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DAS ist doch gerade der Aufhänger um die Kontroverse. Man hat damals ein "Friedensgewehr" beschafft. Das klingt jetzt ein bisschen abfällig aber was waren denn die Anforderungen ? Nato-Patrone für zum mehr dabei haben leicht, mit Zieloptik beidhändig gut zu reinigen robust und zuverlässig ungefähr so präzise wie das SG vom "Feind", die Kashi Einzusetzen für die Friedensarmee in Mitteleuropa ohne Armeen an der Grenze. Dann hat man dieses Gewehr in die Wüste, den Dschungel und den Geröllhaufen geschickt. Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß Temperaturschwankungen, wechsel in der Feuchtigkeit und hohe Schussbelastungen negativ auf die Präzision auswirken... Der Fehler liegt für mich in der Erwartungshaltung, daß man mit einem Trecker auch Formel 1 Rennen gewinnen kann, nicht in einem grundlegendem Mangel am Trecker. Jetzt ist der Anspruch plötzlich, auf 800m mit der Nato-Patrone einem Selbstmörder den Zünder aus der Hand schießen soll. Das geht auch mit einem Super-Gewehr nicht. Achja, und es darf nix kosten, muss die heimische Wirtschaft unterstützen und niemand darf einen Fehler gemacht haben. Die Posse vor Gericht war doch noch harmlos vor diesem Hintergrund.
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Das kann man aus mehren Richtungen argumentieren. Natürlich hat beim Miami Shootout letztlich eine .38er entschieden, aber trotzdem hat das FBI dann die 10mm Auto gefordert. Hinter Ausrüstungs-Forderung steht manchmal einfach nur ein Wohlfühl-Faktor. Ich fühle mich besser, weil ich könnte, wenn ich müsste. Das führt zu anderem Auftreten und Handeln in allen Lebenslagen, nicht nur am Tag X. Problematisch ist das erst, wenn die Polizei Dir häufiger als Paramilitär begegnet denn als Schutzmann. Entscheidend ist aber letztlich der Werkzeugkasten an Fertigkeiten und Einstellung um in einer heißen Situation erfolgreich zu sein, da gebe ich Dir unbedingt recht. Statt neuem Sturmgewehr wären mehr Kollegen oder weniger Bürokratie hilfreich, oder bessere Unterstützung durch die Judikative / StA / Bevölkerung. Als Kartoffel sollte man nicht in die AntiFa-Parole vom "ScheiXX-Bullen" oder internationaler "ACAB" einstimmen.
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Der Vollständigkeit halber hier eine Antwort von mir. Für den Antrag auf Bedürfnisbescheinigung beim Verband gibt man üblicherweise den Waffentyp an (also "halbautomatische Pistole") und das gewünschte Kaliber (hier: 9x19/9mm Parabellum/9mm Luger) sowie die Disziplin laut genehmigter Sportordnung, für die die Waffe eingesetzt werden soll. Der Schütze ist üblicherweise dafür verantwortlich, daß die Waffe auch wirklich zur Disziplin passt, weil er sonst das ihm bescheinigte Verbandsbedürfnis verwirkt. Auch bei der Behörde werden die Angaben zum Waffentyp und Kaliber genau so gemacht. Mein BDS Landesverband hat's übrigens so eingerichtet, daß im Antragsformular auf die Verbandsbescheinigung nur die Behörden-kompatiblen Bezeichnungen eingegeben werden können. In Ergänzung zur Altersgrenze 25 Jahre für GK: Es könnte ja eine MPU gemacht worden sein, dann ist zwischen 21 und 24,9999 Jahren auch ein Erwerb möglich. Also schließe ich mich Gruger an, der Verband bescheinigt das Bedürfnis: Waffe ist prinzipiell geeignet für Disziplin keine weitere geeignete ist vorhanden die Waffe kann geregelt genutzt werden die Voraussetzungen der Vereins- und Verbandsmitgliedschaft liegen vor es wurden ausreichend viele Schießtermine wahrgenommen Ob Eignung (Alter) vorliegt prüft die BEHÖRDE.
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Oder ein Bild
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn Du das nächste mal mit dem BP sprichst: schönen Gruß. -
Ich bin mir sicher, daß es im Kommentar drinstand. Allerdings befindet der sich gerade in Bearbeitung. Öfter mal beim BDSNET checken.
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An dieser Stelle wieder mal Danke für's Engagement und die Kleckse von Juristerei für Amateur-Gesetzesauslegungs-Diskussionen.
