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Christian 555

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  1. Vor geschätzt 6 Jahren hatten wir bei uns auf dem DJV-Stand einen Aushang. "Gebrauchte Jagd- und Sportwaffen an EWB zu verkaufen. Modelle und Preis auf Anfrage." Ein älterer Herr hat mir dann u.a. einen Colt Python in 6" im Zustand 1- für €240 angeboten (inkl. Karton). Der Händler im Nachbarort wollte ihn mit unter 100€ abspeisen.
  2. Genau so sieht es aus! Ganz besonders wenn extrem kurze Fristen seitens der Behörde gesetzt werden. Laß dann mal noch einige gemeldete 30er Magazine dazukommen und schon dreht die Behörde am Schlappen und der Erbe streicht sofort die Segel.
  3. PP/PPK 25€/St., 38er von S&W 40-50€/St., Desert Eagle 200€, Standard 7x64er mit Glas um die 50 bis 100€, 30 bis 40 Jahre alte günstige Flinten und KKs nix. Die Händler wollen auch nicht jeden Schrott mit durch die Bücher und das NWR ziehen müssen. Aus diesen Gründen hat ein Freund vor wenigen Wochen um die sechs Langwaffen bei seiner Behörde "entsorgt".
  4. Ich würde mich später auch im Grabe umdrehen, wenn man für die Krieghoff 08 oder den Krieghoff Luftwaffendrilling nur 75€/St. anbieten würde. Mit 60-75% der marktüblichen Preise an Privat mit EWB wäre sie gut bedient.
  5. Mal eine Frage an alle aus NRW. Wird aktuell bei euch der Kurs des VG Gießen gefahren, oder die im RWJ 11/23 beschriebene IM-Verfahrensweise (siehe PDF-Datei)? Es muß doch für die eine oder andere "Richtung" einen Erlass oder eine Dienstanweisung geben.
  6. @Josef Maier Wenn man das "Bedürfnisprinzip" bei gleichem Kaliber schon bei der dritten Jagdwaffe ansetzt, kann man auch ganz wunderbar die "Stückzahlgrenze" aus dem Urteil unterlaufen. Nachtigall.....
  7. Mit dem Herrn Thies, Verfasser dieses Artikels aus NRW, hatte ich Ende letzten Jahres noch Kontakt. Freundlicherweise hat er sofort Hilfe angeboten. Ich warte jetzt nur noch auf eine abschließende Antwort der zuständigen Behörde. Die RSV wurde auch pünktlich bezahlt.
  8. Zwischenstand: Ich habe heute, nach ca. 3 Monaten, bei der Behörde angerufen. Am Telefon alles ganz freundlich. Tenor: Ist leider liegen geblieben, man hat viel zu tun. Aus der Erinnerung heraus will man die Eintragung der dritten Langwaffe im gleichen Kaliber ablehnen. Falls "Eintragung", muß etwas anderes "gehen", aber alles unter Vorbehalt. Man wird sich mit den/dem Kollegen unter Beachtung meiner Stellungnahme noch einmal besprechen.
  9. e9754, gibt es schon Neuigkeiten?
  10. Leider nein! Bis Ende KW48 sollte aber mal etwas kommen. Andere Jäger in diesem Einzugsgebiet haben zur Zeit anscheinend auch so ihre eigenen Problemchen rund um die Waffenleihe, Waffenanzahl oder verstärkte Bewegungen auf der WBK,........so meine Info vom letzten Freitag. Rechsanwälte wurden wohl auch schon vermehrt eingeschaltet. Quasi der Jäger im "Fadenkreuz", so könnte man meinen.
  11. Ich sehe die Gefahr verstärkt darin, dass zuerst von "Kalibergleichheit" gesprochen wird und dann schleicht sich zudem "vergleichbar" ein. Wenn dann noch etwas ballistische und jagdliche Unkenntnis dazu kommt ist das Chaos perfekt.
  12. Heinz, fang mal weiter vorne an.
  13. Ich bin gespannt wie die unterschiedlichen Behörden/Sachbearbeiter dann "kalibergleich" auslegen. Man möge mal an 7,62/.30 denken. Ich finde zwischen einer 30/30 und einer 300 WM besteht doch ein ganz schön großer Unterschied. Steht dann die 22 lfB, 22 Hornet mit der 222 auf einer Stufe? 9,3×73R vs. 9,3×62(64)?
  14. 35 Jahre Erfahrung mit diversen "Versuchballons".
  15. Richtung OWL
  16. Die Antwort ist in groben Zügen fertig. Mit dieser Sachbearbeiterin habe ich kaum Erfahrungen, normalerweise ist nach dem "Buchstabenkreis" wer anders für mich zuständig. Ob getrennt wird kann ich leider nicht beantworten, da sich bis dato diese Frage nie ergeben hat.
