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Tyr13

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  1. OK, es geht (laut Entwurf) dann folgendermaßen: Das fest verbaute Magazin ist nicht nach Anlage 2, Abschnitt 1 Nummern 1.2.4.3, 1.2.4.4 oder 1.2.4.5 VERBOTEN. Der UHR selbst war bisher Kat C und bleibt es nach meiner Lesart auch. Damit ändert sich: Nix. Weil ein UHR eben keine halbautomatische Waffe ist. Viel kritischer ist, daß nach jetzigem Stand eine Remington Speedmaster in Kat A rutscht. Die Ausnahmen für KK fehlen nämlich komplett.
  2. Bei Deko-Waffen ist es einfach: Die musst Du abgeben, wenn sie nicht der allerneuesten Norm entsprechen, werden sie wie die Ursprungswaffe behandelt. Ein Bedürfnis wirst Du nicht nachweisen können. Dann kannst Du die Magazine als Skonto beim Verlust ansehen. Oder Du kannst das Magazin behalten, denn Du hast ja keine passende Waffe mehr dazu.
  3. Ja. Und ? Bei Behältnissen unterhalb vom Jägerschrank: Munition in separatem Behältnis von der Waffe. Aber auch in einem entsprechend "hoch" zertifizierten Behältnis darf die Munition nur "daneben" liegen. Die Waffe darf nicht geladen sein. Hatten wir aber schon...
  4. Auf andere Zeiten. Denkt daran, das selbst das dunkelste Kapitel der Deutschen Geschichte nur 12 Jahre angedauert hat. Angela Merkel ist zwar länger Kanzlerin als es der Gröfaz war, aber auch das geht vorbei. Wenn wir jetzt entdecken, daß unser Grundgesetz nur mit Bleistift geschrieben ist, und fleißig herumradiert wird, dann wird die Notwendigkeit von Veränderungen doch endlich deutlich.
  5. Super Idee. Der Salut-Waffen-Besitzer einer umgebauten WK2-Plempe hat durch die Kriminalisierung dieses Gesetzes eine Kat A-Kanone, wird überprüft, erweist sich als nicht zuverlässig und kann auch kein privates Bedürfnis nachweisen. Durch die Hintereinanderschaltung aller Filter zieht man alle Salut-Waffen aus dem Verkehr, die mal "echt" waren. Und weil das so ein komplexes Verfahren ist, kann man immer behaupten, daß man gaaaanz sorgfältig jeden Einzelfall gesondert geprüft hat. Und Enteignung ist es auch nicht, muss der Staat jetzt kein Geld für Entschädigung erwirtschaften. Die Überlassung an einen Berechtigten ist ja weiter erlaubt. Der Nutzen für die PKS wird statistisch nicht nachweisbar sein. Ein Terrorist rollt sich vor Lachen auf dem Boden und erstickt an den Lachtränen. Das ist wahrscheinlich der ausgeklügelte Plan der Ministerialbürokratie.
  6. Das ist ironisch, nicht ? Die Grünen, die sich zur Claqueur-Partei der Großen-Koalitionspartei degradiert haben, finden in den rechten Law-And-Order Typen der CSU ihre Erfüllungsgehilfen für die Errichtung eines aufgeblähten Überwachungsstaats. Irgendwann wird sich das natürlich gegen alle Nonkonformisten richten, aber der Tag ist noch lange hin. Wahrscheinlich werden Habeck & Co. es aber erst merken, wenn Cem wegen seiner unversteuerten Balkon-Plantage eingeknastet wird. Denn das staatliche Monopol auf Cannabis-Produktion muss dann geschützt werden, entsprechend dem neuen Förderungsgesetz für ökologische Arzneimittel (FöGöA). Mich treibt ein anderer Gedanke um: Wenn wirklich soviel neue Arbeit in den Polizeiverwaltungen geschaffen wird, daß man sie personell und finanziell ordentlich ausstatten muss, dann unterliegt das doch auch einem Schweinebauch-Zyklus. Irgendwann sind die Vorgaben des Gesetz abgearbeitet, das letzte Magazin ist eingesammelt, meinetwegen sind auch alle Waffen im Hochofen verschwunden, dann haben die Männer und Frauen und Essen vom ZKA6 nix mehr zu tun. auf wen werden sie dann gehetzt werden (entlassen geht nicht...) Auf Stromsünder, Falschparker, Umweltzonen-Missachter, Islamkritiker, Nazies, Kartoffelfresser, Öko-Bauern ohne Demeter-Bio-Siegel, Gender-Feinde, Windkraft-Gegner ? Ich wäre dagegen.
