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oder ganz einfach vernuftbegabte Realisten. warum hier immer son Geschiß gemacht wird und die Kerle das große Hosenflattern bekommen, nur weil sie irgendwo nen Packen Papier abliefern. he, das ist blos ne WBK... was machen die dann erst bei wirklich LEBENSwichtigen Dingen?...muss da dann Mutti mitkommen und Händchen halten? wer ne WBK beantragt muss mind. 18 Jahre alt, also volljährig, sein. als Sportschütze bei GK sogar 25. selbst mit MPU noch 21. damit ist man in D voll geschäftsfähig. aber hier son Terz? also Arsch ausm Sofa, und in die Hose. als erwachsener Mensch kann man das alleine, auch entsprechend auftreten und seine Sache vertreten. auch DAZU hat man schießlich die megakompliziert-Sachkunde absolviert. .....irgendwie kann ichs ja verstehen.....sachkundemäßig.....alleine nach dem was ich in den letzten 4 Wochen diesbezüglich wieder erfahren durfte. hindert aber keinen dran sich selbst weiterzubilden.......oder das was im Lehrgang nicht erfolgt ist....selbst nachzuholen! war bei mir zum Glück nicht nötig und ich hatte von meinem Lehrgang noch sehr lange was! mein Wissen auf den aktuellen Stand gebracht hab ich dann selbst, war auch kein Problem, die Grundlagen waren gelegt. N8
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dann lies es einfach nochmal.... muss man auch kein Anwalt sein. ich bin auch keiner. hat mich aber grade eben ca. 15 Sek. gekostet die entsprechenden Stellen im WaffG zu finden....... so ganz ohne Jurastudium....und ein zweiter Einstein bin ich auch nicht..... lesen bildet ..... selber lesen bildet mehr..... ..lesen lassen bildet garnix....ausser n Haufen Sitzfleisch. und wenn man mal selbst gelesen hat, dann findet man so interessante Dinge später auch selbst wieder. genug geholfen?
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Du wirst es nicht glauben, den Link hab ich geöffnet.......und oje um Himmels Willen...... JA ich kenne die Dinger, sogar aus meinem Sachkundelehrgang .... und der ist schon ne ganze Weile her!
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ich wünsche mir eine Sachkundeschulung die auch was taugt! ..oder dass die Leute wenigstens EINMAL im Leben das WaffG lesen. .... dann ist das kleine alzilein aufgewacht.... von der Bedienung einer Suchfunktion ganz zu schweigen. wer kann das heutzutage noch....oder besser: wer ist so blöd das noch selbst zu machen! ....es gibt ja Foren.... da kann man Alles fragen....und die Antworten gibts dann frei Haus....muss man selbst garnix zu tun.
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hab grade mal die Suchfunktion über meine Rechtsvorschriften bzgl. Waffenrecht laufen lassen, aber ein "Mindestkontingent" konnte ich nirgends finden. was ist das wieder Neues? wo steht das?
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Du meinst hingehen, Antrag abgeben und Voreintrag mitnehmen?........träum weiter... was ist denn grade hier los?... ist ja wie beim fratzenbuch.... da wird auch jeder furz public gemacht.... ....oder ist das schon der streifen in der hose? sorry Leute..... wartet doch noch paar Ereignisse in Eurem Leben ab bevor Ihr hier Häppchenweise Eure Autobiographie zum Besten gebt...... oder wird das ein Online-Tagebuch? das hier ist ein Forum....kein Blog! und als einzige Frage dann: "Hat vielleicht noch jemand den ein oder anderen Tipp?" .... ja gib den Altpapierstapel ab oder schicks hin und dann halt mal bissl Fingerchen und Füßchen still....
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§14 Abs.4 WaffG........ da stehts ..... ... und da steht nix von UHR oder Ordonnanzen....
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
mein erster Gedanke als ich den thread las ( also den andern in aktuelles zum Waffenrecht): die Richter sollten vielleicht mal Gesetzte lesen, anstatt welche machen zu wollen -
das WaffG sagt, dass beide "eintragen", Händler und Behörde. blöde Formulierung, weil Verwendung des gleichen Begriffes. der Händler vermerkt durch Eintragung den Erwerb der konkreten Waffe. die Behörde bestätigt durch Eintragung den Erwerb und die Besitzerlaubnis.
