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Christian 555

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  1. Genauso wenig wie der M1A neuerdings ein unteres Gehäuse hat. Dieser "Leitfaden" ist mal wieder Wunschdenken von ganz oben. Glaubt ihr wirklich an einen Layoutfehler beim AR-Gasröhrchen? 🤣
  2. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/190709FbZ424_BK14.html 7/2019 hatte ein M1A-Nachbau laut BKA noch ein (!) Gehäuse (welches fest mit dem Lauf verbunden) und eine (!) Abzugseinheit/-mechanik, welche als Modul in den Schaft eingebaut ist. Von einem geteilten Gehäuse (oberes / unteres Gehäuse) steht dort kein Wort, würde auch der Beschreibung/Bebilderung völlig widersprechen. Interessant ist aber: "Bei diesem Waffenmodell ist kein Griffstück im eingentlichen Sinne vorhanden." (Quelle, siehe oben).
  3. @Schwarzwälder Genauso sehe ich das auch. Die Liste wird immer länger,.....Ruger Mini 14, VZ52/57, Garand, usw.,..............die sind identisch aufgebaut wie beim M1A.
  4. Die Ar15 Abzüge gibt es normal (Einzelteile) und mit eigenem Gehäuse ( gemeint ist nicht der Lower)
  5. Genauso sehe ich das auch. Jetzt wird jeder AR15-Drop-in Abzug urplötzlich WBK-pflichtig. Das mit den Gasröhrchen ist ja echt ein schlechter Witz. Unter dem Strich lassen sie den gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern kaum mehr eine Wahl.
  6. @Uwe Hat man Deine WBK's und die Waffen auch mit dem NRW-Auszug abgeglichen (bis ins Detail?)? Wurden die Tresore auch auf deren "Meldung" hin überprüft? Wurden alle Waffen kontrolliert oder nur stichpunktartig? Haben die Damen Ahnung von der Waffenhandhabung (Herstellung der Sicherheit, usw.)?
  7. Und was ist mit den Waffen inkl. der Magazine auf roter Karte (Originalzustand)?
  8. Nachtrag: Auf der Seite des FWR, der Brief von M. Heinrichmann, Seite Nr.3 - unten ....Verbände, ....Zustimmung
  9. @chapmen Schau Dir mal die Seite der GRA an, speziell den Beitrag vom 14.12.2019: # DE Gunban: Super-GAU und Bürokratiemonster - Bürokratiemonster 1: Mengenbeschränkung für Sportschützen Ferner empfehle ich das Bundestagsvideo vom 13.12.2019, Frau Lindholz, so ab ca. 36:50,......nach "50 Waffen".
  10. Trotzdem würde mich jetzt mal wirklich interessieren, welcher Verband in Sachen gelber WBK und 10er Grenze informiert war und ggf. mitgewirkt hat. Und warum wurden wir nicht VORHER informiert?
  11. Ansturm und "Erwerb" wird nicht ganz reichen. Schnell eintragen lassen, da nur der Besitzstempel in der WBK ausschlaggebend ist.
  12. Ich bin Sportschütze, Jäger und Inhaber der roten WBK. Genau DAS habe ich mir schon mehrfach seit 2003 gedacht.
  13. Oder der Verband, der seine Mitglieder beim Waffenerwerb lieber engmaschig führen möchte.🤷‍♂️
  14. Welcher Verband hat von der 10er Grenze auf gelb gewusst und ggf. sogar zugestimmt? Das interessiert mich jetzt mal wirklich.
  15. Wundert mich irgendwie nicht wirklich.
  16. Woher kommt denn plötzlich dieser 💩? Die "Deutschen" übertreiben es mal wieder richtig. Ist ja wirklich schon pathologisch.
  17. Also gibt es keinen festen "Wert". Mit dieser Info kann ich schon mal was anfangen.
  18. Schon klar, aber wie viel Tage liegen dazwischen?
  19. Ab welchem Datum tritt das neue WaffG denn in Kraft? Sofort, oder 2 bis 4 Wochen nach der letzten Lesung? Noch dieses Jahr?
  20. Ab wann könnte das Gesetz frühestens in Kraft treten? Noch dieses Jahr?
  21. Genau das habe ich mich auch schon gefragt! -SLG mit 20er/30er legal auf roter WBK erworben (einmal vor dem Stichtag und einmal nach dem Stichtag). Thema Originalzustand = sammelwürdig. -oder Wechsellower inkl. 30er erworben............. = verbotener Lower? Analog zu einer ganzen Waffe inkl. 30er? Das mit der Aufbewahrung der Magazine kann auch noch Lustig werden. ? Bei einer BKA-Ausnahmegenehmigung (Magazin/Waffen-Erweb nach dem Stichtag) hällt man ja wenigstens noch ein Schriftstück in der Hand, aber wie ist es mit dem Erwerb vor dem Stichtag? Einen Nachweis in vorlegbarer Form hätte ich schon ganz gern.
  22. Nach dem Urteil, falls man es strikt anwenden würde, würde eine frühere "Munitionsnutzung" nicht ausreichen.
  23. Genau das meinte ich in einem anderen Treat. Tresor (A oder B) wird zur Aufbewahrung von "Zubehör" genutzt und bedarf folglich auch keiner Meldung ggü. der Behörde. Da fehlt einfach die EGL. Zum Beispiel: für Munition oder zur Zeit "noch" freier Teile (Lower, Upper Receiver, Deko`s usw.), das Gesetz ändert sich und plötzlich unterliegt alles einer bestimmten Sicherheitsklasse was den Schrank angeht (0/1). Behörde nimmt die nachträgliche Meldung des dauerhaft genutzten A o. B-Schrankes nicht mehr an. Und dann steht man da im kurzen Hemd.
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