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TriPlex

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  1. Wo steht das und wer will kontrollieren, dass ich das beim Betreten überhaupt wahrgenommen habe (war vielleicht gerade abgelenkt)? Ist es überhaupt zulässig mit so einem dämlichen Aushang / Text auf der Eintrittskarte o. ä. Bürgerrechte einzuschränken? M. W. ist das Schild im Supermarkt, dass man mit Betreten mit Taschenkontrollen einverstanden ist keine verbindliche Einverständniserklärung. Mit welcher Begründung sollte das der letzte Besuch gewesen sein und wie wollen die kontrollieren, dass man nicht bei der nächsten WBK wieder kommt? Vielmehr verstoßen die dort gegen geltendes Recht! "Natürlich ist eine anlasslose Durchsuchung unzulässig!" meinte ein Bekannter dazu, als ich ihm das erzählte - aber der hat bestimmt keine Ahnung - so als Richter ... Als ich die Durchsuchung meines Rucksacks beim Verlassen verweigerte rief der unqualifizierte Wachfuzzi den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der mit völlig blödsinnigen Vergleichen ("Auf dem Flughafen werden Sie doch auch kontrolliert ...") kam, etwas von einem Diebstahl in der Messehalle faselte und immer noch meinen Rucksack durchsuchen wollte. Als ich ihm dann das HSOG um die Ohren gehauen habe ("... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...") konnte er mir natürlich keine "Tatsachen" nennen und nach ein paar dämlichen "Rückzugsgefechten" durfte ich dann OHNE Durchsuchung gehen. Vielleicht sollte mal die richtige Mannschaft die WBK besuchen und dem Herrn richtig "Feuer unterm Hintern" machen - so mit Nötigung, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger oder was noch so relevant sein könnte. Wär' das nix für unseren Carcano? Könnte natürlich sein, dass man damit die Waffenbörse aus Kassel vertreibt.
  2. Gibt's diese US-Dokumente auch irgendwo "richtig digitalisiert", also nicht als riesig große Fotos/Scans, sondern als Text (natürlich mit Abbildungen als Bilder)?
  3. Es gibt doch auch genug Jäger (in D), die meinen eine Beschränkung der Langwaffenanzahl wäre ihnen egal - getreu dem Motto "Was ICH nicht will das braucht auch kein anderer!"
  4. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Wenn man einfach strukturiert ist, könnte man glauben, dass sich diese "Schlupflöcher" so einfach schließen lassen. Sind die Amis sonst nicht immer so für Freiheit, freien Handel usw.?
  5. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Gibt's nicht so Firmen dort drüben über die man bestellt und die es dann "forwarden"?
  6. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Ach! Skoda gehört auch zu(m) VW(-Konzern). Gilt deshalb alles was für VW gilt auch für Skoda?
  7. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Hab's mal korrigiert. Habe zwar noch nicht nachgesehen, aber wieso sollte der das bei Brownells anders machen, als damals bei Midway? Ich hoffe nur, dass er sich nicht auch noch Sinclair geschnappt hat!
  8. Da hätte ich aber mal ganz fix schriftlich um eine ebenso schriftlich geäußerte Rechtsgrundlage gebeten.Wo kommen wir denn hin, wenn sich jeder Verwaltungsmensch irgendwas aus den Fingern saugen kann - ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage?!
  9. Welchen Vorteil soll ein 1er gegenüber einem 0er haben (Waffenrecht, Versicherung, ...)? Hohes Gewicht macht jeden Transport aufwändiger. Wer weiß heute schon wo er nächstes Jahr arbeitet.Statt höherem Schrankgewicht würde ich das Gesamtgewicht eher durch zusätzlich eingebrachtes Gewicht (Beton- o. sogar Bleiplatten) beschweren, falls das überhaupt notwendig ist. Waffenrechtlich sollte doch ab 0 (bzw. N) alles getan sein. Versicherungsrechtlich sieht's etwas anders aus, da kommt's auf den weiteren Inhalt (Schmuck, Münzen, etc.) an. Einen zusätzlichen "Stützsockel" halte ich für übertrieben (dann lieber gleich einen richtigen Waffenraum bauen), zumal der Vorschlag "und vorne" nicht nur den Abtransport, sondern auch den berechtigten Zugang stark erschweren dürfte. ???Ein Schrankhersteller wies mich mal darauf hin, dass manche Sportschützen gern den ganzen Waffenkoffer in den Schrank stellen würden, als ggf. auf ausreichende Tiefe achten.
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