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knight

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  1. Wie kommst du denn darauf? Ist es nicht.
  2. Von Verbot nach WaffG ist ja auch keine Rede. Es geht um das sachliche Verbot nach Jagdgesetz. Das wirkt dann auf den vereinfachten Erwerb nach WaffG.
  3. Mal eine grundsätzliche Frage an die Rechtsgelehrten: So ein Urteil besteht ja immer aus dem Urteil und der Begründung. Welcher Teil davon entfalltet welche Wirkung? Ich denke mir das so, dass im Urteil wohl nicht über den Streitgegenstand hinaus entschieden wird. Das ist hier die dämliche 2-Schuss-Eintragung. Da kann das Gericht sagen die bleibt oder die kommt raus. Es kann ja nicht über Sachen urteilen, über die nicht gestritten wurde - oder doch? Daher ist möglicher Weise die eigentliche Sprengkraft in der Begründung. Aber welche Wirkung entfaltet die Begründung? Ob Aluhut oder nicht? Was soll das? Wenn FG hier postet, dann hat das für mich Gewicht. Aprilscherze klingen anders. Und ob es einen vernünftigen Grund dafür gibt, warum die Prozessbeteiligten das Urteil nicht selbst veröffentlichen wollen, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn sie so entscheiden, dann ist das so. Punkt. Das Bundesverfassungsgericht ist eben keine übergeordnete Gerechtigkeitsinstanz. Ich sehe mehrere Wege, das zu kitten, aber das wird im Detail von dem Abhängen, was eben im Urteil drin steht. Zu Das Problem ist hier das rote "und". Wenn die Linie sein sollte, dass ein Halbautomat, der theoretisch ein größer-zwei-Schuss-Magazin aufnehmen kann, nicht unter 2. fällt, dann reicht es nicht, wenn er unter 1. fällt. Es ist ja nicht so, dass man dann nicht weiter ein Bedürfnis geltend machen könnte. Aber dann über Voreintrag und nicht mehr mit bedürfnisfreiem Erwerb auf Jagdschein. Und selbst das wird das Problem nur teilweise lösen. bye knight
  4. Kann schon sein, ist aber eben nicht so gekommen. Woher weißt du, dass er nichts weiteres dazu weiß? Ich glaube eher, dass er sehr viel mehr dazu weiß. bye knight
  5. Das mag deine Analyse sein. Meine sieht anders aus. FG wird sich nicht ohne Grund so drastisch eindeutig äußern. Demnach gibt es eine Grundlage dafür und einige kennen sie. Wenn sie die nicht weitergeben, ist die Erklärung, dass die Prozessbeteiligten das nicht wollen, zumindest mal die beste, die bisher genannt wurde. Warum sie das nicht wollen, ist eine ganz andere Frage. Möglicher Weise will man sich jetzt auch erst mal gründlich auf die nächsten Schritte vorbereiten. Wenn so viel auf dem Spiel steht, sollte man das auch besser tun. Vielleicht gibt es enge Fristen, die zu beachten sind? Ich weiß es ja auch nicht. bye knight
  6. Tertium non datur? Ich habe mein Posting oben editiert und um eine wichtige Feinheit ergänzt (für diejenigen, welche die alte Version schon gelesen haben).
  7. Ich würde jetzt auch nicht jedes Wort, dass hier in der Hitze abgegeben wurde, auf die Goldwaage legen. Etwas Ruhe, etwas Durchatmen und dann bewerten ist auch nicht verkehrt.
  8. Das wird dir jetzt nur begrenzt helfen, weil ich das Urteil nicht schriftlich habe und das von dir gefragte auch nur von hier und dort zusammenfassen kann. Ich hoffe, es hilft dir/euch zumindest etwas weiter: "verbotener Gegenstand" => war eine misglückte Ausdrucksweise und hat nichts mit den verbotenen Gegenständen des WaffG zu tun. Vergesst diese Wortwahl. Das Urteil aus Münster wurde abgeändert. Das bedeutet, es ist jetzt final, geht nicht zurück nach Münster und wird dort auch nicht neu verhandelt. Es bleibt so, wie es mit den Änderungen jetzt aussieht. Das Urteil iegt nur wenigen vor und die haben es nur bekommen unter der Zusicherung, es nicht weiter zu geben. Das ist kein Wunsch des Gerichtes sondern der Prozessbeteiligten. Die große Masse wird warten müssen, bis es vom Gericht (oder Presse oder ...) veröffentlicht wird. Über eine abenteuerliche Argumentationskette inkl. Verweise aufs Völkerrecht (vermutlich Berner Konvention) wird entschieden, dass das sachlichen Verbot des §19 Bundesjagdgesetz "mehr als 2 Schuss aufnehmen kann" auch dann erfüllt ist, wenn man das Magazin so wechseln kann, dass man ein 2-Schuss-Magazin rausnimmt und ein mehr-als-2-Schuss-Magazin rein steckt. Jedenfalls, wenn man das kann. Damit wird grundsätzlich das [edit: vereinfachte] Bedürfnis für Halbautomaten für Jäger verneint, wenn es möglich ist ein Magazin rein zu stecken, dass mehr als 2 Schuss aufnehmen kann. Inhaltlich kommentiere ich das jetzt nicht, da sind wir uns eh einig. bye knight Edit: Ich habe "vereinfachte" hinzugefügt. Es gibt natürlich noch andere Wege, das Bedürfnis nachzuweisen. Hier sehe ich auch einen Weg, das von oben zu kitten.
