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chute

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  1. Weil immer mit zweierlei Maß gemessen wird. Polizisten werden von Politik und Medien gerne als die einzigen Menschen dargestellt, denen man den Umgang mit Schusswaffen anvertrauen kann. Nur die seien trainiert und professionell genug, um keine Sicherheitsrisiken aufkommen zu lassen. Wenn bei einem privaten Legalwaffenbesitzer etwas schief läuft, wird das immer benutzt, um Waffenbesitz durch Zivilisten generell in Frage zu stellen. Wenn aber die Behörden Mist bauen, wird das bloß als Kuriosum abgehakt und ist kein Grund, nach allgemeinen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu rufen oder eine weitere Aufrüstung der Polizei zu hinterfragen o.ä. Außerdem geht ein solcher Fall von Körperverletzung in die Kriminalstatistik undifferenziert als Legalwaffendelikt ein und wird dann als Argument gegen privaten Waffenbesitz genutzt.
  2. Es gab schon viele sehr reiche Präsidenten, die gerade deshalb Politik für die Kreise machten, aus denen sie stammen bzw. in denen sie verkehren. Außerdem wollen Superreiche oft trotzdem immer noch reicher werden. Warum mit ein paar Milliarden auskommen, wenn man zu den Leuten gehören könnte, die zig Milliarden haben? Neulich lief eine Doku in der ARD über ein großes Steuerbetrugsverfahren. In dem Zusammenhang hatten die private Infos und SMS zu einer geplatzten Geldanlage von Carsten Maschmeyer. Der Mann hat geschätzt deutlich über eine Milliarde an Vermögen und in dieser Sache gerade mal 40 Mio. Euro investiert. Als dann die Rückzahlung ausblieb, hat er mehrfach selbst geschrieben, seine Anwälte eingeschaltet und ist sogar persönlich zu einem Gespräch extra in die Schweiz gefahren. Ich hätte ja gedacht, wenn man so reich ist, wird Zeit zur wichtigsten Währung und man versucht, diese nur noch so schön und erfüllend oder so sinnvoll wie möglich zu verbringen (für einen selbst und die Menschheit), sodass man sich möglichst nicht mehr mit Geldangelegenheiten u.ä. herumschlägt; jedenfalls sich nicht wegen nur 40 Mio. aufregt und stundenlang irgendwohin fährt. Alles Profane kann man ja schließlich delegieren und nur noch entfernt im Blick behalten. Aber es gibt eben auch Superreiche, bei denen das Geldanhäufen zum eigentlichen Lebensinhalt wird und die weiter über Leichen gehen, damit es immer noch mehr wird. Das muss nicht auf Trump zutreffen, aber märchenhafter Reichtum alleine ist in meinen Augen kein Garant für Integrität und Moral.
  3. Solange Schützenvereine und Behörden gemeinsam aufpassen, gibt es ja keinen Grund für generelle Verbote. Wenn man aber anfängt, sich aus falschverstandener Toleranz das kritische Hinschauen abzugewöhnen und sich für Verfassungsfeinde zu öffnen, dann braucht man sich über eine real entstehende Missbrauchsgefahr nicht wundern. Islamisten (und andere Extremisten) werden die Schützenvereine nur dann nutzen, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass das ohne Widerstand und Entdeckungsrisiko erfolgversprechend möglich wäre. Landwirte und Gärtner können ja auch weiterhin Dünger kaufen; aber die Verkäufer müssen halt auf Beschaffungsversuche von Terroristen achten. Ähnlich ist es bei Apothekern, die sind auch in der Pflicht, auf Hinweise von Missbrauch zu achten und dann nichts zu verkaufen. Pseudoephedrin z.B. verbietet man ja auch nicht generell, weil das in erster Linie rechtschaffene Bürger treffen würde. Jedenfalls, dem politisch korrekten Geschwafel der Verbandsfunktionäre zum Trotz ist jeder Verein in seiner Mitgliederwahl völlig frei und kann ohne Begründung Anfragen ablehnen. Es können sich ja gerne, analog zu den vielen "islamischen Kulturvereinen", eigene islamische Schützenvereine gründen; dann ist zumindest das deutsche Schützenwesen politisch aus dem Schneider und der Verfassungsschutz hat es einfacher mit der Überwachung. Macht auch ggf. den Waffenentzug über ganze Vereinsverbote möglich.
  4. Der IS hat seine Terroristen im Westen dazu aufgerufen, sich zu rasieren und sich allgemein angepasst und unauffällig zu geben. Außerdem radikalisieren sich auch immer wieder Muslime, die vorher tatsächlich westlich-angepasst, unauffällig gelebt haben. Eine Besinnung auf die gewaltsamen Passagen ist im Islam aufgrund der Unabänderlichkeit des Koran sowie fehlender Reformation und Aufklärung halt leicht möglich. Was einen Vereinsbeitritt betrifft, so wären mir Personen, die einer in Teilen verfassungsfeindlichen, realproblematischen Ideologie anhängen, generell immer suspekt. Die Nachbarin von Beate Zschäpe hat in einem TV-Interview mal so ungefähr gesagt, sie wäre nicht misstrauisch gegenüber dem Trio gewesen, denn es "gäbe ja auch nette, friedliche Neonazis, die ihre Politik bloß friedlich durchsetzen wollen" ... Solche Blauäugigkeit halte ich für gefährlich.
