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chute

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  1. Die SWR-Doku fand ich gut, sie kam ohne jeglichen Seitenhieb auf legale Waffenbesitzer aus, auch an Stellen, wo sich die Gelegenheit dazu geboten hätte.
  2. Es gibt auch einige Juweliere, die eine Kurzwaffe, die sie als Sportschütze/Jäger besitzen, legalerweise inerhalb ihres Ladens geladen am Mann tragen. Das Risiko, auf einen bewaffneten Juwelier zu treffen, wäre aber natürlich für Räuber höher, wenn ohne Umwege legitimierweise Selbstschutz als Bedürfnis für den Waffenbesitz reichen würde; so wie das bei Einführung des Bedürfnisprinzips ja auch mal gedacht war.
  3. Es geht um die Zulassung als erlaubtes Reizstoffsprühgerät nach Waffengesetz. Nach WaffenG müssen Dinge wie Elektroschocker, Schreckschusswaffen und Reizstoffsprühgeräte eben bestimmte Grenzwerte einhalten und hinreichend harmlos sein, um eine Zulassung zu erhalten. Entweder müsste man das Zulassungsverfahren ändern oder sich von dem Gedanken verabschieden, nur harmlose Mittel für den Selbstschutz der Bürger zu erlauben. Daran traut sich aber niemand, im Gegenteil, das hat man durch das Verbot, Hieb- und Stoßwaffen zu führen, zuletzt nur noch weiter zementiert. Alles ernsthaft gefährliche (=effektive) mit Waffeneigenschaft ist jetzt nicht mehr führbar, und mit dem Führverbot auch für bestimmte Messer, die dem Wesen nach gar nicht unter das Waffengesetz fallen, ist man noch einen Schritt weiter gegangen. Ziel scheint das britische Recht zu sein, wo jeder Gegenstand automatisch illegal wird, wenn er nur mit der Absicht der Verteidigung geführt wird, egal ob Haarspray oder Schlüsselbund. Für Behörden wie die Polizei gilt das WaffenG generell nicht, deren zulässige Zwangs- und Hilfsmittel werden einfach über die Polizeigesetze festgelegt.
  4. Natürlich sollte sich jeder Dekowaffen u.ä. zulegen können, wie er will. Allerdings muss man doch klar sehen, dass es dafür hauptsächlich einen Markt gibt aufgrund des eingeschränkten Handels/Erwerbs echter Waffen. Es sollte jeder rechtschaffene Bürger, wie in den USA, echte Waffen nach belieben erwerben dürfen und so nicht dazu verleitet werden, für de facto nutzlose Dekoware ein Vermögen auszugeben. Vor allem ist es ein Verbrechen, einwandfrei funktionsfähige Waffen zerstören zu müssen, nur um diese an Bürger verkaufen zu können, die eigentlich auch die Eignung und Zuverlässigkeit für den Erwerb der Originalwaffen hätten, ihnen dieser aber durch unredliche Hürden verwehrt wird. Echte Waffen als Dekoobjekte, auch wenn es sich um historische Nachbauten usw. handelt, kann man immer noch etwa im Krisenfall zur Jagd und Verteidigung benutzen. Werden sie weitervererbt, stellen sie damit einen nützlichen Wert dar. Deaktivierte Waffen aber besitzen für nicht-waffenaffine Erben nur den monetären Marktwert, und der ist eben derzeit künstlich aufgeblasen.
  5. chute

    FOCUS

    Ich hab sogar mal die erstaunte Äußerung gehört: "Wie, gibt es so richtig ein Waffengesetz in Deutschland, und das heißt auch genau so?" Dabei ging es um das Führen von div. Messern. Viele Leute haben 0,0 Ahnung davon, inwieweit das Waffenrecht in ihr Leben eingreift. Waffen scheinen für die irgendwie naturgemäß verboten zu sein, wobei unter Waffen offenbar alles zwischen Pistole und Atombombe verstanden wird, man aber keinerlei Vorstellung von den Rechtsgrundlagen hat. Es wird dann lediglich aus der Tatsache, dass man ständig von bewaffneten Kriminellen liest, geschlussfolgert, dass die Gesetze zu lasch sein müssen und findet es folglich gut, wenn Parteien von Verschärfungen schwafeln.
  6. Das ist es im Notwehrfall ja. Die Gesetzeslage in Bezug auf Pfefferspray ist doch sogar vorteilhaft, wie sie jetzt ist. Daran sollte sich besser nichts ändern. Hätte Tierabwehrspray eine Prüfung und Waffeneinstufung wie CS-Gas, bzw. würde man Pfefferspray wie CS nur als Reizstoffsprühgerät gemäß Waffengesetz bekommen, dann hieße das, dass eine Altersgrenze greifen würde und man es nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen führen dürfte; wahrscheinlich wäre dann auch die Konzentration limitiert. Bei CS macht man sich außerdem genauso strafbar, wenn man es nicht in Notwehr einsetzt. Man kann sich vielleicht strafmildernd darauf berufen, dass man keine langfristigen Folgen beabsichtigte, da schwere Folgen gemäß der Zulassung ausgeschlossen sein sollen. Bei Pfefferspray könnte man aber auch so ähnlich argumentieren, weil der Wirkstoff ja sogar arzneimittelrechtlich in Rheumasalben u.ä. zur Heilanwendung zugelassen ist. Jedenfalls, bei der gegenwärtigen Struktur des Waffengesetzes ist es gut, dass man Pfefferspray als Tierabwehrspray davon völlig ausnimmt.