  9. Ohne das Urteil gelesen zu haben möchte ich mich mit Reparaturvorschlägen zurück halten, rege aber an, den §8 nicht zu vergessen. Wenn man sich das Urteil aus Münster anschaut, dann war das ja ein Erfolg auf ganzer Linie. Das ist so wie wir das hier fast vollständig sehen. Insofern halte ich es nicht für korrekt, den Klägern nun die Schuld für das Urteil aus Leipzig in die Schuhe zu schieben. Wir haben über 40 Jahre gelebte Rechtspraxis, was die Halbautomaten und die 2-Schuss-Begrenzung angeht. In dieser Zeit gab es nie eine wesentliche Änderung an den Bestimmungen hierzu, obwohl wir mehrere, teils recht große, Änderungen am Waffenrecht selbst hatten. Bei mehreren Hunderttausend Jägern und mehreren Dutzend Jahren Praxis kann man da nicht sagen, dem Gesetzgeber sei diese Praxis nicht bekannt gewesen. Wenn er das anders gewollt hätte, hätte es wahrlich genug Gelegenheit gegeben, hier nachzubessern. Hat er aber nicht. Wie man vor diesem Hintergrund einen Willen des Gesetzgebers ins Gesetz hineininterpretieren will, der etwas völlig anderes bedeutet, als 40 Jahre gelebte und vom Gesetzgeber akzeptierte Realität, ist mir schleierhaft. Da sehe ich den Fehler aber ganz viel deutlicher beim Gericht, als bei den Klägern. Ohnehin wundere ich mich immer, warum Gerichte wie im Literaturseminar den ominösen Willen des Gesetzgebers aus Zitatesammlungen und Nachschlagewerken erforschen. Sie könnten ihn doch ganz einfach fragen... Vielleicht nicht gerade jedes Amtsgericht, aber bei Grundsatzentscheidungen dieser Art wäre das doch viel einfacher und am Ende klarer. bye knight
  10. Ich tippe mal darauf, dass an irgendeiner Stelle sachliche Verbote aus dem Bundesjagdgesetz zu verbotenen Waffen nach dem Waffengesetz vermengt worden sind. Wo, an welcher Stelle und von wem wird man erst wissen, wenn der Text da ist. bye knight
  11. Ich glaube in der Sache sind wir der gleichen Ansicht. Ob das jetzt formal ein "Antrag zurückziehen" ist, spielt für mich jedenfalls keine Rolle. Im Ergebnis ist es das. Sie tut so, als ob der Antragssteller kein Interesse mehr an seinem Antrag habe.
  12. Mich würde ja schon mal die Rechtsgrundlage interessieren, wonach die Behörde einseitig im Namen des Antragsstellers dessen Antrag zurückziehen kann. Das ist doch absurd. bye knight
  13. Dass die davon abraten ist eine Sache. Dass sie den Antrag damit aber "als erledigt" ansehen und offensichtlich nicht weiter bearbeiten, ist ein echter Skandal.
  14. knight

    SIG Sauer Web ?

