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cartridgemaster

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Alle Inhalte von cartridgemaster

  1. Das hat ja auch nix mit Waffen zu tun. CM
  2. Für den Schutz des Arbeiter- und Bauernstaats. Vielleicht könntet ihr mal diese full quote-Unsitte lassen. CM
  3. Ein Zitat, das im Übrigen nicht von Thomas Jefferson, Benjamin Franklin, Alexander Hamilton oder George Washington stammt, sondern von Gustav Heinemann 3. deutscher Bundespräsident (1969-1974) CM
  4. ... wird die Bärenfotze mit Hammer und Zirkel im Ährenkranz sein. Brauchst och nüscht beschaffen, haste ja allet noch. Für Fortschritt und Sozialismus! Freundschaft! CM
  5. Der Anteil registrierter "Legalwaffenbesitzer" an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung beträgt 1,6%. Wie hoch ist dieser Anteil in den U.S. of A.? Die Zahl der in der Bundesrepublik registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen beträgt aktuell 4,6 Mio., d.h. jeder registrierte Legalwaffenbesitzer hat im Durchschnitt 3 Waffen in seinem staatlich zertifizierten 450lb-Waffentresor. Wieviele Waffen besitzt der "average american gun owner"? Die U.S. of A. haben ein (umstrittenes) 2nd amendment zu ihrer Verfassung, die Untertanen in Deutschland haben noch nicht einmal eine Verfassung. ... so what? CM
  6. Wie wieder erschreckend festzustellen ist, genügt schon die weit verbreitete fehlende Lesekompetenz der hier Versammelten, denn gem. dem vorliegenden Schreiben der Berliner Behörde muss der Erwerber gegenüber der Behörde lediglich "... den Nachweis erbringen, dass die (erworbene) Waffe nicht mehr als 2 Patronen in das Magazin aufnehmen kann." Aber Hauptsache man hat sich mal wieder aufgeplustert und dicke Blasen geblubbert. CM
  7. Hängt sie an ihren eigenen Eiern auf! *Name von der Redaktion geändert! CM
  8. Falsch. https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Mitarbeiter_%28Bundesdienst%29 CM
  9. Ist zwar hier OT, aber ein aktuelles und lesenswertes Beispiel für eine "Vollbremsung" durch das BVerfG: http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bka-gesetz-ist-teilweise-verfassungswidrig_id_5453309.html CM
  10. Ich halte @Hephaistos Frage für extrem wichtig. Beantworten kann/können sie allerdings nur der/die Kläger, bzw. deren beauftragte Rechtsbeistände. Wichtig insbesonder deshalb, weil sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen offensichtliche Verfassungsvestöße im Zusammenhang mit der Urteilsfindung des BVerwG richten kann. Als juristischer Laie vermag ich diese auch bei mehrfacher Betrachtung der Urteilsschrift zu den Urteilen nicht zu erkennen. Auch ein Verfahrensverstoß in Form der Außerachtlassung des Anhörungsgebots liegt m.E. nicht vor, da seitens der Kläger, bzw, deren Rechtsvertreter, einvernehmlich auf eine mündliche Verhandlung vor dem 7. Senat verzichtet wurde. Eine fehlerhafte Urteilsbegründung allein, und sei sie, wie im vorliegenden Fall, noch so abwegig, ist kein hinreichender Grund für eine Verfassungsbeschwerde. Es dürfte aber wohl noch einige Zeit dauern, bis wir ggf. näheres erfahren. CM
  11. Nee, nee, passt schon! Gerade die Doppelbockflinte erfreut sich in Jägerkreisen, nicht nur bei den Niederwild- und Taubenjägern, größter Beliebtheit. Gern auch i.V.m. einem zünftigen Hörnerwhiskey. CM
  12. Hatten wir ja schon vor einigen Tagen auf anderen Kanälen, aber allein diese Erklärung zeigt doch in ungeschminkter Deutlichkeit, dass man in der Ministeretage weder geprüft noch verstanden hat, worum es in der Sache eigentlich geht. CM edit: Dreckfuhler!
  13. Klasse! Nachden ich die Urheber jedes Dumpfbackenposting hier auf die Ignore-Liste gesetzt habe, besteht dieser thread nur noch aus 67 Beiträgen. Tolle Erfindung diese I-Liste. CM edit: Dreckfuhler beseitigt!
