Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis


TriPlex
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
6.806 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von TriPlex
-
Freundlicher Brief an den Landes-Datenschutzbeauftragten ... Ist der o.g. "Vorstand" der Vorstand dieser "Vereinigung von Vereinen" oder der Vorstand eines einzelnen Vereins? Was sagen die anderen Vereine dazu? Was sagt denn die Eigentümerin und Zahlerin der Nebenkosten zu diesem Verhalten? Du ja offensichtlich nicht. Vielleicht finden sich ja noch ein paar ... Wieso ist die dann 2. Vorsitzende? Meinst Du "Vom Schießen und Schießsport 0 Ahnung" "umgangssprachlich" oder "formal" - also keine Sachkunde, keine waffenrechtlichen Erlaubnisse, ...? Wieso sollte das der Standbetreiber nicht dürfen? Was für ein "Knabe" war das denn - Alter, Qualifikation, ...? Ob das ein "Mieter" einfach so darf (das ist je keine vom GG geschützte Wohnung o.ä.)?
-
Und? Wie viele davon sind aufgebrochen worden? "Geringe Deliktrelevanz" ist aber etwas anderes, als "Nicht erfassen von Daten"! Wenn A- o. B-Schränke in nennenswertem Umfang aufgebrochen worden wären, dann würde das bestimmt auch in Statistiken erfasst es keine Altbestandsregelung geben, sondern man hätte (um dem "massenhaften" Entwenden von Waffen aus Waffenschränken entgegenzuwirken) die Aufbewahrung für alle Waffenbesitzer in mind. 0er-Tresoren zur Pflicht gemacht Der ist wirklich richtig gut!: Offensichtlich gibt es doch gar kein Problem mit der öffentlichen Sicherheit! Zum soundsovielten male "auf Grund der geringen Deliktrelevanz ..." K.A., warum Du das "mit Zähnen und Klauen" verteidigst. Schaffst Du in der Branche oder verfasst Du irgendwelche Normen? Oder hast Du "im weitesten Sinn" beruflich mit dem WaffG zu tun?
-
Wenn wir schon Korinthen k... Welchen Grund gab es denn eine bis dahin bewährte Norm nicht zu verlängern? Die Tatsache, dass diese Schränke "reihenweise" aufgebrochen wurden, weil sie modernerem Werkzeug (Trennscheiben, Bohrer, ...) keinen ausreichenden Widerstand mehr boten kann es ja offensichtlich nicht gewesen sein (Stichwort: "geringe Deliktrelevanz") Ist "wir brauchen einfach mal 'was neues" oder "sonst sind ja die Normen-Schreiber arbeitslos" ein ausreichender Grund? Die "Tresor-Mafia" brauchte mehr Umsatz/Gewinn? Wenn die alten Schränke bei ihren alten Besitzern offenbar ausreichenden Schutz bieten, warum tun sie es dann nicht bei neuen Besitzern? Ja! FORMAL kann man sich da etwas zusammenreimen, warum das denn so sein musste, in der Sache war es doch offensichtlich nicht erforderlich (so zumindest die Antwort der Bundesregierung auf die "Kleine Anfrage").
-
Was an "während der Jagdausübung" hast Du nicht verstanden? Man kann jetzt trefflich "Grenzfälle" konstruieren, die dann (vielleicht) keine Jagdausübung sind ("Hochsitzbau" würde mir da einfallen), aber Pirsch ist ja wohl eindeutig Jagdausübung und Jagd umfasst auch den Jagdschutz (s. §§ im BJG/LJG).
-
Hexenwerk nicht, (weitere) potentielle Fehlerquelle schon.
-
Ich glaube, dass die BG hierbei die Kw überhaupt nicht bedacht hat. Ja! Auch unsinnige Vorschriften sind einzuhalten, bzw. kann ein Verstoß dagegen geahndet werden. Also: Mit geholsterter Kw ins Auto steigen ist "lebensgefährlich" und deshalb verboten. Aber nur bei Jägern, bei Polizisten ist das wieder völlig anders, da ist das komplett ungefährlich - oder hat schon mal jemand gesehen, dass Polizisten beim Ein-/Austeigen die Kw entladen/laden? Ach ja .... Die Polizisten haben da ja mehr Übung ... Ich glaube es gibt so einige Jäger, die die Kw "im Einsatz" (Wildunfall, Fallenjagd) öfter abgefeuert haben, als die meisten Polizisten.
