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Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?
ASE antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
@Tony Absolut korrekt, ein Jäger darf den von ihm nach §13 WaffG erworbenen Schalldämpfer nicht zum sportlichen Schießen verwenden. Das ist ja gerade die Absurdität. Aber das war nicht das Thema dieses Threads. Thema war, ob ein reiner Sportschütze das mit einem geliehenen Schalldämpfer darf. Stichwort Stümperei: Den Verfassen o.z. Zeilen war nicht klar, das die vermutete Priveligierung von Jäger-Sportschützen deswegen nicht greift, weil der Sportschütze sich den Schalldämpfer nach §12 leihen darf. Die vermutete Priveligierung kann nämlich deswegen garnicht exitieren, weil es keinen Ausschluss der Schalldämpfer vom sportlichen Schießen gibt. Und Bundestagsdrucksachen sind übigens keine Gesetze... Ferner: Der gesamte Text den du zitiert hast, zeigt bereits den geistigen Zustand im BMI. Es geht hier nicht um "Gerechtigkeit" oder "Privilegiertheit" sondern um das, was in §1 WaffG genannt ist, nämlich die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vs. grundgesetzlich gesicherte Freiheit des einzelnen abzuwägen. Wie dieser Zusatz in §13WaffG mit dem GG veeinbar sein soll, also damit, das man keine willkürlichen Einschränkungen vornehmen darf und worin der Sicherheitsgewinn liegen soll, das jemand der im Wald mit einem Schalldämpfer schiessen darf, das nicht auf dem Schießstand zu sportlichen Zwecken dürfen soll, kann die niemand schlüssig erklären. Und weil man das nicht kann, wird halt, ganz Mode der Zeit, der Gerechtigkeitsbegriff ein weiteres mal vergewaltigt, um jemand was verbieten zu können, den Gerechtigkeit herscht im Sozialismus erst dann, wenn niemand mehr irgendwas darf oder hat. Der Gerechtigkeits-Strohmann wird vorgeschoben, weil das BMI schlicht gezwungen wurde, EU-Recht umzusetzen und damit den Schalldämpfer zu erlauben. Das gab malmende Kiefer im BMI, hatte man sich das doch anderes vorgestellt, nämlichso, dass der Rest Europas nach deren Pfeiffe tanzen soll. War in anderen Bereichen auch schon so, Sprengstoffecht/Feuerwerk z.B. Harmonisierung bedeutet halt nicht, das man EU-Richtlinien statt Panzer schickt, sondern die anderen auch mal berücksichtigen muss. Das stinkt dem BMI halt, den roten/grünen sowieso und in einer Trotzreaktion und um zu verhindern, das die Sportschützen sagen, na klar, Schalli wollen wir auch, siehe EU-Immisionsschutzrichtlinien versucht man die Schalldämpfer-Graswurzelrevolution mit verfassungsechtlich fagwürdigen Reglungen totzutrampeln. Aber wartet mal ab, bis die ausländische Industrie rausfindet, das es hier theoretisch einen Markt gibt der durch Bornierheit und Hollywood-vorstellungen blockiert wird..... EU-Klage incomming. Selbst das BKA und der BDK hat in seinen Stellungnahmen zur Änderung festgestellt, das Schalldämpfer derart einfachzu bauen sind, das durch eine Beschränkung kein Sicherheitsgewinn zu erwarten ist. Worüber reden wir hier, Zollinnengewinde in Blechdosen.... -
Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?
ASE antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Hier ist die Fehlannahme das eine Erlaubnis an einen Gegenstand gebunden sei. Bedürfnis sowie Erlaubnis sind an eine Person gebunden. Ansonsten könnte ein Jäger auch keine auf Sportschützenbedürfnis gekaufte Waffe zur Jagd verwenden. Ein Schalldämpfer darf auf einem Schießstand nach §12 Waffg erlaubnisfrei zur dortigen Verwendung erworben werden. §12 sticht hier §13 aus, das ist numal das Wesen eines Paragraphen der Ausnahmen von den Erlaubnispflichten festlegt. Die Vorschriften und Einschränküngen des §13 sind beim vorrübergehenden Erwerb im Rahmen des §12 unbeachtlich. Das hat eben keiner bei der gestümperten Gesetzesänderung bedacht. Aber was erwartet man von einem Gesetz, zu dem es nun ein Ändergunsgesetz zum Änderungsgesetz gibt, noch bevor es in Kraft war, weil redaktionell und inhaltlich derart geschlampt wurde und des den Koryphäen im Bundestag das auch nicht aufgefallen ist... -
Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?
