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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Einfach ein klarer Rechtsverstoß. Frei nach dem Motto: "Wer will mir denn was?".
  2. Steht wo? Ich lese nur "im Auftrage". Und im Auftrage gibt es noch andere Möglichkeiten.
  3. Frei nach dem Motto: "Die Nachfrage bestimmt den Preis"!
  4. Dir steht alles frei. Genau wie im 3. Reich, da haben es auch alle vorher gewußt!
  5. Und warum sprichst du es an? Bei A.H. haben sich die meisten auch gefragt ob es jemand richten wird, ja bei E.H. auch. Was gehen mich die anderen an!
  6. Und was hast du dagegen unternommen? Vogel Strauß?
  7. Kann man doch auf alle Bereiche erweitern. Für mich ist der Betrug beim Führerscheinerwerb gefährlicher!
  8. Genau solche Sachverhalte meinte ich. Die Sachen werden abgenommen, eine Strafanzeige gefertigt, aber wenn der Sachbearbeiter einen "Arsch" in der Hose hat macht er in der Regel "keine Straftat" draus und genau dieses Streitgespräch hatte ich mit einem Staatsanwalt! Der hat das Ding wiederbekommen und mit dem Segen des Staa und ohne teuren Rechtsstreit!
  9. Berlin war schon immer anders! Die Auslegungen des Waffenrechts sind nun mal Länderspezifisch, was mir ja auch noch nie gefallen hat. Es gibt Gegenden in dieser Republik wo nicht einmal die Autos und die Häuser abgeschlossen werden, so habe ich das mal kennengelernt. Könnte sich aber auch überholt haben.
  10. Tue es doch einfach, am besten in Berlin!
  11. Du hast nichts begriffen! P.S.: Kannst du wohl auch nicht!
  12. Ich kenne mich sehr wohl aus, aber wenn du deinen Beitrag selber lesen würdest, wirst du feststellen dass du dich widersprichst! Und deinen Rat brauche ich wirklich nicht! Nach 42 Dienstjahren und davon mehrere Jahre als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG schon gar nicht. Da habe ich alles schon erlebt und auch durchgeboxt!
  13. Hast du das Urteil auch richtig gelesen? Dann würdest du auch über das "zunächst" stolpern, also eben keine Eindeutigkeit! P.S.: Ich hatte eine längere mündliche Auseinandersetzung mit einem Staatsanwalt zu diesem Thema, wo eigentlich der Tenor klar war, dass es sich hier eben um eine Waffe handelt, weil es als Reizstoffsprühgerät im WaffG benannt wird. Ich konnte zwar meine Aussage "keine Straftat" begründen aber es bleibt immer ein Restrisiko, wie eben mit den Sportgeräten!
  14. Das ist eben der große Trugschluss, denn kennst du den Unterschied zwischen Versammlungsgesetz und öff. Veranstaltungen? Ein Tierabwehrspray unterliegt schon dem WaffG als Reizstoffsprühgerät! Es ist eben nur ausgenommen bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung! Ein Baseballschläger ist ja auch keine Waffe, wird aber regelmäßig als Waffenfund z.B. bei Rockern deklariert.
  15. Wie ich "Mausi" kenne spielt er auf die Ausstattung der Polizei an und nicht auf die Rechtsgrundlage.
  16. Deren Bedienstete? Im Auftrage?
  17. Wer hat denn ein echtes Interesse daran? Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Du darfst alles fast alles kaufen, aber nicht führen!
  18. Manche wollen offensichtlich nur einfach nur den legalen Waffenerwerb! Von daher hat man doch auch die "Türsteherregelung" eingefügt! (Führen bei anderen nur im Zusammenhang mit den Bedürfnis)
  19. Ich habe in der linken Tasche ein Pfefferspray und in der rechten ein CS-Spray. Ups, ich telefoniere rechts und greife nach dem falschen? CS ist ab 14 Jahren frei, aber bei öff Veranstaltungen gibt es eh bei beiden Probleme.
  20. Was wird denn heute nicht gefälscht? Führerschein, Dr.-Titel u.s.w., man kann sogar als Arzt praktizieren!
  21. Neiiiiinnnnnn ! Nur wenn ich es zulasse! Hier scheint aber das Unwissen zu greifen! Endlich ist mal jemand da den ich fragen kann!
  22. Wer sich dem Schießsport hingibt geht auch arbeiten um "Kohle" zu verdienen, denn die benötigt man, ich kenne wenige denen die "Kohle" hinterherläuft!
  23. uwewittenburg

    Luftgwehr

    Auch nicht nach Bildserien, wähle einfach unter den vielen Tipps aus. Manchmal ist es auch besser nicht weiter zu bohren! Auch wenn das ein Forum ist, lesen auch die Behörden gerne mal mit.
  24. Wer mit Waffen postet macht einen gefährlichen Eindruck! Manchmal nehmen sie PVB nur zur Eigensicherung und manchmal auch für ev. Beschlagnahmen mit.
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