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Christian 555
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Aktuelle -schriftliche- Ansicht des PP-Bielefeld (v. 27.01.2005) "Erwerb ist anzuzeigen und in die WBK einzutragen!" Und was kommt nächste Woche? Und was passiert wenn ein Schütze aus "nicht NRW" mit seinem WS (ohne Eintrag, weil frei) nach NRW fährt?
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Hallo Freunde! Wie ist denn so der aktuelle Stand in Sachen Wechselsystem & Eintragungspflicht? Bitte sagt auch mal, aus welchem Bundesland (Bezirk, usw.) Ihr kommt. VG Christian 555
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Ich sehe das in etwa so: Es gibt objektive Kriterien: a. Regelmäßige Teilnahme b. Gesetzliche Zuverlässigkeit c. ....... Und auch subjektive Kriterien: a. Der Antragsteller beantragt die erforderliche Waffe um zu: .......Teilnahme an Trainingsterminen und auch zur Teilnahme an Wettkämpfen nach überörtlichen Regeln,...........usw. ggf. b. ..... Nun müßte man mal sehen, wer (Verein, Verband, Behörde) dafür da ist, die subjektive Komponente zu überprüfen.
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Die zivilen Sachen kommen alle von MKE.
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http://www.nwdsb-online.de/html/nwdsb/pdf/...urf_waffvwv.pdf
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Top!
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Mann oh Mann! Kaum ist man mal ein paar Stunden offline und dann geht es schon wieder los. Leute bedenkt doch bitte einmal, was Ihr da schreibt inkl. dessen Folgen (Szenario XY, oder wie mache ich am besten was Verbotenes)! Ansonsten kann ich mich nur Stevens Beitrag anschließen. VG Christian 555
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So, mal ein paar News: PP-Bielefeld, 6.10.2004, 10.15 Uhr Keine "Anmelde- bzw. Eintragungspflicht" für Wechselsystem im gleichen oder kleineren Kaliber. Aber man sollte, weil........ja,ja, halt NRW. Hat sich aber alles wohl erst letzten Mittwoch auf einer Bezirksversammlung so ergeben. VG Christian 555
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Antwort auf: Also im Raum Köln wollen alle Behörden, das man seine Wechselsysteme eintragen läßt. Irgendwie NRW-typisch!
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Gibt es irgendwo eine (verbindliche) offizielle Stellungnahme bzgl. der "Nichtanmeldepflicht" von WS? NRW zieht ja in den meisten Sachen sein eigenes Ding durch und ich habe keinerlei Lust, mich durch alle Instanzen klagen zu müssen um Recht zu bekommen. Hier geht es nur um ein WS im gleichen Kaliber und nicht um die Problematik mit dem Muni-Erwerb. Wie sieht es speziell in Ostwestfalen-Lippe aus (Gegend um Bielefeld, Herford, Detmold, Gütersloh und Paderborn)?
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Hallo Knight, ich habe zwar die Top-RS und bin auch im FWR, doch leider sind meine "Antragsprobleme" nicht vom Versicherungsumfang mit abgedeckt. Also alles Pustekuchen! VG Christian 555
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Ja, habe ich! Mit meinem Waffenbestand denken die aber immer gleich an eine Invasion.