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bei mir hat der Verband (bis 2009) auch die Angabe einer Waffe/Disziplin bei Antrag auf (neu)Gelb gefordert. von der Behörde wurde aber nicht (vor)eingetragen. ..... der Verband hat sich dann eines Besseren besonnen und (seit 2009) wird weder nach Waffe, noch nach Disziplin gefragt, ganz so wie es sich gehört: nach 14/4 gibts keinen Voreintrag, es ist lediglich die Sportschützeneigenschaft/-aktivität nachzuweisen!
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ja ist denn schon wieder Wahl?
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darum ist die Leihe nach §12 ja auch zu dokumentieren...."Leihbescheinigung"....das in Verbindung mit der eigenen WBK...... (waffen)rechtlich ist die eine Sache. was ein Händler macht und akzeptiert (oder eben nicht).....wieder was Anderes. ich lasse mich hier nur zur rechtlichen Seite aus.......die Händler frage ich jetzt nicht....schon garnicht Alle!
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ähhhhmmm........"(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht,..." die Leihe stellt von einer (eigenen) Erlaubnis (amtliches Dokument) frei! ....Leihschein genügt
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naja.... in §12 Abs.2 wird bezüglich der Munition auch der "Verleiher" nicht explizit erwähnt.... ich sehe da jetzt keinen Unterscheid zum Händler. in §10 Abs.3 wird auch der Jäger (JJ-Inhaber mit seiner Sonderstellung bezüglich Langwaffenmunition) nicht erwähnt....das kommt dann in §13.... "lex specialis derogat lex generalis" oder wie der Juristiker das nennt. die §§12 & 13 kommen erst nach dem §10....
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dann gilt das ja erstmal nur für NRW. und für den Rest der Republik nachwievor das WaffG.
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kann ich aus §12 WaffG nicht ersehen. beim Rest bin ich ganz bei Dir.
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ist eben nicht egal.....zumindest nicht, wenn ich das WaffG lese. die MEB gilt für die in der WBK eingetragene Waffe. ein Voreintrag ist keine Waffe.
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....die Frage(n) wären bestimmt unter Waffenrecht besser aufgehoben als im Lexikon! .....hau doch mal nen Mod. an...
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Besuch im Raumschießkino: Wo die Jäger schießen üben
alzi antwortete auf Scheibenschütze's Thema in Allgemein
da ist ihm halt seine eigene "Phantasie" dazwischen gekommen! -
Besuch im Raumschießkino: Wo die Jäger schießen üben
alzi antwortete auf Scheibenschütze's Thema in Allgemein
puuuuhhh... Spaß...WÄH!! ich meditiere und entspanne streng nach den Lehren von John Moses Browning! -
man KANN auch ALLES persönlich nehmen.......
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worin besteht der Unterscheid zwischen einem Amateur (Sportschütze/Jäger) und einem Profi (Polizist/Zöllner/Soldat) ? kanns der Profi besser? nö! ..er wird nur dafür bezahlt.. und DAS sagt über die Fähigkeiten rein GARNIX aus..... wird aber von der Politik und der Verwaltung als alleinseeligmachend verkauft! ...und "uns" Amateuren vorgehalten... ich habe schon in vielen Lebensbereichen interessierte Amateure erlebt....... die sind vielen Profis (mit Fachausbildung) haushoch überlegen! der einzige Unterscheid:...sie bekommen kein Geld dafür!
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zum Schmunzeln ist da garnix!... das ist einfach nur peinlich.....sehr sehr peinlich!
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ohne jetzt direkt betroffen zu sein. sorry, faule Ausrede! das KANN man auch kundenfreundlich(er) angehen, als nur den Kopf in Sand stecken. Verzögerungen durch "krankheitsbedingte Ausfälle" sind auch für Kunden verständlich, WENN MAN ES IHNEN MITTEILT! ...und nicht deswegen hinterher rumheult, wenn das Kind schon 4 Wochen im Brunnen liegt! wenn man eine Webseite mit Shop hat ---> Hinweis schalten ! Telefon ---> AB oder Bandansage ! eMail ---> automatische Standardantwort mit entsprechendem Hinweis ! ... man muss nur wollen.... ....geht natürlich nur, wenn man auch ein entsprechendes Bewußtsein (kundenorientierte Handlungsweise) dafür hat!
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und ich dachte es geht grade darum: .....wie man sich doch irren kann......wie war das doch gleich noch mit dem differenzieren?.....