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TriPlex

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  1. Genau! Bin vorbestraft, darf nur noch "Lichtgewehr" - also ALLE nur noch Lichtgewehr! (Besonders @pescator) Und bei dem Nick sollte er sowieso nur angeln dürfen. Wie hier kürzlich schon mal geschrieben, gibt es zwar den Grundsatz "Gleichheit im Recht", aber eben explizit nicht "Gleichheit im Unrecht".
  2. Äh, Moment mal ... Also auf dem Weg zur Jagd "mindestens ein weiterer Jagdbezirk durchfahren" ist ja wohl normal. Sogar auf beschränkt öffentlichen Wegen ("Frei für Land- u. Forstwirtschaft") durch fremde Jagdbezirke - dazu gibt es lt. dieses Artikels zwei Urteile: W&H 290 JVG – Auf Wald- und Feldwegen Zufahrt durch fremdes Revier erlaubt Und da darf die Waffe doch zugriffsbereit sein, da "Weg zur befugten Jagdausübung". Also schon mal nichts mit "aber mindestens in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem Futteral mit Zahlen-/Vorhängeschloss, zu führen." Und wieso eigentlich "mindestens"? Soll man die Waffe da etwa in einem Waffenschrank transportieren, um "mehr, als 'mindestens'"? Wie war das noch mit dem "nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden können"? "Mindestens (oder mehr als?) drei Handgriffe ..." Da kann man jetzt beim Rucksack wohl streiten: "Moderner" Rucksack mit Reißverschluss = weniger, als drei Handgriffe "Klassischer" "Loden-Ballon" mit zwei Riemen und Schnallen PLUS Kordelzug = mehr, als drei Handgriffe
  3. JA! So stellt sich die Obrigkeit den Untertanen vor. Vergisst dann aber etwa eine Polizistin ihre Dienstwaffe auf dem öffentlichen Klo, dann sind die Anforderungen bei Weitem nicht so hoch ... (Wann und wo war das noch?)
  4. Was genau ist denn ein "Ausbilder im Landesjagdverband", welche Qualifikation benötigt er, wie wird er dazu (muss das beim LJV sein oder können das auch dessen Untergliederungen) und wo ist das geregelt (bundesweit einheitlich oder je nach Land)? Was genau ist "Jagdliche Ausbildung" und kann die nur im Rahmen eines Jungjäger-Lehrganges ("klassisch" im Verein oder bei einer Jagdschule) oder auch in Form einer "Fortbildung" stattfinden? M.W. kann jeder Jagdscheininhaber Standaufsicht machen, OHNE dazu einen weiteren Lehrgang o.ä. machen zu müssen*, er muss lediglich der Behörde gegenüber benannt werden. Das kann aber in anderen Bundesländern durchaus anders sein oder gehandhabt werden. *) Inwieweit das anders vielleicht sinnvoll wäre ist eine andere Frage. Nein! Das soll keine Provokation sein, ich möchte einfach Deine Meinung dazu wissen.
  5. Aber nur, wenn Du DAS überarbeitest. Also bei "Übernachtungsgästen" die Notentriegelung von innen deaktivierst, ganz nach dem Motto "Gabi hat die ganze letzte Nacht an meine Schlafzimmertür getrommelt." "Und wieso hast du sie nicht rein gelassen?" "Wieso REIN? Ich hab' sie nicht raus gelassen."
  6. Wie jetzt - bloß "Danke"? Wann sollen wir zur Einweihung kommen?
  7. Schon klar. Die wenigsten werden aber zu Hause die Größenordnung einer Universitätsbibliothek unterbringen müssen, sowohl was die Anzahl der Regale angeht, als auch deren Breite; 6 o. gar 10 m Breite Rollregale dürften bei vielen dann schon an Grenzen (besser: an WÄNDE) stoßen. Die offene Seite des U-Profils ist ja nicht oben, sondern seitlich. IIRC war das bei dem Rollregal von Mauser auch so ähnlich gelöst.* Bei größeren Regal-Anlagen müsste das Problem ja dann auch auftreten. M.W. sind die (zumindest manche) auch oben geführt, um ein Kippen zu vermeiden, unten laufen die Räder (mit beidseitigem Spurkranz) dann einfach auf Schienen. Man muss da wahrscheinlich auch noch unterscheiden zwischen "sauberer Umgebung" (Bibliothek) und "dreckiger Umgebung" (Materiallager, wo auch mal ein Karton mit Schrauben aufplatzt). *) IIRC hatte das Mauser-Regal die offene Seite des U-Profils außen. Zwischen den beiden Schienen war eine Bodenplatte eingelegt, die auf Oberkante der Schiene abschloss.
