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ASE

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Beiträge von ASE

  1. vor 40 Minuten schrieb Rocky1964:

    Bei uns stellen die Behörden keine beglaubigten Kopien mehr aus, denn es könnte ja jemand eine beglaubigte Kopie haben, aber die WBK/Jagdschein erloschen oder eingezogen sein.
    Die Versendung der WBK/Jagdschein verbietet unser Ordnungsamt, denn man kann ja dann bei einer Kontrolle, Training usw nicht den legalen Besitz nachweisen!

    Don't feed the troll.

     

    Keine Behörde kann das verbieten. Und es gibt ein NWR.......

     

    Und Posts ala: Die da sind doof, weil ich das nicht hinkrieg verschwenden wertvollen Speicherplatz. Poste dein Hitpiece gegen Frankonia woanders.

    • Wichtig 1
  2. vor 33 Minuten schrieb Fyodor:

    Genau. Zur Ausübung des Sports. Also einer Disziplin. Hast Du noch keine Waffe mit der Du diese Disziplin schießen kannst, dann brauchst Du eine. Genau so funktioniert es doch schon immer. Genau so begründen wir unsere Bedürfnisse.


    Bisher. Bald nicht mehr. Und nicht vergessen: Es gibt genügend Disziplinen bei denen ein vorhandener SL auch eingesetzt werden kann. Beim BDS sogar recht viele.

     

    Was hier übersehen wird: Bis zum 1.9 lagst du mit deiner Einschätzung prinzipiell richtig, das Sportschützen beliebig viele Waffen haben dürfen. Das wurde von den Behörden aber bereits mit §8 in Frage gestellt (s. 142 Waffe auf gelb) und hat uns beschert, das in der Beschlussdrucksache nun das Wort "Horten" zu finden ist. Daran wird man sich aufhängen, es wird eine Diskussion darüber entbrennen was "Horten" ist.  2 Waffen? 10? 100? Wenn die fälle der Überschreitung des Kontingents gelb nicht allesamt wohlbegründet sind, ist klar was als nächstes kommt, dann wird nachgearbeitet und Regeln für die Überschreitung festgelegt. Was auch bedeuten kann, das sie grundsätzlich ausgeschlossen wird.

  3. vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Also Du vertrittst die Meinung, eine 11. Waffe auf WBK grün gehe nicht - dem widersprechen aber Politikeraussagen im GG-Verfahren (die damit beschwichtigen wollten, dass man ja für weitere Waffen diese auf "grün" beziehen könnte), die ja gerade belegen, dass dies im Willen des GG war und ist.

    Politkeraussagen, die bisweilen gar nicht teil des Bundestages sind, oder Teil der Exekutive (Inneminister).

    Und was GG-Wille ist, wird  von einem Gericht nicht an irgendwelchen Aussagen im Fernsehen oder auf irgendeiner Infoveranstaltung des Schützenkreises XY erforscht, sondern aus den Beschlussdrucksachen.

     

    Zitat

    Zudem wären diejenigen, die ihre Gelbe gerade zum Zeitpunkt des neuen WaffG-Erlasses mit >10 Waffen "voll" haben dann stark benachteiligt, denn sie könnten nichts mehr erwerben ohne (mehr) Teile ihres Besitzstandes aufzugeben (um nur 1 neue Waffe kaufen zu dürfen, müssten sie gleich mehrere alte verkaufen, bis ihr Bestand < 10 sinkt).

    Ja und? Der Maßstab ist nicht(aus GG-Sicht)  nicht um eine Rennen, wer die meisten Waffen hat, bzw wer die meisten Kaufen darf, sondern um die Abwägung der öffentlichen Interessen gegen deine Privaten. Das ist der Geist des WaffG. Das öffentliche Interesse ist bekannt: gar keine Waffen, so ist die verschrobene Ideologie der Zeit. Dem entgegen hat das GG-Verfahren jetzt ergeben: 10 auf gelb muss das öffentliche Interesse aushalten. Genau  so gut könntest du sagen:   Jäger seien stark benachteiligt, weil die nur zwei Kurzwaffen bekommen und ohne Fallenjagd keine KK-Pistole. Und stell dir vor, Erben sind noch stärker benachteiligt, die dürfen gar nicht smehr kaufen. Du setzt den falschen Maßstab zur Beurteilung an.

