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ASE

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  1. Selber praktiziert oder nur vom Hörensagen? Wird ab dem 1.9 als unterlaufen des Gesetzgeberwillens abgestellt werden. Manche Behörde haben das schon früher so gehandhabt Da steht nicht kann erteilt werden. Bisher kein Thema, die Behörde konnte so mehr Kassieren, aber jetzt wäre das eben genanntes unterlaufen Des GeGeWi
  2. @Waffen Tony Quelle wäre interessant?
  3. Ja, einfach nur auf Grün weil du es so willst ist per Sportschützenbedürfnis leider nicht vorgesehen. Da ist §14 Abs 4. bald 6 vor. Aber Siehe Posting darüber, dann eben gezielt Waffen, die auf Grün gehen aber die Funktionalität einer Gelben einschliessen, man kann Tontaube auch mit dem Selbstlader schiessen
  4. Bei CAS könnte ich es mir am ehesten vorstellen, weil hier die Waffenauswahl recht spezialisiert ist. Dementgegen: wer schon 4 Ordonanzer in seinem 10-erBestand hat könnte die ja auch für andere Langwaffendisziplinen einsetzen, Klar, für standardgewehr 300m nicht prickelnd, aber sind ja zugelassen.... Und es kann gut sein, das man dem Sportschützen nahelegt, einen EL gegen einen Repetierer auszutauschen, wenn in dieser Konstellation die 11. beantragt wird. Die Gegenbewegung ist eben: Bestandsoptimierung: fleissig Wettkämpfe schiessen, damit Kontingentsüberschreitung möglich, so viel wie möglich nach Grün auslagern (lieber SL-Flinte statt Knicker o.ä.) und auf Gelb eben multifunktional. Selbstt für den Sportschützen in olympischen Gewehr-Disziplinen gibt es keinen Grund, sich noch einen EL zu kaufen
  5. der Sinn deines Postings erschließt sich mir nicht ganz. Diskutiert wird doch hier geradeeben, was wohl geschehen wird wenn man auf Gelb bereits 10 hat. Meine Bedenken sind: es wird nicht so einfach, das die Verbände gegen den neuerlich formulierten Willen des Gesetzegebers die Gelb-Waffen jetzt auch noch auf 10 zu begrenzen die Erforderlichkeit einer weiteren Waffe begründen zu müssen. Und hierbei dürfen sich die Verbände nicht als windige Waffenbeschaffer die auch noch jedes Bedürfnis unterschrieben inszenieren, sondern das ihnen eingeräumte Recht begründbar ausüben. Und ein Aspekt der das erschwert sind die Statistiken zum Waffenbesitz: Gesamt ergibt sich, ohne Wettkämpfe etwa 16 Waffen: 10 gelb, 2 Kurz, 3 SL-Lang, 1 Pumpe. Der Durchschnittliche Schütze besitzt mit 2.4 Waffen also gerade mal 15% des gesetzlichen Maximalbestands Nun eine Erforderlichkeit für mit der 17. Waffe Faktor 7 mal mehr als erforderlich zu begründen kann sich schwierig gestalten.
  6. Das Erwerb den dauerhaften Besitz einschliesst bzw kraft Gesetzes nach sich zieht, ergo eine Bestandsgröße von 10 auf Gelb der Wille des Gesetzgebers war wurde auf WO schon lang und breit diskutiert. Das Fass machen wir jetzt nicht wieder auf. Es geht hier darum, wie die Verbände reagieren werden, der bekannte Prozess wird nämlich ohne Bedürfnisbescheinigung früh ergebnislos enden. Und nochmals: Die Verbände müssen sich jetzt überlegen, wie Erforderlichkeit basierend auf welchem Waffenbestand aussieht. Sobald eine vorhandene Waffe in einer Disziplin eingesetzt werden kann, wird es schwierig. Übrigens könte ironischer Weise der DSB hier die Nase vorn haben, weil bei dem Selbstlader strikt und Repetierer häufig ausgeschlossen sind, da könnte sich noch ein EL ausgehen... Dan haben wir zusammen schon 40 die Luftpumpe schiessen müssen. Vor dem Hintergrund war die 10er Reglung, welche die SPD kurz vor Torschluss über den Zaun geworfen hat, komplett sinnlos. Oder aber extrem berechnend, denn wenn die 10er Reglung dann keine Reduktion der Sportwaffen erzeugt haben wird( weil ja eh viel weniger pro Kopf vorhanden..hihi) dann muss man wohl noch mal nachstellen an der Daumenschraube. Wildes durcheinanderwürfeln von Absolut- und Relativzahlen, fertig ist der Stoff für Gesetzesverschärfungen, hach.
  7. Bin gespannt wie das gespielt werden wird. Glaube nicht, das es so einfach werden wird, die Erforderlichkeit zu belegen. Schätze, das hier, auch wenn nirgends im Gesetz vorgeschrieben, die Wettkampfnutzung durch den Schützen eine Rolle spielen könnte, also wenn alle 10 Waffen bei Wettkämpfen benutzt werden, die Argumentation "verkauf halt eine" wegfallen könnte. Auch hier gilt §15 in dem Sinne, das die Verbände den grundsätzlichen Gesetzgeberwillen "10 auf Gelb" nicht mit windigen Bescheinigungen Unterlaufen werden. Und die NWR-Statistik sag ja, das der durchschnittliche Sportschütze 2.4 Waffen besitzt, also verteilt auf Grün und Gelb. Das stützt auch nicht die Argumentation, das man mehr als 10 auf gelb braucht.
  8. Da die Eintragung einer Waffe die Erteilung und Beurkundung der Besitzerlaubnis ist,kann sich die Behörde bequem auf §12 Zurückziehen: Mit anderen Worten: Man Meldet an die Behörde, schriftlich oder elektronisch und legt dann eben später vor. i.d.R ist das dann im NWR alles schon eingetragen und die Besitzerlaubnis bereits erteilt, nur eben die Beurkundung muss nachgeholt werden. Alles kein Drama.
  9. Das wurde extra aufgenommen, glaube 2017, um sich der Realität der Kommunikation anzupassen....
  10. Das Eis für die Behörden ist nicht dünn sondern garnicht vorhanden, da die Formulierung klar ist. Der Referenzpunkt den der Gesetzgeber vorgesehen hat, ist die erste Eintragung einer Schusswaffe. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er wie in andere Paragraphen geschehen, den 1.9 als Startpunkt festlegen können. Das hat er aber nicht.
  11. Und bei dir darüber, wieveil Interesse du an einer sachlichen Diskussion hast. Kann ja mal passieren, das man da einen verwechselt. Und nun? Ja jetzt wo du in diesem Fall Recht behalten einen Fehler gefunden hast wird der Bundestag morgen in einer Sondersitzung a) dich lobend erwähnen b) unverzüglich die Änderung des WaffG, NWRG, rückgängig machen, c) der Bundesrat die AwaffV einkassieren e) Bundeskanzler und Präsident unverzüglich den Austritt aus der EU und damit die Nichtigkeit der Feuerwaffenrichtlinie verkünden. Überhaupt, was soll das jetzt hier bringen? Die Katze ist den Baum rauf. Glaubst du jetzt das wird rückgängig gemacht, weil jetzt einige merken, das da in bischen mehr arbeit kommt. Ich hoffe sehr, das die Rumheuler den Bach runter gehen, es wird sich jemand finden, der für eine Eintragung ins NWR nicht 3 stunden aufschreibt. Und es ist schon etwas Engstirnig zu glauben, das es für das Groß der Waffenbesitzer relevant wäre. Wie groß ist die Tuning-Gemeinde die einen Büma braucht wirklich? Und wird der Markt von Custom-Plempen nicht von den Großen abgedeckt werden können, für die das NWR keine unüberwindbare Hürde darstellt? Und wessen einziges Standbein Custom-Waffen sind und nun mit dem Bürokratischen Aufwand nicht mehr klar zu kommen glaubt, dessen wirtschaftliche Spekulation war in in der EU allgemein und D im Besonderen ohnehin hochrisikobehaftet. Vllt bin ich auch nur so naiv zu glauben, das derjenige der von der bei dem riesenhaften von-der-Stange-Angebot unbedingt Custom haben will den Aufpreis nicht scheut, und ihn unter anderem deswegen eingeht, weil es mehr kostet. ASE, der in einem Land lebt, in dem man ohne mit der Wimper zu zucken KK-Gewehre für 7k-Nachos verkloppt bekommt, aber 300€ mehr Bearbeitungsgebühr im AR-15 Sektor dann ein Drama zu sein scheinen.