  7. Ich finde, daß in dieser Fassung des Referentenentwurfs extrem viel Verbiete-Potential drinsteckt. -Laut Seite 22 sind sämtliche Halbautomaten Kat. A. Denn unzweifelhaft ist jede Pistole und jedes Gewehr in der Lage, mit entsprechendem Magazin die geforderte Anzahl Schüsse abzugeben. Die Auffang-Kategorie unter "B" -Der in der EU-Richtlinie vorgesehene Schutz der KK-Waffen ist nicht realisiert, lieber DSB: Du bist mit im Boot... -Schalldämpfer mit F-im-Fünfeck sind auch für Schusswaffen bestimmt... Puoah, da sind aber alle Verbotsfantasien feuchte Realität geworden.
  8. Erstens ist an Pistolen eigentlich sehr wenig scharf. Man schneidet sich nicht damit und nicht daran und es brennt auch nicht in Mund und Hals. Zweitens sagt man zu "nicht tödlicher Munition" besser "weniger tödliche Munition". Bean-Bags, Flash-Ball, Gummischrot, Wuchtgeschosse, es hat sich gezeigt, daß alle diese Krücken auch tödlich wirken können. Daher ist es besser direkt "richtige, echte, voll wirksame" Munition zu verwenden und weniger zu schießen. Drittens kann ich Deiner Logik nicht folgen. Weswegen ist die SSW für den Träger gefährlich ? Sogar "extrem" gefährlich ? Da musst Du noch einen 180° Logik-Schwenk einbauen, wie "Die wird einem nur abgenommen und gegen einen selbst verwendet" oder "Dann zieht der gegenüber die echte Kanone und man hat verloren" vielleicht auch "wenn der Wind ungünstig steht, setzt man sich selbst außer Gefecht". Nicht so viel Quatsch bitte. Ist zwar unterhaltsam aber nicht hilfreich.
  9. Seems that the numbers have been misquoted in a previous version of the article. 6 %: Stolen 7 %: Found at Crime Scene 43%: Black Market 25%: Gift so that's 81%. From a Gun show only 0,8%, From a Store: 1,3% The legislation aimed at preventing criminals from gaining access to fiearms seems to work as it is currently applied. If you "close" the "gun show loophole(TM)" you only affect a really minor source of illegal guns. The problem seems to be the straw purchase by family members and friends and a flourishing black market.
  10. Ich will da keinen kausalen Zusammenhang herstellen oder höchstens: Juncker SAGT, es geschähe weil... Der Kerl ist ein Säufer. Aber er ist Spitze der EU, Gallionsfigur und Statthalter von Angie's Gnaden in Brüssel. Wenn er für die Leute, die ihn installiert haben, nutzlos wäre, gäb's ihn nicht mehr. Vielleicht weiß er auch zu viel. Aber selbst im Suff tut SchonKlohd nix was so verquast begründet ist. Ich wiederhole nochmal meine plausibleren Erklärungen: - Die Bürger sollen entwaffnet werden, damit die Eliten endlich ohne (eigenes) Blutvergießen die Welt zu einem Besseren Platz (TM) machen (lassen) können - Mit einem Feuerwerk von Initiative soll die Wichtigkeit der EU-Führungsspitze demonstriert werden - Mit lautem Getöse soll vom eigentlichen Problem abgelenkt werden. - Was auch noch sein könnte: Juncker weiß/glaubt von Außerirdischen bedroht zu sein und will jeden Widerstand verhindern, damit die Aliens nicht die Menschheit vernichten. Aber bestimmt nicht wegen Terroristen.