  7. Echt komisch, wie das funktionieren konnte, wo uns doch immer beigebracht wurde, dass eine Bewaffnung potentieller Opfer und Gegenwehr alles nur schlimmer machen würde: Vielleicht könnte man hier im Thread mal Fälle erfolgreicher Notwehr - Dank Waffen und anderer Hilfsmittel - sammeln, so als Argumentationshilfe.
  8. https://www.berlin.de/polizei/beruf/objektschutz/#Einstellung Das sind jedenfalls die Einstellungsvoraussetzungen; und warum sollten die dann nicht Bewerber in dem Alter nehmen; macht man bei der regulären Polizeiausbildung doch auch. Ich meine zudem mitbekommen zu haben, dass ein großer Bedarf besteht - je bunter die Republik wird, desto mehr Einrichtungen müssen, mit immer mehr Sicherheitspersonal, geschützt werden. Aber du kannst ja mal anfragen, wie die tatsächliche Altersverteilung so aussieht.
  9. In Deutschland werden bei Bundeswehr, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten sogar Heranwachsenden ab 18 z.T. vollautomatische Waffen in die Hand gedrückt; dazu sollen sie auch noch Recht und Gesetz durchsetzen. In Berlin gibt es polizeiliche Objektschützer, die keine Polizeilaufbahn durchlaufen, sondern lediglich vier Monate lang eine Schulung bekommen. Die Anforderungen sind gering: Volljährigkeit, weiße Weste, Hauptschulabschluss, keine gesundheitlichen Einschränkungen. Danach laufen dann die 18-Jährigen mit Maschinenpistole im öffentlichen Raum an besonders gefährdeten Einrichtungen um den Block, stets darauf bedacht, potentielle Angreifer präventiv abzuknallen. Nur die Ausbildung privater Sicherheitsdienste ist noch mäßiger; Bewachungserlaubnis und Waffensachkunde kann man auch als 18-Jähriger in zwei Wochen schaffen, schon läuft man mit staatlichem Segen und ohne medialen Aufschrei z.B. als Werttransporteur, allein mit Knarre am Gürtel durchs Einkaufszentrum. Beim Amoklauf von Emsdetten ist genau das passiert, der Täter hatte gerade eine Lehrerin außer Gefecht gesetzt und war drauf und dran, sie zu töten, als der Hausmeister dazu kam und heldenhaft einschritt. Dieser "Zivilversager", wie du ihn schimpfst, war in dem Moment der einzige vor Ort, der die Kinder und Lehrerinnen hätte schützen können und er stellte sich der Situation! Gänzlich unbewaffnet, wie er war, hatte er jedoch keine Chance, der Täter schoss ihm mit einem Kleinkalibergewehr in den Bauch und verletzte ihn schwer, konnte dann weiter in die Schule vordringen und u.a. drei weitere Schüler anschießen. Wäre der Hausmeister adäquat bewaffnet gewesen, hätte es höchstwahrscheinlich keine weiteren Verletzten gegeben; und es ist sowieso nur glücklichen Umständen bzw. "Versagen" des Täters geschuldet, dass es keine Toten gab; denn man fand noch improvisierte Sprengsätze bei ihm und am Ende erschoss er sich erfolgreich mit einer Vorderladerpistole. Mit dieser sowie dem KK-Gewehr hätte er durchaus auch andere töten können. https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Emsdetten Beim Amoklauf von Erfurt kam es ebenfalls zu Szenen, dass Lehrer die Schüsse hörten und aktiv auf den Täter zugingen, um nachzusehen. Wären diese Lehrer bewaffnet und durch den eigenen Umgang mit Waffen entsprechend sensibilisiert gewesen, solche Knallgeräusche als Schüsse eines Amoktäters zu erkennen und richtig zu reagieren, hätte es dort auch sicher deutlich weniger Opfer gegeben. https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Erfurt Im Übrigen existiert das Phänomen, dass Täter komplett aus ihrem inneren Skript gerissen werden und die Tat abbrechen, sobald sie konfrontiert werden. In Erfurt hatte es gereicht, dass ein dem Täter bekannter Lehrer ihn bewusst ansprach, worauf er sich in einen Raum sperren ließ und dann selbst richtete. Ähnlich beim Amoklauf in Winnenden; dort flüchtete der Täter, als er das Eintreffen der Polizei bemerkte - denn solche Täter suchen nun mal unbewaffnete Opfer, keine bewaffneten Gegner. https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden Die einzige Alternative zu bewaffneten Zivilisten wäre eine massive personelle Aufstockung der Polizei, sodass man in jeder Schule und an jeder Straßenecke Beamte im Einsatz hat. Das kann aber keiner bezahlen und außerdem wäre ein solch mächtiger Staatsapparat eine Gefährdung der Demokratie, während bewaffnete Bürger ein Garant der Demokratie sind. Im Übrigen kann man ja regelmäßiges Training an der Waffe vorschreiben - ein Waffenschein mit solchen Auflagen ist immer noch besser als gar keiner.
  10. Das wurde schon vor Jahren vereinzelt von Behörden so gemacht. In der Mehrheit aber wohl nicht; auch bei mir sind keine solchen Auflagen eingetragen. Ob diese Ungleichberechtigung hingenommen werden muss, wird man vermutlich vor Gericht klären müssen; die Behörden werden bestimmt nicht freiwillig nachgeben. Ich denke zudem, dass man jedem, der eigentlich offen führen dürfte, sollte er es tatsächlich tun und dabei der Staatsmacht auffallen, möglichst mit irgendwelchen anderen Rechtsvorschriften einen Strick drehen wird, z.B. polizeirechtliche temporäre Konfiszierung der Waffe zur Gefahrenabwehr; wenn's dumm läuft verbunden mit vorläufiger Festnahme durch ein SEK. Außerdem gibt es noch so Rechtsnormen wie den Paragraphen 118 OWiG: "Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen." Es sind mir aber keine realen Fälle bzw. Urteile bekannt.