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Und bevor es da drin stand gab's mal nen IM Rundschreiben.
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Das Solllllte ist der kölsche Konjunktiv. Seit Beikircher wissen wir, es ist ein Irrealis. (Ich guck' mal nach ob noch was da sein sollllte....) Du hast das richtig zitiert. Maßgeblich für die Beurteilung des WaffG ist die Lauflänge/Gesamtlänge in der kürzesten Konfiguration, in der noch geschossen werden kann. Das AR mit 10,5"Lauf und abgeklapptem Schaft ist kürzer als die 60 kann aber nicht schießen... Ob LW oder KW lässt sich dementsprechend mit einem Maßband bestimmen.
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GK Pistole Erbwaffe - Zählt eine Erbwaffe zum Grundkontingent?
Tyr13 antwortete auf basti290's Thema in Waffenrecht
Vor Gericht bist Du doch ohnehin in Gottes Hand. Was alles als Auslegungshilfe herangezogen wird, überrascht doch offenbar auch Fachleute, siehe Artenschutzgesetz + Halbautomaten. Es macht mMn Sinn, die VwV als Argumentationshilfe zu nutzen, auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt, ein genehmes Urteil dazu zu erhalten. Die Behörde müsste also dem Beispiel-Erben mit bereits einer KW auf grüne Sportschützen WBK keinen Antrag nach 14.3 abverlangen, wenn der nächste Kauf ansteht. Auch der Verband müsste zufrieden sein. Erst bei der 3. Sport-KW + 1. Erben-KW wird es seitens von Behörde oder Verband kniffelig. Potential für Streit gibt es da wohl, aber große Gefahr sehe ich eigentlich nicht. Typische Menschen haben auch nur zwei Hände und die wenigsten können überhaupt zwei Kurzwaffen gleichzeitig bedienen. Ob man vor diesem Hintergrund überhaupt eine höhere Schwelle zum Erwerb der 3. KW aufbauen muss, stelle ich deshalb in Frage. Garantierte Rechtssicherheit gibt es also (mal wieder, zu unser aller Überraschung) nicht, aber doch gute Argumente. Zumindest macht man nicht offensichtlich etwas unrechtes, wenn man dem Erbfall dann auch etwas Gutes abgewinnt, nämlich eine Kurzwaffe, die nicht 2/6 oder dem Kontingent unterliegt, erwirbt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Genau. Erstmal müsste jedem klar sein, daß "große" Magazine kein Problem sind, wenn hinter dem Schaft alles stimmt. Insofern ist die geringfügige Lockerung ein Schritt in die Richtige Richtung. Mir ist zwar immer noch nicht klar, weswegen ein HA mit 4 Schuss böse, ein Repetierer mit 5 Schuss jedoch gut ist, aber egal. Das Urteil vor dem BVerwG erging doch gegen einen Jäger, der sich für Übungszwecke eine 10/22 holen wollte, wenn ich das noch richtig in Erinnerung hatte. Von mir aus kann man zum Üben auf den laufenden Keiler auch ein 10er+ Magazin verwenden, um nicht ständig friemeln zu müssen. Jetzt endlich erlaubt... Also: alles (wird) Gut. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Kann das der Grund gewesen sein ? Anpassung einer ohnehin "abgeschriebenen" Vorschrift an die Bundeseinheit ? Ich sehe übrigens den Sinn nicht, in einem Landesgesetz kopierte Paragrafen drin zu haben, die korrekte Änderung wäre doch dann, den identisch geregelten Problemen nur das bundesweit gültige Gesetz gegenüberzustellen. Wahrscheinlich wieder blauäugiger Spekulatius von mir. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Bei Durchsuchungen scheint es Mir so, als ob die ohnehin mehr als taktisches Mittel eingesetzt werden anstatt die gezielte Sicherstellung von ganz bestimmten Dingen. (Was ja die eigentliche Aufgabe wäre) Es gibt wohl theoretisch die Möglichkeit, daß ein Richter keinen Beschluss erlässt, das ist aber selten afaik. Und bei der Durchsuchung geht's nicht um's Finden von Ostereiern, sondern um das Ausforschen der lokalen Personen. Logorhoe ist die Krankheit, auf die der Staat in dieser Situation baut, oder eben der "zufällige" Beifang. Wenn das Rollkommando (SEK, MEK, GSG9) anrückt, dann gehen Fensterscheiben, Wohnungstüren etc. zu Bruch, das ist durch die richterliche Anordnung aber zuerst einmal gedeckt. Das Erschießen