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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Natürlich nicht, geht allles über Chip-Karte und die Teilnahmetermine werden am PC ausgedruckt. Bin eben Rentner und 1 - 2 x auf dem Stand und übe mit meiner Tochter zusammen. Von daher muss ich nicht zählen wie oft ich geschossen habe, zumal 12/18 für mich nicht mehr gilt, eben nur wenn ich neu beantrage. Kann mir aber auch nicht vorstellen dass die Behörde auf diese Regel besteht wenn das gesamte Land fast still steht.
  2. Das ist für mich kein Thema mit 67 Jahren.
  3. Wer sich heute noch um 12/18 Gedanken macht ist genau so dämlich wie die Typen mit den temporären Radstreifen! Sorry, das mußte raus!
  4. http://www.scdianaberlin.de/ Offen nach den geltenden Regeln.
  5. Ich sehe darin keine Probleme, ich weiß nur nicht wie das Glühweintrinken für den Nachbarn ankommt und was er wie der Behörde meldet.
  6. Scheint ja nicht nur ein gefährliches Virus zu sein sondern auch noch ein schlaues.🤔
  7. Ich tippe mal auf Weihnachten 2021 oder Ostern 2022, dazu dann noch Impfnachweispflicht.
  8. SC Diana (Hoppegarten) hat mit Einschränkungen offen, aber nur für Mitglieder, Gastschießen findet nicht statt. Max. 2 Schützen je Stand. Gastronomie nur Außer Haus.
  9. Die gibt es aber auch mit "F" und "PTB"! Gibt eben viele die nicht alles wissen, zumal wenn man sich nicht dauernd damit beschäftigt. Gibt ja auch Schützenkameraden die stolz berichten dass sie von Opa noch einen SRS ohne PTB haben und den vorsorglich im Waffenschrank lagern.🤐
  10. Nach dem Gesetz ja, dass es nicht alleine ausreicht versuche ich ja darzulegen. Allerdings warum sollte man einem Dauerwaffenträger den privaten Waffenbesitz untersagen?
  11. Das ist richtig. Leider werden diese Polizisten immer weniger. Vielen ist nicht mal bewußt dass man privat legal eine Waffe besitzen darf. Eine aufgefundene Patrone wird als hochgefährlich angesehen und man möchte das Entschärferkommando anfordern, was zum Glück unterbunden wurde. Viele sind sogar gegen Waffen und versuchen sich vor dem Schießtraining zu drücken. (Innendienstler) Ich spreche aus meiner Erfahrung aus einer Berliner Direktion, wo ich mich jahrelang fast ausschließlich dienstlich mit Waffendelikten beschäftigt und auch versucht habe in 5 Abschnitten die Dienstgruppen nachzubeschulen. Das Interesse war bescheiden. Meine daraus gewonnene Erkenntnis war: "Wir nehmen erst mal alles ab und sollen dann andere entscheiden ob legal oder nicht"! Dies wurde von Vorgesetzten auch gedeckelt. Wenn ich dann von einem "Goldfasan" (goldene Sterne) gefragt werde welchen Straftatbestand ein Zivilstreifenpolizist erfüllt der ein 3. gefülltes privates Magazin (WBK Besitz) bei sich führt? Lassen wir das, ich habe selbst nicht alles verstanden.
  12. Wenn diese Frage nicht so ernst wäre könnte man darüber lachen, leider mehren sich derartige Dinge, sicher nicht in jedem BL, aber über derartige Kuriositäten bekäme ich ein Buch voll. Vieles wird totgeschwiegen, oder man winkt einfach ab, weil bisher dabei nichts passiert ist.
  13. Das muß er ja auch nun wirklich nicht. Da hast du vollkommen Recht, denn die meisten haben sich nach der bestandenen Sachkundeprüfung vor 20 - 30 Jahren kaum wieder um irgendwelche Regelungen gekümmert. Das ist leicht an den Fragestellungen beim Zusammensein zu merken. Es geht ja nicht gegen Polizisten, aber aus eigener Erfahrung weiß ich dass das auf der Polizeischule erlangte Wissen nicht für die eigentlich Sachkunde ausreicht. War ja selbst froh dass ich nicht die Sachkundprüfung ablegen brauchte. Im wesentlichen geht es ja um die Zuverlässigkeit, dem Umgang mit Waffen allgemein und dafür reicht das Wissen.
  14. besser??? Dass ich über Berlin schreibe ist den meisten hier doch bekannt, geht aber auch aus meinem Text zuvor deutlich hervor. Aber wie H.S. es beschreibt dürfte dies auch auf andere BL zutreffen und ist keine Einzelerscheinung.
  15. Da auf meinem Tisch täglich sichergestellte Waffen und Munition landeten könnte ich ein Buch darüber schreiben, dass eine Walther P99 als Spielzeugpistole angesehen wurde ist nur das kleinste Übel, bis hin zum Übersenden von Polenböller mit der Dienstpost. So ab etwa 2008 ließ das Interesse am Waffenrecht erheblich nach, was auch mit den vielen Änderungen zu tun hat. Ich erinnere nur an die Soft Air Waffen und das Hick Hack der Gerichte mit dem BKA bezüglich der zulässigen Joule!
  16. Habe ich so nicht gesagt, wenn ich etwas nicht kenne heißt das doch nicht dass dies nicht möglich wäre. Meine Kenntnis bezieht sich auf ca. 20 Jahre Polizei Ost und ab 1990 ca. 20 Jahre Polizei ehemals West Berlin. Früher war ja offensichtlich so manches noch möglich.
  17. Dienstführerschein kenne ich nicht. Wer im Besitz eines Führerscheins war mußte noch eine Berechtigung zum Führen des jeweiligen Dienstfahrzeuges erwerben. Die Beamten die auf der Polizeischule ihren Führerschein machten, erhielten den üblichen Führerschein.
  18. Wenn er seine Kollegen ruft ist das auch ein Einschreiten.
  19. Aus eigener Erfahrung wurde das Lehrfach Waffenrecht immer weiter heruntergefahren und das ersetzt eigentlich die Waffensachkunde überhaupt nicht. Jedoch § 7 WaffG benennt es eben.
  20. In Berlin ist es so. Neuerdings wird hier aber auch die Dauerwaffenträgereigenschaft eingeschränkt. Hier gelten die jeweiligen Geschäftsanweisungen der Bundesländer.
  21. In Berlin wurde es bei mir anerkannt, war 2000, ob heute noch möglich kann ich nicht sagen.
  22. Der Zusammenhang Sportschütze, WBK und Polizist erschließt sich mir nicht. Kann nur erahnen auf was du hinaus willst.
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