Zum Inhalt springen

TriPlex

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.903
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von TriPlex

  1. Ich hatte es oben "lang und breit" erklärt, welche Gründe es für die "zugriffsbereite und fertiggeladene" und nicht erst im Revier zu (ent-) ladende Kw gibt!
  2. Ist es nicht! Du hattest ja schon weiter oben festgestellt, dass Du von Jagd keine Ahnung hast, hast aber die fertig geladene Kw in Frage gestellt. Ja, da stehen ein paar Fragezeichen, die Wortwahl sagt aber etwas ganz anderes aus. Hättest Du das anders formuliert (z.B. "Wie häufig kommt so etwas denn vor?", "Gibt es dafür Beispiele?"), dann wäre meine Antwort auch anders ausgefallen. Bleib' ruhig da, erfährst ja Dinge, die Du bisher noch nicht wusstest. Ich bin keiner, der einer kontroversen Diskussion aus dem Weg geht - dafür gibt es auch hier im Forum genügend Beispiele. Und meine Antworten fallen oft auch dem "Tonus" (den man durchaus auch mal falsch interpretieren kann) des/der anderen entsprechend aus. Zum Schluss noch ein Tipp: Ich ziehe immer meine S3-Schuhe mit Stahlkappen an, bevor ich hier ins Forum gehe - dann tut es nicht so weh, wenn einem einer auf die Füße tritt, bzw. man merkt es nicht einmal. Macht es "erträglicher". BTW: Sammelbestellung?
  3. AT? Also wegen 9 mm würde ich gar nicht erst das Auto nehmen ... Da biste ja schon mit "Gänseschrittchen" weiter ...
  4. Ich würde es "praktikabler" nennen. Und genau deshalb solltest Du Dich mit Deinen "Weisheiten" - besser "Deinem Unwissen"! - auch zurückhalten. Du könntest Dich jetzt mal schlau machen, indem Du Dich so durch etwa 40 Jahre Jagdzeitschriften arbeitest ... So alle paar Jahre (eher "3-4", als "8-10") stehen da (meist offenbar zu kurze) Beiträge zu "irgendwie" überfallenen Jägern drin. Die meisten nicht so spektakulär, wie kürzlich der Polizistenmord durch Wilderer oder der "Mord im Reinhardswald". Ich erinnere mich an den Mord an zwei Förstern in der Heide (ca. 1983), an einen Artikel, in dem ein Jäger mit einer vollautomatischen Waffe beschossen wurde, einen Jäger, der "aus dem Dunklen heraus" aufgefordert wurde seine Waffe abzulegen und anschließend ermordet wurde, einen Jäger, der mit einer Eisenstange erschlagen wurden (wohl durch eine sog. "Rumänenbande"), durch "Moto-Crosser" zusammengetretene Jäger (IIRC waren das mindestens zwei Fälle), die Begegnung mit einem damals bundesweit gesuchten Gewaltverbrecher ging für einen Jäger "friedlich" aus - "Hätte auch anders kommen können." war damals der Kommentar unter dem Artikel mein alter Hausarzt erzählte mal (so vor ca. 40 Jahren), dass auf dem Heimweg von der Jagd ein Auto vor ihm die Straße blockiert habe (also offensichtlich blockiert, nicht "stand so da"), er musste da zwangsweise anhalten, öffnete die Fahrertür und legte deutlich sichtbar die Jagdwaffe auf der Fahrertür auf, woraufhin "die beiden Gestalten" eingestiegen und davon gerast seien (war also eindeutig kein liegengebliebenes Fahrzeug) ... Ich kenne einen "Ballungsraum-Förster", der schon mehrmals Warnschüsse abgegeben hat. Frag' mal einen "alten" Waffenhändler (mit viel Jäger-Kundschaft) wann "die Jäger" plötzlich viele Kurzwaffen kauften! "Damals, als 'der Zaun' 'umgefallen' war und die 'Rumänenbanden' ihr Diebesgut (bis hin zu Tresoren) und auch sich selbst in den Wäldern versteckten." JA! Die wenigsten davon wurden anschließend "ernsthaft" "gebraucht". Ja! SELTEN. Zugegeben. Aber eben doch häufiger, als sich "der Sportschütze" das so vorstellt. Und ja!: "Hinterhalte", "Fälle wo es auf jede Sekunde ankommt und die Zeit zum Durchladen einen schon das Leben kosten kann" - beides dabei. Man kann ja trefflich streiten, ob z.B. bei dem "Mord im Reinhardswald" oder dem Fall "'aus dem Dunklen heraus' aufgefordert wurde seine Waffe abzulegen" eine schussbereite Kurzwaffe es hätte "retten" können, aber eine weitere OPTION wäre es eben gewesen. Wenn man aber die Kw nicht verdeckt führt und auch noch für jeden "Zuschauer" sichtbar im Revier am Auto (ent-) lädt, dann beraubt man sich damit des Überraschungsmomentes (z.B. bei entrissener Langwaffe) - und das kann schon "die halbe Miete" sein. Gegenfrage: Wie oft hast Du schon die Airbags in Deinem Auto benutzt - hmmm, sagen wir mal ... Also, diese Fälle sind doch wahrscheinlich eher - tja...SELTEN? Dann braucht man das doch auch gar nicht, also genau so wenig, wie eine schussbereite Kurzwaffe bei der Jagd ...