von Haustieren lässt sich über Notstand recht-Fertigen, es gibt auch kein Anrecht auf Schmerzensgeld, solange der Beamte in gutem Glauben handelte. Die Beamten geraten aber dann intern in Erklärungsnot, wenn sich hinterher nicht ein tatsächliches "Fundstück" präsentieren lässt, der Computer mit Verdacht auf Kinderpornos, ein Beutel weißes Pulver, das Fallmesser/Balisong/Einhandmesser/Schlagstock/Baseball-Schläger oder eben ein Schlagring. Das Ende oder die Verhinderung einer Durchsuchung nach sofortiger Herausgabe der gesuchten Gegenstände erfolgt nur in Anwesenheit eines Rechtsberaters. Aber im Prinzip geht das genau so. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Kann das sein, daß die den Schlagring mitgebracht haben, damit sie den Einsatz nicht selbst bezahlen mussten ? (Sorry, ich meine natürch, damit klar ist, daß der Einsatz rechtmäßig und verhältnismäßig erfolgte, und somit die Kollateralschäden privatisiert bleiben.) Ich hätte das jetzt in Grün schreiben müssen, aber ich weiß nicht mehr, welche Teile. Lassen wir also interaktiv, Ihr könnt selbst kolorieren. -
Du meinst sicher, Du hast Dich gegen die (unbegründete) Vorverurteilung gewehrt, oder ? Weil: für's Stigma braucht's ein Wunder für die Wunde. Und gegen Gott kannst' Dich schleicht verteidigen. Und jetzt hab ich die Stigmatisierung verteidigt.
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SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Tyr13 antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Aha, beim Zugriff muss der Flachmann also geleert sein...man könnte ja schießen müssen... Sorry, der Ball lag auf dem Punkt. Natürlich hilft Dir typischerweise nichts gegen den Inhaber des Hausrechts. Hab' ich auch schon durch: Im Legoland haben sie mich nach einem Taschenmesser gefragt und ich habe stolz mein 42a-konformes Modell vorgezeigt. Reaktion: "Das hat aber eine feststellbare Klinge. Das geht nicht. Entweder sie geben es hier ab und wir schmeißen es dann weg, oder sie gehen zurück zum Auto und lassen es dort." Hat die erste Achterbahnfahrt um 10 Minuten verzögert. Selbst rechtlich nicht haltbare, falsche und irrige Positionen übertrumpfen dann das Gesetz. Man kann damit leben und muss dann eben abwägen, ob die Durchsetzung der eigenen Position dann die Sache wert ist. Die anwaltliche Aussage bestätigt aber MarkF's Post. Und man hat immerhin mal eine schlüssige Argmentation, falls aus der Hausrechts-Sache dann noch irgendwas aufgepumpt werden sollte. -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Tyr13 antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
MarkF hat starkes Kung-Fu. Es ist doch nun einmal so, daß Juristerei zum Ziel hat, Interessen (der vertretenen Partei) mit Hilfe von Gesetzen durchzusetzen. @BautzVorwurf, daß er dies tat, muss geradezu wie ein Lob wirken. Der Einzige, der unserem TE also geHOLFEN hat war er. Ich finde die Argumentation auch sehr angenehm, löst sie doch zum beispiel das Problem auf, daß man aus dem Geschäft herausgeht (Mit "Irgendetwas", was man transportiert, weil man zum zugriffsbereiten Führen eine Erlaubnis bräuchte, die man nicht hat) und in eine Volksfestähnliche Veranstaltung wie den Weihnachtsmarkt hineinmuss, um zur Bahn zu gelangen. Also: 12.3 gibt doch eine gangbare Möglichkeit, zu führen, ohne sich strafbar zu machen. Cooles Argument. Aus rein praktischer Erwägung rate ich ja häufiger zur Befolgung der Regel "Verdeckt heißt verdeckt", wenn es dennoch mal zu einem Konflikt kommen sollte, dann würe ich nicht zögern, das Argument ins Feld zu führen. Vor allem, weil es MIR nützt, nicht dem KONTROLLETTI. Mir ist auch klar, daß meine GEGENSEITE im Falle des Falles genau die Negierung des Arguments als ihren eigenen Vortrag bringen wird, das habe ich selbst vermutlich aus Vorsicht, in meinen vergangenen Posts ja auch getan. Ich denke, es ist klar, daß man sich beim Herumschleppen des Gasers auf dem Volksfest in eine Konfliktsituation bringt, wo es überhaupt gegensätzliche Interessen