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@:knight Das mit der Petition habe ich nach etlichen Monaten auch gemacht. Da kam etwas Schwung in die Angelegenheit, aber nur kurzfristig. Da es aber nicht so toll aussieht, wenn auch mal eine Behörde Fehler macht, wird urplötzlich nach über 10 Monaten einfach das Fehlen eines Antragserfordernisses in den Raum gestellt. Vorher war aber alles in Ordnung. So nach dem Motto: "Eigentlich hätten wir ja schon längst tätig werden können, aber es liegt ja an dem Antragsteller". Komisch ist nur, daß dieses Antragserfordernis nachweislich vorliegt und auch amtlich dokumentiert ist!!! Das andere Problem ist, daß die waffenrechtliche Behörde dem Petitionsauschuss ja alles mögliche erzählen kann. Wer soll es kontrollieren? Glaub mal nicht, daß Du eine Kopie der Stellungnahme der Behörde an den Petitionsauschuß erhälst. Unter anderem versuche ich schon seit 11/2003, eine Kopie des Protokolles der Ortsbesichtung meiner Räumlichkeiten von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle (Kommissariat Vorbeugung) oder/bzw. und der waffenrechtlichen Stelle zu erhalten, um ggf. "Schwachstellen", usw. in meiner Gebäudeabsicherung zu beseitigen. Ich habe mindestens 5 mal schriftlich angefragt. Mal gibt es den Bericht, dann geht es nicht, dann gibt es ihn nicht. Eine schriftliche Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. Es wird immer nur herumgedruckst! Ich habe festgestellt, daß die Staatsdiener auch nur Menschen sind und auch Fehler machen, leider wollen sie es aber hier vor Ort nicht zugeben und bekommen von oben Deckung, so nach dem Motto: Das wird sich schon verlaufen. Hier geht es nicht um Recht haben und bekommen, sondern um den längeren Hebel! In meinem letzten Anschreiben habe ich sogar darum gebeten, sämtliche Korrespondenz in Kopie dem Petitionausschuss, IM-NRW und BMI zu überreichen, um "für eine objektive Aktenlage zu sorgen". Ich bin mal gespannt, ob sie sich daran halten, aber wer schneidet sich schon ins eigene Fleisch? VG Christian
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In Antwort auf: 3 Monate heisst m.E. entweder "deutlich verspätet angefordert" oder "einfach liegen gelassen". Hallo Leute, ich habe durchaus Verständnis, dass mal was dazwischen kommen kann (Krankheit, Urlaub, usw.). Nur leider häuft sich diese schleppende Bearbeitung dieser speziellen Behörde ganz enorm. Komisch daran ist aber, dass es nur passiert, wenn es um "mehr" Rechte in irgendeiner Form für den Bürger bzw. Antragsteller geht. Ich bin mit dieser Behörde in den letzten 15 Jahren zwar gut ausgekommen, aber seit fast einem Jahr fahren die so einen recht merkwürdigen Kurs - auch entgegen dem Gesetzeswortlaut - ausschließlich zum Nachteil der Antragsteller. Sogar wirklich begründete Beschwerden werden äußerst schleppend bearbeitet. Gleiches passiert auch in dem zuständigen Kreis und näherem Umfeld (siehe Beiträge von AutoMag). Wenn meine Sache eine Runde weiter ist, werde ich Euch ausführlich berichten. Seid nur froh, nicht in NRW zu wohnen! VG Christian 555.
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10 Tage Bearbeitungszeit sind i.O.. Bei 3 Monaten habe ich da so meine Zweifel. Das klingt 100%ig nach einer Ausrede.
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In Antwort auf: Nach so knapp 3 Monaten Wartezeit... Mit der schleppenden Bearbeitung - zur Zeit - hast Du wirklich Recht. Dies liegt aber in Deinem Fall nicht an dem Auszug aus dem BZR. Ich mache zur Zeit auch so meine Erfahrungen mit der äußerst schleppenden Bearbeitung dieser speziellen Behörde. Der gesamte Bezirk scheint hier wieder sein eigenes Süppchen zu kochen. Da scheint was im Busch zu sein. VG Christian
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Hallo Makalu, es ist immer schön von Dir etwas zu lesen. Deine Beiträge haben immer Hand und Fuß und sind sehr sachlich und freundlich formuliert. Die Sache mit Sinclair und den 10% kann ich bestätigen. Nach 2 Tagen hatte ich ein Angebot (im Mittelfeld) von denen. Ich persönlich würde auch lieber die Waffe hier in D kaufen. Leider kann ich mir das zur Zeit nicht leisten. Ich muss einen Eintrag in .308 und .223 stopfen. Durch den US-Einkauf spare ich ca. 45-50% und die Amis können auch liefern! Bei einer kleinen Differenz würde ich auch hier kaufen, aber leider nicht zu den aktuellen Preisen. Schön wäre mal von deutschen AR-15-Besitzern in Erfahrung zu bringen, was bei ihren Versionen nach dem neuen WaffG eventuell noch zusätzlich abgeändert werden musste. Mich persönlich interessieren nur die reinen Sportversionen mit dickem Matchlauf in 24" oder 20". Von alten OA-Versionen auf DPMS-Basis habe ich mal etwas von einer fehlenden Verriegelungswarze gehört. Ob dieses nach dem neuen WaffG auch noch erforderlich ist, weiß ich leider nicht. Die neuen OA-Versionen sind komplett. Wer weiß mehr? @matz: Vielleicht sollten wir mal Kontakt aufnehmen wg. einer Sammelbestellung.
