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Christian 555

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  1. Warum nur in Auszügen? Ja, der Schlußsatz hat definitiv gefehlt!!!!
  2. Was hat das FWR denn jetzt bzgl. der Veröffentlichung beschlossen? Oder muß jetzt erst beraten werden, ob das Ergebnis mitgeteilt wird oder nicht?
  3. Interessant. Mir geht gerade das pro und kontra in dieser Angelegenheit durch den Kopf, insbesondere was bezahlte Vertreter meiner Interessen dazu bewegt, mich informativ erst einmal außen vor zu lassen. Eine kurze, zeitnahe Stellungnahme hätte sicherlich eine positive Wirkung gehabt, siehe Beitrag von Speedmark.
  4. Ist die Stellungnahmen vom FWR schon irgendwo aufgetaucht?
  5. Yep!!! Hätte es so definitiv nicht bei uns in D gegeben. So etwas ist bei unserem aktuellen WaffG unmöglich. Ergo ist unser WaffG völlig ausreichend was diesen Bereich angeht. Aber das wird wie immer getrost und bewußt ignoriert, weil man gerne hier in D (und nicht in der Slowakei) das WaffG völlig überzogen und ohne Zusammenhang verschärfen will. Da muß man anscheinend zu solchen Mitteln greifen,..............
  6. @schmitz75 Will sicherlich nur meinen: Wegen dem Magazin brauchst Du nix zu befürchten, aber wenn Du waffenrechtliche Erlaubnisse hast dann...................?
  7. Von den Pumpen haben sich anno 1995 ca. 50.000 Stück in Luft aufgelöst. Ruckzuck........... Denkt nur mal an das WaffG von 1972/76,...........auf 5 Jahre befristete WBK (usw.),.........mit der Folge,......um die 85% (so laut meiner Info) wurde 1972/76 deswegen nicht angemeldet. Nur 3 Mio. von geschätzten 20 Mio!!!! So etwas passiert in dieser Art nur, wenn man den Leuten keine richtige "Wahlmöglichkeit" einräumt und völlig unüberlegte und sinnfreie Gesetze fabriziert. Vom Ergebnis her kurbelt so ein Gesetz nur die Illegalität an, so oder so.
  8. Die Tresorbauer wird es auch freuen. Ruckzuck sind durch diese angedachte Gesetzesänderung die eigenen Aufbewahrungskapazitäten am Limit angekommen, wenn nicht sogar bei weitem überschritten. Und die Behörden zählen schön mit......
  9. N'abend! Gibt es in dieser Angelegenheit schon Neuigkeiten?
  10. Also insg. 7 KW, obwohl der B-Tresor mit Schwerlastankern befestigt ist? Hast Du noch einen Plan welche Anker Du verwendet hast? Hat einer Deiner LW-Schränke ein B-Innenfach?
  11. Von solchen benachteiligenden Absprachen halte ich gar nichts, insbesondere weil dieses LKA nicht mein zuständiges LKA ist und zudem die Gesetzeslage eindeutig ist.
  12. .....keine Benutzung, Aufbewahrung analog zu verbotenen Waffen,......VDS-Klasse 1? Verlust eines "gemeldeten" Magazins,............ = waffenrechtlich unzuverlässig? Meldepflicht bei Verlust u.ä.? Was passiert wenn ich es auf dem Stand mit dem Magazin eines anderen Schützen ausversehen vertausche? Z.B.: Offenes 30er mitgenommen, begrenztes 30er (10er) zurückgelassen. Unrechtmäßiger Magazinbesitz? Verlust aller Karten? Wer entscheidet, ob der Umbau von 30er auf 10er rechtlich/praktisch i.O. ist? Prüft das BKA dann auch, ob der Umbau mit "allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" (oder durch Teiletausch analog zur AR15-Prüfung) möglich ist? Was ist mit den wesentlichen Teilen eines Magazins (Gehäuse, Zubringer, Feder, Magazinboden)? Werden die dann in 5 Jahren wesentliche Teile eines Magazins oder schon jetzt? Bekommen wir dann eine völlig neue Art von "Magazin"-WBK?
  13. Ist mit so einigen F-Luftdruckwaffen, M712, M2 und Stgw 43/44/45 passiert. Deswegen "vergleichen" die ja bei der Kontrolle vor Ort auch so gerne die S-Nrn., gerade bei den alten '72&76 WBK's.
  14. Naja,..............wird er alles sicherlich schon seit ü40 Jahren in seinem Besitz gehabt haben und ist sicherlich nichts mit passiert. In den richtigen Händen passiert auch mit solchen Sachen nichts, siehe Legalbesitz in der Schweiz, Luxemburg & Co.. Aber wenn man etwas verteufeln will, dann findet sich immer ein Weg alles schlecht zu machen. @German Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit waren zu seiner Zeit der Erwerb und Besitz dieser zwei MP's völlig legal. So etwas hat es auch mal hier in "D" gegeben, er hat sie einfach nur nicht angemeldet, wie viele andere Leute auch nicht. 1972 wurde von ca. 20 Mio. Waffen nur ca. 3 Mio. angemeldet, u.a. weil man die WBK's auf 5 Jahre befristet hat. Vom Prinzip hat dieser ältere Herr in der selben Situation gesteckt wie wir jetzt mit unseren Vorderladern, Uppern, Lower, Dekos, Magazinen, usw..
  15. Jein, der Text ist etwas anders, siehe Foto.
  16. Ich habe hier noch einen "familiären" Waffenschein aus Köln herumfliegen, ausgestellt 10/1954, befristet auf 3 Jahre (für Sportwaffen inkl. "führen" - Sportwaffenamnestie März 1952).
  17. Hallo, gibt es in dieser Angelegenheit schon irgendwelche Neuigkeiten (Entwürfe?)? VG C.
  18. Hallo, gibt es irgendwo im Netz schon einen Hinweis wie dieser ganze Quatsch (Magazine, Upper, Lower, Altbesitz/Bestandsschutz, usw.) hier in D umgesetzt werden soll?
  19. Klar, mich juckt die interne Anweisung weniger, ich habe bei der Anmeldung nur meine zwei Wochen Frist zu beachten. Blöderweise wird durch diese Aktion alles nur unnötig in die Länge gezogen.
  20. Anweisung vom IN-NRW lt. SB.
  21. Das ist auch meine Info von gestern (NRW/OWL). Die interne Zuverlässigkeitsüberprüfung (auch bei einer Waffenanmeldung) darf nicht älter als 6 Monate sei, egal bei welcher WBK (rot, gelb, grün).
  22. zu 1.: Volle Zustimmung zu 2.: Weil? VG C.
  23. Die Geradezug-BWT's 47 kommen aber aus einer völlig anderen Herstellerquelle. Sie habe sich durch div. Fertigungsunterschiede völlig von den BWT47-Semis unterschieden. Bei dem Lauf z.B. handelt es sich auch um eine (sehr einfache) "Neuproduktion" ohne Gasbohrung und ohne Hartverchromung des Laufes. Praktisch wurde hier aus "Teilen" was zusammengebaut. Soweit sicher! Zu den Semis kann ich persöhnlich nicht viel sagen.
  24. Volle Zustimmung! Sind die in den nächsten zwei Wochen wieder verfügbar oder war es das jetzt schon?
  25. Und genau für solche Fälle gibt es ja die neue Amnestie. Mal nebenbei,...........wie sieht es denn überhaupt mit den Carriern (ohne Kopf) aus? Sind das jetzt bald auch EWB-Teile?
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