@:Matz
Eine "theoretische" Auskunft darüber kann nur das BKA erteilen.
Die Herren vom BKA habe ich in einer ähnlichen Angelegenheit schon zweimal angeschrieben jeweils mit einen Monat Pause dazwischen. Ich habe keine Antwort bekommen.
Anschließend habe ich dort mal angerufen.
Das Ergebnis war ungefähr so, dass keine Auskuft erteilt wird. Na super!
Kaufst Du Dir jetzt eventuell ein ziviles AR-15 (zB. DPMS Panther Deluxe Bull 24 Special für ca. 1200,- Euro, inkl. Versand, Steuern , Beschuss, usw. EWB und Co. natürlich vorhanden) aus den USA, welches sich nach amerikanischem Recht nicht mit Teilen der VA-Version bestücken läßt, sitzt Du mit einer Arschbacke schon auf dem Pulverfaß.
Du musst die Waffe beim BKA vorführen. Der Bescheid kostet 200,- Euro. Die Untersuchung auch noch einige hundert Euro.
Dort versuchen sie militärische Teile in Deine Waffe zu zwengen und sagen Dir anschließend, dass es nach ihrer Ansicht eine Kriegswaffe ist. Die Waffe wird eingezogen und Du hast ein Verfahren am Hals.
Eine Rechtssicherheit "im Voraus" zu erhalten ist leider reine Illusion.
Die habe sich ihr neues Waffenrecht zum Teil schon recht gut ausgedacht.