    Klickt mal auf Händlersuche, dann Deutschland, dann Hessen
  15. Update: http://www.welt.de/politik/ausland/article152785477/Polizei-in-Paris-ruestet-mit-G36-Sturmgewehren-auf.html bye knight
  16. Eben. Es bringt ja nichts jetzt in einen Krieg einzusteigen. Ich würde ihm schreiben, dass es da wohl ein Misverständnis gab, dass daraus ein schlechter Start entstanden sei, dass ich seine Position als Bindeglied verstanden hätte, dass ich diese Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen möchte, dass ich davon ausgehe, dass diese Dienstleistung frei von Voruteilen erbracht wird, dass ich ihn gegoogelt hätte, um mich auf das Gespräch vorzubereiten (je nach Vorkenntnissen muss man ja mal mehr oder weniger weit ausholen, das würde es für ihn ja auch einfacher machen) und dabei seinen Wohnort ganz in meiner Nähe bemerkt hätte. Und man müsse sich ja nicht bei ihm treffen, man könne ja auch zu mir kommen. Wo sei aber letztlich egal, wesentlich sei die Dienstleistung. So oder so ähnlich. bye knight
  17. Es ging mit nicht darum, aus Spot öder Häme was zu lernen sondern nicht in Spott und Häme zu verfallen, wenn man was daraus lernen soll. Wenn die Kultur so ist, dass über der Fehlermachenden hergezogen wird, dann wird er Fehler für sich behalten. Dann lernt aber niemand was daraus. bye knight
  18. Grundsätzlich muss man über solche Fälle reden! Sowas gehört eigentlich breit kommuniziert. Allerdings in einer Art und Weise, dass andere was daraus lernen können und nicht in der Form von Hähme, Spott, Abgrenzung, Politisierung, Divide et impera, etc. Wenn der Fall zu Ende ermittelt wurde, müsste vom Prinzip her in Visier, DWJ, DSB Newsletter und gerne auch hier in WO stehen, was der Fehler war und wie der zu vermeiden ist. Man muss ja nicht gleich ein Regelwerk einer Berufsgenossenschaft damit erschaffen. Aber wenn alle die Gelegenheit haben, aus Fehlern zu lernen, dann passieren diese eben weniger oft. bye knight
  19. Das ist ja genau mein Punkt. Rein formal beschreiben die Regeln das eine, gemeint sind sie aber differenzierter. Um das auszuformulieren bräuchte man aber wieder viel mehr Text. Dass die Regeln manchmal gelten und manchmal nicht, steht halt nicht in den Regeln Deswegen wird sich die Diskussion um die sicherste aller Sicherheitsregeln immer im Kreis drehen. bye knight
  20. Das eigentliche Problem hier ist, dass man notgedrungen einen Kompromis eingehen muss zwischen "einfachen und verständlichen Regeln" und "Regeln, die jede erdenkliche Situation abdecken". Coopers Regeln legen da den Fokus auf Einfachheit und dass man sie sich halt auch besser merken kann. Wenn alle die 10 Gebote lernen und beachten würden, könnte man sicher auch viele Gesetzesbände einstampfen. Aber dann steht sofort wieder einer auf der Bühne und argumentiert: "Wo ist dieser spezielle Fall geregelt? Ich weiß nicht, was ich da tun soll!" Dann kommt es eben dazu, dass man auf dem Hin- oder Rückweg vom Schießstand seine Waffe im Waffenkoffer gar nicht anders führen kann, als dass sie auch mal auf jemanden zeigt. Das geht ja gar nicht anders. Ist in Coopers Regeln aber nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Ziehvorgang, wie schon erwähnt wurde. Und warum man sich nur darüber sicher sein soll, was hinter dem Ziel ist, nicht aber auch, was vor dem Ziel ist, kann man auch als Defizit dieses Regelsets betrachten. Was hinter diesen Regeln steckt ist eigentlich ein tiefer gehendes Verständnis von der Situation, von dem was da passiert und warum es diese Regel gibt. Nur so wird es den Leuten nicht immer beigebracht. Und ehrlicher Weise wird man das auch nicht jedem auf dieser Ebene beibringen können. Dann ist es zumindest besser, er hält sich stur und wörtlich an das, was in diesen Regeln steht. Das andere Ende der Skala war der Beizettel zu meinem Wiederladekurs. Habe den jetzt extra noch mal rausgekramt: 27 (siebenundzwanzig!) allgemeine Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwaffen. Das hat bestimmt eine Rechtsabteilung erfunden. Wenigstens wurden die nicht abgefragt bye knight
  21. Es gibt Waffen, die können auch über den Abzug entspannt werden und es gibt Waffen, die können nur über den Abzug entspannt werden. Wobei es dann auch noch Waffen gibt, die können nur über den Abzug entspannt werden aber mit zusätzlichen Handgriffen zur Erhöhung der Sicherheit und welche, bei denen diese Handgriffe auch nicht gehen. bye knight
  22. Und deswegen wurde der Titel geändert. bye knight
  23. In FFM steht's beim Überfallkommando groß drauf. Fragt mich aber bitte nicht, wo da jetzt wieder der Unterschied zu den ganzen anderen Ks ist... bye knight
  24. Ich bin aus nachvollziehbaren Gründen gebeten worden, hier wieder zu öffnen. Dieser Bitte komme ich gerne nach. Aber... Im Threadtitel geht es um "freie Waffen" und "kaum noch lieferbar". Jetzt kann man sich darüber streiten, ob das besser im Board über freie Waffen oder im bestehenden Thread über "Pfefferspray ausverkauft" aufgehoben ist. Liegt der Schwerpunkt auf freie Waffen bzw. auf den genannten Fragen zu den Herstellern von freien Waffen? Dann würde das eigentlich ins Board freie Waffen gehören. Da im Thread konkrete Hersteller genannt wurden und der Thread hier sehr prominent unter Allgemein steht und entsprechende Außenwirkung entfalltet, ist es fair, wenn darauf an dieser Stelle hier unter Allgemein geantwortet werden darf. Ich möchte euch trotzdem bitten das Thema "Lieferbarkeit" hier nur untergeordnet zu diskutieren bzw. dafür den verlinkten Pfefferspraythread zu nehmen. bye knight
  25. Ich verstehe die Diskussion nicht. Es gibt keine Obergrenze für Selbstschutzmittel in der Bevölkerung. bye knight
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