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chute

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  1. Na wenigstens benötigt man nicht den Passierschein A38 ...
  2. Das kann man gar nicht genug betonen. Natürlich wird man nach einer Stresssituation wie der Notwehr mit Schusswaffengebrauch in heller Aufregung sein und die Polizei wird einen mit Fragen löchern, doch gerade deshalb sollte man von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Man wird den Drang haben sich zu erklären, doch als juristischer Laie in psychischer Ausnahmelage kann man dabei sehr viel falsch machen, selbst wenn man absolut korrekt gehandelt hat. Eine gute Lösung ist meiner Ansicht nach, zunächst der Polizei gegenüber zu verdeutlichen, dass man nach so einem Erlebnis völlig mit den Nerven fertig ist und sich nicht imstande sieht, dem Gespräch zu folgen, man aber detailliert über alles Auskunft geben wird, sobald man sich einen Tag erholt hat. Alles weitere regelt dann der Anwalt. Erst mal auf einen Arzt zu bestehen und sich ins Krankenhaus mitnehmen zu lassen, ist sicher auch sinnvoll. Wenn man schwarz auf weiß durch einen Arztbericht nachweisen kann, dass man auch nach der Tat noch von Angst, Erregungssymptomatik, beschleunigtem Puls, Schlaflosigkeit etc. geplagt war und Beruhigungsmittel brauchte, wäre es nämlich für einen Richter wesentlich schwerer, den ggf. anzuwendenden § 33 StGB zu übergehen, wie es etwa im Fall Sven G. geschah. Dass der sich nach dem Angriff panisch nach Hause flüchtete und verbarrikadierte, aus Angst, die Täter würden Rache nehmen, legte der Richter Götzl nämlich nicht als furchtgetriebenes sondern als eiskalt-rationales Handeln aus. Natürlich sollte man dann aber auch gegenüber dem Arzt nichts zur Tat sagen.
  3. chute

    JuBaLi

    Welche? Pädos suchen sich doch gerade Betreuertätigkeiten und hängen sich da auch gerne voll rein; die Eltern sind dann so richtig begeistert, wie viel Mühe sich derjenige mit den Kindern gibt, und er erwirbt sich höchste Achtung; entsprechend glaubt es dann keiner bzw. will es nicht wahrhaben, wenn die Kinder irgendwann missbrauchsbedingte Verhaltensauffälligkeiten zeigen. In anderen Sportarten wie Fußball gab es auch schon genug Fälle, selbst Feuerwehrleute sind schon als Betreuer bei der Jugendfeuerwehr übergriffig geworden und Polizisten hatten KiPos auf ihrem Dienstrechner. Eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauch, Misshandlung, Exhibitionismus oder Kinderpornobesitz fängt man sich auch nur selten "versehentlich" ein. Natürlich gibt es eine Quote von Fehlurteilen durch Falschbeschuldigungen oder inkompetente Ermittler, die durch Suggestivfragen Kinder zu Aussagen manipulieren, aber deshalb wirklich allen verurteilten Sexualtätern noch mal eine Chance geben und sie auf Kinder loslassen?
  4. chute

    JuBaLi

    Wobei im Führungszeugnis, speziell im erweiterten Führungszeugnis schon Dinge stehen können, die nicht (unbedingt) zur Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse führen. Das Waffenrecht hat ja andere Fristen und Untergrenzen, dazu haben die Waffenbehörden Ermessensspielräume. Wer z.B. vor 11 Jahren einen schweren Missbrauch begangen hat (Zeit) oder kürzlich wegen Kinderpornos eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen bekommen hat (Strafhöhe), kann u.U. trotzdem eine WBK haben. Wenn es z.B. um Vereinseintritt geht, würde ich auch sagen, dass waffenrechtliche Erlaubnisse gleichwertig sind wie das normale Führungszeugnis, da sich das nicht groß unterscheidet. Bei Betreuern für Kinder und Jugendliche besteht aber die Möglichkeit, sich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen und das könnte eben schon insb. geringfügige Sexualdelikte enthalten, die eben nicht zur Versagung der WBK führten. Inwieweit man grundsätzlich Menschen misstraut und auf ein Führungszeugnis besteht, muss jeder Verein für sich klären. Für den Vereinseintritt alleine finde ich es auch nicht angemessen; es besteht ja kein ernsthaftes Risiko für den Verein. Echte Knallköpfe wird man auch so erkennen, ansonsten wird ohnehin nur unter Aufsicht trainiert und vor dem Erwerb einer eigenen Waffe dann behördlich geprüft. Wenn einer aber die alleinige Aufsicht über Kinder bekommt, würde ich schon zum erweiterten Führungszeugnis tendieren. Betroffen sind schließlich die Kinder und die können Menschen nicht einschätzen oder die Reißleine ziehen, wenn es zu Übertretungen kommt; hier bestehen sowohl besondere Risiken als auch eine Fürsorgepflicht, die Risiken von vornherein zu minimieren. Die meisten Kinderschänder sind sicher auch nicht vorher als Schwerverbrecher aufgefallen, sondern wurden allenfalls bei kleineren, einschlägigen Delikten erwischt, also ist das schon ein geeignetes Mittel, etwas weiter auszusieben. Allerdings muss man auch bei sauberem Führungszeugnis trotzdem auf Anzeichen von Missbrauch achten - natürlich ohne eine Hexenjagd zu veranstalten.
  5. Hast du mich missverstanden? OC = Oleoresin Capsicum, das ist das natürliche Chili-Extrakt. Das kann man problemlos kaufen. Von CS/CN habe ich nicht gesprochen, das wird tatsächlich in Deutschland wohl kein Händler an privat abgeben. Allein wegen der T-Einstufung dürfte es generell nicht per Versandhandel an Privatkunden verkauf werden und dann gibt es noch die Generalklausel, dass nichts abgegeben werden darf, wenn Anhaltspunkte für eine unerlaubte Verwendung bestehen; außer als Waffe kann man CS aber für nichts wirklich gebrauchen. Die Chinesen verkaufen jedoch alles an jeden, Hauptsache er zahlt per Vorkasse. Google findet auch direkt Firmen, die es anbieten. Muss dann nur durch den Zoll kommen, aber der kann eh kaum noch Sendungen prüfen. Der norwegische Attentäter z.B. hatte auch keinerlei Probleme, sich ein ganzes Fläschchen reines Nikotin, das ja ein hochpotentes Nervengift ist, aus China schicken zu lassen. Globalisierung ist schon was Tolles ... Sofern man kein Spray o.ä. damit bastelt, müsste der bloße Besitz von reinem CS-Pulver sogar legal sein. Ich konnte keine Rechtsvorschrift finden, die dagegen spricht. Vom Kriegswaffenkontrollgesetz ist es nicht als Chemiewaffe erfasst, in der Chemikalienverbotsverordnung ist es auch nicht gelistet, und die Regelungen im Waffen- bzw. Beschussrecht gelten alle nur für die eigentlichen Sprühgeräte.
