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seit der letzten Änderung im Waffenrecht (AWaffV §13 Abs.3) hinsichtlich Aufbewahrung sollte das jede Behörde schaffen. ob das für die dann spaßig ist....... ......"lustig" ist es dann auf jeden Fall wieder, wenn von den übergeordneten Behörden gegenteilige Anweisungen existieren......(so wie anzunehmen hier der Fall). sind die FACHabteilungen mal wieder nicht auf dem Laufenden. oder wollen....oder dürfen es nicht sein.....
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mit der selben Logik (WS/WL/WT zählt beim Erwerb als Schußwaffe) hinsichtlich 2/6 müsste man einem Jäger den Erwerb von WS/WL/WT für KW (erstmal und vorbehaltlich eines Bedürfnisses für eine weitere KW )verwehren, sofern er schon 2 KW besitzt! dies ist ja aber wohl nicht der Fall....hier dann eine klassische Ungleichbehandlung (Diskriminierung) der Sportschützen beim erlaubnisfreien Erwerb von WS/WL/WT. wobei in dem Fall 2/6 sogar explizit die Verhinderung eines eigentlich erlaubnisfreien Erwerbs bewirken würde, quasi wieder eine Erwerbserlaubnis durch die Hintertür.
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er hat verstanden was Du geschrieben hast, nur bist Du Dir über die Aussage Deiner Äußerung selbst nicht bewußt. um welches Thema gings dann doch gleich nochmal?
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der Erbe muss vor dem Stichtag Mitbenutzer gewesen sein, dann darf er weiterbenutzen. hier ist die Dame zwar Erbin, aber nicht Mitbenutzerin. folglich keine Weiternutzung (im bisherigen Umfang) des geerbten Tresors. ABER, für die 4mm-Plempe könnte sie, auf Antrag, eine Erleichterung - hinsichtlich der Sicherheitsstufe - für die Aufbewahrung bekommen. und dann KÖNNTE der bisherige Tresor ausreichen.
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er meint, dass da nicht "vorgesprochen" wird, sondern das veranlasst was das WaffG in diesem Fall vorsieht. sonst nix! und Klappe halten. (und wenn er es ironisch meinte läufts aufs Selbe raus.) evtl. mit Hinweis auf die Rechtslage und einer sachten Andeutung auf die Schlamperei der Behörde, denn diese hätte längst in der Sache tätig werden MÜSSEN! .... nur dass keine Mißverständnisse aufkommen.....
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jetzt fühle ich mich aber doch etwas verunglimpft.....oder zumindest gröblich mißverstanden.....was dann aber an Dir liegt für die Prüfung muss man wissen, was abgefragt wird. dem Gesetzgeber reicht das aus damit einem die Sachkunde bzw. Fachkunde bescheinigt werden kann. sachkundig bzw. fachkundig ist man damit von rechtswegen........ tatsächlich aber noch lange nicht!!! grade heute habe ich auf dem Stand wieder mehrfach in den Lauf einer Waffe blicken dürfen. auch nachdem ich der Person die Hand mit der Waffe zweimalig richtig Boden gebogen hatte........mich (und mehrere andere Personen auf dem Stand) abermals überstrichen! von rechtswegen ist die Person ausreichend sachkundig..... inzwischen LEIDER auch mit eigenen Waffen....... faktisch ist sie das aber nicht, weil einfach die Einstellung (Sensibilität) und der Wille dazu fehlt! im Kontrast dazu direkt neben mir jemand ohne Sachkundenachweis aber dafür TADELLOSER Waffenhandhabung. der blöde Schein nutzt nix, solange das Hirn nicht dabei ist......ist also mehr als überflüssig! und bestätigt tatsächlich und rein faktisch überhauptgarNIX!