  11. Wenn es eine hohe Dunkelziffer gibt, dann werden die Verstöße gegen das WaffG zunehmen, vor Allem in der Täter-Kategorie "Kartoffel". Und diese Täter sind allesamt darauf erpicht bei der Obrigkeit auf der "sicheren Seite" zu sein. Da werden alle Andeutungen des SB vorauseilend erfüllt, sämtliche Nickeligkeiten akzeptiert, "um keinen Ärger" zu kriegen. Diese Entwaffnungs-drossel wird den letzten Rest von Freiheit beim Schießen erwürgen. Die Kriminalisierung von Magazinen, die Einführung von "Führenden" Waffenteilen, die Registrierung von Lowern, Gehäusen sowie den Salut-, Deko- und VL-Waffen wird die Anzahl der Erlaubnis- bzw. Registrierungs-pflichtigen Waffen vervielfachen, es rollt ein gigantischer Aufwand auf die Behörden zu, und in dem dreifach vermaledeiten Entwurf steht immer noch: kein Mehraufwand bei Behörden und beim Bürger, Alternativen: keine! drin. Von der Kriminalisierung der Besitzer=Bürger mal völlig abgesehen. Und dann das Thema Enteignung und Zusatzkosten. Neue AR-15 Magazine kosten ~20€, gebrauchtes Stahlblech etwa 10€ pro Stück. Ich habe ja selbst viel mehr, aber bei 4 Magazinen wäre das schon mal ein Wertverlust von 80€ plus 80€ Neubeschaffungswert. Was wird meine Behörde denn an Registrierungsgebühren erheben ? Wenn ich das für meinen PCC und das AR10 fortführe, komme ich an die 1.000 € Schaden allein aus den Magazinen. Dazu kommen dann noch die Gebühren für die Registrierung der VL-Waffen sowie zusätzliche Lager-Schränke für große Magazine, so ich denn wenigstens einige normale, nicht-kastrierte Magazine gebrauchen will. Wenn ich mir diese ganzen Unverschämtheiten klargemacht habe, dann kommt der Moment, wo ich über die Begründung der Richtlinie nachdenke. Handelserleichterung ? Terrorismus-Bekämpfung ? Die RL ist technischer Schwachsinn, sie ist rechtlich unbegründet kriminalisierend, sie belastet die Bürger unverhältnismäßig, denn die vorgeschobenen Ziele werden nicht erreicht. Sie ist durch die Verwaltungen undurchführbar, ein Effekt stellt sich nur durch das Nudging des Staats ein, der nun Bürgererziehung auf dem Verwaltungsweg betreibt. Ein Herr Juncker, der sich mit Leibwachen umgibt, die Kriegswaffen führen, erklärt den Freizeit-Schützen zum Problemfall und die Politiker der deutschen Regierung lassen einen solchen Erfüllungs-Entwurf zum Gesetz werden. Das ist ein Tritt in die Klöten für Jeden wie mich, der einmal staatstragend war. Ich denke jetzt ganz intensiv darüber nach, wie der Staat von mir weniger Geld erwirtschaften kann.
  12. Hilft das beim Schrank-Schieben ? Ich will gar nicht wissen, welche intime Beziehung Du zu Knallpistolen aufbaust. Fragst Du mich als Dolmetscher für Waffenrecht oder als Ingenieur ? Ersterer sagt Dir, daß "zuhause" die kanone entweder herumgeschleppt wird, dann kann sie geladen sein. Oder Du deponierst Sie irgendwo "für Alle Fälle". Dann aber getrennt von der Munition im verschlossenen Behältnis. Letzterer sagt Dir, daß das gesamte Waffenrecht ein Ausdruck des tiefen Mißtrauens ist, was Politiker gegen ihre Bürger hegen.
  13. Falltür-Definition: Solange nichts passiert, ist alles OK. Das mag zwar einem SB nicht passen, aber man kann trefflich darüber streiten, ob das denn ausreichend ist, oder nicht, ich erinnere an die Abschließbaren Wandhaken. Wenn etwas passiert, also die Waffe in die Hände von nicht-Berechtigten gelangt, dann waren die Vorkehrungen ungeeignet. Das ist nur logisch, damit muss jeder selbst für sich entscheiden, ob für ein F-im-Fünfeck Gewehr das Wegschließen in einem Präsentationsschrank ausreicht.
