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Und jeder Stand-Betreiber hat sich genau so daran zu halten - und keine "eigenen Ideen" dazu zu erfinden, was denn der Gesetzgeber sonst vielleicht noch wollen oder gemeint haben könnte ...
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Weil "der/die Wichtige" die Vorschriften nicht kennt und "meint" ...?! Deine Logik ist doch offenbar "Wenn jemand eine Abmahnung bekommen hat, dann hat er doch auch etwas falsch gemacht, sonst hätte er ja keine bekommen ...", dass da "die andere Seite" etwas falsch gemacht haben könnte, darauf kommst Du offenbar nicht. Unterhalte Dich mal mit Anwälten! Wie viele Abmahnungen im Arbeitrecht unwirksam bis sogar unzulässig sind ... Ein Verkehrsrechtsanwalt hat sich mal die Mühe gemacht VIELE Bußgeldbescheide zu untersuchen. Über 2/3 waren rechtsfehlerhaft! Und das von "Profis" deren tägliches hauptberufliches Geschäft das ist. Aber beim Schützenverein, mit seinem "ehrenamtlichen Nebenbei-Personal" kann so etwas natürlich nicht vorkommen, denn da sitzen ja nur "Vollprofis", die niemals Fehler machen ...
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Kreppel ist hier nicht der einzige mit "Lebenserfahrung"! Hast Du noch nie erlebt, dass jemand, dem man auch nur ein bisschen "Macht" gegeben hat plötzlich meint, "er wäre jetzt 'etwas'" und "die anderen" hätten gefälligst das zu tun, was er jetzt sagt? MIR ist es schon mehrfach passiert, dass so jemand meint, andere "schurigeln" zu können - und das auch noch OHNE (zumindest angemessene) Kenntnis z.B. der dafür zuständigen Schießvorschrift. Da werden dann irgendwelche Behauptungen aufgestellt und auf die Frage "Wo genau steht denn das?" kommt dann ein gestammeltes "Schießvorschrift". Auf die Frage "Wo denn dort genau?" oder auch nur "Auf welchen Stand der Schießvorschrift beziehst Du Dich denn da?" kommt dann auch nichts - wie auch, wenn man sie nie gelesen, bestenfalls vor Jahren mal "überflogen" hat. Man kann es auch profaner mit der "Volksweisheit" ausdrücken: "Wenn Dreck oben schwimmt, brennt er!" Unterstelle mir jetzt aber bitte nicht, ich würde jeden "Offiziellen" als "Dreck" bezeichnen! Aber es gibt eben diese weiter oben beschriebenen Chraktere. Na, welches ist denn DAS "dicke alte Buch"? Tja, wenn einem sonst nichts einfällt .... Das gemeinte Buch ist VIEL älter (ungefähr 2x so alt, wie das Regime, das Dir dazu einfällt halten sollte), viel verbreiteter und in viel mehr Sprachen erschienen ... Na, "klingelt's"? Und Du meinst da stünden "verhaltensgestörte 'Rassentheorien'" drin? Dann solltest Du sofort beantragen, dass dieses "Machwerk" verboten wird! Viel Spaß dabei.
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Genau so kenne ich das auch.
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ICH habe mich da nicht "verbissen", ich unterscheide nur zwischen mehr, als schwarz und weiß - "privat" und "öffentlicher Raum". Nur DU weigerst Dich verbissen zu erkennen, dass ein Vereinsheim eben nicht "privat" im Sinne des Datenschutzes ist. Aber auch das werde ich nicht ändern ... Da können auch mehrere argumentieren, einer hat's sogar in etliche Punkte aufgedröselt - aber das ficht Dich ja alles nicht an - "Alle blöd, außer mich!"
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Und wieder nicht begriffen! DU wirfst @steven vor er unterstelle ... DU selbst wirfst ihm aber vor er wolle keine Videoüberwachung, weil er unerlaubte Schießübungen schießen will. UND DU wirfst allen, die auf Wahrung ihrer Rechte bestehen unredliche Gründe vor. Das ist dann etwas anderes, weil DEINE "Erfahrung und Bauchgefühl ..."?
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Du hast es offenbar nicht verstanden! DU meinst Du bräuchtest unbedingt eine Videoüberwachung, damit Du "im Zweifel" einen "einwandfreien Beweis" hast. Wenn Du das auf dem Stand unbedingt brauchst - warum dann nicht genau so in anderen Situationen?
