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cartridgemaster

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  1. Ich habe mir mal von einem behördlichen Mitarbeiter erklären lassen, dass nicht nur die Erteilung einer Erwerbserlaubnis, z.B. auf der Grundlage des § 14 WaffG, sondern auch die nach dem Erwerb erforderliche Erteilung der entsprechenden Besitzerlaubnis durch Eintrag in eine vorhandene bzw. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte vom Erwerber schriftlich bei der zuständigen Erlaubnisbehörde zu beantragen sei. Die Bearbeitung dieses Antrags sei natürlich gebührenpflichtig, zuzüglich der für den Eintrag oder die Ausstellung einer WBK anfallenden Verwaltungsgebühren, da Antragsbearbeitung und Amtshandlung eben zwei verschiedene Schuhe seien. Also Beutelschneiderei nach dem Vorbild mittelalterlicher Wegelagerer. CM
  2. Ich finds noch doofer einen seit 6 Jahren toten thread zu reanimieren und zu glauben man bekäme noch ein sachbezogene Antwort aus dem Nirwana. CM
  3. 29.05.2010, Zitat: ... ich habe neulich meinen WL Schein ... erhalten. Gemessen am vergangenen Gesamtzeitraum kann man die fehlenden paar Tage großzügig aufrunden. CM
  4. Dieses Krankheitsbild bezeichnet man als Schizophrenie, hier bereits in pathologisch auffälliger Ausprägung, was auf ein fortgeschrittenes Stadium der Erkrankung schließen lässt. CM
  5. Wurde nach 6 Jahren wegen Verjährung eingestellt. CM
  6. Für den Schutz des Arbeiter- und Bauernstaats. Vielleicht könntet ihr mal diese full quote-Unsitte lassen. CM
  7. Ein Zitat, das im Übrigen nicht von Thomas Jefferson, Benjamin Franklin, Alexander Hamilton oder George Washington stammt, sondern von Gustav Heinemann 3. deutscher Bundespräsident (1969-1974) CM
  8. ... wird die Bärenfotze mit Hammer und Zirkel im Ährenkranz sein. Brauchst och nüscht beschaffen, haste ja allet noch. Für Fortschritt und Sozialismus! Freundschaft! CM
  9. Der Anteil registrierter "Legalwaffenbesitzer" an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung beträgt 1,6%. Wie hoch ist dieser Anteil in den U.S. of A.? Die Zahl der in der Bundesrepublik registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen beträgt aktuell 4,6 Mio., d.h. jeder registrierte Legalwaffenbesitzer hat im Durchschnitt 3 Waffen in seinem staatlich zertifizierten 450lb-Waffentresor. Wieviele Waffen besitzt der "average american gun owner"? Die U.S. of A. haben ein (umstrittenes) 2nd amendment zu ihrer Verfassung, die Untertanen in Deutschland haben noch nicht einmal eine Verfassung. ... so what? CM
  10. Wie wieder erschreckend festzustellen ist, genügt schon die weit verbreitete fehlende Lesekompetenz der hier Versammelten, denn gem. dem vorliegenden Schreiben der Berliner Behörde muss der Erwerber gegenüber der Behörde lediglich "... den Nachweis erbringen, dass die (erworbene) Waffe nicht mehr als 2 Patronen in das Magazin aufnehmen kann." Aber Hauptsache man hat sich mal wieder aufgeplustert und dicke Blasen geblubbert. CM
  11. Hängt sie an ihren eigenen Eiern auf! *Name von der Redaktion geändert! CM
  12. Falsch. https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Mitarbeiter_%28Bundesdienst%29 CM
  13. Ist zwar hier OT, aber ein aktuelles und lesenswertes Beispiel für eine "Vollbremsung" durch das BVerfG: http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bka-gesetz-ist-teilweise-verfassungswidrig_id_5453309.html CM
