

uwewittenburg
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Danke. Wollte es ja auch nur mal für alle die das nachplappern und nicht wissen wo sie es eigentlich herhaben.
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Tja, so ist das mit dem einfach irgendwo reinschreiben!
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Entweder Du hast eine andere Ausgabe oder ich kann nicht lesen. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (WaffGuaÄndG) Ich finde dort nichts von 12/18.
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Kein Problem, auch wenn es Freitag der 13. ist!
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Es geht nicht um "Nietenzählung" sondern um Richtigstellung" Wikipedia ist kein Gesetz, sondern erklärt, Verwaltungsgesetze sind für die Verwaltung und eben für die Anwälte, aber nicht für den Bürger bindend. Es reicht doch schon wenn sich irgendwelche "Unsitten" irgendwo verfestigen, wo Vereine auf diese Zahlen pochen um den Standbetrieb aufrecht zu halten. Ich habe mit den Zahlen kein Problem, denn die schaffe ich locker. Ja, der Bürger muss sich an Gesetze halten, aber er muss sich nicht durch das Verwaltungsrecht "wurschteln", ist jedenfalls nicht verkehrt wenn er weiß dass es das gibt.
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Du stimmst mich traurig! Ist es wirklich so schwer?
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Ist doch auch wirklich nicht einfach! Woher soll man denn auch erkennen dass die Verwaltungsvorschriften nur für die Verwaltungen für ein einheitliches Handeln dienen? Ich mache mich nun wirklich nicht strafbar wenn ich in einem Jahr nur 10 x schießen war und im anderen 24 x. Probleme könnte ich ev. bekommen wenn ich einen Neuantrag für eine andere Waffe stelle und nur 6 x damit geschossen habe. P.S.: Ohhhhh, jetzt isser beleidigt!
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Aha Wikki ist für mich jetzt ein Gesetz!
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Warum sollte für mich die Verwaltungsvorschrift gelten?
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In welchem Gesetz steht übrigens 18 x?
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P.S.: Flohbändiger sagt es, bis ca. Ziffer 342421, ist eben lange her und zeigt dass man nicht alles aus dem Kopf wissen kann.
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Das würde ich so nicht unterschreiben, denn ich habe genug beschlagnahmte HW 35 auf den Tisch bekommen, denn die meisten PVB wissen ja nicht dass sie vor 1970 hergestellt wurden und stolpern über das fehlende "F", denn dass dieses vorhanden sein soll wurde ihnen ja eingeimpft! Woher sollen sie denn dann auch das Herstellungsjahr kennen? Nein, sie sind vor Ort nicht zur Recherche verpflichtet! Von daher empfahl ich Georg23 ja auch den Ausdruck aus der Datenbank mit bei der "Pumpe" aufzubewahren. P.S.: Ich habe die Teile dann später immer wieder ausgehändigt, es sei denn mit ihnen wurden Straftaten begangen, das war aber selten der Fall. In der Regel wurden sie aus Unkenntnis der Rechtslage vorsorglich mitgenommen. Ist ja auch unschädlich, wenn das dann unverzüglich korrigiert wird. Dies kann man dem PVB auch nicht anlasten, sondern den "Wirren" des WaffG, wo kaum noch einer durchsieht.
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Wenn er das Teil als Erbstück bei sich ordnungsgemäß aufbewahrt und den Ausdruck der Datenbank daneben liegt wird jede Ermittlungsperson zufrieden sein, es sei denn man steht auf der "schwarzen Liste"!
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Wozu? Wenn sie nach den damals geltenden Bestimmungen hergestellt wurde?
