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Ein allerletzes Mal - und wir reden explizit nur über Langwaffenmunition : wer diese Munition erwirbt und/oder besitzt braucht eine Genehmigung bei Jägern kann dies der gültige Jagdschein sein ist der Jagdschein abgelaufen und hat der Jäger keine anderweitige Besitzerlaubnis, so besitzt er diese Munition ohne Genehmigung damit begeht er eine Straftat Deshalb gilt der gute Rat, entweder unter allen Umständen einen gültigen Jagdschein zu haben oder sich eine anderweitige Erlaubnis (Stempel in der WBK oder Munitionserwerbsschein) zu besorgen.
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Hallo Matthias, lies mal den folgenden von Dir zitierten Absatz: Wenn nun Dein Jagdschein abgelaufen ist, dann gilt die im ersten Halbsatz anerkannte Besitzerlaubnis für Munition nicht mehr. Das Ablaufdatum ergibt sich aus dem letzten Eintrag "gilt weiter bis ..." im grünen Jagdscheinheft. Dabei ist der Jahresjagdschein nur eine mögliche Ausprägung des Jagscheines nach §15 BJG. Das hat nichts zu tun mit dem Zeugnis über eine bestandene Jägerprüfung. Dieses brauchst Du lediglich bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines. Nein, bin ich leider nicht :-( Gruß Michael
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Grüne Farbe war wohl aus, oder? Für all die, die die Ironie nicht verstehen: Bei abgelaufenem Jahresjagdschein ist das implizite Recht auf Besitz von Langwaffenmunition erloschen. Grundlage dazu ist $13(5) WaffG und 13.5 WaffVwV. Somit ist deren Besitz eine Straftat - mit allen Folgen! Wer also wegen Krankheit oder aus anderen Gründen das rechtzeitige Lösen des JJ versäumt hat, sollte die Munition schnellstens einem Berechtigten überlassen und danach den JJ verlängern. Ein Anruf bei der zuständigen Behörde mit der Bitte um Aufschub o.ä. kann einem Stich ins Wespennest gleichkommen! Gruß Michael
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Wie kommt man Egun Preistreibern auf die Schliche?
Michael Grote antwortete auf prassekoenig's Thema in Allgemein
Wheel-Gunner, wer hinter einem Router sitzt, dem helfen auch Dutzende neuer lokaler Adressen gar nichts. Da muss man schon die Routerverbindung trennen, um eine neuen öffentliche IP-Adresse zu bekommen. Aber selbst das hilft nicht immer, denn bei manchen Providern bleibt die IP-Adresse erhalten. Darüber hinaus gibt es Techniken, User bzw. Endgeräte auhc bei wechselnden IP-Adressen sicher zu identifizieren. Und Multihoming ist sehr wohl bekannt, aber auch sehr wenig verbreitet. Das ist nix für "Otto Normalverbraucher" Gruß Michael -
TSA-Schloss? Kenne ich zugegebenermaßen nicht. Ich nehme die eingebauten Zahlenschlösser, um die Koffer am Aufspringen zu hindern
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Moin, Es geht dem Gesetzgeber um die Erschwernis des schnellen Zugriffs, nicht um den Schutz vor Diebstahl. Von daher ist Manfreds Hinweis völlig ausreichend. [OT] Bei meinem Fluggepäck mache ich das auch so. Wenn nämlich (insbesondere bei Auslandsflügen] das Gepäck in einer anderen Maschine fliegt als ich und der Zoll es kontrollieren will, macht er es auf. Bei 000 habe ich noch eine Chance, den Koffer unzerstört wiederzubekommen, bei jeder anderen Zahlenfolge definitiv nicht. [/OT] Gruß Michael
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Moin, Vor dem Gesetz sind alle LWB gleich, d.h. auch ein Büchsenmacher und Waffenhändler muss erst einmal alle Waffen in geeigneten Behaältnissen verschließen. Wenn ich keine Armada von Tresoren anschaffen und statt dessen meine Waffen im Laden aufbewahren will, muss ich mir ein geeignetes Konzept überlegen und das mit der zuständigen Waffenbehörde abstimmen und absegnen lassen. Jetzt mal spekulativ: vielleicht hat es ja im konkreten Fall an dieser Stelle gehakt Gruß Michael
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Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
Michael Grote antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Bumm, Ich kann an einen Bugatti eine Änhängekupplung bauen und Grünschnitt wegbringen oder mit dem 42-Tonner Sattelauflieger zum Brötchenholen fahren oder mit dem 39 kg schweren .50BMG Halbautomaten mit Gurtzuführung zur Drückjagd auf Schwarzwild gehen - rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Ob dieses allerdings sinnvoll ist - darüber kann man trefflich disputieren. Gruß Michael -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
