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TriPlex

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  1. Das sieht nicht nur "fast" so aus! Lustigerweise fiel mir DER auch sofort wieder ein. Neben "Puschaddel" (San-Offz in Munster) und "Minen-Müller" (Hammelburg) einer der "schrägsten" Lehr-StOffze, der mir auf vielen Lehrgängen begegnet ist. "Damals, im Kalten Krieg" wurde das an der KTS I nicht nur theoretisch durchgenommen, der Flandernzaun wurde vom Lehrgang aufgebaut. Nur, wenn Du das unter feindlichem Beschuss machen müsstest. Selbstverständlich musste der Lehrgang den vorher aufgebauten Flandernzaun auch "überwinden" und hinterher restlos abbauen. Der wurde einfach mit Pi-Stangen "runtergekloppt" und dann "vorsichtig" verräumt. Landete am Ende im großen Altmetall-Container. BTW Wieso so dick? Das muss doch bloß so stabil sein, dass es "der Wind nicht umbläst" oder der Bandstacheldraht nicht "runterfällt". Die oben erwähnten"Pi Stangen" waren Winkeleisen (ca. 2 mm) mit "Ausnehmungen" an den Außenkanten, in die der S-Draht eingehängt werden konnte. Wenn Du Rundeisen nimmst und keine "Ringösen" biegst, sondern welche anschweißt, dann wirst Du das einfacher mit einem Hammer in harten Boden bekommen, die gebogene Variante dürfte da mehr federn.
  2. Auch "zur Erinnerung": Wie Du ganz richtig festgestellt hast ging es um die Rechtsgrundlage und es wurde Notwehr gemeint und der falsche (wenn auch oft in diesem Zusammenhang falsch verwendete) Begriff "Nothilfe" gebraucht. Also: DOCH! GENAU darum ging es. Und da einige es für "nicht so wichtig" zu halten scheinen sich bei Gesetzen an den Gesetzestext zu halten, habe ich ausgeführt welche Folgen das haben kann und - am Beispiel erläutert - auch schon hatte.
  3. Das IST ja das Schlimme - das falsche Begriffe sich durchsetzen ... Sei es um etwas zu beschönigen, "Verwirrung" zu stiften, ... Gerade in der Juristerei hat sich da so einiges eingebürgert oder "etabliert", mit der Folge, dass Gesetze dermaßen "interpretiert" und "gedehnt" werden ... Früher: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!", heute: "Das konnte der doch nicht wissen ..." Gerne als Begründung genommen, wenn ein "Neubürger" meint seine "Traditionen" in DE ... Du weiß schon ... Was sich aber auch ganz gerne mal gegen "uns" (Legalwaffen-Besitzer) richtet: "Jäger dürfen SLB/SLF nur mit 2-Schuss-Magazin besitzen ..." Steht (und stand) so in KEINEM Gesetz: Das WaffG sagt "Jäger dürfen Langwaffen, die nach Jagdgesetz nicht verboten sind, auf Jagdschein erwerben." Das Jagdgesetz kennt aber keine "Verbotenen Waffen", sondern nur "Sachliche Verbote", wie z. B. "mit Waffen, die mit mehr als insg. 3 Schuss geladen sind (früher: die mehr als 2 Patronen im Magazin aufnehmen können) auf Wild zu schießen" und "Jagd" ist mehr, als "Schießen auf Wild". Blöd nur, dass in DEM Kommentar zum WaffG stand "Jäger dürfen also SLB/SLF nur mit 2-Schuss-Magazin besitzen." - und an dem Kommentar (der eindeutig "etabliert" war) orientierte sich die Rechtsprechung. Als ein Jäger dagegen klagte, dass in seine WBK "nur mit 2-Schuss-Magazin" eingetragen wurde und in der Revision zunächst gewann, machte die oberste Instanz daraus sogar "Jäger dürfen SLB/SLF nicht besitzen, in die ein größeres Magazin eingeführt werden könnte." Das wurde dann glücklicherweise zu unseren Gunsten geändert: "... die mit insgesamt nicht mehr, als 3 Patronen geladen sind ..." Hätte aber auch anders ausgehen können. Aber "Entspann Dich mal ", wenn der Gesetzestext nicht mehr eindeutig angewendet wird, hat sich eben "mehr oder weniger etabliert" ...
  4. Jetzt fang' Du nicht auch noch an! Das ist NotWEHR! Wo im entsprechenden Paragrafen steht etwas von NotHILFE? "... von sich oder einem anderen abzuwenden." Ich habe nie verstanden wieso da selbst Juristen - die ja sonst für Ihre GesetzesTEXT-Reiterei ("Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!") bekannt sind - den Begriff Nothilfe verwenden. Der Gesetzestext mach da keinen Unterschied, ob der ... Angriff sich gegen "sich" o. "einen anderen" richtet.
