Zum Inhalt springen

Michael Grote

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    6.380
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Michael Grote

  1. In Antwort auf: Wenn ich vorsätzlich im Dunkeln durch den Wald renne, kann ich ja auch nicht den Waldbesitzer verantwortlich machen, falls ich gegen einen Baum renne. Attila, das glaubst Du! Die Realität sieht (oder sah) aber anders aus: Ein niedersächsisches Forstamt ist zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden, weil ein Moutainbiker im Dunklen beim Befahren einer Rückeschneise einen Graben übersehen hat und gestürzt ist. Daraufhin sollte im neuen Nds Waldgesetz ein nächtliches Begehungsverbot des Waldes verankert werden, was aber nicht geklappt hat. Vor einem deutschen Gericht ist also nichts unmöglich! Gruß Michael
  2. Nobody, im Prinzip hast Du ja recht - aber es gibt eine Ausnahme. Wenn in den Genehmigungs- und Betriebsauflagen Gehörschutz vorgeschrieben ist oder der Verein sich selbst dieses zur Auflage gemacht hat, dann (und nur dann) muss die Aufsicht dieses auch durchsetzen. Wie weit die Aufsicht bei dieser Durchsetzung geht, ist wiederum seine Sache (hängt von der Auflage ab). Gruß Michael
  3. In Antwort auf: Was passiert wenn ich wissentlich gegen die AGB verstosse? Du kannst zivil- als auch strafrechtlich belangt werden. Zivilrechtlich sicherlich, starfrechtlich ja wohl nur, wenn zusätzlich zu dem Verstoß gegen die AGB auch ein strafrechtsrelvantes Delikt vorliegt. Beispiel: Transport einer legalen Waffe in der Bahn: Verstoß gegen AGB, nur zivilrechtlich ahnbar. Transport einer illegalen Waffe in der Bahn: Vertoß gegen AGB und WaffG, zivil- und strafrechtlich ahnbar. In Antwort auf: Ich sehe schon wir brauchen DRINGEND (!!!) weitere Gesetze und Verordnungen die dies endlich mal klarstellen! Diese Rechtsunsicherheit ist ja unerträglich! Nein. Wir haben schon mehr als genug Gesetze. Da hast Du völlig recht! Gruß Michael
  4. In Antwort auf: Eine Alternative wäre vielleicht, wenn Michael und ich, Dir die Rechnung schicken, die Samstag aufläuft Welche Rechnung? Gruß Michael
  5. In Antwort auf: Tja Six, wo ich wohne steht in meinem Profil. Genau wie bei Dir, allerdings kann mein Routenplaner kein Erkenrode finden, so das ich nicht mal einschätzen kann, ob sich die Tour für ein Bier lohnt Gruß Markus Erkenrode liegt in der Nähe von Braunschweig, ist also gar nicht so weit bis nach "Region Hannover". Ob sich die Tour lohnt, musst Du aber selber entscheiden Gruß Michael
  6. Ich war gerade mal wieder auf einem der schon mehrfach genannten Alternativboards. Und es war entnervend langsam... Tom, Du hast recht. Entweder richtig (und das kostet etwas) oder garnicht (naja, überhaupt nicht, ich weiss nicht). Aber für richtig würde ich schon was springen lassen! Ein weiterer Punkt, der mich immer wieder an WO erfreut und von anderen Foren (DWJ, WuH, um nur ein paar zu nennen) fernhält, ist diese sinnvolle Einrichtung, die mich gleich zum ersten ungelesen Beitrag eines Threads springen lässt. Ein Ende von WO wäre zwar nicht der Weltuntergang, aber kurz davor Gruß Michael
  7. In Antwort auf: Euer Angebot auf ein Bierchen nehme ich gerne an. Wann passt es denn ? Gruß Markus Markus, Du? Am Samstag nachmittag in der Jagdhütte oder am Montag oder Dienstag abend in Paris, kannste Dir aussuchen Gruß Michael
  8. In Antwort auf: Respekt - ich lade den Heroe hiermit zu einem Bier ein !!! Ich auch! Wenn er mal ins Weserbergland kommt, ist er herzlich eingeladen von Michael
  9. In Antwort auf: Den einen oder anderen Euro wäre mir das Forum auch wert. Kann mir garnicht vorstellen, wie es ohne wäre. Dem kann ich mich nur anschliessen. Mit einer Zahlung auf freiwilliger Basis - um die Gelegenheits- und "mal eben reinschnupper"-User nicht abzuschrecken. Ich bin ja damals auch "einfach so" reingeschnuppert und dann dageblieben. Hätte WO Geld gekostet, wäre ich heute (bedauerlicherweise) nicht hier. Also, Tom, schreib mich auf die Liste der Zahlungswilligen Gruß Michael
  10. In Antwort auf: Das Umgehen mit feuergefährlichen Mitteln in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Stephan, demnach dürft Ihr in Eurer Wohnung auch kein Fondue zelebrieren und Du darfst auch nicht Dein Benzin- oder Gasfeuerzeug nachfüllen. Ob das so rechtens ist? fragt sich Michael
  11. Full ACK! Michael
  12. Moin, ich bin zwar weder Anwalt und Dank eigenem Haus auch nicht mit solchen Regelungen erfahren, aber ich würde folgendermaßen argumentieren: - Du lagerst gar keinen Sprenstoff. - Das Lagern und der Umgamg mit Treibladungspulver ist Dir von Amts wegen erlaubt. Wenn das irgendwie gefährlich wäre, hätte das Amt das sicher längst verboten. - Somit ist Dein Pulvervorrat ungefährlicher als die schon genannten Farb- und ähnliche Sprühdosen, Benzinkanister etc. Aber eins würde ich auf jeden Fall machen: einen erfahrenen Anwalt einschalten. Rechtsschutz hast Du doch wohl, oder? Wäre aber jedem Wohnungseingentümer gerade aus solchen Gründen dringend angeraten. Viel Erfolg! Michael
