Zum Inhalt springen

TriPlex

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.082
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von TriPlex

  1. Zum Thema "Fehlmessungen" oder "keine Messung": Das kommt scheinbar sehr auf den Stand an. Ich hatte damit noch keine Probleme. Auf meinem "Heimatstand" ist auf dem linken Stand links noch eine Betonmauer von 6 - 8 m Länge, bevor der Wall anfängt. - Keine Probleme In Wittloge weder auf dem 100m-, noch auf dem 300m-Stand Probleme. Ein Freund hat(te) auf seinem Heimatstand massive Probleme und meinte auch in Wittloge habe er schon Probleme gehabt. Deshalb habe ich bei meinem letzten Besuch dort "ein bisschen 'rumprobiert'" - und es nicht geschafft Fehlmessungen zu provozieren. - Auf dem 100m-Stand hat jeder Stand "Fensterläden", die nach innen öffnen, also vor der Mündung nicht stören können. - Vor jedem 300m-Stand ist eine "Betonbox" von ca. 2-3 m Breite und ca. 2,5 m Höhe, wovon die Radarstrahlen reflektiert werden könnten, aber wahrscheinlich ist die Radarkeule da noch sehr schmal. - Der rechte 300m-Stand hatte beim letzten Besuch noch einen "Schalldämpfer": Da sind mehrere "Vorhänge" (sah nach Filzmatte o. Teppichboden aus) hintereinander und man schießt durch eine rel. kleine Öffnung in der Mitte (ca. 80 x 50 cm) Bei keiner der drei Varianten hatte ich Probleme mit den Messungen. Das LabRadar steh auf einem billigen, kleinen Mini-Stativ, ausgerichtet wird über einen in die Visierkimme gelegten Bleistift.
  2. Das Garmin Xero (und m.W. auch das neue LabRadar LX) messen die Geschwindigkeit aber nur an einer Stelle, wohingegen man beim "alten" Labradar vier o. fünf Entfernungen einstellen kann, an denen die V gemessen wird. Bei sehr kleinen (.224) oder "ungünstigen" (Torpedoheck) wird manchmal auf die größeren Entfernungen kein Messergebnis mehr angezeigt, bis 25 m hat es aber bisher immer gepasst. Wir haben mal bei einem Schießevent die Waffe eines Freundes gemessen und dann mit QuickTarget die Flugbahn für genau dieses Geschoss berechnet - hat auf 300 m nicht gepasst. :-( Zu Hause hat der Freund dann den BC aus den Messwerten des LR berechnet und mit diesem die Flugbahn berechnet - stimmte mit der 300m-Bahn überein. Fazit: Die Geschosshersteller "schönen" den BC genau so, wie die Mun-Hersteller die Vo.
  3. Rumänen? Warum kommen die Automatensprenger denn aus Holland nach D? Weil's in Holland nicht mehr funktioniert. Dort sind alle Automaten so eingerichtet, dass das Geld unbrauchbar gemacht wird, wenn an dem Automaten "herumgespielt" wird. Also "müssen" die dahin ausweichen, wo's noch geht. Letzte Woche im Radio: So lange es für die Banken billiger ist (Versicherung sei Dank), als alle Geldautomaten so auszustatten wie in Holland wird sich nichts ändern. Die ach so armen Banken zu verpflichten die Geldautomaten zu "härten" geht ja auch gar nicht, die sind doch alle so arm ... (Der Vorturner der hiesigen Sparkasse (die ja keine Bank ist, dort wird in den passenden "Etagen" wohl noch deutlich mehr bezahlt) bekam vor ein paar Jahren 330.000,- € p.a., wohingegen eine gewisse Angela M. aus B. nur 300.000,- € p.a. bekam.) Stattdessen kommen so tolle Vorschläge, wie Sprengstoffrecht verschärfen, deutlich weniger Geldautomaten (war ernsthaft ein Vorschlag ), ... Habe die alle ihre Rübe nur noch, dass es ihnen nicht in den Hals regnet?
  4. Das sag' mal diesem "Jubel-Perser", der hier jeden anmacht, der die Änderung von den Sicherheitstufen A u. B auf "Null und höher" kritisiert. Da nützte es auch nichts aus der "Kleinen Anfrage" im Bundestag zu zitieren: Z. B. "Aus wie vielen Schränken der Stufen A/B wurden Waffen entwendet, die so aus 0/1 nicht hätten entwendet werden können?" Antwort "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine keine Zahlen vor." Auslöser für die Verschärfung war ein sog. Amoklauf mit der Waffe des Vaters, die dieser im Nachtschrank aufbewahrte. In Ergänzung zu Deinem "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ..." Das allein reicht nicht! Ein Gesetz muss erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Und das war die Verschärfung der Aufbewahrung offensichtlich nicht. Aber was schert das diesen Staat ... Wir bewegen uns seit Jahren vom Bürgerstaat zurück zum Obrigkeitsstaat (s. z.B. die Abschaffung des einfachen Widerspruchs in vielen Bereichen) und viele schreien noch "Hurra" ...
