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  1. Ich schreibe "Wahrung eigener Rechte" und Du nennst das so?! Was bist Du denn für einer? JEDER Bürger, der auf seine Rechte besteht ist für Dich automatisch verdächtig?! Das lässt tief blicken!
  2. Eine Notiz "war (von bis) anwesend" hat aber eine ganz andere Qualität, als eine durchgehende Videoaufzeichnung (ggf. mit "Nase bohren" o.ä.), die womöglich auch noch mit Ton ist und so alles speichert, was dort gesprochen wurde.
  3. Wollt Ihr etwa behaupten, dass ein Vereinsgelände/-gebäude dasselbe ist, wie eine private Wohnung? Ihr beiden solltet Euch mal mit den Begriffen auseinandersetzen! Neben "rein privat" (z.B. privates Wohngrundstück) und "öffentlicher Raum" (also z.B. Straßen, Plätze, Bahnhöfe) gibt es noch andere Begriffe. Z.B. "Orte, an denen begrenzt öffentlicher Verkehr" stattfindet oder "halböffentlicher Raum" - und ratet mal, was dazu so alles gehört!
  4. Natürlich nicht "nur gutaussehende Kens und Barbies", aber Menschen, die "sonst nichts haben" - außer vielleicht auch noch Minderwertigkeitskomplexe wegen ihres Äußeren - neigen mglw. eher dazu "Macht" auszunutzen, wenn sie die dann irgendwo haben. In dem "Dicken, alten Buch" stehen so einige Weisheiten, wie z.B. "Hüte Dich vor den Gezeichneten!" Das kann man durchaus in o.g. Richtung interpretieren.
  5. Wie weiter oben schon mal geschrieben: "PRIVAT" ist etwas anderes als "Geschäft mit Publikumsverkehr"! WER ist hier also "überfordert" und WER sollte "auch mal mal das eigene Logikverständis trainieren"?
  6. Das letzte zuerst: Die "spielen mit potentiell gefährlichen Gegenständen", egal, ob videoüberwacht oder nicht. Die Standaufsicht gehört ja wohl immer auf den Stand, wo sie notfalls "körperlich" eingreifen kann. Wozu dann die erwähnte "Oberaufsicht" noch da sein muss UND das per Videoüberwachung, damit sie NICHT auf dem eigentlichen Stand sein muss hätte ich gerne mal erklärt. Was willst Du machen, wenn es in Deiner Nähe nur einen SOLCHEN Stand gibt? Doppelt oder dreimal so weit fahren? Mit dem Schießen aufhören? Das werden diese machtgeilen Blockwarte aber nie begreifen!
  7. Sehe ich genau so! Bloß, weil sich "Noch nie jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört hat", bedeutet das noch lange nicht, dass das rechtskonform oder auch nur gerechtfertigt wäre! Jahrzehntelang "hat sich noch nie jemand" an der Feuerwehrabgabe in BaWü gestört, die jeder Mann zwischen 18 und 60 Jahren (und mit wenigen Ausnahmen für bestimmte Berufe) zahlen musste, der nicht in der Freiwilligen Feuerwehr war. Bis, ja bis "irgend so ein Drecksack" sich doch tatsächlich erdreistet hat dagegen zu klagen, weil ... Art. 3 GG "Entweder auch jede Frau zahlt oder ich zahle auch nicht!" Das Gericht stellte dann fest, dass die Feuerwehrabgabe von Beginn an verfassungswidrig war - und jahrzehntelang hatte das niemand gemerkt, wollte es nicht merken oder meinte (als "Eintreiber") sogar "Hoffentlich merkt das keiner!". Bestimmt! Es liegt an der Gleichgültigkeit der "großen Masse", die wie Rindviecher "dem vorne" hinterherlaufen, ohne zu fragen wohin das führt! Frag' doch mal, was sich diejenigen "in Sachen Privatsphäre" denken, die "jeden Scheiß" in die asozialen Medien plärren müssen ... Ein paar mal "Mann, war ich gestern wieder breit!" mit passendem Foto und sich hinterher wundern, warum am die Stelle nicht bekommen hat ...