  5. Ein Schützenverein in Essen hat schon so seine Erfahrungen gemacht - mit einem der Islamisten, die den Vorsitzenden von proNRW ermorden wollten und die Bombe am Bonner Hauptbahnhof legten, die nur durch Zufall nicht explodierte. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-889747.html "Nach allem, was man bislang über Koray D. weiß, war er ein eher durchschnittlicher Schütze. Im Schießsportverein "Snipers-Essen" legte der Student anderthalb Jahre lang an und drückte auch ab. "Er war der nette Junge von nebenan", so der Vorsitzende des Clubs, Andreas Isselmann. Am liebsten schoss D. demnach mit einer Pistole vom Kaliber neun Millimeter." Im Übrigen hatte er bereits eine Einstellungszusage der Polizei - der ging überall als Vorzeige-Jungmoslem durch. Welcher Verein hat schon Lust darauf, sich womöglich irgendwann in der bundesweiten Presse dafür erklären zu müssen, warum man einen Terroristen aufgenommen und zum Waffenerwerb geleitet hat? Wäre nicht die Sache mit dem Polizeidienst gewesen, dass also selbst die Polizei keine Ahnung hatte, und hätten die nicht eine parallel dazu illegal beschaffte Czeska sondern nur die legal über den Verein beantragte Waffe genommen, dann wette ich, dass der Schützenverein im Zentrum eines medialen Sturms gestanden hätte und nicht mit der Erwähnung am Rande einzelner Artikel weggekommen wäre. Glück hatte der Verein hinsichtlich öffentlicher Auswirkungen vor allem auch, dass die Täter noch rechtzeitig festgenommen wurden und ihr Opfer als rechter Politiker kein Sympathieträger der Medien war.
  6. Seit Einführung des KWS 2003 gab es immer wieder manche Behörden, die solche unzutreffenden Formulare verwenden. Einfach "alle SRS-Waffen mit PTB-Zulassung gemäß Waffengesetz" reinschreiben und bei Aufbewahrung "geschützt vor dem Zugriff Unbefugter in einem geeigneten Behältnis gemäß Waffengesetz". Der KWS ist völlig unabhängig von dem tatsächlichen Besitz einer SRS-Waffe und man kann auch unbegrenzt viele, beliebige Waffen gleichzeitig führen. Da wird gar nichts zur Waffe eingetragen; aber vielleicht versucht man schon mal heimlich ein Register für SRS-Waffen anzulegen. Falls trotz der o.g. Angaben noch blöde Nachfragen kommen, kannst du ruhig angeben, dass du gar keine eigene Waffe hast und nur prinzipiell z.B. mal beim Bergsteigen eine fremde Waffe übernehmen können möchtest.
  7. Eben weil die SSW schwer ist, kann sie zugleich auch noch als Hieb- und Stoßwaffe eingesetzt werden. Ein Nahschuss oder gar aufgesetzter Schuss kann eine erhebliche physikalische Stoppwirkung am Angreifer entfalten. Allein der Knall kann zu einem Knalltrauma / Trommelfellriss führen, das stört meist den Gleichgewichtssinn und führt zu Übelkeit. Bei hohen Lärmimpulsen werden außerdem reflexhaft die Augen geschlossen (Zwinkern), das verbessert die Trefferchance, wenn man wie gesagt unmittelbar noch zu Stoß/Schlag übergeht. Außerdem kann man OC und CS gemischt laden/einsetzen und als sehr feines Aerosol ausbringen, das besonders auf die Atemwege wirkt. Atemprobleme haben psychologisch eine noch deutlich stärkere Wirkung als bloß der brennende Schmerz an Haut und Augen. Man erzeugt zudem eine größere Wolke, die mehrere Angreifer zugleich erreichen kann. Tiefe Temperaturen beeinträchtigen nicht die Reichweite. Wobei es dafür eher mal klemmen kann - dann hat man aber die Chance die Störung zu beseitigen und die nächste Patrone zu zünden oder eben zuzuschlagen. Wenn das Pfefferspray versagt, steht man mit nix da. Eine Schusswaffe hat zudem selbst bei Ladehemmung noch ein höheres Abschreckungspotential, weil man schlecht einschätzen kann, wie 'sicher' der Zustand wirklich ist. Der Schussknall sorgt im Übrigen auch für ein starkes Schreckmoment beim Täter, das sein inneres Skript besser unterbricht, d.h. ihn aus dem Konzept bringt. Gegenwehr planen viele ja generell nicht ein. Auch sind wohl wenige Täter so abgebrüht, herausfinden zu wollen, ob es wirklich nur eine SSW ist bzw. das Opfer nicht noch mehr hat. Es gibt ja doch ein paar Leute in Deutschland mit großem Waffenschein oder illegalem Führfaible; und wer eine SSW hat, hat vielleicht auch noch ein Messer. Ganz sicher kann man sich nicht sein. Wer sofort schießt und abhaut, bietet bestimmt keinen großen Anreiz für weitergehende Attacken. Da suchen sich die allermeisten Täter lieber ein leichteres Opfer.
