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  1. Der Meinung bin ich nicht! Ich habe aber auch keine so "unübersichtliche" (wenn auch bestimmt nicht so seltene) Familiengeschichte, wie Du. "Hier" (also in meinem Verwandten- u. Bekanntenkreis "auf dem flachen Land") scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. Wenn überhaupt gibt's das "Berliner Testament" und man hört sehr wenig über Erbstreitigkeiten (und "auf dem Dorf" spricht sich so'was sehr schnell 'rum=. Was aber hat das alles mit einem "einfachen" Vermächtnis für eine (oder ein paar) Waffen, die ein Freund erhalten soll zu tun? Klar, wenn es um eine wertvolle Sammlung im 5- o. gar 6-stelligen Bereich ginge, dann könnten die gesetzlichen Erben schon "Widerstand leisten", aber das dürfte bei den wenigsten der Fall sein.
  2. Fachanwalt für was - Erb- o. Waffenrecht? (Gibt's für letzteres überhaupt "offiziell" Fachanwälte?) Wie war das noch?: Ein (vom Erblasser) handgeschriebenes Testament (komplett handgeschrieben und mit Datum, nur Unterschrift reicht nicht) ist rechtskräftig, ist es maschinengeschrieben muss es notariell beglaubigt sein. Ob da nun "Testament", "Vermächtnis" oder "Mein letzter Wille" drüber steht spielt m.W. keine Rolle. Wo sollen da jetzt die komplizierten Fallstricke lauern? Dass Waffenbehörden dann manchmal auf die Idee kommen Erbwaffen müssten immer (also auch bei Legalwaffenbesitzern) mit Sperrelement versehen werden, dürften von Sportschützen o. Jägern nicht genutzt werden, ... ist m.E. eine andere Geschichte.
  3. Ist da Peter J. Glodschey gemeint, der Ex-Chefredakteur der Auto-Bild? Der hat (nach seinem dortigen Ausstieg?) mal "ausgepackt". Das ist bei Zweirädern nicht anders, als bei "Vierrädern": Quelle: Das Erste | Panorama | 20.11.1997 Aber bei Waffen ist das anders - gaaanz bestimmt! Vor vielen Jahren (müsste so Ende 80er gewesen sein) war ich mal zu einer Versammlung eingeladen, bei der auch jemand, der "gelegentlich" "Waffentestberichte" schrieb einen Vortrag hielt. "Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass es keine schlechten Tests gibt? Das liegt daran, dass der Tester das Testobjekt nicht nur hinterher behalten darf (oder zu seeehr günstigen Konditionen kaufen kann), an dem Test hängt gerne auch noch ein Ungarn-Hirsch o.ä. dran - man muss ja realistisch testen können ..." War da nicht vor einiger Zeit mal ein Bericht in einer Jagdzeitung, dass die Tester die Waffen in Namibia "Long Range" testen konnten, und "ein bisschen Jagd" war auch noch dabei?!
  4. Könntest Du das bitte etwas näher erläutern?! Danke!
  5. Die Artikel von Günther Frères hatten von ihrem Aufbau immer so etwas von "Schulaufsatz", aber fachlich gut waren sie. Mir hat Wirnsberger immer besser gefallen. Den konnte man sogar anrufen und bekam ausführlich Auskunft. Und von denselben Autoren. Einer dieser F(l)achjpurnalisten schrieb mal in einem Artikel im DWJ, dass man durch Heraussetzen des Geschosses den Freiflug reduzieren könne. Daraufhin wollte ich mich bei der Messe beim Chefredakteur ob dieser "Qualität" beschweren, bekam aber nur die stv. Chefradakteurin zu fassen. "Wer den Unterschied zwischen Freiflug und rotationslosem Geschossweg nicht begriffen hat, der sollte keine Wiederladebücher schreiben - und im DWJ sollte so jemand auch nicht schreiben dürfen!" Soo schlimm sei das doch auch nicht war die Antwort. Als dann noch die oben schon erwähnten Auto-Tests dazu kamen war für mich "der Ofen aus" - nach knapp 25 Jahren treuer Leserschaft. Angefangen hatte ich mal mit dem Internationalen Waffenspiegel. Visier von der ersten Ausgabe an, DWJ "ab und zu" (bei besonders interessanten Artikeln), später regelmäßig. Parallel dazu Wild & Hund, später DJZ. Seit einigen Jahren keine mehr davon. Wie oben schon geschrieben wurde "Tests" - Blödsinn! Wenn ein sog. "Fachjournalist" im Heft offen zugibt, dass "der Fehler in erster Linie daran lag, den vom Hersteller zur Verfügung gestellten Text zu kritiklos übernommen zu haben" ... Und Henning Hofmann kann auch nur mit solchen "Auflagen" prahlen, weil seine "Waffenkultur" nix kostet.
