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  1. Das ist einerseits schön, wenn es ohne "Regulierungswahn bis ins Kleinste" geht, öffnet andererseits aber der Behördenwillkür Tür und Tor: "Ist nicht eindeutig geregelt, deshalb verlange ICH ..." (wäre ja nicht das erste mal ...) Eigentlich lautet die Frage: "Was MUSS ich dokumentieren?" - zumindest, wenn es um den Nachweis der Aktivitäten gegenüber der Waffenbehörde zum Erhalt des Bedürfnisses geht. Ein "Persönlicher Leistungsnachweis" als Sportschütze, der damit ggf. Leistungs-Hochs u. -Tiefs analysieren will ist eine ganz andere Geschichte.
  2. Ich würde zunächst mal die grundlegenden Fragen klären!: Muss ein Schießbuch gebunden (geht auch geheftet o. ist das nicht "fälschungssicher") sein (mit durchnummerierten Seiten, so dass man nachträglich weder Seiten entfernen oder einfügen kann) oder geht auch ein Ringbuch/Hefter/...? Gibt es weitere Vorgaben zu Format (Seiten-Format bis hin zu Schriftgrößen, ...) nur einseitig beschreiben oder beidseitig, ...? Welche Angaben zu Waffe (Lw/Kw, Rep. o. SLB/SLF, Hersteller, Modell Waffen-Nr., Kaliber, ...), Verband, Disziplin, Schusszahl, ... muss es zwangsweise enthalten? Reichen manche Angaben nur auf dem Deckblatt oder muss z.B. Name, Adresse, ... auf jeder Seite stehen (damit man z.B. bei Kopien einzelner Seiten den Schützen zuordnen kann)? WER darf Eintragungen vornehmen - auch der Schütze selbst oder nur der Standbetreiber (und da die Aufsicht oder nur ein "Zeichnungsbefugter"), muss irgendein "Siegel" zu jedem Eintrag? ... Erst wenn das geklärt ist würde ich mir Gedanken um weitere Details machen. Es gibt "billigstes", gräuliches (oder greusliches?) Recycling-Papier (Wie sagte doch der Dicher-Fürst "Was Du dunkelgrau auf hellgrau besitzt ..." - oder war es "... schwarz auf weiß ..."?), weißes und "hochweißes" Papier und das in verschiedenen Grammaturen (g/m²) und Oberflächenqualitäten (z.B. "gestrichen" - bitte selbst googeln). Recycling-Papier ist so rau und "staubig", dass sich die Transportwalzen von Druckern damit zu setzen und dadurch so glatt werden, dass das Papier nicht mehr richtig transportiert wird, "besseres" Papier hat da eine glattere Oberfläche. Aaaaber ... je glatter die Oberfläche, desto schlechter hält manche Tinte darauf. "Farblaser" sind ganz kritisch, die nutzen ein sog. "Fixieröl" und darauf hält/trocknet Tinte (auch "Kuli") noch schlechter, besonders dann, wenn man meint bestimmte Felder für Einträge farbig schattieren zu müssen (also besser die Schattierungen hinter den gedruckten Text und die Felder "zum reinschreiben" weiß lassen (o. gleich farbiges Papier) nehmen. Das wären so meine ersten, "groben" Überlegungen dazu. P.S.: Normales "Schreibmaschinenpapier" hat 80 g/m², 100 g/m² fasst sich schon ganz anders an, 120 g/m² geht m. E. auch noch ganz gut. 200 g/m² ist schon "Pappe". Im gut sortierten Bürobedarf ("vor Ort" - so richtig offline und "mit anfassen") kann man Dir weiterhelfen.
  3. Und was bedeutet das genau? "vertragliche Verpflichtung" bedeutet nur es gibt einen Vertrag, der (normalerweise) beide Parteien bindet ("Pacta sunt servanda"). Das Zitat bezieht sich auf dieses "Eritrea-Fest". Das sagt aber doch nichts darüber aus, ob die "Messe Gießen" jede Veranstaltung annehmen muss. K.A., wie "frei" die da in der Entscheidung sind. Vermutlich dürfte es z. Zt. aber schwieriger sein eine "arme, verfolgte Flüchtlinge"-Veranstaltung abzulehnen, als eine ("Nazi"-) Waffenbörse - man muss ja heute vor lauter Political-Corectness manchmal Dinge tun ... Oder man ist eben "Rassistischer Nazi-Spinner Querulant".