  8. Selbst in Ländern, wo man problemlos mit Schusswaffen rumlaufen kann, ist Pfefferspray etwa als Bärenabwehrspray gegen div. wilde Tiere populär. Man will ja so ein Tier auch nicht unnötig verletzen, wenn es noch irgendwie möglich ist, es unblutig zu vertreiben. Ich denke, jeder, der sich jetzt ein Pfefferspray kauft, ist sich zumindest bewusst, dass es ihm gegen jedwedes aggressive Lebewesen helfen kann und die zunehmende Verbreitung von Pfefferspray in der Bevölkerung wird zukünftig auch bei vielen Hundeattacken einen Nutzen zeigen. Vielleicht schon indirekt dadurch, dass die Hundehalter weniger gegen die Leinenpflicht verstoßen und ihre Tiere im Zaum halten, weil sie damit rechnen müssen, dass jetzt mehr Menschen auf eine Bedrohung durch den Hund entsprechend reagieren. Dass ihr Hund einen Menschen verletzen könnte, ist vielen ja egal - doch wehe dem Hund könnte etwas zustoßen ...
  9. Dazu braucht es gar keine, siehe z.B. lange Küchenmesser. Einfach alles irgendwo ins Waffengesetz reinschreiben; die eigentliche Waffendefinition dieses Gesetzes kümmert den Gesetzgeber schon lange nicht mehr. Die praktizieren seit 2003 erste Teile einer neuen, etwa aus Großbritannien bekannten Rechtsauffassung, die bereits die Absicht des Selbstschutzes kriminalisiert, und alle auch nur annähernd potentiell dafür hilfreichen Gegenstände, wenn man diese dafür hernimmt; selbst Haarspray oder Schlüsselring führen allein durch 'falsche' Intention zu hohen Strafen. Gegenstände, deren Bestimmung oder Hauptnutzen in den Bereich fällt sind natürlich von vornherein zu verbieten, egal ob Pfefferspray oder Maschinengewehr. Notruf wählen - Polizei und Feuerwehr sind darauf eingerichtet, aggressive Hunde lahmzulegen und/oder einzufangen. Es gibt in Deutschland keine rechtsfreien Räume, der Staat kann den Schutz der Bürger stets und überall gewährleisten!!1 Prinzipiell gilt parallel trotzdem noch Notwehr- und Notstandsrecht, du darfst den Hund z.B. mit Faustschägen auf die Schnauze oder durch Drosseln am Halsband abwehren; ein Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung gibt es aber nicht, das haben die Grünen schon vor vielen Jahren klargestellt - der Gedanke 'sich zu bewaffnen' sei ein Relikt der männlichen Gesellschaft, und die gilt es zu überwinden (gemäß offiziellem Wahlslogan).
  10. Ich habe meinen auch schon länger; finde SSW zumindest zur Abwehr von Hunden sinnvoll und kann mir noch andere Situationen vorstellen, in denen sie hilfreich sein können. Beispiele erfolgreicher SV mit SSW und gewisse Vorteile gegenüber anderen Mitteln gibt es durchaus, wobei ich immer noch etwas anderes mitnehme. Pfefferspray mit Strahl für geschlossene Räume/ÖPNV oder insb. abends eine Taschenlampe. Ich selbst musste die SSW zum Glück noch nicht einsetzen, habe sie aber schon mal gezogen und war kurz davor, als plötzlich im Wald ein freilaufender Hund aus dem Gebüsch kam und sich sehr bedrohlich verhielt. Die letzten paar Jahre habe ich die SSW nur noch sehr selten mitgenommen, in letzter Zeit führe ich sie aber wieder regelmäßig, wenn ich zu Fuß unterwegs bin.
  11. @MaddinPSG Ich schrieb doch, dass es in dem Fall möglich ist, das Anhalten auch beim Falschen zu legitimieren. In Fällen, wo es aber definitiv keine Legitimation gibt, kann Notwehr gegen die Beamten sehr wohl straffrei bleiben. In dem von dir verlinkten Urteil stehen ja auch entsprechende Andeutungen dazu drin. Wenn etwa der Rechtsverlust schwerwiegend und endgültig wäre und sich hinterher nicht durch gerichtliche Klärung zurückgewinnen ließe. Spätestens bei akuter Lebensgefahr durch einen rechtswidrigen Zugriff dürfte auch das Verständnis vom BHG aufgebraucht und Notwehr legal sein. Der Fall der Rocker-Putativnotwehr ist zwar was anderes, aber dazu möchte ich noch sagen, dass die Entscheidung vom BGH IMO völlig richtig war. Sonst wäre man selbst als rechtstreuer Bürger in Zukunft bei Home Invasions und ähnlichen Einbrüchen, die ja immer mehr zunehmen, in der inakzeptablen Lage, erst mal ganz sicher gehen zu müssen, dass einem da nicht verirrte Polizisten ans Leder wollen, bevor man sich rechtssicher gegen die Täter zur Wehr setzen kann. Umgekehrt entspricht es meinem Rechtsgefühl: Wenn Einbrecher sich Zutritt zum Grundstück verschaffen und sich an der Haustür zu schaffen machen, dann muss es möglich sein, sie in diesem Stadium abzuwehren, solange einem die Tür noch Schutz bietet. Polizisten müssen sich eben vorher eindeutig bemerkbar machen und ggf. das Grundstück umstellen und belagern etc.; sie haben nun mal keinen Anspruch darauf, die Leute bequem ohne Chance auf Gegenwehr schlafend am Bett zu überraschen. In dem Fall hat man ja außerdem einfach still weiter gemacht, obwohl der Rocker gezeigt hat, dass er wach ist und was bemerkt hat. Das war ein schwerer taktischer Fehler, mit leider fatalem Ende. @Selkie Der Druck aufs Gaspedal kann auch erst Folge des Schusses gewesen sein, gerade bei einer Hirnverletzung.
