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Christian 555

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  1. Hi Steven, ich würde den Adapter drauf lassen. In den ´70 und ´80 wurden diese Adapter meistens gelötet, später sehr oft geklebt. Vielleicht hast Du dadurch auf dem Lauf unterhalb des Adapters keine Brünierung mehr. Zudem bringt die Waffe mit Adapter sicherlich nen 50er mehr im Wiederverkauf. VG Christian 555
  2. Mir schwant bei dieser "Deko-Durchführungsverordnung" nichts Gutes. Ist doch nur eine Frage der Zeit, wann sie ein "Dekowaffenregister" einführen und die Aufbewahrungsrichtlinien (mind. A-Schrank, falls nicht gleich VDS-Klasse 1) festlegen. Fehlt doch nur noch eine Bedürfnisprüfung inkl. Überprüfung des Dekowaffenbesitzers alle drei Jahre (erneute Bedürfnisprüfung inkl. Beibringung einer fachärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung). Haben die überhaupt nen Plan wie viele Deko's und Teilesätze die letzten 40-45 Jahre hier in D über den Tisch gegangen sind (mit und ohne Zertifikat)?
  3. Ähhh,........das stimmt so nicht ganz. Die Zollinhaltserklärung wird von Dir aus via Internet ausgefüllt (was die Weiterleitung angeht). Da wäre ich etwas vorsichtig mit. Zudem hast Du das Problem der Bezahlung in den USA. Ein Shop sieht sofort das die Kreditkarte aus D kommt und die Rechnungsanschrift (D) nicht mit der Versandanschrift (US) übereinstimmt. An dieser Stelle ist dann schon meistens "Game over". Viele US-Shops sehen sich heutzutage auch gerne die IP des Bestellers an. Da ist dann meistens Game Over Teil II angesagt.
  4. Jein,.....ich bin da aber gerade an so einer Sache dran. Ein anderer Bekannter hat aus dieser Frankonia-Verkaufsaktion eine brünierte M952 (5") für unter 400,- bekommen (LP 1600,-). Ist das mit 1500,- der Frankonia-Sonderpreis gewesen? Bei einem anderen Händler gingen die nagelneu schon für 1299,- über den Tisch (M952 in 6" mit Holzgriffschalen).
  5. Kann mir mal wer verraten für welchen Preis damals die 952 (Masterpiece) und die 5906 (Target Champion) über den Tisch gegangen sind? Vielleicht noch ne kurze Info ob in 5 oder 6". Danke! PS: Vielleicht hat ja wer ein Screenshot von dem Angebot gemacht. :biggrin:
  6. Kann ich so unterschreiben!!!! Er wohnt jetzt weiter im Süden. Später ging auch mein Blutdruck ganz schön in die Höhe, inkl. Schaum vorm Mund.
  7. Christian 555

    Erbenprivileg

    Vom Ergebnis her in Ordnung. Das "Erbrecht" macht ja nicht an der Grenze halt.
  8. Ach so,........ Diese User haben ihr Pensum an nacktem "Bildmaterial" für dieses Kalenderjahr bei weitem überschritten. Da war leider nix mehr zu machen. Eine erneute Anmeldung im HA-Forum kann frühestens erst ab 03/2007 erfolgen.
  9. Bei mir funktioniert es ohne Probleme.
  10. Und wie oft passieren solche Kontrollen? Wer kontrollieren will sollte sich mit dem Gesetz auskennen!
  11. Wird wohl eine identische Dienstanweisung sein wie in NRW.
  12. Tja, meine Sache mit der gelben WBK liegt auch beim RA. Leider hat sich die letzten Monate nicht viel getan.
  13. @Gromit Ist mir schon klar. Bei mir haben die auch keine Chance. Nur hierzulande stielen die verschiedenen Sachbearbeiter die Sache so ein, als wenn sie rechtlich dazu befugt wären. Da wirst Du richtig überrannt. Die wenigsten WBK-Inhaber wissen - mangels FWR-Mitgliedschaft, usw. - um die genaue Rechtslage oder wollen keinen Zoff. Zwischen den Zeilen lassen die SB`s auch klar durchblicken, daß es besser wäre zu kooperieren. Die Sache mit dem PB (Paderborner)-Rundschreiben ist so eine sagen wir mal "allgemeine Befugnisüberschreitung der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde ohne Ermächtigungsgrundlage". Teilweise ist man sogar in diesem Bezirk dazu VERPFLICHTET, den Erwerb von kleinerern oder gleichen Wechselsystemen der Behörde anzuzeigen, wenn man sie schon nicht eintragen läßt (Beleg vorhanden). Die Rechtsauffassung in diesem Bezirk ist schon etwas arg abenteuerlich.