  6. Da sollte es doch mittlerweile "korrekte" Formulierungen geben, die einen teuren Notar überflüssig machen. Gibt's da nichts "rechtssicheres" (soweit es das in der Juristerei überhaupt gibt "Vor Gericht, auf Hoher See (und bei der F.D.P.) ...") von einem unserer Verbände?
  7. Sind aber auch sauteuer, wenn man sie nicht gebraucht bekommt. Bücher/Akten sind auch nicht gerade leicht (sicher leichter, als "Blei"), deshalb ggf. die Böden verstärken, wie oben beschrieben. Wenn man neu kauft, dann sollte man auch auf die Tiefe achten, so dass man ggf. auch Munitionskoffer/Rangebag hinein bekommt und sie nicht jedes mal leer räumen muss. Da kann man auch nach Tiefe filtern (gibt's sicher auch woanders): Office Discount
  8. @Wauwi Sind das Fallriegel mit Vorhängeschlössern?
  9. Anders! In alle 4 Ecken je eine 20 mm "Spreng-Brand" mit Aufschlagzünder stellen - die "melden" sich, wenn das Gewicht zu groß wird.
  10. Zu wenig! Meine sind wenigstens "standesgemäß" - standen bei der Bw in der Waffenkammer und haben 5,- € gekostet, als der Standort aufgegeben wurde. 2 Stück 190 x 120 x 40. Zusätzlich gibt's noch einen "kleinen": Alter Aktenschrank - von MAUSER (auch "standesgemäß"). Bei dem breiten Munitionsschrank (der andere beherbergt "kistenweise" Leerhülsen) habe ich die Böden mit je 2 20mm-Vierkantrohren, Stahl, verzinkt verstärkt. Bei den Böden ist die Abkantung (rundum 2x abgekantet, also unten wieder ein Stück waagerecht) zufällig auch 20 mm hoch, so dass sich die Rohre dort einklemmen lassen. Einfach auf die Bodenträger legen ginge bei anderen Böden aber auch.
  11. Ist ja nicht so schwer. Sorry, dass ich im Ausgangspost statt "Wiederbeschaffungswert" "Restwert" geschrieben habe. Obwohl wohl den meisten klar war, wie es gemeint war. Dass ein "Sondermarkt", der dem betroffenen nicht zugänglich ist, "Händler-EK" oder gar das, was sich verschiedene Hersteller z.T. gegenseitig an Preisen einräumen nicht berücksichtigt werden dürfte klar sein. Aber "bequem innerhalb eines Tages bereisen" würde ich als deutlich weiter, als 50 Km auffassen. Mein vorletztes Auto habe ich in 450 Km Entfernung gekauft, bei dem davor waren es nur 150 Km - beides konnte man "innerhalb eines Tages bereisen", ob das dann auch "bequem" war kann man sicher diskutieren. Als "allgemein zugänglich" würde ich aber nicht nur "am Samstag Zeitung aufschlagen und schauen" * bezeichnen, sondern eben auch "das Internet", wo man zudem den Suchradius eingrenzen und nach "vergleichbaren Modllen" filtern kann. *) Kenne ich auch noch: am, Samstag früh die erste Zeitung direkt in deren Büro abholen und sich dann - mit Schwacke-Liste und "einem Sack voll Münzen" "bewaffnet" - in das Straßencafe setzen und von der Telefonzelle daneben aus dann die interessanten Inserate abtelefonieren. Aber das ist aus heutiger Sicht ziemlich ineffektiv. Aber wir schweifen ab ...
