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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Stimmt, die andere Aussage war mir zu pauschal. Man wird aber wohl dort hinkommen das man die SRS Waffen gerne registrieren und eintragen möchte. Aber wer soll das tun? Im letzten Fernsehbericht hieß es das von 6 Mitarbeitern der Berliner Waffenbehörde nur 2 anwesend seien.
  2. Häääääääääääää???????????????
  3. Bei mir steht nur der Hinweis auf Verbot bei öff. Veranst.!
  4. Bei mir steht nur der Hinweis auf Verbot bei öff. Veranst.!
  5. Nö, ganz einfach, einem Kumpel die SSW in die Hand drücken, er löst einen Schuß aus, damit hatte er die tatsächliche Gewalt und hat geführt, ein "Scheißthema zu Silvester!
  6. Wenn du alles besser weiß, warum fragst du denn? Ich beantrage einen KWS und kauf mir danach eine SSW und nun?
  7. Die Waffennummer spielt gar keine Rolle, denn in den KWS wird keine Waffe eingetragen!
  8. Teilen? Einer den Lauf, der andere das Griffstück? Um genau zu sein, mehrere Personen können die gleiche Waffe mit dem eigenen KWS führen.(Klugscheißmodus aus)
  9. Der kleine Waffenschein gilt für das Führen von Schreckschußwaffen, aber nicht für eine bestimmte. Das heißt auf dem KWS wird bisher keine Waffe eingetragen.
  10. Weil die Berliner Waffenbehörde die WBK zurückfordert wenn sie "leer" ist.
  11. Erlaubnisscheine gehören der Behörde. Die Ehefrau eines Schützenkamerades wollte ihre einzige Waffe abgeben, habe aber abgeraten da sie dann auch automatisch ihre WBK abgeben müßte und somit keinen Zugriff mehr auf den "Schrank" haben darf.
  12. Einige benutzen auch Kinder für den Einstieg da sie auch durch noch so kleine Spalten passen und dann von innen öffnen können. Von daher immer bei Abwesenheit auf den Verschluß aller Luken achten, auch wenn man denkt da kommt niemand durch.
  13. Geldautomaten werden schon seit längerem gesprengt. Wenn dann aber die Nachahmer kommen und sich als Volltrottel geben, bleibt der Schaden dann doch sehr hoch. http://www.bz-berlin.de/berlin/spandau/automatenknacker-jagen-kontodrucker-statt-geldautomaten-in-die-luft
  14. Es gibt die verschiedensten Einbrecher-Gruppierungen. 1. Zufallseinbrecher der an einem offenen oder an gekippten Fenster vorbeikommt, bzw. danach sucht. 2. Geschäftseinbrecher mit verschiedenen Zielstellungen, so auch Tresore. 3. Lokaleinbrecher mit Ziel Spielautomaten, Kasse, Spirituosen oder Tabakwaren. 4. Wohnungseinbrecher mit Ziel Schmuck/Bargeld. 5. Einfamilienhauseinbrecher mit Ziel Schmuck/Bargeld. 6. Kioskeinbrecher Ziel Tabak, Alkohol, Bargeld.. 7. Kellereinbrecher. 8. Laubeneinbrecher, in der Regel Nahrungs- und Schlafplatzsuche, ev. auch techn. Geräte. (die Aufzählung konnte man noch fortsetzen, indem man die Herkunft der Einbrecher aufzählt, erfahrene Einbrecher, "Neulinge", Banden u.s.w.) Tresore werden in der Regel gezielt entwendet, egal ob angedübelt oder nicht. Selten versucht man diese vor Ort zu öffnen, man nimmt auch gerne Fahrzeuge mit Stahlseilen zu Hilfe, wobei Mauern dann kein Hindernis darstellen. Schafft es jemand in ein gut gesichertes Haus zu gelangen, schafft er auch den Tresor. P.S.: Die Tresore werden selten auch weit verbracht, meistens in die nahgelegen Wälder, wo sie dann dort oder in nahgelegenen Gewässern geöffnet und manchmal auch ungeöffnet "versenkt" werden. Natürlich sollte man auch nicht die Vortäuscher vergessen, die einen Einbruch fingieren um die Versicherung zu schädigen oder eben auch aus anderen Gründen. Das fließt in keine Statistik ein. Der dümmste war ein einem Fall jemand der seine Tür von innen aufhebelte und dann Anzeige erstattete.
