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chute

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  1. Na wenigstens benötigt man nicht den Passierschein A38 ...
  2. Das kann man gar nicht genug betonen. Natürlich wird man nach einer Stresssituation wie der Notwehr mit Schusswaffengebrauch in heller Aufregung sein und die Polizei wird einen mit Fragen löchern, doch gerade deshalb sollte man von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Man wird den Drang haben sich zu erklären, doch als juristischer Laie in psychischer Ausnahmelage kann man dabei sehr viel falsch machen, selbst wenn man absolut korrekt gehandelt hat. Eine gute Lösung ist meiner Ansicht nach, zunächst der Polizei gegenüber zu verdeutlichen, dass man nach so einem Erlebnis völlig mit den Nerven fertig ist und sich nicht imstande sieht, dem Gespräch zu folgen, man aber detailliert über alles Auskunft geben wird, sobald man sich einen Tag erholt hat. Alles weitere regelt dann der Anwalt. Erst mal auf einen Arzt zu bestehen und sich ins Krankenhaus mitnehmen zu lassen, ist sicher auch sinnvoll. Wenn man schwarz auf weiß durch einen Arztbericht nachweisen kann, dass man auch nach der Tat noch von Angst, Erregungssymptomatik, beschleunigtem Puls, Schlaflosigkeit etc. geplagt war und Beruhigungsmittel brauchte, wäre es nämlich für einen Richter wesentlich schwerer, den ggf. anzuwendenden § 33 StGB zu übergehen, wie es etwa im Fall Sven G. geschah. Dass der sich nach dem Angriff panisch nach Hause flüchtete und verbarrikadierte, aus Angst, die Täter würden Rache nehmen, legte der Richter Götzl nämlich nicht als furchtgetriebenes sondern als eiskalt-rationales Handeln aus. Natürlich sollte man dann aber auch gegenüber dem Arzt nichts zur Tat sagen.
  3. chute

    BP-WR

    Die NRG-5 sind von der Zusammensetzung weitgehend identisch, wenn ich mich recht entsinne, aber wesentlich günstiger. Ansonsten kann man solche Riegel auch selbst backen. Einfach den Teig auf einem Backblech auswalzen und nach dem Backen in Riegelform schneiden. Anschließend trocknen und z.B. in luftdichte Weithalsdosen packen, dazu einen dieser Handwärmer mit Eisenpulver und einen Trockenbeutel (Kieselgel, Salze, gebrannter Kalk o.ä.) rein, das zieht Sauerstoff und Restfeuchtigkeit raus. Die Zutaten Weizenmehl, Zucker, Pflanzenfett und Salz gibt es in jedem Supermarkt; Gluten, Sojamehl/Sojaprotein bekommt man in größeren Mengen günstig im Internet, z.B. bei ebay oder myprotein.com (da bekommt man übrigens auch sehr günstig größere Mengen reines Milch- und Molkeproteinpulver, besonders wenn man einen Aktionscode verwendet -> google); alternativ vom Bäcker. Der Zusatz von Vitaminen und Mineralien dürfte eher unnötig sein. Ich würde höchstens etwas Ascorbinsäure (auch als Antioxidans) zugeben. Symptome eines Mangels an Mikronährstoffen entwickelt man frühestens nach einigen Monaten, wenn man sonst nichts anderes isst. Dann lieber noch Nusskerne, Dörrobst, Fruchtsaftkonzentrat, Milchpulver u.ä. einlagern, um eine vollwertige Ernährung sicherzustellen, als künstliche Vitaminzusätze. Bei großen Mengen könnte man auch eine örtliche Bäckerei beauftragen. Das Rezept ist ja sehr simpel. Die Zutaten werden einfach alle zusammengekippt und mit ggf. etwas Wasser zu einem Mürbeteig verknetet. Hier eine Backanleitung: http://survival.4u.org/vorraete/bp5-nachbau.htm
  4. Also diese Geräte wie das Kieferle M1 sind definitiv als Alarmböller zur Gebäudesicherung zugelassen, es gilt auch nicht als Waffe und hat nicht wie SSW das Zulassungszeichen PTB im Kreis, sondern im Viereck - genau wie Bolzenschussgeräte u.ä. Außerdem kann man neben 9mmR-Platzpatronen genauso 9mmR-Reizstoffpatronen laden; jedenfalls wird das von den meisten Händlern so dazu empfohlen. Die Einschränkungen im Beschussgesetz, Stichwort gewerblich / Serienproduktion müssen ja auch einen konkreten Anwendungsfall haben. Welche Schussapparate sollen denn sonst mit "gewerblicher oder technischer Zweck" gemeint sein, für die eben nicht in jedem Fall eine Bauartzulassung bzw. Beschuss nötig sind? Wie ist das überhaupt mit einer Bauartzulassung - heißt das, solange man eines der Geräte, die mal zugelassen wurden, exakt nachbaut, fiele es unter diese bestehende Zulassung? Oder ist eine Bauartzulassung auch auf einen bestimmten Unternehmer / Produktionsprozess o.