  8. Ich weiß zwar nicht ab welcher Größe das zwingend erforderlich wird, aber kleinere Rollregale kommen ohne "Antrieb" aus; trotz des Gewichts lassen sich "Eisenräder" auf Stahlschienen rel. leicht verschieben. Wenn man wirklich mal nacheinander an das erste und das letzte Regal müsste - also "N - 1" verschieben müsste, dann macht man das eben notfalls in zwei "Zügen", wenn es "in einem Hieb" zu schwer geht. Ich hatte dazu vor längerer Zeit folgende Überlegung: Als Laufschienen 2 U-Profile, mit der Öffnung seitlich, die Rollen laufen in den U-Profilen unten, droht ein Regal zu kippen, dann stößt die Rolle oben im U-Profil an und das Regal kann nicht weiter kippen (dazu dürfen die Rollen nur geringfügig kleiner sein, als das U-Profil breit ist).
  9. Das war auch mal mein Traum - allerdings für Bücher, Zeitschriften-Archiv, Foto-Ausrüstung, ... Aber nicht so profan von Mecalux oder so - natürlich von MAUSER. Letztlich scheiterte das nicht nur am exorbitanten Preis für solche Systeme, sondern auch am Platz (je mehr Elemente, desto effektiver - da immer nur ein "Bedien-Gang") und v.a. an der für diese Packungsdichte nötigen Traglast des Bodens.
  10. In welchen Tarnmustern gibt's die?
  11. Man nehme ... eine ausrangierte Jeans, schneide die Beine ab, nähe "oben" zu und fädele eine Schnur mit Tanka (Schnurstopper) durch den ohnehin schon umgenähten Saum - et Voilà. Man kann aus dem ausrangierten Stoff auch Säcke (pardon "Pouches" - sonst ja nicht tacticool), wie die abgebildeten nähen - also mit eigenem Boden, die werden mglw. besser "stehen", als ein einfach zugenähtes Hosenbein. Ist aber wahrscheinlich zu einfach und nicht tacticool genug so etwas einfach aus einer ausrangierten Hose zu machen ... Ich habe solche "Säcke", um Hülsen in der Waschmaschine zu reinigen und Sandsäcke für den Stand habe ich daraus auch schon genäht.
  12. Da stimme ich Dir zu. Wie viele es davon gibt weiß ich nicht. Während meiner Zeit als Ausbilder haben wir aber regelmäßig welche dabei gehabt - wenn auch nicht jedes Jahr. Deutlich weniger, aber einer dieser "Exoten" schreibt hier gerade. ;-) In meinem damaligen Kurs waren es von den vier Jugendlichen zwei, die keine Jäger in der näheren Verwandtschaft hatten. Aber i.d.R. - und da gebe ich Dir Recht - stammen die aus Jäger-Familien.
  13. Ja. Es ging um Jungjäger, der keine eigene Waffe haben darf, in Verbindung mit einer Begleitperson, die selbst keinen Jagdschein haben muss (also dann auch KEINE Waffen ausleihen darf). Die "Schieẞanlage vor Ort" nennt sich Hochsitz und da habe ich es noch nicht erlebt, dass man dort Munition erwerben kann. ;-)
  14. "Die meisten" schon, Inhaber eines Jugendjagdscheines aber eben nicht. Die dürfen aber auch die Jagd nicht alleine ausüben: "jagdlich erfahren" bedeutet nicht zwangsweise Inhaber eines Jagdscheines o. einer WBK (z.B. der eigene Opa, der keinen JS mehr löst und keine Waffen mehr hat). Ohne die Möglichkeit auch die zur geliehenen Waffe passende Munition zu bekommen wäre das Ganze ja sinnlos.
  15. Du meinst JEDER könnte ja quasi "nebenbei" (also neben seinem erlernten Beruf zum Broterwerb) eine Waffenhandelslizenz erwerben oder gar BüMa werden, nur damit er nicht nur Fördermitglied im VdB werden kann? Nicht Dein Ernst - oder etwa doch?
