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cartridgemaster

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  1. Nein. Die Essenz ihrer Ausführungen bedeutet, dass sie überhaupt keine Feuerwaffen in privatem Besitz haben möchte! Das finale Ziel dieser EU-Kommission ist die europaweite totale Entwaffnung der Bürger! Dies soll eine vorbeugende Maßnahme gegen eine mögliche radikale Auflehnung der Bürger gegen die sich ausbreitende EU-Diktatur sein. CM
  2. Genau. Gestern noch standen wir vor einem Abgrund, heute sind wir schon einen großen Schritt weiter. CM
  3. Selbstverständlich. Nur so ist eine ausreichende Sicherung gegen Zugriff durch unbefugte Dritte gewährleistet. CM
  4. ALDI, LIDL, in jedem Baumarkt. Preisspanne von 12,99 € bis 100,00 € (plus). 2000 Watt und mehrstufiges Gebläse sollten es schon sein. CM
  5. Kleber wieder heiss machen! CM
  6. Mutti M. würde nach einer eiligst einberufenen Krisensitzung des Kabinetts den Eintritt des Verteidigungsfalles feststellen, sich zum IBuK erklären und DEVCON 4 ausrufen, Thomas la Misère würde wegen der akuten Gefahr eines terroristischen Angriffs den nationalen Notstand erklären und das Uschi von der Leine würde sofort die Kasernen-KITAs schließen. CM
  7. Würde der Sachbearbeiter einer deutschen Waffenbehörde diese Bilder sehen, würde er tot vom Stuhl fallen. Sofortiger Herzstillstand. CM
  8. Völlig falscher Denk- und Argumentationsansatz. Jede Feuerwaffe ist bei sachgerechter und sicherer Handhabung ungefährlich. Die Gefahr geht niemals von der Waffe aus, sondern immer nur von dem Menschen, der sie benutzt. CM
  9. @Katja Triebel Auf welchen Zeitraum bezieht sich diese Statistik? CM
  10. Na, dann: GOOD LUCK! Und das meine ich jetzt ganz ehrlich, ohne Häme oder Sarkasmus (weiß man ja sonst bei mir nie ) CM
  11. Bist Du US-amerkanischer Staatsbürger? Wenn nicht, dann solltest Du Dich vielleicht mit der Gesetzeslage zum Waffenerwerb/-besitz für non resident/resident aliens beschäftigen. Dann ist Deine Karte nämlich erst mal komplett rot. https://www.fbi.gov/about-us/cjis/nics/federal-firearms-licensees/ffl-tip-sheet-for-non-u.s.-citizens-purchasing-firearms-1 CM
  12. Hmm. Wieviele der hier gelisteten Schusswaffenopfer wurden mit "illegally possessed firearms" getötet??? DAS ist doch die entscheidende Frage! CM
  13. Es war kein "Bröckchen", das ich hingeworfen haben, sondern ein Stöckchen, das ich hingehalten habe. Und Du bist der Erste, der gesprungen ist. Meine "Prognose" basiert wesentlich auf 40 Jahren eigener Erfahrung im Zusammenhang mit der Entstehung waffenrechtlicher Gesetzgebung. Immer, wenn in Bonn/Berlin jemand gesagt hat: "Wir regeln das!", dann hat man es auch geregelt und immer zum Nachteil der Waffenbesitzer. Ich erinnere hier nur an das Zustandekommen des § 42 a WaffG (Führverbot von sog. "Einhandmessern"). CM
  14. Der Bundesrat erarbeitet gegenwärtig eine Initiative zur Änderung des WaffG, wonach in Anlehnung an die z.Zt. laufenden Bestrebung der EU-Kommission Privatpersonen der Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen generell verboten wird. CM
  15. Na, dann brauchen WIR uns doch gar keine Sorgen mehr wegen der Hirnfürze der EU-Kommission zu machen, oder? Gesetzlich obligate Jagd-Haftpflichtversicherung in DE, die im Übrigen neben den Risiken des Jagdbetriebes auch das jagdliche Übungsschießen abdeckt und die bereits bestehenden Haftpflichtversicherungen für die Sportschützen über deren jeweilige Verbandsmitgliedschaft . Einer unserer Dachverbände gibt dies allen seinen Mitgliedern sogar schriftlich an die Hand: Bleibt nur noch die Frage offen: wenn wir nach den Vorstellungen der EU-Kommission hinterher sowieso alle keine Waffen mehr haben, wozu brauchen wir dann noch Versicherungen??? CM
  16. Fangen wir doch mal damit an: https://en.wikipedia.org/wiki/Gun_laws_in_Texas Hat jetzt 6 Sekunden gedauert. CM
  17. Goggel??? Oder suchst Du nur 'nen Doofen, der für Dich 50 Bundesstaatengesetze durchforstet? CM
  18. Wers noch nicht gefunden hat, hier der Gesamttext des Beschlusses: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-41900 oder hier: VGH München.pdf Der Beschluss ist nicht anfechtbar. CM
  19. Wenn meine Urteilshistorie richtig ist, dann wurde im o.a. Verwaltungsrechtsstreit 2010 erstinstanzlich vom VG Arnsberg geurteilt. CM
