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Tyr13

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  1. Kolumbus ? Ich habe bei den Meldungen mittlerweile allergische Reaktionen bei mir selbst festgestellt. - Allergie 1: Selbst in den eigenen vier Wänden kann man sich nicht mehr sicher fühlen. Ist sicher eine Über-Reaktion, die durch die Realität nicht belegt ist. Ähnlich wie ein Serienmörder ist die Gefahr vom Blitz getroffen zu werden, fast genauso hoch. Aber es gruselt's mich einfach wirklich sehr. Bestimmte Formen der Kriminalität haben einfach in letzter zeit zugenommen, dazu gehören auch die "Home Invasions", also warme Einbrüche/Raubüberfälle. Trotzdem gibt es andere, höhere Risiken, Mein Sicherheitsgefühl wird aber genau von dieser Verletzung meines "Sicheren Bereichs" der eigenen Wohnung massiv erschüttert. - Allergie 2: Der Staat tut nichts zu meinem Schutz. DAS ist wiederum tatsächlich so. Vermögensschäden werden über die Versicherungen sozialisiert, Die Aufklärungsrate bei Einbrüchen ist <10%, die Strafen für die Täter sind milde, die Verfahren dauern so lange, daß in der Zwischenzeit mehrere weitere Taten begangen werden. Bei Bagatell-Delikten wie Einbruchsdiebstahl ist der Staat desinteressiert. Bei Steuer-Delikten nicht. - Allergie 3: Was wird mir verschwiegen, wie soll ich denn mit diesem Anlass erzogen werden. Bei der Berichterstattung habe ich stets das Gefühl, daß wohlmeinende Journalisten mich beim Übermitteln von Nachrichten erziehen wollen und mir deshalb nur ins Narrativ passende Fakten geben. Und bei den "alternativen Medien" auch. Nur Fremdsender scheinen noch vertrauenswürdig, wenn sie denn berichten. Das macht alles keinen Spaß mehr.
  2. Und mit dem Tempolimit auf Autobahnen werden Auto-Anschläge bestimmt verhindert. Das macht ungefähr so viel Sinn wie das WaffG.
  3. Der Neu-Erwerb für einen WL in exotischem Kaliber für die T/C Encore bleibt unproblematisch. Ein KW-Wechselsystem auch, für Browning.... Systeme zumindest. Da wird nur Lauf und "Verschluss" ausgetauscht. Bei der GSP, oder auch der CZ Kadett oder Ruger, die ja innen-laufende Verschlüsse haben, die in einem "Gehäuse" geführt werden, kommt dieses "führende" Waffenteil hinzu. Wenn ich die Übergangs-Vorschriften §58 (13) richtig lese, würde aus dem bisher "frei" besessenen Teil dann einen neue Waffe/wesentliches Teil entstehen, das bedarf einer Erlaubnis, die zu beantragen ist. Das betrifft: - Verschlussköpfe und Verschlussträger - Gehäuse, beim AR: Upper & Lower, aber prinzipiell auch Repetierer-Gehäuse - Frei handelbare Griffstücke für G3, MP5 etc... Hier ist der Bestandsschutz ebenfalls ausgehebelt. Statt einer Nachregistrierung ist eine Erlaubnis zu beantragen. Ich habe ein VZ-22 Wechselsystem für mein AR, einen besonders anscheinsfreien Lower mit Lochschaft dazu und ein Wechselsystem für Optik zu meiner OA. Das WS hat einen eigenen Verschlusskopf samt Träger. Reine Registrierung wäre ja OK. Aber man muss die Erlaubnis beantragen, also jeweils nachweisen, daß keine Waffe da ist, mit der man dasselbe machen kann, das Kontingent nicht erschöpft ist, usw. Die Durchführung ist da ziemlicher Willkür unterworfen: Unnötig, aufwendig aber mit Augenmaß wäre es, die Wechselsysteme zu zwei neuen Waffen kombinieren zu lassen, über BüMa zu markieren und dann die notwendigen Verbandsbescheinigungen beizubringen. 2/6 trifft mMn nicht zu, da kein eigener Erwerb erfolgt. Bösartig wird's wenn man beim VZ-22 das Gehäuse, den Lower, beim Optik-WS das Gehäuse, den Verschlusskopf und den Verschlussträger jeweils als wesentliche Teile definiert und somit Erlaubnisse für 5 neue, wesentliche Teile erforderlich macht, für die man einzeln natürlich keine Verbandsbescheinigung erhält.
