Raiden
WO Silber-
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Über den Abzug sicher zu stellen, dass eine Waffe nicht geladen ist, ist in etwa auf dem gleichen Niveau wie mit der flachen Hand zu prüfen, ob die Herdplatte noch heiß ist. Schlägst du auch jede Kammer eines Revolvers trocken ab? Könnte ja was drin sein. Das Abschlagen zur Sicherheitskontrolle/Ladekontrolle ist, außer auf einem Schießstand oder an einer Entladebox, komplett sinnfrei. Die Entladekontrolle erfolgt visuell und/oder taktil. Nicht über einen Vorgang, der im Zweifel einen Schuss auslöst.
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Nein, das fantasierst du herbei. Und falls doch, aus welchem Grund auch immer, macht es halt in der Wohnung Peng.
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Zum Fettmarkierten: Hä? Das erscheint mir widersinnig. Das mag gerade so auf dem Schießstand in Richtung Kugelfang funktionieren, aber doch nicht zum Beispiel zu Hause beim Einräumen. Mal angenommen, es befindet sich, aus welchem Grund auch immer, eine Patrone in der Kammer: -die Patrone wird beim Prüfen übersehen/die Sichtkontrolle vergessen und der Abzug wird nicht betätigt: es passiert erst einmal nichts. Die Waffe ist geladen. Soll, auch rechtlich, nicht sein. -die Patrone wird beim Prüfen übersehen/die Sichtkontrolle vergessen und der Abzug wird betätigt: es gibt eine ungewollte Schussabgabe in der Wohnung Durch Betätigung des Abzuges soll sichergestellt werden, dass die Waffe tatsächlich entladen ist, was aber unter Umständen dazu führt, dass ich genau das herbeiführe (ungewollte Schussabgabe), was noch schlimmer ist als ein unzulässiger Ladezustand?? Das kann doch nicht richtig sein. Entladen ist sie danach auf jeden Fall
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In dem Zusammenhang auch interessant: Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2024 Schusswaffengebrauch gegen Personen Warnschüsse 24 Schüsse gegen Sachen 8 Schüsse gegen Personen 52 Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere 16778 Schusswaffengebrauch gegen Sachen 80 Sonstige Fälle Unbeabsichtigte Schussauslösung 116 https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/SWS/2024/Schusswaffenstatistik_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Überrascht hat mich tatsächlich die massive Anzahl von Schusswaffengebrauch gegen Tiere
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Ja, jetzt aktuell. An Munition habe ich nur einen Stand mit Sammlermunition gesehen. Die WBK, wie sie mal vor, ist Geschichte.
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Ist ein trauriger Abklatsch des Originals. Ca. 20-30 Stände, 90% Militaria und Gedöns. 20€ Eintritt. Bekannte/Größere Händler waren nicht da. War nach 20 Minuten wieder draußen. Lohnt meines Erachtens nicht.
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Bitte PN, falls nach seitenlangem Gesülze noch eine fundierte, themenbezogene Antwort kommt. Danke.
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https://www.bgland24.de/bgland/rupertiwinkel/laufen-ort478592/laufen-soldat-soll-sturmgewehr-an-zivilistinnen-uebergeben-haben-94066654.html Mal davon abgesehen, dass die Aktion etwas undurchdacht war: nach welcher genauen, rechtlichen Grundlage finden eigentlich Gästeschießen und Waffenschauen der Bundeswehr statt? Amüsant finde ich ja auch den Einwand des Richters nach der Kostenfrage für die Munition, da dies den Steuerzahler belastet habe. So gesehen haben die Schützinnen die Munition doch schon bezahlt.
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10 Waffen sind für das erste Mal völliger Overkill. Eine Kurz- und eine Langwaffe reichen völlig, wenn man das vernünftig gestaltet.
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Sendung vollständig angekommen, schneller Versand. Meines Erachtens kann man bedenkenlos bei dem Shop bestellen.
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Manche sind natürlich auch damit kognitiv überfordert, auf einen "Contact"-Link in der Fußzeile der Website zu klicken. Aber man sollte sich über solche nicht lustig machen, die können ja auch nichts dafür.
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Habe auch eine Trackingnummer erhalten, die Sendung soll morgen bei mir eintreffen.
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Nach etwas Recherche habe ich auch festgestellt, dass derselbe Betreiber (gibt nämlich doch ein Impressum auf der Seite) noch mehrere andere Onlineauftritte betreibt, gemäß verschiedener Foren vertrauenswürdig und echt sind. Habe nun auch eine Bestellung getätigt und werde berichten.
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Thank you for your service! Ich bin gespannt.
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Hallo zusammen, kennt jemand den Shop optics-spot.de und ist dieser vertrauenswürdig? Scheint in Tschechien ansässig zu sein. Online kann ich so gut wie keine Erfahrungen finden, von den Berwertungsportalen mal abgesehen. Mittlerweile gibt es ja doch viele (automatisch generierte) Fakes. Hat schon jemand dort bestellt? Danke vorab!
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Hallo, ich suche eine originale Stanagmontage für G3 Möglichst mit Befestigungsschrauben für ein Hensoldt Fero Z24. Alternativ würde ich mich auch über Angebote für ein komplettes Fero-Z24-Set(ZF, Montage, Köcher, Zubehör) freuen. Viele Grüße
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Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
Raiden antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Die Definition steht seit Jahrzehnten im Gesetz und wurde auch schon hier im Thread erläutert. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
Raiden antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Nö, das gehört nicht alles zum Betreiben des Schießsports "§ 15a Sportordnungen (1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird." Z.B. ZF einschießen oder Munitionstests sind zwar vom Bedürfnis gedeckt (siehe Paragraph 9 (1) Nr.1 AWaffV) aber kein sportliches Schießen im rechtlichen Sinne. Demzufolge kann der Schießportverband solche Termine auch nicht für eine Bedürfnisbescheinigung berücksichtigen. Schließlich muss sportlich geschossen worden sein; gemäß Paragraph 9 (1) Nr.2 Buchstabe a) -
Wie kommst du auf das schmale Brett? Der Erwerb ist "frei", nicht jedoch der Besitz. Die Voraussetzungen dafür prüft die Behörde bei der Eintragung, dazu gehört auch ein glaubhaft gemachtes Bedürfnis.
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Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
Raiden antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Nirgends, weil das Unfug ist. -
Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
Raiden antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Stufe 1 ist Pflicht, Details kannst du der AWaffV entnehmen. -
Wo wird denn im Gesetz ein Grundkontingent genannt?
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Versichert sein muss lediglich der Standbetreiber. Gäste des BDS sind über den BDS mitversichert, wie schon geschrieben.
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Versichert ist der Gastschütze über den BDS und wer sagt, dass ein Verein, vertreten durch dich, nicht auch woanders sschießen kann? Zur Frage der Überlassung hilft Pargraph 12 (1) Nr.5.