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Hallo, ein bekannter hat sich eine howa mit hogue schaft zugelegt und möchte den doch etwas nachgiebigen gummischaft durch was kräftigeres ( holz - oder kevlar - schaft ) ersetzen. howa schäfte findet man recht selten im netz, wogegen gute gebrauchte remington 700 schäfte recht oft auftauchen. im netz heisst es immer wieder, howa und remington 700 wären von den aüßeren abmessungen her baugleich ( logisch, nur innerhalb der gleichen kalibergruppe ) hat einer von euch schon mal erfolgreich schäfte zwischen howa und remington 700 getauscht und kann hier meinem kumpel einen tip geben.... ? in freudiger erwartung handgunner p.s. ja, ich habe die suchfunktion genutzt - nein, ich habe nicht brauchbares hierzu gefunden..........
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Waffenrechtliches Bedürfnis erloschen ohne Vereinsmitgliedschaft?
Handgunner antwortete auf Maxe1981's Thema in Allgemein
@ alzi, stimmt beim bds kannst du unabhängig vom wohnort, mitglied ( auch einzelmitglied ) in einem landesverband werden. handgunner -
@ John Marston : DANKE !
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hi micha g, was willst du denn damit schiessen ? manche sachen gehen recht gut , für anderes nicht sinnvoll - damit könnte man dir einen tip geben.......... handgunner
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mon micha g, wenn du 41 cm meinst - dann sollte die flinte auf gelb gehen - blos für was willst du die einsetzen ? selbst die kurzen coach - gun´s beim westernschiessen habe im original ca. 52 -54 cm lauflänge..... see you on stage handgunner
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moin, in diesem jahr findet noch eine waffensachkunde in 63897 statt. bei interesse bitte mail an unten stehende adresse. see you on stage. handgunner
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hi männers, ich kann bleivorbei hier nur recht geben - hier wird um "pillipalle" diskutiert....... echt so nicht nötig, weil noch nie ein problem bei veranstaltungen des bds. p.s. wenn bleivorbei mit dem gehörschutz und seinem "berufs - outfit" bei unseren gestrengen bayerischen aufsichten durchgeht, dann gibts für alle anderen nichts zu überlegen - gelle ? see you on stage handgunner
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@ gonzzo, ja, bei der aufzeichnungspflicht der vereine geht es um die ersten 3 jahre nach erstmaliger erteilung einer waffenrechtlichen erlaubnis - regelüberprüfung.
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@ der joker: exakt so ist das prozedere geregelt ! handgunner
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hi männers, das man gesetzlich kein schiessbuch haben MUSS ist prinzipiell erst mal richtig. dass der verein...........MUSS... stimmt aber so wie geschrieben eben nicht. durch eine geeignete art und weise der aufzeichnung müssen die zu grunde gelegten schiesstermine innerhalb der letzten 12 monate ersichtlich sein - dann kann der vorstand / schützenmeister/.....die notwendige bescheinigung unterschreiben. das sieht dann so aus: Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können. + Ein Auszug aus dem Schießbuch liegt bei. + Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft (Urkunden etc.) des Antragstellers liegen bei. also, entweder der verein führt die notwendigen aufzeichnungen über schiessportlichen aktivitäten der mitglieder( "schiesskladde" ) oder man selbst führt die aufzeichnungen (" schiessbuch" ) . der verein muss diese aufzeichnungen nur in den ersten 3 jahren des jeweiligen wbk besitzes führen - danach nicht mehr. es gibt genug vereine bei denen es absolut nicht derartiges gibt - was machst man dann ohne eigene aufzeichnungen ? see you on stage ! hasndgunner p.s. ganz vergessen: bist du in einem verband gemeldet - wenn ja, wie lange schon ?
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kennst du persönlich einen einzigen der damals in die entscheidungen eingebundenen / direkt betroffenen ? ja oder nein ?
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hi mattes, ein normales paket koste je nach anbieter zwischen 6,- und 1o,- offizieller waffenversand kommt auf ca. 29,- bis 34,- für die differenz von ca. 20,- gibts heutzutage ca. 14 liter sprit , 1 50er schachtel .45acp munition oder 1.8 mass bier auf der wisn. klar da macht das sinn, seine waffen nicht gesetzeskonform bzw. entgegen der beförderungsbedingungen der versandfirmen zu verschicken - noch dazu wo der käufer im regelfall die versandkosten trägt. viel spass wenn dann mal eine kanone wegkommt !