  4. OK, Soweit war ich noch nicht. Aber, es klang schon an: Aufbewahrung entsprechend den Richtlinien für Schusswaffen. Also nach §36 WaffG und §13 AWaffV.
  5. Deko-Waffen gelten nicht mehr als DEKO, wenn sie nicht nach der folgenden Norm (vom 08.03.18) unbrauchbar gemacht worden sind. 1.4 Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen) Schusswaffen sind unbrauchbar, wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesentlichen Bestandteil den Maßgaben des Anhangs I Tabelle I bis III Tabelle II bis III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und - techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 62), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/337 (ABl. L 65 vom 8. März 2018, S. 1) geändert worden ist, entsprechen und gemäß den Vorgaben des § 8a Absatz 2 und 3 des Beschussgesetzes, einer Rechtsverordnung auf Grund von § 8a Absatz 3 des Beschussgesetzes oder gemäß den Vorgaben eines anderen Mitgliedstaats auf Grundlage des Anhangs II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 gekennzeichnet sind Das bedeutet dann, daß sie in die Kat C der Schusswaffen aufrücken. Damit ist dafür ein Bedürfnis nachzuweisen, eine Registrierung durchzuführen und die Aufbewahrungspflichten sind zu erfüllen. Unrealistisch. Es gibt nach meinem Lesen keinen Bestandsschutz in den Übergangs-Vorschriften. Die Maßnahmen dieser Norm sind so gründlich, daß historische Stücke zerstört werden. Alt-Deko ist vorbei. Damit sind die Magazine von Deko-Waffen vermutlich das kleinste Problem.
  6. OK, es geht (laut Entwurf) dann folgendermaßen: Das fest verbaute Magazin ist nicht nach Anlage 2, Abschnitt 1 Nummern 1.2.4.3, 1.2.4.4 oder 1.2.4.5 VERBOTEN. Der UHR selbst war bisher Kat C und bleibt es nach meiner Lesart auch. Damit ändert sich: Nix. Weil ein UHR eben keine halbautomatische Waffe ist. Viel kritischer ist, daß nach jetzigem Stand eine Remington Speedmaster in Kat A rutscht. Die Ausnahmen für KK fehlen nämlich komplett.
  7. Bei Deko-Waffen ist es einfach: Die musst Du abgeben, wenn sie nicht der allerneuesten Norm entsprechen, werden sie wie die Ursprungswaffe behandelt. Ein Bedürfnis wirst Du nicht nachweisen können. Dann kannst Du die Magazine als Skonto beim Verlust ansehen. Oder Du kannst das Magazin behalten, denn Du hast ja keine passende Waffe mehr dazu.
  8. Ja. Und ? Bei Behältnissen unterhalb vom Jägerschrank: Munition in separatem Behältnis von der Waffe. Aber auch in einem entsprechend "hoch" zertifizierten Behältnis darf die Munition nur "daneben" liegen. Die Waffe darf nicht geladen sein. Hatten wir aber schon...
  9. Auf andere Zeiten. Denkt daran, das selbst das dunkelste Kapitel der Deutschen Geschichte nur 12 Jahre angedauert hat. Angela Merkel ist zwar länger Kanzlerin als es der Gröfaz war, aber auch das geht vorbei. Wenn wir jetzt entdecken, daß unser Grundgesetz nur mit Bleistift geschrieben ist, und fleißig herumradiert wird, dann wird die Notwendigkeit von Veränderungen doch endlich deutlich.
