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Michael Grote

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  1. Aber gegen eine VerwV kann man ganz einfach klagen, und dann entscheidet ein Gericht, wer Recht hat. Gruß Michael
  2. Nur nicht verzweifeln Geh zu Frankonia oder sonst wem, such Dir eine Waffe aus und mach mit denen einen Kaufvertrag. Auf den Lieferschein läßt Du den Satz "Waffe verbleibt in Filiale bis Vorlage gültiger WBK" schreiben (Frankonia Hannover hat das bei mir so gemacht). Damit gehst Du zu Deinem SB, holst Dir eine neue "alte Gelbe" und holst dann die Waffe ab. Wenn Dein SB freundlich ist, trägt er gleich Waffenbezeichnung und -nummer vom Lieferschein ein und stempelt alles ab (hat meiner nicht gemacht, ist aber lt. Frankonia durchaus üblich). Sollte sich der Händler darauf nicht einlassen wollen, geh zu 'nem anderen. Es gibt genug Gruß Michael
  3. Der Server antwortete auf pings, OS und Netz waren also oben. Aber alle Versuche, ihn auf http-Ebene zu erreichen, schlugen auch bei mir fehl. Gruß Michael
  4. Michael Grote

    GELBE WBK

    Seid wann das? fragt Michael
  5. Peinlich ist eher Deine naive Frage und Deine Art, mit den Dir nicht genehmen Antworten umzugehen. Deine Frage "wo alle aufgelistet sind" ließe sich nämlich mit einem gängigen Katalog schon beantworten. Nur dann legst Du nach und fragst nach "einer Seite" und "ein paar suchparametern". Wenn Du diese Anforderung glcih genannt hättest, hätte Jack sicherlich nicht auf die Versender verwiesen. Nun zu Deiner Frage. Eine solche Seite, auf der alle (alle jemals gebauten, alle aktuellen, alle was?) Jagdwaffen abgebildet sind, wirst Du nicht finden. Es sind einfach zu viele Waffen, die jagdlich eingesetzt werden. Oder kennst Du eine Seite, auf der "alle" Autos aufgelistet sind? autoscout24, mobile.de etc. sind da übrigens genau so wenig wertvoll wie ebay oder egun. Nichts für ungut Michael
  6. Heinrich, ich weiss ja nicht, wann Du Deine Sachkunde gemacht hast. Aber so ganz "up to date" scheint die mir nicht zu sein. Ich zitiere mal aus dem letzten mir vorliegenden "Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Stand: 25.1.05": Wenn Du mit Deiner Aussage richtig liegen würdest, dann wäre das obige Zitat ja rechtswidrig. Gruß Michael
  7. Aber denk dran: in den eigenen Räumen ist das Führen erlaubt. Und wraum nicht auch im Bett führen? Ist zwar , aber wenn es einem gefällt? Das Problem tritt m.E. erst dann auf, wenn ich aus anderen Gründen als "vom Bedürfnis umfassten Zweck" die Wohnung verlasse, etwa um zu Arbeiten oder Einzukaufen. Gruß Michael
  8. SB, da stimme ich Dir 100% zu. Vor die Wahl gestellt, Opa Liebling anzumelden, um dann nicht nur dummen Fragen ausgesetzt zu werden und ihn danach ohnehin abgeben zu müssen oder ihn noch weiter -zig Jahre hinter dem Kleiderschrank zu verstecken, werden sich sicherlich einige für die Option 2 entscheiden. Und wenn es stimmt, mit was für Briefen und Drohungen in diesem Landkreis Erben von Schusswaffen überzogen werden, dann spart man sich (und der ahnungslosen und überforderten Oma) damit auch noch jede Menge Ärger. Zumindest solange, wie es nicht herauskommt. Gruß Michael
  9. Dazu käme noch: Jagdwaffen Jagdmesser Jagdzubehör Was ich auch nicht bräuchte: Uniformen Gruß Michael
  10. Michael Grote

