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Michael Grote

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Alle Inhalte von Michael Grote

  1. Hallo IMI, Ich mache es auch nicht, ins Revier sind ja auch nicht mal 5 km Wenn ich aber zur Jagd nach ... eingeladen bin, dann verpacke ich die Waffe schon (ist halt entfernungsabhängig). Gruß Michael
  2. "verschlossen" impliziert aber noch lange nicht "abgeschlossen"! Gruß Michael
  3. Markus, musst Du bei mir immer Salz in die Wunde reiben? Ich sitze hier in einem öden Rechenzentrum und Ihr dürft Euch Pulverdampf um die Nase wehen lassen! Wie dem auch sei: Ich wünsche Euch viel Spaß! Lasst es krachen und dann Gruß Michael
  4. Markus, schade, dieser Termin passt wieder nicht Nicht nur, dass ich an diesem Wochenende beruflich in Bayern sein werde, es gäbe auch noch einen konkurierenden privaten Termin. Nun ja, dann eben im nächsten Jahr! Herzliche Grüße Michael
  5. Da hat Schakal leider recht, ich bin vor ein paar Jahren (noch unter alten WaffG) auch in diese Falle geraten. Sowohl der Landkreis als auch die Bezirksregierung haben meinen Antrag auf eine zweite Kurzwaffe als Jäger kostenpflichtig abgelehnt, da ich bereits im Besitz eines Perkussionsrevolver (aus Altbesitz) war. Meine Einwände bzgl. Handhabungssicherheit etc. wurden als irrelevant verworfen. Davon stände nix im Gesetz. Es sei aber davon auszugehen, dass die Waffe die Mindestenergie für Fangschusswaffen erfüllen würde. Dies haben (inoffizielle) Versuche beim LKA Nds leider bestätigt. FWR und ÖRAG gab's damals noch nicht, und so habe ich mich von dem Teil getrennt. Ich habe damals übrigens auch den Landesjagdverband eingeschaltet. Dessen Justitiar hat mit unter Hinweis auf das o.a. Urteil klipp und klar von einer Klage abgeraten. Aber heute sehe ich die Aussichten deutlich verbessert und würde klagen! Die Begründung würde ich aufbauen auf: 1) Hinweis auf die UVV Jagd (fehlende Sicherung und unzureichende Entlademöglichkeit) 2) Hinweis auf den "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Und der unterscheidet eindeutig zwischen Jägern und Sportschützen und deren Bedürfnis. Noch was: Auch bei mir gab es auf einen mündlichem Antrag hin nur eine mündliche Ablehnung; die schriftliche, rechtsbehelfsfähige und kostenpflichtige gab es erst nach schriftlichem Antrag (Zitat "Wenn Sie denn unbedingt Geld loswerden wollen"). Ich wünsche viel Erfolg Michael
  6. Das sehe ich leider auch so. Irrationalen Ängsten kann man nur schlecht mit rationalen Argumenten begegnen. Gruß Michael
  7. Liebe® SB, es mag ja haarsträubende waffenrechtliche Verstöße bei den Erben geben, aber leidet da wirklich die innere Sicherheit drunter? Was ist so schlimm an einem alten Flobert-Gewehr, das seit mehreren Jahrzehnten unbeobachtet und unregistriert im Kleiderschrank oder auf dem Dachboden vor sich hin rostet? Worin besteht die Gefahr für die Gesellschaft, wenn ein Erbe einen Perkussionsrevolver im Schlafzimmerschrank hinter den Pullovern aufbewahrt? Klar, es ist Verstoß gegen die Registrier- und Aufbewahrungspflichten des WaffG. Aber mehr auch nicht. Wenn jeder dieser Verstöße gegen das WaffG tatsächlich zwangsweise zu einer kriminellen Handlung mit Waffeneinsatz führen würde, sähe es in diesem Lande mit der tatsächlichen inneren Sicherheit und der Kriminalitätsrate deutlich schlechter aus. Meiner Meinung ist der immer wieder gebetsmühlenartig wiederholte Zusammenhang zwischen der Zahl der Waffen im Volk und der Sicherheit zwar auf den ersten Blick einleuchtend und publikumswirksam. Aber zum Glück hält er einer sorgfältigen Analyse nicht stand. Das zeigen viele schon genannte Beispiele und auch ein Blick auf die Verhältnisse in anderen Ländern. Gruß Michael
  8. Klaus, ich gehe davon aus, dass diese Beamten die Gesetze sehr wohl ganz genau kennen. Allerdings gefallen denen die Gesetze so nicht - sie sind denen nicht scharf und restriktiv genug. Also verfassen sie kreative interne Anweisungen, um ihre Vorstellungen unters Volk zu bringen. Diese sind zwar nur für die Verwaltung bindend, aber sie haben dadurch natürlich einen dramatischen Ausfluß auf unsere Belange. Und nun hoffen die Ministerialbeamten, dass wir Waffenbesitzer uns das so gefallen lassen. Es liegt nun in unserer Hand, ob diese Hoffnung sich erfüllt oder nicht. Je weniger wir uns das gefallen lassen, d.h. je mehr wir gegen diese nicht gesetzeskonformen Auflagen klagen, um so mehr können wir dem Gesetzestext und den Vorstellungen des Gesetzgebers (dokumentiert in Unterlagen wie Begründung zum Gesetz und den Bundestagsdrucksachen) Geltung verschaffen. Also Leute, fordert schriftliche Bescheide und klagt gegen diese Bescheide! Gruß Michael
