

Raiden
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Falls man etwas nachweisen muss, gelten auch das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe als Bedürfnisgründe.
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Es gab auch schon Verfahren, da wurde gerichtlich festgestellt, dass es sich bei Magazinen um Patronenlager handelt. 🤷
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Aus dem Gesetz, Paragraph 13 Absatz (2): (2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen. Absatz 1 Nr. 1: glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und Paragraph 4 Abs 1 Nr.4: (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller Nr.4: ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) Jahresjagdscheininhaber müssen also weder irgendetwas glaubhaft machen noch ein Bedürfnis nachweisen.
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Nö. So allgemein ist das nicht richtig. Das müssen nur Jäger machen, die nicht Inhaber eine Jahres-Jagdscheins sind. Inhaber eines Jahresjagdscheins müssen für Langwaffen explizit kein Bedürfnis nachweisen. Dass manche Behörden trotzdem um die Ecke kommen und damit durchkommen, könnte man höchsten teleologisch und mit "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" begründen.
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Das Stichwort "Flintenweib" sagt dir dann wohl eher nichts.
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Was halt Bullshit ist, da es laut Gesetz keine Kontingente gibt, sondern nur bestimmte erhöhte Anforderungen für bestimmte Waffenarten und Repetierflinten gehören da nicht zu. Wenn dem so wäre, müsste man auch für eine Repetierbüchse Wettkämpfe nachweisen, wenn man die auf grün beantragt.
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Nein, das ist der Normalfall. Die gelbe WBK, die man nicht beantragen muss, wenn man z.B. eine Repetierbüchse möchte, ist der Sonderfall.
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Funfact: Die Wörter Grundkontingent und Überkontingent tauchen in Waffengesetz gar nicht auf. Grundsätzlich soll/kann der organisierte Sportschütze seine Waffen über 14(3) beantragen. Da geht alles drauf, Einzellader, Reptierer, Selbstlader. Kurz und Lang Erleichterungen für bestimmte, nicht deliktrelevante Waffen gibt es über 14(6). Nur, wenn der Sportschütze mehr als drei halbautomatische Langwaffen und mehr als drei mehrschüssige Kurzwaffen für Patrinenmunition haben will, werden daran erhöhte Anforderungen gestellt. Nur für diese! Wo taucht da jetzt die Vorderschaftrepetierflinte auf? Völliger Nonsens die zum Grundkontingent, welches gar kein Rechtsbegriff ist und somit auch gar nicht wirklich geregelt ist, zu zählen!
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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Raiden antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Um welche Waffen geht es denn? -
Ich verfolge keine deutschen Youtuber, deswegen hab ich ja gefragt 🤷
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- schießtraining
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Wen hat es denn da erwischt?
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Richtig. Ich meine, dass beide Antwortmöglichkeiten in ihrer Absolutheit falsch bzw. unvollständig sind. Für Salutwaffen gelten gemäß 39b(3) die Paragraphen 36(1) und (5). 36(5) verweist auf die AWaffV, die AwaffV schreibt ein versclossenes Behältnis vor. Mir erschließt sich nicht, warum "Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln." nicht anwendbar sein sollte. Deshalb ist Antwortmöglichkeit 1 falsch, da die Regelungen des WaffG nicht vollumfänglich, sondern nur in Teilen gelten und Antwortmöglichkeit 2 ist falsch, da behauptet wird, die Regelungen des Waffengesetzes würden nicht gelten ("Nein") und der Rest der Antwort ist unvollständig.
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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Raiden antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Ganz einfach: Paragraph 2 (5) WaffG, ob ein Gegenstand vom Gesetz erfasst wird und wie er nach den Anlagen des WaffG einzustufen ist: Einstufung Paragraph 6 (4) AWaffV, Überprüfung ob Ausschlussgründe vom sportlichen Schießen vorliegen: Beurteilung -
BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Raiden antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Wohl eher ne Beurteilung -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
http://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/180130FbZ438b_BWT47KV.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3&ved=2ahUKEwj-nv7kl-SKAxWH1gIHHQm0Ko8QFnoECBUQAQ&usg=AOvVaw17LfZOQwsRJc3-P-EHOkgI -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/bwt-47-der-bgh-ist-wieder-mal-schlauer-als-alle-anderen/ Schwierig. Es gab zwar Feststellungsbescheide, die, nach Rückversicherung beim BMWI, aussagten dass es sich nicht um Kriegswaffen handelt, diese wurden aber gerichtlich für nichtig erklärt. Die BWT47 sind zu einfach auf vollautomatische Funktion umzubauen, deshalb Kriegswaffe. Urteil: https://openjur.de/u/2190773.html -
Bestehendes Wechselsystem auf neuer Waffe - erlaubt?
Raiden antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
Auf das Laufkaliber, so wie es im Gesetz steht. Ginge es nach dem Geschosskaliber, dürfte man z.B. erlaubnisfrei gar kein .22lr-Wechselsystem für eine .223-Grundwaffe erwerben Nach Energie schon gar nicht, das lässt sich nicht im Ansatz aus dem Gesetz herauslesen. -
Der Regierungsstresser - Sinnvoll oder Nachteilig?
Raiden antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenlobby
German gun culture in a nutshell. Ich bitte darum! -
Genau. Einfach immer vom jeweils aktuellen Tag 24 Monate Revue passieren lassen.
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es gelten die letzten 24 Monate, nicht das Kalenderjahr
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Und wenn man nur Wettkämpfe mit den Waffen im Grundkontingent schießt? Muss man dann das Überkontingent veräußern und beantragt es sofort danach mit den Wettkampfnachweisen der Grundkontingentwaffen neu?
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Das Wort Kontingent oder gar Überkontingent taucht im Waffengesetz überhaupt nicht auf. Grundsätzlich geht jede Sport-Waffe auf grün, auch Repetier-LW mit gezogenen Läufen oder Einzelladerflinten. Die gelbe WBK ist eine Erleichterung, die man nicht in Anspruch nehmen muss. Lediglich, wenn man mehr als zwei mehrschüssige KWn mehr als drei HA-LWn haben möchte, werden daran gesteigerte Anforderungen gestellt. Alles andere ist Phantasie und klar rechtswidrig. Zu denken, die Basis seien 2/3 KW/LW und alles andere sei schärfer zu handhaben, ist völlig absurd.