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Michael Grote

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Alle Inhalte von Michael Grote

  1. Hallo knight, das hast Du sehr sauber analysiert und formuliert. Damit sollte die Sache jetzt wirklich jedem klar sein. Das Problem ist meiner Meinung nach, dass da zu viele (mich mitunter eingeschlossen) an diese juristichen Dinge mit "gesundem Menschenverstand" herangehen - aber das geht häufig schief. Gruß Michael
  2. Den Hinweis auf die "Vorläufigen Vollzugshinweise" hättest Du Dir lieber sparen sollen, da darin die Aufschlüsselung in Kaliber und Anzahl gefordert wird. Gruß Michael
  3. Hallo Magic, Dein Text ist (fast) gut. Allerdings steht im Gesetzt ausdrücklich, dass sich die Meldung auf den Bestand am Tag des Inkraftretens, also den 01.04.2003, beziehen soll. Und lass Dir den Empfang quittieren. Vielleicht kannst Du das beides ja noch ergänzen. Gruß Michael PS: Bei mir ging das Ganze ohne Probleme (d.h. ohne Stückzahl und Kaliber) durch (LK Hameln-Pyrmont, Niedersachsen)
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