  5. Aber mal gerade so: 20 Jahre und 6 Wochen Nach WaffG. Nach der UVV sah das auch damals schon etwas anders aus, IIRC. Aber unterladen im Auto war m.W. auch nach UVV OK. Bis 2003: "Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. April 2003 in Kraft." Einzelne Regelungen (z.B. "Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist") traten schon am 12.10.2002 in Kraft. Zudem ist das 76er WaffG auch mehrfach in einzelnen Punkten geändert worden. Hab's mal ergänzt.
  6. Ganz einfach! "Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit."
  7. Es ist ja noch viel schlimmer: Kleine Anfrage im Bundestag zu dieser Verschärfung (IIRC von der FDP oder sogar von den "ganz bösen"): "Aus wie vielen Waffenschränken der Sicherheitsstufen A o. B wurden Waffen entwendet, die aus Schränken des WG 0 o. 1 nicht hätten entwendet werden können?" Antwort der Bundesregierung: "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine Daten vor." Wird ein Tresor nicht abgeschlossen / die Waffen nicht darin verwahrt oder begeht der Legalwaffenbesitzer selbst damit Straftaten, dann ist die Qualität des Schrankes völlig unerheblich! IIRC MUSS ein Gesetz erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Betrachten wir nach diesem Grundsatz mal die Verschärfung der Aufbewahrung: "erforderlich": "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine Daten vor." - also offenbar nicht "geeignet": "begeht der Legalwaffenbesitzer selbst damit Straftaten ..." in diesem Punkt offenbar auch nicht "verhältnismäßig": "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine Daten vor." - schon wieder nicht Diese Verschärfung war also schlicht und ergreifend verfassungswidrig! Aber das ficht unsere Polit-Dilettanten ja nicht an ... (Wenn man mal so überlegt, wie viele Gesetze das BVerfG in den letzten Jahren "kassiert" hat.) Der braucht doch gar keine Knarre - der nimmt einfach das "lange Messer" aus der Küchenschublade und hält es Deinem Kind an den Hals. Na, wer traut sich? Was ...? Na, hier zu schreiben "Und da mach' ich den Schrank trotzdem nicht auf!"
  8. Ich schrieb "könnten" und "mglw.". Davon dass so etwas in den AGB MEINER Jagdhaftplichtversicherung steht schrieb ich nichts. Es kam mir dabei darauf an, dass das Nichtbeachten einer zivilrechtlichen "Vereinbarung" eben strafrechtlich nicht relevant ist. (Wäre mir jedenfalls neu. Falls einer so einen Fall kennt ...)
  9. Irgendwann in den 60ern erworben und dann beim 73er WaffG nicht angemeldet. 1976 gab's dann noch einmal die Möglichkeit die Waffen, die man 1973 nicht gemeldet hatte anzumelden, OHNE Sanktionen - deshalb "Amnestie".
  10. 1973 noch nicht, aber ich habe 1976 am letzten Tag der Amnestiefrist das "Familien-KK" (weißt schon "um das Federvieh wider den bösen Hühnerhabicht verteidigen zu können") auf meinen Vater angemeldet. Und wenige Jahre später die ersten eigenen Waffen. Welche denn? 2003 fiel der Anscheinsparagraph weg, es gab ein paar Erleichterungen für Sportschützen - STIMMT soweit. Und danach? Ach, ich vergaß - wir brauchen jetzt keine "langen" Magazine mehr zu besitzen ... Hat jemand so ein vergessenes Blech-Dings (vielleicht aus der Bw-Zeit, vielleicht irgendwo mal am Flohmarkt oder sonst wo gekauft) zu Hause und es "kommt auf", dann bedeutet das was? Für ein bisschen "Blechgehäuse" und eine Feder?! Tolle Erleichterung! War da nach 2003 nicht auch noch etwas mit psychologischem Gutachten, wenn man zwar volljährig, aber noch keine 25 Jahre alt ist? Auch so eine Erleichterung, dass sich der "Geldbeutel nach dem Führerschein" erst mal etwas erholen darf ... Oder man wartet eben nicht und gibt "Extra-Geld" für so ein Gutachten aus. BTW: Haftet eigentlich der Gutachter, wenn er positiv entschieden hat und derjenige dann doch etwas anstellt?
