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Christian 555

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  1. Und was ist mit den Waffen inkl. der Magazine auf roter Karte (Originalzustand)?
  2. Nachtrag: Auf der Seite des FWR, der Brief von M. Heinrichmann, Seite Nr.3 - unten ....Verbände, ....Zustimmung
  3. @chapmen Schau Dir mal die Seite der GRA an, speziell den Beitrag vom 14.12.2019: # DE Gunban: Super-GAU und Bürokratiemonster - Bürokratiemonster 1: Mengenbeschränkung für Sportschützen Ferner empfehle ich das Bundestagsvideo vom 13.12.2019, Frau Lindholz, so ab ca. 36:50,......nach "50 Waffen".
  4. Trotzdem würde mich jetzt mal wirklich interessieren, welcher Verband in Sachen gelber WBK und 10er Grenze informiert war und ggf. mitgewirkt hat. Und warum wurden wir nicht VORHER informiert?
  5. Ja, genau. Wie war die Stimmung dort?
  6. Ansturm und "Erwerb" wird nicht ganz reichen. Schnell eintragen lassen, da nur der Besitzstempel in der WBK ausschlaggebend ist.
  7. Ich bin Sportschütze, Jäger und Inhaber der roten WBK. Genau DAS habe ich mir schon mehrfach seit 2003 gedacht.
  8. Oder der Verband, der seine Mitglieder beim Waffenerwerb lieber engmaschig führen möchte.🤷‍♂️
  9. Welcher Verband hat von der 10er Grenze auf gelb gewusst und ggf. sogar zugestimmt? Das interessiert mich jetzt mal wirklich.
  10. Wundert mich irgendwie nicht wirklich.
  11. Woher kommt denn plötzlich dieser 💩? Die "Deutschen" übertreiben es mal wieder richtig. Ist ja wirklich schon pathologisch.
  12. Also gibt es keinen festen "Wert". Mit dieser Info kann ich schon mal was anfangen.
  13. Schon klar, aber wie viel Tage liegen dazwischen?
  14. Ab welchem Datum tritt das neue WaffG denn in Kraft? Sofort, oder 2 bis 4 Wochen nach der letzten Lesung? Noch dieses Jahr?
  15. Ab wann könnte das Gesetz frühestens in Kraft treten? Noch dieses Jahr?
  16. @grimme NRW?
  17. Genau das habe ich mich auch schon gefragt! -SLG mit 20er/30er legal auf roter WBK erworben (einmal vor dem Stichtag und einmal nach dem Stichtag). Thema Originalzustand = sammelwürdig. -oder Wechsellower inkl. 30er erworben............. = verbotener Lower? Analog zu einer ganzen Waffe inkl. 30er? Das mit der Aufbewahrung der Magazine kann auch noch Lustig werden. ? Bei einer BKA-Ausnahmegenehmigung (Magazin/Waffen-Erweb nach dem Stichtag) hällt man ja wenigstens noch ein Schriftstück in der Hand, aber wie ist es mit dem Erwerb vor dem Stichtag? Einen Nachweis in vorlegbarer Form hätte ich schon ganz gern.
  18. Nach dem Urteil, falls man es strikt anwenden würde, würde eine frühere "Munitionsnutzung" nicht ausreichen.
  19. Genau das meinte ich in einem anderen Treat. Tresor (A oder B) wird zur Aufbewahrung von "Zubehör" genutzt und bedarf folglich auch keiner Meldung ggü. der Behörde. Da fehlt einfach die EGL. Zum Beispiel: für Munition oder zur Zeit "noch" freier Teile (Lower, Upper Receiver, Deko`s usw.), das Gesetz ändert sich und plötzlich unterliegt alles einer bestimmten Sicherheitsklasse was den Schrank angeht (0/1). Behörde nimmt die nachträgliche Meldung des dauerhaft genutzten A o. B-Schrankes nicht mehr an. Und dann steht man da im kurzen Hemd.
  20. @PetMan Seit ein paar Jahre haben Sie die "Bringschuld" aus dem Hut gezaubert. Im Gesetzt steht definitiv nichts von einer Meldepflicht. Vor X-Jahren hat man noch bei einem waffenrechtlichen Antrag "zugriffsicher" eingetragen und da mußte man auch nichts "melden".
  21. Zubehör (Munition, freie Ersatzteile, Magazine, Putzzeug, noch freie Teile, usw.) verwahre ich in einem alten, nicht gemeldeten A-Schrank. Für diesen A-Schrank gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung zur Meldung (siehe Inhalt). Ergo verwahre ich diese Sachen zur Zeit um Klassen besser, als derzeit vom Gesetzgeber gefordert. Mit Änderung des WaffG, kann ich die derzeit noch freien Teile abgeben oder muß mir mindestens einen 0/1-Schrank für mehrere hundert € kaufen. ??
  22. Das mit der späteren Aufbewahrung, der zur Zeit noch "freien Teile", interessiert mich auch. Gibt es da möglicherweise Bestandsschutz was das Behältnis angeht (z.B. A- oder B-Schrank, bei derzeitiger Lagerung in einem solchen "ungemeldetem" Behältnis)?
  23. Volle Zustimmung! NRW: Über die KJS inkl. Prüfungsgebühren und Munition ca. 1400,-€. Zusätzlich 100€ Versicherung für 3 Jahre plus 65€ für die Ausstellung. Dauer: 7 Monate lang jeden Samstag, ab und zu auch am Sonntag (Begehungen, usw.), ca. 3-4 Monate lang zusätzlich 1x die Woche auf den Stand. Die mündliche Prüfung war echt heftig!
  24. Bei dem was die mit dem WaffG vorhaben kann ich nur noch den Kopf schütteln. Was folgen wird, sollten die jetzt schon abschätzen können (siehe GB & Co.).
  25. Noch stärkere Restriktionen? Ja klar! Messer-Trageverbot ab 6 cm Klingenlänge,.....ein weiterer Vorstoß. Bin schon gespannt was da noch so aus dem Hut gezaubert wird. Erinnert mich irgendwie an ein unzufriedenes Kleinkind was zum Geburtstag immer mehr fordert.
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