Michael Grote antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Moin, Das eröffnet natürlich ganz andere Perspektiven - aber weit außerhalb der normalen jagdlichen und sportlichen Nutzung. Stellt sich nur die Frge, warum Hessen Arms es dann auf egun anbietet. Marketing vielleicht? Andere Absatzkanäle ausloten? Michael -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
Michael Grote antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Moin, Das war mir klar, dass dieser Einwand hochkommen würde. Nur hättest Du den ganzen Beitrag lesen und verstehen sollen und nicht gleich wieder reflexartig antworten sollen. Es ist halt wie es ist: für "normale", also nicht irgendwie herbei konstruierte Jagdzwecke ist das Kaliber völlig unbrauchbar. Sportlich ist es wohl Dank geeigneter Sportordnungen einsetzbar, aber es bleibt die Frage nach den zugelassenen Schießständen. Und wer es "haben will" soll es gerne kaufen und sich in den Schrank stellen Ich denke, dass wir uns so weit einig sind. Nun zum Rest: Hier wiederhole ich mich gerne, und ich übernehme da die Argumente der Waffengegner nur insofern, als dass ich da etwas auf uns zu kommen sehe. Unsere Verwaltung ist bekanntermaßen sehr kreativ und flexibel, dass WaffG so zu verbiegen, dass bestimmte Waffen, Bauarten und/oder Kaliber auf einmal ausgeschlossen sind. Das ist so und lässt sich nicht wegdiskutieren. Desgleichen wird bei den einschlägigen Hoplophoben die Empörung über diese "Mordwaffen" Wellen schlagen Das werden wir auch nicht nicht-Nennen dieser Argumente nicht vermeiden können - damit müssen wir leben. Gruß Michael -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
Michael Grote antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Rein rechtlich geht das ok. Jagdlich? Da stelle ich mir die Frage, welches Wild Du damit schießen willst. Sportlich? Keine Ahnung, ob es eine passende Disziplin gibt. Bin halt Jäger und kein Sportschütze. Wenn ja, dann meinetwegen. "Haben wollen"? Ok, wer es sich leisten kann... Ich sehe nur die Gefahr, dass die Verwaltung aufschreit und schnell versucht, ein "Lex Hessenarm" zu schaffen. Auch dem Rest der Bevölkerung wird der Besitz einer solchen Waffe nur schwer zu vermitteln sein. Aber das ist für uns LWB so etwas wie Tagesgeschäft Gruß Michael -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
Michael Grote antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Für Jagdzwecke? Der 1. April ist doch erst Dienstag kommender Woche -
Wir haben einen neuen Förderer: Die Firma Uptrends überwacht unseren Webauftritt: Server Monitoring by Uptrends
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Nützliche Apps für Sportschützen bzw Waffenbesitzer?
Michael Grote antwortete auf Jochen.'s Thema in Allgemein
Moin, hier kannst Du ja schon mal schuppern. Im Gegensatz zum Apple Store enthält der Google Store zwar mehr Apps, aber auch erheblich mehr Schrott -
Was meines Erachtens gar nicht geht sind diese verzerrten Fotos der Angebote. Da fehlt einem ja jeder Kaufanreiz! Gruß Michael
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Die Klage wurde nicht angenommen. Aus, Ende, vorbei... Michael
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Und für die, die C.I.P Tabellen nicht haben: .357 steht in Tabelle IV unter der Überschrift "Kaliber der Kurzwaffen mit gezogenen Läufen für Pistolen und Revolver" Gruß Michael
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Und auch hier geht es um Gaspistolen und nicht um das Deutsche Reich und seine Rechtsnachfolger. Bitte bleibt beim Thema! Gruß Michael
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Was das jetzt aber noch mit Waffenrecht zu tun hat erschliesst sich mir nicht Gruß Michael
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Moin, bitte nicht schon wieder die nächste OT-Diskussion. Ich habe den Link mal entfernt, sonst ufert das wieder aus. Gruß Michael
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Moin, ich habe mir erlaubt, die themenfremden Beiträge zum Thema "Pulver Karl" zu entfernen. Hier geht es ausschließlich um unser Verfassungsbeschwerde. Gruß Michael