  14. Da Du offensichtlich kein Inhaber eines Jagdscheins bist, kannst Du natürlich auch den § 19 (1) 2. c) BJagdG in der aktuell gültigen Fassung nicht kennen. Ich kann Dir aber gern helfen: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html CM
  15. Man muss schon sehr viel Fantasie haben, um derartige Entscheidungsgründe herbei zu fabulieren. Unbestrittene Tatsache ist aber, dass das Urteil, insbesondere in seiner Begründung, eklatante Schwächen bis hin zu völlig fehlender fachlicher und sachlicher Kompetenz in den Themenkreisen Jagd und Waffen aufzeigt. Allein der Umstand, dass durchgängig undifferenziert von "halbautomatischen Waffen" die Rede ist, obwohl es in der Revision ursächlich und ausschließlich um halbautomatische Langwaffen ging, ist dafür ein sicherer Beleg. CM
  16. Ist denn schon bekannt in welcher Höhe die Spende der RUAG Ammotec an den DJV "Zur Erhaltung und Förderung der Tradition im deutschen Waidwerk" ausgefallen ist und welche Projekte mit diesen Spendengeldern seitens des DJV vorrangig bezuschusst werden sollen? Ich finde ja derartige Unterstützungsleistungen seitens der Industrie an die Interessenverbände sehr begrüßenswert. CM
  17. Ganz bestimmt. Nach den Vorahnungen der hier versammelten Panikfraktion sieht legaler privater Waffenbesitz zukünftig nur noch so aus: CM
  18. Hättest Du Dich nur 5 Minuten mit dem hier mehrfach dargelegten Verfahrensgang beschäftigt, dann wüsstest Du, dass es zur verfahrensabschließenden Entscheidung des BVerwG gar keine Verhandlung gegeben hat. Es wurde ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage geurteilt, weil die Klägerseite auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat. Offensichtlich wähnte man sich auf dem Ruhekissen des Münsteraner OVG-Urteils in Sicherheit, aber erstens kommt es zweitens anders als man drittens denkt. An dieser Stelle wurde es seitens der Kläger erst richtig versaubeutelt, denn im Rahmen einer mündlichen Verhandlung hätte man durch eine fundierte Sachargumentation seitens der Klägerparteien die Herren an der Richterbank auf den rechten Weg führen können und dieser "Leipziger Hirnfurz" wäre uns allen erspart geblieben. CM edit: Dreckfuhler!
  19. Ich würde der Bayerischen Staatskanzlei einen YouTube-Link schicken: https://www.youtube.com/watch?v=FW6P_crgp8M CM
  20. So lange die Sessel am BVerfG von den Parteien besetzt werden, erachte ich das Grundprinzip der Gewaltenteilung ohnehin für ausgehebelt. CM
  21. Was uns in Deutschland fehlt ist ein Oberster Appelationsgerichtshof quasi als universelle Aufsichtsinstanz über die Gerichtsbarkeit, der auch den Robenträgern eines BVerwG oder BVerfG bei Dummsinnsurteilen oder in Fällen der Arbeitsverweigerung kräftig auf die Finger klopfen kann. CM
  22. Du solltest Deine beschränkten Einsichten nicht zum Maßstab für andere machen. Die seinerzeit von der DSU nach Inkrafttreten des WaffRNeuRegG vom 13. Okt. 2002 geführte Verfassungsklage war berechtigt. Sie richtete sich maßgeblich gegen die grundgesetzwidrigen Eingriffe dieses Gesetzes in die - Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 GG (Anerkennung der Schießsportverbände erst ab einer Mitgliederzahl >10.000), - Freiheit des Sports gem. Art 2 GG (Genehmigungspflicht der Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt), sowie das - Gleichheitsgebot gem. Art. 3 GG (Benachteiligung gegenüber anderen Sportverbänden). Die Verfassungsklage wurde vom BVerfG ohne Begründung nicht angenommen. CM
  23. Wenn das BVerfG eine berechtigte Verfassungsklage nicht annimmt, dann geschieht dies regelmäßig ohne Begründung. Die einzeilige Mitteilung informiert lediglich den/die Kläger darüber, dass er/sie einen mittleren fünfstelligen €-Betrag verbrannt hat/haben. Ist doch wenigstens etwas, oder? CM
  24. Köcher, die mehr als zwei Pfeile aufnehmen können, sind für die Jagdausübung verboten. § 19 a nBJagdG (neues Bundesjagdgesetz). CM
  25. Wieso kann ich eigentlich den "Gefällt mir"-Button nicht siebenmal drücken??? CM
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