  14. Zur Verbesserung der Schlafhaltung. Wenn Du die Kanone nicht führst, soll sie weggeschlossen sein. Dafür gibt es eben Schnell-Öffner-Tresore. Ebenso die "echte" Schusswaffe. Ein Schneller Zugriff für Notwehr oder Affekt-Verfügbarkeit sind ja gerade die Dinge, vor denen Dich der weise Staat mit seinen Regeln schützt.
  15. Wenn man aber jetzt keinen Einfluss auf den Prozess nimmt, dann bleibt der ganze Schwachsinn drin, der jetzt dort hineingepinnt wurde. Vorschläge: - Wegfall §6(1).2 AWaffV Entlastung des BKA - SD auch für Sportschützen erwerbbar. (Kontingent, nur für LW...) - Neuregelung Kontingent: Jeder Schütze ohne Prüfung 5 Waffen von den besonders Bösen, also Halbauto-LW, kurze Mehrlader für PatronenMun in beliebiger Kombination. - (V)RF auf Gelb - 1 Lange EL-Flinte für Alle zuverlässigen, sachkundigen und geeigneten Bürger erwerbbar. - KWS gilt auch für Hieb- und Stichwaffen (erlaubte) - <Euer Vorschlag hier>
  16. Genau. So definiert sich nämlich der spezielle Umgang mit Waffen: "Führen" - Außerhalb der Eigenen Wohnung oder der Eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte + Kontrolle über die Waffe haben. = Führen. Wenn man nicht die Kontrolle (im WaffG heißt das "tatsächliche Gewalt") über die Waffe hat, dann bewahrt man sie meist auf. Dabei ist immer ein Abhandenkommen oder der Zugriff durch einen Nichtberechtigten auszuschließen. Zu den Aufbewahrungspflichten sagt die AwaffV einiges aus, für "scharfe" Waffen darf die Munition definitiv nicht danebenliegen. Ich meine sogar für die SSW wäre Mun und Waffe getrennt (in getrennten Behältnissen) aufzubewahren. Also 1 Geldkassette für die Waffe und 1 für die Munition. Dies ist kostenlose Rechtsberatung, sie ist soviel wert, wie Du dafür bezahlt hast.
  17. Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche.
  18. Nicht jeden Quark öffentlich breittreten ist ja OK, vor Allem: Es ist die Entscheidung der Beteiligten. Aber bei DIESEM Gesetzes-Entwurf haben die Verfasser jegliche Scham abgelegt. Oder eher: Kinderstube, Benimm, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit und Ehre der Polit-Akteure wurden nachts von der geheimen Staatspolizei verhaftet, an einen unbekannten Ort verbracht, füsiliert und in flachen Gräbern verscharrt. Ich erinnere doch noch einmal an den infamen Werdegang der Richtlinie: - Nach den schändlichen Attentaten in Paris meinte die EU-Komission a ) Ihre Handlungsfähigkeit und Wichtigkeit öffentlich unterstreichen zu müssen und b ) aus tiefem Misstrauen gegen die Bürger der EU ein weiteres Gängelband flechten zu können - Sie zerren einen fast verstaubten Entwurf aus der Schublade, garnieren ihn mit Arbeit, die sie bisher vor sich hergeschoben hatten (Deko-/Deaktivierungs-Richtlinie) und schicken ihn, wohlwissend, daß die EU nicht zuständig ist, unter dem Deckmantel der "Handels-Harmonisierung" in den Gesetzgebungstrog. Da war noch alles Mögliche drin, von Anscheinswaffen bis Militärkaliberverbot, Halbauto-Komplettverbot und sonstigem geistigem Dünpfiff aus der Feder von Frau Malmstöm und den NGOs wie "Small Arms Survey". - Das Parlament hat, gefüttert von einer halbwegs aufgeschreckten Lobby, die größten Grausamkeiten aus dem Entwurf herausgeschnippelt, da wachen die restlichen Staatsgläubigen und Staatsverdiener auf. Die Deutsche Bürokratur