

uwewittenburg
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WBK trotz Eintrag im Bundeszentralregister?
uwewittenburg antwortete auf 9mm-Mann's Thema in Waffenrecht
Warum nicht? Anfangsverdacht und dann umklassifiziert? -
WBK trotz Eintrag im Bundeszentralregister?
uwewittenburg antwortete auf 9mm-Mann's Thema in Waffenrecht
Riecht etwas nach räuberischen Diebstahl! -
Verbotene Gegenstände jetzt in Deutschland erhältlich ;-)
uwewittenburg antwortete auf drummer's Thema in Waffenrecht
Rechtliche Einstufung! Entscheiden werden letztendlich die Gerichte. Man erinnere sich auf das Dilemma mit den Soft Air's wo das BKA von 0,08 Joule auf 0,5 Joule zuerkannte und ein Gericht entschied dass dafür das BKA rechtlich nicht zuständig wäre (sinngemäß). -
Hast du dich für den Impfstatus oder Testergebnisse bei den "fremden" Personen interessiert?
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Hast du in Berlin schon mal versucht eine Behörde telefonisch am Tage zu erreichen?🤭
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und kostenlos
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Bei war es auch ohne Anmeldung.
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Kauf von Griffschalen führt zu Hausdurchsuchung
uwewittenburg antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Doch! Ich erinnere an einen Fall kurz nach der Wende wo in Berlin nach einem Mordfall die Einreisekarten am Grenzübergang ausgewertet und der Täter ermittelt wurde. Krieg den Fall gerade nicht komplett zusammen. -
Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
uwewittenburg antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Beim Finanzamt auch, habe mehrfach positive Erfahrung. Wird erst einmal ein Verwaltungsakt in Gang gesetzt wird es mühevoll und zeitaufwendig. Hilft ein klärendes Gespräch nicht seht einem der Klageweg immer noch offen. Habe da gegen die Behörde auch schon mehrfach gewonnen. -
Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
uwewittenburg antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Sag ich doch, man soll miteinander reden. Ich wage nicht daran zu denken wenn die Mißverständnisse stehen geblieben wären. Gruß Uwe -
Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
uwewittenburg antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Meinte natürlich "überlassen". Aber egal, ich würde mich schnell mit dem Sb einigen, bzw. an einen Tisch setzen, ansonsten startet er eine Strafanzeige die nicht von der Waffenbehörde bearbeitet wird, sondern von der zuständigen Polizeidienststelle. Zur Strafanzeige kommt dann der richterliche Beschluß zur Einziehung der Waffe, da ja nicht freiwillig herausgegeben. Hier geht die Einziehung einer Schußwaffe nicht mehr ohne SEK, war schon seit ca. 2010 hier. Ich weiß jetzt kommt wieder die Ansage mit Anwalt und Klage. Das wird in der Regel teuer und dauert 2 - 3 Jahre. Die Behörde wird nicht nachgeben und den Prozeß "aussitzen", dem Sb passiert nichts, auch wenn er sich geirrt hat. Schließlich wird eine "Entwaffnung" doch gewünscht. Ich hoffe auf einen guten Ausgang. -
Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
uwewittenburg antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Könnte auch ein Beispiel für Berlin sein! Ist der SB eigentlich noch gar nicht auf die Idee gekommen dass wenn jemand eine Waffe "illegal" erwirbt diese auch "illegal" veräußert worden sein kann? Wenn es klingelt solltest du schnell öffnen, es sei denn das SEK klingelt hinterher. -
WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche
uwewittenburg antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Wer erwartet heute noch etwas von den 68-ern Richter? Glaubt noch jemand an den Weihnachtsmann? -
WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche
uwewittenburg antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Also bei mir um die Ecke wurde "geballert" wie sonst nicht. Ich denke mal dass die meisten Händler über Polen verkauft haben. Ansonsten gibt es in Köpenick in der Bahnhof Straße einen ganzjährigen Pyro-Verkauf. Mit Gewerbeschein soll das wohl normal gehen. -
Manchmal reicht auch ein "grün angehauchter" Passant der dann nervös mit dem Handy die Polizei ruft und einen mit einer Schußwaffe hantierenden Bürger meldet! Von daher sollte man auch eher auf Sichtschutz achten.
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Dazu gehören auch die Silvesterverabstaltungen, was gerne vergessen wird! Hier greift das Versammlungsrecht (unbewaffnet auf den Wege von und zur Vers.), wenn man aber nachweisen kann dass man dort nicht hinwollte, gibt es wie hier kaum Probleme.
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Von daher immer darauf achten auf was sich der DB bezieht und den Gegenstand freiwillig aushändigen, somit ist dann die Maßnahme beendet, bzw. zu beenden!
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Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
uwewittenburg antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Richtig, da hängen dann Hinweisschilder, wo dann alles aufgeführt wird. -
Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
uwewittenburg antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Bei Waffenverbotszonen schon. Wenn nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet dann besteht der Verdacht auf Waffe, hatten wir aber schon. Die sprays werden ziemlich schnell begutachtet und bei OC wird dem Staa auch unmittelbar übermittelt dass es sich hier um Tierabwehspray handelt. Wurde es gegen Menschen angewandt bleibt es jedoch beschlagnahmt. Bei Jungendlichen wird bei derartigen Fällen in der Regel kein Strafverfahren durchgeführt sondern Diversion nach dem JGG. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
uwewittenburg antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Hier in Berlin ist das eine neue Arbeitsgruppe, die sich mit den Nachschauen befaßt, hatte ich aber auch schon mal etwas dazu geschrieben. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
uwewittenburg antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Hat nichts mit einer Straftat zu tun, lediglich Aberkennung eines Bedürfnisses und Widerruf der Erlaubnis. Lediglich ein Verwaltungsakt. Nichtschießen wegen Corona weil die Stände geschlossen waren, wäre ein Argument, aber keine Zeit nicht. -
Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
uwewittenburg antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Ich habe selbst schon die verschiedensten Formen auf dem Tisch gehabt. Wegnehmen ist einfacher, das belassen bei der Person könnte eine Strafvereitelung nach sich ziehen. Im wesentlichen wird es ja eh bei "bösen Buben" abgenommen, selten bei unbescholtenen Bürgern. -
Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
uwewittenburg antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Wird aber von jungen Beamten nicht immer so erkannt, weil der Aufdruck "Tierabwehr" unterschiedlich angebracht ist und keiner Formvorschrift unterlliegt, so z.B. nicht gegen Menschen o. ä., Pfeffer wird dann oft als sonstiger verbotener Gegenstand erkannt weil sie das BKA Zeichen nicht sehen, weil ja auch nicht erforderlich. Habe mich diesbezüglich schon mal mit einem Staa streiten müssen wei der das so ähnlich sah. Bei Anwendung wird durch die Beamten nicht lange gerätselt sondern eine KV-Strafanzeige gefertigt und das Spray beschlagnahmt. Die Notwehr-Situation wird also nicht vor Ort als Rechtfertigungsgrund bewertet sondern im Verfahren. Schließlich wird der "gepfefferte eine andere Situation schildern. -
Als Pensionär bin ich ja bei der IPA und 1 x im Monat in unserem Kontaktraum auf einer Polizeidienststelle, wo regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfindet.
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Dazu gibt es ja Wechselsprechanlagen! Sollte man aber auch nutzen! Setzt sich dann ein Körper in Bewegung um das 50 m entfernte Automatiktor zu überwinden habe ich genügend Reaktionszeit!