  8. Zuerst mal solltest Du den Unterschied zwischen "Privat-Gelände" und einer Tankstelle / einem Supermarkt / ... erkennen! (M)Ein Privatgrundstück (und das ist wohl in dem Artikel mit "Privat-Gelände" gemeint) ist etwas völlig anderes, als ein zwar in Privat-Besitz (sofern man bei den verschiedenen Rechtsformen, die es da gibt überhaupt von "Privat" sprechen kann) befindliches Gelände, auf dem aber "öffentlicher Verkehr" stattfindet. Und das ist ganz einfach: Habt Ihr schon mal 'was von Ladendiebstahl und Tankbetrug gehört? "In den letzten Monaten - ohne Videoüberwachung - hatten wir .... Es steht zu erwarten, dass das ohne Videoüberwachung so bleibt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das nach Installation ... nur noch x % ..." Wobei ich mich bei dem Wertstoffhof frage, wie die dort argumentieren.
  9. Ja, genau! Weil ein paar "Übereifrige Überwachungsfanatiker" meinen sie müssten alles überwachen sollen andere (es trifft ja auch alle Mitglieder der dort schießenden Vereine) den Stand einfach nicht mehr nutzen. Wenn in DE die Grundrechte immer weiter ausgehöhlt werden, sagst Du dann auch "Keiner wird gezwungen, sich in diesem Land aufzuhalten."? Mit dem scheinst Du ja auch ganz gut gesegnet zu sein - nur eben in die andere Richtung, wie der TE. Wahrung ihrer Rechte? Vor Jahren hatte das Finanzamt mal so eine "tolle Art" an sich: "Geben Sie uns eine Vollmacht, dass wir jedes Ihrer Konten bei jeder Bank einsehen dürfen!" Eine Ablehnung wurde dann als "Begründeter Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung" gewertet. DAMALS wurde dem noch vom Gericht ein Riegel vorgeschoben, mittlerweile dürfen die das m.W. "anlasslos". Ja, GENAU! Jeden der solchen Maßnahmen, die ggf. rechtswidrig sind widerspricht so schurigeln, dass die anderen gar nicht erst auf die Idee kommen! Feind ist, wer anders denkt! Und da fragst Du noch, WARUM jemand gleich (und anonym) zum Datenschutzbeauftragten geht?
  10. Auch, wenn Du das auf Grund Deiner früheren Tätigkeit glauben magst: Bei Weitem nicht! Ersteres: Ja! Letzteres: Eher nicht. Aber hatten wir diese Diskussion nicht erst kürzlich? IIRC war da das (wie üblich nicht von allen geteilte) Fazit: Der Standbetreiber bleibt in der Verantwortung, auch wenn er die StandNUTZUNG vermietet.
  11. Freundlicher Brief an den Landes-Datenschutzbeauftragten ... Ist der o.g. "Vorstand" der Vorstand dieser "Vereinigung von Vereinen" oder der Vorstand eines einzelnen Vereins? Was sagen die anderen Vereine dazu? Was sagt denn die Eigentümerin und Zahlerin der Nebenkosten zu diesem Verhalten? Du ja offensichtlich nicht. Vielleicht finden sich ja noch ein paar ... Wieso ist die dann 2. Vorsitzende? Meinst Du "Vom Schießen und Schießsport 0 Ahnung" "umgangssprachlich" oder "formal" - also keine Sachkunde, keine waffenrechtlichen Erlaubnisse, ...? Wieso sollte das der Standbetreiber nicht dürfen? Was für ein "Knabe" war das denn - Alter, Qualifikation, ...? Ob das ein "Mieter" einfach so darf (das ist je keine vom GG geschützte Wohnung o.ä.)?
