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uwewittenburg

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  1. Mit dem Widerruf der WBK erhält er doch eine Frist zur Abgabe, dazu gehört auch die Veräußerung und diese Frist ist eigentlich lange genug. Wenn man die dann aber verstreichen läßt? Nach den ganzen Amnestien bekommt man eh keinen vernünftigen Preis mehr.
  2. Nein, in dieser Sache nicht, aber für künftige Fälle, denn nach meiner Ansicht und dem Willen des Gesetzgebers hätte erst die Waffenbehörde versuchen müssen die Waffen einzusammeln und nicht die Sache als Straftat zu verkaufen, wobei es formal ja richtig ist dass beim Verlust der Waffenberechtigung der weitere Besitz der Waffentatsächlich eine Straftat ist. Schon wegen des Alters wäre schon zu prüfen warum die Waffen nicht abgegeben werden. Ist aber eben nicht bürgerfreundlich. Bei einem Bekannten meines Nachbarn wurde in solch ähnlichem Fall, auch bei einem ehemaligen Sportschützen, die Waffen durch ein SEK eingesammelt und das war einfach nur eine "Terminschlampe", ich kenne ihn ja auch. Der Senior hat versucht sich schriftlich zu wehren, aber seine Schriften zeigten eben seine Verwirrtheit und es gelang weder Richter noch Staatsanwalt ihm das zu erklären.
  3. Waffenverbotszonen gab es dort doch schon lange und der Begriff "gefährlicher Ort" existiert auch schon länger, sogar in Berlin. Wer sich dort gerade mal zufällig aufhält und nicht gerade szenetypisch wirkt, wird auch nicht seine Tasche öffnen müssen. Man kennt seine "Pappenheimer" und für die ist das ja auch geschaffen.
  4. Weil es gerade paßt, auch mit einem Koffer einkaufen gehen und ihn stehen zu lassen ist nicht verboten, zeigt aber die Reaktionen auf diese Handlungsweise, von daher bleibe ich dabei dass man nicht alles tun sollte was nicht verboten ist, sondern vorher nachdenken was es auslösen könnte: http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bomben-alarm-weil-mohamad-klamotten-kaufen-ging
  5. Kommt doch auf die Gegend und das Fahrzeug an! In manchen Orten kann man sein Fahrzeug beruhigt stehen lassen und manchen eben nicht. Sind die Waffen weg hast Du eh etwas falsch gemacht.
  6. Er hatte gar keinen Anwalt. Aus Altersgründen war er auch nicht mehr in der Lage die Notwendigkeit zu erkennen. Die erteilte Waffenberechtigung wurde von der Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit und persönlicher Nichteignung widerrufen und er wurde nach Eintritt der Rechtskraft zur Abgabe der WBK und der Waffen aufgefordert. Nachdem er auf diese Aufforderung nicht reagierte wurde durch die Behörde Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz erstattet und es wurde ein Durchsuchungsbeschluß zur Beschlagnahme der Waffen erlassen. Dass ich mit dieser Art des Vorgehens nicht konform ging, weil nach meiner Meinung so im Ablauf nicht zulässig, könnte mir ein Mitglied hier bestätigen. Aber meine Pensionierung aus Altersgründen kam schneller. Und nein, es lief ohne SEK ab.
  7. Ich habe nie behauptet dass man alles hinnehmen soll, im Gegenteil, natürlich soll man sich wehren, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln. Auf das angeführte Beispiel gehe ich mal nicht ein, das wird garantiert untersucht und ist als Beispiel oder Vergleich bei einer halbseidigen Owi nicht vergleichbar, zumal eine "Entwaffnung" offensichtlich politisch gewollt ist.
  8. Die eine Bank löst Alarm aus weil sie schon mehrfach überfallen wurde, die andere eben nicht. Ich kenne auch einen Senior der hat als LWB aus seinem Fenster mit einer SSW lediglich "geknallt" und nun ist er alles los, WBK und alle Waffen und das waren nicht wenige. Habe ich selbst auf richterlichem Beschluß eingesammelt. Und nun?