  12. Wenn Du uns jetzt noch erklärst wo (in der Praxis!) der Unterschied zwischen "Zeitwert" und "regionaler Wiederbeschaffungswert" ist ... Und was heißt in Zeiten des Internet und bundesweiter (mindestens) Markttransparenz (z.B. bei Autos) "regional"? Welche Entfernung ist (bis zu welchem Preisunterschied) "zumutbar", wenn es z.B. darum geht ein möglichst vergleichbares Auto zu beschaffen?
  13. Gemeint ist natürlich der Restwert (besser wohl: "Zeitwert") des FG VOR der Beschädigung! Ich dachte, das müsste jedem klar sein ... Seit wann gibt es keine neuen (extra dazu geschrieben!), ZIVILEN Hensoldt FG mehr zu kaufen? Wann genau die Fertigung unter dem Namen Hensoldt eingestellt wurde kann ich leider nicht sagen, aber 1979 gab's die schon nicht mehr. Das FG ist also mindestens knapp 50 Jahre alt. Wenn man nicht mit dem Argument "seltenes (und damit wertvolles) Sammlerstück" durchkommt, dürfte man da sehr schnell bei "wirtschaftlicher Totalschaden" landen. @kurzwaffen Ob der noch arbeitet kann ich nicht sagen. Der hat früher Zeiss und m.W. auch Hensoldt repariert. Kothe Optik Grüner Weg 14 D-35578 Wetzlar 06441/28692
  14. Wie weit weg bist Du von Biebertal? Vorher anrufen, Termin mit Herrn Görzel machen, hinfahren. (Sorry, hatte "S-H" überlesen) Wenn zu weit, dann statt hinfahren versichertes Paket schicken. Eine "Inspektion" könnte sogar kostenlos sein, bei Schäden natürlich nicht. Ich habe dort vor Jahren mal ein ZF abgegeben, ohne Voranmeldung und ohne irgendeinen Kauf- o. Garantiebeleg ... "Brauchen wir nicht. Sehe ich doch an der Serien-Nr., dass das noch in der Garantie ist." Wirklich ein Hensoldt, kein Zeiss? Das ist dann wie alt und hat welchen Restwert? (Dass es DIR mehr wert ist, ist mir schon klar, aber das wird die Versicherung nicht interessieren.) Reparatur entweder bei Optik Froehlich in Kassel oder bei Zeiss in Wetzlar anrufen. Die haben/hatten jemanden an der Hand, der Optiken repariert, für die sie keine Teile mehr haben (war bei einem Freund so). Für die anderen Hersteller kann ich Dir leider nichts sagen. Meopta-Service in DE ???
  15. Formal mag das so sein, aber ... Da isser wieder, der machtgeile Verbots-Junkie, der andere schurigeln muss ... Ja, ja, sind alles hehre Beweggründe, weil da könnte ja, also rein theoretisch ...
  16. Das ist eine absolute Unverschämtheit jemandem so etwas zu unterstellen! Solche fiesen Chraktere gibt's doch nur in irgendwelchen schlechten Filmen oder "damals" ... Heutzutage völlig undenkbar! Zumindest, wenn man dem einen oder anderen hier Glauben schenken will ... Offenbar bin ich ja mit meiner Meinung doch nicht ganz allein. P.S.: Wer Ironie findet darf sie behalten.
  17. Und jeder Stand-Betreiber hat sich genau so daran zu halten - und keine "eigenen Ideen" dazu zu erfinden, was denn der Gesetzgeber sonst vielleicht noch wollen oder gemeint haben könnte ...
  18. Weil "der/die Wichtige" die Vorschriften nicht kennt und "meint" ...?! Deine Logik ist doch offenbar "Wenn jemand eine Abmahnung bekommen hat, dann hat er doch auch etwas falsch gemacht, sonst hätte er ja keine bekommen ...", dass da "die andere Seite" etwas falsch gemacht haben könnte, darauf kommst Du offenbar nicht. Unterhalte Dich mal mit Anwälten! Wie viele Abmahnungen im Arbeitrecht unwirksam bis sogar unzulässig sind ... Ein Verkehrsrechtsanwalt hat sich mal die Mühe gemacht VIELE Bußgeldbescheide zu untersuchen. Über 2/3 waren rechtsfehlerhaft! Und das von "Profis" deren tägliches hauptberufliches Geschäft das ist. Aber beim Schützenverein, mit seinem "ehrenamtlichen Nebenbei-Personal" kann so etwas natürlich nicht vorkommen, denn da sitzen ja nur "Vollprofis", die niemals Fehler machen ...