  11. Wenn nur in allen Bereichen des WaffG "eine gewisse Logik" vorhanden wäre ... Welchen Status hat eine BG und weshalb dürfen die "Regeln" aufstellen, die dann der Staat als Grundlage hernimmt?
  12. Zivilrechtlich könnten die das mglw. machen. Das hätte aber strafrechtlich m. E. keine Relevanz. IIRC ist die UVV nur im gewerblichen Bereich (bzw. für die (Pflicht-) Mitglieder der BG) verbindlich - also "Firmen" im weitesten Sinne: Forstverwaltungen (öffentl. u. private) und Jagdpächter. Und selbst da stellt sich die Frage, ob ein Verstoß von "Mitgliedern" der BG dann auch strafrechtliche Relevanz hat. Entsprechende Urteile gibt es zwar, aber in diesem "sensiblen Bereich" wird von der Obrigkeit ja gerne mal "über die Stränge geschlagen" ...
  13. Und woraus ergibt sich da (juristisch!) die Unzuverlässigkeit? Die UVV der BG ist verbindlich für wen? (Dass die UVV (in den meisten Fällen) vernünftig ist stelle ich ja NICHT in Frage, aber FÜR WEN ist sie formal verbindlich?)
  14. Aha! 1973 "RAF-Gesetz", 1976 die handwerklichen Fehler des 73er WaffG (IIRC wurde z.B. das Kaliber 7,65 Argentine in irgendeiner Liste vergessen). Aus dem Vorwort "Beck-Texte in dtv - WaffG": "Gilt in Juristenkreisen als Paradebeispiel für den Verfall der Gesetzgebungskunst ...." 2003 "Große Änderung" mit z.B. dem Wegfall des 'Anscheinsparagraphen', Aufhebung des Verbots von Kw-Munition mit Hohlspitze, ... 2008 "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" ... 2017 "Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" (2. WaffGuaÄndG) 2020 "Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)" Die Lücke zwischen 2008 und 2017 darfst Du selbst füllen. Ich meine mich zu erinnern, dass es auch da Änderungen gab.
  15. M.W. ja: Der Verlust der Jagdpachtfähigkeit ist dem Jäger "schuldhaft zuzuweisen" (wäre es nicht schuldhaft wäre er ja nicht verurteilt worden - so zumindest die Logik unseres Rechtssystems. Immer daran denken: Vor Gericht wird RECHT GESPROCHEN, nicht GERECHTIGKEIT GEÜBT!!!). Kann das Revier dann nur zu geringerem Pachtpreis verpachtet werden, dann ist auch dieser "Verlust" dem Jäger "schuldhaft zuzuweisen" und er haftet zivilrechtlich. D.h. bis zum regulären Auslaufen des Pachtvertrages haftet er für die Differenz zwischen dem alten und dem neuen (geringeren) Pachtpreis.
  16. Gerade dieser Fall wurde schon vor Jahren anders entschieden: Da fuhr ein Jäger IN seinem Revier auf einer öffentlichen Straße und hatte die geladene Waffe IM Auto. Dem wurde über den Umweg UVV ein Strick gedreht. (IIRC)
  17. Genau! Bin vorbestraft, darf nur noch "Lichtgewehr" - also ALLE nur noch Lichtgewehr! (Besonders @pescator) Und bei dem Nick sollte er sowieso nur angeln dürfen. Wie hier kürzlich schon mal geschrieben, gibt es zwar den Grundsatz "Gleichheit im Recht", aber eben explizit nicht "Gleichheit im Unrecht".
  18. Äh, Moment mal ... Also auf dem Weg zur Jagd "mindestens ein weiterer Jagdbezirk durchfahren" ist ja wohl normal. Sogar auf beschränkt öffentlichen Wegen ("Frei für Land- u. Forstwirtschaft") durch fremde Jagdbezirke - dazu gibt es lt. dieses Artikels zwei Urteile: W&H 290 JVG – Auf Wald- und Feldwegen Zufahrt durch fremdes Revier erlaubt Und da darf die Waffe doch zugriffsbereit sein, da "Weg zur befugten Jagdausübung". Also schon mal nichts mit "aber mindestens in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem Futteral mit Zahlen-/Vorhängeschloss, zu führen." Und wieso eigentlich "mindestens"? Soll man die Waffe da etwa in einem Waffenschrank transportieren, um "mehr, als 'mindestens'"? Wie war das noch mit dem "nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden können"? "Mindestens (oder mehr als?) drei Handgriffe ..." Da kann man jetzt beim Rucksack wohl streiten: "Moderner" Rucksack mit Reißverschluss = weniger, als drei Handgriffe "Klassischer" "Loden-Ballon" mit zwei Riemen und Schnallen PLUS Kordelzug = mehr, als drei Handgriffe
  19. JA! So stellt sich die Obrigkeit den Untertanen vor. Vergisst dann aber etwa eine Polizistin ihre Dienstwaffe auf dem öffentlichen Klo, dann sind die Anforderungen bei Weitem nicht so hoch ... (Wann und wo war das noch?)