  12. Wenn sie den Falschen angreifen, ist es eine rechtswidrige Maßnahme, gegen die derjenige das Recht auf Notwehr hat. Ohne Haftbefehl oder anderweitige Legitimation ist es Nötigung, Bedrohung etc. jemanden auszubremsen und aus der Karre zerren zu wollen und der Betroffene könnte nicht bestraft werden, wenn er sich dagegen wehrt. Eine legale Gegenwehr aber durch Kopfschuss zu beenden, ist ein Kapitalverbrechen ohne Rechtfertigungsgrund, auch für Polizisten. Allerdings lässt es sich womöglich von Anfang an als allgemeinen Verkehrskontrolle umwidmen, die hätte geduldet werden müssen; egal wer im Fahrzeug saß. Und die Kollegen des Schützen werden sicher auch alle aussagen, dass sie gesehen hätten, wie der Betroffene vermeintlich nach einer Waffe greift o.ä. Wird sicher rechtsstaatlich ganz sauber eingestellt, das Verfahren.
  13. Mir ist schon vor zwei Monaten aufgefallen, dass einige 0815-Modelle nicht lieferbar waren und die Preise deutlich angezogen haben, z.T. 20-30 Euro mehr als früher und das bei normalen Modellen mit Preisen um 100 Euro. Die Preise für CS/OC-Patronen in den Waffenläden liegen z.T. auch locker beim doppelten dessen, was man sonst online dafür gezahlt hat; hier kommt neben der erhöhten Nachfrage ein geändertes Gefahrgutrecht zum Tragen, das einen normalen Postversand unmöglich macht.
  14. Natürlich sollte sich jeder Dekowaffen u.ä. zulegen können, wie er will. Allerdings muss man doch klar sehen, dass es dafür hauptsächlich einen Markt gibt aufgrund des eingeschränkten Handels/Erwerbs echter Waffen. Es sollte jeder rechtschaffene Bürger, wie in den USA, echte Waffen nach belieben erwerben dürfen und so nicht dazu verleitet werden, für de facto nutzlose Dekoware ein Vermögen auszugeben. Vor allem ist es ein Verbrechen, einwandfrei funktionsfähige Waffen zerstören zu müssen, nur um diese an Bürger verkaufen zu können, die eigentlich auch die Eignung und Zuverlässigkeit für den Erwerb der Originalwaffen hätten, ihnen dieser aber durch unredliche Hürden verwehrt wird. Echte Waffen als Dekoobjekte, auch wenn es sich um historische Nachbauten usw. handelt, kann man immer noch etwa im Krisenfall zur Jagd und Verteidigung benutzen. Werden sie weitervererbt, stellen sie damit einen nützlichen Wert dar. Deaktivierte Waffen aber besitzen für nicht-waffenaffine Erben nur den monetären Marktwert, und der ist eben derzeit künstlich aufgeblasen.
  15. Auf Wikipedia findet man die Liste der Parlaments-E-Mail-Adressen aller deutschen EU-Parlamentarier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_für_die_Panoramafreiheit/Liste_der_Emailadressen_deutscher_EU-Abgeordneter Die Parlamentarier haben aber auch noch Büros in Deutschland und dafür meist noch andere E-Mail-Adressen. 1 x an die Parlamentsadresse sollte aber reichen; ansonsten lieber in den Büros anrufen/faxen/Totholz schicken. Hier als Komma-getrennte Liste; dürfte so in den meisten E-Mail-Programmen funktionieren. Am besten die erste Adresse ins An-Feld und den Rest per BCC (Blindkopie). Ich hoffe mal nicht, dass Massenmails beim Parlamentsserver in einem Spam-Ordner landen. jan.albrecht@europarl.europa.eu,burkhard.balz@europarl.europa.eu,reimer.boege@europarl.europa.eu,elmar.brok@europarl.europa.eu,klaus.buchner@europarl.europa.eu,udo.bullmann@europarl.europa.eu,reinhard.buetikofer@europarl.europa.eu,daniel.caspary@europarl.europa.eu,birgit.collin-langen@europarl.europa.eu,michael.cramer@europarl.europa.eu,fabio.demasi@europarl.europa.eu,albert.dess@europarl.europa.eu,stefan.eck@europarl.europa.eu,christian.ehler@europarl.europa.eu,cornelia.ernst@europarl.europa.eu,ismail.ertug@europarl.europa.eu,markus.ferber@europarl.europa.eu,knut.fleckenstein@europarl.europa.eu,karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu,michael.gahler@europarl.europa.eu,evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu,jens.geier@europarl.europa.eu,arne.gericke@europarl.europa.eu,sven.giegold@europarl.europa.eu,jens.gieseke@europarl.europa.eu,ingeborg.graessle@europarl.europa.eu,matthias.groote@europarl.europa.eu,thomas.haendel@europarl.europa.eu,rebecca.harms@europarl.europa.eu,martin.haeusling@europarl.europa.eu,hans-olaf.henkel@europarl.europa.eu,maria.heubuch@europarl.europa.eu,iris.hoffmann@europarl.europa.eu,monika.hohlmeier@europarl.europa.eu,peter.jahr@europarl.europa.eu,petra.kammerevert@europarl.europa.eu,sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu,franziska.keller@europarl.europa.eu,dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu,bernd.koelmel@europarl.europa.eu,dietmar.koester@europarl.europa.eu,constanze.krehl@europarl.europa.eu,werner.kuhn@europarl.europa.eu,alexandergraf.lambsdorff@europarl.europa.eu,bernd.lange@europarl.europa.eu,werner.langen@europarl.europa.eu,jo.leinen@europarl.europa.eu,peter.liese@europarl.europa.eu,arne.lietz@europarl.europa.eu,norbert.lins@europarl.europa.eu,barbara.lochbihler@europarl.europa.eu,sabine.loesing@europarl.europa.eu,bernd.lucke@europarl.europa.eu,david.mcallister