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ASE

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  1. Es muss vor allem die Bigotterie aufhören. Ohne mit der Wimper zu zucken werden wettkämpfe ausgeschrieben, bei denen NUR und AUSCHLIESSLICH originale Armeewaffen vor 1945 zugelassen sind. Nicht wenige schränken es auf Toitsche K98 ein, damit sichergestellt ist, das ja nur Wehrmachts und SS-Waffen teilnehmen, deren Lauf und Visier ggf noch was ganz anderes gesehen hat als Papier oder Klappscheibe.... Aber wehe einer macht sich fürs AR15 stark, der, so hat man es mir auch gesagt, schade den Sportschützen. Armeewaffe, mit Propelleradler und Elektrikerwappen: No Danger, alles top. Klar zivile Konstruktion, oft mit sportlichem Tuning: Gottseibeiuns!
  2. BDS geht immer Hier die Statistik: 11 von 20 Verbänden habem es, einer hat zumindest KK. Da gibt es sowas wie Wahlen, und da kann man druck machen. Denn man stellt fest, mit originalen Kriegswaffen, also solche die wirklich im Einsatz waren haben die meisten kein Problem, sprich extra Ordonanzdisziplinen eingeführt... so ist das halt mit den alten Kalkleisten in diesenVerbänden. Baden ja Brandenburg ja Mecklenburg-Vorpommern ja Niedersachsen ja Nordwestdeutscher ja Pfälzer ja Sachsen ja Sachsen Anhalt ja Südbaden nein gab mal .223 wurde ersatzlos gestrichen, zum BDS übertreten.. Thürinen nein Würrtemberg ja Bayern ja Als Mehrlader bezeichnet berlin Jein nur KK Hamburg Nein Hessen Nein Norddeutscher Nein Oberpfalz Nein Rehinischer Nein Saar ja Als Mehrlader bezeichnet, seht nix davon, das Halbautos augeschlossen sind. Westfalen Nein Keine B-Liste, faule Säacke
  3. Wurde dir bei der Gelegenheit auch erklärt, das höchstrichterlich festgestellt wurde, das der Gesetzgeber nie präzisiert hat, was einen "Kriegswaffenanschein" ausmacht und das BKA dazu verdonnert hat, als "Expertengremium die Laienansicht zu vertreten, was wie eine Kriegswaffe aussieht, auf Grundlage des nicht mehr gültigen §37 des WaffG von 1976" Noch genialer war dabei die Feststellung gewesen, typisches Merkmal einer Kriegswaffe sei ein verstellbarer Schaft. Das war der Grund, warum ich mit dem Luftgewehr und olympischen Gewehschiessen aufgehört habe, diese Kriegswaffen mit ihren hochverstellbaren Schäften konnte ich nicht mehr ertragen...
  4. Nichts für ungut... aber hat man hier mal etwas von den B-Listen des DSB gehört? Die dürften so ziemlich alle Halbautomaten beinhalten. Uch jedenfalls habe meine AR15 über einen Teilverband des DSB. Mancher hat sich da sogar noch auf Halbautomaten für KuWaMu erweitert... Warum man das wohl gemacht hat? Könnte was mit der Abstimmung mit den Füssen zutun haben. Un das gebashe ist wirklich Fehl am platz. Die Gesetzesentwürfe waren klar. Im ersten Entwurf wären sogar WS weggefallen, weil die Gehäuse nicht genannt waren. Ich dürfte einer der ersten hier im Forum gewesen sein, dem das aufgefallen war. Bei den Verbänden, vllt auch nur beim DSB hat man das gemerkt und was unternommen, sonst wärs Asche gewesen mit der GSP mit WS. Warum hat man sich nicht bei den Griffstücken in die Bresche geworfen, das wäre ja durchaus der Turf von BDS, DSU und BDMP gewesen, wo waren unsere "Waffenlobbys" Gepennt haben sie und sich das Bäuchle mit den Spenden gerieben. ------------------------------- @Josef Maier Ich bin übrigens kein Anwalt, aber überleg dir, was dein Griffstück kostet. Sagte ich Griffstück? Falsch. Es geht nur um das untere Gehäuse, deinen Matchabzug, deinen Präzisionschaft, die Federn und Pins etc etc darfst du ja behalten... Wir reden also über vllt. 150-200€ VOR dem 1.9. Wer wird dir dein gebrauchtes unteres Gehäuseteil