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Rene2109

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  1. Kann er das? Nein, kann er nicht. Der feuchte Traum einiger Vorstände, welche auch meinen Ihren Mitgliedern Ihre Bedürfnisse vorschreiben oder verwehren zu dürfen. Es ist gesetzlich klar und deutlich geregelt wer die Pflicht hat. Mein Büchlein kann ich Dir an einem Abend mitsamt diverser Unterschriften vollmachen. Es hat wohl seinen Grund warum diese Regelung so existiert. Als Vorgesetzter in einer Firma kann man auch delegieren. Auch er es in diesem Fall in der Regel auch wirklich kann, steht, falls es wirklich hart auf hart kommt, am Ende der delegierende Vorgesetzte dafür gerade.
  2. Genau, und es ist auch nicht meine Aufgabe und auch nicht gesetzlich gefordert, das ich ein Schießbuch führe. Der Verein, bzw. Verband hat jedoch gesetzlich dafür Sorge zu tragen mir die Termine bestätigen zu können, z.B. durch das Führen eines Standbuchs in analoger oder digitaler Form.
  3. Was ist das für eine d.... Frage in diesem Zusammenhang? Hast Du die Sachkunde gemacht? Kann mich nicht erinnern das diese Frage sowohl in der sportlichen, wie auch in der jagdlichen behandelt wurde. Wenn man nix beizutragen hat, wie so oft hier fragt man halt mal nach der Sachkunde, obs passt oder nicht. Das hat nichts mit der Sachkunde zu tun. Jede Waffenbehörde handhabt es anders und es haben auch schon verschiedene Gerichte verschiedene Urteile dazu gefällt. Meine Behörde z.B. genehmigt mir 2 zusätzliche KW jagdlich, verbietet mir aber die Nutzung der sportlichen jagdlich. Die Langwaffen auf gelb darf ich jedoch jagdlich nutzen. Ist zwar unlogisch, wurde mir so aber mitgeteilt. Genauso gibt es Behörden und auch Urteile die die 2 jagdliche KW verwehren, wenn bereits sportliche vorhanden und Verbände welche jagdlich erworbene Langwaffen vom sportlichen schießen ausschließen. Einzige Möglichkeit mit der eigenen Behörde sprechen. Wegen der Kurzwaffen muss man das sowieso, da auch als Jäger ein Voreintrag gemacht werden muss. Ob man wegen der Langwaffen schlafende Hunde wecken sollte bleibt jedem selbst überlassen.
  4. Ich kenne 2 Waffenbesitzer welche auf Kreuzfahrschiffen arbeiten und regelmäßig für 3-4 Monate abwesend sind. Alle Waffen werden während jeder Fahrt gegen Lagergebühren beim Händler eingelagert und dies der Behörde vor Beginn der Abwesenheit auch angezeigt. Bei einem wohnt während der Abwesenheit sogar die Frau mit Kind weiterhin in der Wohnung, nur der Berechtigte ist eben einige Monate weg.
  5. Meine Jagdbehörde in Hessen hat mir ausdrücklich verboten meine sportlich eingetragenen Kurzwaffen jagdlich zu nutzen. Dafür habe ich ein jagdliches Bedürfnis für 2 Kurzwaffen, welche aber ebenfalls nur im Rahmen des jagdlichen Bedürfnisses genutzt werden dürfen.
  6. und dann kommt noch dazu aus was die Wand besteht. Gibt Wände da kann man einen Haken mit 8er Dübel mit dem kleinen Finger rausziehen und hat dann auch gleich ein 12er Loch.
  7. Kurz zum Bohrer und schnell einen Dübel setzen. Ob das einen kippenden Schrank von mehreren 100kg aufhalten kann? In der Regel kippen die nicht und je massiver die Befestigung, umso schwerer die Schäden wenn ein Einbrecher den Schrank wirklich möchte. Schon oft halb eingerissene Wände gesehen wenn der Tresor sogar eingemauert war. Massiver Schaden an der Bausubstanz und Tresor war trotzdem entfernt. Außerdem lieber Tresor weg oder aufgebrochen, als den bösen Buben in die Arme zu laufen weil die auf einen warten um sich den öffnen zu lassen. Auch schon öfter geschehen und ging oft nicht sehr angenehm für das Opfer und im schlimmsten Fall auch für seine Familie aus.