@europarl.europa.eu,thomas.mann@europarl.europa.eu,gesine.meissner@europarl.europa.eu,susanne.melior@europarl.europa.eu,martina.michels@europarl.europa.eu,ulrike.mueller@europarl.europa.eu,norbert.neuser@europarl.europa.eu,angelika.niebler@europarl.europa.eu,maria.noichl@europarl.europa.eu,markus.pieper@europarl.europa.eu,marcus.pretzell@europarl.europa.eu,gabriele.preuss@europarl.europa.eu,godelieve.quisthoudt-rowohl@europarl.europa.eu,julia.reda@europarl.europa.eu,terry.reintke@europarl.europa.eu,herbert.reul@europarl.europa.eu,ulrike.rodust@europarl.europa.eu,helmut.scholz@europarl.europa.eu,martin.schulz@europarl.europa.eu,sven.schulze@europarl.europa.eu,joachim.schuster@europarl.europa.eu,andreas.schwab@europarl.europa.eu,peter.simon@europarl.europa.eu,birgit.sippel@europarl.europa.eu,renate.sommer@europarl.europa.eu,martin.sonneborn@europarl.europa.eu,joachim.starbatty@europarl.europa.eu,jutta.steinruck@europarl.europa.eu,beatrix.vonstorch@europarl.europa.eu,michael.theurer@europarl.europa.eu,ulrike.trebesius@europarl.europa.eu,helga.truepel@europarl.europa.eu,sabine.verheyen@europarl.europa.eu,udo.voigt@europarl.europa.eu,axel.voss@europarl.europa.eu,manfred.weber@europarl.europa.eu,jakob.vonweizsaecker@europarl.europa.eu,martina.werner@europarl.europa.eu,kerstin.westphal@europarl.europa.eu,rainer.wieland@europarl.europa.eu,hermann.winkler@europarl.europa.eu,joachim.zeller@europarl.europa.eu,gabriele.zimmer@europarl.europa.eu Die Liste noch mal in einem Code-Feld, falls es Probleme beim Copy&Paste gibt: jan.albrecht@europarl.europa.eu,burkhard.balz@europarl.europa.eu,reimer.boege@europarl.europa.eu,elmar.brok@europarl.europa.eu,klaus.buchner@europarl.europa.eu,udo.bullmann@europarl.europa.eu,reinhard.buetikofer@europarl.europa.eu,daniel.caspary@europarl.europa.eu,birgit.collin-langen@europarl.europa.eu,michael.cramer@europarl.europa.eu,fabio.demasi@europarl.europa.eu,albert.dess@europarl.europa.eu,stefan.eck@europarl.europa.eu,christian.ehler@europarl.europa.eu,cornelia.ernst@europarl.europa.eu,ismail.ertug@europarl.europa.eu,markus.ferber@europarl.europa.eu,knut.fleckenstein@europarl.europa.eu,karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu,michael.gahler@europarl.europa.eu,evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu,jens.geier@europarl.europa.eu,arne.gericke@europarl.europa.eu,sven.giegold@europarl.europa.eu,jens.gieseke@europarl.europa.eu,ingeborg.graessle@europarl.europa.eu,matthias.groote@europarl.europa.eu,thomas.haendel@europarl.europa.eu,rebecca.harms@europarl.europa.eu,martin.haeusling@europarl.europa.eu,hans-olaf.henkel@europarl.europa.eu,maria.heubuch@europarl.europa.eu,iris.hoffmann@europarl.europa.eu,monika.hohlmeier@europarl.europa.eu,peter.jahr@europarl.europa.eu,petra.kammerevert@europarl.europa.eu,sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu,franziska.keller@europarl.europa.eu,dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu,bernd.koelmel@europarl.europa.eu,dietmar.koester@europarl.europa.eu,constanze.krehl@europarl.europa.eu,werner.kuhn@europarl.europa.eu,alexandergraf.lambsdorff@europarl.europa.eu,bernd.lange@europarl.europa.eu,werner.langen@europarl.europa.eu,jo.leinen@europarl.europa.eu,peter.liese@europarl.europa.eu,arne.lietz@europarl.europa.eu,norbert.lins@europarl.europa.eu,barbara.lochbihler@europarl.europa.eu,sabine.loesing@europarl.europa.eu,bernd.lucke@europarl.europa.eu,david.mcallister@europarl.europa.eu,thomas.mann@europarl.europa.eu,gesine.meissner@europarl.europa.eu,susanne.melior@europarl.europa.eu,martina.michels@europarl.europa.eu,ulrike.mueller@europarl.europa.eu,norbert.neuser@europarl.europa.eu,angelika.niebler@europarl.europa.eu,maria.noichl@europarl.europa.eu,markus.pieper@europarl.europa.eu,marcus.pretzell@europarl.europa.eu,gabriele.preuss@europarl.europa.eu,godelieve.quisthoudt-rowohl@europarl.europa.eu,julia.reda@europarl.europa.eu,terry.reintke@europarl.europa.eu,herbert.reul@europarl.europa.eu,ulrike.rodust@europarl.europa.eu,helmut.scholz@europarl.europa.eu,martin.schulz@europarl.europa.eu,sven.schulze@europarl.europa.eu,joachim.schuster@europarl.europa.eu,andreas.schwab@europarl.europa.eu,peter.simon@europarl.europa.eu,birgit.sippel@europarl.europa.eu,renate.sommer@europarl.europa.eu,martin.sonneborn@europarl.europa.eu,joachim.starbatty@europarl.europa.eu,jutta.steinruck@europarl.europa.eu,beatrix.vonstorch@europarl.europa.eu,michael.theurer@europarl.europa.eu,ulrike.trebesius@europarl.europa.eu,helga.truepel@europarl.europa.eu,sabine.verheyen@europarl.europa.eu,udo.voigt@europarl.europa.eu,axel.voss@europarl.europa.eu,manfred.weber@europarl.europa.eu,jakob.vonweizsaecker@europarl.europa.eu,martina.werner@europarl.europa.eu,kerstin.westphal@europarl.europa.eu,rainer.wieland@europarl.europa.eu,hermann.winkler@europarl.europa.eu,joachim.zeller@europarl.europa.eu,gabriele.zimmer@europarl.europa.euund 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  16. Wie hast du denn gezahlt? Per Banküberweisung?