  6. Holzboden - vielleicht alt, mit organischem Dämmmaterial oder Staubablagerungen (inkl. Spuren unverbrannten Pulvers) drunter. Da kann ein unglücklicher kleiner Funke reichen und es fängt an zu schwelen. Bei dem verheerenden Londoner U-Bahn-Brand am King's Cross z.B. war es ein noch glimmendes Streichholz, von jemandem, der sich eine Zigarette angezündet hatte, das durch die Ritzen der Rolltreppe rutschte und dort das mit Staub vermischte Schmierfett der Laufrollen entzündete. Man fand später heraus, dass es viele kleine Schmorstellen von weggeworfenen Streichhölzern gab, die sich nicht zu größeren Bränden entwickelten. Aber irgendwann können halt mal alle Bedingungen für einen Vollbrand gegeben sein.
  7. chute

    WBK Dauer

    Gibt es eigentlich über Einzelfälle hinausgehende Erfahrungen dazu, inwieweit ein seit längerem bestehender kleiner Waffenschein die WBK-Beantragung beschleunigt? Eigentlich sollte da doch nur Sachkunde, Bedürfnis und Aufbewahrung neu zu prüfen sein, welches der SB durch Überfliegen der drei entsprechenden Nachweise binnen einer Minute erledigen könnte; der ganze Klimbim zu persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit ist beim KWS schließlich identisch, inkl. Regelüberprüfung mind. alle drei Jahre. Führen die Behörden trotzdem immer noch mal eine neue Überprüfung durch, auch wenn die letzte KWS-bedingte Regelüberprüfung vielleicht noch kein Jahr her war? Hier im Forum hat vor einer Weile mal jemand geschrieben, er besäße seit langem einen KWS und hätte dann aber die WBK aufgrund von Vorstrafen verweigert bekommen, wobei dabei erst aufgefallen ist, dass er den KWS gar nicht hätte bekommen dürfen. Wird beim KWS doch irgendwie schlampiger geprüft als bei der WBK?
  8. chute

    BP-WR

    Die NRG-5 sind von der Zusammensetzung weitgehend identisch, wenn ich mich recht entsinne, aber wesentlich günstiger. Ansonsten kann man solche Riegel auch selbst backen. Einfach den Teig auf einem Backblech auswalzen und nach dem Backen in Riegelform schneiden. Anschließend trocknen und z.B. in luftdichte Weithalsdosen packen, dazu einen dieser Handwärmer mit Eisenpulver und einen Trockenbeutel (Kieselgel, Salze, gebrannter Kalk o.ä.) rein, das zieht Sauerstoff und Restfeuchtigkeit raus. Die Zutaten Weizenmehl, Zucker, Pflanzenfett und Salz gibt es in jedem Supermarkt; Gluten, Sojamehl/Sojaprotein bekommt man in größeren Mengen günstig im Internet, z.B. bei ebay oder myprotein.com (da bekommt man übrigens auch sehr günstig größere Mengen reines Milch- und Molkeproteinpulver, besonders wenn man einen Aktionscode verwendet -> google); alternativ vom Bäcker. Der Zusatz von Vitaminen und Mineralien dürfte eher unnötig sein. Ich würde höchstens etwas Ascorbinsäure (auch als Antioxidans) zugeben. Symptome eines Mangels an Mikronährstoffen entwickelt man frühestens nach einigen Monaten, wenn man sonst nichts anderes isst. Dann lieber noch Nusskerne, Dörrobst, Fruchtsaftkonzentrat, Milchpulver u.ä. einlagern, um eine vollwertige Ernährung sicherzustellen, als künstliche Vitaminzusätze. Bei großen Mengen könnte man auch eine örtliche Bäckerei beauftragen. Das Rezept ist ja sehr simpel. Die Zutaten werden einfach alle zusammengekippt und mit ggf. etwas Wasser zu einem Mürbeteig verknetet. Hier eine Backanleitung: http://survival.4u.org/vorraete/bp5-nachbau.htm
  9. In jedem Breitensport gibt es eine Basis von Leuten, die ihn nur sporadisch zum Zeitvertreib ausüben. Aus einer großen Masse kristallisieren sich aber auch viele Talente heraus. Im Übrigen ist das Niveau im Schießsport trotz unvermeidlicher leichter Ausreißer sicher weit höher als in den meisten anderen Sportarten. Man schaue sich nur den Fußball an, wo es ganze Vereine voller Gestörter gibt, die sich auf dem Spielfeld gemeinschaftlich prügeln und die Schiedsrichter attackieren, sodass regelmäßige selbst auf Kreisebene Polizeihundertschaften anrücken müssen. Sogar bei noch elitärerem "Sport" wie z.B. dem Wassersport, d.h. Herumschippern mit der eigenen, führerscheinpflichtigen Yacht, übertritt schon mal einer die Verkehrsregeln. Eine gewisse Kontrolle ist ja nicht verkehrt, aber zu große Auslese wird im Einzelfall zu falsch-negativen, unberechtigten Ausschlüssen führen und dem Sport schaden.
  10. Ich meinte insbesondere, dass es ein Problem ist, wenn man jemandem in das zahme KK einweist - und gerade, wenn er damit sein Erfolgserlebnis hatte, eine Waffe zu beherrschen bzw. halbwegs korrekt schießen und treffen zu können, man ihm bewusst oder unbewusst eine GK-Waffe nach dem Motto "jetzt probier mal eine RICHTIGE Waffe mit KRÄFTIG Wumms" in die Hand drückt. Allein schon der Anblick der mehrfach größeren Patronen und der lautere Knall kann dann vermitteln, dass sich das völlig anders schießt und entsprechend mehr Können verlangt, wodurch sich ein Abschreckungseffekt einstellt. Mancher ballert dann nur tapfer verkrampft in die Decke, andere trauen sich erst gar nicht weiter dran. Wer dagegen zu Anfang ganz unbedarft 9 mm o.ä. geschossen hat und, da ohne böse Vorahnung, unverkrampft ein gutes Gefühl mit der Waffe aufbauen konnte, hat so einen viel besseren Start in den Schießsport. Ein Wechsel auf KK, um die meditativen Präzisionsdisziplinen zu meistern, oder auch nur die Grundlagen wie Zielen, Abziehen und Atmen mit der günstigeren Munition und zahmeren Waffe ausgiebig zu üben, ist dann vergleichsweise ohne Hürde; und die Hürde beim Herantasten an noch stärkere Kaliber ist zumindest relativ kleiner. Bei Leuten ohne Vorwissen würde ich vorher nicht mal auf die unterschiedlichen Kaliber und die großen Energieunterschiede eingehen, schon gar nicht was von Magnum-Patronen, starkem Rückschlag o.ä. faseln. Gut zureden, heimlich schauen, dass die Waffe ausreichend festgehalten wird und dann machen lassen. Ein kurzer Hinweis, dass die Waffe wie ein Tennisschläger beim Aufschlag einen leichten Gegenimpuls bekommt, den man einfach durchfedern lassen kann, weil in dem Moment die Kugel eh schon weit weg ist, sollte reichen. Man kann das Gefühl auch vorher trocken simulieren, indem man, wenn die Waffe im Anschlag gehalten wird, dem Schützen in Laufrichtung von vorn ruckartig adäquat gegen die Mündung drückt/stößt; ggf. bei geschlossenen Augen.