  11. Kurzwaffen darf man in den USA AFAIK generell erst ab 21 besitzen; Langwaffen ab 18; es kann also keine Rede von bewaffneten Kindern sein, und da wohl kaum ein Schüler täglich sein Gewehr zur Schule schleppen wird (unhandlich), wird man es in der Praxis bloß mit Personen über 21 mit Pistole am Gürtel zu tun haben. Wahrscheinlich werden auch nur die allerwenigsten vom Recht gebrauch machen, die Waffe offen zu tragen; das macht ja in den anderen Staaten, wo es schon lange erlaubt ist, auch fast niemand. Ich sehe da nun wirklich kein Problem für die Zukunft. Stattdessen wird man aber bei künftigen Amokläufen ähnlich dem an der Virginia Tech, nur noch wenige Opfer haben, weil die Angreifer schnell von wehrhaften Opfern festgesetzt bzw. erschossen werden. Erst heute sind in Ägypten Angreifer auf ein Hotel wenig erfolgreich gewesen, weil bewaffnete Kräfte vor Ort waren. Gegenwehr funktioniert - und nichts anderes!
  12. Willkommen in der Realität. Massen-Handyortung, Hausdurchsuchung, DNA-Abgleich, Leibesvisitation etc. werden immer mehr, selbst in Bagatellfällen, ohne Weiteres durchgeführt. Besonders auch in Bayern.Es wurde z.B. mal eine Diskothek gestürmt und selbst völlig unbescholtene Gäste mussten sich zur Kontrolle auf versteckte Drogen vor Polizisten nackt ausziehen und Rektum bzw. Vagina aufspreizen! (IIRC Freiburg, Liquid Club 2008). Ähnliches passiert gelegentlich vor Fußballspielen, wo sich gezielt unbescholtene minderjährige Mädchen die Körperöffnungen auf verborgene Pyrotechnik untersuchen lassen müssen: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/06/06/die-welt-nackt-zu-gast-bei-freunden/ Auf lawblog.de erscheinen öfter solche krassen Fälle. Z.B. ein junger Mann, der immer wieder alle paar Monate von der Münchner Polizei auf der Straße angehalten und dann auf die Wache verbracht wird, wo er sich komplett ausziehen und sogar noch die Vorhaut zurückziehen muss; weil dort etwa eine (!) Tablette versteckt werden könnte. Das soll das Standardvorgehen bei Routinekontrollen in München sein. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/drogenkontrollen-der-muenchner-polizei-eine-nicht-uebliche-kontrolltiefe-1.1349840 Oder Hausdurchsuchungen - in einem Fall, weil bei einem Jugendlichen in einer anlasslosen Personenkontrolle ein simpler, unbeschrifteter CD-Rohling gefunden wurde (glasklare Verdachts-Schlussfolgerung: Raubkopierer). http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hausdurchsuchungen-razzia-im-rechtsfreien-raum-a-524711.html Beim Datenschutz nimmt man es auch nicht so genau - von der Polizei wurden z.B. mal Handydaten von 700 Bürgern gespeichert und ausgewertet, die zur Tatzeit einer Brandstiftung (reiner Sachschaden) in dem Stadtteil ihr Handy eingeloggt hatten, um alle diese Leute anzuschreiben und unter Drohung "weiterer Ermittlungen" gegen sie das Beantworten eines umfangreichen persönlichen Fragebogens zu erpressen. https://bigbrotherawards.de/2005/kommunikation-generalstaatsanwalt-schleswig-holstein
  13. Der Witz ist, dass der Gesetzgeber sogar 6g Schwarzpulver erlaubt, die Hersteller aber nur noch um die 2g in die D-Böller einfüllen, um die Kosten zu drücken. Die Verarbeitungsqualität ist ebenso mies geworden. Nächstes Jahr will ein kleiner Importeuer wieder Qualitätsböller mit 6g Pulver anbieten, habe ich im Feuerwerksforum gelesen. Den Schinken gibt es dann aber natürlich nicht für 5. Man kann die Böller aber merklich lauter bekommen, indem man sie gut durchtrocknet. Am besten ein Jahr lang in eine luftdichte Box packen und eine Nachfüllpackung Luftentfeuchter mit rein geben.
  14. Das Schießen außerhalb eines befriedeten Grundstücks (mit Hausrecht/Einverständnis) ist nur mit behördlicher Schießerlaubnis zulässig bzw. nur bei Notwehrrecht straffrei. In Städten wie Berlin existiert insbesondere an Silvester aber keine staatliche Struktur mehr, die solche Verstöße noch ahnden könnte. Massenhaftes Herumballern und gegenseitiges Abballern auf offener Straße, auch mit eigentlich EWB-pflichtigen Vogelschreck-Pyros auf Autos und Menschen, ist dort bereits zur etablierten Tradition geworden. Einfach mal auf Youtube nach Silvester + Berlin suchen. P.S.: Silvester, nicht Sylvester.