danach abkaufen? Wenn überhaupt nur nur jemand mit Waffenherstellungserlaubnis, denn auch das Zusammensetzen ist jetzt eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, siehe unten. Was glaubst du wird der Verkehrswert sein? die 200€ waren endkundenpreis für eine neues unteres Gehäuse Bagatellgrenze sag ich nochmals, Materialwert 7075 T6 Aluminum. ------------------------------ Es wird übrigens nichts bringen, sich die Dinger eintragen zu lassen: Den in Anlage 2 heisst es bald: Bei den SL-Langwaffen ist das Griffstück/der Lower das führende Teil, was ja logisch auch sinn macht. Man wird dann ein Griffstück eingetragen haben, das man sich nichmal an die Wand hängen darf, schließlich muss es ja in den Tresor. Gratulation. Es sei denn, man kriegt es mit einer Bedürfnisbescheinigung hin, es als Griffstück für eine eingetragenen Waffe eintragen zu lassen. Käst mich auch gewaltig an, ist aber so. Eines der 2 überschüssigen werd ich mir zur Waffe zusammensetzen lassen. ASE..DSB UND BDS-Mitglied
  5. @Sgt.TackleberryDoch steht es. §58 Für eine Erlaubnis nach §10 Absatz 1 Satz 1 ist sind die Voraussetzungen nach §4 erforderlich: Es ist absolut klar was der Gesetzgeber von vorneherein beabsichtigt hat: Es muss eine Erlaubnis zum Besitz beantragt werden und hier für muss ein Bedürfnisnachweis erbracht werden. Wenn der Gesetzgeber keinen Bedürfnisnachweis gewollt hätte, hätte er folgende Möglichkeiten genutzt: a) In §46 explizit die Nichtanwendung des §4 Abs 1 Nr 4 (Bedürnisnachweis) für die Erteilung der Erlaubnis festgelegt b) In §46 von vorneherein eine Erlaubnisfreiheit für den Besitz durch für Altbesitzer mit WBK (ggf mit eingetragener passender Waffe) festgelegt, unbeschadet der Eintragungspflicht Beides hat er nicht getan. Und damit war von vorneherein klar, was passieren wird. Alles andere ist Wunschdenken, da braucht jetzt kein Verband und keine "Waffelobby" überrascht tun. Geheimdiplomatisch verkündete Absichterklärungen juckt niemanden, es zählt der Buchstabe des Gesetzes(entwurfs) Die einzige Hoffnung die bleibt, ist das die Behörden auf ein wirtschaftliches Interesse anerkennen. Diese Möglichkeit besteht nach §8. Frag mal die ehemaligen Besitzer von kurzen Pumpguns und ZF-Kurzwaffen <6mm wie gut das funktioniert hat. Letzter Strohhalm: Hoffnung das die Verbände bescheinigen. Wer kontingentsmäßig und waffentechnisch die Möglichkeit hat, kombiniert am besten ein WS und ein Griffstück zur ganzen Waffe. Die Frage nach der Enteignung seitens den BDS ist zwar richtig, aber nicht durchdacht. Wie groß ist den wohl der Verkehrswert eines AR15 Lowers nach dem 1.9. Der Schaden fällt dann bald unter die Bagatellgrenze....
  6. wieso eigentlich Fake? es stand nirgendwo, das die Eintragung ohne Bedürfnisnachweis erfolgen sollte.....
  7. Seht das nicht so negativ, je mehr man in die Statskasse spült, desto gerner wird man gesehen, siehe Raucher
  8. Hier ging ich davon aus, das die Definition des Grifstückes als "führendes Teil" die Sache für die Jäger einfacher machen würde (Sinngemäß AR15 = führendes Griffstück + Wechselsystem)
  9. Das untere Gehäuseteil wird i.d.R führendes Teil, daher aus sicht des Bedürfnisses gleichbedeutend mit dem Erwerb einer kompletten Waffe. Da Jäger ohnehin Langewaffen erwerben dürfen, würde ich da kein Problem sehen, vorhandene Griffstücke einfach einzutragen, ggf einfach als eingeständige Langwaffe. Bei Sportschützen könnte man nun schlimmstenfalls (aus Sicht des Sportschützen) einen Bedürfnisnachweis verlangen, mit alle unannehmlichkeiten (Kontingent, Waffe gleichen kalibers etc). Das wird dan zum Problem, wenn man mehrere von den Teilen hat.