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aufgrund einer freiheitlich-demokratischen *HUUUUUST* Grundordnung darf man uns Bürgern ja nicht einfach etwas verbieten. aber man kann es uns verleiden...........und drum schafft man finanzielle Hürden! und ohne Ende diese sinnlosen Alibiveranstaltungen. he Ihr Volksvertreter lernt das endlich: davon werden die Leute nicht kompetenter oder qualifizierter, sondern nur fauler, weil sie nicht mal Minimalstwissen erlangen müssen, sondern nur eine PillePalle-Prüfung bestehen...... und blos nicht selbst nachdenken! ja, doch, das ist ein Unterschied. ......ich weiß..... vergebene Liebesmühe, denn GENAU das ist ja so gewollt, weil "wir haben ja was getan". der Kurs ist eh für die Katz, eine wirkliche Qualifikation verschafft einem dieser Fachkundekurs sowieso nicht......gleiches Spiel wie mit der Sachkunde...... ...und der Schein so unnötig wie ein Kropf......in A und CH leben auch nicht nur Einsteins, die brauchen sowas auch nicht......und das ohne, dass sich dort täglich einer in die Luft zu jagen gedankt! ....aber die dürfen noch selbst denken..... denn, wer wirklich interessiert ist, hat oder verschafft sich dieses Wissen (und mehr!) ohnehin. in D sollst Du zahlen, die Klappe halten und froh sein, dass man Dir das - unter bestimmten Voraussetzungen - doch gnadenhalber zu erlauben gewillt ist. "Danke"-sagen nicht vergessen. mehr ist in D nicht erforderlich! also @Drai ..... mach Dir da mal keine Sorgen. wer sich - ohne ins Schwitzen zu kommen - am eigenen Arsch kratzen kann, der schafft das auch. (Interesse vorausgesetzt! ...aber selbst ohne ist das kein großes Problem) würde Dir aber - wenn es Dich jetzt nicht interessiert - raten, lass Wiederlader und Böller weg, kost nur unnütz Geld. ausser Du hegst die leise Vermutung, Du könntest das doch noch in den nächsten Jahren brauchen.......dann machs gleich mit......billiger werden die Veranstaltungen nicht....... evtl. gibts in absehbarer Zeit noch mehr Hürden oder Gängelei und dann gilt: was man hat, das hat man!
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....einmal mit Profis arbeiten.....
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bei denen läuft das eh als Fehlbestand im Materiallager. weil das NWR interessiert da doch garnicht........ .....und dass sich da jetzt in den letzten 6 Jahrzehnten ein solches Maß an verlorenen/gestohlenen Waffen ergibt?.....pffff Erdnüsse!!!!! da würde mich viel her "Fehlbestand" bei den Institutionen interessieren, die nicht dem WaffG unterliegen, DAS wäre mal ne Nachricht. aber wie immer wird auch hier wieder - wegen nix und wiedernix - der Legalwaffenbesitzer angeschissen und dämonisiert. ..wo war nochmal das K****n-Smily?
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es gibt nur eine Waffe, diese ist eigentlich für jeden unverzichtbar. alles Weitere sind nur nette Werkzeuge..... 1. (one and only): Gehirn (Brain) 2.: gibts nicht! ....gehe zu 1. es sind aber auch viele unbewaffnet....die einen freiwillig, die anderen unfreiwillig.....
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er hat hier rechtliche Fragen und Du kommst ihm in einem öffentlichen Forum mit "Wo kein Kläger da kein Richter"? ... Du bist raus ...
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q.e.d. ! damit disqualilfizierst Du Dich selbst für jede sachliche und fachliche Unterhaltung. jetzt weiß ich das auch.
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sie ist mind. 18? dann geh mit ihr schießen! und warum nimmst Du sie nicht ganz ganz einfach mit in Deinen Verein? ...ich sehe wohl das eigentliche Problem nicht.... irgendetwas verschweigst Du uns doch noch! da wird nix geklemmt! Du bist (nach eigenen Angaben) sachkundig und qualifiziert zur Aufsichtsführung. d.h. Du hast Deine Sachkunde in einem anerkannten Schießsportverband gemacht? wenn Du jetzt keine Ahnung hast, liegt das ausschließlich an Dir! also faule Ausrede! denn DIESE Themen hatten behandelt zu werden! zudem wurden Dir die rechtlichen Aspekte jetzt hier mehrfach und wiederholt dargelegt. brauchst jetzt hier also auch nicht auf Beleidigten zu machen.
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so mancher Mutti (auch einer größeren welchen) ist eben nicht immer klar, wenn sie öffentlich zum Rechtsbruch aufruft ........