  5. Erst "stramme Behauptungen" über "Treffererkennung über Wärmebild und Silikonvorhänge" aufstellen, aber dann den Schwanz einklemmen ... Wenn Du meinst, dass das so geht, dann erkläre es doch - BITTE!
  6. Die Garage an sich. Baurechtlich ist eine Garage eine Garage und keine "Bastelwerkstatt". (Ja, man kann diskutieren was mit "reinem" "Auto-Werkzeug" ist. Wagenheber und Radkreuz wird wohl keiner beanstanden.) Und für das Baurecht ist nun mal die "Wiederlader-Behörde" nicht zuständig und kann deswegen dort auch keine abweichenden Genehmigungen erteilen. Musste nicht früher in jeder Garage so ein Hinweisschild "Kraftfahrzeug-Garage. KEIN offenes Feuer o. Licht!" oder so ähnlich hängen? Oberster Verwaltungsgrundsatz: Zuerst eigene Zuständigkeit prüfen! Es geht hier nicht darum, ob ich das "gut" o. "schlecht" finde, es geht um (Verwaltungs-) Recht.
  7. @Josef Maier BaWü?
  8. @karlyman Gilt im Prinzip für beides. Wobei sich Pulverlager in der Garage m.E. verbietet. Ölkeller geht ja auch nicht. (Ja man kann trefflich diskutieren, ob bei 5- o. 10-Tausend Litern Heizöl 3 Kg Nitropulver (SP ist "anders") einen Unterschied machen würden.) Für die eigentliche Wiederladetätigkeit (also TLP abwiegen und Hülsen füllen) halte ich eine Garage auch eher für suboptimal.
  9. Kann ich so nicht bestätigen. An meinem Arbeitsweg stehen die sehr wohl an "kritischen" Stellen (Kreuzungen, Abzweige, Grundstücksausfahrten, ...) an einer Bundesstraße.
  10. Was war denn da für ein "Bruch"? "Vor '45" oder vor "'89" würde ich ja verstehen.
  11. Vor vielen Jahren wurde ich mal im Schützenhaus vom "Mannschaftstisch" (also auch Weibsvolk anwesend) gefragt, ob ich nicht in der Mannschaft mitschießen wolle. "Man hat schon in anderen Bereichen genug Leistungsdruck - im Studium und später im Job. Ich schieße, weil's mir Spaß macht." Da würde dann aber "die notwendige Ernsthaftigkeit" fehlen. "Soo ... DA fehlt dann also 'die notwendige Ernsthaftigkeit' ... OK! Und gevögelt wird künftig nur noch zum Kinder machen, sonst fehlt da nämlich 'die notwendige Ernsthaftigkeit'. Und ansonsten wird 'das Ding' verplombt!" Ende der Diskussion Sorry 4 OT
  12. Das wäre aber doch eine Umwidmung der Garage (nach Baurecht) und dafür ist die für das Wiederladen zuständige Behörde gar nicht zuständig (selbst wenn das im Einzelfall derselbe Behördenmitarbeiter machen würde wären das immer noch zwei verschiedene Behörden), kann das also gar nicht umwidmen. Rate mal, wer dann im Zweifelsfall "eine übergebraten" bekommt! Tipp: Der Behördenmitarbeiter ist es nicht.
  13. @CiscoDisco und @grizzly45 Was ist denn nun mit Euren Erklärungen?
  14. Und? Heißt es DWJ (Deutsches Waffen Journal) oder HWJ (Historische Waffen Journal)? Wo fangen "historische" Waffen an, wo hören sie auf? Wo soll die Grenze gezogen werden? Vorder-/Hinterlader (dann wären Sharps, Werndl, Werder, ... KEINE historischen Waffen) Schwarz-/Nitropulver vor/nach WKII (dann lägen Garand u. M14 in verschiedenen Klassen) ... Ab wann wird z.B. das G11 "historisch"? Immerhin liegt dessen "Ende" deutlich im letzten Jahrtausend.
  15. Also ist das doch gar nicht in der Garage oder sagt die Bauordnung etwas anderes? Wie weit reicht den in letzterem Fall dann eine Garage IM Haus? Gelten sog. Glasbausteine wirklich als Druckentlastungsfläche? Als das noch Mode war wurden da in jede waagerechte Fuge Moniereisen eingelegt (wie das senkrecht gehandhabt wurde weiß ich nicht mehr). Dass die in Waffenräumen unzulässig sind ist klar, aber Druckentlastung?