  11. Vor allem erst mal nur einen Schuss laden. Damit ist die Waffe nach dem ersten Abdrücken im Regelfall sicher, das reduziert die Angst davor, die Waffe fallen zu lassen, oder dass der Rückschlag sie aus der Hand reissen könnte - denn so kann selbst dann wirklich nichts passieren - einer ungeladenen Waffe traut man weit mehr als Fallsicherung & Co.; auch falls es zu sonstigen Fehlhandlungen nach dem Schuss kommt (Herumschwenken) ist es nicht so schlimm. Ich würde aber nicht erst mit kleinen Kalibern anfangen, dann ist nur die Furcht später vor dem Unbekannten (GK) größer. Lieber gleich die Erfahrung machen, dass GK (9mm para o.ä.) nichts Unbeherrschbares und gut zu handlen ist. Ganz wichtig auch, GUTEN Gehörschutz verteilen. Ich habe schon mehrmals Leihgehörschutz auf Ständen gesehen, das waren einfachste, uralte Billigteile, mit denen mir selbst bei .22lr der Knall zu laut war. Ein schmerzhaft lauter Schussknall erzeugt starken Stress, verleidet den Spaß an der Sache und schädigt natürlich das Gehör. BTW, auch guter Kapselgehörschutz hilft wenig, wenn er beim Brillenträger nicht dicht anliegt; dann lieber günstige aber gute Schaumstoffstöpsel o.ä.
  12. Das stimmt nicht, Pfefferspray wird ja in Deutschland ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft und dieses unterliegt keinerlei Regularien. Man bekommt genau dasselbe Spray, das die internationalen Hersteller auch im Ausland und an Behörden verkaufen; lediglich ein anderes Etikett mit dem Tierabwehr-Spruch muss für den deutschen Markt aufgeklebt werden. Begrenzt wird der Wirkstoffgehalt nur physikalisch und ökonomisch - reines Chili-Extrakt ist eine zähe Masse und muss zum Versprühen zwangsläufig verdünnt werden; ansonsten müsste man den Wirkstoff weiter aufreinigen, und das ist teuer. Eine Alternative ist synthetisch hergestelltes Pseudocapsaicin, aber das soll auch in hoher Konzentration weniger gut wirken als das sprühverdünnte natürliche Extrakt. Außerdem ist halt irgendwo die menschliche Schmerzgrenze erreicht, wo mehr Wirkstoff keinen noch größeren Schmerz auslösen kann (Rezeptorsättigung, alle Neurotransmitter ausgeschöpft). Wenn du aber mit den verfügbaren Pfeffersprays nicht zufrieden bist, kannst du dir jederzeit reines OC / PAVA z.B. bei Alibaba direkt aus China besorgen und versuchen, eine bessere Tierabwehrspray-Formel herzustellen, ist rechtlich im Grunde kein Problem. Viel Spaß beim Testen. Eine Beschränkung gibt es lediglich beim waffenrechtlich regulierten CS/CN. Bei CS-Gas dürfen für den zivilen Markt nur 80 mg pro Dosis enthalten sein. CS-Spraydosen sind daher nicht das Wahre, man kann aber CS-Patronen in Schreckschusswaffen verwenden, da lassen sich wenigstens in schneller Folge 80 mg pro Patrone verschießen, soviel das Magazin eben fasst. Oder man kann Pfeffer- und CS/CN-Patronen im Wechsel laden - als Spraydose ist dagegen ein Wirkstoffgemisch für Zivilisten nicht erlaubt. In den USA gibt es solche Triple-Action-Sprays mit OC + CS/CN + Farbstoff. Wobei in Deutschland gemischte Sprays AFAIK auch behördlich nicht im Einsatz sind.
  13. Also diese Geräte wie das Kieferle M1 sind definitiv als Alarmböller zur Gebäudesicherung zugelassen, es gilt auch nicht als Waffe und hat nicht wie SSW das Zulassungszeichen PTB im Kreis, sondern im Viereck - genau wie Bolzenschussgeräte u.ä. Außerdem kann man neben 9mmR-Platzpatronen genauso 9mmR-Reizstoffpatronen laden; jedenfalls wird das von den meisten Händlern so dazu empfohlen. Die Einschränkungen im Beschussgesetz, Stichwort gewerblich / Serienproduktion müssen ja auch einen konkreten Anwendungsfall haben. Welche Schussapparate sollen denn sonst mit "gewerblicher oder technischer Zweck" gemeint sein, für die eben nicht in jedem Fall eine Bauartzulassung bzw. Beschuss nötig sind? Wie ist das überhaupt mit einer Bauartzulassung - heißt das, solange man eines der Geräte, die mal zugelassen wurden, exakt nachbaut, fiele es unter diese bestehende Zulassung? Oder ist eine Bauartzulassung auch auf einen bestimmten Unternehmer / Produktionsprozess o.ä. beschränkt, wonach nicht mal ein Büchsenmacher es mir so nachbauen könnte, ohne dass PTB / Beschussamt erneut involviert werden müssen? ----- Alternativer Lösungsansatz: Mehrere Kieferle M1 in 9mmR kombinieren, sodass sie gleichzeitig auslösen; das ergibt dann auch mehr Wumms. Außerdem könnte man je in ein Gerät eine Pfefferpatrone und in ein anderes eine CS- oder CN-Patrone stecken, somit wären zwei-drei Wirkstoffe zugleich in der Luft, was die Wirkung sicher verstärkt. Sicherlich kann man das alles auch gut durch andere Lösungen ersetzen, die Waffen-, Beschuss- und Sprengstoffrecht überhaupt nicht tangieren. Es gibt z.B. große Pfefferspray-Dosen ("Tierabwehrspray") mit feinpulvriger Formulierung, extra für den ungezielten Inneneinsatz. Da die Dose einen Sicherungsstift hat, bräuchte man wohl nur den Auslösehebel der Dose irgendwie vorspannen und den Stolper-/Zugdraht an den Sicherungsstift binden; dazu als Lärmquelle einen elektronischen Alarm. http://www.deftec.de/index.php?id=46&tx_dtproducts_pi1[product]=26 Es gibt auch fertig am Markt mehr oder weniger kompakte elektrische Geräte, die ähnlich wie Disco-Nebelmaschinen einen ganzen Raum in wenigen Sekunden mit harmlos-blickdichtem Nebel fluten und allein dadurch für einige Minuten unzugänglich machen.