-
Kann man "zuschlagen", kann man aber auch leise machen. Du kennst keine Pistole, die beim langsamen Vorlassen des Verschlusses nicht richtig verriegelt? Kann zwar nichts passieren, weil durch eine interne Sicherung verhindert wird, dass die nicht vollständig verriegelte Waffe abgefeuert werden kann, sie kann dann aber eben auch nicht abgefeuert werden. Dazu kommt eben, dass der "ungebetene Zuschauer" mitbekommt, dass man auch noch eine Kw dabei hat und die Problematik des Entladens vor Besteigen des Autos, nach stundenlangem Ansitz in eisiger Kälte.
-
Stimmt! Wild unterscheidet durchaus verschiedene Geräusche. Autos (oder sogar "richtig laute" Forstmaschinen) sind i.d.R. kein Problem*, davon fahren so viele herum ... die stellen keine Gefahr dar. Die Familie mit lärmenden Kindern wird auch auf rel. geringe Entfernung nicht als Gefahr wahrgenommen (weil deren Position immer erkennbar ist), der "herumschleichende" Jäger schon. "Dumpfe" Geräusche stören weniger, als z.B. "metallische" - wie das "zuschlagen" eines Verschlusses (sei es Pistole o. Langwaffe). *) Wird aus Autos heraus geschossen, dann lernt das das Schalenwild sehr schnell und nimmt sehr schnell Reißaus. Ein Falkner erzählte mir vor etlichen Jahren mal, dass er sich zeitweise andere Autos geliehen hätte, weil die Krähen SEIN Auto erkannt hätten (also das, wo immer der Habicht aus dem Seitenfenster geflogen kam).
-
Komisch! Irgendwie beschleicht mich dasselbe Gefühl ... Also nochmal - zum dritten mal: Nach derzeitigem Stand (für Jäger, auf dem Weg zur Jagd "zugriffsbereit, entladen"): Du steigst im Revier aus dem Auto aus, bemühst Dich dabei so wenig Geräusche zu verursachen, wie nur möglich und lädst dann "lauthals" die Pistole fertig; so wie es sein soll, also Verschluss nicht langsam schließen, sondern "schnappen lassen". (BTW: Bei den alten HKs mit Rollenverschluss war das auch "sehr schön" ... Die durfte man zwar "damals" zu Hause fertig laden, aber vor Besteigen des Hochsitzes ... also "oben" dann wieder fertig laden ...) Noch "lustiger", als das Laden (wo ja alle Patronen schon zu Hause in der warmen, trockenen und hell erleuchteten Wohnung in das Magazin geladen wurden) ist das Entladen: Magazin herausnehmen und dann noch die Patrone aus dem Lauf "repetieren" ... JA! Ich kann das auch, ohne dass sie herunterfällt. Und jetzt machen die Sportschützen das mal nicht auf dem warmen, trockenen und hell erleuchteten Schießstand mit waagerechter Ablagefläche vor sich, sondern durchgefroren, nach etlichen Stunden bei "Eis und Schnee" auf dem Hochsitz oder bei "Pisswetter" und natürlich im Dunklen (OK! Ihr dürft Euch neben Euer Auto stellen und die Innenbeleuchtung einschalten). Dazu kommt dann noch, dass "der Böse Bube im Gebüsch" so mitbekommt, dass der Jäger ja auch noch eine "Kurze" dabei hat. (JA! Es ist durchaus schon vorgekommen, dass der Jäger, dessen Auto im Revier stand, dort "erwartet" wurde.) Jetzt verstanden?
-
Ich hatte es oben "lang und breit" erklärt, welche Gründe es für die "zugriffsbereite und fertiggeladene" und nicht erst im Revier zu (ent-) ladende Kw gibt!