     

    Der Nebeneffekt den du im zweiten Satz schreibst ist exakt der Wille des Gesetzgebers (§58), unterm strich versucht er dich nämlich zur Reduktion deines Bestandes bewegen. 

    Das stinkt jetzt manchem 2/6-Hamsterer, dem jetzt erst die Konsequenzen klar werden, das der Erwerb der jüngst erworbenen Stücke evtl doch nicht so clever war. Ich hatte mir das überlegt und entschieden, dementgegen auf  10 bzw auf unter 10 zu reduzieren (Einzellader ade), weil mir dieser Effekt klar war: Hast du über 10 kannst du halt  nichts mehr austauschen. Das WaffG lässt dir die Wahl.

     

     

    Zitat

    Zudem zeigen sie Behörden doch schon vor Inkrafttreten der Regelung, wie`s gemeint ist, z.B. Bayern: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/susverfassungsschutz/h%C3%A4ufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffen%C3%A4nderungsgesetz.pdf -Seite 9

      Aber auch in der Beschussdrucksache des Bundestages. aber das geht am Thema der Diskussion vorbei. Hier steht nur: ggf mit Bedürfnisbescheinigung Die Frage ist, wie man im Lichte der Beschränkung denn nun tatsächlich ein Bedürfnis begründen soll. Und immer daran Denken: In so einem Fall kann die Behörde deinen Verbandswisch mit §8 Aushebeln. Und ggf. Zweifel an der integrität des Bescheinigenden Verbandes säen-

     

    Zitat

    §14,2 und ich muss bloß SPortschütze sein und ne neue Disziplin schiessen wollen.

    Falsch. Die Waffe muss erforderlich sein. Deine Aussage dreht den Sinn des WaffG geradezu um. Dein Wollen ist nicht der Maßstab, sondern inwiefern dein wollen gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit noch zu vertreten ist Und das du glaubst auf 5,6 Pumpen zu Kommen, lieber SChwarzwälder, wie wäre es mal mit etwas weniger THeorie und mehr Praxis. Beweis es, das es stimmt....ich glaubs nicht. Von dir hör ich hier immer nur: Könnte, Müsste, Würde. Mach doch mal. Besorg dir 5,6 Pumpen. Stell das Ergebnis hier ein. innerhalb eines Jahres sollten ja 4 machbar sein.

    Zitat

    Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung..besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen...glaubhaftgemacht wird.

     

     

     

    Deliktrelevanzrgumentationen sind unbeachtlich. Das sind Artefakte, die bei einer Gesetzgebung in D nunmal entstehen. Möchtest du wissen, warum die Pumpe nicht kontingentiert ist? Weil es anno 2002 im GG verfahren so aussah, das das Kontingent auf 0 gesenkt wird, weil komplett verboten. (Kanzler Schröder: "Und die Pumpgun wird jetzt verboten!")  Das wurde dann entschärft auf Pumpe  mit Pistolengriff und dabei hat man vergessen, dann ein Kontingent einzuführen.  Kannst das BMI ja auf ihren Fehler hinweisen, die sind bestimmt ganz Ohr...


    Aber aus solchen Artefakten abzuleiten, das bei einer anderen Erlaubnisart jetzt bestimmte Regeln gelten sollen, ist höflich ausgedrückt, schräg.

    Geschwarzwäldert eben, reine Hypothesen.


     

  4. Gerade eben schrieb Proud NRA Member:

    Der war, dass der "durchschnittliche Schütze" als Argumentationsgröße für Intensivschützen genauso wenig geeignet ist wie der durchschnittliche Buchbesitzer es für die Anzahl der bei Viellesern "erforderlichen" Bücher ist.