  10. ASE

    Neubeschuss.

    "Bedürfnis" ist hier kein Maßstab. Der Lauf darf nach Anlage 2 Nr 2.1 erlaubnisfrei erworben werden, da spielt Bedürfnis keine Rolle.
  11. @weyland Altbesitz ist gemeint. Bei neukauf nach 1.9 ist es ja klar. @Raiden Exakt, aber genau hier setzt die Frage an, die unklar ist, also wie das gespielt wird. Für Jäger nicht relevant, da dürfte es einfach eingetragen werden. Bei Sportschützen unklar: wird wirtschaftliches Bedürfnis/Altbesitz anerkannt oder Verbandsbescheinigung nötig. Daher meine Frage in die WO-Runde wer hat was gehört, also vorzugsweise aus offizieller Quelle.
  12. Vllt. könnte man hier mal Informationen zur den Griffstücken / unteren Gehäuseteilen ab 1.9. zusammentragen. D.h. Aussagen verschiedenen Quellen (Behörden, RPs, Ministerien etc) darüber, wie es gehandhabt werden wird im Hinblick auf eine Bedürfnisnachweis. Bei mir (BW) bisher noch nichts klar, Innenmisterium wollte bereits Klarstellungen an die Behörden verschicken, was Coronabedingt in den August verschoben wurde. Von einer e Waffenlobby hätte ich erwartet, das die das proaktiv in die Hand genommen hätte, aber von der Seite ist bisher Funkstille, vermutlich nicht genug Spenden bekommen....
  13. schon lange auf vielen WBKs drauf und richtig so. Macht die Sache einfacher und langfristig wird das eh die WBK als solches ersetzen
  14. @Siggi Ramone Meinen Quellen nach wurde das bei der Einführung des WaffG einfach verwechselt, redaktioneller Fehler, eigentlich sollte es anders heissen, was ja auch im gemeinen Sprachverständnis Sinn machen würde, (Wechsel -> Nutzer, Austausch-> Büchsenmacher) aber jetzt hat man halt Wechselsysteme mit Austauschläufen die vom Nutzer ohne nacharbeit eingesetzt werden können und Wechselläufe die der Büxer einpassen muss. @All Die zitierte Anlage zum WaffG beinhaltet auch die Norm: Da man als Legalbesitzter einer Waffe das Wechselsystem erlaubnisfrei erwerben darf, kann die 2/6 Regel nicht angewendet werden. Diese bezieht sich einschränkender Weise nämlich auf die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen nach §14 WaffG. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er in der Anlage die typische Formulierung "unter beachtung des §14 Abs" etc hieingeschrieben. Bei der Eintragungspflicht hat er das ja auch gemacht. Gerüchten zufolge soll es irgendwo Behörden geben, die da gerichtliche Nachhilfe brauchen.
  15. Das kann sich ändern -Wei ich bereits sagte: Die Nutzungsbeschränkung für Jäger die auch Sportschützen sind, ist klar gegeben. Nicht aber für reine Sportschützen, da diese nicht dem §13 unterliegen.