ASE antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Viel Spaß beim Anwenden von §9 AWaffV. Hier §12 WaffG Es indes fraglich ob §9 AWaffV überhaupt anwendbar ist. §9 AWaffV Diese Norm ist nicht anwendbar, denn für den Schalldämpfer muss der Schütze keine Erwerbsberechtigung nachweisen. Er erwirbt ihn unter Vorraussetzung des §12 WaffG. Und schießt mit ihnen unter Vorraussetzungen des § 12 WaffG. Der Kern des Pudels ist aber ein ganz anderer: "innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses" ist nicht gleichbedeutend mit exakt nach Sportordnung. Die grundgesetzliche Autonomie des Sportes bleibt nämlich erhalten. Was der Gesetzgeber nicht als sportliches Schießen will, muss er konkret benennen und sich damit der Überprüfung ggf durch das Bundesverfassungsgericht unterwerfen. Ansonsten hätten wir ein "was nicht erlaubt ist, ist verboten" und das würde elementar und brachial gegen das GG verstoßen. Das Sportschützen mittlerweile selber so denken....weit haben wirs gebracht. Die Spordordnungen der Verbände hingegen sind lediglich genehmigte Zusammenstellungen, aufgrund deren ein Bedürfnis zum erwerb&besitz nach §14 ohne weitere Nachfrage der Behörde abgeleitet werden kann. Eine "Positivliste sportliches Schießen". Es ist aber keine Auflistung dessen, was ausschließlich Schießsport sein kann. Es gibt auch Sportschützen ohne Verband und Sportschützen ohne anerkannten Verband(<10000 Mitlgieder), ergo auch ohne anerkannte Sportordnung. Dennoch praktizieren sie sportliches Schießen. Bitte nicht im Privilegiendampf des §14 /§15 vergessen, das es ein GG gibt... Die Grenzen des sportlichen Schießens sind daher konkret in §6 AwaffV benannt. Und nur die Norm ist hier anwendbar. Schalldämpfer sind nicht ausgeschlossen. Die ganze Diskussion entspinnt sich um den Nimbus des Schalldämpfers, der ja lange zeit von vielen für "verboten" gehalten wurde. Wie bereits erwähnt um einen 2-zöller macht keiner einen bohei, obwohl der nach §6 ausgeschlossen ist..... -
Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?
ASE antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Ja das kann man druchaus diskutieren und man könnte auch die SPO des einen oder anderen Verbandes ändern. Hat aber mit dem Kern der Sache nichts zu tun. Nämlich mit dem elenden Gerücht, das ein Sportschütze ausschließlich nach SPOs schiessen muss. Das sportliche Schießen wird nur für den Erwerb und den Besitz als Vorraussetzung genannt und ist ab 1.9 auch für den Besitz klar geregelt. Was er in der Sportschütze ansonsten damit macht ist, solange er im Rahmen des WaffG bleibt völlig ihm überlassen. Es gibt schlicht keine zitierbare Stelle im WaffG, die ausschließliches schießen nach SPO vorsieht. Das ist eine Erfingung von nicht-verstanden-aber-auch-was-sagen-wollern. Einzig eines geht nicht: ein Jäger darf einem Sportschützen keinen Schalldämpfer leihen, also außerhalb eines Schießstandes, da leihe nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck stattinden kann. Da der Sportschütze sonst auch kein Bedrüfnis zum Erwerb herleiten kann ist der Fall hier klar. Gilt übrigens auch für den 2-Zöller Funfact: Zur sicheren Aufbewahrung geht dann wieder. -
Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?
