

Raiden
WO Silber-
Gesamte Inhalte
8.680 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Raiden
-
BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Raiden antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Um welche Waffen geht es denn? -
Ich verfolge keine deutschen Youtuber, deswegen hab ich ja gefragt 🤷
- 33 Antworten
-
- schießtraining
- kommerziell
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Wen hat es denn da erwischt?
- 33 Antworten
-
- schießtraining
- kommerziell
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Richtig. Ich meine, dass beide Antwortmöglichkeiten in ihrer Absolutheit falsch bzw. unvollständig sind. Für Salutwaffen gelten gemäß 39b(3) die Paragraphen 36(1) und (5). 36(5) verweist auf die AWaffV, die AwaffV schreibt ein versclossenes Behältnis vor. Mir erschließt sich nicht, warum "Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln." nicht anwendbar sein sollte. Deshalb ist Antwortmöglichkeit 1 falsch, da die Regelungen des WaffG nicht vollumfänglich, sondern nur in Teilen gelten und Antwortmöglichkeit 2 ist falsch, da behauptet wird, die Regelungen des Waffengesetzes würden nicht gelten ("Nein") und der Rest der Antwort ist unvollständig.
-
-
BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Raiden antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Ganz einfach: Paragraph 2 (5) WaffG, ob ein Gegenstand vom Gesetz erfasst wird und wie er nach den Anlagen des WaffG einzustufen ist: Einstufung Paragraph 6 (4) AWaffV, Überprüfung ob Ausschlussgründe vom sportlichen Schießen vorliegen: Beurteilung -
BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Raiden antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Wohl eher ne Beurteilung -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
http://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/180130FbZ438b_BWT47KV.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3&ved=2ahUKEwj-nv7kl-SKAxWH1gIHHQm0Ko8QFnoECBUQAQ&usg=AOvVaw17LfZOQwsRJc3-P-EHOkgI -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/bwt-47-der-bgh-ist-wieder-mal-schlauer-als-alle-anderen/ Schwierig. Es gab zwar Feststellungsbescheide, die, nach Rückversicherung beim BMWI, aussagten dass es sich nicht um Kriegswaffen handelt, diese wurden aber gerichtlich für nichtig erklärt. Die BWT47 sind zu einfach auf vollautomatische Funktion umzubauen, deshalb Kriegswaffe. Urteil: https://openjur.de/u/2190773.html -
Bestehendes Wechselsystem auf neuer Waffe - erlaubt?
Raiden antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
Auf das Laufkaliber, so wie es im Gesetz steht. Ginge es nach dem Geschosskaliber, dürfte man z.B. erlaubnisfrei gar kein .22lr-Wechselsystem für eine .223-Grundwaffe erwerben Nach Energie schon gar nicht, das lässt sich nicht im Ansatz aus dem Gesetz herauslesen. -
Der Regierungsstresser - Sinnvoll oder Nachteilig?
Raiden antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenlobby
German gun culture in a nutshell. Ich bitte darum! -
Genau. Einfach immer vom jeweils aktuellen Tag 24 Monate Revue passieren lassen.
-
es gelten die letzten 24 Monate, nicht das Kalenderjahr
-
Und wenn man nur Wettkämpfe mit den Waffen im Grundkontingent schießt? Muss man dann das Überkontingent veräußern und beantragt es sofort danach mit den Wettkampfnachweisen der Grundkontingentwaffen neu?
-
Das Wort Kontingent oder gar Überkontingent taucht im Waffengesetz überhaupt nicht auf. Grundsätzlich geht jede Sport-Waffe auf grün, auch Repetier-LW mit gezogenen Läufen oder Einzelladerflinten. Die gelbe WBK ist eine Erleichterung, die man nicht in Anspruch nehmen muss. Lediglich, wenn man mehr als zwei mehrschüssige KWn mehr als drei HA-LWn haben möchte, werden daran gesteigerte Anforderungen gestellt. Alles andere ist Phantasie und klar rechtswidrig. Zu denken, die Basis seien 2/3 KW/LW und alles andere sei schärfer zu handhaben, ist völlig absurd.
-
Was es nicht gibt, kann man auch nicht finden.
-
Eben. Wenn wir uns schon an der Bestimmung aufhängen: (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; Anlage 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Keine Waffe ist ihrem Wesen nach dazu bestimmt, nur gesammelt zu werden.
-
Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
Raiden antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Von privat zu privat können dir die NWR-IDs völlig egal sein; musst du nicht angeben. -
@Schwarzwälder Es kommt halt auch drauf an, ob man einen labberigen, besseren Schuhkarton mit drei Streifen Tesa oder einen vernünftigen Karton ausgestopft mit Luftpolsterfolie (Inhalt der Sendung ebenfalls komplett mit Polsterfolie unwickelt) und anschließend mit reichlich Panzerband unwickelt verwendet
-
1:15, bist du es??
-
Was wäre das WO bloß ohne das ständige Angewichse.