  17. Ich gehe von einer IM-Anordnung aus. Wäre mir bei 7, 9 oder 11 Stück wahrscheinlich auch passiert.
  18. Natürlich habe ich heute sofort dort angerufen und auf den Fehler aufmerksam gemacht. Meine Zahlen stimmen, es gibt aber feste "Sachbearbeiter" für die einzelnen Fälle. Man kann jetzt leider nichts machen. Ich soll mich schriftlich äußern. Mein Nordrhein-Westfalen-Bauchgefühl hat mich noch nie im Stich gelassen,......
  19. News aus NRW. Post von der Waffenbehörde. Wird wohl meine WBK sein, mit der vor gut 8 Wochen beantragten Eintragung eines Neuerwerbs in eine vorhandene WBK, so mein Gedanke. Nada. Laut Behörde besitze ich 4 Waffenbesitzkarten (grün, Bedürfnis Jäger) mit 20 eingetragenen Langwaffen (Ergebnis=jagdlich). Kurz überlegt und gezählt. 20 Stück stimmt überhaupt nicht. 12 Langwaffen als Jäger plus ein Luftgewehr und Schalldämpfer. Vom Ergebnis her sind dreieinhalb güne WBK's voll, u.a. auch durch meine Sportwaffen, welche ich seit ca. 1990 besitze. Den JJ habe ich ca. 25/30 Jahre später gemacht. Die letzte Sportwaffe auf grün habe ich vor gut 20 Jahren gekauft. Neben meinem "normalen" Schießsport, jage ich in zwei Bundesländern so wie es Zeit und Möglichkeit zulässt, habe zusätzlich den Bau-/Fangjagdlehrgang absolviert und schieße zudem regelmäßig jagdliche Disziplinen nach dem DJV oder einfach nur zum jagdlichen trainieren. Eine §27-Genehmigung, Schießsportleiterlizenz liegt ebenfalls vor, usw. usw. usw. Beanstandet wird: Die 20 Jagdwaffen (die ich überhaupt nicht besitze) und die Tatsache, dass ich schon zwei Waffen in demselben Kaliber habe. Der Neuerwerb sollte eine genutzte Jagdwaffe ersetzen (Kaliber identisch), die freigewordene Waffe sollte ausschließlich auf dem Stand zum Übungsschießen, usw. dienen, so die Überlegeung. Die Munition für dieses Kaliber stelle ich selbst her. Die zuständige Sachbearbeiterin ist die nächsten Wochen nicht erreichbar. Man verlangt in den nächsten zwei Wochen eine Stellungnahme von mir, ansonsten wird der Erwerb abgelehnt.
  20. Schnelle und freundliche Rückmeldung. Waffe zur Zeit leider nicht lieferbar. Ich hoffe, die Benachrichtigungsfunktion funktioniert, soweit wieder lieferbar.
  21. Ich habe gerade eine Anfrage übermittelt. Bin gespannt.
  22. Ach ja, da gibt es noch dieses Norinco JW15 in .22 lfB mit diesen tollen 20cm-Streukreisen auf 50m, getestet mit ca. 6-7 verschiedenen Match-Munitionssorten inkl. RWS R50, RWS Rifle Match, Pistol Match, Geco Rifle, CCI Standard, usw.. Zuerst dachte ich das ZF sei hinüber. Das 20€-Gewehr steht jetzt ganz hinten im Schrank.
  23. "Heat",......das kurze AR mit 11,5"-Lauf. Naja,.....die Walther SP22 mit Smith&Wesson-Beschriftung für den US-Vertrieb hätte ich mir schenken können, genauso wie die sehr gut erhaltene PPSh41 mit top Lauf. Die PPSh ging dann umgehend zurück an den netten Verkäufer, er hatte es leider irgendwie übersehen.
  24. Eine gute und berechtigte Frage! Seit gut fünf Jahren schwiert mir diese Frage auch durch den Hinterkopf.
  25. Da soll auch mal besser keiner ran. Komplexität ist nicht deren Ding, wird später alles nur noch schlimmer und undurchsichtiger und die Gerichte sind überlastet. Beispiele gibt es dafür ja genug. Die Aufbewahrung ist aktuell völlig i.O.. Für eine Veränderung gibt es keinen Grund. Oder soll später mein "Pulver-Schlüssel" auch einen eigenen "Nacht-Tresor" bekommen? Der Deutsche versucht gleich immer alles zu "überregulieren", während die wahren Probleme der Gesellschaft mal wieder keinerlei Beachtung finden. Hauptsache den Erlaubnisinhaber durch Veränderung der allgemeinen Hürden einen großen Schritt näher an die Möglichkeit einer "Karte-Lochung" bringen. Bin schon gespannt wann eine Bedürfnispflicht für Matrizen eingeführt wird, max. 10 Stück pro Schütze. GK-Gewehr-Matrizen in 7,62×39 könnte man ja auch gleich verbieten, da ein Mißbrauch nicht auszuschließen ist. 2/6er Regelung muss zwingend beachtet werden. Bedürfniserteilung nur über die Verbände gegen Gebühr.
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