmen können.
  22. Im BVA-Sachkundefragenkatalog war sogar eine entsprechende Frage (nicht wortgenau): "Wer hat die tatsächliche Gewalt?" Die Antwortmöglichkeit "Jeder, der sie im Beisein des Besitzers in der Hand hält" war falsch. Die Frage ist irgendwann die letzten Jahre klammheimlich aus dem Fragenkatalog verschwunden.
  23. Ich löse auf: Das Verbot der Verwendung von mehr als 10 Patronen fassenden Magazinen in Selbstladelangwaffen wurde wie folgt begründet: -weil große Magazine wesentlich zum Anschein beitragen -weil die Schießsportverbände keine Disziplinen mit Serien größer als 10 Schuss hatten Quelle: Begründung zur AWaffV
  24. Falls man etwas nachweisen muss, gelten auch das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe als Bedürfnisgründe.
  25. Es gab auch schon Verfahren, da wurde gerichtlich festgestellt, dass es sich bei Magazinen um Patronenlager handelt. 🤷
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