  9. Ich erwarte von unseren Politikern, dass sie sachbezogen und nicht populistisch agieren. Alternativ sollten sie so konsequent sein, alle Forderungen der B***-Zeitung umzusetzen, wie z.B. Hartz IV abzuschaffen, Steuern zu senken, Renten erhöhen, Staatsverschuldung senken, Rentenversorgung der Parlamentarier senken, Straßen bauen ... Aber nix dergleichen. Liegt es vielleicht wirklich daran, dass unsere Lobby nicht groß genug ist? Gruß Michael
  10. Gute Idee - und dann mit schweren Säbeln auf 50 Meter (Werfen verboten!) Also kommt runter von Euren Palmen, das Wtter ist viel zu schön zum Streiten Michael
  11. Aber nur dann, wenn der Bäcker über eine BKA-Ausnahmebenehmigung zum Besitz eines Brotmessers (incl Nachweis der sicheren Aufbewahrung) und Sachkundenachweis verfügt. Vollgekapselte Brotschneidemaschinen gibt es gegen BSMBK (Brotschneidemaschinen-Besitzkarte) Hoffentlich wird das nie Realität... Michael
  12. Auch von mir herzlichen Glückwunsch auf die andere Seite des Deisters! Gruß Michael
  13. ... und diese Meinung findet sich in anderen Worten seit Jahren immer wieder in amtlichen Schreiben (sogar bis in die Begleittexte zum neuen Waffengesetz): So wenig Waffen wie möglich ins Volk! By the way: Ich habe den Satz schon bei der dritten Kuzrwaffe zu lesen bekommen. Zusammen mit dem Satz "Abwägung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" wird das bei der achten und neunten Kurzwaffe ein fast nicht zu knackender Argumentationskonvolut. Und dann ist er ja auch noch freundlich und baut Dir goldene Brücken: Ja, wenn sie eine der anderen Waffen abgeben würden... Ballerkalle, ich sehe schwarz! Hoffentlich kannst Du uns eines Tages etwas euines Besseren belehren! Ich wünsche es Dir jedenfalls! Gruß Michael
  14. Passt bei diesem Baumarkt-Tresoren bitte auf. Im Zweifel müsst Ihr der Behörde nachweisen, dass die Schränke der geforderten Norm entsprechen. Diese Regelung hat ihren Ursprung in dem berechtigten Zweifel der Behörden an Erfüllung der angegeben Norm bei diversen Tresoren unbekannter Herkunft. Wohl dem, der seinen Tresor bei einem der renomierten Hersteller gekauft hat. Gruß Michael
  15. Hat denn schon wer eine NRWEWB und NRWBK? Es ist aber zu prüfen, ob nicht im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung auch ein befristeter Leihvertrag ausreicht Gruß Michael der glücklicherweise einen Kreis zu weit im Osten wohnt
  16. Rodney, damit sprichst Du meines Erachtens einen ganz wesentlichen Punkt an. Das gesprochene Wort ist flüchtig, erreicht im Regelfall nur die unmittelbaren Zuhörer und ist schnell wieder verschwunden. Alles was wir hier schreiben, kann auch noch Tage, Wochen oder Monate später (und auch noch mehr oder weniger aus dem Zusammenhang gerissen) zitiert und gegen uns verwendet werden. Dies sollten wir alle uns immer vergegenwärtigen, wenn wir hier unsere Beiträge verfassen. Von der Verantwortung des Betreibers für den Inhalt ganz zu schweigen. Gruß Michael
  17. Jennerwein, aus eigener Erfahrung: das ist nicht immer zwingend so! Waidmannsheil Michael
  18. Antwort auf: ein Bild von der Büchse war bei WO-Dorfmark zu finden. Diese isses Gruß Michael
  19. Antwort auf: Antwort auf: Hallo ich habe heute von Frau Dombrowski, Vorzimmer Polizeipräsident Potsdam das AZ bekommen wo der Spruch drinstehen soll. Also AZ OVG Münster vom 11.11.2002 20B1832/02. Kann man das Überprüfen und wie? Steven Entscheidungsdatenbank NRW Dort das Aktenzeichen 20 B 1832/02 eingeben (mit Leerzeichen vor und nach dem B) Nun habe ich das schon dreimal gelesen und immer noch nicht verstanden. Offensichtlich bedarf es dazu besonderer Gehirnwindungen, die mir als Ingenieur fehlen Kann mir das mal einer ins Hochdeutsche übersetzen? Gruß Michael