  14. Nur ein Bruchteil derer, die derzeit kommen, stammen aus Kriegsgebieten. Der Grund sind die wirtschaftlichen Fehlanreize in Deutschland, woran allein unsere Asylpolitik Schuld hat, und außerdem die massive Bevölkerungsexplosion insb. in Afrika. Allein die Zahl der Albaner ist beträchtlich - und das ist ein NATO-Mitglied sowie EU-Beitrittskandidat! An der Bevölkerungsexplosion in Afrika ist auch nicht unsere "Ausbeutung" schuld, allenfalls haben wir durch unsere humanitären Hilfen - Nahrungsmittellieferungen in Hungergebiete, Bekämpfung von Krankheiten, Bau von Infrastruktur und Verminderung der Säuglingssterblichkeit durch Hygieneschulungen etc. indirekt dazu beigetragen, weil nicht im gleichen Maße Verhütung und Familienplanung eingeführt wurden. Dass die, statt wie wir mit wenigen Menschen einen hohen Lebensstandard aufzubauen, lieber ein Maximum an Kindern kriegen, für die der Kontinent derzeit nicht mal genug Nahrung hergibt, ist allein die Entscheidung der Afrikaner. Es ist dann aber nicht unsere Aufgabe, die drei Milliarden Afrikaner, die bis 2100 auf die Welt kommen sollen, alle bei uns aufzunehmen und durchzufüttern. Wer sich keine Kinder leisten kann, soll keine kriegen. In Deutschland ist es auch nicht gesellschaftlich akzeptiert, sich den Luxus, seine eigenen Gene fortzupflanzen, rein auf Kosten der Sozialsysteme zu leisten, bzw. Kinder in die Welt zu setzen, denen man nur ein Leben an der Armutsgrenze (Hartz4) ermöglichen kann. Vor allem kann ich den Quatsch von wegen Ausbeutung nicht mehr hören. Singapur war auch mal Kolonie, Südkorea total vom Stellvertreterkrieg verwüstet, und doch haben es diese Länder an die Weltspitze geschafft. Die ehemaligen afrikanischen Kolonien profitieren vielmehr noch heute von der Infrastruktur, Landwirtschaft und Sprache, die die Kolonialmächte brachten (da fahren oft noch immer die Dampfloks auf den uralten Schienen); und was die Sklaverei betrifft, so waren es afrikanische Sklavenhändler, die etwa verfeindete Stämme gefangen nahmen und an die Küsten brachten; erst dort waren westliche Händler, die sie abkauften. Im Übrigen haben wir nicht damit angefangen - es waren die nordafrikanischen Barbareskenstaaten, die europäische Schiffe aufbrachten und immer wieder in den südeuropäischen Küstenregionen einfielen, von wo sie Millionen Weiße als Sklaven nach Afrika verschleppten. Die jungen USA z.B. mussten noch hohe Schutzgelder an diese Staaten zahlen, damit ihre Handelsschiffe unbeschadet Europa erreichen konnten - als die militärische Macht der USA es erlaubte, haben sie den Spieß eben umgedreht.
  15. Hallo, ich möchte ein Objekt mit einem Kartuschen-Selbstschussgerät wie dem Kieferle M1 sichern. (http://www.kieferle.com/sicherheit/gebaeudesicherung/kieferle-selbstschuss-m1.php) Das Kieferle nutzt aber nur 9mmR-Platzpatronen; ich hätte gerne etwas mit mehr Wumms. Früher gab es Geräte mit cal. 16 Alarmpatronen - die Patronen kann man auch nach wie vor kaufen, die dazugehörigen Schussgeräte werden aber offenbar nicht mehr hergestellt. Vermutlich ist der Markt zusammengebrochen, weil die meisten Händler die Alarmpatronen nur noch an WBK-Inhaber o.ä. Berechtigte abgeben, auch wenn es dazu, soweit ich weiß, keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Welchen Rechtsvorschriften unterliegen aber die eigentlichen Geräte? Konkret geht es darum, dass man so ein Ding ja recht einfach selber bauen könnte. Gefunden habe ich nur was im Beschussgesetz. In § 2 heißt es: "Feuerwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind [...] Geräte zum Abschießen von Munition oder hülsenlosen Treibladungen, bei denen kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird." sowie "Schussapparate im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Geräte, die für gewerbliche oder technische Zwecke bestimmt sind und bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird." Ist ein Alarm-Schussgerät wie das Kieferle nun "für technische Zwecke" und damit auch im Sinne des Beschussgesetzes ein Schussapparat, oder gilt es rein beschussrechtlich als Feuerwaffe, durch die Allgemeindefinition als Gerät zum Abschießen von Munition (ohne jedoch vom Waffengesetz als Schusswaffe/Feuerwaffe eingestuft zu werden)? Wenn es ein Schussapparat ist, heißt es ferner im § 7 Abs. 1 Beschussgesetz: "Schussapparate [...] dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind." Bedeutet das umgekehrt, dass die private Einzelstückanfertigung keiner weiteren Zulassung bedarf, oder gibt es noch andere zu beachtende Vorschriften? Würde sich rechtlich etwas ändern, wenn man statt eines reinen Platzpatronen-Schussgeräts für die Alarmpatrone ein überlanges Patronenlager baut, bei dem sich vor der Patrone noch ein Freiraum von ein paar cm Länge befindet, der dazu bestimmt ist, komplett mit Chilipulver vollgestopft zu werden (damit bei Auslösung das Pulver im Raum verwirbelt wird)? Könnte das irgendwie unter die Schusswaffendefinition fallen und einen Erlaubnisschein nach § 26 WaffenG für die nichtgewerbliche Waffenherstellung sowie Beschuss etc. nötig machen? Danke!