  4. Bin mal gespannt, ob da auch die Taschen durchsucht werden sollen, wie in KS. Gibt's eigentlich irgendwo eine Ausstellerliste? Wie hieß der mit den günstigen Futteralen (& Co) noch - Jan aus Holland? Sportarms ...
  5. Ein bisschen mehr war die WBK m. E. schon, aber wer nicht will muss ja nicht hinfahren. Wie hoch war zuletzt der Eintritt in KS? Würde doch wohl keinen Sinn machen. Ein Messeveranstalter verdient an Aussteller-Gebühren und Eintritt - bei letzterem bleibt die Frage bei welchem Preis die Summe der Eintrittsgebühren im Maximum ist: Kämen bei doppeltem Eintritt noch die Hälfte der Besucher, dann wäre es ein "Nullsummenspiel", kämen weniger, als die Hälfte sänken die Einnahmen, kämen trotzdem immer noch mehr, als die Hälfte, dann würde es mehr. Warum sollte ein Messeveranstalter "abschrecken" wollen? Wenn er keine Waffenbörse (mit mglw. befürchtetem Attribut "Nazi-Messe") wollte, dann könnte er doch einfach sagen "Machen wir nicht!". Oder ist die "Messe Gießen GmbH" verpflichtet jede Art von Messe-Veranstaltung durchzuführen?
  6. Dann müsste Deine Familie ja auch betroffen sein. Vielleicht die auch untersuchen lassen (getrennt nach Teetrinker oder nicht).
  7. So, so "Bullshit" ... Und woher kommt der Begriff "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates"? Hat sich das irgendein Spinner aus den Fingern gesogen? Ich habe oben sogar eine Quelle verlinkt. Und wenn Du des googelns mächtig wärst, dann könntest Du diesen Begriff sogar auf weiteren Internet-Seiten finden - sind aber bestimmt auch alles Spinner. Typisch für so Seiten wie Bundestag.DE, Verfassungsschutz.DE, ... Wenn diese "Delegitimierung des Staates" "verfassungsschutzrelevant" ist, dann tut der VS was? Genau! "Beobachten", also "in's Visier nehmen"! BTW: Früher haben sich die Schlapphüte nicht so leicht aus der Reserve locken lassen. Aber die müssen scheinbar mittlerweile auch nehmen, was sie kriegen können - wie so einige andere auch ... Ihr sollt hier mitlesen, nicht mitschreiben! Sonst passiert nämlich wieder das, was schon ein paar mal in die Hose gegangen ist: Partei-Verbote waren nicht durchsetzbar, weil einige der Hauptfiguren im Auftrag des VS arbeiteten. 😛
  8. Nachtrag: Broder bei WELT https://www.youtube.com/watch?v=jhW_fTaFSu8 8:35: "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" Mit "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" hat der VS selbst einen neuen "Tatbestand" geschaffen - auf welcher Rechtsgrundlage? Aber man miss ja sehen, dass man mehr Einfluss, mehr Geld und mehr Personal bekommt, weil das bedeutet natürlich auch mehr "Macht". Offenbar reichen jetzt schon "kritische Äußerungen" zu staatlichen Maßnahmen aus, um ins Visier des VS zu geraten ... "Feind ist, wer anders denkt " Und? WER kontrolliert jetzt den VS - TATSÄCHLICH, nicht in der Theorie? Auch interessant (ab 6:30) Nancy Faeser zu Demonstrationen ... Da will offensichtlich ein (zugegeben: "Spitzen-") Mitglied der EXEKUTIVE von der Verfassung garantierte Rechte einschränken. Konsequenzen? Bisher KEINE! Möllemann ist/musste damals zurück(ge)treten, weil er auf Briefpapier des Ministeriums das Produkt eines Neffen (IIRC) als "pfiffige Lösung" (es ging um so ein "Sperrsystem" für Einkaufswagen) angepriesen und gebeten hat sich das "doch einmal näher anzusehen". Eine "Lachnummer" gegen das was sich heutige Politiker OHNE KONSEQUENZEN! erlauben können!