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Ich glaube, da hast Du mich falsch verstanden. Ich meinte nicht "KEINE Standaufsicht"! Ich meinte eine Standaufsicht, die "so etwas" nicht mitbekommt gehört nicht in diese Funktion. Da gehört jemand hin, der "mit allen Sinnen dabei ist", die entsprechenden "Vorgaben" (von WaffG bis Sportordnung usw.) kennt, "durchsetzungsfähig" ist UND dabei nicht zuletzt auch die "passenden Umgangsformen" hat.
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Und das kannst Du auch entsprechend der DSGVO belegen? Über wen wird denn hier "halböffentlich geredet"? Ich habe weder Ort, noch Verein oder gar Personennamen gelesen. Nur wer diesen Verein kennt wird erkennen können, über wen da geredet wird.
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Noch einer, der es nicht begreift ... Wer ist den WIR? Mehrere Privatpersonen, ein Verein, ...? Haben da nur Vereinsmitglieder Zutritt oder auch Gäste? Und Du meinst, dass das datenschutzrechtlich dasselbe ist, wie eine Wohnung oder ein privates Grundstück?
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IHR behauptet doch ein Schießstand (-gelände) sei "privat". Du kommst offenbar nicht darauf! Es wurde doch hier schon mehrfach (nicht nur von mir) erklärt, dass ein Verein eben nicht "privat" (nicht nur) im Sinne des Datenschutzes ist.
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Offensichtlich hast Du nicht begriffen, was @Elo gesagt hat. WER soll denn entscheiden, in WELCHEM Fall "mehr Kontrolle nicht schaden kann"?
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Das ist genau so eine Unterstellung, wie Du sie @steven vorwirfst!
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Mit derselben Argumentation müsstest Du außerhalb Deiner Wohnung ständig filmen, damit Du einen "Beweis" hast, dass Dir irgendwer irgendwas ...
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Dann schmeiß' die Standaufsicht hochkantig raus! Wofür ist die da?! Wenn eine Standaufsicht so etwas nicht mitbekommt, dann taugt sie ja wohl nichts! Ich weiß gar nicht, wie das vor der "allgemeinen Einführung der Videoüberwachung" funktioniert hat ...
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Ich schreibe "Wahrung eigener Rechte" und Du nennst das so?! Was bist Du denn für einer? JEDER Bürger, der auf seine Rechte besteht ist für Dich automatisch verdächtig?! Das lässt tief blicken!
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Eine Notiz "war (von bis) anwesend" hat aber eine ganz andere Qualität, als eine durchgehende Videoaufzeichnung (ggf. mit "Nase bohren" o.ä.), die womöglich auch noch mit Ton ist und so alles speichert, was dort gesprochen wurde.
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Wollt Ihr etwa behaupten, dass ein Vereinsgelände/-gebäude dasselbe ist, wie eine private Wohnung? Ihr beiden solltet Euch mal mit den Begriffen auseinandersetzen! Neben "rein privat" (z.B. privates Wohngrundstück) und "öffentlicher Raum" (also z.B. Straßen, Plätze, Bahnhöfe) gibt es noch andere Begriffe. Z.B. "Orte, an denen begrenzt öffentlicher Verkehr" stattfindet oder "halböffentlicher Raum" - und ratet mal, was dazu so alles gehört!
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Natürlich nicht "nur gutaussehende Kens und Barbies", aber Menschen, die "sonst nichts haben" - außer vielleicht auch noch Minderwertigkeitskomplexe wegen ihres Äußeren - neigen mglw. eher dazu "Macht" auszunutzen, wenn sie die dann irgendwo haben. In dem "Dicken, alten Buch" stehen so einige Weisheiten, wie z.B. "Hüte Dich vor den Gezeichneten!" Das kann man durchaus in o.g. Richtung interpretieren.
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Wie weiter oben schon mal geschrieben: "PRIVAT" ist etwas anderes als "Geschäft mit Publikumsverkehr"! WER ist hier also "überfordert" und WER sollte "auch mal mal das eigene Logikverständis trainieren"?
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Das letzte zuerst: Die "spielen mit potentiell gefährlichen Gegenständen", egal, ob videoüberwacht oder nicht. Die Standaufsicht gehört ja wohl immer auf den Stand, wo sie notfalls "körperlich" eingreifen kann. Wozu dann die erwähnte "Oberaufsicht" noch da sein muss UND das per Videoüberwachung, damit sie NICHT auf dem eigentlichen Stand sein muss hätte ich gerne mal erklärt. Was willst Du machen, wenn es in Deiner Nähe nur einen SOLCHEN Stand gibt? Doppelt oder dreimal so weit fahren? Mit dem Schießen aufhören? Das werden diese machtgeilen Blockwarte aber nie begreifen!