  16. Was die Theorie "die müssen ja aus Todesgefahr geflohen sein, sonst hätten sie die gefährlichen Überfahrt nicht riskiert" betrifft, so sollte man sich mal die Mentalität in diesen Ländern und die islamische Lehre vergegenwärtigen. In diesen Ländern gilt nicht der Individualismus, wie bei uns, sondern Familie und Clan stehen an erster Stelle. Der Einzelne zählt nicht, nur das Wohl der Sippe. Besonders die jüngsten Söhne sind in der Pflicht, sich, wenn nötig, zu opfern. Da die Ein-Kind-Familie dort die Ausnahme und nicht die Regel ist, sind außerdem noch genug andere Söhne vorhanden; und man kann ja ein neues Kind machen - schon allein aufgrund erhöhter Kindersterblichkeit ist man in der Frage weniger sensibel. Wir sehen das etwa an Ehrenmorden: für die Ehre der Familie, welche in diesen Ländern überlebenswichtig ist, um nicht aus dem Clan verstoßen zu werden, zögert man nicht, sogar die eigene Tochter zu töten - die Tat ausführen und ggf. die Haftstrafe absitzen, muss dann der jüngste Sohn. Wenn jetzt Deutschland allen Armen der Welt die Möglichkeit bietet, lebenslang ohne Arbeit hunderte Euro pro Monat zu erhalten, kostenlose Ausbildung etc., dann wird durchaus von den Söhnen erwartet, dass sie ihr Leben riskieren, um später Geld zu schicken und der Familie zu Hause ein bequemes Leben sowie Ansehen im Clan zu verschaffen. Weiter spielt die religiöse Islam-Komponente eine Rolle. Es ist gemäß Koran für jeden Muslim Pflicht, die Länder der Ungläubigen zu erobern, und es kommt nur sicher ins Paradies, wer im Kampf für den Islam stirbt; wobei bereits die Reise ins Land der Ungläubigen dazu zählt. Das nennt sich Hidschra, nach dem Vorbild Mohammeds, der aus Mekka nach Medina floh und von dort seinen Islam ausbreitete (wobei er im weiteren Verlauf u.a. hunderte Juden eigenhändig niedermetzelte). Hinzu kommt der allgemeine Fatalismus im Islam - egal was passiert, es ist allein Allahs Wille, welcher unergründlich ist. Im Koran steht auch ausdrücklich, dass Allah die Gläubigen vor Prüfungen stellt, aber er verspricht ihnen auch reiche Beute und dass sie zu Erben der Länder der Ungläubigen sowie all deren Besitz bestimmt sind. Wer in diesem Glauben lebt, für den hat die gefährliche Überfahrt keinen Schrecken; im Gegenteil, es ist eine große Chance, sich vor Allah zu beweisen, und er wird einen dafür entweder im Diesseits belohnen (Haus, Geld & Frauen in Deutschland) oder man fährt direkt ins Paradies, was einem sonst eben nicht sicher wäre. Da jeder der verbliebenen Männer im Land nach islamischen Recht bis zu vier Ehefrauen haben kann, ist auch für die Witwen gesorgt; es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Wiederheirat; im Gegenteil, es ist ein Gebot, Witwen gefallener Männer als weitere Ehefrau zu nehmen und zu versorgen. Überhaupt lebt man in diesen Ländern noch nicht nach unserer Vollkaskomentalität - Risiken nimmt man in Kauf, denn sterben muss man sowieso irgendwann, Inschallah. Sie könnten eine eigene Armee gründen, die nur den IS, Al-Kaida & Co. bekämpft und sich gegenüber Assad neutral verhält. Assad könnte immer noch, wenn das Land erst mal von den ganzen Islamisten gesäubert ist, auf politischem Wege abgelöst werden. Freie, international kontrollierte Wahlen abzuhalten, kann sich dann auch Russland nicht verweigern; das wird man Assad also abfordern können. Für die über 5000 Dollar pro Person, die die Syrer für die Reise in den Westen mindestens ausgeben - und viele sollen mit noch weit mehr Bargeld am Körper unterwegs sein (mehrere 10000 Dollar), könnten sie sich auch Waffen und Ausrüstung zulegen. Der IS kämpft ja hauptsächlich mit kostengünstigen, leichten Waffen und Pick-Ups etc. Ansonsten gäbe es noch die 'offizielle' von den USA ausgerüstete Truppe, aber auch unabhängige christliche Milizen; etwa kleine Einheiten, in denen auch Freiwillige aus dem Westen (z.B. ISAF-Veteranen) aktiv sind, die den IS auf eigene Faust bekämpfen!
  17. Richter interpretieren Gesetze danach, was sie als wahrscheinlichsten Willen des Gesetzgebers herauslesen können, Gesetze sind nämlich oftmals lückenhaft oder ungenau formuliert. Deshalb die Erwähnung der div. Passagen, aus denen IMHO eben ersichtlich wird, welche Funktion der Gesetzgeber der Waffenbesitzkarte offenbar zugedacht hat. Dass in § 12 der WaffVwV noch mal explizit die Waffenbesitzkarte als gleich zu achtendes, sozusagen Grunderlaubnisdokument wie Jagdschein und Waffenhandelserlaubnis aufgezählt wird, stützt das. Die Interpretation von alzi würde sonst z.B. auch heißen, dass jemand, der nur _eine_ Waffe auf grüne WBK hat, diese nicht mal während eines langen Urlaubs für länger als vier Wochen zur aktiven Nutzung verleihen kann (wofür sie auf die fremde WBK eingetragen werden muss), weil sie dann ja genauso ausgetragen und die WBK 'entwertet' würde; also soll dann zur Rückübertragung an den Eigentümer, Leihe einer anderen Waffe etc. erst mal ein komplett neuer WBK-Antrag mit allem drum und dran nötig sein, während das nicht nötig wäre, wenn derjenige noch eine zweite Waffe auf der WBK gehabt hätte? Das würde bedeuten, dass man als Inhaber einer grünen WBK durch Benachteiligungen und Bürokratieaufwand gezwungen wäre, sich mindestens zwei Waffen zuzulegen, auch wenn man die zweite gar nicht wirklich braucht, nur um in besagten Fällen weiter flexibel zu sein; das entspricht sicher nicht den Vorstellungen des Gesetzgebers ('so wenig Waffen wie möglich im Volk').