  10. Super Idee. Der Salut-Waffen-Besitzer einer umgebauten WK2-Plempe hat durch die Kriminalisierung dieses Gesetzes eine Kat A-Kanone, wird überprüft, erweist sich als nicht zuverlässig und kann auch kein privates Bedürfnis nachweisen. Durch die Hintereinanderschaltung aller Filter zieht man alle Salut-Waffen aus dem Verkehr, die mal "echt" waren. Und weil das so ein komplexes Verfahren ist, kann man immer behaupten, daß man gaaaanz sorgfältig jeden Einzelfall gesondert geprüft hat. Und Enteignung ist es auch nicht, muss der Staat jetzt kein Geld für Entschädigung erwirtschaften. Die Überlassung an einen Berechtigten ist ja weiter erlaubt. Der Nutzen für die PKS wird statistisch nicht nachweisbar sein. Ein Terrorist rollt sich vor Lachen auf dem Boden und erstickt an den Lachtränen. Das ist wahrscheinlich der ausgeklügelte Plan der Ministerialbürokratie.
  11. Das ist ironisch, nicht ? Die Grünen, die sich zur Claqueur-Partei der Großen-Koalitionspartei degradiert haben, finden in den rechten Law-And-Order Typen der CSU ihre Erfüllungsgehilfen für die Errichtung eines aufgeblähten Überwachungsstaats. Irgendwann wird sich das natürlich gegen alle Nonkonformisten richten, aber der Tag ist noch lange hin. Wahrscheinlich werden Habeck & Co. es aber erst merken, wenn Cem wegen seiner unversteuerten Balkon-Plantage eingeknastet wird. Denn das staatliche Monopol auf Cannabis-Produktion muss dann geschützt werden, entsprechend dem neuen Förderungsgesetz für ökologische Arzneimittel (FöGöA). Mich treibt ein anderer Gedanke um: Wenn wirklich soviel neue Arbeit in den Polizeiverwaltungen geschaffen wird, daß man sie personell und finanziell ordentlich ausstatten muss, dann unterliegt das doch auch einem Schweinebauch-Zyklus. Irgendwann sind die Vorgaben des Gesetz abgearbeitet, das letzte Magazin ist eingesammelt, meinetwegen sind auch alle Waffen im Hochofen verschwunden, dann haben die Männer und Frauen und Essen vom ZKA6 nix mehr zu tun. auf wen werden sie dann gehetzt werden (entlassen geht nicht...) Auf Stromsünder, Falschparker, Umweltzonen-Missachter, Islamkritiker, Nazies, Kartoffelfresser, Öko-Bauern ohne Demeter-Bio-Siegel, Gender-Feinde, Windkraft-Gegner ? Ich wäre dagegen.
  12. Ich finde, daß in dieser Fassung des Referentenentwurfs extrem viel Verbiete-Potential drinsteckt. -Laut Seite 22 sind sämtliche Halbautomaten Kat. A. Denn unzweifelhaft ist jede Pistole und jedes Gewehr in der Lage, mit entsprechendem Magazin die geforderte Anzahl Schüsse abzugeben. Die Auffang-Kategorie unter "B" -Der in der EU-Richtlinie vorgesehene Schutz der KK-Waffen ist nicht realisiert, lieber DSB: Du bist mit im Boot... -Schalldämpfer mit F-im-Fünfeck sind auch für Schusswaffen bestimmt... Puoah, da sind aber alle Verbotsfantasien feuchte Realität geworden.
  13. Erstens ist an Pistolen eigentlich sehr wenig scharf. Man schneidet sich nicht damit und nicht daran und es brennt auch nicht in Mund und Hals. Zweitens sagt man zu "nicht tödlicher Munition" besser "weniger tödliche Munition". Bean-Bags, Flash-Ball, Gummischrot, Wuchtgeschosse, es hat sich gezeigt, daß alle diese Krücken auch tödlich wirken können. Daher ist es besser direkt "richtige, echte, voll wirksame" Munition zu verwenden und weniger zu schießen. Drittens kann ich Deiner Logik nicht folgen. Weswegen ist die SSW für den Träger gefährlich ? Sogar "extrem" gefährlich ? Da musst Du noch einen 180° Logik-Schwenk einbauen, wie "Die wird einem nur abgenommen und gegen einen selbst verwendet" oder "Dann zieht der gegenüber die echte Kanone und man hat verloren" vielleicht auch "wenn der Wind ungünstig steht, setzt man sich selbst außer Gefecht". Nicht so viel Quatsch bitte. Ist zwar unterhaltsam aber nicht hilfreich.