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@:Matz Eine "theoretische" Auskunft darüber kann nur das BKA erteilen. Die Herren vom BKA habe ich in einer ähnlichen Angelegenheit schon zweimal angeschrieben jeweils mit einen Monat Pause dazwischen. Ich habe keine Antwort bekommen. Anschließend habe ich dort mal angerufen. Das Ergebnis war ungefähr so, dass keine Auskuft erteilt wird. Na super! Kaufst Du Dir jetzt eventuell ein ziviles AR-15 (zB. DPMS Panther Deluxe Bull 24 Special für ca. 1200,- Euro, inkl. Versand, Steuern , Beschuss, usw. EWB und Co. natürlich vorhanden) aus den USA, welches sich nach amerikanischem Recht nicht mit Teilen der VA-Version bestücken läßt, sitzt Du mit einer Arschbacke schon auf dem Pulverfaß. Du musst die Waffe beim BKA vorführen. Der Bescheid kostet 200,- Euro. Die Untersuchung auch noch einige hundert Euro. Dort versuchen sie militärische Teile in Deine Waffe zu zwengen und sagen Dir anschließend, dass es nach ihrer Ansicht eine Kriegswaffe ist. Die Waffe wird eingezogen und Du hast ein Verfahren am Hals. Eine Rechtssicherheit "im Voraus" zu erhalten ist leider reine Illusion. Die habe sich ihr neues Waffenrecht zum Teil schon recht gut ausgedacht.
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Nicht-eingetragene Waffe einem Berechtigten geben
Christian 555 antwortete auf Hamster's Thema in Waffenrecht
@Waffenschmied Leider hast Du recht. Die Behörden sind einfach zu unflexibel. Stellenweise habe ich auch das Gefühl, dass sie den Staat unter dem Strich gar nicht sicherer machen wollen, sondern einfach nur noch mehr Gründe suchen, sich selber "aufzurüsten", um noch mächtiger zu werden. -
@matz Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die amerikanischen halbautomatischen AR15-Versionen für den deutschen Markt noch einmal abgeändert werden müssen (zusätzlich fehlende Verriegelungswarze, usw.). Nachher hast Du so ein "nicht abgeändertes Teil" hier in der BRD und gleichzeitig ein Verfahren am Hals. Frag doch einmal die Fachleute von OA oder Waffen Schumacher dazu. Würde mich aus technischer Sicht auch einmal interessieren. Ulkig ist nur, dass die US-Vollautomaten sich schon bautechnisch von den US-Halbautomaten unterscheiden. Hier wurde vom dortigen Gesetzgeber darauf geachtet, dass man nicht "aufrüsten" kann. Dies scheint aber für uns hier nicht auszureichen.
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Was haben die Jungs beim Flughafen-Zoll denn zu der "Optik" der Waffe gesagt? Auch die Behörden müssen sich ja erst einmal an die neuen Möglichkeiten gewöhnen. Habe die da überhaupt kompetente Fachleute?
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Ab sofort keine Waffen mehr unters Volk oder was??
Christian 555 antwortete auf ralph's Thema in Waffenrecht
Hallo auch! Na ja, was ich von dem Schreiben halte, kann sich wohl jeder denken. Sitzt da ein neuer Sachbearbeiter im Büro? Hast Du die Top-RS der Örag? Gruß, Christian 555. -
@Cress BESTEN DANK! Es ist alles gut angekommen. 30.10,-EUR (=-30%). MERCI! Gruß, Christian 555.
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Hallo Sven, bei mir hat sich leider seit März/April immer noch nichts getan. Habe immer noch keine Post von der ÖRAG. Meine FWR-Nr. lautet 19110, TOP-RS, Name siehe E-Mail-Adresse. Gruß, Christian 555.