ASE antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Einspruch: 1. Erwirbt ein Sportschütze auf einem Schießstand einen Schalldämpfer, so tut er dies nicht nach §13, sondern nach §12 als erlaubnisfreien Erwerb eines einer Waffe gleichgestellten Waffenteil. 2. Der Begriff jagdliches Übungsschießen ist nirgends im Waffenrecht definiert. 3. Es kann sich also um ein "Jagdinteressentengewinnungsübungschießen" handeln. 4. Die Herleitung über die Sportordnungen hier haben alle einen Fehler: Solange der Schalldämpfer nicht von der Sportordnung ausgeschlossen ist, ist er zum sportlichen schiessen erlaubt. Z.b. die DSB-Sportordung, Stand 2020, schließt nach 1.5.1 SPo nur "Kompensatoren, Mündungsbremsen oder ähnlich wirkendes Zubehör sowie Rückstossdämpfer" aus. Zweckbestimmung des Schalldämpfers ist aber nicht Rückstossdämpfung. 5. Die AWaffV definiert in §6, was vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist. Schalldämpfer sind dort nicht genannt. 6. Der Glaube, ein Sportschütze dürfe mit seinen Waffen ausschließlich nach exaktem Wortlaut der Sportordungen sportlich schließen ist schlicht Unfung, an dessen Absonderung man auf Schießständen leute mit einem Missverhältnis zwischen Geltungsbedürfnis und Sachverstand erkennen kann. Was ist mit schießen aus der Schießmaschine um Munition zu testen, Ostereierschießen um nur eine Art auf Symbolscheiben zu verchiedenen Themen zu schiessen zu nennen. usw, wo ist die SPO-Nummer für das Training auf die weisse Scheibe? Wie da hat einer nur 50 Schuss duell Trainiert, da gibts aber keine Disziplin für.... himmel hilf. Wen dass immer noch nicht beruhigt bitte, hier die Universallösung: Sportschütze und Jäger machen einen Leihvertrag für die Dauer von 1 std. Der Jäger übernimmt die Büchse und schraubt den Schalldäpfer auf. So dann übergibt er Sie dem Sportschützen dabei rufen beide laut, das diese Waffe mit Schalldämpfer nach §12 WaffG zur Benutzung auf dem Schießstand übergeben wird. Der Sportschütze schiesst. Danach übergibt er sie nach 12 WaffG wieder an den Jäger, der diese nach Ablauf der Stunde an den Sportschützen ohne Schalldämpfer zurückgibt. Ich frage mich ernsthaft, was für Leute in euren Schützenhäusern unterwegs sind, Satire oder bereits Paranoia das ist hier Frage. Glaubt hier jemand ernsthaft, das sich jemand Gedanken macht, ob er mit dem 2-Zöller des Jägers mal ein paar Schuss machen darf? Der ist übrigens im Gegensatz zum Schalldämpfer in §6 AWaffV erwähnt..... -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Apopro Neureglungen, die haben es in der Theorie gerade verchlimmbessert, inder Praxis bewirken sie rein garnichts. Der VS hat nach §10 Abs 7. NWRG bereits zugriff gehabt, hat sich also selektiv über waffenrechtliche erlaubnisse ihrer Kundschaft informieren und ggf die zuständigen Behörden informieren können. Jetzt bekommt er Lawinen von Anfragen,die er personell kaum bewältigen kann. Und genaugenommen garnicht bewältigen will. Warum? Man gibt nicht alle seine informationen Preis, sonst sind die eigenen Informationsquellen und Informantennetztwerke sofort kompromittiert. Was haben die Einfaltspinsel bei der SPD gedacht, das VS jetzt die Hosen herunterlässt und dann jeder sofort extrapolieren kann wer ihn denunziert hat? Das ist nachrichtendienstliches Einmaleins, aber wir reden ja über Parteien, in denen man als Studienabbrecher Karriere machen kann... -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Das zweite D in DDR stand auch für demokratisch... Und ich möchte garnicht behaupten, das wenn der Doppelstudienabbrecher an die Macht kommt, die Meinungsfreiheit abgeschafft wird. Man wird weiter frei seine Meinung äußern können, nur dass es nach der Äußerung noch Freiheit gibt, kann er nicht garantieren... -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Ein auto sear cut definiert sich dadurch, das ein auto sear platz für seine Funktion hat. Der Stift musste seinerzeit genau deswegen eingesetzt werden, auf Geheiß des BKA... -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Soso? Ich glaube ja eher, das seit der strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche die Bundesregierung abgeben musste, gültig für jedes Ministerium und jede nachgeordnete Behörde, die behauptung die AFD sei rechtsextrem auf seehr dünnem Eis stattfindet. Im übrigen bin ich der Ansicht, das