  17. chute

    BP-WR

    Die NRG-5 sind von der Zusammensetzung weitgehend identisch, wenn ich mich recht entsinne, aber wesentlich günstiger. Ansonsten kann man solche Riegel auch selbst backen. Einfach den Teig auf einem Backblech auswalzen und nach dem Backen in Riegelform schneiden. Anschließend trocknen und z.B. in luftdichte Weithalsdosen packen, dazu einen dieser Handwärmer mit Eisenpulver und einen Trockenbeutel (Kieselgel, Salze, gebrannter Kalk o.ä.) rein, das zieht Sauerstoff und Restfeuchtigkeit raus. Die Zutaten Weizenmehl, Zucker, Pflanzenfett und Salz gibt es in jedem Supermarkt; Gluten, Sojamehl/Sojaprotein bekommt man in größeren Mengen günstig im Internet, z.B. bei ebay oder myprotein.com (da bekommt man übrigens auch sehr günstig größere Mengen reines Milch- und Molkeproteinpulver, besonders wenn man einen Aktionscode verwendet -> google); alternativ vom Bäcker. Der Zusatz von Vitaminen und Mineralien dürfte eher unnötig sein. Ich würde höchstens etwas Ascorbinsäure (auch als Antioxidans) zugeben. Symptome eines Mangels an Mikronährstoffen entwickelt man frühestens nach einigen Monaten, wenn man sonst nichts anderes isst. Dann lieber noch Nusskerne, Dörrobst, Fruchtsaftkonzentrat, Milchpulver u.ä. einlagern, um eine vollwertige Ernährung sicherzustellen, als künstliche Vitaminzusätze. Bei großen Mengen könnte man auch eine örtliche Bäckerei beauftragen. Das Rezept ist ja sehr simpel. Die Zutaten werden einfach alle zusammengekippt und mit ggf. etwas Wasser zu einem Mürbeteig verknetet. Hier eine Backanleitung: http://survival.4u.org/vorraete/bp5-nachbau.htm
  18. Also diese Geräte wie das Kieferle M1 sind definitiv als Alarmböller zur Gebäudesicherung zugelassen, es gilt auch nicht als Waffe und hat nicht wie SSW das Zulassungszeichen PTB im Kreis, sondern im Viereck - genau wie Bolzenschussgeräte u.ä. Außerdem kann man neben 9mmR-Platzpatronen genauso 9mmR-Reizstoffpatronen laden; jedenfalls wird das von den meisten Händlern so dazu empfohlen. Die Einschränkungen im Beschussgesetz, Stichwort gewerblich / Serienproduktion müssen ja auch einen konkreten Anwendungsfall haben. Welche Schussapparate sollen denn sonst mit "gewerblicher oder technischer Zweck" gemeint sein, für die eben nicht in jedem Fall eine Bauartzulassung bzw. Beschuss nötig sind? Wie ist das überhaupt mit einer Bauartzulassung - heißt das, solange man eines der Geräte, die mal zugelassen wurden, exakt nachbaut, fiele es unter diese bestehende Zulassung? Oder ist eine Bauartzulassung auch auf einen bestimmten Unternehmer / Produktionsprozess o.ä. beschränkt, wonach nicht mal ein Büchsenmacher es mir so nachbauen könnte, ohne dass PTB / Beschussamt erneut involviert werden müssen? ----- Alternativer Lösungsansatz: Mehrere Kieferle M1 in 9mmR kombinieren, sodass sie gleichzeitig auslösen; das ergibt dann auch mehr Wumms. Außerdem könnte man je in ein Gerät eine Pfefferpatrone und in ein anderes eine CS- oder CN-Patrone stecken, somit wären zwei-drei Wirkstoffe zugleich in der Luft, was die Wirkung sicher verstärkt. Sicherlich kann man das alles auch gut durch andere Lösungen ersetzen, die Waffen-, Beschuss- und Sprengstoffrecht überhaupt nicht tangieren. Es gibt z.B. große Pfefferspray-Dosen ("Tierabwehrspray") mit feinpulvriger Formulierung, extra für den ungezielten Inneneinsatz. Da die Dose einen Sicherungsstift hat, bräuchte man wohl nur den Auslösehebel der Dose irgendwie vorspannen und den Stolper-/Zugdraht an den Sicherungsstift binden; dazu als Lärmquelle einen elektronischen Alarm. http://www.deftec.de/index.php?id=46&tx_dtproducts_pi1[product]=26 Es gibt auch fertig am Markt mehr oder weniger kompakte elektrische Geräte, die ähnlich wie Disco-Nebelmaschinen einen ganzen Raum in wenigen Sekunden mit harmlos-blickdichtem Nebel fluten und allein dadurch für einige Minuten unzugänglich machen.
