Moin,
mal aus eigener Erfahrung
Der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner auf. Trifft er ihn an, fragt er, ob er zahlen kann/will und wenn nicht, prüft er, ob was Pfändbares vorhanden ist.
Mehr macht er nicht, Drohungen al la "Zaunlatten- oder Russeninkasso" sind weder seine Aufgabe noch Mittel seiner Wahl.
Auf jeden Fall schreibt er eine Rechnung. Wenn der Schuldner nicht zahlt, geht sie an den Gläubiger.
Von daher kann es durchaus sein, dass es den Gläubiger noch mehr Geld kostet. Man sollte da also vorsichtig sein.
In meinem Fall (ebay-Verkäufer, der nicht lieferte) hat es fast drei Jahre gedauert, bis ich den Großteil des Geldes zurück hatte.
Erst war der Schuldner unauffindbar, dann gab es nichts zu pfänden, wir haben Ratenzahlung vereinbart und zum Schluss haben wir einen Vergleich geschlossen.
Ohne Anwalt und begleitende Betrugsanzeige war da aber gar nicht zu machen.
Die Kosten des Anwalts hat zum Glück die RV übernommen.
Gruß
Michael