  12. Dieser Punkt steht auch ausser Frage Die inoffiziellen "in-den-Gesetzesbereich-Verbringer" werden wohl kaum einen NWR-Zugang brauchen. Weder für Teile noch für Waffen...
  13. Verstehe eh die Argumentation nicht: Wer die Teile in den Geltungsbereich verbringt, also der Importeur/Großhändler der muss sie eben kennzeichnen. Der Büma, der die dann verbaut, muss lediglich sein Markenzeichen oder namen einkloppen, lasern, sticheln... Und das zusammenbauen zur Waffe an das NWR melden.
  14. Schuchmacher fragen, ab wann es sich bei den Windhams gelohnt hat. Und ein Großhändler ist durchaus in der Lage, auch mal eine Einzelanfertigung über den Teich zu bringen, mit seinen normalen Bestellungnen. Das Problem ist nämlich nicht Herstellung und Transport, sondern Import/Export von Waffenteilen. Und Einzelexport/import von Waffenteilen ist ohnehin nicht Billig, um das "alter Büma hinterm Schwarzwald"-Argument mal aufzugreifen. Die Regel ist, das solche Teile über einen Großhändler/Importeur bezogen werden. Und der Wo jetzt das Problem liegen soll, die ein Büma hat, der die Teile bereits mit T-IDs versehen bekommt? 5 T-IDs im NWR als Waffe eintragen?
  15. 1.) Was ich dir mit den US-DE und dem Zaunpfahl 16.75" sagen wollte ist, das die Amis extra Läufe für §6 AWaffV herstellen, das Längenmaß kennt man da nämlich nicht wirklich,und ist der Grund warum das jetzt ab 1.9 auf 16" geändert wurde damit sich die deutsche Schrulligkeit mal internationalen Standards anpasst.... wenn du denen sagst Laser die Nummer/T-ID drauf... bitte machen die die lasern dir auch dein Importeurszeichen ab Werk. 2.) welcher von den älteren BüMa macht den einen auf AR15, wen wir hier schon über Importteile Reden. 3.) Welcher ältere BÜMA, oder überhaupt Büma, Importiert die Teile selber.. das läuft i.d.R. über einen der Großhändler, und da wird dann halt spätestens dort eine T-ID vergeben. 4.) Wer mit der sauberen Verwaltung von 5 T-IDS unter einer W-ID unterstützt durch das NWR und zugehörige Software anno 2020 überfordert ist, ist es vermutlich bereits mit dem Führen eines Waffenbuches.
  16. Good Old schlagbuchstabe
  17. Die Ammis fertigen jetzt schon Läufe mit US-DE Aufschrift in 16.75 zoll....
  18. Darauf kann der Markt reagieren, es werden eben keine Läufe Verschlüsse etc ohne NWR-ID mehr an den Büchsenmacher ausgeliefert, womit das zerlegen denn entfällt. sondern bei Import bereits mit einer Teilenummer versehen. Abgesehen davon: Habt ein Herz für Bümas
  19. Das wird nur von vorrübergehnder Dauer sein. Sobald der Umgang mit NWR erlernt und der "workflow" hier mal etabliert ist, läuft das auch schnell. Bei Änderung der bestehenden Arbeitsprozesse gibt es immer und überall ein Bohei, das mit der Furcht vor rückläufigen Umsätzen begründet wird, aber nacher gehts dann doch... Der Verkauf von Wechselsystemen dürfte nach der Eintragungspflicht auch nicht nicht ab sondern zugenommen haben (Siegeszug des AR15 und zunahme entsprechender Webshops). Habenwill ist stärker als Bürokratie
  20. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, das bei den Teilverbände des DSB das mangels Disziplinen das nicht bescheinigen. Ach echt? Und ich hab die unterschriebenen Anträge meiner Mitglieder immer nach Wiesbaden geschickt... Und nochmal Fokus auf das eigentliche Thema: Natürlich kann man bei entsprechender Vielfalt der Disziplinen 3 Komplettwaffen .223 bekommen. Wie aber soll der Extra-Lower begründet werden, wen es überhaupt rechtlich möglich ist, was ich nicht glaube?