  14. Seems that the numbers have been misquoted in a previous version of the article. 6 %: Stolen 7 %: Found at Crime Scene 43%: Black Market 25%: Gift so that's 81%. From a Gun show only 0,8%, From a Store: 1,3% The legislation aimed at preventing criminals from gaining access to fiearms seems to work as it is currently applied. If you "close" the "gun show loophole(TM)" you only affect a really minor source of illegal guns. The problem seems to be the straw purchase by family members and friends and a flourishing black market.
  15. Ich will da keinen kausalen Zusammenhang herstellen oder höchstens: Juncker SAGT, es geschähe weil... Der Kerl ist ein Säufer. Aber er ist Spitze der EU, Gallionsfigur und Statthalter von Angie's Gnaden in Brüssel. Wenn er für die Leute, die ihn installiert haben, nutzlos wäre, gäb's ihn nicht mehr. Vielleicht weiß er auch zu viel. Aber selbst im Suff tut SchonKlohd nix was so verquast begründet ist. Ich wiederhole nochmal meine plausibleren Erklärungen: - Die Bürger sollen entwaffnet werden, damit die Eliten endlich ohne (eigenes) Blutvergießen die Welt zu einem Besseren Platz (TM) machen (lassen) können - Mit einem Feuerwerk von Initiative soll die Wichtigkeit der EU-Führungsspitze demonstriert werden - Mit lautem Getöse soll vom eigentlichen Problem abgelenkt werden. - Was auch noch sein könnte: Juncker weiß/glaubt von Außerirdischen bedroht zu sein und will jeden Widerstand verhindern, damit die Aliens nicht die Menschheit vernichten. Aber bestimmt nicht wegen Terroristen.
  16. Wenn es eine hohe Dunkelziffer gibt, dann werden die Verstöße gegen das WaffG zunehmen, vor Allem in der Täter-Kategorie "Kartoffel". Und diese Täter sind allesamt darauf erpicht bei der Obrigkeit auf der "sicheren Seite" zu sein. Da werden alle Andeutungen des SB vorauseilend erfüllt, sämtliche Nickeligkeiten akzeptiert, "um keinen Ärger" zu kriegen. Diese Entwaffnungs-drossel wird den letzten Rest von Freiheit beim Schießen erwürgen. Die Kriminalisierung von Magazinen, die Einführung von "Führenden" Waffenteilen, die Registrierung von Lowern, Gehäusen sowie den Salut-, Deko- und VL-Waffen wird die Anzahl der Erlaubnis- bzw. Registrierungs-pflichtigen Waffen vervielfachen, es rollt ein gigantischer Aufwand auf die Behörden zu, und in dem dreifach vermaledeiten Entwurf steht immer noch: kein Mehraufwand bei Behörden und beim Bürger, Alternativen: keine! drin. Von der Kriminalisierung der Besitzer=Bürger mal völlig abgesehen. Und dann das Thema Enteignung und Zusatzkosten. Neue AR-15 Magazine kosten ~20€, gebrauchtes Stahlblech etwa 10€ pro Stück. Ich habe ja selbst viel mehr, aber bei 4 Magazinen wäre das schon mal ein Wertverlust von 80€ plus 80€ Neubeschaffungswert. Was wird meine Behörde denn an Registrierungsgebühren erheben ? Wenn ich das für meinen PCC und das AR10 fortführe, komme ich an die 1.000 € Schaden allein aus den Magazinen. Dazu kommen dann noch die Gebühren für die Registrierung der VL-Waffen sowie zusätzliche Lager-Schränke für große Magazine, so ich denn wenigstens einige normale, nicht-kastrierte Magazine gebrauchen will. Wenn ich mir diese ganzen Unverschämtheiten klargemacht habe, dann kommt der Moment, wo ich über die Begründung der Richtlinie nachdenke. Handelserleichterung ? Terrorismus-Bekämpfung ? Die RL ist technischer Schwachsinn, sie ist rechtlich unbegründet kriminalisierend, sie belastet die Bürger unverhältnismäßig, denn die vorgeschobenen Ziele werden nicht erreicht. Sie ist durch die Verwaltungen undurchführbar, ein Effekt stellt sich nur durch das Nudging des Staats ein, der nun Bürgererziehung auf dem Verwaltungsweg betreibt. Ein Herr Juncker, der sich mit Leibwachen umgibt, die Kriegswaffen führen, erklärt den Freizeit-Schützen zum Problemfall und die Politiker der deutschen Regierung lassen einen solchen Erfüllungs-Entwurf zum Gesetz werden. Das ist ein Tritt in die Klöten für Jeden wie mich, der einmal staatstragend war. Ich denke jetzt ganz intensiv darüber nach, wie der Staat von mir weniger Geld erwirtschaften kann.