ein Verbotsverfahren gegen die SPD angestengt werden muss. Wer klar erkennbar linksradikale in seine Bundesgremien wählt, welche die Überwindung des Kapitalismus als Ziel haben, also von der Zerstörung unser freiheitlichen Grundordnung zugunsten einer sozialistischen Freakshow (a priori, versteht sich, a posteriori wars natürlich wieder kein Sozialismus...) träumen, erfüllt die Kriterien für ein Verbot -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Spacer, am besten mit WIG festschweissen lassen. vor dem 1.9. darf das noch jedermann machen. Wobei hier ja der einstmals BKA-konforme stahlstift drin ist, der den AUto sear cut verschliesst. Aber mit dem spacer ist man vermutlich auf der sicheren seite -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
War nicht schon durchgesickert, das es sich bei den Gastube um ein "redaktionellen Fehler" handelt? Man sollte halt die gesetzlichen Grundlagen gelesen und verstanden haben, bevor man Broschüren herausbringt. Es gibt nämlich keine Grundlage dafür die Behautpung mit den Gastubes: Das geänderte Waffengesetz erfasst jetzt Gehäuse (ober und unterteil) und Verschlussträger, aber nicht gastubes. Punkt! Bitte nicht jeden Unfung unkritisch weiterverbreiten nur weil man Lust an der Empörung empfindet. Der Bundestag macht die Gesetze und nicht das BKA... -
ja? und? Möchtest du Waffen in den Händen von verrückten haben? Manche Leute kennen den unterschied zwischen Liberalität und Fahrlässigkeit nicht..
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Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde
ASE antwortete auf wumeise's Thema in Waffenrecht
https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/4967-ÄndA_CDU-CSU_und_SPD_-_luftsicherheitsrechtliche_Zuverlässigk.pdf Der Fehler wird korriegiert, Antrag des Innenausschusses schon auf dem Weg. Würde auch garnicht anders gehen, denn zwischen 20. Februar 2020 und 1.9. 2020 kann man garkeine Waffe nach §14 Abs 6 Waffg erwerben. Denn man erwirbt sie nach §14 Abs 4... bis der neue §14 am 1.9. in Kraft tritt. Deine Behörde hat dir einen rechten Käse erzählt. Eintragen! -
Faming ist heute viel wichtiger als Transparenz. Sonst würde der Polit-Mediale-Komplex nicht über die AfD reden, wenn ein Geisteskanker davon träumt die gesamte Menschheit kraft Zeitreise auszulöschen, aber einstweilen von den 7 Milliarden nur 11 einschießlich sich selbst schafft...
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Nicht Tatschwere und Sachverhalt vermischen, das ist unlauter für die Konsequenzendiskussion. Andersherum gedacht ist deine Anmerkung nämlich ds Kernproblem für Grafe&Co: Er hätte genau so gut die Illegale nehmen können, offensihtlich war es kein Problem sich illegal eine Waffe neuerer Produktion (PPQ) zu besorgen, ergo kein unregistrierter Familienaltbesitz(z.B. Walther P1/38). Das war, wenn ich mal spekulieren darf, als bewusstes, vorsätzliches Trolling der Anti-Waffen Lobby gedacht. genau wie die Selbstgebauten des Nichtskönners von Halle. Er hat das nur nicht konsequent durchgezogen, in dem er dann doch die Legale genommen hat.
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Flammenwerfer zu Köln-Volkhoven sag ich nur
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Doch es lag vor. Er hat es selber gesagt. Er hat, wie solche Kloppis das immer machen(vrgl. Selbstverwalter, Reichsbürger), seine komplettes Repetitoriums des Wahns eingeschickt. Alles andere sind Schutzbehauptungen von Leuten, die momentan Merkels Ungnade fürchten. Wozu gibt es Par 10 NWR-Gesetz Abs. 2 und 4.? Jemand schreibt der Polizei, der StA und Bundes-StA das er Stimmen hört, glaubt das ein globaler Gedanken -Geheimdienst seine Ideen klaut und er permanent überwacht und verfolgt wird, das ihm Alpträume gesendet würden. Wer hier keine massive Störung erkennen kann oder will, kann halt nicht bei StA oder Polizei arbeiten. Und glaubst das es zuviel verlangt ist, da mal im NWR nachzufragen? So per Mausclick? Das wäre die Pflicht gewesen, genau dazu sind solche Normen geschaffen worden. Aber die Versager haben halt mehr Lust darauf sich neue Paragraphen auszudenken, als mal den Bestand ordentlich anzuwenden
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Das Manifest ist verfügbar. Trotz hastigem löschen. Und ja... Handeln wäre geboten gewesen. Das ist ja gerade der Punkt.