  14. Ich halte @Hephaistos Frage für extrem wichtig. Beantworten kann/können sie allerdings nur der/die Kläger, bzw. deren beauftragte Rechtsbeistände. Wichtig insbesonder deshalb, weil sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen offensichtliche Verfassungsvestöße im Zusammenhang mit der Urteilsfindung des BVerwG richten kann. Als juristischer Laie vermag ich diese auch bei mehrfacher Betrachtung der Urteilsschrift zu den Urteilen nicht zu erkennen. Auch ein Verfahrensverstoß in Form der Außerachtlassung des Anhörungsgebots liegt m.E. nicht vor, da seitens der Kläger, bzw, deren Rechtsvertreter, einvernehmlich auf eine mündliche Verhandlung vor dem 7. Senat verzichtet wurde. Eine fehlerhafte Urteilsbegründung allein, und sei sie, wie im vorliegenden Fall, noch so abwegig, ist kein hinreichender Grund für eine Verfassungsbeschwerde. Es dürfte aber wohl noch einige Zeit dauern, bis wir ggf. näheres erfahren. CM
  15. Nee, nee, passt schon! Gerade die Doppelbockflinte erfreut sich in Jägerkreisen, nicht nur bei den Niederwild- und Taubenjägern, größter Beliebtheit. Gern auch i.V.m. einem zünftigen Hörnerwhiskey. CM
  16. Hatten wir ja schon vor einigen Tagen auf anderen Kanälen, aber allein diese Erklärung zeigt doch in ungeschminkter Deutlichkeit, dass man in der Ministeretage weder geprüft noch verstanden hat, worum es in der Sache eigentlich geht. CM edit: Dreckfuhler!
  17. Klasse! Nachden ich die Urheber jedes Dumpfbackenposting hier auf die Ignore-Liste gesetzt habe, besteht dieser thread nur noch aus 67 Beiträgen. Tolle Erfindung diese I-Liste. CM edit: Dreckfuhler beseitigt!
  18. Ausschließlich zu diesem Zweck wurde der Deutsche Jagd(schutz)verband 1949 neu gegründet. CM
  19. Nein. Heckler&Koch hatte ja auch keine G36 an mexikanische Drogenkartelle geliefert. CM
  20. Bäh, Du bist geizig! Außerdem haben Jäger immer die fette Kohle in der Tasche. Da sind Peanuts! Der neue AMG G63 wurde doch aus der Portokasse bezahlt! CM edit: Blödbackensatz korrigiert!
  21. ... nur noch 13 Mark 80 pro Patrone. http://www.frankonia.de/9%2C3x74+R+Silver+Selection+Evolution%2C+291+grs./RWS/Ansicht.html?Artikelnummer=161524&lastSelected=f_s_kaliber&f_s_kategorie=Jagdkugelpatronen&f_s_kaliber=9%2C3x74+R&navCategoryId=63321 Ist doch ein echtes Schnäppchen, oder? Immerhin zertiverziert! CM
  22. Da Du offensichtlich kein Inhaber eines Jagdscheins bist, kannst Du natürlich auch den § 19 (1) 2. c) BJagdG in der aktuell gültigen Fassung nicht kennen. Ich kann Dir aber gern helfen: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html CM
  23. Man muss schon sehr viel Fantasie haben, um derartige Entscheidungsgründe herbei zu fabulieren. Unbestrittene Tatsache ist aber, dass das Urteil, insbesondere in seiner Begründung, eklatante Schwächen bis hin zu völlig fehlender fachlicher und sachlicher Kompetenz in den Themenkreisen Jagd und Waffen aufzeigt. Allein der Umstand, dass durchgängig undifferenziert von "halbautomatischen Waffen" die Rede ist, obwohl es in der Revision ursächlich und ausschließlich um halbautomatische Langwaffen ging, ist dafür ein sicherer Beleg. CM
  24. Ist denn schon bekannt in welcher Höhe die Spende der RUAG Ammotec an den DJV "Zur Erhaltung und Förderung der Tradition im deutschen Waidwerk" ausgefallen ist und welche Projekte mit diesen Spendengeldern seitens des DJV vorrangig bezuschusst werden sollen? Ich finde ja derartige Unterstützungsleistungen seitens der Industrie an die Interessenverbände sehr begrüßenswert. CM
  25. Ganz bestimmt. Nach den Vorahnungen der hier versammelten Panikfraktion sieht legaler privater Waffenbesitz zukünftig nur noch so aus: CM
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