und damit auch Rechtsgelehrte gibt, die miteinander in den Ring steigen wollen. "Nicht und Nicht" ist für genau diese Situation eigentlich ein vernünftiger Kompromiss. Wer also das für eine gute und gangbare Idee hält, z.B. weil er sich dann besser fühlt, wenn es auch nur auf dem Weg ist, hat jetzt eine rechts-Argumentation. -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Tyr13 antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Wir sind weitab gelandet. Was ich aber (mit beschränkter Ausbildung) noch festhalten will, ist, daß der Kollateralschaden des WaffG und besonders des §42 erheblich ist. Hier mal meine Besipiele: 1.) Anscheinswaffen, wie die Airsoft P08, dürfen ja gar nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Es gilt aber die Führ-Ausnahme nur für tatsächliche Waffen, auch mit Zustimmung des Inhabers von Hausrecht dürfen mMn die Plempen nicht auf privatem Grund außerhalb des eigenen aus dem verschlossenen Behältnis entnommen werden. 2.) Die Anscheinswaffen und tatsächlichen Waffen, die z.B. beim Karneval oder beim Mittelalter-Spektakel geführt werden, bereiten enorme rechtliche Probleme. Da muss man dann sich zurückziehen auf den Darsteller einer Theateraufführung oder man bräuchte Ausnahmegenehmigungen. 3.) Die Waffen von ~1780, die in Amerika beim verfassen des 2ten Zusatzes modern waren, sind auch in Deutschland nicht mit einem Führverbot erfasst, also die Steinschloss-Pistole dürfte zur SV eingesteckt werden. Das sind die Waffen der napoleonischen Kriege, aber die Airsoft muss im Behälter verschwinden und für die Knallpistole braucht man den KWS. Irgendwie sehe ich da Verbesserungsbedarf. Die Verschwendung von Ressourcen, die mit dem WaffG gegen den meist unbescholtenen Bürger fortgesetzt betrieben wird, sollte man mal wirklich konsequent überdenken. -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Tyr13 antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Um das Problem der Knallpistole mal von ein paar anderen Seiten zu beleuchten: Die Knallpistole ist auf jeden Fall eine Schusswaffe nach den Definitionen der Anlage 2, entweder als Schreckschusswaffe oder als Reizstoffwaffe explizit oder aus der allgemeineren Definition des gleichgestellten Gegenstands, der dafür bestimmt ist, Munition zur Signalgebung abzuschießen. Es handelt sich nicht um eine Anscheinswaffe weil es eben eine "echte" Waffe ist. Mit einem Prüfzeichen der PTB ist der Erwerb ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich. Die Aufbewahrung muss getrennt von zugehöriger Munition erfolgen. Das Führen ist mit einem kleinen Waffenschein erlaubt. Das Schießen ist auf Privatgrundstück erlaubt, auch ohne Schießerlaubnis, bei Not- und Rettungsübungen sowie bei Sportveranstaltungen zur Startsignal-Gabe. Das Führen ist erlaubnisfrei (§12), wenn "nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit" und im Rahmen des Bedürfnis. Das Führen auf Volksfesten ist nach §42 verboten. (Ist Waffe nach §1) Der §42a trifft nicht zu, daher ist das Führen im verschlossenen Behältnis nach §42a.2.2 keine gangbare Ausnahme. Wenn ich das Problem also analysiere, dann wäre das Volksfest eigentlich Schreckschusswaffenfrei, der Transport aus dem Laden nach Hause im verschlossenen Behältnis nach §12 erlaubnisfrei. Weil ich persönlich den §42 für einen Gummiparagraphen halte, würde ich immer zu Nr.11 raten: "Du sollst Dich nicht erwischen lassen" Ich schleppe nix zu öffentlichen Veranstaltungen hin, was auffallen könnte. Wenn ich der Meinung bin, ich müsste den Gaser unbedingt dabei haben, gehe ich nicht hin. -
Na, äh, doch. Erlaubnispflichtige Waffe -> Aufbewahrungsvorschriften... Die Pflicht hat er, ob er sie erfüllt, bezweifle ich. Wer sich schon nicht um Verbote und/oder Sanktionen von Dingen wie Raub, Geiselnahme, Körperverletzung, Mord und Totschlag schert, für den ist dieses Vergehen vermutlich nachrangig. Interessant ist eben, daß unser Gemeinwesen den treudoofen Bürger entwaffnet und ihn gleichzeitig nicht schützen kann.