ä. beschränkt, wonach nicht mal ein Büchsenmacher es mir so nachbauen könnte, ohne dass PTB / Beschussamt erneut involviert werden müssen? ----- Alternativer Lösungsansatz: Mehrere Kieferle M1 in 9mmR kombinieren, sodass sie gleichzeitig auslösen; das ergibt dann auch mehr Wumms. Außerdem könnte man je in ein Gerät eine Pfefferpatrone und in ein anderes eine CS- oder CN-Patrone stecken, somit wären zwei-drei Wirkstoffe zugleich in der Luft, was die Wirkung sicher verstärkt. Sicherlich kann man das alles auch gut durch andere Lösungen ersetzen, die Waffen-, Beschuss- und Sprengstoffrecht überhaupt nicht tangieren. Es gibt z.B. große Pfefferspray-Dosen ("Tierabwehrspray") mit feinpulvriger Formulierung, extra für den ungezielten Inneneinsatz. Da die Dose einen Sicherungsstift hat, bräuchte man wohl nur den Auslösehebel der Dose irgendwie vorspannen und den Stolper-/Zugdraht an den Sicherungsstift binden; dazu als Lärmquelle einen elektronischen Alarm. http://www.deftec.de/index.php?id=46&tx_dtproducts_pi1[product]=26 Es gibt auch fertig am Markt mehr oder weniger kompakte elektrische Geräte, die ähnlich wie Disco-Nebelmaschinen einen ganzen Raum in wenigen Sekunden mit harmlos-blickdichtem Nebel fluten und allein dadurch für einige Minuten unzugänglich machen.
  5. Hallo, ich möchte ein Objekt mit einem Kartuschen-Selbstschussgerät wie dem Kieferle M1 sichern. (http://www.kieferle.com/sicherheit/gebaeudesicherung/kieferle-selbstschuss-m1.php) Das Kieferle nutzt aber nur 9mmR-Platzpatronen; ich hätte gerne etwas mit mehr Wumms. Früher gab es Geräte mit cal. 16 Alarmpatronen - die Patronen kann man auch nach wie vor kaufen, die dazugehörigen Schussgeräte werden aber offenbar nicht mehr hergestellt. Vermutlich ist der Markt zusammengebrochen, weil die meisten Händler die Alarmpatronen nur noch an WBK-Inhaber o.ä. Berechtigte abgeben, auch wenn es dazu, soweit ich weiß, keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Welchen Rechtsvorschriften unterliegen aber die eigentlichen Geräte? Konkret geht es darum, dass man so ein Ding ja recht einfach selber bauen könnte. Gefunden habe ich nur was im Beschussgesetz. In § 2 heißt es: "Feuerwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind [...] Geräte zum Abschießen von Munition oder hülsenlosen Treibladungen, bei denen kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird." sowie "Schussapparate im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Geräte, die für gewerbliche oder technische Zwecke bestimmt sind und bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird." Ist ein Alarm-Schussgerät wie das Kieferle nun "für technische Zwecke" und damit auch im Sinne des Beschussgesetzes ein Schussapparat, oder gilt es rein beschussrechtlich als Feuerwaffe, durch die Allgemeindefinition als Gerät zum Abschießen von Munition (ohne jedoch vom Waffengesetz als Schusswaffe/Feuerwaffe eingestuft zu werden)? Wenn es ein Schussapparat ist, heißt es ferner im § 7 Abs. 1 Beschussgesetz: "Schussapparate [...] dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind." Bedeutet das umgekehrt, dass die private Einzelstückanfertigung keiner weiteren Zulassung bedarf, oder gibt es noch andere zu beachtende Vorschriften? Würde sich rechtlich etwas ändern, wenn man statt eines reinen Platzpatronen-Schussgeräts für die Alarmpatrone ein überlanges Patronenlager baut, bei dem sich vor der Patrone noch ein Freiraum von ein paar cm Länge befindet, der dazu bestimmt ist, komplett mit Chilipulver vollgestopft zu werden (damit bei Auslösung das Pulver im Raum verwirbelt wird)? Könnte das irgendwie unter die Schusswaffendefinition fallen und einen Erlaubnisschein nach § 26 WaffenG für die nichtgewerbliche Waffenherstellung sowie Beschuss etc. nötig machen? Danke!