  20. Antwort auf: Fazit: Schön, wie hier wieder mal ordentlich gegen die Lehrer gestänkert wird. Macht ja auch echt Spaß drüber zu lästern, wie eine dumme, unqualifizierte Lehrerin (Lehrer eben!) mal wieder total überreagiert hat. Nur wahrscheinlich seid ihr auch die Ersten, die in einem Fall wie Erfurt und Meißen dem Lehrer vorwerfen versagt zu haben... Irrtum! Das Problem ist nicht die Lehrerin oder der Lehrer, sondern díe Gesellschaft, in der wir leben. Eine Gesellschaft, in der viele Eltern ihre Verantwortung für die Kinder nicht selber warnehmen wollen, sondern sie auf die Schule und den Staat abschieben, kann und wird nicht anders reagieren, als sie es heute tut. Und in diesem Kontext bleibt vielen Lehrern auch keine Alternative. Auch in Deinem Fall musstest Du einschreiten. Ich kann mir gut vorstellen, was passiert wäre, wenn eines der anderen Kinder der Klasse von dem Magazin zu Haus erzählt hätte und ein aufgeregter Elternteil dann beim Schulleiter Panik machen würde. Und das auch noch vor dem hintergrund, dass Du selber "Waffennarr" bist. By the way: In Niedersachsen gibt es einen Erlaß, dass das Mitbrigen von Waffen aller Art und anderen gefährlichen Gegenständen in die Schule und auf das Schulgelände verboten ist. Und die Schüler und Eltern werden auch jedes Schuljahr wieder darauf hingewiesen. Gibt es vergleichbares auch anderswo? Gruß Michael
  21. Antwort auf: Antwort auf: Antwort auf: bin heute begeisterte Schützin und Jägerin und meine, vernünftig mit Waffen umgehen zu können. Einer "begeisterten Schützin und Jägerin", die noch dazu auch fleissig bei WO mit dabei ist, hätte ich mehr Fach- und Sachkunde und einen sensibleren Umgang mit dieser Materie zugetraut. Aber man lernt nie aus... Gruß Michael Fach-und Sachkunde: Sorry, kenne mich leider in erster Linie mit den für mich relevanten Waffentypen aus und bin nicht allwissend. Sensibler Umgang: War mir klar, dass da die Meinungen auseinandergehen. Bedeutet aber für mich im Umfeld Schule, die Augen aufzuhalten. Als Lehrer schaue ich den Kindern nur vor den Kopf und kenne sie längst nicht so gut wie ihr eure Kinder zuhause. Es geht nicht um Allwissenheit, sondern darum, was wesentliche Teile einer Schußwaffe sind.Ich zitiere: Antwort auf: Es liegt ein Magazin einer P99 vor - Kaliber ganz offensichtlich nicht 9 mm (das würde ich ja kennen) sondern kleiner, ich tippe daher auf Softair. Dürfen Kinder/Jugendliche sowas besitzen und wenn ja, ab welchem Alter? Dass Magazine keine wesentlichen Teile einer Schußwaffe und somit erlaubnisfrei sind, das ist meines Erachtens schon Bestandteil der Sachkunde. Oder irre ich hier? Wenn das so für "scharfe" Waffen gilt, gilt es doch erst recht für erlaubnisfreie Waffen. Gruß Michael
  22. Antwort auf: bin heute begeisterte Schützin und Jägerin und meine, vernünftig mit Waffen umgehen zu können. Einer "begeisterten Schützin und Jägerin", die noch dazu auch fleissig bei WO mit dabei ist, hätte ich mehr Fach- und Sachkunde und einen sensibleren Umgang mit dieser Materie zugetraut. Aber man lernt nie aus... Gruß Michael
  23. Antwort auf: ... offensichtlich wird die Diskussion unsachlich. Schade, daß das Niveau derart absinkt. Woran das wohl liegt. Könnte Unbelehrbarkeit eine Ursache sein? Das Thema haben wir hier nun schon wer-weis-wie-oft durchgekaut. Neue Argumente haben sich nicht ergeben. Eine Zusammenfassung aus meiner Sicht: - WS mit gleichen oder kleinerem Kaliber sind bei ordnungsgemäßen Besitz der Grundwaffe erwerbsfrei. - Erwerbsfreie Waffen werden im Regelfall nicht in eine WBK eingetragen (hier agieren die Behörden regional sehr unterschiedlich, ggf. den SB fragen). - Bei Verkauf der Grundwaffe erlischt die Berechtigung zum Besitz des WS. - Der Mun-Erwerb hängt stark von der aktuellen Auslegung des WaffG durch den Verkäufers ab. - Die Lösung hierzu ist auf mehreren Wegen möglich (erläuternder Eintrag in der WBK, separater MES, ...), am besten mal mit dem Verkäufer und/oder mit dem zuständigen SB klären. Gruß Michael
  24. Antwort auf: F Hab ich mir gedacht! In D wäre es zu einer oder mehreren fetten Gerichtsverhandlungen gekommen, in denen sich der Überfallene für seine überzogene Aktion hätte verantworten müssen. Gruß Michael
  25. In Antwort auf: Hallo, ja, das "n" liegt gleich neben dem "b" und das Textprogramm beanstandet "Ansprache" natürlich nicht. Als : Wir haben uns immer an unsere "Absprache" gehalten. Gruss Spa Und das "o" liegt gleich neben der Leertaste Was hast Du nur für eine Tastatur Gruß Michael
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