  8. Wenn es ein Deposit-Tresor ist kann er auch per Einzelabnahme nur unter der Entsprechenden Norm "-2" geprüft werden. aber! "Die Grenzwerte der Grund-Widerstandsgrade sind, sofern anwendbar, dieselben wie in EN 1143-1." Da das Waffengesetz ausdrücklich die einzusetzende Norm angibt, kann die Behörde auch darauf plädieren. Es fehlt wohl der Zusatz "oder gleichwertige" im Gesetz, daher nicht anwendbar. Daher nicht plädieren und diskutieren, sondern ein ganz nettes Gespräch suchen.
  9. Wird nichts bringen wenn nicht die falsche Norm angewandt wurde. Beide Normen stehen für eine andere Art des Tresors und dessen Nutzung. Die "-2" sagt aus das Du einen Deposit-Tresor mit Einwurfklappe/-Schacht/-Öffnung hast. Es liegt auch nicht an der Schutzklasse. Alles was höher 0 ist, also auch 2 oder 3 ist zulässig. Du hast eben nur eine Bauart die nicht zugelassen ist. Gibt ja auch noch Feuerschutztresore, etc. mit Schutzklassen im 3-stelligen Bereich.
  10. Das ist Deine Interpretation des Geschriebenen. Jeder andere hätte evtl. verstanden was da steht. Das es für Laien eher schwierig ist die Echtheit anhand des Impfausweises einwandfrei festzustellen und dadurch ein durch Fachkräfte ausgestelltes Zertifikat viel zuverlässiger ist. Bei der Interpretation dessen was gerade wirklich in der Welt geschieht scheinst Du ja scheinbar sowieso eher auf zweifelhaftere Quellen zu hören und hinter jeder Ecke eine Verschwörung oder einen Angriff auf Dich zu sehen.
  11. Ist mittlerweile nicht nur BaWü und ich finde das richtig so. Noch besser wäre wenn die Apotheken ganz rausgenommen werden und nur die Stelle, welche geimpft hat das Ausstellen übernehmen würde. Ich muss mir jeden Tag von Dutzenden Kunden die diversen Papiere anschauen und könnte bestimmt 3/4 nach Hause schicken, weil die Papiere nicht einwandfrei als echt identifiziert werden können, was durch das Zertifikat in der Regel möglich ist. Es ist sehr interessant zu sehen das fast 90% der Kunden ohne Zertifikat jedes Alters nahezu nagelneue Impfausweise ohne irgendwelche Vorimpfungen habe, nur die 2 bzw. 3 Covid Impfungen, während in unserer Firma 100% aller Mitarbeiter (selbst die über 60) randvolle Impfausweise haben, meist alle Impfungen der letzten 40-60 Jahre von Geburt an.
  12. Bleiben wir lieber bei 5. Bei 2.20 Zentralfeuerpistole sind alle selbstladenden Pistolen und Revolver im Kaliber 7,62-9,65mm bzw. .30-.38 zugelassen. Die sind durch die 9mm und .357 Mag. schon abgedeckt, wenn er sich keinen .38er Revolver zuerst gekauft hat. Im RSB gibt es definitiv mehr wie 2 Waffen. Wenn sich der Verein sträubt zu bescheinigen, was seine einzige Aufgabe ist, dann ist es der falsche Verein. Die Kadermitglieder des DSB schießen übrigens überwiegend Luftdruck oder KK, manche auch Schwarzpulver oder mit Pfeilen. Nix 9mm oder .357Mag.
  13. Der Preis ist aber eher extremst selten. 400€ bis 700€ schon eher, außer im Privatverkauf, z.B. Nachlass wo der Gegenüber nicht den aktuellen Wert kennt. Die LP65 kannst Du Dir aus nostalgischen Gründen selbst kaufen, aber nicht für Dein Kind. Wenn dann in dem Alter ein aktuelleres Modell wie die Steyr 10 EVO oder FWB P8X mit angepassten Griffschalen in XS/S oder erst einmal die für die Jugend vorhandenen Vereinswaffen nutzen lassen. Mittlerweile sind das in den meisten Vereinen nämlich ebenfalls modernere Pressluftwaffen. Entweder wird Dein Kind mit der FWB 65 ganz hinwerfen oder die Pistole bleibt das ganze Training über in der Tasche und die Vereinswaffe wird genutzt. Glaubst Du Dein Teeny würde sich mit einem alten Nokia oder Motorola Handy zu seinen Freunden gesellen welche alle mit Ihrem modernen Smartphone spielen? Ich selbst habe mit der FWB65 meine ersten Wettkämpfe geschossen und bin noch heute ein sehr großer Fan von Ihr. Bei Luftpistole und Sportpistole auch bei dem Hersteller bis heute geblieben. Aber mit der, in den Augen Deines Kindes, wohl eher antiken Waffe, wirst Du Deinem Kind keine wirkliche Freude bereiten.