     

    Ich gebe mal den Anwalt der Gegenseite:

     

    Wo Kontingentsüberschreitung unter bestimmten Vorraussetzungen ermöglicht werden soll, hat der GG die Grundlagen geschaffen.  Ich würde einen Vergleich zu den Jägern ziehen,bei denen 2 Kurzwaffen vorgesehen sind und eine Überschreitung nicht die Regel, sondern die Außnahme mit wohldefiniertem Bedürfnis (Fallenjagd) darstellt. Wo der Gesetzgeber eine Besserstellung der Sportschützen gegenüber den Jägern gewünscht habe, habe er dies in Form von §14 Abs 3 getan, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei der Gelben hingegen zeige die Rechtsgeschichte und die Beschlussdrucksachen der Gesetzesänderung 2020, das von einer einstmals unbegrenzten Erlaubnis eine  beschränkte Erlaubnis (10er Karte übrigbleiben) sollte. Der GG hätte  explizit keine Überschreitung vorgesehen obwohl er dies an anderer Stelle getan hat. Ein Bedürfnis für mehr als 10 Waffen nach §14 Abs 6 sei also regelmäßig zu verneinen.  

    Ich führe ferner aus, das der Erwerb von Waffen gem. §14 Abs. 6 regelmäßig nicht nach §14 Abs 2 vorgesehen ist. Zum einen sei die Norm eindeutig (Abweichend von §14 Abs 2....wird....) und zweitens würde eine Eintragung dieser Waffen ein Unteraufen des Willens des Gesetzgebers darstellen. 

     

    Nun begründe aus Sicht eines Verbandsfunktionärs eine 11te Waffe, dabei bedenken, nach §15 muss deine Bescheinigung glaubhaft sein. Ein reines haben wollen oder praktisch finden reicht nicht aus, genauso wie der Jäger auch nicht die 3 und 4 Waffe bekommt auch wenn es vllt praktisch wäre

     

     

     

     

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  5. vor 6 Minuten schrieb 6ppc-gunner:

    Ich habe nun schon in demGesetz gesucht, bei §14 finde ich nichts zu der Ü

    §58

    Zitat

    ...

    Besitzt jemand am 1.9. 2020 aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

     

    alte gelbe WBK:

    Ebenfalls §58

    Zitat

    Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort.

     

    Es wurde nirgends etwas anderes bestimmt, damit gelten alte Gelbe WBKS so weiter, wie sie einmal erteilt worden sind. Nur EL >60 cm und ungedeckelt.

    Da ist auch nichts dran zu rütteln, denn es gab Rundschreiben von Behörden die erzürnt darüber waren, das jemand auf alte Gelbe einen Repetierer gekauft hatte. 

    Evtl sogar Prozesse deswegen..

     

     

    ASE, der sich in den Hintern beisst, damals keine gelbe geholt zu haben.

  6. Am 15.8.2020 um 14:16 schrieb Raiden:

    Nicht nur das, die VEBEG, also ein staatlicher Betrieb, hat noch 2018 verbotene Magazine ins Volk gebracht - mit dem Wissen dass es diesen tollen Stichtag gibt.

     

    Also:

    -absehbar verbotene Gegenstände verkauft

    -Erlös und Steuern kassiert

    -und wenn es ganz blöd läuft, dürfen diese Gegenstände wieder entschädigungslos an den Staat übereignet werden

     

    Double Penetration von ganz oben.

     

    -Entsorgungskosten für unverkäufliches für den Staat übernommen.

    -oder die Variante mit: Magazine gebührenpflichtig entgegennehmen und dann ins G3-Affine Ausland verklopfen  Tripple  cash inne däsch

     

    DP mit anschließendem Slutshaming 

  7. vor 14 Minuten schrieb erstezw:

    Jetzt kann man mal überlegen,  welche Verbände Geschäft mit den Zetteln machen und welche es als Dienstleistung betrachten...

     

    Vielleicht klärt sich dann auch die Frage, wem die alte neue Gelbe wirklich ein Dorn im Auge war.

    lol

     

    aber ich denke nicht, das das fliegen wird.