  19. Hallo, ich möchte ein Objekt mit einem Kartuschen-Selbstschussgerät wie dem Kieferle M1 sichern. (http://www.kieferle.com/sicherheit/gebaeudesicherung/kieferle-selbstschuss-m1.php) Das Kieferle nutzt aber nur 9mmR-Platzpatronen; ich hätte gerne etwas mit mehr Wumms. Früher gab es Geräte mit cal. 16 Alarmpatronen - die Patronen kann man auch nach wie vor kaufen, die dazugehörigen Schussgeräte werden aber offenbar nicht mehr hergestellt. Vermutlich ist der Markt zusammengebrochen, weil die meisten Händler die Alarmpatronen nur noch an WBK-Inhaber o.ä. Berechtigte abgeben, auch wenn es dazu, soweit ich weiß, keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Welchen Rechtsvorschriften unterliegen aber die eigentlichen Geräte? Konkret geht es darum, dass man so ein Ding ja recht einfach selber bauen könnte. Gefunden habe ich nur was im Beschussgesetz. In § 2 heißt es: "Feuerwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind [...] Geräte zum Abschießen von Munition oder hülsenlosen Treibladungen, bei denen kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird." sowie "Schussapparate im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Geräte, die für gewerbliche oder technische Zwecke bestimmt sind und bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird." Ist ein Alarm-Schussgerät wie das Kieferle nun "für technische Zwecke" und damit auch im Sinne des Beschussgesetzes ein Schussapparat, oder gilt es rein beschussrechtlich als Feuerwaffe, durch die Allgemeindefinition als Gerät zum Abschießen von Munition (ohne jedoch vom Waffengesetz als Schusswaffe/Feuerwaffe eingestuft zu werden)? Wenn es ein Schussapparat ist, heißt es ferner im § 7 Abs. 1 Beschussgesetz: "Schussapparate [...] dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind." Bedeutet das umgekehrt, dass die private Einzelstückanfertigung keiner weiteren Zulassung bedarf, oder gibt es noch andere zu beachtende Vorschriften? Würde sich rechtlich etwas ändern, wenn man statt eines reinen Platzpatronen-Schussgeräts für die Alarmpatrone ein überlanges Patronenlager baut, bei dem sich vor der Patrone noch ein Freiraum von ein paar cm Länge befindet, der dazu bestimmt ist, komplett mit Chilipulver vollgestopft zu werden (damit bei Auslösung das Pulver im Raum verwirbelt wird)? Könnte das irgendwie unter die Schusswaffendefinition fallen und einen Erlaubnisschein nach § 26 WaffenG für die nichtgewerbliche Waffenherstellung sowie Beschuss etc. nötig machen? Danke!
  20. Terrasse geht nicht, das steht zwar nicht explizit im Waffenrecht, ergibt sich aber indirekt aus der Vorschrift für nicht-dauernd bewohnte Gebäude der AWaffV und wird schon allein nicht nach der Generalvorschrift "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen" des § 36 WaffenG anerkannt werden. Nach einer Broschüre vom LKA Bayern werden auch Holzhütten, Gartenschuppen etc. nicht anerkannt, jedenfalls wenn nicht dauernd bewohnt. Wobei irgendeine teure Sonderlösung grundsätzlich wohl auch auf der Terrasse genehmigt werden könnten, wenn die Behörde mitspielt.
  21. Seit man den wiederkehrenden anlasslosen Kontrollen ausgesetzt ist, halte ich den Eingangsbereich der Wohnung o.ä. für den optimalen Aufstellraum. Eben so, dass man nicht gezwungen ist, den Staatsschnüfflern die ganze Wohnung, womöglich noch das Schlafzimmer, zu präsentieren. Optimal wäre ein kleiner angebauter Vorraum, Wintergarten o.ä. mit direktem Zugang von Außen. So bleibt wenigstens der eigentliche Wohnraum vor der Grundrechtsverletzung bewahrt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Rechtsverletzung durch den Staat ("Kontrolle") halte ich für größer als das Risiko durch Einbrecher; zumal eine Waffenkontrolle einen Einbruch zur Folge haben kann - wer garantiert, dass ein Kontrolleur nicht lohnenswerte Wohnungen bewusst oder unbewusst an Einbrecher verrät? Es gab schon genug kriminelle Exekutivbeamte, und die Kontrolleure sind oft sogar nur mäßig bezahlte Angestellte. Wobei diese Stellplatzwahl selbst im Falle eines herkömmlichen Einbruchs sinnvoll ist - der Täter wird sich so vielleicht direkt dem Waffenschrank widmen und daran (hoffentlich erfolglos) herumarbeiten, weil er die größten Wertgegenstände in diesem 'Tresor' vermutet, anstatt erst die ganze übrige Wohnung zu verwüsten.