  6. Terrasse geht nicht, das steht zwar nicht explizit im Waffenrecht, ergibt sich aber indirekt aus der Vorschrift für nicht-dauernd bewohnte Gebäude der AWaffV und wird schon allein nicht nach der Generalvorschrift "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen" des § 36 WaffenG anerkannt werden. Nach einer Broschüre vom LKA Bayern werden auch Holzhütten, Gartenschuppen etc. nicht anerkannt, jedenfalls wenn nicht dauernd bewohnt. Wobei irgendeine teure Sonderlösung grundsätzlich wohl auch auf der Terrasse genehmigt werden könnten, wenn die Behörde mitspielt.
  7. Seit man den wiederkehrenden anlasslosen Kontrollen ausgesetzt ist, halte ich den Eingangsbereich der Wohnung o.ä. für den optimalen Aufstellraum. Eben so, dass man nicht gezwungen ist, den Staatsschnüfflern die ganze Wohnung, womöglich noch das Schlafzimmer, zu präsentieren. Optimal wäre ein kleiner angebauter Vorraum, Wintergarten o.ä. mit direktem Zugang von Außen. So bleibt wenigstens der eigentliche Wohnraum vor der Grundrechtsverletzung bewahrt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Rechtsverletzung durch den Staat ("Kontrolle") halte ich für größer als das Risiko durch Einbrecher; zumal eine Waffenkontrolle einen Einbruch zur Folge haben kann - wer garantiert, dass ein Kontrolleur nicht lohnenswerte Wohnungen bewusst oder unbewusst an Einbrecher verrät? Es gab schon genug kriminelle Exekutivbeamte, und die Kontrolleure sind oft sogar nur mäßig bezahlte Angestellte. Wobei diese Stellplatzwahl selbst im Falle eines herkömmlichen Einbruchs sinnvoll ist - der Täter wird sich so vielleicht direkt dem Waffenschrank widmen und daran (hoffentlich erfolglos) herumarbeiten, weil er die größten Wertgegenstände in diesem 'Tresor' vermutet, anstatt erst die ganze übrige Wohnung zu verwüsten.
  8. Ich finde es gut, dass es ein Gemeinschaftsgefühl unter Schützen gibt und der Verstorbene als Schützenkamerad angesehen wird, dessen Tod daher eben doch eine besondere Bedeutung für uns hat. Eine öffentliche Ehrenbezeugung ist somit angebracht, darunter fällt dann auch eine Beileidsbekundung an die Angehörigen. Die Gesellschaft ist schon abgestumpft genug, daher finde ich es richtig, wenn Schützen einen höheren moralischen Standard leben und der um sich greifenden Gleichgültigkeit gegenüber den Mitmenschen etwas entgegen setzen. Eine formelle Geste ist dabei besser als gar keine Anteilnahme und einfach Teil einer zivilisierten Kultur. Das ist Ausdruck des zugrundeliegenden Wertesystems. Andere Gesellschaftsgruppen leben noch ein viel größeres Maß an 'Verbundenheit aus Prinzip'. Bei vielen Feuerwehren wird eine Schweigeminute abgehalten, wenn irgendwo in Deutschland ein Feuerwehrmann im Einsatz stirbt, bei der Polizei z.T. ebenso. Den höchsten Standard dürften in dem Bereich die USA haben. Wäre der Korpsgeist unter den deutschen Schützen höher, wären sie auch sicher weniger einfach durch die Politik zu spalten und gegeneinander auszuspielen, wie man es in der Vergangenheit immer wieder gesehen hat, z.B. Klein- vs. Großkaliber, Brauchtumsschützen vs. Black-Guns etc.