  15. Die Mehrheit der Sachbearbeiter versucht einen guten Job zu machen, stecken aber auch manchmal in einer Zwickmühle wenn sie nicht ihren Job riskieren wollen. Einige wenige machen es ihnen von beiden Seiten nicht leicht. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  16. Für Berlin könnte man schon bekannte Namen erwähnen, war da mal nicht ein Artikel im "Visier"?
  17. Hab ich das etwa behauptet? Ich sprach davon dass man auf WO eher von Gesetzesänderungen und deren Texten erfährt als über den sehr sehr langen Dienstweg. Mehr nicht. Denken muss man schon selber, auch wenn es manchen schwer fällt. Ich habe mich früher weder auf die Aussagen mancher Chefs, noch auf manche Auslegungen verlassen. Ich habe es vorgezogen mehrere Aussagen mit dem Gesetzestext zu vergleichen, wobei eine Einheitlichkeit in ganz Deutschland hierbei selten festgestellt werden konnte, so dass es manchmal erst der Rechtssprechung bedurfte. Manchmal Feststellungsbescheide vom BKA, auch wenn diese von manchen Gerichten "weggefegt" wurden. Von daher brachten manche WO-Beiträge schon mal einen Lichtschimmer, gerade von einigen kompetenten Mitgliedern.
  18. Da muss man ja auch differenzieren können, denn Ansichten klaffen immer auseinander und die Auslegungen schon erst recht, so dass manchmal die Gesetzeskommentierungen Licht ins Dunkel bringen, oder auch nicht.
  19. Neue Gesetze kommen bei den meisten Sachbearbeitern immer sehr spät an. Die wenigsten sind hier im Forum angemeldet, wo man die Neuigkeiten direkt präsentiert bekommt.
  20. Nene, sitze hier ganz entspannt und lache mich kaputt!
  21. Sagte ich doch, kommt immer auf einen Versuch an, wenn vorhanden auch mal mit einem anderen Sachbearbeiter. Hatte ich heute gerade selber, zuerst äußerst dümmliche Auskünfte, dann mit einer kompetenten Sachbearbeiterin ein sehr ausführliches und informatives Gespräch, man muss eben nie die Geduld verlieren.
  22. Ganz wie meinen, kranken Menschen gibt man eben Recht. Ich kenne übrigens eine gute Fachklinik, falls du die Adresse benötigen solltest, könnte ich dir helfen.
  23. Das liegt auch an den gesetzlichen Besonderheiten, ich wohne ca. 50 m zur Landesgrenze Brandenburg, die Brandenburger müssen zum Straßenausbau bezahlen, die Berliner nicht.
  24. Das ist die sicherste Variante, aber die meisten wollen ja mit den "Bütteln" nicht reden und sind dann eben auf Krawall gebürstet. Reden hilft in den meisten Fällen, kommt eben auf den Ton an.
  25. 1. Beschwerde einlegen und schriftliche Begründung einholen 2. Fachanwalt aufsuchen 3. Geldbeutel oder RSV prüfen ob weiteres Vorgehen sinnvoll ist Dabei sollte man aber auch bedenken dass sich die Behörde bei einer ev. Niederlage ev. Schikanen einfallen läßt und dir ev. gem. gesetzlichen Vorgaben irgendwelche Steine in den Weg legt, wo früher ev. ein halbes Auge zugedrückt wurde. Kenne so ein Beispiel, da wurde dann eine Verordnung äußerst streng angewendet, so dass sich ein Museum sich für die Vernichtung der Waffe entschied, da die Vorgaben so hoch gesetzt wurden, dass die Kosten nicht mehr im Verhältnis standen. P.S.: Besonders schwangere Sb-innen reagieren gegenüber kritische Reaktionen dann sehr gereizt.
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