  9. "Kontrolle des Verfassungsschutzes" ... So weit die Theorie ... Wie war das noch mit den beiden im NSU-Untersuchungsausschuss, die dem VS "so richtig an's Bein pinkeln" wollten (war doch bei dem Mord in dem Internet-Café in KS ein sog. V-Mann (im "Hinterzimmer") anwesend, der aber vor dem U-Ausschuss nicht aussagen musste, weil sowohl der VS, als auch der damalige "Polizei-Minister" dagegen waren - letzterer hat dann später als MP "gejammert", als der RP ermordet wurde (ebenfalls aus der rechten Szene)? Bei dem einen fand man "so etwas ähnliches, wie KiPo" ("gerade so" noch nicht strafrechtlich relevant, aber man könnte ja mal intensiver suchen ...), bei dem anderen ging es um Steuersachen. - So rein zufällig "genau zum richtigen Zeitpunkt" ... Damit waren beide aus dem U-Ausschuss raus und danach hat komischerweise keiner mehr gewagt dem VS "Druck" zu machen. Akten, die schon längst hätten vernichtet sein müssen waren noch da, andere (genau die "passenden"), die noch hätten da sein müssen - "leider versehentlich geschreddert". Konsequenzen? M.W. KEINE! Wer da an Zufall glaubt, der glaubt auch, dass der "Pillenknick" nicht an der "Pille" lag, sondern daran, dass genau zu der Zeit die Population der "Klapperstörche" massiv abgenommen hat ...
  10. Dann ist es ja nur gut, dass DU das anders machst! DU liest bestimmt JEDES Urteil, über das in der Öffentlichkeit diskutiert wird in voller Länge, beschaffst Dir noch andere in diesem Zusammenhang ergangene Urteile - ebenfalls in voller Länge -, arbeitest die Satz für Satz durch, erstellst eine Zusammenfassung und äußerst Dich erst dann darüber. Sicherheitshalber wartest Du aber vielleicht auch ab, bis ein paar Spitzen-Juristen sich ebenfalls zu dem Urteil geäußert haben. Sollte das nicht so sein, dann ist Dein obiger Text eine Unverschämtheit! Und wenn Du Kritik an der Tatsache, dass das Grundgesetz und die Bürgerlichen Grundrechte in diesem Staat seit einiger Zeit immer mehr eingeschränkt werden als "geistigen Dünnschiss" bezeichnest, dann möchte ich nicht wissen, was DU für ein Demokratie-Verständnis hast!
  11. Nein! Es ging um DEINE Aussage: Solltest Du das anders gemeint haben, dann solltest Du das auch so schreiben! Offensichtlich bin ich da also nicht der einzige, der das so sieht. Oder ALLE ANDEREN sind nur zu dumm, Dich zu verstehen ...
  12. Ich glaube das hast Du falsch verstanden, das Gericht hat ja gerade festgestellt: Also: Der Verfassungsschutz (wer schützt uns eigentlich vor dem UND WER KONTROLLIERT den?) hat also wohl festgestellt, dass jemand unzuverlässig ist, WEIL er so eine Veranstaltung besuchte. Ohne jetzt das Urteil in voller Länge gelesen zu haben: zu 2.) Da kommt es m. E. auf die Art der Veranstaltung an: Teilnahme als Zuhörer bei einer Wahlkampfveranstaltung ist etwas anderes (s.o. "Informationsfreiheit" gem. GG), als die (aktive) Teilnahme an einer Demo z.B. "gegen dieses Sch...-System", "Demokratie gehört abgeschafft", ...) zu 1.) Der VGH hat also festgestellt, dass sogar "allein die Einstufung als Rechtsextremist durch den Verfassungsschutz" nicht den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechtfertigt. Kam nicht kürzlich die Meldung, dass schon "staatskritische Äußerungen" die Beobachtung durch den VS rechtfertigen würden? Was genau "staatskritische Äußerungen" sind ist ja wohl "Gummi". Und darf der VS alleine "die Einstufung als Rechtsextremist" vornehmen oder müsste das nicht von einem ordentlichen Gericht festgestellt werden?