    Egun Ärger

    Laß mich raten: E? Naja, Typ C wäre auch nicht schlecht. Oder am besten gleich beide, die sich gegenseitig hochschaukeln Michael
  11. Wieso bleibt das WaffG dabei auf der Strecke? Die Polizeibehörde stellt eine Waffenschein aus und gut ist. Das können im übrigen mehr Behörden als man gemeinhin glaubt. Ich hatte mal einen Waffenschein in der Hand, der von der Medizinischen Hochschule Hannover für einen Rechtmediziner ausgestellt worden war. Merke: Vor dem Gesetz sind alle gleich - aber manche sind gleicher! Gruß Michael
  12. Schwarzwälder, das ist die Krux bei vielen der hier Mitschreibenden. Sie machen einfach aus verschlossen ein abgeschlossen, verkennen dabei aber, dass die zwei völlig verschiedene Dinge sind. Ein Rangebag ist bereits dann verschlossen, wenn der Reißverschluß zu ist! Da muß gar kein Schloß dran. Soviel zur Theorie. Es gibt aber nun viele Stimmen (auf unserer Seite, bei der Polizei, aber teilweise auch bei den Robenträgern), die das anders sehen. Nun denn, lassen wir sie doch. Wer seine Tasche abschliessen will, am Auto anketten will oder gar meint seinen Kombi abschaffen zu müssen - soll er es doch tun. Aber im Gegenzug soll er den übrigen doch die Freiheit lassen, weiterhin die Waffe im verschlossenen Rangebag zu transportieren. Die Konsequenzen muss eh jeder selber tragen. Ich selber werde auf dem Weg zu Jagd weiterhin auf die Tasche verzichten und die (ungeladene) Waffe offen im Kombi auf dem Rücksitz transportieren. Zum Schießstand kommen sie in ein Futteral. In diesem Sinne weiterhin viel Spaß bei der legalen Ausübung des Umgangs mit Schußwaffen Michael
  13. Hier wird also auf Grund eines 6-7 Jahre alten und nicht näher bezeichneten Gerichtsurteils mal wieder eine Sau durch Dorf getrieben. Warum hat der "Täter" keine Rechtsmittel eingelegt? Oder hat er und das Ergebnis passt nicht in Bild? Wie lautet das Akttenzeichen des Urteils? Wo kann man das nachlesen? Fragen über Fragen! Hat die Visier nix besseres zu melden als auf dieser dürftigen Basis Panik zu verbreiten? Wenn wir jede obskure Berichterstattung über ein Gerichtsurteil und jede Pressemeldung zur Basis unseren täglichen Tuns und Handelns machen würden, sollten wir den Schießsport und die Jagd (und noch einiges andere auch!) gleich ganz aufgeben. Michael
  14. Hallo IMI, Ich mache es auch nicht, ins Revier sind ja auch nicht mal 5 km Wenn ich aber zur Jagd nach ... eingeladen bin, dann verpacke ich die Waffe schon (ist halt entfernungsabhängig). Gruß Michael
  15. "verschlossen" impliziert aber noch lange nicht "abgeschlossen"! Gruß Michael
  16. Markus, musst Du bei mir immer Salz in die Wunde reiben? Ich sitze hier in einem öden Rechenzentrum und Ihr dürft Euch Pulverdampf um die Nase wehen lassen! Wie dem auch sei: Ich wünsche Euch viel Spaß! Lasst es krachen und dann Gruß Michael
  17. Markus, schade, dieser Termin passt wieder nicht Nicht nur, dass ich an diesem Wochenende beruflich in Bayern sein werde, es gäbe auch noch einen konkurierenden privaten Termin. Nun ja, dann eben im nächsten Jahr! Herzliche Grüße Michael
  18. Da hat Schakal leider recht, ich bin vor ein paar Jahren (noch unter alten WaffG) auch in diese Falle geraten. Sowohl der Landkreis als auch die Bezirksregierung haben meinen Antrag auf eine zweite Kurzwaffe als Jäger kostenpflichtig abgelehnt, da ich bereits im Besitz eines Perkussionsrevolver (aus Altbesitz) war. Meine Einwände bzgl. Handhabungssicherheit etc. wurden als irrelevant verworfen. Davon stände nix im Gesetz. Es sei aber davon auszugehen, dass die Waffe die Mindestenergie für Fangschusswaffen erfüllen würde. Dies haben (inoffizielle) Versuche beim LKA Nds leider bestätigt. FWR und ÖRAG gab's damals noch nicht, und so habe ich mich von dem Teil getrennt. Ich habe damals übrigens auch den Landesjagdverband eingeschaltet. Dessen Justitiar hat mit unter Hinweis auf das o.a. Urteil klipp und klar von einer Klage abgeraten. Aber heute sehe ich die