  21. Sofern die passende Verbandsmitgliedschaft da ist. Bei DSB ist es i.d.r Asche, da wurde einem meiner Schützen das zweite .223 abgelehnt, bzw Wettkampfnachweise nachgefordert, obwohl es im Teilverband dafür unterschiedliche Disziplinen(Visierung) gibt. Keine Wettkampfnachweise, keine kalibergleiche Waffe. Man kann das aus §14 Abs 2 u. 3 durchaus so rauslesen, wenn man restriktiv liest, wie das machenr Verband tut -> Erforderlich ohne Wettkampfnachweis = 1 Waffe. Aber aus der Prämisse "So wenig Waffen wie möglich" kann man hier dann keinen Honig saugen, wenn man erklären soll, das man problemlos 3 HA in z.B. .223, 308, und 9mm ohne Wettkampfnachweise bekommt, 2x 223 aber nicht, weil z.b. keine weitere Disziplin und damit keine Erforderlichkeit vorhanden ist. Vor dem Hintergrund ist das eine Ungleichbehandlung, die keinen Sicherheitsgewinn bringt, schon alleine deswegen, weil man einem solchen Schützen natürlich mit der Kalibervielfalt und einem neuem Antrag tröstet....
  22. Beim DSB wirst du weinen...
  23. Ja, versteh mich nicht falsch, ich bin dafür das man Grundkontingent wörtlich nimmt und du innerhalb dessen entscheiden darfst was du haben willst. Wenn du dich entscheidest, im Grundkontigent z.b. 2x 9 mm zu haben, damit du eine Ersatzwaffe hast oder einfach nur weil du es Kraft deiner Suppenterrine so willst, so what. Ist doch eh Irrsin, die 2te 9mm ohne Wettkampfnachweise zu verweigern, aber die 45er dann zu genehmigen. Sicherheitsgewinn exakt 0.0. Es macht aber nicht jeder Verband/ Teilverband so. I.d.R. wird man schon beim zweiten .223 AR Wettkammpfnachweise fordern. Das wäre z.B. eine Sache, für die man durchaus streiten solle.
  24. Hast du das einmal ausprobiert? Es geht nämlich nicht, du irrst dich. Viele überlesen in §14 Abs. 2 Nr 2 ein ganz kleines Wörtchen: erforderlich Es geht nur, solange der Verband nach §14 begründen kann, das die Waffe erforderlich ist. Das ist nämlich die Pflicht der Verbände diese Prüfung durchzugühre., die Behörden akzeptieren das dann. Wenn man diesen gesetzlich geregelte Übertragung der Prüfaufgabe durch "Bescheinigungen aller art für jedes Schwurbelbedürfnis unterminiert, kann es damit in der nächsten runde Schluss sein. Und nich vergessen, die Behörde kann jederzeit §8 gegen die Verbandsbescheinigung einsetzen... Sie sind eben keine Kontingentsüberschreiter, rauszufinden warum, überlass ich dir.
  25. Wo siehst du da Verhandlungspielraum? Gesetz und Verordnung sind durch. Und du scheinst nicht einsehen zu wollen, das die Verbände gar nicht können. Wenn die Anfangen hier für jeden 7 Lower zu unterschreiben, weil alles Bedürfnis ist, was dem Schwatwälder gerade so einfällt warum er etwas brauchen können würde Dann wird es Probleme mit der Anerkennung der Bescheinigungen(und zwar aller) geben, weil Inhalt der Bescheinigung nicht korrekt und das ist dann eine Katastrophe für den Verband. Frei nach Gerhard Polt - Leasinghändler: Doch, kann es. Der lehnt sich entspannt zurück und denkt: wie gut, das ich das Grundkontingent eingeführt habe. 3 Halbautos oder weniger, ergo kalibergleiche Waffe im Grundkontingent nicht erforderlich, nur bei Wettkämpfen.
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