  5. Ich dachte zuerst, dass sich "BayPAG-84" auf das Jahr bezieht, gemeint ist aber der §. In dem Link steht "Fassung: 14.09.1990" IIRC war "Gladbeck" ein wesentlicher Grund das deutlicher zu regeln.
  6. Und seit wann? Das war nämlich sehr lange eben (Genau! Aus "historischen Gründen": "Wenn Ihr schießt, dann schießt Ihr in meinem Namen ...") nicht so. (Hat ja auch ewig gedauert, bis man begriffen hat, dass die Polizei andere Munition, als VM benutzen darf, weil dort eben NICHT das Kriegsvölkerrecht anzuwenden ist). Doch. Bzw. "damals" (also bevor der "Finale Rettungsschuss" in den Landes-Polizei-Gesetzen geregelt war) brauchte man das. Und - wie ein alter, erfahrener Hauptkommissar so richtig sagte - "Es ist immer gut mehr als nur eine Begründung anführen zu können!"
  7. Was genau fragst Du Dich denn da? Warum jemand die FDGO und den Rechtsstaat "hoch hält" und sich wundert, warum dessen Aushöhlung offenbar den meisten Staatsbürgern (die scheinbar doch lieber wieder nur Untertanen sein möchten) "am Arsch vorbei geht"?
  8. Dann muss ich wohl das grün übersehen haben ... Das sehe ich ähnlich! Gibt ja so einige, denen man nur ungern Recht gibt, aber manchmal ... Wenn zum Beispiel der Herr Erdogan sagt, dass die Türkei nicht das Flüchtlings-Auffangbecken für Europa sei, dann bin ich der Meinung hat er voll und ganz Recht! Wenn also z.B. ein armer verfolgter Österreicher oder gar Schweizer (ist ja kein EU-Bürger) Asyl in der Türkei beantragt, dann sollten die Türken den durchaus nach Europa zurückschicken (Ja! Ein Teil der Türkei liegt auch in Europa) - soll er doch irgendwo dort hin gehen. Dann sollte aber natürlich ebenso gelten, dass Europa nicht das Flüchtlings-Auffangbecken für Asien ist.
  9. Genau so wenig wie Du. Dann glaub' halt einfach weiter daran, dass Du Dich in Sachen Notwehr auskennst ... Aber dann verbreite bitte hier nicht irgendwelchen Unsinn (auch wenn der auch ohne Dich weit verbreitet ist)!
  10. Also Bedenken, dass die FDGO immer weiter ausgehöhlt wird, sich Staatsdiener nicht an Gesetze halten (und das dann auch noch ohne Konsequenzen bleibt) ist für Dich "Stammtischgelaber"?! Was für ein Vogel bist Du denn? Etwa einer von "denen"?
  11. Das brauchen Staatsbürger, die einmal einen Treueeid auf die FDGO abgelegt haben alles nicht! Es geht hier um grundlegendes Staatsverständnis. Was ist das für ein System, in dem diejenigen, die dem Staatsbürger dienen sollen diesen primär als potentiellen Verbrecher betrachten und ihn deshalb OHNE begründeten Verdacht möglichst umfassend bespitzeln möchten (Bewegungsprofile über Funkzellen und Kennzeichenerfassung, wann, wie lange mit wem telefoniert, ...)? Aber auch das scheint Dir über die geistige Hutschnur zu gehen ...
  12. Hattest Du nicht noch eine "Hausaufgabe" zu lösen?! So von wegen "Nothilfe" ... Danach geht's dann weiter. 😉
  13. ICH bin offensichtlich nicht der, der es nicht versteht. Dir haben jetzt wie viele "Nachhilfe" beim Denken gegeben? Aber DU begreifst es offensichtlich immer noch nicht! Willst Du nicht oder kannst Du nicht? Dafür werden keine Russen gebraucht! Das machen im Zweifel die eigenen "Sicherheitsorgane". Vielleicht stellt man Dir ja mal die Bude auf den Kopf, weil auch Dein Kennzeichen mal zu einer Zeit und an einem Ort erfasst wurde, der "Einfall-Route" für irgendeine "staatsgefährdende" Aktion (also z.B. Demo gegen irgendeine Polit-Veranstaltung) war. Dass DU da rein zufällig vorbei gefahren bist interessiert erst mal niemanden! Du wurdest dort erfasst und dann poppt auch noch "Waffenbesitzer" auf ... Ja, ja, totale Spinnerei! Bei welcher "Demo mit Ausschreitungen" war das noch, bei der die "Sicherheitsorgane" ALLE in den umliegenden Funkzellen eingeloggten Handies speicherten - völlig unabhängig davon, ob die Besitzer bei Straftaten beteiligt waren, nur bei einer angemeldeten Demo mitgemacht haben oder rein zufällig in der Nähe waren - erst mal "alle verdächtig".