Aussichten deutlich verbessert und würde klagen! Die Begründung würde ich aufbauen auf: 1) Hinweis auf die UVV Jagd (fehlende Sicherung und unzureichende Entlademöglichkeit) 2) Hinweis auf den "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Und der unterscheidet eindeutig zwischen Jägern und Sportschützen und deren Bedürfnis. Noch was: Auch bei mir gab es auf einen mündlichem Antrag hin nur eine mündliche Ablehnung; die schriftliche, rechtsbehelfsfähige und kostenpflichtige gab es erst nach schriftlichem Antrag (Zitat "Wenn Sie denn unbedingt Geld loswerden wollen"). Ich wünsche viel Erfolg Michael
  19. Das sehe ich leider auch so. Irrationalen Ängsten kann man nur schlecht mit rationalen Argumenten begegnen. Gruß Michael
  20. Liebe® SB, es mag ja haarsträubende waffenrechtliche Verstöße bei den Erben geben, aber leidet da wirklich die innere Sicherheit drunter? Was ist so schlimm an einem alten Flobert-Gewehr, das seit mehreren Jahrzehnten unbeobachtet und unregistriert im Kleiderschrank oder auf dem Dachboden vor sich hin rostet? Worin besteht die Gefahr für die Gesellschaft, wenn ein Erbe einen Perkussionsrevolver im Schlafzimmerschrank hinter den Pullovern aufbewahrt? Klar, es ist Verstoß gegen die Registrier- und Aufbewahrungspflichten des WaffG. Aber mehr auch nicht. Wenn jeder dieser Verstöße gegen das WaffG tatsächlich zwangsweise zu einer kriminellen Handlung mit Waffeneinsatz führen würde, sähe es in diesem Lande mit der tatsächlichen inneren Sicherheit und der Kriminalitätsrate deutlich schlechter aus. Meiner Meinung ist der immer wieder gebetsmühlenartig wiederholte Zusammenhang zwischen der Zahl der Waffen im Volk und der Sicherheit zwar auf den ersten Blick einleuchtend und publikumswirksam. Aber zum Glück hält er einer sorgfältigen Analyse nicht stand. Das zeigen viele schon genannte Beispiele und auch ein Blick auf die Verhältnisse in anderen Ländern. Gruß Michael
  21. Klaus, ich gehe davon aus, dass diese Beamten die Gesetze sehr wohl ganz genau kennen. Allerdings gefallen denen die Gesetze so nicht - sie sind denen nicht scharf und restriktiv genug. Also verfassen sie kreative interne Anweisungen, um ihre Vorstellungen unters Volk zu bringen. Diese sind zwar nur für die Verwaltung bindend, aber sie haben dadurch natürlich einen dramatischen Ausfluß auf unsere Belange. Und nun hoffen die Ministerialbeamten, dass wir Waffenbesitzer uns das so gefallen lassen. Es liegt nun in unserer Hand, ob diese Hoffnung sich erfüllt oder nicht. Je weniger wir uns das gefallen lassen, d.h. je mehr wir gegen diese nicht gesetzeskonformen Auflagen klagen, um so mehr können wir dem Gesetzestext und den Vorstellungen des Gesetzgebers (dokumentiert in Unterlagen wie Begründung zum Gesetz und den Bundestagsdrucksachen) Geltung verschaffen. Also Leute, fordert schriftliche Bescheide und klagt gegen diese Bescheide! Gruß Michael
  22. Ich erwarte von unseren Politikern, dass sie sachbezogen und nicht populistisch agieren. Alternativ sollten sie so konsequent sein, alle Forderungen der B***-Zeitung umzusetzen, wie z.B. Hartz IV abzuschaffen, Steuern zu senken, Renten erhöhen, Staatsverschuldung senken, Rentenversorgung der Parlamentarier senken, Straßen bauen ... Aber nix dergleichen. Liegt es vielleicht wirklich daran, dass unsere Lobby nicht groß genug ist? Gruß Michael
  23. Gute Idee - und dann mit schweren Säbeln auf 50 Meter (Werfen verboten!) Also kommt runter von Euren Palmen, das Wtter ist viel zu schön zum Streiten Michael
  24. Aber nur dann, wenn der Bäcker über eine BKA-Ausnahmebenehmigung zum Besitz eines Brotmessers (incl Nachweis der sicheren Aufbewahrung) und Sachkundenachweis verfügt. Vollgekapselte Brotschneidemaschinen gibt es gegen BSMBK (Brotschneidemaschinen-Besitzkarte) Hoffentlich wird das nie Realität... Michael
  25. Auch von mir herzlichen Glückwunsch auf die andere Seite des Deisters! Gruß Michael
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