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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    Reduzierpatronen

    ich wünsche mir eine Sachkundeschulung die auch was taugt! ..oder dass die Leute wenigstens EINMAL im Leben das WaffG lesen. .... dann ist das kleine alzilein aufgewacht.... von der Bedienung einer Suchfunktion ganz zu schweigen. wer kann das heutzutage noch....oder besser: wer ist so blöd das noch selbst zu machen! ....es gibt ja Foren.... da kann man Alles fragen....und die Antworten gibts dann frei Haus....muss man selbst garnix zu tun.
  2. alzi

    Morgen zum Amt

    hab grade mal die Suchfunktion über meine Rechtsvorschriften bzgl. Waffenrecht laufen lassen, aber ein "Mindestkontingent" konnte ich nirgends finden. was ist das wieder Neues? wo steht das?
  3. alzi

    Morgen zum Amt

    Du meinst hingehen, Antrag abgeben und Voreintrag mitnehmen?........träum weiter... was ist denn grade hier los?... ist ja wie beim fratzenbuch.... da wird auch jeder furz public gemacht.... ....oder ist das schon der streifen in der hose? sorry Leute..... wartet doch noch paar Ereignisse in Eurem Leben ab bevor Ihr hier Häppchenweise Eure Autobiographie zum Besten gebt...... oder wird das ein Online-Tagebuch? das hier ist ein Forum....kein Blog! und als einzige Frage dann: "Hat vielleicht noch jemand den ein oder anderen Tipp?" .... ja gib den Altpapierstapel ab oder schicks hin und dann halt mal bissl Fingerchen und Füßchen still....
  4. §14 Abs.4 WaffG........ da stehts ..... ... und da steht nix von UHR oder Ordonnanzen....
  5. mein erster Gedanke als ich den thread las ( also den andern in aktuelles zum Waffenrecht): die Richter sollten vielleicht mal Gesetzte lesen, anstatt welche machen zu wollen
  6. das WaffG sagt, dass beide "eintragen", Händler und Behörde. blöde Formulierung, weil Verwendung des gleichen Begriffes. der Händler vermerkt durch Eintragung den Erwerb der konkreten Waffe. die Behörde bestätigt durch Eintragung den Erwerb und die Besitzerlaubnis.
  7. bei mir hat der Verband (bis 2009) auch die Angabe einer Waffe/Disziplin bei Antrag auf (neu)Gelb gefordert. von der Behörde wurde aber nicht (vor)eingetragen. ..... der Verband hat sich dann eines Besseren besonnen und (seit 2009) wird weder nach Waffe, noch nach Disziplin gefragt, ganz so wie es sich gehört: nach 14/4 gibts keinen Voreintrag, es ist lediglich die Sportschützeneigenschaft/-aktivität nachzuweisen!
  8. ja ist denn schon wieder Wahl?
  9. darum ist die Leihe nach §12 ja auch zu dokumentieren...."Leihbescheinigung"....das in Verbindung mit der eigenen WBK...... (waffen)rechtlich ist die eine Sache. was ein Händler macht und akzeptiert (oder eben nicht).....wieder was Anderes. ich lasse mich hier nur zur rechtlichen Seite aus.......die Händler frage ich jetzt nicht....schon garnicht Alle!
  10. ähhhhmmm........"(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht,..." die Leihe stellt von einer (eigenen) Erlaubnis (amtliches Dokument) frei! ....Leihschein genügt
  11. naja.... in §12 Abs.2 wird bezüglich der Munition auch der "Verleiher" nicht explizit erwähnt.... ich sehe da jetzt keinen Unterscheid zum Händler. in §10 Abs.3 wird auch der Jäger (JJ-Inhaber mit seiner Sonderstellung bezüglich Langwaffenmunition) nicht erwähnt....das kommt dann in §13.... "lex specialis derogat lex generalis" oder wie der Juristiker das nennt. die §§12 & 13 kommen erst nach dem §10....
  12. dann gilt das ja erstmal nur für NRW. und für den Rest der Republik nachwievor das WaffG.
  13. kann ich aus §12 WaffG nicht ersehen. beim Rest bin ich ganz bei Dir.
  14. ist eben nicht egal.....zumindest nicht, wenn ich das WaffG lese. die MEB gilt für die in der WBK eingetragene Waffe. ein Voreintrag ist keine Waffe.
  15. ....die Frage(n) wären bestimmt unter Waffenrecht besser aufgehoben als im Lexikon! .....hau doch mal nen Mod. an...
  16. @CM: es geht nicht um das, was er schreibt.... sondern das was er MEINT..... ...in der Hitze des "Gefechts" passiert das schon mal..... ...wenigstens ist sein Geschreibsel diesmal einigermaßen lesbar.... 17+16=33 morgige Titelgeschichte der BLÖD: 33 tschihadischdische Kämpfor schlagen Teutschland mit den eigenen Waffen! Sack Reis -------- wayne------
  17. es geht aber um exakt das selbe thema auch wenn du die frage andersrum stellst...... das ziel ist doch das selbe wenn du mal ganz ehrlich bist! geh zum anwalt!
  18. dazu hast du doch schon einen thread laufen!!!!! geh endlich zum anwalt, hier 100 mal fragen und rumheulen bringt nix......
  19. - Edit - ja, den Kauf sieht er nicht....... erst ein Überlassen....
  20. die Antwort auf Dein "theoretisches" Problem hast Du in diesem thread schon mehrfach erhalten! sie ist fast IDENTISCH mit der Antwort auf Deine Eingangsfrage...... ..mal bissl (selbst) die (eigenen) grauen Zellen bemühen hilft zuweilen...
  21. nein, kann man nicht! die Begründung steht z.B. in der WaffVwV.
  22. muss das ? ...wirklich ?
  23. Voreintrag auf grün...ist der ME gestempelt oder nicht? aber: WaffG §11 Abs.3 "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. ....." ist die Waffe eingetragen?... wenn nicht, dann nix Munition! ...wenn, dann nix mehr Voreintrag! den §13 kennst Du ja als Jäger....
  24. da ist ihm halt seine eigene "Phantasie" dazwischen gekommen!
  25. puuuuhhh... Spaß...WÄH!! ich meditiere und entspanne streng nach den Lehren von John Moses Browning!
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