  20. 1989 Waffe kaputt, keine Ersatzteile mehr zu bekommen. Evtl. Reparaturkosten höher als Restwert. Waffe in Büchsenmacherfachbetrieb vernichten lassen, Vernichtungsbescheinigung bei Erlaubnisbehörde vorlegen, Waffe aus WBK austragen lassen. CM
  21. Wir sind jetzt mittlerweile völlig OT, aber egal. Obwohl Du genau die Knackpunkte auflistest, welche die auftretenden Problemfälle erst generieren, stelle ich zu meinem persönlichen Bedauern fest, dass Du die Kernaussage meines Beitrages leider nicht verstanden hast. Eine der elementarsten Grundregeln für ein Gesetz besteht darin, dass es eindeutig und für jedermann verständlich, also auch für den juristisch nicht vorgebildeten einfachen Bürger, formuliert sein muss (nicht "kann" oder "sollte"!), damit dieser sein Handeln fehlerfrei am Gesetz ausrichten kann. Das WaffG i.V.m. der AWaffVO und der WaffVwV sind geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie man durch fehlerhafte Rechtsprechung und fehlerhaftes Verwaltungshandeln die Bestimmungen des Gesetzes bis zur Unkenntlichkeit verbiegt. Ich will das an nur einem Beispiel verdeutlichen, nämlich an der sog "anlasslosen Kontrolle der sicheren Aufbewahrung" gem, § 36 (3) WaffG. Der hier zitierte Gesetzestext ist in seiner Aussage eindeutig und allgemein verständlich, ebenso findet sich der entsprechende Hinweis nochmals in der WaffVwV unter der Nr. 36.7. Als Nicht-Gewerbetreibender bewahre ich üblicherweise meine Waffen in den gesetzlich vorgeschriebenen Verwahrgelassen innerhalb meiner Wohnräume auf. Wenn nun Giovanni Kontroletti an meiner Tür klingelt und zum Zwecke einer anlasslosen Kontrolle Zutritt zu meinen Wohnräumen begehrt, dann fordere ich ihn auf mir einen konkreten und insbesondere dringenden Gefahrentatbestand für die öffentliche Sicherheit zu benennen, aufgrund dessen ich ihn gegen meinen erklärten Willen in meine Wohnräume eindringen lassen müsste. Kann er mir einen solchen Gefahrentatbestand nicht benennen, schicke ich ihn zurück in seine Dienststelle. Damit habe ich dem Gesetz genüge getan und mich korrekt verhalten. Oder? Weit gefehlt. An dieser Stelle tritt die sog. "ständige Rechtsprechung" auf den Plan, in der ein Oberverwaltungsgericht (OVG) kraft eigener Wassersuppe urtelt, dass von privatem Waffenbesitz eine ständige Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht!!! Dies ist ein blütenreines Willkürurteil, denn das Bundeskriminalamt wird in seiner alljährlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht müde mit schönster Regelmäßigkeit festzustellen, dass vom privaten Waffenbesitz eben keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. So wird ein in seiner textlichen Formulierung eindeutiges Gesetz durch widersprüchliche Rechtsprechung und repressives Verwaltungshandeln (Androhung des Entzugs der Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG durch die zuständige Erlaubnisbehörde bei fortgesetzter Verweigerungshaltung) zum Nachteil des Bürgers ausgehebelt. Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen, gerade aktuell durch das Urteil des BVerwG vom 7. März dieses Jahres. CM
  22. Damit würdest Du den Rechtsgelehrten ihre Existenzberechtigung absprechen. Das erste, was nach einer Gesetzesnovellierung auf dem Fachbuchmarkt erscheint, ist eine Kommentierung des neuen Gesetzes. Darin erklären Dir und anderen Rechtsgelehrten die rechtsgelehrten Verfasser (siehe oben König/Papsthart auf mehr als 400 Buchseiten!), was denn der Gesetzgeber gemeint hat, als er den Gesetzestext verfasst hat. Daraus resultieren dann regelmäßig Kommentierungen und Textinterpretationen, die den eigentlichen Sinn und Inhalt des Gesetzes teilweise ad absurdum führen. Ein gutes Beispiel sind die oben bereits genannten Verfasser des "Leitfadens zum neuen Waffengesetz". Beide waren seinerzeit im zuständigen Referat des BMI tätig und maßgeblich an der Neufassung des Waffengesetzes beteiligt. Da fragt man sich als juristischer Laie doch erstaunt: WARUM haben diese Rechtsgelehrten den Text des Gesetzes nicht gleich so niedergeschrieben, dass es hernach keinen Erklärungsbedarf mehr gibt und jeder verstehen kann, was der Gesetzgeber denn gemeint hat??? CM
  23. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Drucksache_147758.pdf CM
  24. Es widerlegt ebenfalls die häufig anzutreffende irrige Annahme, dass ein einjähriges regelmäßiges Training mit dem vereinseigenen KK-Gewehr ausreicht, um danach einen Bedürfnisantrag zum Erwerb einer 9mm-KW stellen zu können. CM
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