  19. Kreppel ist hier nicht der einzige mit "Lebenserfahrung"! Hast Du noch nie erlebt, dass jemand, dem man auch nur ein bisschen "Macht" gegeben hat plötzlich meint, "er wäre jetzt 'etwas'" und "die anderen" hätten gefälligst das zu tun, was er jetzt sagt? MIR ist es schon mehrfach passiert, dass so jemand meint, andere "schurigeln" zu können - und das auch noch OHNE (zumindest angemessene) Kenntnis z.B. der dafür zuständigen Schießvorschrift. Da werden dann irgendwelche Behauptungen aufgestellt und auf die Frage "Wo genau steht denn das?" kommt dann ein gestammeltes "Schießvorschrift". Auf die Frage "Wo denn dort genau?" oder auch nur "Auf welchen Stand der Schießvorschrift beziehst Du Dich denn da?" kommt dann auch nichts - wie auch, wenn man sie nie gelesen, bestenfalls vor Jahren mal "überflogen" hat. Man kann es auch profaner mit der "Volksweisheit" ausdrücken: "Wenn Dreck oben schwimmt, brennt er!" Unterstelle mir jetzt aber bitte nicht, ich würde jeden "Offiziellen" als "Dreck" bezeichnen! Aber es gibt eben diese weiter oben beschriebenen Chraktere. Na, welches ist denn DAS "dicke alte Buch"? Tja, wenn einem sonst nichts einfällt .... Das gemeinte Buch ist VIEL älter (ungefähr 2x so alt, wie das Regime, das Dir dazu einfällt halten sollte), viel verbreiteter und in viel mehr Sprachen erschienen ... Na, "klingelt's"? Und Du meinst da stünden "verhaltensgestörte 'Rassentheorien'" drin? Dann solltest Du sofort beantragen, dass dieses "Machwerk" verboten wird! Viel Spaß dabei.
  20. Genau so kenne ich das auch.
  21. ICH habe mich da nicht "verbissen", ich unterscheide nur zwischen mehr, als schwarz und weiß - "privat" und "öffentlicher Raum". Nur DU weigerst Dich verbissen zu erkennen, dass ein Vereinsheim eben nicht "privat" im Sinne des Datenschutzes ist. Aber auch das werde ich nicht ändern ... Da können auch mehrere argumentieren, einer hat's sogar in etliche Punkte aufgedröselt - aber das ficht Dich ja alles nicht an - "Alle blöd, außer mich!"
  22. Und wieder nicht begriffen! DU wirfst @steven vor er unterstelle ... DU selbst wirfst ihm aber vor er wolle keine Videoüberwachung, weil er unerlaubte Schießübungen schießen will. UND DU wirfst allen, die auf Wahrung ihrer Rechte bestehen unredliche Gründe vor. Das ist dann etwas anderes, weil DEINE "Erfahrung und Bauchgefühl ..."?
  23. Du hast es offenbar nicht verstanden! DU meinst Du bräuchtest unbedingt eine Videoüberwachung, damit Du "im Zweifel" einen "einwandfreien Beweis" hast. Wenn Du das auf dem Stand unbedingt brauchst - warum dann nicht genau so in anderen Situationen?
  24. Ich glaube, da hast Du mich falsch verstanden. Ich meinte nicht "KEINE Standaufsicht"! Ich meinte eine Standaufsicht, die "so etwas" nicht mitbekommt gehört nicht in diese Funktion. Da gehört jemand hin, der "mit allen Sinnen dabei ist", die entsprechenden "Vorgaben" (von WaffG bis Sportordnung usw.) kennt, "durchsetzungsfähig" ist UND dabei nicht zuletzt auch die "passenden Umgangsformen" hat.
  25. Und das kannst Du auch entsprechend der DSGVO belegen? Über wen wird denn hier "halböffentlich geredet"? Ich habe weder Ort, noch Verein oder gar Personennamen gelesen. Nur wer diesen Verein kennt wird erkennen können, über wen da geredet wird.
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