  15. Neulich lief hier ein Geltransporteuer mit offen seitlich am Gürtel hängendem Revolver, also in einem Holster ohne Verschlusslasche o.ä., mit gut sichtbarem Waffengriff, durchs Einkaufszentrum. Die Geldkiste (Schuhkartongröße) rollte er ungesichert lässig auf einer kleinen Sackkarre vor sich her. Auf seinem Weg nach draußen hat er sich zudem kein einziges Mal umgedreht - den hätte auch jeder von hinten niederschlagen und um Waffe + Geld erleichtern können. Davon abgesehen sah der Kerl eher nach Unterwelt aus, stämmig, mit kahlrasiertem Schädel und die Arme komplett tätowiert. Trotzdem geriet niemand wegen der Waffe in Panik. Diese Akzeptanzfrage ist reine Einstellungssache, und Einstellungen sind modulierbar. Wenn Politik und Medien erklären würden, dass private Waffenbesitzer, die ihre Waffe führen, ein Sicherheitsgewinn sind, würde das die Bevölkerung auch akzeptieren.
  16. Es dürfte wenig bringen, damit tatsächlich auf das Fahrzeug zu schießen - die Türen gehen davon wohl nicht einfach auf, nur sämtliche Insassen sind dann tot und können ihrerseits auch nicht mehr öffnen. Praktisch liegt der Nutzen also wirklich nur in der Drohwirkung, trotz Panzerung wirksam Gewalt anwenden zu können, wenn man es wollte. Für die Opfer läuft es auf die Wette hinaus, ob man es mit Profis zu tun hat, die bei Nichtkooperation die Tat abbrechen, oder ob es durchgeknallte Typen sind, die wirklich sinnlos töten und ihre Situation verkomplizieren würden.
  17. Auf Wikipedia findet man die Liste der Parlaments-E-Mail-Adressen aller deutschen EU-Parlamentarier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_für_die_Panoramafreiheit/Liste_der_Emailadressen_deutscher_EU-Abgeordneter Die Parlamentarier haben aber auch noch Büros in Deutschland und dafür meist noch andere E-Mail-Adressen. 1 x an die Parlamentsadresse sollte aber reichen; ansonsten lieber in den Büros anrufen/faxen/Totholz schicken. Hier als Komma-getrennte Liste; dürfte so in den meisten E-Mail-Programmen funktionieren. Am besten die erste Adresse ins An-Feld und den Rest per BCC (Blindkopie). Ich hoffe mal nicht, dass Massenmails beim Parlamentsserver in einem Spam-Ordner landen. jan.albrecht@europarl.europa.eu,burkhard.balz@europarl.europa.eu,reimer.boege@europarl.europa.eu,elmar.brok@europarl.europa.eu,klaus.buchner@europarl.europa.eu,udo.bullmann@europarl.europa.eu,reinhard.buetikofer@europarl.europa.eu,daniel.caspary@europarl.europa.eu,birgit.collin-langen@europarl.europa.eu,michael.cramer@europarl.europa.eu,fabio.demasi@europarl.europa.eu,albert.dess@europarl.europa.eu,stefan.eck@europarl.europa.eu,christian.ehler@europarl.europa.eu,cornelia.ernst@europarl.europa.eu,ismail.ertug@europarl.europa.eu,markus.ferber@europarl.europa.eu,knut.fleckenstein@europarl.europa.eu,karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu,michael.gahler@europarl.europa.eu,evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu,jens.geier@europarl.europa.eu,arne.gericke@europarl.europa.eu,sven.giegold@europarl.europa.eu,jens.gieseke@europarl.europa.eu,ingeborg.graessle@europarl.europa.eu,matthias.groote@europarl.europa.eu,thomas.haendel@europarl.europa.eu,rebecca.harms@europarl.europa.eu,martin.haeusling@europarl.europa.eu,hans-olaf.henkel@europarl.europa.eu,maria.heubuch@europarl.europa.eu,iris.hoffmann@europarl.europa.eu,monika.hohlmeier@europarl.europa.eu,peter.jahr@europarl.europa.eu,petra.kammerevert@europarl.europa.eu,sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu,franziska.keller@europarl.europa.eu,dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu,bernd.koelmel@europarl.europa.eu,dietmar.koester@europarl.europa.eu,constanze.krehl@europarl.europa.eu,werner.kuhn@europarl.europa.eu,alexandergraf.lambsdorff@europarl.europa.eu,bernd.lange@europarl.europa.eu,werner.langen@europarl.europa.eu,jo.leinen@europarl.europa.eu,peter.liese@europarl.europa.eu,arne.lietz@europarl.europa.eu,norbert.lins@europarl.europa.eu,barbara.lochbihler@europarl.europa.eu,sabine.loesing@europarl.europa.eu,bernd.lucke@europarl.europa.eu,david.mcallister@europarl.europa.eu,thomas.mann@europarl.europa.eu,gesine.meissner@europarl.europa.eu,susanne.melior@europarl.europa.eu,martina.michels@europarl.europa.eu,ulrike.mueller@europarl.europa.eu,norbert.neuser@europarl.europa.eu,angelika.niebler@europarl.europa.eu,maria.noichl@europarl.europa.eu,markus.pieper@europarl.europa.eu,marcus.pretzell@europarl.europa.eu,gabriele.preuss@europarl.europa.eu,godelieve.quisthoudt-rowohl@europarl.europa.eu,julia.reda@europarl.europa.eu,terry.reintke@europarl.europa.eu,herbert.reul@europarl.europa.eu,ulrike.rodust@europarl.europa.eu,helmut.scholz@europarl.europa.eu,martin.schulz@europarl.europa.eu,sven.schulze@europarl.europa.eu,joachim.schuster@europarl.europa.eu,andreas.schwab@europarl.europa.eu,peter.simon@europarl.europa.eu,birgit.sippel@europarl.europa.eu,renate.sommer@europarl.europa.eu,martin.sonneborn@europarl.europa.eu,joachim.starbatty@europarl.europa.eu,jutta.steinruck@europarl.europa.eu,beatrix.vonstorch@europarl.europa.eu,michael.theurer@europarl.europa.eu,ulrike.trebesius@europarl.europa.eu,helga.truepel@europarl.europa.eu,sabine.verheyen@europarl.europa.eu,udo.voigt@europarl.europa.eu,axel.voss@europarl.europa.eu,manfred.weber@europarl.europa.eu,jakob.vonweizsaecker@europarl.europa.eu,martina.werner@europarl.europa.eu,kerstin.westphal@europarl.europa.eu,rainer.wieland@europarl.europa.eu,hermann.winkler@europarl.europa.eu,joachim.zeller@europarl.europa.eu,gabriele.zimmer@europarl.europa.eu Die Liste noch mal in einem Code-Feld, falls es Probleme beim Copy&Paste gibt: jan.albrecht@europarl.europa.eu,burkhard.balz@europarl.europa.eu,reimer.boege@europarl.europa.eu,elmar.brok@europarl.europa.eu,klaus.buchner@europarl.europa.eu,udo.bullmann@europarl.europa.eu,reinhard.buetikofer@europarl.europa.eu,daniel.caspary@europarl.europa.eu,birgit.collin-langen@europarl.europa.eu,michael.cramer@europarl.europa.eu,fabio.demasi@europarl.europa.eu,albert.dess@europarl.europa.eu,stefan.eck@europarl.europa.eu,christian.ehler@europarl.europa.eu,cornelia.ernst@europarl.europa.eu,ismail.ertug@europarl.europa.eu,markus.ferber@europarl.europa.eu,knut.fleckenstein@europarl.europa.eu,karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu,michael.gahler@europarl.europa.eu,evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu,jens.geier@europarl.europa.eu,arne.gericke@europarl.europa.eu,sven.giegold@europarl.europa.eu,jens.gieseke@europarl.europa.eu,ingeborg.graessle@europarl.europa.eu,matthias.groote@europarl.europa.eu,thomas.haendel@europarl.europa.eu,rebecca.harms@europarl.europa.eu,martin.haeusling@europarl.europa.eu,hans-olaf.henkel@europarl.europa.eu,maria.heubuch@europarl.europa.eu,iris.hoffmann@europarl.europa.eu,monika.hohlmeier@europarl.europa.eu,peter.jahr@europarl.europa.eu,petra.kammerevert@europarl.europa.eu,sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu,franziska.keller@europarl.europa.eu,dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu,bernd.koelmel@europarl.europa.eu,dietmar.koester@europarl.europa.eu,constanze.krehl@europarl.europa.eu,werner.kuhn@europarl.europa.eu,alexandergraf.lambsdorff@europarl.europa.eu,bernd.lange@europarl.europa.eu,werner.langen@europarl.europa.eu,jo.leinen@europarl.europa.eu,peter.liese@europarl.europa.eu,arne.lietz@europarl.europa.eu,norbert.lins@europarl.europa.eu,barbara.lochbihler@europarl.europa.eu,sabine.loesing@europarl.europa.eu,bernd.lucke@europarl.europa.eu,david.mcallister@europarl.europa.eu,thomas.mann@europarl.europa.eu,gesine.meissner@europarl.europa.eu,susanne.melior@europarl.europa.eu,martina.michels@europarl.europa.eu,ulrike.mueller@europarl.europa.eu,norbert.neuser@europarl.europa.eu,angelika.niebler@europarl.europa.eu,maria.noichl@europarl.europa.eu,markus.pieper@europarl.europa.eu,marcus.pretzell@europarl.europa.eu,gabriele.preuss@europarl.europa.eu,godelieve.quisthoudt-rowohl@europarl.europa.eu,julia.reda@europarl.europa.eu,terry.reintke@europarl.europa.eu,herbert.reul@europarl.europa.eu,ulrike.rodust@europarl.europa.eu,helmut.scholz@europarl.europa.eu,martin.schulz@europarl.europa.eu,sven.schulze@europarl.europa.eu,joachim.schuster@europarl.europa.eu,andreas.schwab@europarl.europa.eu,peter.simon@europarl.europa.eu,birgit.sippel@europarl.europa.eu,renate.sommer@europarl.europa.eu,martin.sonneborn@europarl.europa.eu,joachim.starbatty@europarl.europa.eu,jutta.steinruck@europarl.europa.eu,beatrix.vonstorch@europarl.europa.eu,michael.theurer@europarl.europa.eu,ulrike.trebesius@europarl.europa.eu,helga.truepel@europarl.europa.eu,sabine.verheyen@europarl.europa.eu,udo.voigt@europarl.europa.eu,axel.voss@europarl.europa.eu,manfred.weber@europarl.europa.eu,jakob.vonweizsaecker@europarl.europa.eu,martina.werner@europarl.europa.eu,kerstin.westphal@europarl.europa.eu,rainer.wieland@europarl.europa.eu,hermann.winkler@europarl.europa.eu,joachim.zeller@europarl.europa.eu,gabriele.zimmer@europarl.europa.euund als Zeilen-basierte Liste:jan.albrecht@europarl.europa.eu burkhard.balz@europarl.europa.eu reimer.boege@europarl.europa.eu elmar.brok@europarl.europa.eu klaus.buchner@europarl.europa.eu udo.bullmann@europarl.europa.eu reinhard.buetikofer@europarl.europa.eu daniel.caspary@europarl.europa.eu