  14. Rechtlich ist es nur in einem Punkt in Ordnung: Aufbewahrungsnachweis. Warum aber gleich bei der Masse der WBK-Inhaber ein Hausbesuch inkl. Überprüfung aller Waffen bis ins Detail (!!!) gemacht wird, ist mir nicht ganz klar. Hoffen die auf Zufallsfunde? Der Nachweis der sicheren Verwahrung ist eine Sache, mir im 2-Mann-Team die Bude auf den Kopf stellen eine andere. Das man - auch als Alt-WBK-Inhaber und WBK-Inhaber aufgrund der Amnestie von `72 -`76 für jede einzelne Waffe (z.B.: Schwarzpulverrevolver, Signalpistolen, WBK-pflichtige Luftdruckwaffen und WBK-pflichtige Schreckschußpüster, usw.) einen 18-maligen Jahrestrainingsnachweis zu erbringen hat, da man andernfalls die Waffen an einen Berechtigten oder der Polizei zu übergeben hat, ist noch nicht einmal rechtlich wasserdicht. Wer keine Trainigsnachweise erbringt, wird eiskalt vorgeladen. Leider hat der SB mit diesem Einschüchterungsschreiben aufgrund allgemeiner Unwissenheit sehr viel Erfolg. In NRW läuft leider sehr viel auf der Einschüchterungsschiene.
  15. @caliber Hast Du auch schon das berühmte PB-Schreiben erhalten? Würdest Du es mal nach Unkenntlichmachung Deiner Personalien hier reinstellen? VG Christian
  16. @Steven Sehe ich auch so. Es würde uns wirklich etwas weiterbringen, wenn viel mehr WBK-Inhaber vor den zuständigen Vw-Gerichten klagen würden. Dies wissen bei uns aber leider auch die waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden. Im §14 IV - Fall sieht es dann so aus, daß wenn Du hier bei uns eine Schußwaffe auf die neue gelbe WBK ohne gesonderte Verbandsbescheinigung und ohne Voreintrag in der WBK gekauft hast, die Behörde ganz massiv Druck macht und mit allen Mittel versucht Dich einzuschüchtern (Drohung - Verlust der WBKn&aller Waffen, Durchsuchung, Sicherstellung, usw.). Erst wenn Du den Anwalt eingeschaltest hast, meist erst nach einigen Wochen, d.h. nach Einholung der Deckungszusage, Übersendung der "Fakten" an den Anwalt, usw., tragen sie Dir zähneknirschend die Plempe ein, noch bevor der Anwalt überhaupt richtig tätig werden konnte. Diese Art und Weise der "Durchführung" hat aber den Vorteil, daß sehr wenig Fälle vor Gericht landen, sich aber eine Vielzahl von WBK-Inhabern von dieser Vw-Praxis perfekt abschrecken lassen. Und nun sagt mir doch mal bitte, daß die so etwas nicht ganz bewußt machen. Für mich hat das irgendwie schon fast mafiöse Züge an sich.
  17. @Dynamite Harry Das Problem ist, daß die Behörde bei einem Besuch die Erwerbsanzeige und die WBK überhaupt nicht annimmt. Ist mir selber passiert. Warum und wieso nicht, konnte und wollte man mir nicht näher erläutern. Eine rechtsmittelfähige "Antwort" oder nur einen Vermerk auf der Anmeldung zwecks Fristwahrung habe ich vergebens gefordert. Hier wurde mir insofern die Pistole auf die Brust gesetzt, daß sie, wenn ich die Waffe nicht binnen x-Tage einem -anderen, richtigen - Berechtigten überlasse, meine waffenrechlichen Erlaubnisurkunden widerufen sowie mein ganzer Waffenbestand erst einmal einkassiert und ein Verfahren gegen mich eingeleitet werden würde. Und nun frage ich Euch eines: Glaubt Ihr wirklich, daß dieses komische "Verhalten" der NRW-Behörden auf individueller Rechtsansicht des jeweiligen einzelnen Sachbearbeiters beruht oder vielmehr auf einer dienstlichen, zentralen, für uns nicht zugänglichen Schikaneanweisung von oben?