  12. Und? Wie viele davon sind aufgebrochen worden? "Geringe Deliktrelevanz" ist aber etwas anderes, als "Nicht erfassen von Daten"! Wenn A- o. B-Schränke in nennenswertem Umfang aufgebrochen worden wären, dann würde das bestimmt auch in Statistiken erfasst es keine Altbestandsregelung geben, sondern man hätte (um dem "massenhaften" Entwenden von Waffen aus Waffenschränken entgegenzuwirken) die Aufbewahrung für alle Waffenbesitzer in mind. 0er-Tresoren zur Pflicht gemacht Der ist wirklich richtig gut!: Offensichtlich gibt es doch gar kein Problem mit der öffentlichen Sicherheit! Zum soundsovielten male "auf Grund der geringen Deliktrelevanz ..." K.A., warum Du das "mit Zähnen und Klauen" verteidigst. Schaffst Du in der Branche oder verfasst Du irgendwelche Normen? Oder hast Du "im weitesten Sinn" beruflich mit dem WaffG zu tun?
  13. Wenn wir schon Korinthen k... Welchen Grund gab es denn eine bis dahin bewährte Norm nicht zu verlängern? Die Tatsache, dass diese Schränke "reihenweise" aufgebrochen wurden, weil sie modernerem Werkzeug (Trennscheiben, Bohrer, ...) keinen ausreichenden Widerstand mehr boten kann es ja offensichtlich nicht gewesen sein (Stichwort: "geringe Deliktrelevanz") Ist "wir brauchen einfach mal 'was neues" oder "sonst sind ja die Normen-Schreiber arbeitslos" ein ausreichender Grund? Die "Tresor-Mafia" brauchte mehr Umsatz/Gewinn? Wenn die alten Schränke bei ihren alten Besitzern offenbar ausreichenden Schutz bieten, warum tun sie es dann nicht bei neuen Besitzern? Ja! FORMAL kann man sich da etwas zusammenreimen, warum das denn so sein musste, in der Sache war es doch offensichtlich nicht erforderlich (so zumindest die Antwort der Bundesregierung auf die "Kleine Anfrage").
  14. Was an "während der Jagdausübung" hast Du nicht verstanden? Man kann jetzt trefflich "Grenzfälle" konstruieren, die dann (vielleicht) keine Jagdausübung sind ("Hochsitzbau" würde mir da einfallen), aber Pirsch ist ja wohl eindeutig Jagdausübung und Jagd umfasst auch den Jagdschutz (s. §§ im BJG/LJG).
  15. Hexenwerk nicht, (weitere) potentielle Fehlerquelle schon.
  16. Ich glaube, dass die BG hierbei die Kw überhaupt nicht bedacht hat. Ja! Auch unsinnige Vorschriften sind einzuhalten, bzw. kann ein Verstoß dagegen geahndet werden. Also: Mit geholsterter Kw ins Auto steigen ist "lebensgefährlich" und deshalb verboten. Aber nur bei Jägern, bei Polizisten ist das wieder völlig anders, da ist das komplett ungefährlich - oder hat schon mal jemand gesehen, dass Polizisten beim Ein-/Austeigen die Kw entladen/laden? Ach ja .... Die Polizisten haben da ja mehr Übung ... Ich glaube es gibt so einige Jäger, die die Kw "im Einsatz" (Wildunfall, Fallenjagd) öfter abgefeuert haben, als die meisten Polizisten.
  17. Kann man "zuschlagen", kann man aber auch leise machen. Du kennst keine Pistole, die beim langsamen Vorlassen des Verschlusses nicht richtig verriegelt? Kann zwar nichts passieren, weil durch eine interne Sicherung verhindert wird, dass die nicht vollständig verriegelte Waffe abgefeuert werden kann, sie kann dann aber eben auch nicht abgefeuert werden. Dazu kommt eben, dass der "ungebetene Zuschauer" mitbekommt, dass man auch noch eine Kw dabei hat und die Problematik des Entladens vor Besteigen des Autos, nach stundenlangem Ansitz in eisiger Kälte.