birgit.collin-langen@europarl.europa.eu michael.cramer@europarl.europa.eu fabio.demasi@europarl.europa.eu albert.dess@europarl.europa.eu stefan.eck@europarl.europa.eu christian.ehler@europarl.europa.eu cornelia.ernst@europarl.europa.eu ismail.ertug@europarl.europa.eu markus.ferber@europarl.europa.eu knut.fleckenstein@europarl.europa.eu karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu michael.gahler@europarl.europa.eu evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu jens.geier@europarl.europa.eu arne.gericke@europarl.europa.eu sven.giegold@europarl.europa.eu jens.gieseke@europarl.europa.eu ingeborg.graessle@europarl.europa.eu matthias.groote@europarl.europa.eu thomas.haendel@europarl.europa.eu rebecca.harms@europarl.europa.eu martin.haeusling@europarl.europa.eu hans-olaf.henkel@europarl.europa.eu maria.heubuch@europarl.europa.eu iris.hoffmann@europarl.europa.eu monika.hohlmeier@europarl.europa.eu peter.jahr@europarl.europa.eu petra.kammerevert@europarl.europa.eu sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu franziska.keller@europarl.europa.eu dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu bernd.koelmel@europarl.europa.eu dietmar.koester@europarl.europa.eu constanze.krehl@europarl.europa.eu werner.kuhn@europarl.europa.eu alexandergraf.lambsdorff@europarl.europa.eu bernd.lange@europarl.europa.eu werner.langen@europarl.europa.eu jo.leinen@europarl.europa.eu peter.liese@europarl.europa.eu arne.lietz@europarl.europa.eu norbert.lins@europarl.europa.eu barbara.lochbihler@europarl.europa.eu sabine.loesing@europarl.europa.eu bernd.lucke@europarl.europa.eu david.mcallister@europarl.europa.eu thomas.mann@europarl.europa.eu gesine.meissner@europarl.europa.eu susanne.melior@europarl.europa.eu martina.michels@europarl.europa.eu ulrike.mueller@europarl.europa.eu norbert.neuser@europarl.europa.eu angelika.niebler@europarl.europa.eu maria.noichl@europarl.europa.eu markus.pieper@europarl.europa.eu marcus.pretzell@europarl.europa.eu gabriele.preuss@europarl.europa.eu godelieve.quisthoudt-rowohl@europarl.europa.eu julia.reda@europarl.europa.eu terry.reintke@europarl.europa.eu herbert.reul@europarl.europa.eu ulrike.rodust@europarl.europa.eu helmut.scholz@europarl.europa.eu martin.schulz@europarl.europa.eu sven.schulze@europarl.europa.eu joachim.schuster@europarl.europa.eu andreas.schwab@europarl.europa.eu peter.simon@europarl.europa.eu birgit.sippel@europarl.europa.eu renate.sommer@europarl.europa.eu martin.sonneborn@europarl.europa.eu joachim.starbatty@europarl.europa.eu jutta.steinruck@europarl.europa.eu beatrix.vonstorch@europarl.europa.eu michael.theurer@europarl.europa.eu ulrike.trebesius@europarl.europa.eu helga.truepel@europarl.europa.eu sabine.verheyen@europarl.europa.eu 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  18. Wie hast du denn gezahlt? Per Banküberweisung?
  19. Na wenigstens benötigt man nicht den Passierschein A38 ...
  20. chute

    BP-WR

    Die NRG-5 sind von der Zusammensetzung weitgehend identisch, wenn ich mich recht entsinne, aber wesentlich günstiger. Ansonsten kann man solche Riegel auch selbst backen. Einfach den Teig auf einem Backblech auswalzen und nach dem Backen in Riegelform schneiden. Anschließend trocknen und z.B. in luftdichte Weithalsdosen packen, dazu einen dieser Handwärmer mit Eisenpulver und einen Trockenbeutel (Kieselgel, Salze, gebrannter Kalk o.ä.) rein, das zieht Sauerstoff und Restfeuchtigkeit raus. Die Zutaten Weizenmehl, Zucker, Pflanzenfett und Salz gibt es in jedem Supermarkt; Gluten, Sojamehl/Sojaprotein bekommt man in größeren Mengen günstig im Internet, z.B. bei ebay oder myprotein.com (da bekommt man übrigens auch sehr günstig größere Mengen reines Milch- und Molkeproteinpulver, besonders wenn man einen Aktionscode verwendet -> google); alternativ vom Bäcker. Der Zusatz von Vitaminen und Mineralien dürfte eher unnötig sein. Ich würde höchstens etwas Ascorbinsäure (auch als Antioxidans) zugeben. Symptome eines Mangels an Mikronährstoffen entwickelt man frühestens nach einigen Monaten, wenn man sonst nichts anderes isst. Dann lieber noch Nusskerne, Dörrobst, Fruchtsaftkonzentrat, Milchpulver u.ä. einlagern, um eine vollwertige Ernährung sicherzustellen, als künstliche Vitaminzusätze. Bei großen Mengen könnte man auch eine örtliche Bäckerei beauftragen. Das Rezept ist ja sehr simpel. Die Zutaten werden einfach alle zusammengekippt und mit ggf. etwas Wasser zu einem Mürbeteig verknetet. Hier eine Backanleitung: http://survival.4u.org/vorraete/bp5-nachbau.htm