  18. Ich meine auch, dass die WBK weiter gültig ist. Mal angenommen ich habe nur eine einzige Waffe, sagen wir eine Pistole 9mm auf grüne WBK, will mir aber eine andere Waffe kaufen, verkaufe daher nun zuerst die alte und lasse diese austragen. Weil ich erst noch eine Nacht darüber schlafen will, welche Waffe ich mir als Ersatz kaufe, kann ich aber noch nicht gleich einen neuen Voreintrag beantragen. Ich nehme also die leere WBK wieder mit, um am nächsten Tag erneut vorbei zu kommen, wenn ich weiß, was ich will. Soll da jetzt die WBK komplett erloschen sein, nur weil ich für einen Tag keinerlei Eintrag drauf hatte? Und wenn ich an dem Tag, kurz bevor ich mir den neuen Voreintrag bei der Behörde hole, noch schnell zum Waffenhändler gehe, um die potentiellen neuen Waffen probehalber auf irgendeinem Schießstand auszuprobieren, dann darf der Waffenhändler sie mir nicht mehr leihweise überlassen, nur weil ich jetzt gerade keine eigene Waffe mehr auf der grünen WBK eingetragen habe? Wenn das aber für einen Tag alles in Ordnung ist, dann muss es das prinzipiell auch sein, wenn 20 Jahre dazwischen liegen; es sollte nun nur wieder regelmäßig trainiert werden, bevor die Behörde Wind davon bekommt, um nicht eine offizielle Bedürfnisaberkennung und WBK-Widerrufung durchzuführen. Solange das Bedürfnis nicht durch die Behörde aberkannt wurde, ist man weiter grundsätzlich Erlaubnisinhaber, durch die WBK. Zwar hat man keine Besitzerlaubnis für eine konkrete Waffe mehr, aber Rechte wie die Leihe bleiben. So lese ich jedenfalls § 10 Abs 1 WaffenG: "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird _durch_ eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt." An anderen Stellen wird klar gesagt, dass bei Wegfall von Voraussetzungen die WBK durch die Behörde aktiv zu widerrufen ist, und die Leihe wird pauschal "Inhabern einer Waffenbesitzkarte" (...) zugestanden, außerdem findet sich noch die Formulierung "Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis _durch_ eine Waffenbesitzkarte" (und Leihe ist eben befristeter Erwerb, für den es keinen Voreintrag braucht). Im Gegensatz zum Abhandenkommen der WBK oder wenn die für eine Vereins-WBK verantwortliche Person ausscheidet, gibt es auch keine Meldepflicht bzw. Ordnungswidrigkeitstatbestand, wenn man mangels Training faktisch kein Bedürfnis mehr hat. Wenn die Behörde das wissen will, muss sie es von sich aus prüfen (und hat nach § 4 Abs. 4 das Recht dazu); außerdem müssen die Vereine ausscheidende Mitglieder mit WBK melden (jedenfalls nach heutigem WaffenG). Außerdem gibt es ja noch bedürfnisfreie WBK-pflichtige Waffen ([F] <7,5J)! Selbst wenn das Bedürfnis als Sportschütze erloschen ist, müsste man sich mit der alten WBK ohne Weiteres morgen einen Voreintrag für eine entsprechende 4mmM20-Waffe o.ä. holen können. Ein neuer Sachkundenachweis wäre so auch nicht nötig, ist dann ja alles wie gehabt. Falls sich die Behörde trotz allem an dem Sachkundenachweis stört und Theater macht: Wo hast du denn die Sachkundeprüfung gemacht? Vielleicht mal den jeweiligen Verein, Mitglieder der Prüfungskommission oder die für die Prüfung verantwortliche Behörde anfragen, ob dort noch irgendwelche Unterlagen vorhanden sind. Ist womöglich einfacher als sich mit der Behörde zu streiten. Wobei das schon höchst widersinnig wäre, die Sachkunde noch mal anderweitig darlegen zu müssen. Das Beispiel wurde ja schon gebracht, wenn einem irgendwann mal der Führerschein ausgestellt wurde, und sei es vor der Gründung der BRD, wird dieser auch anerkannt und angenommen, dass man die zugehörige Fahrprüfung abgelegt hat. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/sein-fuehrerschein-ist-67-jahre-alt-aid-1.3131417 Ein Reichsjagdschein als Nachweis der im dritten Reich bestandenen Jägerprüfung ist, soweit ich weiß, auch noch gültig. So einen Fall habe ich IIRC mal im TV gesehen. Bei der deutschen Staatsbürgerschaft gilt allerdings, dass Pass oder Perso keinen Nachweis darstellen, sondern lediglich eine Vermutung begründen, dass man deutscher Staatsbürger ist. Für die Ausstellung des eigentlichen Nachweisdokuments (Staatsbürgerschaftsurkunde) muss man div. weitere Indizien vorweisen können, etwa Geburtsurkunden.
  19. "Die Beamten konzentrieren sich bei ihren Einsätzen auf die eigene Sicherheit - in einige Gegenden wagen sie sich kaum noch hinein." http://www.welt.de/politik/article2256695/Die-Angst-der-Polizisten-in-deutschen-Staedten.html Es ist eben doch so, wie kulli schrieb, dass sich Polizisten immer öfter an bestimmte Personen nicht mehr ran trauen. In vielen Vierteln wissen die Beamten genau, dass wenn sie dort einen tatsächlichen Gesetzesverstoß ahnden oder auch nur im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle gewisse Personen prüfen wollen, sie ganz schnell große Probleme bekommen. Es wird sofort eine Menschenmenge herbeitelefoniert, die Maßnahme verhindert und zum Angriff übergegangen. Eine Durchführung wäre nur durch massiven Kräfteeinsatz möglich, wofür regelmäßig nicht genug Beamte zur Verfügung stehen oder es keine Rückendeckung durch Vorgesetzte gibt, wegen z.B. eines Verkehrsverstoßes so eine Eskalation in Kauf zu nehmen und sämtliche Mittel zu binden. Folglich schaut man lieber weg und sucht sich einen einfacher zu handhabenden Normalbürger als Opfer. In Berlin sind zwei Polizisten ausgebremst und verprügelt worden, weil sich zwei Südländer geärgert haben, dass der Streifenwagen zu langsam vor ihnen her fuhr. Das passiert nicht einfach so, sondern so etwas zeigt, dass eine bestimmte Klientel der Polizei seit längerem örtlich das Gewaltmonopol entrissen und zumeist nichts mehr zu befürchten hat. http://www.tagesspiegel.de/berlin/uebergriffe-in-berlin-immer-auf-die-polizei/8722748.html Aber sicher, dieses Prinzip ist wesentliche Grundlage eines freiheitlichen Rechtsstaates. Kein Eingriff in Grundrechte ohne gute Begründung und gesetzliche Grundlage. Die staatlichen Rechtsverletzungen müssen zumindest in überragendem Verhältnis eine Verminderung von anderweitigen Rechtsverletzungen zur Folge haben. Wenn man, um ein mal eine Leiche in einem Kofferraum zu finden, die Freiheitsrechte von x Mio. Autofahrern verletzen muss, dann stimmt das Verhältnis definitiv nicht mehr. Staatliche Maßnahmen müssen auch regelmäßig rational auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Wenn in anderen Ländern wie Holland mit reguliertem Cannabisverkauf die Quote an Konsumenten, insb. an minderjährigen Konsumenten geringer ist, und es wissenschaftlich unbestritten ist, dass div. illegalisierte Substanzen weit weniger gefährlich als Alkohol & Tabak sind, oder wenn sich zeigt, dass wie z.B. in Tschechien und Teilen der USA keine Probleme daraus erwachsen, allen rechtstreuen und sachkundigen Bürgern Waffenscheine zum Führen auszustellen, dann müssen unsere Gesetze überprüft und revidiert werden. Alles andere ist als staatliche Willkür einzuordnen, denn es gilt das Primat der Freiheit! Jemanden auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen, der de facto zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen wird, weil er nicht bei Sinnen ist, ist ja wohl eine völlig andere Ausgangslage.