  14. Wenn Du mich so nett bittest ... ... aber nur ... Dann begib Dich unmittelbar dort hin! Sobald Du geheilt bist meldest Du Dich wieder hier.
  15. So, so, DU hast also nichts zu verbergen ... Dann sollten wir zuerst mal Deine Wohnung vollständig! mit Kameras überwachen. Ich glaube es ja nicht (was wäre das auch für ein Bild vom Staatsbürger, wenn man JEDEN als potentiellen Verbrecher betrachten würde, statt von der Unschuldsvermutung auszugehen), dass Du mit Kindern und so oder ganz andere Straftaten ..., ABER nur um auch ganz sicher zu gehen kommen da jetzt also doch Kameras hin ... Wie war noch Dein Echtname und Deine Adresse? Kannst Du doch hier ruhig dazu schreiben, denn Das haben sich übrigens diejenigen, die ihre Religionszugehörigkeit "damals" bei der Volkszählung angegeben haben auch gedacht, die in Holland schon ganz und gar - und dann "drehte der Wind" ... Will sagen: Was Du heute "nicht zu verbergen" hast, kann Dir noch in etlichen Jahren "mächtig in's Genick schlagen" ... Nein! Denn es wäre grob unverhältnismäßig JEDEN Staatsbürger vollständig zu überwachen, um EINE (oder vergleichsweise wenige) Straftaten zu verhindern. Wie viele Straftaten verhindern denn die Kameras wirklich? M.W. ist z.B. London (mit deutlich mehr Kameras, als in deutschen Städten) immer noch keine "Insel der Gesetzestreue". Die bisherigen Erfahrungen in D zeigen bestenfalls eine Verlagerung der Kriminalitätsschwerpunkte. Aber wenn die gleiche Anzahl an Straftaten nicht mehr so exponiert stattfindet, dann wird das von Polizei und Politik ja schon als "durchschlagender Erfolg" verkauft. Kameras oder nicht ist doch gar nicht die Ausgangsfrage! DEINE EIGENE Frage war "Beispiele für Polizisten, die gegen Gesetze verstoßen". Ich habe Dir aufgezeigt, dass Polizisten (und andere Staatsdiener) regelmäßig Verfassungsbruch und andere Verstöße begehen. Offensichtlich interessiert das in diesem Staat diejenigen Organe, die den Staat, das GG und andere Gesetze zu schützen haben ein Sch...dreck! Aber wehe der Bürger pflastert seinen Hof in der falschen Farbe ... DIR ist das offensichtlich auch sch...egal. Du stehst also offensichtlich nicht auf der Grundlage der FDGO. Sollte so jemand Waffen besitzen dürfen? 😛
  16. Das ist das einzige, was Dir zu Verfassungsbruch durch "Staatsdiener" einfällt? Das ist jämmerlich!
  17. Und das soll jetzt die Rechtfertigung für Gesetzesbruch durch Polizeibeamte sein? Welche Rechtfertigung hast Du denn für die "Verfolgung Unschuldiger" durch viele Polizisten (der vielgerühmte Korpsgeist), wenn sich ein Bürger mal erdreistet Anzeige gegen einen Polizisten zu erstatten?
  18. "Tägliche Praxis"! Das BVerfG hat eindeutig geregelt, dass das anlasslose erfassen und speichern von KFZ-Kennzeichen verfassungswidrig ist. Wird aber trotzdem gemacht. Dasselbe gilt für die anlasslose sog. "Vorratsdatenspeicherung" und ... und ... . Da verstoßen also regelmäßig alle damit befassten gegen ein höchstrichterliches Urteil und die Verfassung! Also Verfassungsbruch als "tägliche Übung"! Haben die nicht alle (nicht nur die Beamten, gilt auch für Angestellte im ö.D., aber bei Beamten mit ihrem besonderen Treueverhältnis gilt es ganz besonders) mal geschworen "Recht und Gesetz", ganz bes. das GG ...?
  19. Auf welcher Rechtsgrundlage? Stell' Dir vor Dein Bruder verursacht schuldhaft einen Verkehrsunfall mit mehreren Toten (inkl. ihm selbst). Sollte man DIR dafür jetzt den Führerschein entziehen? - "Auf jeden Fall" - nur, wenn Du ihm Dein Auto geliehen hast oder auch, - wenn er es ohne Deine Einwilligung benutzt hast (DU es also nicht ausreichende gegen "missbräuchliche Verwendung" geschützt hast (Garage mit Widerstandsgrad 1 oder so 😉)? Stell' Dir vor DIR wird das Auto oder gar eine Schusswaffe gestohlen und damit werden Straftaten begangen, sollte man DIR da jetzt nicht auch ... Das ist eine sehr gefährliche Argumentation, die Du da betreibst!