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Überprüfung der Aufbewahrung ohne Termin
uwewittenburg antwortete auf Manurhin73's Thema in Waffenrecht
Meine Waffe ist lediglich mit Pufferpatronen unterladen, hoffentlich bekomme ich keinen Ärger!- 78 Antworten
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Überprüfung der Aufbewahrung ohne Termin
uwewittenburg antwortete auf Manurhin73's Thema in Waffenrecht
Es gibt aber auch Leute die so etwas auch nicht nutzen und es liegt in der Natur des Menschen dass er neugierig ist wenn er etwas findet, von daher untersucht er erst mal alles was er interessant findet. Von daher würde ich selbst nie eine Waffe geladen aufbewahren. Auch damals meine Dienstwaffe nicht, die geladen(streifenfertig) geführt werden musste, auch wenn sie keinen Sicherungsflügel hatte.- 78 Antworten
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Überprüfung der Aufbewahrung ohne Termin
uwewittenburg antwortete auf Manurhin73's Thema in Waffenrecht
Das Gericht wird sich auf das Gutachten der Behörde die den Widerruf betrieb gestützt haben. Ich persönlich würde meine Waffe ev. auch mal unterladen (also Magazin gefüllt in der Waffe) aber nicht geladen (Patrone im Patronenlager) lagern. P.S.: Ein eventueller Erbe kennt die Regeln ev. nicht.- 78 Antworten
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Wenn der Opa sie schon hatte dürfte sie sehr alt und erwerbsscheinfrei sein, ich glaube HW 35 bis Serien Nr. 50.000 oder so, aber bei Old d.R. solltest Du Dich ruhig melden.
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Überprüfung der Aufbewahrung ohne Termin
uwewittenburg antwortete auf Manurhin73's Thema in Waffenrecht
Es geht um die Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen nach § 36 WaffG, dazu gibt es hier aber schon reichlich Beiträge. Vereinbare einen Dir passenden Termin. Kontrolliert werden die eingetragenen Waffen und deren Aufbewahrung, also ordnungsgemäßen Schrank gemäß den Richtlinien, somit würde ich in dem Schrank auch nur die Waffen/Munition lagern die eingetragen sind.- 78 Antworten
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Erlebnisbericht: Waffenrechtliche Überprüfung
uwewittenburg antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Es war ja keine Ungeduld, denn hätten wir die Eiche nicht "bearbeitet" wäre sie auf unser Haus gestürzt. Wir haben den Zwieselriß fotografisch dokumentiert, er ging bis kurz über den Erdboden. Nach kurzem Schriftverkehr war die Dame von der Behörde auch zufrieden, meine Versicherung hat die Not Fäll Kosten übernommen, ich brauchte keine Ersatzbepflanzung. Sie mußte der Meldung ja auch nachgehen. -
Erlebnisbericht: Waffenrechtliche Überprüfung
uwewittenburg antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Vor einigen Jahren haben wir versucht das Totholz aus unserer Eiche(ca. 100 Jahre) rauszuschneiden, wir hatten kaum begonnen stand die Dame vom Grünflächenamt in der Nähe und notierte. Vor Tier- und Baumschützern muss man hier Respekt haben. Der Sturm Kyrill sorgte dann dafür dass die Eiche total entfernt werden musste. -
Erlebnisbericht: Waffenrechtliche Überprüfung
uwewittenburg antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Denunzianten wird es immer geben und ist meiner Meinung nach nicht an den Himmelsrichtungen festzumachen, auch nicht an den bisher verschiedenen Gesellschaftsformen. Man liebt offensichtlich den Verrat, aber nicht den Verräter. Solange das irgendwie Erfolg hat, z.B. bei Ehescheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten wird das so bleiben. Das dumme ist ja dass bei derartigen Denunziationen meist etwas hängen bleibt, auch wenn es nur ein sogen. Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung wird. -
Erlebnisbericht: Waffenrechtliche Überprüfung
uwewittenburg antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Da bei Waffendelikten auch bei anonymen Anzeigen DB erfolgten, waren die Anzeigenerstatter schon als Zeuge nötig, oder um klarzumachen dass falsche Anschuldigungen auch strafbar sind und dass das Internet nicht immer ein anonymer Raum ist. -
Sind eben nicht nur Behörden die das Leben erschweren. Wenn ich erlebe wie manche auftreten wenn sie das Sagen haben, entferne ich mich. Da habe ich manchmal lieber eine Kontrolle der Aufbewahrung als mit denen gemeinsam Aufsicht zu führen.
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Erlebnisbericht: Waffenrechtliche Überprüfung
uwewittenburg antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Eigenartigerweise habe ich keinen ehemaligen aus der DDR bei solchen Aktionen kennengelernt, meistens stammten die aus den alten Bundesländern, aber mit grün könnte es tatsächlich fast passen.