  16. Seit wann muss die (im nichtgewerblichen Bereich) genehmigt werden? Danach bin ich in mittlerweile über 40 Jahren nie gefragt worden. Ja! Es gibt Vorgaben, wie Räumlichkeiten zum Wiederladen gestaltet sein müssen ("aufkehrbarer" Bodenbelag, keine Feuerstätte, ...), aber dass man sich einen konkreten Raum/Platz für die Wiederladetätigkeit genehmigen lasen müsste ... Die Pulver-Aufbewahrung ist eine ganz andere Geschichte.
  17. Wie sieht denn diese "Zweiteilung" genau aus? "Lattenrost" (wie in vielen Keller-Abteilen in Mietskasernen), Holz-/Rigipswand, gemauerte Wand? Offene Türöffnung, Holz-/Metall-("Nebeneingangs-")Tür oder FH-Tür? Hat der Nebenraum (von außen einsehbare) Fenster o. sonstige "Druckentlastungsflächen"?
  18. Nun, ich denke, dass das auch in den 80ern noch so war. Wenn z.B. ein gewisser K. D. Meyer über Neuheiten auf dem Wiederladesektor berichtete (Kokillen von NEI (North-East Industries?); irgendein "Super-Flux", um die Bleischmelze zu reinigen; ...) oder der Bericht über ZF-Montagen mit den spannungsoptischen Aufnahmen von Friedhelm Kersting. Oder der Bericht über die V-Messung IM Lauf mit Doppler-Radar (gegen eine schräg vor die Mündung gestellte Alu-Folie, IIRC).
  19. Würdet Ihr bitte mal erläutern, wie die Treffererkennung in den "heutigen" Schießkinos (ggf. auch bei verschiedenen Herstellern) Eurer Meinung nach funktioniert?! Besonders das "über Wärmebild und Silikonvorhänge" würde mich interessieren.
  20. Na und?! Zu McDonalds geht doch auch keiner - und trotzdem haben die verdammt vielen Filialen täglich geöffnet. Irgendwer muss da Unsummen an Geld verbrennen ...
  21. Kommt aber auch immer darauf an ... Und was stand am Ende "unter'm Strich" eine positive oder eine negative Zahl? Bei "haben sich gelohnt" wohl eher ersteres. Hättest Du die 500,- auch für 200,- investiert? Dann müsste der ideelle Wert ein mehrfaches des wirtschaftlichen Wertes betragen.
  22. Man kann auch alles verkomplizieren. Man kann es natürlich auch auf die Spitze treiben und wegen 200,- € ein mehrfaches davon zum Notar schleppen. Wie war das noch?: Nun hat aber nicht jeder so Verhältnisse in der Familie, wie Du.
  23. Man mag ja von dem Verlag und seinen Blättern halten, was man will, aber ein ehemaliger Chefredakteur einer so auflagenstarken Zeitschrift dürfte mehr Einblick in diese Branche haben, als die meisten hier. Könnte natürlich sein, dass er "übertreibt", weil den Schreibern dieses auflagenstarken Blattes "der Arsch noch mehr geschmiert" wird/wurde, als denen auflagenschwächerer Zeitschriften.
  24. Der Meinung bin ich nicht! Ich habe aber auch keine so "unübersichtliche" (wenn auch bestimmt nicht so seltene) Familiengeschichte, wie Du. "Hier" (also in meinem Verwandten- u. Bekanntenkreis "auf dem flachen Land") scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. Wenn überhaupt gibt's das "Berliner Testament" und man hört sehr wenig über Erbstreitigkeiten (und "auf dem Dorf" spricht sich so'was sehr schnell 'rum=. Was aber hat das alles mit einem "einfachen" Vermächtnis für eine (oder ein paar) Waffen, die ein Freund erhalten soll zu tun? Klar, wenn es um eine wertvolle Sammlung im 5- o. gar 6-stelligen Bereich ginge, dann könnten die gesetzlichen Erben schon "Widerstand leisten", aber das dürfte bei den wenigsten der Fall sein.
  25. Fachanwalt für was - Erb- o. Waffenrecht? (Gibt's für letzteres überhaupt "offiziell" Fachanwälte?) Wie war das noch?: Ein (vom Erblasser) handgeschriebenes Testament (komplett handgeschrieben und mit Datum, nur Unterschrift reicht nicht) ist rechtskräftig, ist es maschinengeschrieben muss es notariell beglaubigt sein. Ob da nun "Testament", "Vermächtnis" oder "Mein letzter Wille" drüber steht spielt m.W. keine Rolle. Wo sollen da jetzt die komplizierten Fallstricke lauern? Dass Waffenbehörden dann manchmal auf die Idee kommen Erbwaffen müssten immer (also auch bei Legalwaffenbesitzern) mit Sperrelement versehen werden, dürften von Sportschützen o. Jägern nicht genutzt werden, ... ist m.E. eine andere Geschichte.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.