  16. @Tony Absolut korrekt, ein Jäger darf den von ihm nach §13 WaffG erworbenen Schalldämpfer nicht zum sportlichen Schießen verwenden. Das ist ja gerade die Absurdität. Aber das war nicht das Thema dieses Threads. Thema war, ob ein reiner Sportschütze das mit einem geliehenen Schalldämpfer darf. Stichwort Stümperei: Den Verfassen o.z. Zeilen war nicht klar, das die vermutete Priveligierung von Jäger-Sportschützen deswegen nicht greift, weil der Sportschütze sich den Schalldämpfer nach §12 leihen darf. Die vermutete Priveligierung kann nämlich deswegen garnicht exitieren, weil es keinen Ausschluss der Schalldämpfer vom sportlichen Schießen gibt. Und Bundestagsdrucksachen sind übigens keine Gesetze... Ferner: Der gesamte Text den du zitiert hast, zeigt bereits den geistigen Zustand im BMI. Es geht hier nicht um "Gerechtigkeit" oder "Privilegiertheit" sondern um das, was in §1 WaffG genannt ist, nämlich die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vs. grundgesetzlich gesicherte Freiheit des einzelnen abzuwägen. Wie dieser Zusatz in §13WaffG mit dem GG veeinbar sein soll, also damit, das man keine willkürlichen Einschränkungen vornehmen darf und worin der Sicherheitsgewinn liegen soll, das jemand der im Wald mit einem Schalldämpfer schiessen darf, das nicht auf dem Schießstand zu sportlichen Zwecken dürfen soll, kann die niemand schlüssig erklären. Und weil man das nicht kann, wird halt, ganz Mode der Zeit, der Gerechtigkeitsbegriff ein weiteres mal vergewaltigt, um jemand was verbieten zu können, den Gerechtigkeit herscht im Sozialismus erst dann, wenn niemand mehr irgendwas darf oder hat. Der Gerechtigkeits-Strohmann wird vorgeschoben, weil das BMI schlicht gezwungen wurde, EU-Recht umzusetzen und damit den Schalldämpfer zu erlauben. Das gab malmende Kiefer im BMI, hatte man sich das doch anderes vorgestellt, nämlichso, dass der Rest Europas nach deren Pfeiffe tanzen soll. War in anderen Bereichen auch schon so, Sprengstoffecht/Feuerwerk z.B. Harmonisierung bedeutet halt nicht, das man EU-Richtlinien statt Panzer schickt, sondern die anderen auch mal berücksichtigen muss. Das stinkt dem BMI halt, den roten/grünen sowieso und in einer Trotzreaktion und um zu verhindern, das die Sportschützen sagen, na klar, Schalli wollen wir auch, siehe EU-Immisionsschutzrichtlinien versucht man die Schalldämpfer-Graswurzelrevolution mit verfassungsechtlich fagwürdigen Reglungen totzutrampeln. Aber wartet mal ab, bis die ausländische Industrie rausfindet, das es hier theoretisch einen Markt gibt der durch Bornierheit und Hollywood-vorstellungen blockiert wird..... EU-Klage incomming. Selbst das BKA und der BDK hat in seinen Stellungnahmen zur Änderung festgestellt, das Schalldämpfer derart einfachzu bauen sind, das durch eine Beschränkung kein Sicherheitsgewinn zu erwarten ist. Worüber reden wir hier, Zollinnengewinde in Blechdosen....
  17. Hier ist die Fehlannahme das eine Erlaubnis an einen Gegenstand gebunden sei. Bedürfnis sowie Erlaubnis sind an eine Person gebunden. Ansonsten könnte ein Jäger auch keine auf Sportschützenbedürfnis gekaufte Waffe zur Jagd verwenden. Ein Schalldämpfer darf auf einem Schießstand nach §12 Waffg erlaubnisfrei zur dortigen Verwendung erworben werden. §12 sticht hier §13 aus, das ist numal das Wesen eines Paragraphen der Ausnahmen von den Erlaubnispflichten festlegt. Die Vorschriften und Einschränküngen des §13 sind beim vorrübergehenden Erwerb im Rahmen des §12 unbeachtlich. Das hat eben keiner bei der gestümperten Gesetzesänderung bedacht. Aber was erwartet man von einem Gesetz, zu dem es nun ein Ändergunsgesetz zum Änderungsgesetz gibt, noch bevor es in Kraft war, weil redaktionell und inhaltlich derart geschlampt wurde und des den Koryphäen im Bundestag das auch nicht aufgefallen ist...
