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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. uwewittenburg

    Luftgwehr

    Das würde ich so nicht unterschreiben, denn ich habe genug beschlagnahmte HW 35 auf den Tisch bekommen, denn die meisten PVB wissen ja nicht dass sie vor 1970 hergestellt wurden und stolpern über das fehlende "F", denn dass dieses vorhanden sein soll wurde ihnen ja eingeimpft! Woher sollen sie denn dann auch das Herstellungsjahr kennen? Nein, sie sind vor Ort nicht zur Recherche verpflichtet! Von daher empfahl ich Georg23 ja auch den Ausdruck aus der Datenbank mit bei der "Pumpe" aufzubewahren. P.S.: Ich habe die Teile dann später immer wieder ausgehändigt, es sei denn mit ihnen wurden Straftaten begangen, das war aber selten der Fall. In der Regel wurden sie aus Unkenntnis der Rechtslage vorsorglich mitgenommen. Ist ja auch unschädlich, wenn das dann unverzüglich korrigiert wird. Dies kann man dem PVB auch nicht anlasten, sondern den "Wirren" des WaffG, wo kaum noch einer durchsieht.
  2. uwewittenburg

    Luftgwehr

    Wenn er das Teil als Erbstück bei sich ordnungsgemäß aufbewahrt und den Ausdruck der Datenbank daneben liegt wird jede Ermittlungsperson zufrieden sein, es sei denn man steht auf der "schwarzen Liste"!
  3. uwewittenburg

    Luftgwehr

    Wozu? Wenn sie nach den damals geltenden Bestimmungen hergestellt wurde?
  4. Meine Waffe ist lediglich mit Pufferpatronen unterladen, hoffentlich bekomme ich keinen Ärger!
  5. Es gibt aber auch Leute die so etwas auch nicht nutzen und es liegt in der Natur des Menschen dass er neugierig ist wenn er etwas findet, von daher untersucht er erst mal alles was er interessant findet. Von daher würde ich selbst nie eine Waffe geladen aufbewahren. Auch damals meine Dienstwaffe nicht, die geladen(streifenfertig) geführt werden musste, auch wenn sie keinen Sicherungsflügel hatte.
  6. Das Gericht wird sich auf das Gutachten der Behörde die den Widerruf betrieb gestützt haben. Ich persönlich würde meine Waffe ev. auch mal unterladen (also Magazin gefüllt in der Waffe) aber nicht geladen (Patrone im Patronenlager) lagern. P.S.: Ein eventueller Erbe kennt die Regeln ev. nicht.
  7. uwewittenburg