  14. Streng geheim. Logisch, eine Gruppe zu benennen ist Kundenschutz. Blabla. Wenn Du selbst nicht weißt wer es legal nutzen kann dann lass es über andere herzuziehen. Dein Außweichen sagt auch alles. Das Thema Sammler, Sachverständige, Händler ist klar. Es geht aber um den Bereich Kunden im Privatbereich die neue Schaldämpfer für Kurzwaffen aktiv nutzen dürfen.
  15. Dann schreib doch einfach mal welcher Waffenbesitzer, ausgenommen von den F-Schalldämpfern und behördlich einen Schalldämpfer für die Kurzwaffe mit welchem Bedürfnis genehmigt bekommt. Du scheinst es ja zu wissen.
  16. Bin auch etwas über die Bezeichnung Pistol Schalldämpfer und die Kaliber irritiert. Für Pistole ist in Deutschland doch generell verboten und für Randfeuerpatronen dürfen selbst Jäger nur mit einer sehr schwierig zu bekommenden Sondergenehmigung für die Jagd auf Friedhöfen, etc. erwerben.
  17. So wie es ausschaut hast Du ab demnächst sowieso durch die Arbeit jeden Tag einen frischen Test, wenn nicht geimpft oder genesen. Den Test einfach täglich vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Zum anderen hast Du ja auch die Wahl ob Du jedes Mal für einen Test zahlen willst oder den kostenfreien Weg gehst und Dich impfen lässt. Das Angebot hast Du und Du hast die freie Wahl. Abgesehen davon hast Du mittlerweile auch 1x in der Woche einen kostenfreien Bürgertest. Da den Behörden die Möglichkeiten sehr wohl bekannt ist, wie auch das mittlerweile der überwiegende Teil der Vereine wieder Training anbietet, würde ich nicht mehr all zu sehr auf Einsicht hoffen und das zu Recht. Denn wer wirklich will hat mittlerweile alle Möglichkeiten und jeder hat die freie Wahl auf welche Art und Weise er die G-Regel erfüllt.
  18. Ist wohl so ähnlich wie die geheimen Geschützstellungen in der Schweiz, nur Schweden macht es ganz offen. Tarnung durch direkt vor der Nase. Granaten und was fehlt im Keller der öffentlichen Gebäude und schon hat jede Dorfmiliz im Notfall gleich das Geschütz zur Hand.
  19. Wird doch bereits spätestens seit September 2020 bereits gemacht. Jeder Ausgang an den Kunden wird fast zeitgleich mit der Übergabe an den Kunden elektronisch an das NWR gemeldet, welches wiederum die Meldung an die jeweils zuständigen Behörden weiterleitet. Zusätzlich wollen die meisten Behörden aktuell immer noch ein Fax vom Händler, weil Sie dem modernen online Schnick-Schnack nicht vertrauen oder nicht damit umgehen können. In Deutschland ist es aber dann nun einmal geregelt das auch der Käufer sich noch mal meldet und das ganze auch bei Ihm noch einmal auf Papier gebracht wird. Hat also nichts mit den "inkompetenten" Händlern zu tun, sondern damit das der Gesetzgeber es nun einmal so möchte.
  20. Warum gegen 0. Auch in Deutschland werden oft genug scharfe Waffen zu Filmaufnahmen verwendet. Ist kein Alleinstellungsmerkmal der USA. Nicht für alles gibt es Nachbildungen. In jedem Theater, Oper gibt es einen Waffenkundigen. Der weiß auch wie man einen Korken entfernt wenn er es anders möchte. Auch in Deutschland gibt es an vielen Filmset scharfe Waffen. Ein Theater ganz in der Nähe hat ein riesiges Arsenal an Waffen, großteils scharf. Ist der Behörde erst vor kurzen aufgefallen das der Bestand für ein Theater doch etwas groß ist. Die meisten auch nicht registriert. Noch aus Nachlässen, erworben von den ursprünglichen Besitzern in den 70ern und früher. Im Waffenlager abgestellt und vergessen.