  18. Stimmt! Wild unterscheidet durchaus verschiedene Geräusche. Autos (oder sogar "richtig laute" Forstmaschinen) sind i.d.R. kein Problem*, davon fahren so viele herum ... die stellen keine Gefahr dar. Die Familie mit lärmenden Kindern wird auch auf rel. geringe Entfernung nicht als Gefahr wahrgenommen (weil deren Position immer erkennbar ist), der "herumschleichende" Jäger schon. "Dumpfe" Geräusche stören weniger, als z.B. "metallische" - wie das "zuschlagen" eines Verschlusses (sei es Pistole o. Langwaffe). *) Wird aus Autos heraus geschossen, dann lernt das das Schalenwild sehr schnell und nimmt sehr schnell Reißaus. Ein Falkner erzählte mir vor etlichen Jahren mal, dass er sich zeitweise andere Autos geliehen hätte, weil die Krähen SEIN Auto erkannt hätten (also das, wo immer der Habicht aus dem Seitenfenster geflogen kam).
  19. Komisch! Irgendwie beschleicht mich dasselbe Gefühl ... Also nochmal - zum dritten mal: Nach derzeitigem Stand (für Jäger, auf dem Weg zur Jagd "zugriffsbereit, entladen"): Du steigst im Revier aus dem Auto aus, bemühst Dich dabei so wenig Geräusche zu verursachen, wie nur möglich und lädst dann "lauthals" die Pistole fertig; so wie es sein soll, also Verschluss nicht langsam schließen, sondern "schnappen lassen". (BTW: Bei den alten HKs mit Rollenverschluss war das auch "sehr schön" ... Die durfte man zwar "damals" zu Hause fertig laden, aber vor Besteigen des Hochsitzes ... also "oben" dann wieder fertig laden ...) Noch "lustiger", als das Laden (wo ja alle Patronen schon zu Hause in der warmen, trockenen und hell erleuchteten Wohnung in das Magazin geladen wurden) ist das Entladen: Magazin herausnehmen und dann noch die Patrone aus dem Lauf "repetieren" ... JA! Ich kann das auch, ohne dass sie herunterfällt. Und jetzt machen die Sportschützen das mal nicht auf dem warmen, trockenen und hell erleuchteten Schießstand mit waagerechter Ablagefläche vor sich, sondern durchgefroren, nach etlichen Stunden bei "Eis und Schnee" auf dem Hochsitz oder bei "Pisswetter" und natürlich im Dunklen (OK! Ihr dürft Euch neben Euer Auto stellen und die Innenbeleuchtung einschalten). Dazu kommt dann noch, dass "der Böse Bube im Gebüsch" so mitbekommt, dass der Jäger ja auch noch eine "Kurze" dabei hat. (JA! Es ist durchaus schon vorgekommen, dass der Jäger, dessen Auto im Revier stand, dort "erwartet" wurde.) Jetzt verstanden?
  20. Ich hatte es oben "lang und breit" erklärt, welche Gründe es für die "zugriffsbereite und fertiggeladene" und nicht erst im Revier zu (ent-) ladende Kw gibt!
  21. Ist es nicht! Du hattest ja schon weiter oben festgestellt, dass Du von Jagd keine Ahnung hast, hast aber die fertig geladene Kw in Frage gestellt. Ja, da stehen ein paar Fragezeichen, die Wortwahl sagt aber etwas ganz anderes aus. Hättest Du das anders formuliert (z.B. "Wie häufig kommt so etwas denn vor?", "Gibt es dafür Beispiele?"), dann wäre meine Antwort auch anders ausgefallen. Bleib' ruhig da, erfährst ja Dinge, die Du bisher noch nicht wusstest. Ich bin keiner, der einer kontroversen Diskussion aus dem Weg geht - dafür gibt es auch hier im Forum genügend Beispiele. Und meine Antworten fallen oft auch dem "Tonus" (den man durchaus auch mal falsch interpretieren kann) des/der anderen entsprechend aus. Zum Schluss noch ein Tipp: Ich ziehe immer meine S3-Schuhe mit Stahlkappen an, bevor ich hier ins Forum gehe - dann tut es nicht so weh, wenn einem einer auf die Füße tritt, bzw. man merkt es nicht einmal. Macht es "erträglicher". BTW: Sammelbestellung?