  21. Also diese Geräte wie das Kieferle M1 sind definitiv als Alarmböller zur Gebäudesicherung zugelassen, es gilt auch nicht als Waffe und hat nicht wie SSW das Zulassungszeichen PTB im Kreis, sondern im Viereck - genau wie Bolzenschussgeräte u.ä. Außerdem kann man neben 9mmR-Platzpatronen genauso 9mmR-Reizstoffpatronen laden; jedenfalls wird das von den meisten Händlern so dazu empfohlen. Die Einschränkungen im Beschussgesetz, Stichwort gewerblich / Serienproduktion müssen ja auch einen konkreten Anwendungsfall haben. Welche Schussapparate sollen denn sonst mit "gewerblicher oder technischer Zweck" gemeint sein, für die eben nicht in jedem Fall eine Bauartzulassung bzw. Beschuss nötig sind? Wie ist das überhaupt mit einer Bauartzulassung - heißt das, solange man eines der Geräte, die mal zugelassen wurden, exakt nachbaut, fiele es unter diese bestehende Zulassung? Oder ist eine Bauartzulassung auch auf einen bestimmten Unternehmer / Produktionsprozess o.ä. beschränkt, wonach nicht mal ein Büchsenmacher es mir so nachbauen könnte, ohne dass PTB / Beschussamt erneut involviert werden müssen? ----- Alternativer Lösungsansatz: Mehrere Kieferle M1 in 9mmR kombinieren, sodass sie gleichzeitig auslösen; das ergibt dann auch mehr Wumms. Außerdem könnte man je in ein Gerät eine Pfefferpatrone und in ein anderes eine CS- oder CN-Patrone stecken, somit wären zwei-drei Wirkstoffe zugleich in der Luft, was die Wirkung sicher verstärkt. Sicherlich kann man das alles auch gut durch andere Lösungen ersetzen, die Waffen-, Beschuss- und Sprengstoffrecht überhaupt nicht tangieren. Es gibt z.B. große Pfefferspray-Dosen ("Tierabwehrspray") mit feinpulvriger Formulierung, extra für den ungezielten Inneneinsatz. Da die Dose einen Sicherungsstift hat, bräuchte man wohl nur den Auslösehebel der Dose irgendwie vorspannen und den Stolper-/Zugdraht an den Sicherungsstift binden; dazu als Lärmquelle einen elektronischen Alarm. http://www.deftec.de/index.php?id=46&tx_dtproducts_pi1[product]=26 Es gibt auch fertig am Markt mehr oder weniger kompakte elektrische Geräte, die ähnlich wie Disco-Nebelmaschinen einen ganzen Raum in wenigen Sekunden mit harmlos-blickdichtem Nebel fluten und allein dadurch für einige Minuten unzugänglich machen.
  22. Hallo, ich möchte ein Objekt mit einem Kartuschen-Selbstschussgerät wie dem Kieferle M1 sichern. (http://www.kieferle.com/sicherheit/gebaeudesicherung/kieferle-selbstschuss-m1.php) Das Kieferle nutzt aber nur 9mmR-Platzpatronen; ich hätte gerne etwas mit mehr Wumms. Früher gab es Geräte mit cal. 16 Alarmpatronen - die Patronen kann man auch nach wie vor kaufen, die dazugehörigen Schussgeräte werden aber offenbar nicht mehr hergestellt. Vermutlich ist der Markt zusammengebrochen, weil die meisten Händler die Alarmpatronen nur noch an WBK-Inhaber o.ä. Berechtigte abgeben, auch wenn es dazu, soweit ich weiß, keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Welchen Rechtsvorschriften unterliegen aber die eigentlichen Geräte? Konkret geht es darum, dass man so ein Ding ja recht einfach selber bauen könnte. Gefunden habe ich nur was im Beschussgesetz. In § 2 heißt es: "Feuerwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind [...] Geräte zum Abschießen von Munition oder hülsenlosen Treibladungen, bei denen kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird." sowie "Schussapparate im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Geräte, die für gewerbliche oder technische Zwecke bestimmt sind und bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird." Ist ein Alarm-Schussgerät wie das Kieferle nun "für technische Zwecke" und damit auch im Sinne des Beschussgesetzes ein Schussapparat, oder gilt es rein beschussrechtlich als Feuerwaffe, durch die Allgemeindefinition als Gerät zum Abschießen von Munition (ohne jedoch vom Waffengesetz als Schusswaffe/Feuerwaffe eingestuft zu werden)? Wenn es ein Schussapparat ist, heißt es ferner im § 7 Abs. 1 Beschussgesetz: "Schussapparate [...] dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind." Bedeutet das umgekehrt, dass die private Einzelstückanfertigung keiner weiteren Zulassung bedarf, oder gibt es noch andere zu beachtende Vorschriften? Würde sich rechtlich etwas ändern, wenn man statt eines reinen Platzpatronen-Schussgeräts für die Alarmpatrone ein überlanges Patronenlager baut, bei dem sich vor der Patrone noch ein Freiraum von ein paar cm Länge befindet, der dazu bestimmt ist, komplett mit Chilipulver vollgestopft zu werden (damit bei Auslösung das Pulver im Raum verwirbelt wird)? Könnte das irgendwie unter die Schusswaffendefinition fallen und einen Erlaubnisschein nach § 26 WaffenG für die nichtgewerbliche Waffenherstellung sowie Beschuss etc. nötig machen? Danke!