  21. Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Die Wahrscheinlichkeit einer Verkehrskontrolle ist um ein vielfaches geringer als die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle eines Schießstandes. Zumindest hier im Rhein-Main Gebiet. Da reicht schon ein besorgter Bürger weil er etwas beim spazieren gehen gesehen hat, weil es zu einer ungewöhnlichen Zeit knallt oder überhaupt zu einer Zeit wo seine Lieblingsserie läuft, ein Auto zu viel auf dem Parkplatz steht und und und. Von Jahr zu Jahr werden die "Freunde" eines Schießstandes mehr. Vor allem auch je enger die Bebauung. Und Corona hat die Blockwartmentalität einiger auf ein neues Level gehoben. Ein Jagdstand in der Nähe hat nahezu zu jedem Schießtermin Besuch, dank besorgter Bürger.
  22. Übrigens nicht auszudenken wenn es zu einem Verstoß, vor allem außerhalb der offiziellen Zeiten von Schlüsselinhabern kommen würde, die Freunde mitbringen, keine Hygienevorschriften einhalten und ohne Standaufsicht schießen würde und es würden Herren vom Ordnungsamt reinschauen. Die Konsequenzen sollten klar sein und je nach Laune des Amtes könnten das dann auch mehrere Vereine im Kreis treffen. Kenne übrigens genug Vereine, nicht nur Schützenvereine, die mit Ihren Maßnahmen noch deutlich einige Schaufeln drauflegen Hatte seinerzeit auch angefragt ob im Bereich Datenschutz auch alles geklärt wurde. Laut Vorstand wurde vor Installation rechtlich alles geklärt. Ziel war zum einen das durch eine Standaufsicht über Monitore in jedem Stand alle Stände einsehbar sind, sowie das sich im Gemeinschaftsraum und Vorplatz keine nicht angemeldeten Personen aufhalten und eine zusätzliche Anwesenheitserfassung zusätzlich zum online Buchungssystem. Parallel dazu zur Kontrolle der Besuche außerhalb der offiziellen Zeiten, Anwesenheitskontrolle und Kontrolle der Einhaltung der Corona- und Standaufsichtsregeln.
  23. Jedes Vereinsmitglied wurde schriftlich informiert und es gab keinen Einspruch. Die Aufzeichnung werden auch im vorgeschriebenen Zeitraum gelöscht und nur bestimmte Personen aus dem Vorstand können darauf zugreifen. Alles mit dem Datenschutz vereinbar. Genau, ist eine DSB-Standordnung und so wie die ausschaut auch von anno dazumal. Das sollte die entsprechende Passage sein: 1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. Das Zauberwort sollte in diesem Fall gültige Sportordnung sein. Im DSB ist das holstern nicht gestattet. Das Thema Pistole im Holster hatte ich auch erst letztens mit einem aus dem Vorstand. Ging dabei eigentlich eher um alleine im Stand im Wald am Ortsrand und eine geholsterte Schreckschuss beim Verlassen des Standes auf dem Weg zum Auto, was direkt abgewürgt wurde und mir Beispiele aus vergangenen Monaten aufgezählt wurden wo es zu solchen Konflikten mit Schützen kam. Unter anderem einem Polizist der nach dem Training beim Verlassen seine Dienstwaffe holstern wollte, was Ihm auch auf dem Vereinsgelände untersagt wurde. Korrekter Vorgang, es gibt eine Standordnung/ Hausordnung, der Vorstand hat Hausrecht, daran muss man sich eben halten.
  24. Wäre ein Verstoß gegen die DSB Standordnung. Da bei uns seit Corona zur Überwachung der Einhaltung der Hygieneregeln jede Benutzung per Kamera aufgezeichnet wird wäre die noch angenehmste Konsequenz das Du nur zeitnah den Schlüssel abgeben darfst und das alleine Schießen für Dich erledigt wäre. Im schlimmsten Fall jedoch ein Hausverbot, wegen massivem Verstoß gegen die Standordnung.
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