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moin männers, der standbetreiber ( - besitzer ) legt fest, wer bei ihm als verantwortliche aufsicht eingesetzt werden darf - er "bestellt" die aufsichtsführende person. der standbetreiber kann / muss hierfür eine "qualifikation" fordern. das kann ( als absolutes minimum ) eine waffensachkunde / eigene wbk, eine standaufsichtenschulung, eine schiessleiterschulung oder auch ein universitätsabschluss in angewandter physik sein. was als ausreichend auf einem bestimmten stand angesehen wird, bestimmt der betreiber / besitzer ! daher sind verallgemeinerungen ( jeder schütze........ ) hier absolut NICHT zutreffend. see you on stage handgunner
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Muß man als Sportschütze einen Voreintrag haben
Handgunner antwortete auf jagdostfriese's Thema in Waffenrecht
er muss nicht, aber er kann ! -
wenn du meinst, dass das glück ist..............dann würde ich dafür beten, dass nie dein sachbearbeiter wechselt.....
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ohne jetzt überhaupt gesetze und rechtlinien zu quälen oder zu zitieren: hältst DU es für sinnvoll in einer unbefestigten bzw. an 12mm spanplättchen verschraubten 20 kg blechkiste DEINE kw zu lagern ?
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hi joker, welcher aufwand / finanzieller einsatz ist deiner meinung nach sinnvoll / notwendig / angebracht /......, damit deine waffen nicht in falsche hände kommen ? was wiegt den denn der b tresor ? handgunner
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Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Handgunner antwortete auf Thema in Waffenrecht
zum abschluss meiner beteiligung an dieser "diskussion" und für alle. die des lesens und des denkens noch mächtig sind: handgunner ( meinereiner ) ist bundessportleiter - cas beim bds und sitzt damit auch im bds - präsidium. ( zur erinnerung bds - das ist der verband mit den +50.000 mitgliedern, die von ihren verbandsvertretern in vorauseilendem gehorsam schikanös gepiesackt und in ihrer sportausübung wo immer möglich behindert und ausgebremst werden..... ) selbstverständlich hat handgunner damit auch keine ahnung von befürwortungsvorgaben / richtlinien und dem vorgegebenen prozedere in verbindung der verbände, ihrer sportordnungen im bezug zu den waffenbehörden und dem bva. see you on stage ! handgunner -
Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Handgunner antwortete auf Thema in Waffenrecht
flohbändiger hat den zusammenhang erfasst ! VOLLE PUNKTZAHL !!!!! -
ja fyodor, wie das ...?
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hi, unser verein war mit 7 "ersttätern" auf der lm in bamberg - auf der heimfahrt wurden dann schon intensive beratungen zur beschaffung der stahlziele getätigt....... alle 7 mann und frauen eindeutig infiziert ! ein lob an veranstalter und aufsichten für die ganze arbeit und die unterstützung. steel challenge macht laune - see you on stage ! handgunner
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Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Handgunner antwortete auf Thema in Waffenrecht
.......done...... ! -
Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Handgunner antwortete auf Thema in Waffenrecht
hi big mamma, es geht hier nicht um die behörde - es geht um die prüfung des jeweiligen bedürfnisses des antragstellers ( DU ) durch den verband. diese aufgabe ist lt. gesetz an die zugelassenen verbände übertragen worden. DEIN verband prüft, ob DU ein bedürfniss für eine weitere sportwaffe hast - DEIN verband braucht gegebenfalls die genaueren angaben der bestandswaffen um aufgrund von sportordnungs - definitionen festzustellen: "hat er schon" oder "braucht er noch " diese aufgaben hat deine behörde nicht mehr ! deine behörde prüft das vorliegen der notwendigen unterlagen, deine zuverlässigkeit, eignung, usw.... handgunner -
Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Handgunner antwortete auf Thema in Waffenrecht
cartridgemaster, das JAGDLICHE und das SPORTLICHE bedürfnis einer person haben nichts miteinander zu tun - DAS wurde auch nie hier behauptet. dise beiden bedürfniss ( gründe ) können problemlos nebeneinander bestehen und sich trotzdem nicht gegenseitig beschneiden ( dabei gehts eh nur um die kurzwaffen ) fakt ist aber, dass mehrfache mitgliedschaften in mehreren verbänden und die daraus erworbenen waffen in einen topf kommen und bei der beantragung von weiteren sport - waffen gerechnet, betrachtet, bewertet werden. ( MÜSSEN ) das hat mit restriktionsforderungen der verbände nichts zu tun. ( für den verband in dem ich aktiv bin und derexakt diese notwendigen angaben in den unterlagen der mitglieder fordert, ist das eine unverschämte unterstellung ! ) wobei ich aber auch zugebe, dass hier nicht alle verbände absolut gleich agieren, ( was in anderen verbänden abgeht weiss ich nicht ) deshalb zwei fragen an dich - um die sache einzugrenzen: in welchem verband bist du ? im grundkontingent oder drüber ? handgunner