  20. Was genau ist denn ein "Ausbilder im Landesjagdverband", welche Qualifikation benötigt er, wie wird er dazu (muss das beim LJV sein oder können das auch dessen Untergliederungen) und wo ist das geregelt (bundesweit einheitlich oder je nach Land)? Was genau ist "Jagdliche Ausbildung" und kann die nur im Rahmen eines Jungjäger-Lehrganges ("klassisch" im Verein oder bei einer Jagdschule) oder auch in Form einer "Fortbildung" stattfinden? M.W. kann jeder Jagdscheininhaber Standaufsicht machen, OHNE dazu einen weiteren Lehrgang o.ä. machen zu müssen*, er muss lediglich der Behörde gegenüber benannt werden. Das kann aber in anderen Bundesländern durchaus anders sein oder gehandhabt werden. *) Inwieweit das anders vielleicht sinnvoll wäre ist eine andere Frage. Nein! Das soll keine Provokation sein, ich möchte einfach Deine Meinung dazu wissen.
  21. Aber nur, wenn Du DAS überarbeitest. Also bei "Übernachtungsgästen" die Notentriegelung von innen deaktivierst, ganz nach dem Motto "Gabi hat die ganze letzte Nacht an meine Schlafzimmertür getrommelt." "Und wieso hast du sie nicht rein gelassen?" "Wieso REIN? Ich hab' sie nicht raus gelassen."
  22. Wie jetzt - bloß "Danke"? Wann sollen wir zur Einweihung kommen?
  23. Schon klar. Die wenigsten werden aber zu Hause die Größenordnung einer Universitätsbibliothek unterbringen müssen, sowohl was die Anzahl der Regale angeht, als auch deren Breite; 6 o. gar 10 m Breite Rollregale dürften bei vielen dann schon an Grenzen (besser: an WÄNDE) stoßen. Die offene Seite des U-Profils ist ja nicht oben, sondern seitlich. IIRC war das bei dem Rollregal von Mauser auch so ähnlich gelöst.* Bei größeren Regal-Anlagen müsste das Problem ja dann auch auftreten. M.W. sind die (zumindest manche) auch oben geführt, um ein Kippen zu vermeiden, unten laufen die Räder (mit beidseitigem Spurkranz) dann einfach auf Schienen. Man muss da wahrscheinlich auch noch unterscheiden zwischen "sauberer Umgebung" (Bibliothek) und "dreckiger Umgebung" (Materiallager, wo auch mal ein Karton mit Schrauben aufplatzt). *) IIRC hatte das Mauser-Regal die offene Seite des U-Profils außen. Zwischen den beiden Schienen war eine Bodenplatte eingelegt, die auf Oberkante der Schiene abschloss.
  24. Ich weiß zwar nicht ab welcher Größe das zwingend erforderlich wird, aber kleinere Rollregale kommen ohne "Antrieb" aus; trotz des Gewichts lassen sich "Eisenräder" auf Stahlschienen rel. leicht verschieben. Wenn man wirklich mal nacheinander an das erste und das letzte Regal müsste - also "N - 1" verschieben müsste, dann macht man das eben notfalls in zwei "Zügen", wenn es "in einem Hieb" zu schwer geht. Ich hatte dazu vor längerer Zeit folgende Überlegung: Als Laufschienen 2 U-Profile, mit der Öffnung seitlich, die Rollen laufen in den U-Profilen unten, droht ein Regal zu kippen, dann stößt die Rolle oben im U-Profil an und das Regal kann nicht weiter kippen (dazu dürfen die Rollen nur geringfügig kleiner sein, als das U-Profil breit ist).
  25. Das war auch mal mein Traum - allerdings für Bücher, Zeitschriften-Archiv, Foto-Ausrüstung, ... Aber nicht so profan von Mecalux oder so - natürlich von MAUSER. Letztlich scheiterte das nicht nur am exorbitanten Preis für solche Systeme, sondern auch am Platz (je mehr Elemente, desto effektiver - da immer nur ein "Bedien-Gang") und v.a. an der für diese Packungsdichte nötigen Traglast des Bodens.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.