     

    Wenn man jetzt erstmal alles auf Grün parken könnte, um um gelb freizuhalten liefe die Deckelung effektiv ins leere.

  8. vor 17 Minuten schrieb Fyodor:

    Natürlich nicht.

     

    Die gelbe WBK ist eine Erleichterung für organisierte Sportschützen zum Erwerb bestimmter Waffen. Man muss sie aber nicht haben. Wer der Behörde gerne Geld in den Rachen wirft, konnte auch bisher schon den KK-EL, die Querflinte, den Perkussionsrevolver oder das Ordonnanzgewehr auf grün haben. Dann eben mit Bescheinigung des Verbandes. Das war auch bisher nicht verboten, nur eben sinnlos.


    Selber praktiziert oder nur vom Hörensagen?


    Wird ab dem 1.9 als unterlaufen des Gesetzgeberwillens abgestellt werden. Manche Behörde haben das schon früher so gehandhabt

     

    Zitat

    Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt,

    Da steht nicht kann erteilt werden.

     

    Bisher kein Thema, die Behörde konnte so mehr Kassieren, aber jetzt wäre das eben genanntes unterlaufen Des GeGeWi

  9. Gerade eben schrieb weyland:

    Spricht irgendetwas dagegen, eine Waffe auf Grün statt auf Gelb zu erwerben wenn für diese Waffe das entsprechende Bedürfnis vorliegt und daher einer Bescheinigung nichts im Wege stände.

    Dann könnte man sich das gelbe Kontigent ja zumindest teilweise aufsparen für das plötzlich auftauchende Schnäppchen.

    Ja, einfach nur auf Grün weil du es so willst ist per Sportschützenbedürfnis leider nicht vorgesehen. Da ist §14 Abs 4. bald 6 vor. Aber Siehe Posting darüber, dann eben gezielt Waffen, die auf Grün gehen aber die Funktionalität einer Gelben einschliessen, man kann Tontaube auch mit dem Selbstlader schiessen

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  10. vor 17 Minuten schrieb Kai:

     

    Bei CAS könnte ich es mir am ehesten vorstellen, weil hier die Waffenauswahl recht spezialisiert ist.

     

    Dementgegen: wer schon 4 Ordonanzer in seinem 10-erBestand hat könnte die ja auch für andere Langwaffendisziplinen einsetzen, Klar, für standardgewehr 300m nicht prickelnd, aber sind ja zugelassen....

     

    Und es kann gut sein, das man dem Sportschützen nahelegt, einen EL gegen einen Repetierer auszutauschen, wenn in dieser Konstellation die 11. beantragt wird.

     

     

    Die Gegenbewegung ist eben: Bestandsoptimierung: fleissig Wettkämpfe schiessen, damit Kontingentsüberschreitung möglich, so viel wie möglich nach Grün auslagern (lieber SL-Flinte statt Knicker o.ä.) und auf Gelb eben multifunktional.

    Selbstt für den Sportschützen in olympischen Gewehr-Disziplinen gibt es keinen Grund, sich noch einen EL zu kaufen

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  11. vor 37 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Wie viele Bücher hat der durchschnittliche Buchbesitzer? Wie viele hat der Median-Buchbesitzer?

     

    Es gibt bei vielen sozialen Phänomenen die berühmten "long tails", wo einige wenige Individuen etwas in massiv höherer Intensität haben oder machen als die meisten anderen. Die durchschnittliche amerikanische Waffe frisst pro Jahr ungefähr 20 Schuß Munition. Meine Wettbewerbskanonen fressen das bisweilen in deutlich unter zehn Sekunden, mit entsprechendem Jahresverbrauch. Um auf den Durchschnitt zu kommen, dürften also ziemlich viele gar nichts zu futtern bekommen. Bei meinem Bücherschrank sieht das nicht anders aus. Der Verbrauch an Golfbällen, Wolle zum Stricken, Legosteinen usw. ist ähnlich ungleich verteilt.

     

    Oder pauschaler ausgedrückt: Im Durchschnitt hat der Mensch einen Hoden.

    der Sinn deines Postings erschließt sich mir nicht ganz.