  9. Eine wirklich harte Reaktion ist wohl nur zu erwarten, wenn man damit gegenüber den Beamten herumfuchtelt und das macht man ja nun mal nicht bzw. kann IMHO kaum von 'zu harter Reaktion' die Rede sein, wenn ein Polizist mit einer Schusswaffe bedroht wird, weil härter zu reagieren als die obligatorische Dublette in den Oberkörper zu verpassen, geht wohl kaum. Ansonsten sehe ich es eher als Vorteil, wenn für die Polizei nicht klar ist, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt, das wird nämlich sicher stellen, dass sie sehr schnell und mit vielen Kräften kommen - das kann in einer Notwehr-Situation nur wünschenswert sein. Auch Unbeteiligte werden wohl schneller die Polizei rufen, wenn jemand augenscheinlich um sich schießt, als wenn man nur um Hilfe ruft. Z.B. sind sich Zeugen auch oft nicht sicher, ob es eine kameradschaftliche Keilerei unter Bekannten oder eine ernsthafte Attacke auf ein dezidiertes Opfer ist - sobald Schüsse fallen, sollte klar sein, dass es kein Spaß mehr ist. Von der Polizei erst mal unsanft als Verdächtiger verhaftet zu werden, wäre mir jedenfalls lieber als z.B. von einer Horde Schläger totgetreten zu werden, weil keiner rechtzeitig die Polizei gerufen hat. Deshalb droht man mit einer SSW auch nicht; wenn man sie zieht, muss man sie auch sofort auf die nötige Wirkung gerichtet einsetzen und die sich daraus hoffentlich ergebende Fluchtmöglichkeit nutzen. Ich glaube, die allermeisten Menschen, die sich so viele Gedanken um SV machen, dass sie einen KWS beantragen und so zuverlässig sind, dass sie einen bekommen, werden die Wirksamkeit einer SSW realistisch einschätzen können. Im Übrigen kann es auch eine gute Sache sein, wenn sich jemand durch die Waffe stark fühlt, weil Täter sich in der Regel Opfer aussuchen, die eine typische Opferhaltung zeigen, d.h. keinerlei Kampfeswillen, Unsicherheit, Unterwürfigkeit etc., und selbst wenn derjenige dann trotzdem angegangen wird, hat er nur aus einer Position der Stärke und Selbstsicherheit heraus die Chance, erfolgreich zu deeskalieren. Deeskalation aus einer eingeschüchterten Opfereinstellung heraus funktioniert nicht, sondern wirkt eher wie ein flehender, hilfloser Beschwichtigungsversuch, der den Täter noch mehr anstachelt. Wobei es schon richtig ist, dass man sich keinesfalls so 'stark' fühlen darf, dass man unnötig unnachgiebig ist oder gar provozierend wirkt und es auf die Konfrontation anlegt. Das gilt aber in jedem Fall - selbst wenn man eine scharfe Schusswaffe oder sonst was hätte. Zum einem natürlich aus rechtlichen Gründen, aber auch rein technisch - die Erkenntnisse etwa, wie schnell ein Messerangreifer heransprinten und tödliche Stiche landen oder auch wie lange jemand selbst mit tödlichen Treffern in den Torso noch handlungsfähig sein kann, dürften ja bekannt sein. Eine physische Auseinandersetzung sollte immer möglichst vermieden werden. Kommt immer auf die Situation an, es gibt nicht das perfekte Selbstverteidigungsmittel für alle Situationen. Sicher kann ein Schlagstock oftmals besser sein als eine SSW, es kann aber auch umgekehrt der Fall sein und ich könnte mir sogar Situationen vorstellen, wo eine SSW besser funktionieren würde als eine scharfe Waffe.
  10. In Vermont muss man dem KWS in etwa äquivalenten Papierkram durchlaufen und $ 200 zahlen, wenn man eine vollautomatische scharfe Waffe besitzen/führen will. Ansonsten braucht man als unbescholtener, volljähriger Einwohner zum Besitz und Führen von beliebigen Schusswaffen keinerlei Genehmigung. Funktioniert auch, Vermont hat eine sehr niedrige Kriminalitätsrate und kein Problem mit austickenden Legalwaffenbesitzern. In meinen Augen ist der KWS repressiver Unsinn in Verbindung mit Abzocke.
