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uwewittenburg

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  1. Hier in Berlin ist das eine neue Arbeitsgruppe, die sich mit den Nachschauen befaßt, hatte ich aber auch schon mal etwas dazu geschrieben.
  2. Hat nichts mit einer Straftat zu tun, lediglich Aberkennung eines Bedürfnisses und Widerruf der Erlaubnis. Lediglich ein Verwaltungsakt. Nichtschießen wegen Corona weil die Stände geschlossen waren, wäre ein Argument, aber keine Zeit nicht.
  3. Ich habe selbst schon die verschiedensten Formen auf dem Tisch gehabt. Wegnehmen ist einfacher, das belassen bei der Person könnte eine Strafvereitelung nach sich ziehen. Im wesentlichen wird es ja eh bei "bösen Buben" abgenommen, selten bei unbescholtenen Bürgern.
  4. Wird aber von jungen Beamten nicht immer so erkannt, weil der Aufdruck "Tierabwehr" unterschiedlich angebracht ist und keiner Formvorschrift unterlliegt, so z.B. nicht gegen Menschen o. ä., Pfeffer wird dann oft als sonstiger verbotener Gegenstand erkannt weil sie das BKA Zeichen nicht sehen, weil ja auch nicht erforderlich. Habe mich diesbezüglich schon mal mit einem Staa streiten müssen wei der das so ähnlich sah. Bei Anwendung wird durch die Beamten nicht lange gerätselt sondern eine KV-Strafanzeige gefertigt und das Spray beschlagnahmt. Die Notwehr-Situation wird also nicht vor Ort als Rechtfertigungsgrund bewertet sondern im Verfahren. Schließlich wird der "gepfefferte eine andere Situation schildern.
  5. Als Pensionär bin ich ja bei der IPA und 1 x im Monat in unserem Kontaktraum auf einer Polizeidienststelle, wo regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfindet.
  6. Dazu gibt es ja Wechselsprechanlagen! Sollte man aber auch nutzen! Setzt sich dann ein Körper in Bewegung um das 50 m entfernte Automatiktor zu überwinden habe ich genügend Reaktionszeit!
  7. Es gibt keinen § im WaffG dass ich beim Antrag eines KWS einen Hausbesuch dulden muß, Punkt. Genau wie mit dem Impfen, da gibt es auch keinen Zwang!🤣 Natürlich ist das richtig, solange ich mir nichts zuschulden kommen lasse. Die Verfassung ist noch im vollen Umfang gültig!
  8. Wo liest du das denn raus? War nur ein Beispiel, könnte auch andere aufzählen. Es ging um Tatsachen die einen Verdacht einer Straftat begründen. P.S.: Hier ging es um einen Hausbesuch dem zugestimmt wurde also freiwillig.
  9. "wenn Tatsachen den Verdacht begründen" heißt es dort. Also Schlangenlinie fahren und erheblicher Atemalkoholgeruch wären schon Tatsachen die den Verdacht einer Straftat begründen dass der Fahrer unter erheblichen Einfluß von Alkohol fährt und eine Straftat vorliegen könnte. Eine Blutentnahme wird ja auch erst angeordnet wenn das "Pusten" verweigert wird. Die Blutentnahme könnte dann aber auch entlastend wirken wenn der Promillegehalt unter der Straftatgrenze liegt.
  10. Ich denke nicht, z.B. für eine Blutentnahme wird entweder auf Freiwilligkeit gesetzt oder der Bereitschaftsrichter angerufen. Auch der Kofferraum wird in der Regel freiwillig geöffnet wenn nach dem Warndreieck oder dem Verbandskasten gefragt wird.
  11. Die Ausnahmen brauchst du mir nicht erklären.
  12. Hier geht es um Gefahr im Verzug, also wenn kein Richter erreichbar ist. Eine richterliche Bestätigung ist nachträglich erforderlich. Wird heute aber sehr eng gehalten, da immer ein Bereitschaftsrichter per Handy erreichbar ist und einen Beschluß bei Gefahr ihm Verzug mündlich bestätigt, der Beschluß wird dann in Schriftform nachgereicht. Aber mit Sicherheit nicht bei einer kontrolle der Person zur Erteilung einen KWS!
  13. Ganz bestimmt bei einer einfachen Kontrolle!😉
  14. Da steht nichts von Kontrolle der Aufbewahrung oder Überprüfung der Wohnverhältnisse!!!! Begründete Tatsachen!
  15. Nur mit richterlichen Beschluß!
  16. Unsinn! Für schwer verständliche "gegen meinen Willen"
  17. Solange die Corona Verordnungen noch laufen betritt niemand mein Haus/Wohnung!
  18. Dort kommen nur rechtskräftige Verurteilungen rein und keine Verwaltungsakte.
  19. Nach den Wahlen kommt dann noch die Autoverbotszone!
  20. Da hatte sie sogar Recht. Offensichtlich wurde sie mit einer Leumundsprüfung beauftragt mit der sie auch nicht so richtig etwas anzufangen wußte, zumal der Hausbesuch bei einem KWS Antrag überzogen war. Würde ich als Lebenserfahrung abhaken. Dienstaufsichtsbeschwerde könnte man machen, da kommt aber nur eine labidare Antwort und bringt nicht viel mehr als Aufregung. Bescheid abwarten und bei Ablehnung ev. mit Widerspruch oder Beschwerde reagieren.
  21. Die 50,- € sind schon bei der Beantragung zu bezahlen, ohne den Zahlungseingang wird die Behörde gar nicht erst tätig. Bei Ablehnung ist das Geld dann futsch. Bei meiner RSV habe ich 150,- € Eigenanteil, da überlegt man sich schon die Erfolgsaussicht beim Streitwert von 50,- €!.
  22. Manchmal klappt es beim Hersteller, gerade bei "Walther".
  23. WBK und Beduerfnis.? Er darf eben nur die Dienstwaffe führen, auch wenn es komisch klingt.
  24. Bitte mal § 7 (1) WaffG lesen! "......oder eine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist." War bei mir so, meine Polizei-Ausbildung und die Eigenschaft als Dauerwaffenträger wurde anerkannt.
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