  13. Vielleicht solltest Du mal nachdenken!!! "Es bleibt offen, ob der bloße Besitz von Schusswaffen bereits eine Straftat Sinne des StGB darstellt." Toll. Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein "ziemlich strafmäßiger (potentieller) Straftäter noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Straftäter ist". Merkste 'was? Da geht jemand zu einer öffentlichen Veranstaltung einer Partei, die nicht verboten ist* oder zu einer anderen Organisation/Verein/..., um sich "aus erster Hand" zu informieren (könnte ja sein, dass "die Medien" nicht völlig objektiv berichten oder auch nur "andere Schwerpunkte setzen") und man möchte ihm deswegen seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen ... Und Du fändest das richtig, bzw. findest die Entscheidung eines hohen deutschen Gerichtes, dass allein der Besuch so einer Veranstaltung nicht ausreicht falsch. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Das ist ein Grundrecht! Und DU möchtest also demjenigen seine Grundrechte verfassungswidrig beschneiden, bzw. ihn für die Inanspruchnahme derselben bestrafen. DU stehst also nicht auf dem Boden der FDGO! Sollte so jemand, wie DU, dem also offensichtlich das GG "am Arsch vorbei geht", Waffen besitzen dürfen? Ich meine NEIN! Solltest Du jemals bei der Bw gewesen sein, dann hast Du gelobt oder sogar geschworen "das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen". An eine Einschränkung "solange ich bei der Bw bin" oder "gegen militärischen Feind von außen" kann ich mich nicht erinnern - die Treue-Verpflichtung gilt also weiter und "universal". Sollte Dir das GG damals schon "am A...", dann hättest Du bereits damals einen Meineid geschworen, mindestens aber hast Du ihn mit Deiner obigen Äußerung verletzt. Das sollte m. E. strafrechtlich "gewürdigt" werden und bis zum Abschluss des ordentlichen Gerichtsverfahrens deswegen sollten "sicherheitshalber" Deine waffenrechtlichen Erlaubnisse sichergestellt und Deine Waffen behördlicherseits in Verwahrung genommen werden - mit "Sofort-Vollzug", weil sonst so jemand "noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich ...". @all Ist "ein ziemlich nazimäßiger Nazi" eigentlich eine Beleidigung? Wäre ja auch noch eine Straftat oder ist das vom "Recht auf Freie Meinungsäußerung" gedeckt? "Ich halte Sie für ..." wohl schon, "Sie sind ...." auch noch? *) Entweder eine Partei ist verfassungswidrig, dann ist sie zu verbieten - und JEDER der dafür verantwortlich ist sie zu verbieten und dies unterlässt gehört wegen Unterlassung entsprechend bestraft und aus dem Amt entfernt! ODER Eine Partei ist nicht verfassungswidrig (und das ist sie solange, wie dies nicht durch ein ordentliches Gericht festgestellt ist (wir wollen ja ein Rechtsstaat sein)), dann ist sie wie jede andere Partei zu behandeln! Alles andere wäre undemokratisch! „Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“ - braucht man von DIR ja wohl kaum zu erwarten.
  14. Hier preist ein Händler ein Produkt an! Wieso steht das unter USER-Testberichte? Welcher User hat denn das Produkt getestet und berichtet hier darüber? M.E. gehört das unter "Kurzzeit-Werbung" - und sollte auch dort hin verschoben werden (geht ja sonst bei "unpassenden" Themen auch). Mag ja sein, dass der Anbieter ein guter Bannerkunde ist, aber so "ein bisschen" sollten die Forenregeln auch da gelten ...
  15. So weit die Theorie ... Wie lange haben die Behörden z.B. bei "Woolrec" "die Augen verschlossen" (oder sogar "die Hand darüber gehalten", weil ja "Arbeitsplätze")? Kein "Blei", aber ein gutes Beispiel, wie Behörden manchmal ... Bei einem Batteriehersteller in/bei Büdingen sollte man sogar auf dem Firmenparkplatz vor dem Werk "wirtschaftlich Blei abbauen" können. Ja! Laaange her. Aber wurde dort "saniert" - also nicht nur auf dem Firmenparkplatz, sondern überall, wo die Bleibelastung deutlich erhöht war?