    Luftgwehr

    Wenn der Opa sie schon hatte dürfte sie sehr alt und erwerbsscheinfrei sein, ich glaube HW 35 bis Serien Nr. 50.000 oder so, aber bei Old d.R. solltest Du Dich ruhig melden.
  8. Es geht um die Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen nach § 36 WaffG, dazu gibt es hier aber schon reichlich Beiträge. Vereinbare einen Dir passenden Termin. Kontrolliert werden die eingetragenen Waffen und deren Aufbewahrung, also ordnungsgemäßen Schrank gemäß den Richtlinien, somit würde ich in dem Schrank auch nur die Waffen/Munition lagern die eingetragen sind.
  9. Es war ja keine Ungeduld, denn hätten wir die Eiche nicht "bearbeitet" wäre sie auf unser Haus gestürzt. Wir haben den Zwieselriß fotografisch dokumentiert, er ging bis kurz über den Erdboden. Nach kurzem Schriftverkehr war die Dame von der Behörde auch zufrieden, meine Versicherung hat die Not Fäll Kosten übernommen, ich brauchte keine Ersatzbepflanzung. Sie mußte der Meldung ja auch nachgehen.
  10. Vor einigen Jahren haben wir versucht das Totholz aus unserer Eiche(ca. 100 Jahre) rauszuschneiden, wir hatten kaum begonnen stand die Dame vom Grünflächenamt in der Nähe und notierte. Vor Tier- und Baumschützern muss man hier Respekt haben. Der Sturm Kyrill sorgte dann dafür dass die Eiche total entfernt werden musste.
  11. Denunzianten wird es immer geben und ist meiner Meinung nach nicht an den Himmelsrichtungen festzumachen, auch nicht an den bisher verschiedenen Gesellschaftsformen. Man liebt offensichtlich den Verrat, aber nicht den Verräter. Solange das irgendwie Erfolg hat, z.B. bei Ehescheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten wird das so bleiben. Das dumme ist ja dass bei derartigen Denunziationen meist etwas hängen bleibt, auch wenn es nur ein sogen. Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung wird.
  12. Da bei Waffendelikten auch bei anonymen Anzeigen DB erfolgten, waren die Anzeigenerstatter schon als Zeuge nötig, oder um klarzumachen dass falsche Anschuldigungen auch strafbar sind und dass das Internet nicht immer ein anonymer Raum ist.
  13. Sind eben nicht nur Behörden die das Leben erschweren. Wenn ich erlebe wie manche auftreten wenn sie das Sagen haben, entferne ich mich. Da habe ich manchmal lieber eine Kontrolle der Aufbewahrung als mit denen gemeinsam Aufsicht zu führen.
  14. Eigenartigerweise habe ich keinen ehemaligen aus der DDR bei solchen Aktionen kennengelernt, meistens stammten die aus den alten Bundesländern, aber mit grün könnte es tatsächlich fast passen.
  15. Von daher habe ich immer alles versucht diese Leute aus der Anonymität herauszuholen, was mir auch fast immer gelang.
  16. Der Flyer ist nun weg.
  17. Tja, § 8 WaffG, sagt es doch!
  18. Garantiert! Du stehst somit unter "besonderer" Beobachtung und bei der 1. besten Gelegenheit wird man ev. zum Zuge kommen!
  19. Es geht doch um den Bedürfnisnachweis für die Waffenbehörde und den Waffenerwerb. Wer regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt weist sein Bedürfnis doch schon hier nach, wo meiner Meinung nach die 12/18 keine herausragende Rolle spielen dürften. Wer an keinem Wettkampf teilnimmt, der ist dann schon mit den Trainingsstunden eher gefragt.
  20. Richtig, aber viele "besorgte" Bürger weisen ja die Polizei auch auf solche Videos hin! (in der Regel anonym) Sei es nun aus Konkurrenz- oder Neidgründen oder eben andere Gründe. Habe ich aber schon öfter darauf hingewiesen. Gerade beim posten mit Waffen sind manche sehr sensibel und man muss als LWB daher eben schon mal mit "Besuch" rechnen. In diesem Fall lief es ja noch recht gut ab. P.S.: Wahrscheinlich weil man vorher nachschaute ob er LWB ist, was manchmal auch leider vergessen wird, dann fährt die "große Kavallerie" auf.
  21. Was hat diese schwachsinnige Aussage mit dem Sachverhalt zu tun?
  22. Wer als LWB auf YT (mit Waffen) postet hat eigentlich selber schuld, eigentlich hatte er noch Glück, in Berlin hätte es vermutlich einen DB zur Folge. 1. bei mir kommt wenn überhaupt nur einer rein (die Anzahl der einzulassenden Kontrolleure ist vom Gesetz nicht vorgegeben) 2. der Kontrolleur hat einen Sicherheitsabstand zum Schrank einzuhalten 3. werden nur die eingetragenen Waffen vorgezeigt die ich auch selbst dem Schrank entnehme, der weitere Inhalt geht ihm nichts an
  23. @SR: Ich habe schon gelesen was Du geschrieben hast. Der "Unfug" ist der vielen Fragenstellerei an die Behörden geschuldet. Gerade in der Bedürfnisauslegung wurde ja viel Blödsinn verbreitet, auch hier, wo ja auch verbreitet wurde dass angeblich pro besessener Waffe 12 - 18 x geschossen werden soll. So habe ich das als ledigliche Klarstellung verstanden dass sich das nicht pro Waffe, sondern auf Waffenart wie Lang- und Kurzwaffe beziehen sollte. Um so mehr Fragen um so mehr Festlegungen, bzw. Klarstellungen, die dann "zementiert" werden. Ich werde heute noch mal schauen ob der Flyer noch hängt, so doll hat er mich ja auch nicht interessiert, obwohl ich fast jeden Mittwoch dran vorbeilaufe.
  24. Ich glaube von der Waffenbehörde Brandenburg. Angst vor dem Teufel hatte ich eigentlich noch nie! Man soll nie nie sagen. Ich denke mal wir beide werden es nicht mehr erleben.
  25. Das könnte falsch ausgelegt werden! Lieber Richtung Scheibe und auch nur wenn keine Personen in der Schußrichtung oder so!
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