     

    Diskutiert wird doch hier geradeeben, was wohl geschehen wird wenn man auf Gelb bereits 10 hat.

     

    Meine Bedenken sind: es wird nicht so einfach, das die Verbände gegen den neuerlich formulierten Willen des Gesetzegebers die Gelb-Waffen jetzt auch noch auf 10 zu begrenzen  die Erforderlichkeit einer weiteren Waffe begründen zu müssen.

    Und hierbei dürfen sich die Verbände nicht als windige Waffenbeschaffer die auch noch jedes Bedürfnis unterschrieben inszenieren, sondern das ihnen eingeräumte Recht begründbar ausüben. 

     

    Und ein Aspekt der das erschwert sind die Statistiken zum Waffenbesitz:

    Gesamt ergibt sich, ohne Wettkämpfe etwa 16 Waffen: 10 gelb, 2 Kurz, 3 SL-Lang, 1 Pumpe.

    Der Durchschnittliche Schütze besitzt mit 2.4 Waffen  also gerade mal 15% des gesetzlichen Maximalbestands

    Nun eine Erforderlichkeit für mit der 17. Waffe Faktor 7 mal mehr als erforderlich zu begründen kann sich schwierig gestalten.

     

  12. vor 29 Minuten schrieb Fyodor:

    Der Wortlaut des Gesetzes gäbe sogar her, dass das gar nichts nützen würde. Denn da steht nicht "Besitz von zehn Waffen", sondern "Erwerb von zehn Waffen".

    Das Erwerb den dauerhaften Besitz einschliesst bzw kraft Gesetzes nach sich zieht, ergo eine Bestandsgröße von 10 auf Gelb der Wille des Gesetzgebers war wurde auf WO schon lang und breit diskutiert. Das Fass machen wir jetzt nicht wieder auf.

     

     

    Zitat

    Warum? Das wird genau so ablaufen wie bisher auch. Die ersten zehn Waffen dürfen vereinfacht auf gelb erworben werden, danach alles nur noch auf grün. Mit dem bekannten Prozess.

    Es geht hier darum, wie die Verbände reagieren werden, der bekannte Prozess wird nämlich ohne Bedürfnisbescheinigung früh ergebnislos enden. Und nochmals: Die Verbände müssen sich jetzt überlegen, wie Erforderlichkeit basierend auf welchem Waffenbestand aussieht. Sobald eine vorhandene Waffe in einer Disziplin eingesetzt werden kann,  wird es schwierig.  Übrigens könte ironischer Weise der DSB hier die Nase vorn haben, weil bei dem Selbstlader strikt und Repetierer häufig ausgeschlossen sind, da könnte sich noch ein EL ausgehen...

     

     

    Zitat

    Au weia, da heben manche den Schnitt aber ganz schön an. [grün] Heißt das jetzt, dass wegen mir zwanzig Sportschützen nur eine Waffe haben dürfen? [/grün]

    Dan haben wir zusammen schon 40 die Luftpumpe schiessen müssen.

    Vor dem Hintergrund war die 10er Reglung, welche die SPD kurz vor Torschluss über den Zaun geworfen hat, komplett sinnlos. Oder aber extrem berechnend, denn wenn die 10er Reglung dann keine  Reduktion der Sportwaffen erzeugt haben wird( weil ja eh viel weniger pro Kopf vorhanden..hihi) dann muss man wohl noch mal nachstellen an der Daumenschraube. Wildes durcheinanderwürfeln von Absolut- und Relativzahlen, fertig ist der Stoff für Gesetzesverschärfungen, hach. 

  13. Bin gespannt wie das gespielt werden wird.

     

    Glaube nicht, das es so  einfach werden wird, die Erforderlichkeit zu belegen. Schätze, das hier, auch wenn nirgends im Gesetz vorgeschrieben, die Wettkampfnutzung durch den Schützen eine Rolle spielen könnte, also wenn alle 10 Waffen bei Wettkämpfen benutzt werden, die Argumentation "verkauf halt eine" wegfallen könnte.