  23. Terrasse geht nicht, das steht zwar nicht explizit im Waffenrecht, ergibt sich aber indirekt aus der Vorschrift für nicht-dauernd bewohnte Gebäude der AWaffV und wird schon allein nicht nach der Generalvorschrift "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen" des § 36 WaffenG anerkannt werden. Nach einer Broschüre vom LKA Bayern werden auch Holzhütten, Gartenschuppen etc. nicht anerkannt, jedenfalls wenn nicht dauernd bewohnt. Wobei irgendeine teure Sonderlösung grundsätzlich wohl auch auf der Terrasse genehmigt werden könnten, wenn die Behörde mitspielt.
  24. Seit man den wiederkehrenden anlasslosen Kontrollen ausgesetzt ist, halte ich den Eingangsbereich der Wohnung o.ä. für den optimalen Aufstellraum. Eben so, dass man nicht gezwungen ist, den Staatsschnüfflern die ganze Wohnung, womöglich noch das Schlafzimmer, zu präsentieren. Optimal wäre ein kleiner angebauter Vorraum, Wintergarten o.ä. mit direktem Zugang von Außen. So bleibt wenigstens der eigentliche Wohnraum vor der Grundrechtsverletzung bewahrt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Rechtsverletzung durch den Staat ("Kontrolle") halte ich für größer als das Risiko durch Einbrecher; zumal eine Waffenkontrolle einen Einbruch zur Folge haben kann - wer garantiert, dass ein Kontrolleur nicht lohnenswerte Wohnungen bewusst oder unbewusst an Einbrecher verrät? Es gab schon genug kriminelle Exekutivbeamte, und die Kontrolleure sind oft sogar nur mäßig bezahlte Angestellte. Wobei diese Stellplatzwahl selbst im Falle eines herkömmlichen Einbruchs sinnvoll ist - der Täter wird sich so vielleicht direkt dem Waffenschrank widmen und daran (hoffentlich erfolglos) herumarbeiten, weil er die größten Wertgegenstände in diesem 'Tresor' vermutet, anstatt erst die ganze übrige Wohnung zu verwüsten.
  25. Eine wirklich harte Reaktion ist wohl nur zu erwarten, wenn man damit gegenüber den Beamten herumfuchtelt und das macht man ja nun mal nicht bzw. kann IMHO kaum von 'zu harter Reaktion' die Rede sein, wenn ein Polizist mit einer Schusswaffe bedroht wird, weil härter zu reagieren als die obligatorische Dublette in den Oberkörper zu verpassen, geht wohl kaum. Ansonsten sehe ich es eher als Vorteil, wenn für die Polizei nicht klar ist, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt, das wird nämlich sicher stellen, dass sie sehr schnell und mit vielen Kräften kommen - das kann in einer Notwehr-Situation nur wünschenswert sein. Auch Unbeteiligte werden wohl schneller die Polizei rufen, wenn jemand augenscheinlich um sich schießt, als wenn man nur um Hilfe ruft. Z.B. sind sich Zeugen auch oft nicht sicher, ob es eine kameradschaftliche Keilerei unter Bekannten oder eine ernsthafte Attacke auf ein dezidiertes Opfer ist - sobald Schüsse fallen, sollte klar sein, dass es kein Spaß mehr ist. Von der Polizei erst mal unsanft als Verdächtiger verhaftet zu werden, wäre mir jedenfalls lieber als z.B. von einer Horde Schläger totgetreten zu werden, weil keiner rechtzeitig die Polizei gerufen hat. Deshalb droht man mit einer SSW auch nicht; wenn man sie zieht, muss man sie auch sofort auf die nötige Wirkung gerichtet einsetzen und die sich daraus hoffentlich ergebende Fluchtmöglichkeit nutzen. Ich glaube, die allermeisten Menschen, die sich so viele Gedanken um SV machen, dass sie einen KWS beantragen und so zuverlässig sind, dass sie einen bekommen, werden die Wirksamkeit einer SSW realistisch einschätzen können. Im Übrigen kann es auch eine gute Sache sein, wenn sich jemand durch die Waffe stark fühlt, weil Täter sich in der Regel Opfer aussuchen, die eine typische Opferhaltung zeigen, d.h. keinerlei Kampfeswillen, Unsicherheit, Unterwürfigkeit etc., und selbst wenn derjenige dann trotzdem angegangen wird, hat er nur aus einer Position der Stärke und Selbstsicherheit heraus die Chance, erfolgreich zu deeskalieren. Deeskalation aus einer eingeschüchterten Opfereinstellung heraus funktioniert nicht, sondern wirkt eher wie ein flehender, hilfloser Beschwichtigungsversuch, der den Täter noch mehr anstachelt. Wobei es schon richtig ist, dass man sich keinesfalls so 'stark' fühlen darf, dass man unnötig unnachgiebig ist oder gar provozierend wirkt und es auf die Konfrontation anlegt. Das gilt aber in jedem Fall - selbst wenn man eine scharfe Schusswaffe oder sonst was hätte. Zum einem natürlich aus rechtlichen Gründen, aber auch rein technisch - die Erkenntnisse etwa, wie schnell ein Messerangreifer heransprinten und tödliche Stiche landen oder auch wie lange jemand selbst mit tödlichen Treffern in den Torso noch handlungsfähig sein kann, dürften ja bekannt sein. Eine physische Auseinandersetzung sollte immer möglichst vermieden werden. Kommt immer auf die Situation an, es gibt nicht das perfekte Selbstverteidigungsmittel für alle Situationen. Sicher kann ein Schlagstock oftmals besser sein als eine SSW, es kann aber auch umgekehrt der Fall sein und ich könnte mir sogar Situationen vorstellen, wo eine SSW besser funktionieren würde als eine scharfe Waffe.
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