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Sehe ich genau so! Bloß, weil sich "Noch nie jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört hat", bedeutet das noch lange nicht, dass das rechtskonform oder auch nur gerechtfertigt wäre! Jahrzehntelang "hat sich noch nie jemand" an der Feuerwehrabgabe in BaWü gestört, die jeder Mann zwischen 18 und 60 Jahren (und mit wenigen Ausnahmen für bestimmte Berufe) zahlen musste, der nicht in der Freiwilligen Feuerwehr war. Bis, ja bis "irgend so ein Drecksack" sich doch tatsächlich erdreistet hat dagegen zu klagen, weil ... Art. 3 GG "Entweder auch jede Frau zahlt oder ich zahle auch nicht!" Das Gericht stellte dann fest, dass die Feuerwehrabgabe von Beginn an verfassungswidrig war - und jahrzehntelang hatte das niemand gemerkt, wollte es nicht merken oder meinte (als "Eintreiber") sogar "Hoffentlich merkt das keiner!". Bestimmt! Es liegt an der Gleichgültigkeit der "großen Masse", die wie Rindviecher "dem vorne" hinterherlaufen, ohne zu fragen wohin das führt! Frag' doch mal, was sich diejenigen "in Sachen Privatsphäre" denken, die "jeden Scheiß" in die asozialen Medien plärren müssen ... Ein paar mal "Mann, war ich gestern wieder breit!" mit passendem Foto und sich hinterher wundern, warum am die Stelle nicht bekommen hat ...
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Zuerst mal solltest Du den Unterschied zwischen "Privat-Gelände" und einer Tankstelle / einem Supermarkt / ... erkennen! (M)Ein Privatgrundstück (und das ist wohl in dem Artikel mit "Privat-Gelände" gemeint) ist etwas völlig anderes, als ein zwar in Privat-Besitz (sofern man bei den verschiedenen Rechtsformen, die es da gibt überhaupt von "Privat" sprechen kann) befindliches Gelände, auf dem aber "öffentlicher Verkehr" stattfindet. Und das ist ganz einfach: Habt Ihr schon mal 'was von Ladendiebstahl und Tankbetrug gehört? "In den letzten Monaten - ohne Videoüberwachung - hatten wir .... Es steht zu erwarten, dass das ohne Videoüberwachung so bleibt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das nach Installation ... nur noch x % ..." Wobei ich mich bei dem Wertstoffhof frage, wie die dort argumentieren.
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Ja, genau! Weil ein paar "Übereifrige Überwachungsfanatiker" meinen sie müssten alles überwachen sollen andere (es trifft ja auch alle Mitglieder der dort schießenden Vereine) den Stand einfach nicht mehr nutzen. Wenn in DE die Grundrechte immer weiter ausgehöhlt werden, sagst Du dann auch "Keiner wird gezwungen, sich in diesem Land aufzuhalten."? Mit dem scheinst Du ja auch ganz gut gesegnet zu sein - nur eben in die andere Richtung, wie der TE. Wahrung ihrer Rechte? Vor Jahren hatte das Finanzamt mal so eine "tolle Art" an sich: "Geben Sie uns eine Vollmacht, dass wir jedes Ihrer Konten bei jeder Bank einsehen dürfen!" Eine Ablehnung wurde dann als "Begründeter Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung" gewertet. DAMALS wurde dem noch vom Gericht ein Riegel vorgeschoben, mittlerweile dürfen die das m.W. "anlasslos". Ja, GENAU! Jeden der solchen Maßnahmen, die ggf. rechtswidrig sind widerspricht so schurigeln, dass die anderen gar nicht erst auf die Idee kommen! Feind ist, wer anders denkt! Und da fragst Du noch, WARUM jemand gleich (und anonym) zum Datenschutzbeauftragten geht?
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Auch, wenn Du das auf Grund Deiner früheren Tätigkeit glauben magst: Bei Weitem nicht! Ersteres: Ja! Letzteres: Eher nicht. Aber hatten wir diese Diskussion nicht erst kürzlich? IIRC war da das (wie üblich nicht von allen geteilte) Fazit: Der Standbetreiber bleibt in der Verantwortung, auch wenn er die StandNUTZUNG vermietet.