  17. Hilft das beim Schrank-Schieben ? Ich will gar nicht wissen, welche intime Beziehung Du zu Knallpistolen aufbaust. Fragst Du mich als Dolmetscher für Waffenrecht oder als Ingenieur ? Ersterer sagt Dir, daß "zuhause" die kanone entweder herumgeschleppt wird, dann kann sie geladen sein. Oder Du deponierst Sie irgendwo "für Alle Fälle". Dann aber getrennt von der Munition im verschlossenen Behältnis. Letzterer sagt Dir, daß das gesamte Waffenrecht ein Ausdruck des tiefen Mißtrauens ist, was Politiker gegen ihre Bürger hegen.
  18. Falltür-Definition: Solange nichts passiert, ist alles OK. Das mag zwar einem SB nicht passen, aber man kann trefflich darüber streiten, ob das denn ausreichend ist, oder nicht, ich erinnere an die Abschließbaren Wandhaken. Wenn etwas passiert, also die Waffe in die Hände von nicht-Berechtigten gelangt, dann waren die Vorkehrungen ungeeignet. Das ist nur logisch, damit muss jeder selbst für sich entscheiden, ob für ein F-im-Fünfeck Gewehr das Wegschließen in einem Präsentationsschrank ausreicht.
  19. Zur Verbesserung der Schlafhaltung. Wenn Du die Kanone nicht führst, soll sie weggeschlossen sein. Dafür gibt es eben Schnell-Öffner-Tresore. Ebenso die "echte" Schusswaffe. Ein Schneller Zugriff für Notwehr oder Affekt-Verfügbarkeit sind ja gerade die Dinge, vor denen Dich der weise Staat mit seinen Regeln schützt.
  20. Wenn man aber jetzt keinen Einfluss auf den Prozess nimmt, dann bleibt der ganze Schwachsinn drin, der jetzt dort hineingepinnt wurde. Vorschläge: - Wegfall §6(1).2 AWaffV Entlastung des BKA - SD auch für Sportschützen erwerbbar. (Kontingent, nur für LW...) - Neuregelung Kontingent: Jeder Schütze ohne Prüfung 5 Waffen von den besonders Bösen, also Halbauto-LW, kurze Mehrlader für PatronenMun in beliebiger Kombination. - (V)RF auf Gelb - 1 Lange EL-Flinte für Alle zuverlässigen, sachkundigen und geeigneten Bürger erwerbbar. - KWS gilt auch für Hieb- und Stichwaffen (erlaubte) - <Euer Vorschlag hier>
  21. Genau. So definiert sich nämlich der spezielle Umgang mit Waffen: "Führen" - Außerhalb der Eigenen Wohnung oder der Eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte + Kontrolle über die Waffe haben. = Führen. Wenn man nicht die Kontrolle (im WaffG heißt das "tatsächliche Gewalt") über die Waffe hat, dann bewahrt man sie meist auf. Dabei ist immer ein Abhandenkommen oder der Zugriff durch einen Nichtberechtigten auszuschließen. Zu den Aufbewahrungspflichten sagt die AwaffV einiges aus, für "scharfe" Waffen darf die Munition definitiv nicht danebenliegen. Ich meine sogar für die SSW wäre Mun und Waffe getrennt (in getrennten Behältnissen) aufzubewahren. Also 1 Geldkassette für die Waffe und 1 für die Munition. Dies ist kostenlose Rechtsberatung, sie ist soviel wert, wie Du dafür bezahlt hast.