  16. DAS Spiel kenne ich auch: Die Kreisgruppe machte das Führen eines Schießnachweises über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verpflichtend "aus Verantwortung gegenüber der Gesellschaft" (wie der Kreisvorsitzende meinte). In der eigenen RK meinten auch einige "man müsste doch ... wer eine Schusswaffe erwerben dürfe ...". Ich bin dann ziemlich laut geworden: "Ihr habt ALLE mal gelobt, bzw. geschworen 'das Recht und die Freiheit ... zu verteidigen' Das bedeutet auch, dass NIEMAND das Recht hat die Rechte einzelner über das in Gesetzen festgelegte Maß einzuschränken!" Da ich in beiden Fällen überwiegend auf Unverständnis gestoßen bin, bin ich zuerst als RK-Leiter "zurück ins Glied" und habe später die Kreisgruppe gewechselt. Ich habe es nicht so "direkt" gesagt, aber im Prinzip genau so gemeint. Scheinbar geht es nur so.
  17. Im Wesentlichen JA. Es ist zumindest "undemokratisch", einen Teil der Mitglieder ("am Ende" wohl den bei Weitem überwiegenden Teil, wenn man mal die Anzahl der "gewerblichen" (Händler/Hersteller) mit der der "privaten" Legalwaffenbesitzer vergleicht) von Entscheidungen auszuschließen. Ich bin nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe. Wahrscheinlich dieselben, wie die meisten hier: Anteil von Schusswaffen an Straftaten, Anteil von Legalwaffen an Straftaten mit Schusswaffen, Hinweis auf Straftaten mit Dienstwaffen, "Begrenzung der Schusswaffen pro Waffenbesitzer bringt keinerlei Sicherheitsgewinn", ...
  18. Das finde ich "unsauber formuliert": Die Förder-Mitglieder zahlen ja auch - in der Summe wahrscheinlich am Ende mehr, als die "gewerblichen". M. M. n. müsste es also besser "... dessen Vereinszweck zunächst einmal das wirtschaftliche Wohlergehen einer Minderheit seiner zahlenden Mitglieder ist."
  19. Kenne ich vom VdRBw ähnlich: "Ich kann Dir kein Bedürfnis bescheinigen, weil Du keine Sachkundeprüfung bei mir abgelegt hast!" "Es gibt nur EINE Waffensachkunde - und die habe ich über Jagdschein UND weitere abgelegte Prüfungen MEHRFACH nachgewiesen." "Nein!" Bloß blöd, wenn man zusammen mit dem Landesschießobmann auf KpChefLg war ... Frage auf der UWB "Warum hat der Landesschießobmann an beiden Stellen unterschrieben?" "Weil ..." (s.o.) "Jetzt dreht er völlig durch! Ausgerechnet IHNEN will er die Sachkunde absprechen ..." Das scheint das Problem aller Verbände und Vereine zu sein, dass irgendwann die "Vorturner" glauben sie seien der Verein ... Als der VdRBw dann irgendwann verlangte, dass ich als mob-beorderter ResOffz, der schon Gefechtsschießen geleitet hatte, bei einem OG d.R. einen Lehrgang für Schießaufsicht machen sollte, ist mir so "ein bisschen" "der Kragen geplatzt": "Wenn der Verband der Meinung ist, dass ich als mob-beorderter ResOffz und Schießlehrer nicht in der Lage bin ein statisches Zivilwaffen-Schießen zu leiten, dann braucht Ihr mich künftig nicht mehr zu fragen, wenn Ihr bei einem Bw-Schießen einen Leitenden braucht, denn ein womöglich 'dynamisches' Schießen mit Kriegswaffen kann ich dann ja erst recht nicht leiten können." Gab ziemlich lange Gesichter in der Kreisgruppe.
  20. Wie schon geschrieben, hatte ich das mit dem LifeTime Member "anfangs" sogar mal überlegt. Wäre ja für "eine gute Sache" gewesen. Das Ganze hat nur (egal, ob AWO, ADAC, DJH, ...) den Nachteil, dass es den "Vorturnern" dann nicht mehr weh tut, wenn man "mit den Füßen abstimmt": "Geh' ruhig! Dein Geld haben wir ja schon ..." Eine LifeTime Membership hat also auch gravierende Nachteile. Neben dem oben genannten kommt dazu, dass wenn das sehr viele machen erst mal viel Geld da ist ("Hauch wech die Sch...!"), aber später eben nicht regelmäßig Geld nachkommt (zumindest nicht von den schon vorhandenen LifeTime Members). Es sei denn, man "drückt auf die Tränendrüse" und hofft, dass die LifeTime Members dann zusätzlich spenden o.ä.