-
Ist es nicht! Du hattest ja schon weiter oben festgestellt, dass Du von Jagd keine Ahnung hast, hast aber die fertig geladene Kw in Frage gestellt. Ja, da stehen ein paar Fragezeichen, die Wortwahl sagt aber etwas ganz anderes aus. Hättest Du das anders formuliert (z.B. "Wie häufig kommt so etwas denn vor?", "Gibt es dafür Beispiele?"), dann wäre meine Antwort auch anders ausgefallen. Bleib' ruhig da, erfährst ja Dinge, die Du bisher noch nicht wusstest. Ich bin keiner, der einer kontroversen Diskussion aus dem Weg geht - dafür gibt es auch hier im Forum genügend Beispiele. Und meine Antworten fallen oft auch dem "Tonus" (den man durchaus auch mal falsch interpretieren kann) des/der anderen entsprechend aus. Zum Schluss noch ein Tipp: Ich ziehe immer meine S3-Schuhe mit Stahlkappen an, bevor ich hier ins Forum gehe - dann tut es nicht so weh, wenn einem einer auf die Füße tritt, bzw. man merkt es nicht einmal. Macht es "erträglicher". BTW: Sammelbestellung?
-
AT? Also wegen 9 mm würde ich gar nicht erst das Auto nehmen ... Da biste ja schon mit "Gänseschrittchen" weiter ...
-
Ich würde es "praktikabler" nennen. Und genau deshalb solltest Du Dich mit Deinen "Weisheiten" - besser "Deinem Unwissen"! - auch zurückhalten. Du könntest Dich jetzt mal schlau machen, indem Du Dich so durch etwa 40 Jahre Jagdzeitschriften arbeitest ... So alle paar Jahre (eher "3-4", als "8-10") stehen da (meist offenbar zu kurze) Beiträge zu "irgendwie" überfallenen Jägern drin. Die meisten nicht so spektakulär, wie kürzlich der Polizistenmord durch Wilderer oder der "Mord im Reinhardswald". Ich erinnere mich an den Mord an zwei Förstern in der Heide (ca. 1983), an einen Artikel, in dem ein Jäger mit einer vollautomatischen Waffe beschossen wurde, einen Jäger, der "aus dem Dunklen heraus" aufgefordert wurde seine Waffe abzulegen und anschließend ermordet wurde, einen Jäger, der mit einer Eisenstange erschlagen wurden (wohl durch eine sog. "Rumänenbande"), durch "Moto-Crosser" zusammengetretene Jäger (IIRC waren das mindestens zwei Fälle), die Begegnung mit einem damals bundesweit gesuchten Gewaltverbrecher ging für einen Jäger "friedlich" aus - "Hätte auch anders kommen können." war damals der Kommentar unter dem Artikel mein alter Hausarzt erzählte mal (so vor ca. 40 Jahren), dass auf dem Heimweg von der Jagd ein Auto vor ihm die Straße blockiert habe (also offensichtlich blockiert, nicht "stand so da"), er musste da zwangsweise anhalten, öffnete die Fahrertür und legte deutlich sichtbar die Jagdwaffe auf der Fahrertür auf, woraufhin "die beiden Gestalten" eingestiegen und davon gerast seien (war also eindeutig kein liegengebliebenes Fahrzeug) ... Ich kenne einen "Ballungsraum-Förster", der schon mehrmals Warnschüsse abgegeben hat. Frag' mal einen "alten" Waffenhändler (mit viel Jäger-Kundschaft) wann "die Jäger" plötzlich viele Kurzwaffen kauften! "Damals, als 'der Zaun' 'umgefallen' war und die 'Rumänenbanden' ihr Diebesgut (bis hin zu Tresoren) und auch sich selbst in den Wäldern versteckten." JA! Die wenigsten davon wurden anschließend "ernsthaft" "gebraucht". Ja! SELTEN. Zugegeben. Aber eben doch häufiger, als sich "der Sportschütze" das so vorstellt. Und ja!: "Hinterhalte", "Fälle wo es auf jede Sekunde ankommt und die Zeit zum Durchladen einen schon das Leben kosten kann" - beides dabei. Man kann ja trefflich streiten, ob z.B. bei dem "Mord im Reinhardswald" oder dem Fall "'aus dem Dunklen heraus' aufgefordert wurde seine Waffe abzulegen" eine schussbereite Kurzwaffe es hätte "retten" können, aber eine weitere OPTION wäre es eben gewesen. Wenn man aber die Kw nicht verdeckt führt und auch noch für jeden "Zuschauer" sichtbar im Revier am Auto (ent-) lädt, dann beraubt man sich damit des Überraschungsmomentes (z.B. bei entrissener Langwaffe) - und das kann schon "die halbe Miete" sein. Gegenfrage: Wie oft hast Du schon die Airbags in Deinem Auto benutzt - hmmm, sagen wir mal ... Also, diese Fälle sind doch wahrscheinlich eher - tja...SELTEN? Dann braucht man das doch auch gar nicht, also genau so wenig, wie eine schussbereite Kurzwaffe bei der Jagd ...