  20. Ich denke, du weißt selber, dass das nicht ganz stimmt.Wenn sich z.B. reine Zeugen von Straftaten nicht bei der Polizei melden oder nur unmotiviert mitarbeiten o.ä. und dadurch Ermittlungen erfolglos verlaufen, dann wird häufig genau das der Fall sein, dass die Menschen schlechte Erfahrungen mit Polizisten gemacht haben, die sie zu Unrecht verdächtigten, ihre Rechte missachteten, ihnen versuchten auf Teufel komm raus was anzuhängen oder sie einfach mit schlechten Umgangsformen behandelt haben. Das erzeugt Ablehnung, Hemmungen und Angst, im schlimmsten Fall davor, zu Unrecht im Knast zu landen; diverse spektakuläre Fälle, wo Polizisten falsche Geständnisse provoziert und einseitig ermittelt haben, waren schon genug in den Medien. Du machst deinen Kollegen und dir selbst die Arbeit schwer und sorgst mittelbar dafür, dass Täter ungeschoren davon kommen, wenn du die Bürger durch die Art und Weise deiner täglichen Arbeit verprellst und ihre Kooperationsbereitschaft senkst. Irgendwann ist es dann wie in vielen anderen Ländern der Welt, wo das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Polizei gegen Null geht, keiner mehr Straftaten von sich aus anzeigt und kein Zeuge je irgendwas gesehen haben will; wo jeder versucht, möglichst gar keinen Kontakt mit der Polizei zu haben, selbst als Opfer. Ist ja in vielen Stadtvierteln und Milieus jetzt schon so. So will ich nicht leben. Welche vergewaltigte Frau will wohl bei Polizisten Anzeige erstatten und die Tat schildern, die sie zuvor bei einer Verkehrskontrolle als schikanös und empathiefrei kennengelernt hat? Willst du Zustände wie in Ferguson, wo die Bevölkerung den Polizisten überhaupt nicht mehr vertraut, sodass selbst bei berechtigter Notwehr eines Beamten die unbeteiligten Zeugen lieber die Story der Angreifer decken und sich die halbe Stadt gegen die Polizei auflehnt? Es wird dir doch aus der Vernehmungspsychologie bekannt sein, dass brauchbare Ergebnisse meist nur durch Aufbau einer wertschätzenden Vertrauensbeziehung zu erzielen sind und Personen mit schlechten Vorerfahrungen massiv "dicht machen", egal ob als Beschuldigte oder Zeugen. Wobei besonders bei Tatverdächtigen / Beschuldigten eine positive Atmosphäre wichtig ist, denn derjenige wird angesichts der hohen Rückfallquote wohl noch öfter in Vernehmungen geraten und dann ist es für die zuständigen Beamten sehr viel einfacher, wenn er aufgrund der guten früheren Erfahrung aufgeschlossen und grundsätzlich einlassungswillig ist. Ist natürlich u.a. abhängig von der Sozialisation, bei Angehörigen gewaltaffiner Parallelkulturen z.B. kann wohl eher die Schiene "hart aber fair" nötig sein, respektvoller Umgang aber kompromisslos aufrecht erhaltene Autorität. ------- Was die Drogenprohibition betrifft, so erkläre mir doch, was sie, abgesehen von Arbeit für Polizei & Justiz, denn für einen Nutzen gebracht hat? Welche Rechtsgüter konnten dadurch nennenswert geschützt werden? Soweit ich weiß, ist trotzdem oder gerade deshalb die Verfügbarkeit immer besser geworden und der Preis gesunken. Unsere Städte sind voller gewalttätiger Dealer, Minderjährige können sich auf dem Schulhof eindecken und von dem Geld gedeihen OK wie internationaler Terrorismus richtig prächtig. Ich habe das Gefühl, dass etwa der zumindest halbwegs (alters-)kontrollierte Verkauf von Alkohol und selbst der halblegale Verkauf von "legal highs" in Szeneläden und Internet vergleichsweise viel besser funktionieren. Schon mal ernsthaft Probleme mit Apothekern oder Schmerzpatienten erlebt, die legal Umgang haben? Merkmal als Ideologie ist, dass ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung sie nicht mehr teilt und gesellschaftlich ansonsten ähnliche Länder sie ebenfalls ablehnen; div. US-Bundesstaaten, Tschechien, Portugal, Holland u.a. fahren eine deutlich andere Linie. Überhaupt gibt es sie bei uns erst seit gut 100 Jahren, so richtig ernst erst seit den 70ern. Mord, Diebstahl & Co. zu bestrafen ist dagegen viel viel älter und kulturell verbreiteter, rechtshistorisch und rechtsphilosophisch ganz anders herzuleiten. Empfehlung für dich: http://www.leap.cc Das ist eine Organisation von Polizisten und anderen Angehörigen der Strafverfolgungsorgane / Justiz, die sich für ein Ende des Krieges gegen die Drogen (in dem btw. auch viele Polizisten gefallen sind) und eine rationale Drogenpolitik bzw. kontrollierte Abgabe einsetzen. Da findest du mehr Infos. Bzgl. "Motivation zur Rechtstreue", was soll das heißen? Wer geltende Gesetze ändern möchte, ist tatverdächtig? Dann sind die Typen im Bundestag wohl wirklich alle Verbrecher, die ändern schließlich ständig Gesetze, auch grundlegend.