stülpt in einer Nacht und Nebel-Aktion das deutsche Waffenrecht allen anderen Ländern Europas über, wieder einmal muss am deutschen Wesen zumindest die EU genesen. -Der Komission, speziell Ischias-Juncker ist es ein Affront, daß das Parlament nicht sofort nickt, wenn er rülpst und er beklagt sich bitterlich über die vernünftige Parlamentsarbeit. Speziell im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hat nämlich seine schöne Entwaffnungs-Vorschrift ordentlich Federn gelassen. Schuld ist wiedermal die mächtige Waffenlobby (TM) also wir paar Freizeithanseln. - Die Richtlinie wird gebündelt und en Bloc mit weiteren Gesetzen beschlossen, ohne dritte Lesung, ohne vernünftige Debatte. - Unsere Superduper-demokratische Regierung schafft es nicht, die untauglichen Regelungen der Richtlinie als absolute Minimal-Umsetzung ins deutsche Gesetz zu schreiben. Nein, mit deutschem Gründlichkeits-Anspruch soll es der ganz große Wurf des Waffenrechts werden, der die Welt wieder zu einem Besseren Platz(TM) macht. Also sind wir Deutschen wieder zu spät und verletzen feierliche Verträge. Soweit zum Werdegang. Und das, was jetzt umgesetzt werden soll, ist durch den jetzt bestehenden Staatsapparat schlicht nicht zu leisten. Es sind Hunderttausende Standard-Magazine im Umlauf die üblicherweise ein mehrfaches der Patronenanzahl aufnehmen können, die man jetzt für "gefährlich in der Hand von BÜRGERN!!!" definiert hat. Für jeden Polizisten oder Soldaten ist diese Anzahl von Patronen weiterhin als völlig normal anzusehen, btw. Niemand weiß, wer "normale" Magazine hat. Bestraft wird auch nicht Jeder, sondern nur der, der ein passendes Gewehr dazu hat. Die Strafe ist nämlich Verwaltungsrecht und gar kein Gesetzesverstoß (Widerruf der Erlaubnisse). Wer sol's denn kontrollieren ? An jeder anderen Ecke (Rohheit, Eigentum, sexuelle Selbstbestimmung, Drogen) STEIGT die Kriminalität und Waffendelikte sind solange rückläufig bis die nächste Verschärfung wieder ein paar unbedarfte Hansels kriminalisiert (Führverbot von Einhandmessern). Unsere Polizei hat was Besseres und Nützlicheres zu tun, als große Magazine zu jagen. Neben dieser wirtschaftlichen Betrachtung zur Verwendung von StaatsVolksressourcen muss man auch mal mental den Känguruh-Gerichtssaal-test machen. Geht so: Man formuliert die Absicht des Gesetzes mit den Mitteln der Umsetzung und trägt es vor seinem geistigen Auge einer Richterbank voll mit Kängurus (zur verschärften Lächerlichkeit) vor. Falls der Vortrag einem selbst so lächerlich erscheint, dass man Grinsen muss, ist das Gesetz: "Humbug" Also, schließt die Augen und sprecht mir nach: Wir verhindern Terror. Die Mordbuben können sich zwar weiter illegale Waffen und illegale Munition verschaffen. Aber jetzt sind auch noch die Magazine illegal. Und das ist jetzt der totale Durchbruch, echt. Wer jetzt nicht gegrinst hat, der ist wahrscheinlich Politiker einer Regierungspartei in verantwortungsvoller und hochdotierter Stellung. Fackraft also. (Hey, da fehlt ein h) Falls der Entwurf für die Gesetzesänderung mal wieder ideologisch einwandfrei gestrickt wird, hat man ein weiteres Gesetz erlassen, das nicht durchgesetzt wird, erneut zum Schaden des Staatsrespekts. Niemand, der die Richtlinie durchsetzen will, kann auch nur eine Sekunde an "Gesichtswahrung" gedacht haben.
