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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Bei Waffen steht dann aber in der Regel mit äußerster Vorsicht! Richtig. Da unterschreibst du dann aber auch dass die HD freiwillig gestattet wurde, aber erst am Ende der Maßnahme. Aus meiner Erfahrung bei einer normalen HD bei einem bisher unbescholtenen Bürger nicht. Wenn die im Beschluss benannten Gegenstände freiwillig herausgegeben werden ist die Durchsuchung hier eigentlich erledigt bzw. abzubrechen. Wird aber gerne übergangen. Bis ca. 2012 eigentlich normale Vorgehensweise, bis es in Berlin hieß "bei Schusswaffen nur SEK".
  2. Es gibt aber Typen die riechen Polizei aus 50 m Entfernung so dass ein Zugriff in der Öffentlichkeit schnell in die Hose gehen kann. Nenne mal den einsamen Bahnhof in Bad Kleinen, oder auch Gladbeck!
  3. Gerne bei Sorgerechts- und Nachbarstreitigkeiten genutzt.
  4. Wer die Frist zur Abgabe versäumt und den Gerichtsweg nicht eingeschlagen hat besitzt die Waffen nun mal illegal. P.S.: Den Thred "LWB schießt auf die Polizei"?
  5. Lesen hilft, habe es erklärt.
  6. So einfach? 😂 Nene, geht auch anders, Internet-Cafe, postalisch u.s.w.! Das behauptet niemand! Kein Mensch ist fehlerfrei.
  7. Habe reichlich anonyme Anzeigen bearbeiten müssen und könnte jetzt beschreiben wie es funktioniert dass der Hinweisgeber auch durch die Polizei nicht ermittelt werden konnte. Das lasse ich aber. Anonyme Anzeigen werden dann an die Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Bei Waffen und anderen schweren Delikten kommen diese Akten aber in der Regel mit einem Durchsuchungsbeschluß zurück, so nach dem Motto "zum zweifelsfreien Ausschluß des Verdachtsfalls", oder auch zur Entlastung des Verdächtigen.
  8. Stimmt, hatte ich irgendwann ja schon mal beschrieben, wenn sie "starten" sind sie nicht zu bremsen.
  9. 1 % kann schon schlimm sein.
  10. P.S.: Bevor eine Durchsuchungsbeschluß vollstreckt wird erfolgt eine Voraufklärung über Lage der Räume und Gewohnheiten der Bewohner, Anwesenheit von Kinder und Tiere. Eben anders als eine Sofortreaktion auf eine aktuelle Tat mit Gefahr im Verzug.
  11. Wenn es rummst geht es blitzschnell, der letzte klingelt dann. Wenn du dann noch eine geladene Waffe zur Hand hast kannst du dir ausrechnen wie lange die Besitzerlaubnis noch Bestand hat. Darum geht es ja bei den Aufbewahrungsvorschriften! Die Selbstverteidigung gilt eben nicht als Bedürfnis.
  12. Es gibt auch Waffenbehörden die nach Ablauf der Abgabefrist eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitz stellen, darauf erfolgt dann schon fast automatisch ein Durchsuchungsbeschluß!
  13. Kommt ein Waffenbesitzer der Abgabeaufforderung nicht nach, werden die Waffen "abgeholt". Bei Schußwaffen macht das dann in der Regel nur das SEK.
  14. In Berlin ist die Waffenbehörde beim LKA 5 = Staatsschutz
  15. Jugendgerichtsgesetz? Schlechte Kindheit, Reue usw.!
  16. Warum nicht? Anfangsverdacht und dann umklassifiziert?
  17. Riecht etwas nach räuberischen Diebstahl!
  18. Rechtliche Einstufung! Entscheiden werden letztendlich die Gerichte. Man erinnere sich auf das Dilemma mit den Soft Air's wo das BKA von 0,08 Joule auf 0,5 Joule zuerkannte und ein Gericht entschied dass dafür das BKA rechtlich nicht zuständig wäre (sinngemäß).
  19. Hast du dich für den Impfstatus oder Testergebnisse bei den "fremden" Personen interessiert?
  20. Hast du in Berlin schon mal versucht eine Behörde telefonisch am Tage zu erreichen?🤭
  21. und kostenlos
  22. Bei war es auch ohne Anmeldung.
  23. Doch! Ich erinnere an einen Fall kurz nach der Wende wo in Berlin nach einem Mordfall die Einreisekarten am Grenzübergang ausgewertet und der Täter ermittelt wurde. Krieg den Fall gerade nicht komplett zusammen.
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