-
Aber mal gerade so: 20 Jahre und 6 Wochen Nach WaffG. Nach der UVV sah das auch damals schon etwas anders aus, IIRC. Aber unterladen im Auto war m.W. auch nach UVV OK. Bis 2003: "Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. April 2003 in Kraft." Einzelne Regelungen (z.B. "Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist") traten schon am 12.10.2002 in Kraft. Zudem ist das 76er WaffG auch mehrfach in einzelnen Punkten geändert worden. Hab's mal ergänzt.
-
Ganz einfach! "Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit."
-
Es ist ja noch viel schlimmer: Kleine Anfrage im Bundestag zu dieser Verschärfung (IIRC von der FDP oder sogar von den "ganz bösen"): "Aus wie vielen Waffenschränken der Sicherheitsstufen A o. B wurden Waffen entwendet, die aus Schränken des WG 0 o. 1 nicht hätten entwendet werden können?" Antwort der Bundesregierung: "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine Daten vor." Wird ein Tresor nicht abgeschlossen / die Waffen nicht darin verwahrt oder begeht der Legalwaffenbesitzer selbst damit Straftaten, dann ist die Qualität des Schrankes völlig unerheblich! IIRC MUSS ein Gesetz erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Betrachten wir nach diesem Grundsatz mal die Verschärfung der Aufbewahrung: "erforderlich": "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine Daten vor." - also offenbar nicht "geeignet": "begeht der Legalwaffenbesitzer selbst damit Straftaten ..." in diesem Punkt offenbar auch nicht "verhältnismäßig": "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine Daten vor." - schon wieder nicht Diese Verschärfung war also schlicht und ergreifend verfassungswidrig! Aber das ficht unsere Polit-Dilettanten ja nicht an ... (Wenn man mal so überlegt, wie viele Gesetze das BVerfG in den letzten Jahren "kassiert" hat.) Der braucht doch gar keine Knarre - der nimmt einfach das "lange Messer" aus der Küchenschublade und hält es Deinem Kind an den Hals. Na, wer traut sich? Was ...? Na, hier zu schreiben "Und da mach' ich den Schrank trotzdem nicht auf!"
-
Ich schrieb "könnten" und "mglw.". Davon dass so etwas in den AGB MEINER Jagdhaftplichtversicherung steht schrieb ich nichts. Es kam mir dabei darauf an, dass das Nichtbeachten einer zivilrechtlichen "Vereinbarung" eben strafrechtlich nicht relevant ist. (Wäre mir jedenfalls neu. Falls einer so einen Fall kennt ...)
-
Irgendwann in den 60ern erworben und dann beim 73er WaffG nicht angemeldet. 1976 gab's dann noch einmal die Möglichkeit die Waffen, die man 1973 nicht gemeldet hatte anzumelden, OHNE Sanktionen - deshalb "Amnestie".