  22. Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche.
  23. Nicht jeden Quark öffentlich breittreten ist ja OK, vor Allem: Es ist die Entscheidung der Beteiligten. Aber bei DIESEM Gesetzes-Entwurf haben die Verfasser jegliche Scham abgelegt. Oder eher: Kinderstube, Benimm, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit und Ehre der Polit-Akteure wurden nachts von der geheimen Staatspolizei verhaftet, an einen unbekannten Ort verbracht, füsiliert und in flachen Gräbern verscharrt. Ich erinnere doch noch einmal an den infamen Werdegang der Richtlinie: - Nach den schändlichen Attentaten in Paris meinte die EU-Komission a ) Ihre Handlungsfähigkeit und Wichtigkeit öffentlich unterstreichen zu müssen und b ) aus tiefem Misstrauen gegen die Bürger der EU ein weiteres Gängelband flechten zu können - Sie zerren einen fast verstaubten Entwurf aus der Schublade, garnieren ihn mit Arbeit, die sie bisher vor sich hergeschoben hatten (Deko-/Deaktivierungs-Richtlinie) und schicken ihn, wohlwissend, daß die EU nicht zuständig ist, unter dem Deckmantel der "Handels-Harmonisierung" in den Gesetzgebungstrog. Da war noch alles Mögliche drin, von Anscheinswaffen bis Militärkaliberverbot, Halbauto-Komplettverbot und sonstigem geistigem Dünpfiff aus der Feder von Frau Malmstöm und den NGOs wie "Small Arms Survey". - Das Parlament hat, gefüttert von einer halbwegs aufgeschreckten Lobby, die größten Grausamkeiten aus dem Entwurf herausgeschnippelt, da wachen die restlichen Staatsgläubigen und Staatsverdiener auf. Die Deutsche Bürokratur stülpt in einer Nacht und Nebel-Aktion das deutsche Waffenrecht allen anderen Ländern Europas über, wieder einmal muss am deutschen Wesen zumindest die EU genesen. -Der Komission, speziell Ischias-Juncker ist es ein Affront, daß das Parlament nicht sofort nickt, wenn er rülpst und er beklagt sich bitterlich über die vernünftige Parlamentsarbeit. Speziell im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hat nämlich seine schöne Entwaffnungs-Vorschrift ordentlich Federn gelassen. Schuld ist wiedermal die mächtige Waffenlobby (TM) also wir paar Freizeithanseln. - Die Richtlinie wird gebündelt und en Bloc mit weiteren Gesetzen beschlossen, ohne dritte Lesung, ohne vernünftige Debatte. - Unsere Superduper-demokratische Regierung schafft es nicht, die untauglichen Regelungen der Richtlinie als absolute Minimal-Umsetzung ins deutsche Gesetz zu schreiben. Nein, mit deutschem Gründlichkeits-Anspruch soll es der ganz große Wurf des Waffenrechts werden, der die Welt wieder zu einem Besseren Platz(TM) macht. Also sind wir Deutschen wieder zu spät und verletzen feierliche Verträge. Soweit zum Werdegang. Und das, was jetzt umgesetzt werden soll, ist durch den jetzt bestehenden Staatsapparat schlicht nicht zu leisten. Es sind Hunderttausende Standard-Magazine im Umlauf die üblicherweise ein mehrfaches der Patronenanzahl aufnehmen können, die man jetzt für "gefährlich in der Hand von BÜRGERN!!!" definiert hat. Für jeden Polizisten oder Soldaten ist diese Anzahl von Patronen weiterhin als völlig normal anzusehen, btw. Niemand weiß, wer "normale" Magazine hat. Bestraft wird auch nicht Jeder, sondern nur der, der ein passendes Gewehr dazu hat. Die Strafe ist nämlich Verwaltungsrecht und gar kein Gesetzesverstoß (Widerruf der Erlaubnisse). Wer sol's denn kontrollieren ? An jeder anderen Ecke (Rohheit, Eigentum, sexuelle Selbstbestimmung, Drogen) STEIGT die Kriminalität und Waffendelikte sind solange rückläufig