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Es wurden drei Waffen sichergestellt Glock Sig Walther letztere wohl auf schwarze WBK
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Sehr gut, das Ross und Reiter des Versagens, nämlich die Behörden inklusive Bundesanwaltschaft benannt werden. Kindern bring man bei, das sie den Teller aufessen müssen, bevor es nachschlag gibt. Politiker hingegen: Man wollte das NWR Man wollte die sofortige Einziehbarkeit der Waffen bei mangelnder Eignung Hätte man sein Tellerchen aufgegessen, also beide Sachen wie vorgesehen genutzt, wäre 11 Leute noch am Leben. Da muss man die Kandidaten jetzt festnageln. Die Ausrede des Generalbundesanwalts, die schreiben hätten angeblich keine "Rechtsextremismus" enthalten hat Mittelstufenniveau, eabsolut erbärmlich, das gibt unser Land der internationalen Lächerlichkeit preis. Selbst wenn es stimmen würde, dann hat der Rest des Manifests genug Einblicke gegeben den Spinner sofort komfortabel unterzubringen. Aber man will jetzt gleich wieder ein neues Tellerchen mit neuen tollen verboten. WÄääääh Abgesehen davon: Eine der drei Knarren war illegal. So what Waffengesetz...
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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Viel Spaß mit den Klagen. Das ist komplett deren Problem. Man kann nicht Rechte plötzlich außer Kraft setzten nur weil man unorganisiert ist. In jedem Konzern würden Köpfe rollen. ("Es tut uns leid, liebe Aktionäre, auf den Verkauf von Produkten waren wir garnicht vorbereitet, deswegen haben wir kein Geld vedient und Ihr Investment verpulvert, upsi" Aber die deutsche Verwaltung hat sich von der Beratung zur Dienstleistungsorientierung nur den Teil mit dem Geld verlangen gemerkt. -
Lesen. einfach nur die Gesetzesentwürfe, Beschlussempfehlungen und beschlossenen und verkündeten Gesetze lesen. Dabei auf feine Unterschiede achten...
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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Nö, weil es kaum Daumenschrauben sind. Sinnlose, wirkungslose Reglungen ja, aber: - Magazine: Langwaffen eh nur 10 Schuß, Kurzwaffen die meisten Disziplinen 5 oder mit 10 Schuß alles abgedeckt. Argumentation mit 20/30ern geht hier halt fehl. - Lower: Tatsächlich konsequent, ist bei den Kurzwaffen auch so. Selber betroffen... - Bedürfnisreglung: fein. endlich konkrete Regeln und Zahlen im Gesetz, nix mehr Darmstädter Extrawürste. Und nach 10 Jahren Ruhe, bzw alle 5 Jahre mitgliedsnachweis. Konsequente Vorstände verschicken die Bescheinigungen mit der Einladung zur HV. - Deckel auf Gelbe: Manchen einen Ärgerts, aber die NWR-Statistik sagt: 7.5 braucht der durchschnittliche Sportschütze mehr um an die Grenze zu stossen, und das vorrausgesetzt er hat alles auf Gelb, was nicht stimmt. Wenns euch aufregt: Rächt euch, weg mit den Einzelladern. Bestandsoptimierung zu den Kategorien C und B hin. Ar15 und Ar10 gibts auch als fesche Vorderschaftsrepetierer.... Der meiste Bohei wird vorrübergehend sein: Magazine, lower etc. Langfristig wird sich nur die Sache mit Gelb als Esellei herausstellen. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
D'r glombig Dooschdig -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Iteressant wird die Sache mit den Lowern. Bedürfnisnachweis ja/nein, falls ja Spielen die Verbände mit etc