     

    Auch hier gilt §15 in dem Sinne, das die Verbände den grundsätzlichen Gesetzgeberwillen "10 auf Gelb" nicht mit windigen Bescheinigungen Unterlaufen werden.

     

    Und die NWR-Statistik sag ja, das der durchschnittliche Sportschütze 2.4 Waffen besitzt, also verteilt auf Grün und Gelb. 

    Das stützt auch nicht die Argumentation, das man mehr als 10 auf gelb braucht. 

     

  14. vor 35 Minuten schrieb HangMan69:

    und wenn die behörde von sich aus sagt, dass aktuell die wbk NICHT vorgelegt werden SOLL, weil grund XY!!!

    was dann?!?

    Da die Eintragung einer Waffe die Erteilung und Beurkundung der Besitzerlaubnis ist,kann sich die Behörde bequem auf §12 Zurückziehen:

     

    Zitat

    (5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

     

    Mit anderen Worten: Man Meldet an die Behörde, schriftlich oder elektronisch und legt dann eben später vor.  i.d.R ist das dann im NWR alles schon eingetragen und die Besitzerlaubnis bereits erteilt, nur eben die Beurkundung muss nachgeholt werden. Alles kein Drama.

  15. vor 20 Stunden schrieb Astanase:

    § 10 WaffG:

    1a) Wer eine Waffe auf Grund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

     

     

     

    Hier zum nachlesen:   https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

     

     

    Das wurde extra aufgenommen, glaube 2017, um sich der Realität der Kommunikation anzupassen....

    • Wichtig 1
  16. Das Eis für die Behörden ist nicht dünn sondern garnicht vorhanden, da die Formulierung klar ist.

     

    Zitat

    Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

     

    Der Referenzpunkt den der Gesetzgeber vorgesehen hat, ist die erste Eintragung einer Schusswaffe. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er wie in andere Paragraphen geschehen, den 1.9 als Startpunkt festlegen können. Das hat er aber nicht.

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  17. vor 19 Minuten schrieb CZM52:

    Schumacher? Windham??

     

    ok, denke damit ist alles darüber gesagt wieviel Ahnung du hast, Danke!👍🏻

     

    Und bei dir darüber, wieveil Interesse du an einer sachlichen Diskussion hast.

     

    Kann ja mal passieren, das man da einen verwechselt. Und nun? Ja jetzt wo du in diesem Fall Recht behalten einen Fehler gefunden hast wird der Bundestag morgen in einer Sondersitzung a) dich lobend erwähnen b) unverzüglich die Änderung des WaffG, NWRG, rückgängig machen, c) der Bundesrat die AwaffV einkassieren e) Bundeskanzler und Präsident unverzüglich den Austritt aus der EU und damit die Nichtigkeit der Feuerwaffenrichtlinie verkünden. 

     

    Überhaupt, was soll das jetzt hier bringen? Die Katze ist den Baum rauf.

    Glaubst du jetzt das wird rückgängig gemacht, weil jetzt einige merken, das da in bischen mehr arbeit kommt.

     

    Ich hoffe sehr, das die Rumheuler den Bach runter gehen, es wird sich jemand finden, der für eine Eintragung ins NWR nicht 3 stunden aufschreibt. 

    Und es ist schon etwas Engstirnig zu glauben, das es für das Groß der Waffenbesitzer relevant wäre. Wie groß ist die Tuning-Gemeinde die einen Büma braucht wirklich? Und wird der Markt von Custom-Plempen nicht von den Großen abgedeckt werden können, für die das NWR keine unüberwindbare Hürde darstellt? 

     

    Und wessen einziges Standbein Custom-Waffen sind und nun mit dem Bürokratischen Aufwand nicht mehr klar zu kommen glaubt, dessen wirtschaftliche Spekulation war in in der EU allgemein und D im Besonderen ohnehin  hochrisikobehaftet.

     

    Vllt bin ich auch nur so naiv zu glauben, das derjenige der von der bei dem riesenhaften von-der-Stange-Angebot unbedingt Custom haben will den Aufpreis nicht scheut, und ihn unter anderem deswegen eingeht, weil es mehr kostet.