  19. Damit hat man dann einen willkommenen Vorwand, Durchsuchungen bei WBK-Inhabern durchzuführen: Die kriminalistische Erfahrung besagt, daß ein Besitzer von halbautomatischen Sturmgewehren wie dem AR-15 immer auch gigantomanisch gewaltig große Magazine mit allerhöchstem Anscheins-Terrorfaktor besitzt. Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Besitz mit aller rechtsstaatlicher Gewalt zu bekämpfen. Ich geh' schon mal Kaffee kochen. Grün bitte selbst dosieren. Ach und zum L. Winkelsdorf: Der Mann ist Journalist. Er verkauft "spannende Geschichten". Deshalb ist manches bei ihm schlimmer als die eigene Erfahrung es lehrt. Was man ihm aber zu Gute halten muss, ist eine ziemliche Nähe zur Realität, er erzählt zumindest keinen Unfug (wie ich das oben zusammengezimmert habe). Die Versuche der hamburgischen Justiz ihm einen reinzuwürgen waren durchsichtiges Dünkel (i.S. von verletzter Eitelkeit) der Obrigkeit, mit dem die StA glücklicherweise auch gescheitert ist. Für mich ist der Winkelsdorf um vieles Besser als gewisse Funktionäre des DSB oder der Jägerschaft. Er ist Kundig, aber kein technischer Fachmann. Kann durchaus sein, daß er Infos kriegt, immerhin hatte er in der Vergangenheit schon mal ein paar politische Kontakte. Diejenigen, die Informationen haben könnten wären vermutlich die Verbände und das FWR. Aber dort ist eben auch die Geheimdiplomatie die Doktrin. Abwarten und Tee trinken.
  20. Lest vielleicht nochmal den Eingangspost. Es gab keine Verurteilungen. Es gab keine Strafen nach Tagessätze, Freiheitsentzug oder sonstige Auflagen. Zumindest lese ich das hier heraus, kann ja sein, daß das nur eine stromlinienförmige Formulierung war. Dementsprechend verbleiben nur die Ermittlungen der StA. Das ist mMn dann zwar für die Prognose heranzuziehen, aber insgesamt relativ wenig. Alles nur Spekulation, es kommt ja auf das Amt und den speziellen SB an sowie auf die Akte, die dort gelesen wird. Hinweise zu Versuchsballons sind gegeben, zum Umgang mit dem SB auch, jetzt liegt es beim Thread-Ersteller, zu handeln.
  21. Nein ! Doch. Oohh ! Ja, genau. Bei der Tresorkontrolle von 1/2 h sollen bei allen Langwaffen mit festem Magazin Kapazitäts-Überprüfungen stattfinden. Dazu werden passende Dummy-Patronen in jedem möglichen Kaliber durch die Beamten mitgebracht. Ich möchte nämlich nicht, daß meine Waffen mit "echter" Munition zu Hause geladen werden, das widerspricht meinem Sicherheitsempfinden. Das macht ja gerade die Lachnummer aus: Magazine mit "normaler" Größe sind bisher frei erhältlich und nicht registrierungspflichtig. Falls die Kombination "LW+normales Mag" angetroffen wird, dann verliert der WBK-Inhaber seine Erlaubnis. Aber der Sammler oder ein Unbeteiligter (Ehe-Partner) darf sie schadlos besitzen. Ich stelle mir das so vor: Kontrolleur: "Oh, da liegt ja ein ganzer Haufen von M16-Magazinen mit 30 Schuss Kapazität. Na da ham'se sich aber disqualifiziert, ich beabsichtige, Ihnen die Erlaubnis zum Besitz ihrer Waffen zu entziehen." LWB: "Äh, das sind gar nicht meine, die gehören meiner Frau" Kontrolleur: "Achso, na dann ist ja alles in Ordnung. Aber gehen Sie da nicht dran, Sie wissen ja, das ist jetzt verboten." Eine dermaßen untaugliche Regelung mit einer doppelt vorgeschobenen Begründung: - Zur Vereinfachung des Binnenhandels - Eigentlich aber zur Terror-Abwehr gerichtet gegen die unbeteiligten Personen ist eine Lachnummer. Es ist so als ob der Ehemann seiner Frau das Fremdgehen verleiden will. Deshalb verbietet er den Nutten im Bordell seiner Stadt, sich Reizwäsche in Ihrer Größe zu kaufen. Die Komission bringt das EU-Parlament dazu, eine Richtlinie zu beschließen. Damit sollen Terroristen davon abgehalten werden, Anschläge zu verüben. Deshalb verbietet man den LWB, normalgroße Magazine zu besitzen. Ist total logisch und wirksam, echt. NICHT. Und damit da überhaupt keine Unklarheit aufkommt: genau so ist das. (mMn)