  13. Zum Thema DeLisle SD und .45ACP: Geraldo schreibt In Antwort auf: Man erzählt, das lauteste Geräusch am DeLisle war das Anschlagen des Zündstiftes. Und bei klaus.perlich lese ich In Antwort auf: der DeLisle war tatsächlich recht laut Ja was denn nun? Gruß Michael
  14. In Antwort auf: Und wenn Du einen Feuerlöscher dabei hast, kannst Du Dir die Taschen so richtig damit vollstopfen... War wohl nix, bei größeren Mengen muss der Transport im Originalgebinde erfolgen Waidmannsheil Michael
  15. Auch von mir einen ganz herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Viele Grüße aus Paris ins Ländle Michael
  16. In Antwort auf: ...demnächst musst Du im Streifenwagen am Dienstnotebook der Beamten bei folgendes Spiel beweisen, dass Du total nüchtern bist Alkoholtester Dienstnotebook - was soll denn das sein? Und so klappt der Link Alkoholtester Gruß Michael
  17. Tu pöser pöser SB Du
  18. Trichter, mit Verlaub gesagt, Deine Äußerungen decken sich nicht mehr mit dem geltenden Waffenrecht. Lies hierzu mal das Posting von knight und bemühe die Suchfunktion, unser Sachbearbeiter hat da Einiges zu geschrieben. Und was "kleinere Kaliber" anbetrifft: Du darfst nicht "alle kleineren Kaliber" erwerben, sondern nur die, die auch zu Deiner Waffe passen. Also 9Para für 45er etc. Offen ist allerdings, wie Du den Besitz des WS nachweisen willst. Da gehen die Meinungen noch sehr auseinander. Manch einer empfiehlt den Eintrag des WS in die WBK samt Munerwerb (was andere wiederum unter Hinweis auf das Gesetzt strikt ablehnen), andere empfehlen einen separaten MES (der wiederum ist aber nur "begrenzt haltbar" und kostet wieder, einige Behöredn wollen dafür wohl auch einen Bedürfnisnachweis) und noch andere wollen beim Munkauf das WS oder den Kaufbeleg vorlegen. In Zweifel hilft derzeit nur die Diskussion mit dem eigenen SB - oder die Hoffnung, dass die ausstehenden Vorschriften das regeln werden. Gruß Michael
  19. In Antwort auf: Sorry, aber eine rote WBK mit Voreintrag hab ich jetzt auch noch nie gesehen. Kostet die Erwerbserlaubnis auch 56,24 Euro ? So etwas gibt es aber tatsächlich, ausgestellt von der Landeshauptstdt Hannover Anfangs der 70er Jahre. Der "Voreintrag" war zusammen mit einer Erweiterung des Sammelgebietes ausdrücklich vermerkt. Und da es damals noch keine € gab, kann ich Dir auch nichts über die Kosten sagen. Der Eintrag, also das, was ich erlebt habe, fand vor vier oder fünf Jahren statt. Auch da keine Erinnerung an die Kosten. Gruß Michael
  20. In Antwort auf: oder frag bei deiner zuständigen behörde mal nach: "äähhh, ich hätte gern einen schalldämpfer gekauf, muss ich den hier beantragen, oder reicht es wenn er für eine meiner eingetragenen waffen passt???" antwort: "sie wollen was??? haben sie ein bedürfnis? sind sie jäger? wo jagen sie? nur sportschütze? hier gibts keine sd für sportschützen, wo kommen wir da hin???" Ich habe mal für einen Freund (Waffensachverständiger und Jäger) auf dessen roter WBK mit Voreintrag für drei SD einen eintragen lassen. Also sagte ich locker zu der SB: Und dann möchte ich noch einen SD eingetragen haben. Das Gesicht hättet ihr sehen sollen! Sie sah mich an, als hätte ich ihr unverblümt einen unsittlicher Antrag gemacht. Als sie von dem Schock sich erholt hatte, fragte sie (noch etwas sprachlos): Wer hat denn das genehmigt? Aber da unsere Landeshauptstadt schon vor zwei Dekaden diese drei SD genehmigt hatte, musste sie sich fügen und das Ding eintragen. By the way: das nachfolgende Schiessen mit dem Teil hat richtig Spaß gemacht! Gruß Michael
  21. Womit dann wohl Bandit's Beitrag In Antwort auf: Witzig finde ich, dass die Aussagen der "Dorfpolizei" als Unsinn und fachlich falsch und technisch unmöglich bezeichnet werden, denn Polizisten sind schließlich keine Telekomunikationsexperten. Seid ihr es denn, dass ihr das so gut beurteilen könnt? eindeutig positiv beantwortet wurde. Ich sag ja immer: Im WO-Forum findest auf jede Frage 'ne qualifizierte Antwort Im wahrsten Sinne hochachtungsvoll Michael
  22. In Antwort auf: egun, die zweite http://www.egun.de/market/item.php?id=106521 jetzt mit noch "besserem" bild. grüße robert Autsch! Was haben wir denn verbrochen, dass wir mit einem solchen Text wie in dieser Verkaufsanzeige konfrontiert werden? Mal abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit dieser Auktion ist sie von der Aufmachung her eher verkaufsverhindernd. Mit kopfschüttelnden, tränenfeuchten und augenreibenden Grüßen Michael
  23. Der eine oder andere sicherlich! Michael
  24. In Antwort auf: ...der liest hier mit! SCHÖNE GRÜSSE! oder es hat ihm einer was gesteckt! Michael
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.