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ja ne, is klar.......... und Zitronenfalter falten Zitronen......
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doch, wenn er qualifiziert ist (behauptet er ja) und der Standbetrieber das auch so sieht und sich das nachweisen lässt und er die Aufnahme seiner Aufsichtstätigkeit 2 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde meldet. kommerzieller Stand, d.h. kein "Privileg" wie Verein.....also nix Verzeichnis.... ....andererseits....wie schon geschrieben ..... warum sollte jemand nicht auf einem Stand schießen dürfen.......abgesehen von der Alterserfordernis...... .....und wenn man in der Sachkunde bissl aufgepasst hat, weiß man das auch.....
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Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
alzi antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
der Regelfall war (bislang), dass es reichte! -
Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
alzi antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
es ging aber um Eigentum und Besitz....den waffenrechtlichen Unterschied kennst Du ja. -
Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
alzi antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
wenn die Behörde von mir fordert die getroffenen Maßnahmen....z.B. im Rahmen eines waffenrechtlichen Antrages......zu benennen: "gemäß den waffenrechtlichen Vorschriften" irgendwann wollten se mal Bilder der Typenschilder...haben se bekommen. wenn ich mir jetzt vor dem Stichtag noch 20 Tresore hingestellt habe.....und vor dem Stichtag genutzt habe...ist alles waffenrechtlich korrekt. und wenn se dann mal kontrollieren kommen, wäre die Aussage: "Aufbewahrung in allen Tresoren vor dem Stichtag gemäß den waffenrechtlichen Vorschriften" .....das Gegenteil müssen se mir dann erstmal beweisen..... "soso ich lüge also?.....na dass sie das mal nicht gegenüber Dritten behaupten"...... -
Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
alzi antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
ja bedauerlich, aber so haben die das halt da reingeschrieben....... ... hätten sie auch anders machen können... aber die Wirtschaft muss ja brummen..... auch wenn sich das über eine ganze Generation hinzieht....die Dinger kommen weg....Stand heute.......... mal abwarten ob die da zwischendurch nicht noch nen Turbo reinhängen. .....zurücknehmen oder bremsen?....vorher gefriert die Hölle zu! -
Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
alzi antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
Meinungen sind ne tolle Sache, jeder sollte welche haben und haben dürfen. aber hier........bringts halt nix. steht explizit drin, dass die nach Satz 2 Nr.2 "berechtigte Person", auch nach dem Tode des "bisherigen Besitzers" nur "berechtigte Person" bleibt, also nur selbst weiter "mit"nutzen darf und niemals "bisheriger Besitzer" wird (der "weiternutzen" dürfte). dann kann also keine weitere/neue gemeinschaftliche Aufbewahrung mit einer anderen/weiteren "berechtigten Person" möglich sein, da kein "bisheriger Besitzer" in diesem speziellen Sinne (Satz 2 Nr.1) mehr existiert. -
erklär mal die "Absicht"...und ich gehe davon aus Du meinst dabei von Seiten des Gerichts
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Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
alzi antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
nö, da der Erbe nicht "bisheriger Besitzer" wird und das dann auch nicht mehr geht, weil dann nicht mehr Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft mit dem "bisherigen Besitzer" möglich ist. -
Fotos des Tresors durch/ für die Waffenbehörde
alzi antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Du hast Deiner Behörde gegenüber mitzuteilen wie, wo und worin Du aufbewahrst. das können sie bei der Kontrolle persönlich verifizieren und entsprechend im Protokoll vermerken. ende Gelände.- 75 Antworten
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Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
alzi antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
eigentlich doch, denn in dem Fall greift die Stichtagregelung nicht, der Bestandschutz muss nur genutzt werden und eine häusliche Gemeinschaft vorliegen, dann darf gemeinsam (bestandgeschützt) aufbewahrt, sprich mitgenutzt, werden. und nur wenn diese gemeinschaftliche Aufbewahrung über den Tod des Bestandsschutznutzers hinausgeht, dann kann EINMALIG der Bestandsschutz auf diesen Erben (also nur wenn Erbe = gemeinschaftlicher Aufbewahrer!) übertragen werden. nochmal weitervererben geht nicht. so stehts im WaffG.