  22. Logorhoe ist immer schwierig. Allerdings meinst Du wahrscheinlich: Der SB kriegte Dinge zu hören, die ihn direkt etwas angingen, aber nachteilig für den Gesprächspartner waren. Aber andererseits kann man im persönlichen Gespräch 2 positive Aspekte nutzen: Einmal kann (eventuell notwendige) Klärung direkt und ohne den Zeitverlust von Schriftverkehr erfolgen, zweitens gibt man seine non-verbalen Kommunikations-Informationen weiter, die sonst verloren gehen. Da muss man auch hier im Forum achten, niemand hört die Ironie bereits am Tonfall und wenn's eine lustige redewendung sein soll, kriegt's bestimmt einer in den falschen Hals.
  23. Es gibt einige Problemkonstellationen: - Ich verwende blockierte 20er - In ein 10er Mag in 6,8 SPC passen wohl 25 .223 Patronen - Die Beretta 92 Magazine passen in meine CX4 Außerdem ist es grober Humbug, daß ich mir Verwaltungsrechtliche Konsequenzen einhandele, während mein nicht WBK Nachbar sein Beta-C Magazin besitzen darf. Alles wegen nicht regulierten Teilen.
  24. Totaler Spekulatius, niemand weiß etwas. In der Vergangenheit hat sich der Gesetzgeber vor Entschädigungen gedrückt, indem er angeordnet hat, die nunmehr verbotenen Gegenstände an einen Berechtigten zu überlassen. Es gibt verschiedene denkbare Ausgestaltungen nach der RL, hier die möglichen Varianzen 1. Was ist böse und verboten - Jedes Magazin, das in die Waffe passt und mehr als 10 Schuss aufnehmen könnte. (Magazin-Körper ist größer) - Magazine, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können. (Blockierte Mags sind OK) Untervarianz: nicht mit herkömmlichen Mitteln zu beseitigen... 2. Was ist mit Zusatz- / Ausnahme-Genehmigungen - Jeder, der "böse" Magazine hat, kriegt eine Ausnahmegenehmigung (voller Bestandsschutz) - Jeder Schütze kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen, muss aber Bedingungen erfüllen (IPSC international schießen, EFw-Pass vorhanden für die Waffe..) 3. Wie wird Dual-Use geregelt - Magazine, die in FFW und in Karabiner passen, dürfen bis zu 20 Schuss fassen oder nicht 4. Ist KK betroffen - auch feste Magazine wären böse, bei KK gibt's ein paar Modelle, die dann komplett nach Kat."A" wechseln. Da gibt es so viel Möglichkeiten, wie unsere Politikos das versauen können, das kann jetzt noch keiner voraussagen. Ich würde den HA kaufen und ausreichend viele Magazine von meiner Frau zu Weihnachten wünschen.
  25. Und genau das können wir kaum errätseln. Daher möchte ich Dich ermutigen, den Versuch dennoch zu starten. Probier's einfach aus, gib z.B. den Antrag persönlich ab, wenn Dein Amt das mitmacht, biete an, Dich vorzustellen etc. Die meisten SB in Waffenbehörden, die ich kenne, mögen Kundenkontakt, wenn er denn nicht "feindselig" erfolgt. Sind normale Menschen, die 'nen Job machen, nicht notwendigerweise die oft beschworenen (privaten) Waffenbesitzer-Hasser. Wenn es Dir hilft, Meine Prognose sieht eher positiv für Dich aus. Also: wenn's Dir wichtig ist, starte den Versuchsballon, dann ist die Ungewissheit weg.
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