  22. Eine wirklich harte Reaktion ist wohl nur zu erwarten, wenn man damit gegenüber den Beamten herumfuchtelt und das macht man ja nun mal nicht bzw. kann IMHO kaum von 'zu harter Reaktion' die Rede sein, wenn ein Polizist mit einer Schusswaffe bedroht wird, weil härter zu reagieren als die obligatorische Dublette in den Oberkörper zu verpassen, geht wohl kaum. Ansonsten sehe ich es eher als Vorteil, wenn für die Polizei nicht klar ist, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt, das wird nämlich sicher stellen, dass sie sehr schnell und mit vielen Kräften kommen - das kann in einer Notwehr-Situation nur wünschenswert sein. Auch Unbeteiligte werden wohl schneller die Polizei rufen, wenn jemand augenscheinlich um sich schießt, als wenn man nur um Hilfe ruft. Z.B. sind sich Zeugen auch oft nicht sicher, ob es eine kameradschaftliche Keilerei unter Bekannten oder eine ernsthafte Attacke auf ein dezidiertes Opfer ist - sobald Schüsse fallen, sollte klar sein, dass es kein Spaß mehr ist. Von der Polizei erst mal unsanft als Verdächtiger verhaftet zu werden, wäre mir jedenfalls lieber als z.B. von einer Horde Schläger totgetreten zu werden, weil keiner rechtzeitig die Polizei gerufen hat. Deshalb droht man mit einer SSW auch nicht; wenn man sie zieht, muss man sie auch sofort auf die nötige Wirkung gerichtet einsetzen und die sich daraus hoffentlich ergebende Fluchtmöglichkeit nutzen. Ich glaube, die allermeisten Menschen, die sich so viele Gedanken um SV machen, dass sie einen KWS beantragen und so zuverlässig sind, dass sie einen bekommen, werden die Wirksamkeit einer SSW realistisch einschätzen können. Im Übrigen kann es auch eine gute Sache sein, wenn sich jemand durch die Waffe stark fühlt, weil Täter sich in der Regel Opfer aussuchen, die eine typische Opferhaltung zeigen, d.h. keinerlei Kampfeswillen, Unsicherheit, Unterwürfigkeit etc., und selbst wenn derjenige dann trotzdem angegangen wird, hat er nur aus einer Position der Stärke und Selbstsicherheit heraus die Chance, erfolgreich zu deeskalieren. Deeskalation aus einer eingeschüchterten Opfereinstellung heraus funktioniert nicht, sondern wirkt eher wie ein flehender, hilfloser Beschwichtigungsversuch, der den Täter noch mehr anstachelt. Wobei es schon richtig ist, dass man sich keinesfalls so 'stark' fühlen darf, dass man unnötig unnachgiebig ist oder gar provozierend wirkt und es auf die Konfrontation anlegt. Das gilt aber in jedem Fall - selbst wenn man eine scharfe Schusswaffe oder sonst was hätte. Zum einem natürlich aus rechtlichen Gründen, aber auch rein technisch - die Erkenntnisse etwa, wie schnell ein Messerangreifer heransprinten und tödliche Stiche landen oder auch wie lange jemand selbst mit tödlichen Treffern in den Torso noch handlungsfähig sein kann, dürften ja bekannt sein. Eine physische Auseinandersetzung sollte immer möglichst vermieden werden. Kommt immer auf die Situation an, es gibt nicht das perfekte Selbstverteidigungsmittel für alle Situationen. Sicher kann ein Schlagstock oftmals besser sein als eine SSW, es kann aber auch umgekehrt der Fall sein und ich könnte mir sogar Situationen vorstellen, wo eine SSW besser funktionieren würde als eine scharfe Waffe.
  23. In Vermont muss man dem KWS in etwa äquivalenten Papierkram durchlaufen und $ 200 zahlen, wenn man eine vollautomatische scharfe Waffe besitzen/führen will. Ansonsten braucht man als unbescholtener, volljähriger Einwohner zum Besitz und Führen von beliebigen Schusswaffen keinerlei Genehmigung. Funktioniert auch, Vermont hat eine sehr niedrige Kriminalitätsrate und kein Problem mit austickenden Legalwaffenbesitzern. In meinen Augen ist der KWS repressiver Unsinn in Verbindung mit Abzocke.
  24. Ja, dass diese Krise so glimpflich abläuft liegt nur daran, dass die Leute die Beruhigungspillen der Regierung geschluckt haben, nicht in Panik verfallen sind und wir auch noch einiges an Reserven hatten, um die Krise zu schultern. Wenn sich noch mal eine ähnliche Krise anschließt, reichen unsere Mittel garantiert nicht mehr, da ist der Bankrun vorprogrammiert - und was dann passiert, konnte man in Island beobachten - Supermärkte leer, gewaltsame Proteste und Demonstrationen in einem Ausmaß, mit dem die Polizei dort völlig überfordert war, mit solchen Unruhen hatte auf der beschaulichen Insel niemand gerechnet. Ich kann zu der Thematik ernsthaft das Buch "Vorsicht Bürgerkrieg" von Udo Ulfkotte empfehlen. Egal was man vom Autor, dem Verlag, dem reißerischen Titel, der stellenweise saloppen/drastischen Sprache im Buch halten möchte; alles was er dort anführt ist im Kern faktisch korrekt und seine Schlüsse sind keine Panikmache sondern alle logisch zwangsläufig, die Frage ist nicht ob, sondern nur wann. Allein durch die demographische Entwicklung ist der Systemcrash vorprogrammiert und dazu kommt noch ein Haufen weiterer Faktoren, die die Fahrt in eine sehr ungemütliche Zukunft noch beschleunigen werden.
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