  9. Und das wird heute reichlich getan, schlimmer als in der ehemaligen DDR. Das wollen oder können manche aber leider nicht begreifen, mir ist es eh wurscht, ich kann nur darauf hinweisen. Ich laufe heute mit der SSW an einem PVB vorbei, der grüßt mich freundlich, am nächsten Tag an einem anderen PVB, der das nicht so locker sieht. Und nun? Recht haben und Recht bekommen?
  10. Wenn ein verängstigter oder besorgter Bürger die Polizei ruft, die dann einschreitet und für Ordnung sorgt? Wer hat dann die Ursache gesetzt? Der Bürger oder die gerufene Polizei? Fehlverhalten gibt es aber nun mal auf allen Seiten, wobei ich bei offenen Führen einer SRS schon das Fehlverhalten bei jemand anderem sehe, so plump muss man sich nicht verhalten, sondern sollte nachdenken. Ich gehe doch auch nicht mit einem aufgesetzten Motorradintegralhelm in eine Bank, obwohl das ja auch nicht unbedingt verboten ist. Allerdings muss ich dann aber auch mit unangenehmen Reaktionen rechnen.
  11. Du hast es bisher nicht verstanden! Probiere es einfach mal in einer Großstadt in einer belebten Straße aus und berichte später über Deine Erfahrungen!
  12. Und nun? Sie haben die Gegenstände zwecks Überprüfung mitgenommen und festgestellt dass sie unbenutzbar sind. Dass sie dann wieder zurückgegeben werden fehlt, denn das passt der Presse nicht in das Konzept. Steht ja auch nicht drin ob ein Verfahren eingeleitet wurde oder nicht.
  13. Es wird eben nichts besser oder leichter. Damals saßen die ja auch noch am Kaiserdamm.
  14. Hat wohl auch etwas mit der Angst zu tun etwas falsch zu machen, etwa wegen Strafvereitelung im Amt, oder auch vor den Augen des Kollegen zu glänzen. Gibt da verschiedene Variationen.
  15. War für PVB als Dauerwaffenträger auch so, zu mindestens noch im Jahre 2000.
  16. Schnellkochtopf könnte man auch noch erwähnen, habe mir mal beim vorzeigen öffnen den Bauch verbrüht. Allerdings war das Pflaster vom Bereitschaftsarzt gefährlicher, das hat sich in die Haut gefressen und nur diese Narben sind noch sichtbar.
  17. Solche "netten" Kollegen gibt es leider. Kommt aber leider auch auf das Alter, die Erfahrungen oder die Geltungssucht an. Mir war es lieber bei einem bisher unbescholtenen Bürger nichts verdächtiges zu finden. Für mich gab es dadurch weder Vor- noch Nachteile.
  18. Halte sie doch mal an Deine Schläfe und drücke ab. Ob Du dann hier noch einen Erfahrungsbericht reinstellen kannst? Ich würde es nicht tun!
  19. Nun ja, wenn man bedenkt dass sich hier auch manche Trolle herumtreiben? Ich denke nicht dass es Faulheit ist, wenn man das WaffG nicht versteht, denn dann findet man ja auch nicht die passende Stelle. Das WaffG gehört aus meiner Sicht reformiert, wobei das auch eine Gefahr darstellen würde, wenn die falschen dies tun!
  20. Würde ich so direkt nicht sagen wollen, manchmal ist es gefährliches Halbwissen aus lange vergangenen Zeiten, was ich auch schon bei Personen mit Waffenhandelserlaubnis festgestellt habe. Nur diejenigen die sich dann auch im Verein trauen Fragen zu stellen halte ich für kompetent. Fragen sind kein Zeichen von Schwäche, denn nicht jeder kann alles wissen, aber eben leider einiges falsch machen.
  21. Das ist doch hier immer so wenn einem Fragensteller die richtigen Antworten nicht in den Kram passen.
  22. Das Thema ist ja auch etwas kompliziert, weil ja der Erwerb einer Waffe von einem Erwerb nach dem BGB zu unterscheiden ist. "Erwirbt/führt eine Waffe wer die tatsächliche Gewalt ausübt!" Dazu muss sie demjenigen ja auch nicht gehören.
  23. Es fahren auch Leute verkehrt in die Einbahnstraße oder auf die Autobahn.
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