     

    ASE, der in einem Land lebt, in dem man ohne mit der Wimper zu zucken KK-Gewehre für 7k-Nachos verkloppt bekommt, aber 300€ mehr Bearbeitungsgebühr im AR-15 Sektor dann ein Drama zu sein scheinen. 

  18. Verstehe eh die Argumentation nicht:

     

    Zitat

    Wird eine Schusswaffe aus wesentlichen Teilen hergestellt, die bereits mindestens mit einer Seriennummer gekennzeichnet sind, so sind diese wesentlichen Teile abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 lediglich mit der Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen.

     

     

    Wer die Teile in den Geltungsbereich verbringt, also der Importeur/Großhändler der muss sie eben kennzeichnen.

     

    Der Büma, der die dann verbaut, muss lediglich sein Markenzeichen oder namen einkloppen, lasern, sticheln...

    Und das zusammenbauen zur Waffe an das NWR melden.

     

  19. vor 16 Minuten schrieb CZM52:

    Und nochmal, kannst du uns sagen, ab welcher Stückzahl die Amis das machen?

    Schuchmacher fragen, ab wann es sich bei den Windhams gelohnt hat. Und ein Großhändler ist durchaus in der Lage, auch mal eine Einzelanfertigung über den Teich zu bringen, mit seinen normalen Bestellungnen. Das Problem ist nämlich nicht Herstellung und Transport, sondern Import/Export von Waffenteilen.


    Und Einzelexport/import von Waffenteilen ist ohnehin nicht Billig, um das "alter Büma hinterm Schwarzwald"-Argument mal aufzugreifen.

    Die Regel ist, das solche Teile über einen Großhändler/Importeur bezogen werden. Und der

     

    Wo jetzt das Problem liegen soll, die ein Büma hat, der die Teile bereits mit T-IDs versehen bekommt? 5 T-IDs im NWR als Waffe eintragen?

  20. vor einer Stunde schrieb Glockeroo:

    Toll, dann spart man sich die Gravur des "DE"!

    Du weißt doch welche Angaben auf den Lauf müssen...ob der Lauf zum Zeitpunkt des Imports dann bereits in das NWR muss oder nicht wird sich auch noch weisen,

    falls das so sein sollte musst Du trotzdem die ganzen T-ID`s verwalten und zum Zeitpunkt der Herstellung (um beim Beispiel AR zu bleiben) 5 x T-ID`s zur einer

    W-ID zusammenführen und dazu ist eine saubere Verwaltung der Nummern notwendig.

     

    Aber ich verstehe schon, Du siehst in der Umsetzung der ganzen Erfordernisse keinerlei Problem und bist der Meinung, das dies auch von kleineren und Kleinstbetrieben

    problemlos umgesetzt werden kann - ich sehe das anders, insbesondere bei älteren BüMa. Wir werden sehen...

     

    1.) Was ich dir mit den US-DE und dem Zaunpfahl 16.75" sagen wollte ist, das die Amis extra Läufe für §6 AWaffV herstellen, das Längenmaß kennt man da nämlich nicht wirklich,und ist der Grund warum das jetzt ab 1.9 auf 16" geändert wurde damit sich die deutsche Schrulligkeit mal internationalen Standards anpasst.... wenn du denen sagst Laser die Nummer/T-ID drauf... bitte machen die die lasern dir auch dein Importeurszeichen ab Werk.

    2.) welcher von den älteren BüMa macht den einen auf AR15, wen wir hier schon über Importteile Reden.

    3.) Welcher ältere BÜMA, oder überhaupt Büma, Importiert die Teile selber.. das läuft i.d.R. über einen der Großhändler, und da wird dann halt spätestens dort eine T-ID vergeben.

     

    4.) Wer mit der sauberen Verwaltung von 5  T-IDS unter einer W-ID unterstützt durch das NWR und zugehörige Software anno 2020 überfordert ist, ist es vermutlich bereits mit dem Führen eines Waffenbuches. 

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