bis die nächste Verschärfung wieder ein paar unbedarfte Hansels kriminalisiert (Führverbot von Einhandmessern). Unsere Polizei hat was Besseres und Nützlicheres zu tun, als große Magazine zu jagen. Neben dieser wirtschaftlichen Betrachtung zur Verwendung von StaatsVolksressourcen muss man auch mal mental den Känguruh-Gerichtssaal-test machen. Geht so: Man formuliert die Absicht des Gesetzes mit den Mitteln der Umsetzung und trägt es vor seinem geistigen Auge einer Richterbank voll mit Kängurus (zur verschärften Lächerlichkeit) vor. Falls der Vortrag einem selbst so lächerlich erscheint, dass man Grinsen muss, ist das Gesetz: "Humbug" Also, schließt die Augen und sprecht mir nach: Wir verhindern Terror. Die Mordbuben können sich zwar weiter illegale Waffen und illegale Munition verschaffen. Aber jetzt sind auch noch die Magazine illegal. Und das ist jetzt der totale Durchbruch, echt. Wer jetzt nicht gegrinst hat, der ist wahrscheinlich Politiker einer Regierungspartei in verantwortungsvoller und hochdotierter Stellung. Fackraft also. (Hey, da fehlt ein h) Falls der Entwurf für die Gesetzesänderung mal wieder ideologisch einwandfrei gestrickt wird, hat man ein weiteres Gesetz erlassen, das nicht durchgesetzt wird, erneut zum Schaden des Staatsrespekts. Niemand, der die Richtlinie durchsetzen will, kann auch nur eine Sekunde an "Gesichtswahrung" gedacht haben.
  24. Damit hat man dann einen willkommenen Vorwand, Durchsuchungen bei WBK-Inhabern durchzuführen: Die kriminalistische Erfahrung besagt, daß ein Besitzer von halbautomatischen Sturmgewehren wie dem AR-15 immer auch gigantomanisch gewaltig große Magazine mit allerhöchstem Anscheins-Terrorfaktor besitzt. Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Besitz mit aller rechtsstaatlicher Gewalt zu bekämpfen. Ich geh' schon mal Kaffee kochen. Grün bitte selbst dosieren. Ach und zum L. Winkelsdorf: Der Mann ist Journalist. Er verkauft "spannende Geschichten". Deshalb ist manches bei ihm schlimmer als die eigene Erfahrung es lehrt. Was man ihm aber zu Gute halten muss, ist eine ziemliche Nähe zur Realität, er erzählt zumindest keinen Unfug (wie ich das oben zusammengezimmert habe). Die Versuche der hamburgischen Justiz ihm einen reinzuwürgen waren durchsichtiges Dünkel (i.S. von verletzter Eitelkeit) der Obrigkeit, mit dem die StA glücklicherweise auch gescheitert ist. Für mich ist der Winkelsdorf um vieles Besser als gewisse Funktionäre des DSB oder der Jägerschaft. Er ist Kundig, aber kein technischer Fachmann. Kann durchaus sein, daß er Infos kriegt, immerhin hatte er in der Vergangenheit schon mal ein paar politische Kontakte. Diejenigen, die Informationen haben könnten wären vermutlich die Verbände und das FWR. Aber dort ist eben auch die Geheimdiplomatie die Doktrin. Abwarten und Tee trinken.
  25. Lest vielleicht nochmal den Eingangspost. Es gab keine Verurteilungen. Es gab keine Strafen nach Tagessätze, Freiheitsentzug oder sonstige Auflagen. Zumindest lese ich das hier heraus, kann ja sein, daß das nur eine stromlinienförmige Formulierung war. Dementsprechend verbleiben nur die Ermittlungen der StA. Das ist mMn dann zwar für die Prognose heranzuziehen, aber insgesamt relativ wenig. Alles nur Spekulation, es kommt ja auf das Amt und den speziellen SB an sowie auf die Akte, die dort gelesen wird. Hinweise zu Versuchsballons sind gegeben, zum Umgang mit dem SB auch, jetzt liegt es beim Thread-Ersteller, zu handeln.
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