  21. Jeder private Waffenbesitzer soll also Deiner Meinung nach dem VdB Geld geben (fast hätte ich "in den Rachen werfen" geschrieben). Ein Verband, dessen (Voll-)Mitglieder ja oft nicht schlecht von den Kunden leben*, möchte, dass die Kunden dafür zahlen, dass die ureigensten Interessen der Voll-Mitglieder besser vertreten werden?! Sollten die dann nicht eher von ihrem "Gewinn" das Geld an den Verband abführen? Und was haben die Fördermitglieder davon? Dürfen die in irgendeiner Form mitbestimmen oder (wie damals beim FWR) nur das Geld geben? Ja! Natürlich wäre eine bessere Vertretung aller mit Legalwaffen-Interessen befassten wünschenswert - dann aber doch bitte "auf Augenhöhe". Wie viele "gewerbliche" Mitglieder hat der VdB und wie viele Sportschützen/Jäger/Waffensammler könnten da Mitglieder werden? Und dann sollen "die paar wenigen" das Sagen haben? DAS gefällt mir so nicht. *) Ich kenne da ein "ganz gute gehendes" Waffengeschäft, von dem drei Familien leben - und das nicht schlecht, wenn man sich so z.B. die Autos ansieht. Allein die Trophäen, die im Geschäft hängen müssen ein "halbes Vermögen" gekostet haben - und zu Hause sollen auch "noch ein paar" hängen.
  22. Ganz so "voll und ganz" dann doch nicht ... Ich habe geschrieben was DAMALS falsch lief. MIR hat das gereicht und ich habe nicht verfolgt, was genau danach im FWR passiert ist. Ob da jetzt "Ehrenmänner" oder wieder "Ganoven" am Werk sind weiß ich schlicht nicht.
  23. Stramme Behauptung! Hat sich da etwas geändert? IIRC konnten "damals" folgende Gruppen Mitglieder im FWR werden: Waffenhersteller Großhandel/Importeure Einzelhandel (-sverbände) (?) Schießsportverbände DJV/LJVe (IIRC) Einzelmitglieder (nur als Fördermitglieder OHNE Stimmrecht!) Wenn sich das nicht grundlegend geändert hat, dann kann von "Das FWR sind die Verbände Punkt" ja wohl keine Rede sein.
  24. Schön, wenn so in seiner Ideologie gefangen ist ... Macht das Weltbild doch gleich viel einfacher! WER hat noch mal 2003 das WaffG geändert und WER hätte vorher 16 Jahre Zeit dafür gehabt? Aha! Passt aber einfach nicht in die Ideologie! Ob die, die es 2003 gemacht haben heute noch einmal machen würden? Ich GLAUBE kaum. "Die anderen" aber auch nicht!
  25. Du zahlst als "Förder-Mitglied" Geld, OHNE irgendeine Möglichkeit der Einflussnahme. Die beiden Vorturner entziehen sich damit m.o.w. der Kontrolle. Du mietest "bei Dir selbst" (JA! War bei der Frau, da besteht selbstverständlich keinerlei Verbindung ...) die Geschäftsräume und stellst dann auch noch die eigene Frau ein, die nur von Dir kontrolliert wird ... Das stinkt doch! Wenn Du glaubst, dass das alles "sauber" war, dann glaubst Du auch, dass Zitronenfalter ... Wo Du allerdings Recht hast: Ich habe weder die Höhe des Gehaltes der Frau, noch deren Arbeitsleistung kontrolliert und ob die Höhe der Miete für die Geschäftsräume und diese selbst angemessen waren konnte ich auch nicht prüfen. Bleibst also mein Glaube "an das Böse im Menschen", bzw. die "Allgemeine Lebenserfahrung". Die Nummer mit Armatix ist ja unstrittig. Wieso sollte "so jemand" an anderer Stelle "ehrenhafter" handeln? Ist aber nur meine persönliche Meinung und keine "Tatsachenbehauptung".
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