  18. Viel Spaß beim Anwenden von §9 AWaffV. Hier §12 WaffG Es indes fraglich ob §9 AWaffV überhaupt anwendbar ist. §9 AWaffV Diese Norm ist nicht anwendbar, denn für den Schalldämpfer muss der Schütze keine Erwerbsberechtigung nachweisen. Er erwirbt ihn unter Vorraussetzung des §12 WaffG. Und schießt mit ihnen unter Vorraussetzungen des § 12 WaffG. Der Kern des Pudels ist aber ein ganz anderer: "innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses" ist nicht gleichbedeutend mit exakt nach Sportordnung. Die grundgesetzliche Autonomie des Sportes bleibt nämlich erhalten. Was der Gesetzgeber nicht als sportliches Schießen will, muss er konkret benennen und sich damit der Überprüfung ggf durch das Bundesverfassungsgericht unterwerfen. Ansonsten hätten wir ein "was nicht erlaubt ist, ist verboten" und das würde elementar und brachial gegen das GG verstoßen. Das Sportschützen mittlerweile selber so denken....weit haben wirs gebracht. Die Spordordnungen der Verbände hingegen sind lediglich genehmigte Zusammenstellungen, aufgrund deren ein Bedürfnis zum erwerb&besitz nach §14 ohne weitere Nachfrage der Behörde abgeleitet werden kann. Eine "Positivliste sportliches Schießen". Es ist aber keine Auflistung dessen, was ausschließlich Schießsport sein kann. Es gibt auch Sportschützen ohne Verband und Sportschützen ohne anerkannten Verband(<10000 Mitlgieder), ergo auch ohne anerkannte Sportordnung. Dennoch praktizieren sie sportliches Schießen. Bitte nicht im Privilegiendampf des §14 /§15 vergessen, das es ein GG gibt... Die Grenzen des sportlichen Schießens sind daher konkret in §6 AwaffV benannt. Und nur die Norm ist hier anwendbar. Schalldämpfer sind nicht ausgeschlossen. Die ganze Diskussion entspinnt sich um den Nimbus des Schalldämpfers, der ja lange zeit von vielen für "verboten" gehalten wurde. Wie bereits erwähnt um einen 2-zöller macht keiner einen bohei, obwohl der nach §6 ausgeschlossen ist.....
  19. Ja das kann man druchaus diskutieren und man könnte auch die SPO des einen oder anderen Verbandes ändern. Hat aber mit dem Kern der Sache nichts zu tun. Nämlich mit dem elenden Gerücht, das ein Sportschütze ausschließlich nach SPOs schiessen muss. Das sportliche Schießen wird nur für den Erwerb und den Besitz als Vorraussetzung genannt und ist ab 1.9 auch für den Besitz klar geregelt. Was er in der Sportschütze ansonsten damit macht ist, solange er im Rahmen des WaffG bleibt völlig ihm überlassen. Es gibt schlicht keine zitierbare Stelle im WaffG, die ausschließliches schießen nach SPO vorsieht. Das ist eine Erfingung von nicht-verstanden-aber-auch-was-sagen-wollern. Einzig eines geht nicht: ein Jäger darf einem Sportschützen keinen Schalldämpfer leihen, also außerhalb eines Schießstandes, da leihe nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck stattinden kann. Da der Sportschütze sonst auch kein Bedrüfnis zum Erwerb herleiten kann ist der Fall hier klar. Gilt übrigens auch für den 2-Zöller Funfact: Zur sicheren Aufbewahrung geht dann wieder.
  20. Einspruch: 1. Erwirbt ein Sportschütze auf einem Schießstand einen Schalldämpfer, so tut er dies nicht nach §13, sondern nach §12 als erlaubnisfreien Erwerb eines einer Waffe gleichgestellten Waffenteil. 2. Der Begriff jagdliches Übungsschießen ist nirgends im Waffenrecht definiert. 3. Es kann sich also um ein "Jagdinteressentengewinnungsübungschießen" handeln. 4. Die Herleitung über die Sportordnungen hier haben alle einen Fehler: Solange der Schalldämpfer nicht von der Sportordnung ausgeschlossen ist, ist er zum sportlichen schiessen erlaubt. Z.b. die DSB-Sportordung, Stand 2020, schließt nach 1.5.1 SPo nur "Kompensatoren, Mündungsbremsen oder ähnlich wirkendes Zubehör sowie Rückstossdämpfer" aus. Zweckbestimmung des Schalldämpfers ist aber nicht Rückstossdämpfung. 5. Die AWaffV definiert in §6, was vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist. Schalldämpfer sind dort nicht genannt. 