  22. AT? Also wegen 9 mm würde ich gar nicht erst das Auto nehmen ... Da biste ja schon mit "Gänseschrittchen" weiter ...
  23. Ich würde es "praktikabler" nennen. Und genau deshalb solltest Du Dich mit Deinen "Weisheiten" - besser "Deinem Unwissen"! - auch zurückhalten. Du könntest Dich jetzt mal schlau machen, indem Du Dich so durch etwa 40 Jahre Jagdzeitschriften arbeitest ... So alle paar Jahre (eher "3-4", als "8-10") stehen da (meist offenbar zu kurze) Beiträge zu "irgendwie" überfallenen Jägern drin. Die meisten nicht so spektakulär, wie kürzlich der Polizistenmord durch Wilderer oder der "Mord im Reinhardswald". Ich erinnere mich an den Mord an zwei Förstern in der Heide (ca. 1983), an einen Artikel, in dem ein Jäger mit einer vollautomatischen Waffe beschossen wurde, einen Jäger, der "aus dem Dunklen heraus" aufgefordert wurde seine Waffe abzulegen und anschließend ermordet wurde, einen Jäger, der mit einer Eisenstange erschlagen wurden (wohl durch eine sog. "Rumänenbande"), durch "Moto-Crosser" zusammengetretene Jäger (IIRC waren das mindestens zwei Fälle), die Begegnung mit einem damals bundesweit gesuchten Gewaltverbrecher ging für einen Jäger "friedlich" aus - "Hätte auch anders kommen können." war damals der Kommentar unter dem Artikel mein alter Hausarzt erzählte mal (so vor ca. 40 Jahren), dass auf dem Heimweg von der Jagd ein Auto vor ihm die Straße blockiert habe (also offensichtlich blockiert, nicht "stand so da"), er musste da zwangsweise anhalten, öffnete die Fahrertür und legte deutlich sichtbar die Jagdwaffe auf der Fahrertür auf, woraufhin "die beiden Gestalten" eingestiegen und davon gerast seien (war also eindeutig kein liegengebliebenes Fahrzeug) ... Ich kenne einen "Ballungsraum-Förster", der schon mehrmals Warnschüsse abgegeben hat. Frag' mal einen "alten" Waffenhändler (mit viel Jäger-Kundschaft) wann "die Jäger" plötzlich viele Kurzwaffen kauften! "Damals, als 'der Zaun' 'umgefallen' war und die 'Rumänenbanden' ihr Diebesgut (bis hin zu Tresoren) und auch sich selbst in den Wäldern versteckten." JA! Die wenigsten davon wurden anschließend "ernsthaft" "gebraucht". Ja! SELTEN. Zugegeben. Aber eben doch häufiger, als sich "der Sportschütze" das so vorstellt. Und ja!: "Hinterhalte", "Fälle wo es auf jede Sekunde ankommt und die Zeit zum Durchladen einen schon das Leben kosten kann" - beides dabei. Man kann ja trefflich streiten, ob z.B. bei dem "Mord im Reinhardswald" oder dem Fall "'aus dem Dunklen heraus' aufgefordert wurde seine Waffe abzulegen" eine schussbereite Kurzwaffe es hätte "retten" können, aber eine weitere OPTION wäre es eben gewesen. Wenn man aber die Kw nicht verdeckt führt und auch noch für jeden "Zuschauer" sichtbar im Revier am Auto (ent-) lädt, dann beraubt man sich damit des Überraschungsmomentes (z.B. bei entrissener Langwaffe) - und das kann schon "die halbe Miete" sein. Gegenfrage: Wie oft hast Du schon die Airbags in Deinem Auto benutzt - hmmm, sagen wir mal ... Also, diese Fälle sind doch wahrscheinlich eher - tja...SELTEN? Dann braucht man das doch auch gar nicht, also genau so wenig, wie eine schussbereite Kurzwaffe bei der Jagd ...
  24. Aber mal gerade so: 20 Jahre und 6 Wochen Nach WaffG. Nach der UVV sah das auch damals schon etwas anders aus, IIRC. Aber unterladen im Auto war m.W. auch nach UVV OK. Bis 2003: "Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. April 2003 in Kraft." Einzelne Regelungen (z.B. "Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist") traten schon am 12.10.2002 in Kraft. Zudem ist das 76er WaffG auch mehrfach in einzelnen Punkten geändert worden. Hab's mal ergänzt.
  25. Ganz einfach! "Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit."
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