  20. Das war doch schon immer so! Hieß doch auch "Endlösung" und nicht "Genozid am jüdischen Volk". Mit ein bisschen nachgrübeln fallen mir bestimmt noch weitere solcher Beispiele ein. Das ist so falsch! Es ist seit Jahren (zumindest in DE) höchstrichterlich geklärt, dass das Notwehrrecht nicht eingeschränkt werden kann - nicht für den "Normalbürger", nicht für Polizisten, selbst nicht für Soldaten im (Auslands-) Einsatz. IIRC bezog sich dieses Urteil aber (primär) auf die "schwerwiegenderen" Fälle, also "Leib und Leben" (= körperliche Unversehrtheit). Das steht im Gegensatz zum "Soldaten sind Mörder!"-Urteil, was ja einerseits eine Beleidigung darstellt, also gegen das Rechtsgut "Ehre" geht, andererseits aber vom "Recht auf Freie Meinungsäußerung" gedeckt ist (so zumindest das entsprechende Urteil). Wobei hier "Mörder" eben nicht im Sinne des gleichnamigen Straftatbestandes gemeint sein kann, da beim Soldaten wesentliche Tatbestandsmerkmale fehlen. Natürlich können auch Soldaten Mörder sein - nennt sich dann Kriegsverbrechen (und bei denen wissen wir ja, dass es ganz wesentlich darauf ankommt WER sie begeht - da werden schon mal die Mörder geschützt und die Whistleblower verfolgt ...). Es kann eben aus o.g. Gründen auch keine Bambi-, Katzen-, Robben-, ...-Mörder geben.
  21. Wo habe ich geschrieben, dass es nicht gesetzteskonform wäre? Der gebrauchte Begriff ist falsch! Nochmal der wesentliche Hinweis: "Nothilfe ist, wenn in Afrika die Reissäcke hinten aus der 'Trall' fallen!" Wie war noch mal die Definition von Notwehr? Gute Einstellung, aber ... Soo einfach mache ich es Dir nicht - Du sollst schon selbst d'rauf kommen! 😉 (Andere dürfen aber auch.)
  22. Ist das nicht der ältere Herr, der in seiner senilen Phase meinte wie toll doch China sei (immerhin war er mit einem der früheren dortigen Machthaber gut befreundet) und dass man das mit den Menschenrechten "nicht so hoch hängen" solle?! Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Ich habe eine hohe Meinung von ihm, aber in seiner sehr späten Phase hat er mit diesem Spruch die Grundlage unseres Staates in Frage gestellt. "Gibt es falsche Meinungen?" Eindeutig JA!
  23. "Nothilfe ist, wenn in Afrika die Reissäcke hinten aus der 'Trall' fallen!" sage ich in der Ausbildung immer. Wie so viele - und selbst Juristen erzählen das so ... Ist aber m.E. falsch. Wie war noch mal die Definition von Notwehr? "Blick ins Gesetz ..." alter Juristen-Spruch.
  24. Wichtiger Hinweis! Ich bin in NZ mal "richtig gefilzt" worden (bei der Einreise) und durfte ALLES auspacken - inkl. "Apotheke". Das Glasfläschchen mit dem Mittel gegen Zahnfleischentzündung war besonders interessant ... Erst als ich erklärte, dass das zu Hause alles "free over the counter" sei war die Dame zufrieden. Also: WO bekommt man die Info, welche Medikamente/Wirkstoffe in welchen Ländern (un-) zulässig sind? BTW: Ich finde Sprühpflaster ganz praktisch. Ein Mitreisender war mit nackten Beinen in so einen "Wart-ein-bisschen"-Busch geraten, "mit Gewalt" "ausgebrochen" und dementsprechend geblutet. "Großzügig" eingesprüht und "Ruhe" war.
  25. Nein, bewahre! Darin schmuggelt er so dies und das - rektal eingeführt und DA passt bei ihm halt diese Größe rein. 🤣 Aber vielleicht meinte er auch "Peniscillintabletten XXXL", weil er im Urlaub alles nagelt, was nicht bei drei auf den Bäumen ist ... BTW: Bei der letzten Afrika-Tour fragte ich mal einen befreundeten Farmer, was denn "die Mädels hinter der Tanke" so für Tarife hätten ... "20 Dollar" - allerdings Namibia-Dollar (damals "zweifuffzich" Euronen). @Alfred Tetzlaff DU hast es so gewollt und es bewusst provoziert! (und "verdient" hast Du es sowieso allemal) Und wie die alten Griechen sagten: "Lieber einen Freund verlieren, als eine Pointe verschenken!"
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