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Ja, aber was bringts ? Wenn man das auf die Spitze treibt, dann könnte man in das Futteral, aber neben die Waffe auch ein gefülltes Magazin verstauen. Wäre dem Gesetzesbuchstaben immer noch gerade eben OK. Solange die Gefahr, seine Waffen durch die Obrigkeit zu verlieren größer ist, als die Gefahr, Leben und Gesundheit durch marodierende Räuber zu verlieren, macht ein vernünftiger Schütze soetwas nicht. Falls sich das jemals verändern sollte, sind sowieso die Regeln des WaffG eher nachrangig.
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War Dir das noch nicht klar ? Deine Begründung ist übrigens am falschen Ende aufgehängt. Führen ist erlaubnisfrei wenn: - es im Rahmen des Bedürfnis (:bad:) erfolgt - Die Waffe nicht zugriffsbereit und - nicht schussbereit ist Das Fummel-Schloss, das viele vom Gesetz gefordert sehen, kommt aus der Erläuterung, daß ein Achtung: verschlossenes Behältnis auf jeden Fall eine Möglichkeit ist, sicherzustellen, daß die Waffe nicht zugriffsbereit ist. (und das erfordert ein Schlössileinchen, Kabelbinder etc. ZUSÄTZLICH zum Reißverschluss, weil: Reißverschluss für normalen Gebrauch, Zusatz für Schutz vor Unbefugt) Wenn Du jetzt das Futteral neben Dir auf den Sitz legst, dann kann ein Schlössileinchen Dir Diskussionen mit dem SC grün-Weiß ersparen. Ich bin andererseits auch felsenfest davon überzeugt, daß mein Revolver im Futteral, in der Rangebag, im Kofferraum ebenfalls nicht zugriffsbereit ist. Da gibt es nämlich Maßstäbe wie: nicht weniger als drei Handgriffe und nicht weniger als 3 Sekunden, dann Nicht zugriffsbereit. Aber wir redeten über andere Dings, äh Länder und Sitten.
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Die gesamte verschlössileinchente Fumnmellele-ei ist überflüssig. Man kann sie machen, wenn man will, und dann ist man laut Erläuterung des Gesetzes auf der sicheren Seite(TM). Gewinn für öSiO: < 0,0001 % Mehraufwand (1Min) für alle Schützen in 'Schland bei 2-wöchigem Standbesuch: 2 Mio x 1Min x 26Termine = 52 Mio Minuten ~ 1 Mio Stunden Freizeit. (Ja, Ja, es ist wahrscheinlich weniger, klingt aber gut.) War nur ein Beispiel, warum der Gesetzesbegründung vorausgeschickte Satz "keine Auswirkungen" häufig totaler BS ist.
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Irgendwie verstehst Du mich nicht. Meine Position: Wegen mir sollten Waffen, die man nicht sicher kontrolliert, entladen sein. Wer mit einer Kanone herumfuchtelt (brandishing) ist für mich ziemlich nahe an der Nötigung. Meine durch deutsche Gesetze eingeschränkte Position: Die Waffe ist beim erlaubnisfreien Führen entladen. Sie darf nicht schnell in Anschlag gebracht werden können. Was hat meine Pack-Anleitung falsch gemacht ? Was hat die Pack-Anleitung des Kollegen falsch (i.S.v.: gesetzeswidrig) gemacht ? mMn: nix. Gestört hat mich nur seine Meinung, ich müsste es genauso machen wie er, weil ich da eben anderer Meinung bin. Alles Easy.
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Der Kamerad, der das tat, hat mich auch prompt angepflaumt als ich Hülsen und unverbrauchte Mung gemeinsam im Beutel in die Range-Bag neben mein (huch) nicht abgeschlossenes Futteral gepackt habe und die Range-Bag zugemacht habe. Also habe ich mir die Belehrung angehört, ihm gesagt, daß ich anderer Meinung bin und gegangen. BTW: Verschlossen ist der terminus aus dem Rechts-Sprech. Mit einer Vorrichtung zum Verscließen versehen, die über das normale Schließen hinausgeht. Beispiel soll der Haken am Kaninchenkäfig sein, der die Türe zuhält (ge-schlossen), ein Schloss hindert den Unbefugten am Öffnen (VER-schlossen).