  18. @caliber War das der Herr T. oder der Herr B.? Die Sache mit dem Voreintrag hatte ich bei meiner neuen gelben auch (PP-Bielefeld). Die schlimmsten Sachen sind in Paderborn gelaufen; u.a. auch mit diesem Rundschreiben an alle Waffenbesitzer und den Trainingsnachweisen, usw........alles ohne Rechtsgrundlage.
  19. @Gunny Tja, so lebt man halt in NRW. Die hiesigen Waffenbehörden haben ihre eigene Rechtsauffassung von ungeschriebenen gummihaften Rechtsnormen und denken nicht daran, ein - ihrer Ansicht nach - unzureichendes WaffG eins zu eins nach dem Willen des Gesetzgebers umzusetzen. Dies sieht bei uns genau so aus: Für jede einzelne Waffe - nicht Waffenart - ist eine eigene Verbandsbescheinigung erforderlich (wird nirgends gefordert)! Auch für EL-Langwaffen auf die alte gelbe WBK! Auch der Steegmann Erlaß - welcher 3 Waffen pro Kategorie zuläßt - juckt die überhaupt nicht. Ärger von oben haben die auch nicht zu erwarten, da diese Interpretation noch mehr nach den Wünschen des IM-NRW ist. Rechtsmittelfähige Bescheide gibt es auch nicht. Warum wohl? Kaufst Du eine Waffe der "passenden" oder "unpassenden" Art wird sie Dir ohne erneute Bescheinigung nicht eingetragen und man läßt Dich voll in die 2 Wochen Anmeldefrist(abseitsfalle) laufen. Die Anmeldung und WBK mittels Einschreiben und Rückantwortschein zu übersenden zieht in der Masse der Fälle eine Durchsuchung und Sicherstellung der ganzen Waffen nach sich, inkl. Ermittlungsverfahren - wurde aber schon von der StA zwischenzeitlich eingestellt - ist im Nachbarort passiert. Bei mir - andere waffenrechliche Behörde - haben sie auch mit Durchsuchung und Sicherstellung aller Waffen gedroht (größere Stückzahl, da u.a. WBK rot). Und wenn du über solche Behörden deine Luft abläßt, erzählen dir andere WO`ler aus anderen Bundesländern, wie unpassend sie die Tatsache finden, daß man sich so über seine Behörden ausläßt. Wann hat dieser Schwachsinn bloß ein ENDE? Zähne zeigen hilft auch in NRW.
  20. Und woher willst DU wissen, daß ich SB damit direkt meine und ihr nicht nur eine ALTERNATIVE zu ihrem "Sprüchlein" aufzeigen wollte? Sheriff-Syndrom ausgebrochen? 1. lesen (zu 100%) 2. verstehen (zu 100%) 3. erst dann reagieren (falls 1. und 2. zu 100% erfolgt sind)
  21. @SB Oder auch so: Die beste Melodei spielt man auf einer alten Fiedel!
  22. Dann frag die Pappkameraden doch einmal, ob ihr, um zu eurem Vereinsgelände zu kommen, a) den Senkrechtstarter anwerfen müßt (a`la Berliner Luftbrücke&Co.) b ) einen Verbindungstunnel graben müßt (ihr sucht dafür noch qualifizierte Helfer ) oder c) sich die Klappspaten-Willi`s sich ungefär vorstellen könnten, was man unter einem Wegerecht verstehen könnte (gib ihnen mal das alte Beispiel mit der ehemaligen Transitstrecke nach West-Berlin. Wenn es da nicht klick macht - Kalter Krieg, Feinbild, usw... - .)?
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