6. Der Glaube, ein Sportschütze dürfe mit seinen Waffen ausschließlich nach exaktem Wortlaut der Sportordungen sportlich schließen ist schlicht Unfung, an dessen Absonderung man auf Schießständen leute mit einem Missverhältnis zwischen Geltungsbedürfnis und Sachverstand erkennen kann. Was ist mit schießen aus der Schießmaschine um Munition zu testen, Ostereierschießen um nur eine Art auf Symbolscheiben zu verchiedenen Themen zu schiessen zu nennen. usw, wo ist die SPO-Nummer für das Training auf die weisse Scheibe? Wie da hat einer nur 50 Schuss duell Trainiert, da gibts aber keine Disziplin für.... himmel hilf. Wen dass immer noch nicht beruhigt bitte, hier die Universallösung: Sportschütze und Jäger machen einen Leihvertrag für die Dauer von 1 std. Der Jäger übernimmt die Büchse und schraubt den Schalldäpfer auf. So dann übergibt er Sie dem Sportschützen dabei rufen beide laut, das diese Waffe mit Schalldämpfer nach §12 WaffG zur Benutzung auf dem Schießstand übergeben wird. Der Sportschütze schiesst. Danach übergibt er sie nach 12 WaffG wieder an den Jäger, der diese nach Ablauf der Stunde an den Sportschützen ohne Schalldämpfer zurückgibt. Ich frage mich ernsthaft, was für Leute in euren Schützenhäusern unterwegs sind, Satire oder bereits Paranoia das ist hier Frage. Glaubt hier jemand ernsthaft, das sich jemand Gedanken macht, ob er mit dem 2-Zöller des Jägers mal ein paar Schuss machen darf? Der ist übrigens im Gegensatz zum Schalldämpfer in §6 AWaffV erwähnt.....
  21. Apopro Neureglungen, die haben es in der Theorie gerade verchlimmbessert, inder Praxis bewirken sie rein garnichts. Der VS hat nach §10 Abs 7. NWRG bereits zugriff gehabt, hat sich also selektiv über waffenrechtliche erlaubnisse ihrer Kundschaft informieren und ggf die zuständigen Behörden informieren können. Jetzt bekommt er Lawinen von Anfragen,die er personell kaum bewältigen kann. Und genaugenommen garnicht bewältigen will. Warum? Man gibt nicht alle seine informationen Preis, sonst sind die eigenen Informationsquellen und Informantennetztwerke sofort kompromittiert. Was haben die Einfaltspinsel bei der SPD gedacht, das VS jetzt die Hosen herunterlässt und dann jeder sofort extrapolieren kann wer ihn denunziert hat? Das ist nachrichtendienstliches Einmaleins, aber wir reden ja über Parteien, in denen man als Studienabbrecher Karriere machen kann...
  22. Das zweite D in DDR stand auch für demokratisch... Und ich möchte garnicht behaupten, das wenn der Doppelstudienabbrecher an die Macht kommt, die Meinungsfreiheit abgeschafft wird. Man wird weiter frei seine Meinung äußern können, nur dass es nach der Äußerung noch Freiheit gibt, kann er nicht garantieren...
  23. Ein auto sear cut definiert sich dadurch, das ein auto sear platz für seine Funktion hat. Der Stift musste seinerzeit genau deswegen eingesetzt werden, auf Geheiß des BKA...
  24. Soso? Ich glaube ja eher, das seit der strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche die Bundesregierung abgeben musste, gültig für jedes Ministerium und jede nachgeordnete Behörde, die behauptung die AFD sei rechtsextrem auf seehr dünnem Eis stattfindet. Im übrigen bin ich der Ansicht, das ein Verbotsverfahren gegen die SPD angestengt werden muss. Wer klar erkennbar linksradikale in seine Bundesgremien wählt, welche die Überwindung des Kapitalismus als Ziel haben, also von der Zerstörung unser freiheitlichen Grundordnung zugunsten einer sozialistischen Freakshow (a priori, versteht sich, a posteriori wars natürlich wieder kein Sozialismus...) träumen, erfüllt die Kriterien für ein Verbot
  25. Spacer, am besten mit WIG festschweissen lassen. vor dem 1.9. darf das noch jedermann machen. Wobei hier ja der einstmals BKA-konforme stahlstift drin ist, der den AUto sear cut verschliesst. Aber mit dem spacer ist man vermutlich auf der sicheren seite
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