  11. Ja, dass diese Krise so glimpflich abläuft liegt nur daran, dass die Leute die Beruhigungspillen der Regierung geschluckt haben, nicht in Panik verfallen sind und wir auch noch einiges an Reserven hatten, um die Krise zu schultern. Wenn sich noch mal eine ähnliche Krise anschließt, reichen unsere Mittel garantiert nicht mehr, da ist der Bankrun vorprogrammiert - und was dann passiert, konnte man in Island beobachten - Supermärkte leer, gewaltsame Proteste und Demonstrationen in einem Ausmaß, mit dem die Polizei dort völlig überfordert war, mit solchen Unruhen hatte auf der beschaulichen Insel niemand gerechnet. Ich kann zu der Thematik ernsthaft das Buch "Vorsicht Bürgerkrieg" von Udo Ulfkotte empfehlen. Egal was man vom Autor, dem Verlag, dem reißerischen Titel, der stellenweise saloppen/drastischen Sprache im Buch halten möchte; alles was er dort anführt ist im Kern faktisch korrekt und seine Schlüsse sind keine Panikmache sondern alle logisch zwangsläufig, die Frage ist nicht ob, sondern nur wann. Allein durch die demographische Entwicklung ist der Systemcrash vorprogrammiert und dazu kommt noch ein Haufen weiterer Faktoren, die die Fahrt in eine sehr ungemütliche Zukunft noch beschleunigen werden.
  12. Gerade verkosteten sie bei SpiegelTV (RTL) teilweise 40 Jahre alte Lebensmittel. Sogar die DDR-Fischkonserve, die 16 Jahre über MHD war, soll noch gut geschmeckt haben. Ich glaube, Konserven kann man wirklich immer essen, solange sie nicht ausgebeult sind (CAVE: Botulinumtoxin).
  13. Pumpernickel-Brot, eingeschweißt oder aus der Dose; Tuck-Cracker; Reiswaffeln, Chips, Margarine. Alles in Konservendosen, alles Eingelegte im Glas, alle stark getrockneten Fertiggerichte in der Tüte (Maggi, Knorr etc.), Suppenwürfel, Nudeln, Reis, Nüsse, Gewürze, Dörrobst und fast alles an Süßkram. Säfte sind oft auch lange haltbar, Bier ebenfalls - beides durchaus nahrhaft. Also lang haltbare Vorräte ohne Kühlbedürfniss, von denen man satt werden und sich halbwegs ausgewogen ernähren kann, gibt es genug, nur die Zubereitung ist aufwendiger als bei den Spezial-Rationen, die sich ohne äußere Wärmezufuhr erhitzen lassen und ggf. ist das Gewicht größer. Bei Dosen-Fertiggerichten braucht man prinzipiell nur eine Wärmequelle, bei anderen Gerichten noch einen Topf und wenn man richtig zu kochen anfängt halt noch mehr Geschirr, außerdem Wasser. Ist auch alles eine Frage der Zubereitungszeit, ob man vorgegarte Fertiggerichte will, die man nur warm machen muss aber notfalls auch kalt essen kann, oder ob man es in Kauf nehmen könnte, erst eine halbe Stunde kochen zu müssen. Wozu willst du denn rüsten? Um zu Hause abgeschnitten von der Außenwelt längere Zeit wie gehabt zu überleben, oder um auf der Flucht zwischen Feuergefechten schnell was reinzudrücken? @bangbang Was das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt und wie lange man die Sachen wirklich verwenden kann, sind zwei Paar Schuhe. Außerdem kann es der Hersteller beliebig festlegen. Bei Supermarkt-Ware wird es dem Hersteller vor allem wichtig sein, dass sich die Ware auch von Konsistenz und Geschmack in einwandfreiem Zustand befindet und das MHD wird entsprechend kurz mit viel Sicherheitsspielraum angesetzt. Beim EPA wird man vor allem lange Haltbarkeit bewerben wollen, Hauptsache es ist noch gefahrlos essbar.
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