  21. Mein Fehler. Es gibt tatsächlich Urteile, wonach der Weisung auszusteigen unter dieser Rechtsnorm nachzukommen sei. Falls man danach absolut passiv bleibt und keine Aktionen wie z.B. das Verriegeln der Türen durchführt (kann als Widerstandshandlung gewertet werden) wäre die Weigerung aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Sofern man noch aussteigen kann und nicht im Stehen umfällt oder nach Alk stinkt, sind durch das Aussteigen aber wohl kaum Erkenntnisse zu gewinnen, dann muss der Beamte einen halt wieder einsteigen lassen. An irgendwelchen Tests der Person, wie etwa eine Linie entlang zu laufen oder sich in die Pupillen leuchten zu lassen, muss man ja definitiv nicht mitwirken. @uwewittenburg Ich schrieb ja auch nur, "meistens" ist ein Verdacht nötig, wobei die Orte, die z.B. als Kriminalitätsschwerpunkte per Polizeirecht ausgenommen werden, immer mehr werden; auch die Bundespolizei hat pauschal bis 30 km hinter der Grenze, hinter der Seegrenze bis mind. 50 km sowie an Bahnanlagen, Flughäfen usw. sehr ausgedehnte Rechte. ---------- Ich habe im Übrigen kein Problem mit der Polizei, sondern nur mit der fortschreitenden Aushöhlung der Bürgerrechte durch die Staatsführung. Es gibt den schönen Satz "die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt" bzw. "use it or lose it"; ich sehe es als Bürgerpflicht zur Aufrechterhaltung der FDGO an, dass man seine noch verbliebenen Rechte gegenüber dem zunehmend übergriffigen Staat wahrt und nicht auch noch vorauseilenden Gehorsam leistet. Wenn die Beamten sich rechtlich wie menschlich vernünftig verhalten und nicht willkürlich meine Bürgerrechte verletzen, werden wir gut miteinander auskommen. Polizisten sollten sich einfach bewusst sein, dass es oft einen größeren Schaden für die Rechtsordnung darstellt, staatlicherseits in die Freiheitsrechte der Bürger einzugreifen, als möglicherweise die eine oder andere Straftat nicht aufzudecken. Beides sind Rechtsverletzungen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Vor allem bei rein ideologisch motivierten Strafvorschriften zu Aktivitäten ohne Verletzung fremder Rechte, wie Drogenbesitz zum Eigengebrauch, oder ehemals Homosexualität (wo sich heute so mancher Richter öffentlich entschuldigt, Menschen deswegen verfolgt zu haben), habe ich keinerlei Verständnis, wenn ich im Rahmen dessen mit sinnfreien Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen belästigt werde und in meine Rechte eingegriffen werden soll.
  22. Man ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, außer Personalien muss man gar nichts angeben, die Waffen nur auf ganz konkrete Nachfrage zur Waffenprüfung gem. Mitwirkungspflichten des WaffenG aushändigen. Verbandkasten und Warndreieck sollte man ohnehin in der Nähe des Fahrersitzes greifbar haben, auf der Autobahn z.B. ist es lebensgefährlich, erst an den Kofferraum zu müssen; das kostet auch mehr Zeit und bei einem Auffahrunfall kommt man womöglich gar nicht mehr dran. So gibt es dann aber auch bei einer Kontrolle keinen Grund, den Kofferraum zu öffnen oder überhaupt auszusteigen. Dazu fehlen bei einer Routineverkehrskontrolle die Befugnisse, zur Durchsuchung des Fahrzeugs braucht es im Inland meistens weitere Voraussetzungen wie einen begründeten Tatverdacht. Das ganze Geplänkel dient ja regelmäßig auch nur als Vorwand, um besser einzuschätzen, ob jemand nüchtern ist und eben irgendeinen begründbaren Tatverdacht zu generieren, der weitere Maßnahmen rechtfertigt. Denn man ist ja nicht verpflichtet, irgendwelche Tests mitzumachen oder ähnliches. Spielt man da nicht mit, kann der Beamte sich nur die Papiere, Verbandkasten etc. rausgeben lassen und muss einen dann einfach weiterfahren lassen. Sich Verdachtsgründe rechtswidrig frei auszudenken (z.B. "fuhr in Schlangenlinien") um Schikanemaßnahmen zu begründen, trauen sich die wenigsten Polizisten, ansonsten kann eine Dashcam einen davor bewahren; dann hat man Gegenbeweise. Auf Waffen vorher aufmerksam machen würde ich nur, wenn eine rechtmäßige Durchsuchung eingeleitet wird und sie dabei eh gefunden würden. Etwa bei einer Personenkontrolle (darf z.B. die Bundespolizei im Bahnhofsbereich oftmals ohne weitere Voraussetzungen), wenn ich meine Schreckschusswaffe verdeckt führe; schon allein um ungesunde Panikmaßnahmen der Beamten zu vermeiden.
  23. Terrasse geht nicht, das steht zwar nicht explizit im Waffenrecht, ergibt sich aber indirekt aus der Vorschrift für nicht-dauernd bewohnte Gebäude der AWaffV und wird schon allein nicht nach der Generalvorschrift "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen" des § 36 WaffenG anerkannt werden. Nach einer Broschüre vom LKA Bayern werden auch Holzhütten, Gartenschuppen etc. nicht anerkannt, jedenfalls wenn nicht dauernd bewohnt. Wobei irgendeine teure Sonderlösung grundsätzlich wohl auch auf der Terrasse genehmigt werden könnten, wenn die Behörde mitspielt.
  24. Deshalb lautete die Anklage u.a. auch auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Allerdings haben sie ebenso Sachen nach dem Waffengesetz, z.B. Präzisions-Repetiergewehre und Patronenmunition vermittelt. Der besagte Container mit den 40mm Granaten war nur der Anlass für die Zollkontrolle bzw. Staatsanwaltschaft, dass dann sämtliche Geschäftsvorgänge des Unternehmens, das jahrelang aktiv war, durchleuchtet wurden. Am Ende sind jedenfalls viele Vorwürfe weggebrochen, deshalb gab es auch nur Bewährungsstrafen. Die genaue Urteilsbegründung kenne ich aber nicht. In einem Artikel steht halt was von fehlender Waffenhandelserlaubnis, in anderen Artikeln dagegen was von fehlender Ausfuhrgenehmigung. Ist mal wieder sehr präzise Berichterstattung der Qualitätsmedien ...
  25. http://swp.de/metzingen/lokales/metzingen/Bewaehrung-fuer-Waffenhaendler;art5660,3340966 http://spiegel.de/spiegel/print/d-89079765.html http://www.schwaebische-post.de/10428410
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