  16. Wie sieht eigentlich die Bleikonzentration im Blut von Anglern, Joggern, Teetrinkern, Rauchern, ... aus? Es wird immer von dem Blei durch Geschosse u. ZH geredet, was ist mit all den anderen Bleiquellen? IIRC stellte das "Bundesamt für Risikobewertung" (im Dunstkreis "Bleifreie Jagdgeschosse") fest, dass die größten Eintragsquellen von Blei in den menschlichen Organismus Trinkwasser, Getreide, ... sind und Wildbret sehr viel weiter hinten liegt. OK! Da geht's um orale Aufnahme. Was ist eigentlich aus dem Blei geworden, das wir jahrzehntelang ZigTausend-Tonnen-weise aus dem Auspuff geblasen haben? Anders gefragt: Wo sind denn bei den ganzen Untersuchungen "Sportschützen und Bleibelastung" die Nullgruppen? Ist das ganze Blei im Blut wirklich nur vom Schießen? Was ist mit dem Galvanikbetrieb neben dem Schützenhaus, dem Schrottbetrieb, der viel mit Auto-Batterien macht, der alten Industriebrache, ... Und dann wäre da noch das natürliche Blei aus der Umwelt - je nach Geologie natürlich stark unterschiedlich. Ich will die Blei-Problematik bei Schützen nicht verharmlosen, man sollte aber auch nicht mit zu engem Blickwinkel an die Sache herangehen. Man starrt oft wie das Kaninchen auf die Schlange (die vielleicht nur eine Blindschleiche ist) und übersieht den Greifvogel, der über einen kommt ...
  17. In der "Waffenkultur" war ein vierteiliger Artikel dazu - Ausgaben 40, 41, 42 u. 44.
  18. Was ist denn mit dem Pin? Irgendwie fehlt da Text. Frage einfach bei Blaser an (am Besten per EMail). Ich habe da recht schnell Antwort bekommen und mir wurde kulant geholfen. Wenn die nichts mehr haben, dann bleibt nur Büchsenmacher abzuklappern (ggf. mit Hilfe aus dem Forum, wenn da jemand seine BüMas fragt), ob die noch so Teile haben. BTW: Was ist das für ein "Zustimmen"-Link? Ich bekomme da "Leider hast Du keine Berechtigung".
  19. Ich habe vor Jahren mal eine Führung durch die Fertigung eines Tresor-Herstellers bekommen, da gab es einiges an "Fallen" - Seilzüge, Berstscheiben, ... Aber das waren auch "Tresore" und nicht "doofe" Waffenschränke. Ich habe aber so einiges an A- u. B-Waffenschränken "auf dem Rücken liegend" im Auto transportiert - kein einziger davon war hinterher blockiert.
  20. Dass das "technisch" machbar ist, ist keine Frage, aaaaber ... Würdest Du DEN Aufwand wirklich "ohne Not" für einen Munitionsschrank betreiben wollen, statt ihn einfach hinzustellen?
  21. Armut ist ja keine Schande. 😉
  22. Oh, oh .... Diesen Missstand solltest Du schnellstmöglich abstellen! Das kann sonst zu schwersten psychischen Störungen führen: "Ich hab' zu wenig Waffen!" Am Besten Du fragst Deine Krankenkasse, ob sie Dir beim vorbeugenden Gesundheitsschutz finanziell helfen ...
  23. Geile Idee ... Wie viele Schwerlastdübel empfiehlst Du - bei welchem Wandaufbau? Türscharniere oben o. unten? oben: - "Stöckchen" reinstellen, damit die Tür offen bleibt oder Gasdruckfedern einbauen? unten: Wie weit geht die Tür auf? - Etwas über 90° - dann wäre sie Dir ständig im Weg, wenn Du bis "hinten" hineingreifst. - 180° - dann kannst Du jedes mal die schwere Tür "zuwuchten" Du könntest den Schrank auf einfach mit dem Rücken auf den Boden legen, dann hättest Du eine "Truhe" - brauchst aber nach oben Platz für den Zugriff.
  24. Wieso "ein ... links und rechts"? Für jeden Boden! Wenn ich da etwas "anbruzeln würde, dann zwei Schienen für Bodenträger von Element-System an die Rückwand. Ich würde auch einfach Regalböden nehmen (20, 25 o. 30 cm tief), die auf Tiefe des A-Schrankes ablängen und links u. rechts an den Seiten als Abstandshalter für die Regalböden nehmen. (Wer ganz sicher gehen will, kann sie noch mit doppelseitigem Tape ankleben). Also so, wie @erstezw u. @lrn schon geschrieben haben. Ich habe das im Keller in der Ecke zwischen Wand und Munschrank für Geschosse so gemacht.
  25. TriPlex

    Waffenpflege

    Übernimmt de facto vielleicht ebenso ein Verlag diese Funktion - Oxford Dictionary, Merriam-Webster, Encyclopedia Britannica/Americana, ...? DA hab' ich ja was losgetreten, mit einem einfachen Satz
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