-
1973 noch nicht, aber ich habe 1976 am letzten Tag der Amnestiefrist das "Familien-KK" (weißt schon "um das Federvieh wider den bösen Hühnerhabicht verteidigen zu können") auf meinen Vater angemeldet. Und wenige Jahre später die ersten eigenen Waffen. Welche denn? 2003 fiel der Anscheinsparagraph weg, es gab ein paar Erleichterungen für Sportschützen - STIMMT soweit. Und danach? Ach, ich vergaß - wir brauchen jetzt keine "langen" Magazine mehr zu besitzen ... Hat jemand so ein vergessenes Blech-Dings (vielleicht aus der Bw-Zeit, vielleicht irgendwo mal am Flohmarkt oder sonst wo gekauft) zu Hause und es "kommt auf", dann bedeutet das was? Für ein bisschen "Blechgehäuse" und eine Feder?! Tolle Erleichterung! War da nach 2003 nicht auch noch etwas mit psychologischem Gutachten, wenn man zwar volljährig, aber noch keine 25 Jahre alt ist? Auch so eine Erleichterung, dass sich der "Geldbeutel nach dem Führerschein" erst mal etwas erholen darf ... Oder man wartet eben nicht und gibt "Extra-Geld" für so ein Gutachten aus. BTW: Haftet eigentlich der Gutachter, wenn er positiv entschieden hat und derjenige dann doch etwas anstellt?
-
Wenn nur in allen Bereichen des WaffG "eine gewisse Logik" vorhanden wäre ... Welchen Status hat eine BG und weshalb dürfen die "Regeln" aufstellen, die dann der Staat als Grundlage hernimmt?
-
Zivilrechtlich könnten die das mglw. machen. Das hätte aber strafrechtlich m. E. keine Relevanz. IIRC ist die UVV nur im gewerblichen Bereich (bzw. für die (Pflicht-) Mitglieder der BG) verbindlich - also "Firmen" im weitesten Sinne: Forstverwaltungen (öffentl. u. private) und Jagdpächter. Und selbst da stellt sich die Frage, ob ein Verstoß von "Mitgliedern" der BG dann auch strafrechtliche Relevanz hat. Entsprechende Urteile gibt es zwar, aber in diesem "sensiblen Bereich" wird von der Obrigkeit ja gerne mal "über die Stränge geschlagen" ...
-
Und woraus ergibt sich da (juristisch!) die Unzuverlässigkeit? Die UVV der BG ist verbindlich für wen? (Dass die UVV (in den meisten Fällen) vernünftig ist stelle ich ja NICHT in Frage, aber FÜR WEN ist sie formal verbindlich?)
-
Aha! 1973 "RAF-Gesetz", 1976 die handwerklichen Fehler des 73er WaffG (IIRC wurde z.B. das Kaliber 7,65 Argentine in irgendeiner Liste vergessen). Aus dem Vorwort "Beck-Texte in dtv - WaffG": "Gilt in Juristenkreisen als Paradebeispiel für den Verfall der Gesetzgebungskunst ...." 2003 "Große Änderung" mit z.B. dem Wegfall des 'Anscheinsparagraphen', Aufhebung des Verbots von Kw-Munition mit Hohlspitze, ... 2008 "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" ... 2017 "Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" (2. WaffGuaÄndG) 2020 "Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)" Die Lücke zwischen 2008 und 2017 darfst Du selbst füllen. Ich meine mich zu erinnern, dass es auch da Änderungen gab.
-
M.W. ja: Der Verlust der Jagdpachtfähigkeit ist dem Jäger "schuldhaft zuzuweisen" (wäre es nicht schuldhaft wäre er ja nicht verurteilt worden - so zumindest die Logik unseres Rechtssystems. Immer daran denken: Vor Gericht wird RECHT GESPROCHEN, nicht GERECHTIGKEIT GEÜBT!!!). Kann das Revier dann nur zu geringerem Pachtpreis verpachtet werden, dann ist auch dieser "Verlust" dem Jäger "schuldhaft zuzuweisen" und er haftet zivilrechtlich. D.h. bis zum regulären Auslaufen des Pachtvertrages haftet er für die Differenz zwischen dem alten und dem neuen (geringeren) Pachtpreis.
-
Gerade dieser Fall wurde schon vor Jahren anders entschieden: Da fuhr ein Jäger IN seinem Revier auf einer öffentlichen Straße und hatte die geladene Waffe IM Auto. Dem wurde über den Umweg UVV ein Strick gedreht. (IIRC)